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83 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankensystem"


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Drucksache 434/1/20

... a) Das mit der Umsetzung der EU-Richtlinien verfolgte Ziel, die Stabilität des Bankensystems zu verbessern, Risiken im Bankensektor zu reduzieren und die Proportionalität zu stärken, wird unterstützt. Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46f Absatz 7a KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

6. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

10. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

11. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 434/20 (Beschluss)

... a) Das mit der Umsetzung der EU-Richtlinien verfolgte Ziel, die Stabilität des Bankensystems zu verbessern, Risiken im Bankensektor zu reduzieren und die Proportionalität zu stärken, wird unterstützt. Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

7. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

8. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

10. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 125/1/18

... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer starken Aufschwungphase, die sich auf eine breite binnen- und außenwirtschaftliche Basis stützt. Insgesamt ergibt sich das Bild eines robusten und zunehmend reifen Aufschwungs, wobei das Wachstumstempo - gerade auch durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - zunehmend an Kapazitätsgrenzen stößt. Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung lassen sich derzeit zudem insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich erkennen, wie zum Beispiel die sich möglicherweise weiter verschärfenden internationalen Handelskonflikte und der für das nächste Frühjahr anstehende Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union, aber auch in der noch immer bestehenden Fragilität im europäischen Bankensystem sowie der hohen Verschuldung in einigen europäischen Staaten.



Drucksache 125/18 (Beschluss)

... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer starken Aufschwungphase, die sich auf eine breite binnen- und außenwirtschaftliche Basis stützt. Insgesamt ergibt sich das Bild eines robusten und zunehmend reifen Aufschwungs, wobei das Wachstumstempo - gerade auch durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - zunehmend an Kapazitätsgrenzen stößt. Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung lassen sich derzeit zudem insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich erkennen, wie zum Beispiel die sich möglicherweise weiter verschärfenden internationalen Handelskonflikte und der für das nächste Frühjahr anstehende Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union, aber auch in der noch immer bestehenden Fragilität im europäischen Bankensystem sowie der hohen Verschuldung in einigen europäischen Staaten.



Drucksache 103/1/18

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, durch einen Abbau der hohen Bestände an notleidenden Krediten (non performing loans, NPLs) und durch Vorkehrungen gegen eine künftige Anhäufung neuer notleidender Kredite die Risiken im Bankensystem zu verringern.



Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.

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Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 330/1/18

... a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.

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Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 103/18

... Die hohen Bestände an notleidenden Krediten (NPL) und notleidenden Risikopositionen (NPE)3 abzubauen und ihre künftige Anhäufung zu verhindern, ist zentraler Bestandteil der Unionsbemühungen mit dem Ziel, die Risiken im Bankensystem weiter zu verringern und dafür zu sorgen, dass sich die Banken auf die Kreditvergabe an Unternehmen und Verbraucher konzentrieren können. Die laufenden Gespräche im Rat bestätigen, dass weitere Fortschritte beim Abbau notleidender Kredite für die Vollendung der Bankenunion - eine der obersten Prioritäten der Agenda der EU-Führungsspitzen - unerlässlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 103/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, durch einen Abbau der hohen Bestände an notleidenden Krediten (non-performing loans, NPLs) und durch Vorkehrungen gegen eine künftige Anhäufung neuer notleidender Kredite die Risiken im Bankensystem zu verringern. Auch er sieht NPLs als Problem in Bankbilanzen, da sie den Ertrag schmälern und durch Verluste das Kapital eines Kreditinstituts vermindern können. Im Extremfall droht die Insolvenz des Instituts, unter Umständen mit Auswirkungen auf die Finanzstabilität. Letztlich können NPLs auch dazu führen, dass Banken gezwungen sind, weniger Kredite zu vergeben.



Drucksache 754/1/17

... 20. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Einführung einer Letztsicherung für die gemeinsame Bankenabwicklung erst nach einer vorangegangen deutlichen Risikoreduzierung bei den Banken geprüft werden darf. Die Einführung einer Letztsicherung darf nicht die Anreize in den Mitgliedstaaten verwässern, die Bankensysteme zu reformieren und zu stabilisieren.



Drucksache 750/1/17

... 20. Der Bundesrat befürwortet eine Letztsicherung (Backstop) für den einheitlichen Abwicklungsfonds ("Single Resolution Fund"/SRF). Der Bundesrat verbindet mit der Schaffung einer Letztsicherung die Erwartung, dass das Vertrauen in das europäische Bankensystem und die Maßnahmen des Einheitlichen Abwick-lungsausschusses gestärkt werden.



Drucksache 686/17 (Beschluss)

... 3. Er bestätigt seine Ansicht, dass eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung wesentlich dazu beiträgt, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden.



