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83 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bankensystems"


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Drucksache 434/1/20

... a) Das mit der Umsetzung der EU-Richtlinien verfolgte Ziel, die Stabilität des Bankensystems zu verbessern, Risiken im Bankensektor zu reduzieren und die Proportionalität zu stärken, wird unterstützt. Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46f Absatz 7a KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

6. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

8. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

10. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

11. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

13. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 434/20 (Beschluss)

... a) Das mit der Umsetzung der EU-Richtlinien verfolgte Ziel, die Stabilität des Bankensystems zu verbessern, Risiken im Bankensektor zu reduzieren und die Proportionalität zu stärken, wird unterstützt. Der Gesetzentwurf wird grundsätzlich begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG

3. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG

4. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG

5. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG

7. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG

8. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG

9. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG

10. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 330/18 (Beschluss)

... 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 330/1/18

... a) Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer Phase der Hochkonjunktur, der Aufschwung hat im ersten Halbjahr jedoch an Dynamik verloren. Dies und die sich zunehmend abzeichnenden Kapazitätsengpässe deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der Wachstumsphase überschritten sein könnte. Darüber hinaus haben die Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich eher zu- als abgenommen. Dies zeigt sich vor dem Hintergrund sich verschärfender internationaler Handelskonflikte, etwa im Zusammenhang mit der US-amerikanischen Zollpolitik. Des Weiteren sind als Risiken der anstehende - bezüglich der Modalitäten immer noch ungeklärte - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zu nennen, aber auch die fortbestehende Fragilität innerhalb des europäischen Bankensystems sowie die hohe Verschuldung in einigen europäischen Staaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/18




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 103/18

... Die hohen Bestände an notleidenden Krediten (NPL) und notleidenden Risikopositionen (NPE)3 abzubauen und ihre künftige Anhäufung zu verhindern, ist zentraler Bestandteil der Unionsbemühungen mit dem Ziel, die Risiken im Bankensystem weiter zu verringern und dafür zu sorgen, dass sich die Banken auf die Kreditvergabe an Unternehmen und Verbraucher konzentrieren können. Die laufenden Gespräche im Rat bestätigen, dass weitere Fortschritte beim Abbau notleidender Kredite für die Vollendung der Bankenunion - eine der obersten Prioritäten der Agenda der EU-Führungsspitzen - unerlässlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Artikel 47a
Notleidende Risikopositionen

Artikel 47b
Stundungsmaßnahmen

Artikel 47c
Abzug für notleidende Risikopositionen

Artikel 159
Behandlung erwarteter Verlustbeträge

Artikel 469a
Ausnahme von den Abzügen von Posten des harten Kernkapitals für notleidende Risikopositionen

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 686/17 (Beschluss)

... 3. Er bestätigt seine Ansicht, dass eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung wesentlich dazu beiträgt, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden.



Drucksache 686/1/17

... 6. Er bestätigt seine Ansicht, dass eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung wesentlich dazu beiträgt, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden.



Drucksache 640/15 (Beschluss)

... 2. Eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Stabilität des Bankensystems und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/15 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 640/1/15

... 4. Eine leistungsfähige, verlässliche Einlagensicherung trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen - den sogenannten Bank-Run - zu vermeiden. Sie ist damit eine wesentliche Grundlage für die Stabilität des Bankensystems und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/15




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zur Rechtsgrundlage

Zu den Stufen des Europäischen Einlagensicherungssystems

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 470/13

... Trotz der massiven Unterstützung durch die Regierungen und der akkommodierenden Geldpolitik der EZB sind die Kreditvergabekonditionen nach wie vor restriktiv und die Verfügbarkeit von Krediten ist begrenzt, vor allem in den Ländern, die unter finanziellem Druck stehen. Die Lage hat sich insbesondere in Griechenland, Irland, Portugal und Slowenien verschlechtert, aber auch in Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich. Deutschland ist das einzige Land, in dem die KMU über eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Bankdarlehen berichten. In einigen Ländern leidet die Kreditvergabe an KMU darunter, dass Investoren über die schlechten wirtschaftlichen und finanziellen Gegebenheiten besorgt sind. Darüber hinaus ist die laufende "Reparatur" des Bankensystems noch nicht abgeschlossen. Die Bereinigung der Bankbilanzen hat in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Priorität, damit eine normale Kreditvergabe an die produktivsten Bereiche der Wirtschaft wiederhergestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/13




1. Einleitung

2. Allgemeine Bewertung

3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte

Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen

Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen

Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor

Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie

Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung

4. Fazit

Anhang 1
Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014

Anhang 2
Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben


 
 
 


Drucksache 677/13

... Der Ansatz der Kommission besteht darin, alle finanziellen Risiken global und umfassend anzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der durch die Stärkung bestimmter Akteure und Märkte erzielte Nutzen nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass finanzielle Risiken in weniger regulierte Sektoren verlagert werden. Eine solche Aufsichtsarbitrage würde die Wirkung der Reformen stark unterminieren. Die Kommission hat daher im März 2012 ein Grünbuch zum Schattenbankwesen1 mit Blick darauf veröffentlicht, Input zu sammeln, wie die Risiken im Zusammenhang mit der Kreditvermittlung unter Beteiligung von Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems am besten angegangen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 94/1/13

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf keine Einführung eines reinen Trennbankensystems und damit keine Abkehr von dem auch während der jüngsten Krise bewährten Universalbankensystem in Deutschland vorsieht.