Drucksache 543/1/17

... 132. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission der Eindämmung von Risiken im Finanzsystem Vorrang einräumen möchte. Jedoch konterkarieren einige der von ihr vorgeschlagenen Instrumente dieses Ziel. So würde das von ihr erneut propagierte EDIS zu neuen Risiken im Bankensystem beitragen. EDIS würde zu einem Auseinanderfallen von Entscheidungskompetenz und Haftungsrisiko führen und damit ein Anreizsystem begründen, das auf eine öffentliche Haftung auf europäischer Ebene hinausläuft. Dies würde den bisherigen Anstrengungen im Rahmen der Bankenunion zuwiderlaufen, mittels einer klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Haftungsregeln Anreize für extrem risikobasierte Geschäftsmodelle zu reduzieren. Der Bundesrat bekräftigt daher seine Ablehnung einer europäischen Einlagensicherung.

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Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 686/1/17

... 6. Er bestätigt seine Ansicht, dass eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung wesentlich dazu beiträgt, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden.



Drucksache 575/1/16

... Eine größere Vielfalt eines Finanzsystems hat eine stabilisierende Wirkung, weil ein gegebener Schock die einzelnen Teile des Finanzsystems nur in unterschiedlichem Maße beeinträchtigt. Das deutsche Bankensystem mit seiner historisch gewachsenen Struktur aus Sparkassen, Landesbanken, Genossenschaftsbanken und privaten Banken ist durch eine große Vielfalt an Geschäftsmodellen gekennzeichnet. Diese Vielfalt darf durch Regulierung nicht gefährdet werden. Regulierungsinstrumente und -modelle, die bestimmte Geschäftsmodelle oder Rechtsformen rechtlich oder faktisch unmöglich machen, sind daher abzulehnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/16




1. Zu Nummer 2

2. Zu Nummer 3

3. Zu Nummer 4

4. Zu Nummer 5

5. Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 677/16

... Damit Unternehmen wachsen und innovativ arbeiten können, benötigen sie Zugang zu Finanzmitteln. In einigen Mitgliedstaaten ist der Anteil der KMU, für die der Zugang zu Finanzmitteln die größte Schwierigkeit darstellt, nach wie vor hoch (30 % in Griechenland, 25 % in Zypern). Das Finanzierungsproblem betrifft außerdem besonders kleine Unternehmen (12 % der Kleinstunternehmen), relativ junge Unternehmen (13 % der vor zwei bis fünf Jahren gegründeten Unternehmen) und junge wachstumsstarke Unternehmen (14 % der Unternehmen mit einer Jahreswachstumsrate von 20 % oder mehr - sogenannte "Gazellen")8. Da sich KMU in erster Linie über den Bankensektor finanzieren, stellt der Zugang zu Krediten für sie nach wie vor ein Problem dar; dies gilt insbesondere für Länder, deren Bankensysteme derzeit restrukturiert werden. Um den insbesondere für wachstumsstarke Unternehmen wichtigen regulatorischen Rahmen für Risikokapital auszubauen und zu reformieren und um die Kreditvergabe an die Wirtschaft auf den Finanzmärkten anzukurbeln, schlug die Kommission Änderungen der Verordnungen über den Europäischen Risikokapitalfonds und den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum vor, die einen weiteren Schritt in Richtung auf die Kapitalmarktunion darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 640/15 (Beschluss)

... 2. Eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Stabilität des Bankensystems und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/15 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 640/1/15

... 4. Eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Stabilität des Bankensystems und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/15




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 502/15

... Neben Fortschritten bei der wirtschaftspolitischen Steuerung ist auch die Bankenunion ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden und vertieften Wirtschafts- und Währungsunion. Im Zusammenhang mit der einheitlichen Währung ist ein vereinheitlichtes und vollständig integriertes Finanzsystem nicht nur eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Geldpolitik, sondern auch für die angemessene Risikoverteilung zwischen den Ländern und das allgemeine Vertrauen in das Bankensystem im gesamten Euro-Währungsgebiet. In den vergangenen Jahren wurden wichtige Schritte in diese Richtung vereinbart, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/15




1. Einleitung

2. EIN NEUGESTALTETES Europäisches Semester

2.1. Bessere Integration von nationaler und Euroraum-Dimension

2.2. Stärkere Fokussierung auf Beschäftigung und Soziales

2.3. Förderung von Konvergenz durch Benchmarking und Einhaltung bewährter Praktiken

2.4. Gezieltere Reformförderung durch EU-Fonds und technische Unterstützung

3. Verbesserung des INSTRUMENTARIUMS für die Wirtschaftspolitische Steuerung

3.1. Erhöhung der Transparenz und Vereinfachung der geltenden Haushaltsregeln

3.2. Stärkung des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten

3.3. Schaffung eines Systems nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit

3.4. Schaffung eines beratenden Europäischen Fiskalausschusses

4. AUSSENVERTRETUNG des EURO-WÄHRUNGSGEBIETS

5. Schritte HIN zu einer FINANZUNION

6. EFFEKTIVE DEMOKRATISCHE LEGITIMITÄT, IDENTIFIKATION und Rechenschaftspflicht

7. Vollendung der Wirtschafts- und WÄHRUNGSUNION: VORBEREITUNGEN für STUFE 2

8. Schlussfolgerungen

Tabelle


 
 
 


Drucksache 45/14 (Beschluss)

... 20. Angesichts der tiefgreifenden Auswirkungen von strukturellen Reformmaßnahmen im EU-Bankensektor nimmt der Bundesrat den Legislativvorschlag zum Anlass, seine Forderung nach Durchführung einer tiefgreifenden Untersuchung der kumulativen Auswirkungen der zahlreichen Maßnahmen zur Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors erneut zu bekräftigen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf das in Deutschland bewährte dreigliedrige Universalbankensystem, die kleineren und mittleren Banken sowie die mittelständisch geprägte, aber global ausgerichtete deutsche Realwirtschaft gerichtet werden. Dabei sollten insbesondere Wechselwirkungen und auch Überschneidungen mit vorausgehenden Legislativvorhaben - insbesondere SRM und BRRD - geprüft werden, um mögliche Verfahrensineffizienzen und Doppelbelastungen für die betroffenen Institute zu vermeiden.



Drucksache 94/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt außerdem, dass die Bundesregierung einen Vorschlag für ein Trennbankensystem vorgelegt hat. Sie greift dabei Forderungen und zum Teil Vorschläge auf, die seit langem debattiert werden.



Drucksache 470/13

... Trotz der massiven Unterstützung durch die Regierungen und der akkommodierenden Geldpolitik der EZB sind die Kreditvergabekonditionen nach wie vor restriktiv und die Verfügbarkeit von Krediten ist begrenzt, vor allem in den Ländern, die unter finanziellem Druck stehen. Die Lage hat sich insbesondere in Griechenland, Irland, Portugal und Slowenien verschlechtert, aber auch in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich. Deutschland ist das einzige Land, in dem die KMU über eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Bankdarlehen berichten. In einigen Ländern leidet die Kreditvergabe an KMU darunter, dass Investoren über die schlechten wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten besorgt sind. Darüber hinaus ist die laufende "Reparatur" des Bankensystems noch nicht abgeschlossen. Die Bereinigung der Bankbilanzen hat in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Priorität, damit eine normale Kreditvergabe an die produktivsten Bereiche der Wirtschaft wiederhergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 677/1/13

... 1. Der Bundesrat fordert, die mit dem Schattenbankensystem verbundenen Regulierungs- und Aufsichtsdefizite auf europäischer Ebene weiter anzugehen.



Drucksache 677/13

... Der Ansatz der Kommission besteht darin, alle finanziellen Risiken global und umfassend anzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Stärkung bestimmter Akteure und Märkte erzielte Nutzen nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass finanzielle Risiken in weniger regulierte Sektoren verlagert werden. Eine solche Aufsichtsarbitrage würde die Wirkung der Reformen stark unterminieren. Die Kommission hat daher im März 2012 ein Grünbuch zum Schattenbankwesen1 mit Blick darauf veröffentlicht, Input zu sammeln, wie die Risiken im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung unter Beteiligung von Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems am besten angegangen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 408/1/13

... 3. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken einzurichten, um die Finanzstabilität auf der Basis effektiver Aufsichts- und Krisenmanagementsysteme zu sichern und den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu erhalten. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus soll dazu führen, einen europaweit einheitlichen, hohen Aufsichtsstandard sicherzustellen, der übermäßige Risiken konsequent begrenzt, in den nationalen Bankensystemen bestehende Risiken offenlegt und damit eine mögliche Beschönigung von Problemen in den einzelnen Mitgliedstaaten verhindert. Schließlich soll der einheitliche Aufsichtsmechanismus länderübergreifende Wechselwirkungen und europaweite systemische Zusammenhänge besser beachten, als es nationale Aufseher leisten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/1/13




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 94/13

... Der Bundesminister der Finanzen hat dem Nationalen Normenkontrollrat am 20. Dezember 2012 den Entwurf des Gesetzes zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen übermittelt. Am 29. Januar 2013 leitete das Ressort einen neuen Entwurf zu, der zusätzlich das Trennbankensystem vorsieht. Die Frist hat das Ressort auf den 30. Januar 2013 gesetzt. Der Nationale Normenkontrollrat weist darauf hin, dass eine so gravierende Änderung im System der Banken der öffentlichen Diskussion und vor allem der gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehenen Beratung der betroffenen Kreise bedarf und nicht ohne die Einhaltung dieser Vorgaben beschlossen werden sollte. Eine derart kurz bemessene Frist lässt allein eine kursorische Prüfung der Darstellung des Erfüllungsaufwandes auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit durch den Nationalen Normenkontrollrat zu.



Drucksache 94/1/13

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf keine Einführung eines reinen Trennbankensystems und damit keine Abkehr von dem auch während der jüngsten Krise bewährten Universalbankensystem in Deutschland vorsieht.