Drucksache 677/2/13

... An dieser Stelle dürfen die Bemühungen zur effizienten Regulierung aber nicht Halt machen. Andernfalls nehmen die EU-Mitgliedstaaten in Kauf, dass die Marktteilnehmer bei einer EU-weiten Regulierung ihre Aktivitäten an andere Finanzplätze, beispielsweise in Asien, verlagern. Das würde dem Finanzstandort Deutschland und Europa massiv schaden, ohne die Gefahren des Schattenbankensystems für die Finanzstabilität wirklich zu bändigen.



Drucksache 144/12

... Die Arbeiten des FSB haben ergeben, dass die ungeordnete Insolvenz einer Schattenbank sowohl direkt als auch indirekt über ihre Verknüpfung mit dem regulären Bankensystem mit Systemrisiken verbunden sein kann. Der FSB hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass - solange derartige Geschäfte und Unternehmen einer geringeren Regulierung und Aufsicht unterliegen als der restliche Finanzsektor - eine verstärkte Bankenregulierung einen erheblichen Teil der Bankgeschäfte vom traditionellen Bankensystem in das Schattenbanksystem treiben könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 370/12

... (f) Fehlen von Solvenzproblemen bei Banken, die eine systemische Bedrohung für die Stabilität des Bankensystems darstellen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 334/12

... Die EU hat ein Interesse an der Stärkung ihres Bankensystems. Da Basel III dieses Ziel verfolgt, ist seine Umsetzung im Interesse der EU. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine wichtige Verpflichtung der G20. Die Gefahr der Aufsichtsarbitrage dürfte somit begrenzt sein, da alle wichtigen Gesetzgeber ähnliche Vorschriften anwenden. Darüber hinaus wird der Rat für Finanzstabilität in diesem Jahr die Umsetzung in den unterschiedlichen Rechtsordnungen überprüfen. Die Kommission wird der Frage gleicher Wettbewerbsbedingungen große Aufmerksamkeit schenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/12




Parallele Umsetzung von Basel III

2 Eigenkapitaldefinition

Stille Einlagen

2 Sanktionen

Delegierte Rechtsakte Artikel 443

Verbindliche technische Standards

2 Liquidität

2 Verschuldungsquote

Finanzierung von KMU


 
 
 


Drucksache 144/12 (Beschluss)

... 2. Vor dem Hintergrund des erheblichen Volumens des globalen Schattenbankwesens und der hier bestehenden systemrelevanten Risiken für die Finanzmarktstabilität befürwortet der Bundesrat eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung dieses Sektors als weiteren notwendigen Beitrag zur Schaffung dauerhaft funktionierender und zugleich stabiler Finanzmärkte. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine stärkere Kontrolle von Schattenbanken und deren Tätigkeiten auch für sinnvoll, um einem Umgehen von bankaufsichtlichen Vorgaben durch eine Verlagerung von Geschäften vom regulierten Bereich in den bislang kaum regulierten Schattenbanksektor und Ansteckungseffekten entgegenzuwirken, die aufgrund der Verknüpfungen zwischen regulärem Bankensystem und Tätigkeiten von Schattenbanken bestehen.



Drucksache 144/1/12

... 2. Vor dem Hintergrund des erheblichen Volumens des globalen Schattenbankwesens und der hier bestehenden systemrelevanten Risiken für die Finanzmarktstabilität befürwortet der Bundesrat eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung dieses Sektors als weiteren notwendigen Beitrag zur Schaffung dauerhaft funktionierender und zugleich stabiler Finanzmärkte. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine stärkere Kontrolle von Schattenbanken und deren Tätigkeiten auch für sinnvoll, um einem Umgehen von bankaufsichtlichen Vorgaben durch eine Verlagerung von Geschäften vom regulierten Bereich in den bislang kaum regulierten Schattenbanksektor und Ansteckungseffekten entgegenzuwirken, die aufgrund der Verknüpfungen zwischen regulärem Bankensystem und Tätigkeiten von Schattenbanken bestehen.