Drucksache 408/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Verordnungsvorschlags, einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken einzurichten, um die Finanzstabilität auf der Basis effektiver Aufsichts- und Krisenmanagementsysteme zu sichern und den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu erhalten. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus soll dazu führen, einen europaweit einheitlichen, hohen Aufsichtsstandard sicherzustellen, der übermäßige Risiken konsequent begrenzt, in den nationalen Bankensystemen bestehende Risiken offenlegt und damit eine mögliche Beschönigung von Problemen in den einzelnen Mitgliedstaaten verhindert. Schließlich soll der einheitliche Aufsichtsmechanismus länderübergreifende Wechselwirkungen und europaweite systemische Zusammenhänge besser beachten, als es nationale Aufseher leisten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/13 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 677/2/13

... An dieser Stelle dürfen die Bemühungen zur effizienten Regulierung aber nicht Halt machen. Andernfalls nehmen die EU-Mitgliedstaaten in Kauf, dass die Marktteilnehmer bei einer EU-weiten Regulierung ihre Aktivitäten an andere Finanzplätze, beispielsweise in Asien, verlagern. Das würde dem Finanzstandort Deutschland und Europa massiv schaden, ohne die Gefahren des Schattenbankensystems für die Finanzstabilität wirklich zu bändigen.



Drucksache 677/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat fordert, die mit dem Schattenbankensystem verbundenen Regulierungs- und Aufsichtsdefizite auf europäischer Ebene weiter anzugehen.



Drucksache 144/12

... Die Arbeiten des FSB haben ergeben, dass die ungeordnete Insolvenz einer Schattenbank sowohl direkt als auch indirekt über ihre Verknüpfung mit dem regulären Bankensystem mit Systemrisiken verbunden sein kann. Der FSB hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass - solange derartige Geschäfte und Unternehmen einer geringeren Regulierung und Aufsicht unterliegen als der restliche Finanzsektor - eine verstärkte Bankenregulierung einen erheblichen Teil der Bankgeschäfte vom traditionellen Bankensystem in das Schattenbanksystem treiben könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 356/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erwartet, dass die Richtlinie einen Beitrag insbesondere zur Lösung von Krisen grenzüberschreitender Bankengruppen im Binnenmarkt leisten wird. Die aktuelle Bankenkrise hat bereits mehrfach deutlich aufgezeigt, dass die vorhandenen bankaufsichtsrechtlichen Instrumente und Befugnisse nicht oder nur äußerst bedingt dazu geeignet sind, um die Insolvenz einer mittelgroßen und zugleich stark vernetzten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigen zu können. Dies gilt auch für das reguläre Insolvenzrecht, mit dem eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken ebenfalls nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund befürwortet der Bundesrat die mit dem vorgelegten Regelwerk verfolgte Zielstellung, aufsichtsrechtliche Instrumente und Befugnisse einzuführen, um Bankenkrisen im Interesse der Finanzstabilität rechtzeitig abwenden und eine Inanspruchnahme des Steuerzahlers bei Bankeninsolvenzen vermeiden zu können. Die Schaffung einheitlicher Vorgaben auf EU-Ebene, die eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken in Schieflage ohne Gefahr für die Finanzstabilität ermöglichen, stellt nach Ansicht des Bundesrates einen weiteren wichtigen Baustein bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors dar. Mit Blick auf die aktuelle Krisensituation im Bankensektor und insbesondere in Spanien weist der Bundesrat dabei auf die Dringlichkeit dieses Rechtsetzungsvorhabens hin. Das Bankensystem ist nach wie vor instabil und trägt in Kombination mit der starken wechselseitigen Abhängigkeit von Staatshaushalten und Banken in erheblichem Maße zur derzeitigen Krisensituation in der Eurozone bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12 (Beschluss)




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff

2 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 356/1/12

... 3. Der Bundesrat erwartet, dass die Richtlinie einen Beitrag insbesondere zur Lösung von Krisen grenzüberschreitender Bankengruppen im Binnenmarkt leisten wird. Die aktuelle Bankenkrise hat bereits mehrfach deutlich aufgezeigt, dass die vorhandenen bankaufsichtsrechtlichen Instrumente und Befugnisse nicht oder nur äußerst bedingt dazu geeignet sind, um die Insolvenz einer mittelgroßen und zugleich stark vernetzten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigen zu können. Dies gilt auch für das reguläre Insolvenzrecht, mit dem eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken ebenfalls nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund befürwortet der Bundesrat die mit dem vorgelegten Regelwerk verfolgte Zielstellung, aufsichtsrechtliche Instrumente und Befugnisse einzuführen, um Bankenkrisen im Interesse der Finanzstabilität rechtzeitig abwenden und eine Inanspruchnahme des Steuerzahlers bei Bankeninsolvenzen vermeiden zu können. Die Schaffung einheitlicher Vorgaben auf EU-Ebene, die eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken in Schieflage ohne Gefahr für die Finanzstabilität ermöglichen, stellt nach Ansicht des Bundesrates einen weiteren wichtigen Baustein bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors dar. Mit Blick auf die aktuelle Krisensituation im Bankensektor und insbesondere in Spanien weist der Bundesrat dabei auf die Dringlichkeit dieses Rechtsetzungsvorhabens hin. Das Bankensystem ist nach wie vor instabil und trägt in Kombination mit der starken wechselseitigen Abhängigkeit von Staatshaushalten und Banken in erheblichem Maße zur derzeitigen Krisensituation in der Eurozone bei.

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Drucksache 356/1/12




Internationales Regelungsumfeld

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz

Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59

EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1

Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1

Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht

Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission

Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung

3 Anfechtungsrechte

Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1

Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2

Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen

3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Beitragsregelungen zu Artikel 94


 
 
 


Drucksache 370/12

... (f) Fehlen von Solvenzproblemen bei Banken, die eine systemische Bedrohung für die Stabilität des Bankensystems darstellen könnten.

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Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 28/2/12

... Zu den Stärken der deutschen Wirtschaft gehören darüber hinaus das diversifizierte Bankensystem mit leistungsstarken Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die starke und wettbewerbsfähige industrielle Basis und ein breit aufgestellter Mittelstand.



Drucksache 334/12

... Die EU hat ein Interesse an der Stärkung ihres Bankensystems. Da Basel III dieses Ziel verfolgt, ist seine Umsetzung im Interesse der EU. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine wichtige Verpflichtung der G20. Die Gefahr der Aufsichtsarbitrage dürfte somit begrenzt sein, da alle wichtigen Gesetzgeber ähnliche Vorschriften anwenden. Darüber hinaus wird der Rat für Finanzstabilität in diesem Jahr die Umsetzung in den unterschiedlichen Rechtsordnungen überprüfen. Die Kommission wird der Frage gleicher Wettbewerbsbedingungen große Aufmerksamkeit schenken.

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Drucksache 334/12




Parallele Umsetzung von Basel III

2 Eigenkapitaldefinition

Stille Einlagen

2 Sanktionen

Delegierte Rechtsakte Artikel 443

Verbindliche technische Standards

2 Liquidität

2 Verschuldungsquote

Finanzierung von KMU


 
 
 


Drucksache 144/12 (Beschluss)

... 2. Vor dem Hintergrund des erheblichen Volumens des globalen Schattenbankwesens und der hier bestehenden systemrelevanten Risiken für die Finanzmarktstabilität befürwortet der Bundesrat eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung dieses Sektors als weiteren notwendigen Beitrag zur Schaffung dauerhaft funktionierender und zugleich stabiler Finanzmärkte. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine stärkere Kontrolle von Schattenbanken und deren Tätigkeiten auch für sinnvoll, um einem Umgehen von bankaufsichtlichen Vorgaben durch eine Verlagerung von Geschäften vom regulierten Bereich in den bislang kaum regulierten Schattenbanksektor und Ansteckungseffekten entgegenzuwirken, die aufgrund der Verknüpfungen zwischen regulärem Bankensystem und Tätigkeiten von Schattenbanken bestehen.



Drucksache 144/1/12

... 2. Vor dem Hintergrund des erheblichen Volumens des globalen Schattenbankwesens und der hier bestehenden systemrelevanten Risiken für die Finanzmarktstabilität befürwortet der Bundesrat eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung dieses Sektors als weiteren notwendigen Beitrag zur Schaffung dauerhaft funktionierender und zugleich stabiler Finanzmärkte. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine stärkere Kontrolle von Schattenbanken und deren Tätigkeiten auch für sinnvoll, um einem Umgehen von bankaufsichtlichen Vorgaben durch eine Verlagerung von Geschäften vom regulierten Bereich in den bislang kaum regulierten Schattenbanksektor und Ansteckungseffekten entgegenzuwirken, die aufgrund der Verknüpfungen zwischen regulärem Bankensystem und Tätigkeiten von Schattenbanken bestehen.



Drucksache 338/12

... - Stärkung des Bankensystems, indem die Banken angehalten werden, ihre Verschuldung vollkommen offenzulegen, zweifelhafte Forderungen abzuschreiben und ihre Geschäftsmodelle so neu auszurichten, dass sie in der Lage sind, Unternehmen und Privathaushalten künftig Kredite zu gewähren, ohne dass Rettungsmaßnahmen auf Kosten der Steuerzahler erforderlich werden.

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Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 357/11

... Ein „Weiter so wie bisher“ ist ausgeschlossen. Unsere Gesellschaften werden durch die Erschütterungen der vergangenen drei Jahre radikal in Mitleidenschaft gezogen und verändert, unser Wachstumspotenzial hat gelitten, unsere Staatsfinanzen und die Bankensysteme haben gelitten und die Arbeitslosigkeit hat einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung und insbesondere die jungen Menschen erfasst. Für viele Menschen werden die Zeiten auch in absehbarer Zukunft hart bleiben. Anderen wird immer deutlicher, welche Folgen ein Aufschwung ohne Arbeitsplätze haben könnte. Vielerorts reagieren die Menschen mit Ärger und Frustration.

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Drucksache 357/11




Mitteilung

1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen

1. Das erste Europäische Semester

2. Bewertung der Kommission Empfehlungen

4 Wachstumsvoraussetzungen

Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten

2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen

3. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 733/11 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags insofern ergänzt wird, dass auch von den Ländern garantierte Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderung an den Garantiegeber selbst behandelt werden können. Nach der im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelung dürfen nur Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderungen an den Zentralstaat gewichtet werden, die vom Zentralstaat garantiert werden. Bislang erhalten Forderungen gegen Landesförderinstitute, die durch ihre jeweiligen Träger garantiert sind, nach § 31 Nummer 1 Solvabilitätsverordnung eine Risikogewichtung von Null. Nach dem Verordnungsvorschlag wäre nur noch eine direkte Nullgewichtung der Förderinstitute des Bundes, nicht jedoch der Landesförderinstitute möglich. Auch für Landesförderbanken muss wie bisher eine direkte Nullgewichtung gelten, ansonsten wäre die Refinanzierung dieser Institute beeinträchtigt. Die Beschränkung auf die Garantie des Zentralstaats steht zudem dem föderalstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und dem darauf aufbauenden Förderbankensystem entgegen. Das Erreichen einer indirekten Nullgewichtung der Landesförderinstitute mit Garantien ihrer Träger über die Regularien zu den so genannten Kreditrisikominderungstechniken ist vor dem Hintergrund der Formulierung in Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags schwierig, risikobehaftet und im Ergebnis nicht akzeptabel.



Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 18. Bei der Ausgestaltung der Regelungen zur Umsetzung von Basel III auf EU-Ebene ist weiterhin darauf zu achten, dass die Besonderheiten des deutschen dreigliedrigen Bankensystems sowie bewährte Markt- und Finanzierungsstrukturen ausreichend Berücksichtigung finden.

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Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 733/1/11

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags insofern ergänzt wird, dass auch von den Ländern garantierte Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderung an den Garantiegeber selbst behandelt werden können. Nach der im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelung dürfen nur Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderungen an den Zentralstaat gewichtet werden, die vom Zentralstaat garantiert werden. Bislang erhalten Forderungen gegen Landesförderinstitute, die durch ihre jeweiligen Träger garantiert sind, nach § 31 Nummer 1 Solvabilitätsverordnung eine Risikogewichtung von Null. Nach dem Verordnungsvorschlag wäre nur noch eine direkte Nullgewichtung der Förderinstitute des Bundes, nicht jedoch der Landesförderinstitute möglich. Auch für Landesförderbanken muss wie bisher eine direkte Nullgewichtung gelten, ansonsten wäre die Refinanzierung dieser Institute beeinträchtigt. Die Beschränkung auf die Garantie des Zentralstaats steht zudem dem föderalstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und dem darauf aufbauenden Förderbankensystem entgegen. Das Erreichen einer indirekten Nullgewichtung der Landesförderinstitute mit Garantien ihrer Träger über die Regularien zu den so genannten Kreditrisikominderungstechniken ist vor dem Hintergrund der Formulierung in Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags schwierig, risikobehaftet und im Ergebnis nicht akzeptabel.



Drucksache 733/11

... Auf globaler Ebene wurde durch die Erklärung der G20 vom 2. April 2009 die Verpflichtung untermauert, der Krise mit international kohärenten Anstrengungen entgegenzutreten, die Quantität und Qualität des Eigenkapitals im Bankensystem zu verbessern, eine zusätzliche risikounabhängige Maßnahme zur Eindämmung des Schuldenaufbaus einzuführen, einen Rahmen für stärkere Liquiditätspuffer in Finanzinstituten auszuarbeiten und die Empfehlungen des Rats für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) zur Minderung der Prozyklik umzusetzen.

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Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 190/11

... Dieser Konsolidierungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Konsolidierungsschritte werden allerdings dadurch erschwert, dass bei einigen Landesbanken EU-Beihilfeverfahren noch nicht abgeschlossen und die von der EU-Kommission vorgegebenen Restrukturierungsmaßnahmen noch umzusetzen sind. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine weitere Konsolidierung des Landesbankensektors sowie die Erzielung tragfähiger Geschäftsmodelle eine zentrale Voraussetzung für ein stabiles und wettbewerbsfähiges Bankensystem in Deutschland. Die Bundesregierung wird diesen Prozess weiterhin flankierend begleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 437/10 (Beschluss)

... 2. Die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensystems erweist sich aufgrund ihrer Besonderheiten und ihrer regionalen Verflechtung als besonders krisenresistent. Der Richtlinienvorschlag nimmt zwar Bezug auf die Institutssicherung mit ihrer Präventionswirkung, sie wird jedoch nicht als vollwertiges Äquivalent zur gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung könnte gerade regional verwurzelte Institutsgruppen in unangemessen hoher Weise belasten. Diese verfügen mit ihren Institutssicherungssystemen über Einrichtungen, die nicht nur die Einlagen privater Kunden in unbegrenzter Höhe, sondern auch andere von den Instituten begebene Anlageinstrumente schützen. Mit dem Richtlinienvorschlag wäre insbesondere die regionale und lokale Dimension des Subsidiaritätsprinzips betroffen.



Drucksache 510/10

... K. in der Erwägung, dass Island und seine Bevölkerung von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hart getroffen wurden, was 2008 zum Zusammenbruch des isländischen Bankensystems führte,

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Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 214/10

... 1. ist der Ansicht, dass sich die Europäische Union auf eine gemeinsame Haltung im internationalen Rahmen der G20-Treffen einigen sollte, was die Optionen betrifft, wie der Finanzsektor einen fairen und spürbaren Beitrag leisten sollte, um die Lasten zu schultern, die er der Realwirtschaft aufgebürdet hat, oder die mit dem Eingreifen von Regierungen, um das Bankensystem zu stabilisieren, verbunden sind; ist der Auffassung, dass die EU parallel zu und in Einklang mit der Arbeit der G20 ihre eigene Strategie im Hinblick auf die Palette möglicher Handlungsoptionen entwickeln sollte;



Drucksache 740/10

... – Zugang zu Kapital und erschwinglichen Krediten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen, ist für das Wachstum der lokalen Landwirtschaft, der Industrie und des Dienstleistungssektors von entscheidender Bedeutung und fördert die Hebelwirkung zwischen Hilfe und Finanzinstrumenten. Ist der Zugang zu inländischem Kapital schwierig oder unmöglich, könnte die EU außerdem die schrittweise Entwicklung des heimischen Bankensystems und lokaler Kapitalmärkte unterstützen, wodurch sich die Beteiligung inländischer oder ausländischer Investoren an entwicklungsrelevanten Maßnahmen erreichen lässt, für die sich anderenfalls wegen der möglichen Risiken keine Investoren gefunden hätten. Dies könnte beispielsweise über einen gemeinsam von den EU-Institutionen, europäischen Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen betriebenen integrierten EU-Fonds oder EU-Mechanismus geschehen, der zur Förderung privater Investitionen in Entwicklungsländern eng abgestimmte Möglichkeiten für zinsbegünstigte Darlehen, gegebenenfalls technische und finanzielle Hilfe sowie eine Risikobeteiligung bieten würde.

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Drucksache 740/10




Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung

1. Einleitung

2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung

2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis

2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung

2.3. Förderung von Governance

2.4. Sicherheit und Fragilität

2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe

2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe

3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum

3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum

3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung

4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft

4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung

4.2. Energie und Entwicklung

5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 657/10

... 1. In den Schlussfolgerungen des G20-Gipfels von Toronto heißt es: „Wir sind übereingekommen, dass der Finanzsektor einen angemessenen und substanziellen Beitrag zum Ausgleich etwaiger Kosten, die den Regierungen durch Maßnahmen zur Rettung des Bankensystems oder zur Finanzierung von Abwicklungen entstehen, wenn es hierzu gekommen ist, sowie zur Reduzierung der vom Finanzsystem ausgehenden Risiken leisten sollte. Wir haben anerkannt, dass es diesbezüglich verschieden Politikansätze gibt. Einige Länder erwägen eine finanzielle Abgabe. Andere Länder verfolgen andere Ansätze.“

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Drucksache 657/10




1. Kontext

2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors

3. Finanztransaktionssteuer

3.1. Einnahmenaspekte

3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

3.3. Bewertung

4. Finanzaktivitätssteuer

4.1. Einnahmenaspekte

4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

4.3. Bewertung

5. Fazit Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 781/10

... 7. stellt fest, dass die starke Zunahme komplexer außerbilanzlicher Produkte (Zweckgesellschaften, forderungsbesicherte Schuldverschreibungen, Kreditausfall-Swaps usw.) und des Verbriefungsmechanismus infolge eines Schattenbankensystems die systemischen Risiken eher erhöht als verringert hat; stellt ferner fest, dass sich die Anbieter, die sich auf Sparer und Mittelstandsfinanzierung konzentrieren, bewährt haben;

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Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 437/1/10

... 3. Die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensystems erweist sich aufgrund ihrer Besonderheiten und ihrer regionalen Verflechtung als besonders krisenresistent. Der Richtlinienvorschlag nimmt zwar Bezug auf die Institutssicherung mit ihrer Präventionswirkung, sie wird jedoch nicht als vollwertiges Äquivalent zur gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung könnte gerade regional verwurzelte Institutsgruppen in unangemessen hoher Weise belasten. Diese verfügen mit ihren Institutssicherungssystemen über Einrichtungen, die nicht nur die Einlagen privater Kunden in unbegrenzter Höhe, sondern auch andere von den Instituten begebene Anlageinstrumente schützen. Mit dem Richtlinienvorschlag wäre insbesondere die regionale und lokale Dimension des Subsidiaritätsprinzips betroffen.

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Drucksache 437/1/10




2 Allgemeines

Ausnahmeregelung für institutsbezogene Sicherungssysteme

Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau

Finanzierung der Einlagensicherungssysteme

2 Auszahlungsfrist


 
 
 


Drucksache 113/10

... – Die Koordinierung innerhalb der EU funktioniert: Die Krisenbewältigungsmaßnahmen haben gezeigt, dass wir gemeinsam wesentlich wirkungsvoller handeln können. Unser gemeinsames Vorgehen mit Blick auf die Stabilisierung des Bankensystems und die Annahme des Europäischen Konjunkturprogramms hat dies unter Beweis gestellt. In einer globalisierten Welt gibt es kein Land, das die Probleme im Alleingang lösen kann.

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Drucksache 113/10




Mitteilung

Strategie Europa 2020 Zusammenfassung

1. Ein Moment des Wandels

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Leitinitiative: Innovationsunion

Leitinitiative Jugend in Bewegung

Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung

Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert

3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente

4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie

4.2. Die Reform des Finanzsystems

4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion

5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur

5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020

Integrierte Leitlinien

Politische Empfehlungen

5.2. Aufgabenverteilung

Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates

5 Ministerrat

Europäische Kommission

Europäisches Parlament

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Beteiligte und Zivilgesellschaft

6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat

Anhang 1
Europa 2020: Ein Überblick

Anhang 2
Eine Architektur für Europa 2020

Anhang 3
Zeitleiste für 2010 – 2012


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... f) Der Bundesrat stellt fest, dass sich das dreigliedrige Bankensystem einerseits als wichtige Stütze in der Finanzkrise erwiesen hat. Andererseits stellt es für die Verbraucher gerade in ländlichen Räumen ein wichtiges wettbewerbliches Angebot dar. Jegliche Regelungen im Finanzsektor sollten so ausgerichtet sein, dass dieses bewährte System beibehalten wird.

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Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 426/09

... 43. regt an, dass die EIB nach eingehender Untersuchung der Auswirkungen der Finanzkrise auf die Realwirtschaft aufgefordert werden sollte, ihre Unterstützung für die neuen Mitgliedstaaten zu verstärken; weist ferner auf die Bedeutung der Einbeziehung des privaten Sektors in die erneute Stabilisierung dieser Volkswirtschaften hin; begrüßt die verstärkten Aktivitäten der EBWE in den neuen Mitgliedstaaten und den gemeinsamen Aktionsplan der internationalen Finanzierungsinstitutionen zur Stützung der Bankensysteme und der Kreditvergabe an die Realwirtschaft in Mittel- und Osteuropa, der von der EBWE, der EIB, dem Europäischen Investitionsfonds und der Weltbankgruppe vereinbart worden ist, um das Bankensystem und die reale Wirtschaft in Mittel- und Osteuropa zu unterstützen; empfiehlt jedoch, dass die Definition des Begriffs "

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Drucksache 426/09




Ziele und Aktivitäten der EIB

Ziele und Aktivitäten der EBWE

Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE

Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern


 
 
 


Drucksache 160/09 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat fordert, das Maßnahmepaket zur Rettung gefährdeter systemrelevanter Banken im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch ein Gesamtkonzept für die Zukunft des deutschen Bankensystems zu ergänzen und dabei die Rolle der Finanzaufsicht zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren. Der Schutz der kleinen Anleger und Sparer, die Verpflichtung des Managements und der Investoren auf die Grundsätze einer freiheitlichen Sozialen Marktwirtschaft bei gleichzeitiger Wahrung eines offenen Investitionsklimas, das nachhaltiges Wirtschaften fördert und gewinnbringend ermöglicht, stehen dabei im Vordergrund.

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Drucksache 160/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG

6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG

7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG

8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO

Artikel 5a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 5a

1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8

2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3

Zu Artikel 5b

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 321/09

... 29. nimmt zur Kenntnis, dass sich das Wirtschaftswachstum in der Türkei 2008 zwar verlangsamt hat, dass die Gesamtwirtschaftsleistung jedoch zeigt, dass die Basis der türkischen Wirtschaft erheblich stärker und ihre Robustheit größer ist als vor einigen Jahren; nimmt zur Kenntnis, dass die weltweite Finanzkrise bislang nur begrenzte Auswirkungen auf das türkische Bankensystem hatte; ist jedoch besorgt angesichts der Auswirkungen der Krise auf das Wirtschaftswachstum; fordert die Kommission auf, einen besonderen Bericht über die Folgen der Krise für die türkische Wirtschaft vorzulegen; legt der türkischen Regierung nahe, weiter eng mit dem Internationalen Währungsfonds und anderen internationalen und europäischen Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten;

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Drucksache 321/09




I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten

Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft

Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen

II. Größerer Wohlstand

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten


 
 
 


Drucksache 160/1/09

... 13. Der Bundesrat fordert, das Maßnahmepaket zur Rettung gefährdeter systemrelevanter Banken im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch ein Gesamtkonzept für die Zukunft des deutschen Bankensystems zu ergänzen und dabei die Rolle der Finanzaufsicht zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren.

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Drucksache 160/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 1 und 2 FMStBG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG

4. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 RettungsG

5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG

6. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 Satz 1a - neu - RettungsG

Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 180/09 (Beschluss)

... e) Der Bundesrat stellt fest, dass sich das dreigliedrige Bankensystem einerseits als wichtige Stütze in der Finanzkrise erwiesen hat. Andererseits stellt es für die Verbraucher gerade in ländlichen Räumen ein wichtiges wettbewerbliches Angebot dar. Jegliche Regelungen im Finanzsektor sollten so ausgerichtet sein, dass dieses bewährte System beibehalten wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 978/08

... c) Maßnahmen zur Unterstützung der KMU, insbesondere zur Ergänzung der jüngsten Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank und zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Kreditvergabe an KMU durch das Bankensystem;

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Drucksache 978/08




Die ersten zehn Jahre des Euro

Wirtschaftliche Unterschiede, Strukturreformen und öffentliche Finanzen

2 Geldpolitik

Integration und Aufsicht von Finanzmärkten

Erweiterung des Euroraums

2 Kommunikation

Internationale Rolle des Euro und externe Vertretung

Wirtschaftliche Instrumente der WWU und Governance


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.