Drucksache 338/12

... - Stärkung des Bankensystems, indem die Banken angehalten werden, ihre Verschuldung vollkommen offenzulegen, zweifelhafte Forderungen abzuschreiben und ihre Geschäftsmodelle so neu auszurichten, dass sie in der Lage sind, Unternehmen und Privathaushalten künftig Kredite zu gewähren, ohne dass Rettungsmaßnahmen auf Kosten der Steuerzahler erforderlich werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 144/12

... Die Arbeiten des FSB haben ergeben, dass die ungeordnete Insolvenz einer Schattenbank sowohl direkt als auch indirekt über ihre Verknüpfung mit dem regulären Bankensystem mit Systemrisiken verbunden sein kann. Der FSB hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass - solange derartige Geschäfte und Unternehmen einer geringeren Regulierung und Aufsicht unterliegen als der restliche Finanzsektor - eine verstärkte Bankenregulierung einen erheblichen Teil der Bankgeschäfte vom traditionellen Bankensystem in das Schattenbanksystem treiben könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 370/12

... (f) Fehlen von Solvenzproblemen bei Banken, die eine systemische Bedrohung für die Stabilität des Bankensystems darstellen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Finanzieller Beistand der Union

Artikel 3
Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Darlehen

Artikel 4
Bedingungen für die Gewährung von Kreditlinien

Artikel 5
Verfahren zur Gewährung von Kreditlinien

Artikel 6
Verstärkte Überwachung

Artikel 7
Kohärenz mit dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Artikel 8
Kohärenz mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Artikel 9
Kohärenz mit dem Europäischen Semester zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik

Artikel 10
Auszahlung eines Darlehens

Artikel 11
Freigabe von Mitteln im Rahmen einer Kreditlinie

Artikel 12
Anleihe- und Darlehenstransaktionen

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Verwaltung der Darlehen

Artikel 15
Überwachung nach Gewährung des Beistands

Artikel 16
Aufhebung

Artikel 17
Übergangsvorschriften

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 334/12

... Die EU hat ein Interesse an der Stärkung ihres Bankensystems. Da Basel III dieses Ziel verfolgt, ist seine Umsetzung im Interesse der EU. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine wichtige Verpflichtung der G20. Die Gefahr der Aufsichtsarbitrage dürfte somit begrenzt sein, da alle wichtigen Gesetzgeber ähnliche Vorschriften anwenden. Darüber hinaus wird der Rat für Finanzstabilität in diesem Jahr die Umsetzung in den unterschiedlichen Rechtsordnungen überprüfen. Die Kommission wird der Frage gleicher Wettbewerbsbedingungen große Aufmerksamkeit schenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/12




Parallele Umsetzung von Basel III

2 Eigenkapitaldefinition

Stille Einlagen

2 Sanktionen

Delegierte Rechtsakte Artikel 443

Verbindliche technische Standards

2 Liquidität

2 Verschuldungsquote

Finanzierung von KMU


 
 
 


Drucksache 144/12 (Beschluss)

... 2. Vor dem Hintergrund des erheblichen Volumens des globalen Schattenbankwesens und der hier bestehenden systemrelevanten Risiken für die Finanzmarktstabilität befürwortet der Bundesrat eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung dieses Sektors als weiteren notwendigen Beitrag zur Schaffung dauerhaft funktionierender und zugleich stabiler Finanzmärkte. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine stärkere Kontrolle von Schattenbanken und deren Tätigkeiten auch für sinnvoll, um einem Umgehen von bankaufsichtlichen Vorgaben durch eine Verlagerung von Geschäften vom regulierten Bereich in den bislang kaum regulierten Schattenbanksektor und Ansteckungseffekten entgegenzuwirken, die aufgrund der Verknüpfungen zwischen regulärem Bankensystem und Tätigkeiten von Schattenbanken bestehen.



Drucksache 144/1/12

... 2. Vor dem Hintergrund des erheblichen Volumens des globalen Schattenbankwesens und der hier bestehenden systemrelevanten Risiken für die Finanzmarktstabilität befürwortet der Bundesrat eine strengere Regulierung und Beaufsichtigung dieses Sektors als weiteren notwendigen Beitrag zur Schaffung dauerhaft funktionierender und zugleich stabiler Finanzmärkte. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine stärkere Kontrolle von Schattenbanken und deren Tätigkeiten auch für sinnvoll, um einem Umgehen von bankaufsichtlichen Vorgaben durch eine Verlagerung von Geschäften vom regulierten Bereich in den bislang kaum regulierten Schattenbanksektor und Ansteckungseffekten entgegenzuwirken, die aufgrund der Verknüpfungen zwischen regulärem Bankensystem und Tätigkeiten von Schattenbanken bestehen.



Drucksache 338/12

... - Stärkung des Bankensystems, indem die Banken angehalten werden, ihre Verschuldung vollkommen offenzulegen, zweifelhafte Forderungen abzuschreiben und ihre Geschäftsmodelle so neu auszurichten, dass sie in der Lage sind, Unternehmen und Privathaushalten künftig Kredite zu gewähren, ohne dass Rettungsmaßnahmen auf Kosten der Steuerzahler erforderlich werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 733/11 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags insofern ergänzt wird, dass auch von den Ländern garantierte Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderung an den Garantiegeber selbst behandelt werden können. Nach der im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelung dürfen nur Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderungen an den Zentralstaat gewichtet werden, die vom Zentralstaat garantiert werden. Bislang erhalten Forderungen gegen Landesförderinstitute, die durch ihre jeweiligen Träger garantiert sind, nach § 31 Nummer 1 Solvabilitätsverordnung eine Risikogewichtung von Null. Nach dem Verordnungsvorschlag wäre nur noch eine direkte Nullgewichtung der Förderinstitute des Bundes, nicht jedoch der Landesförderinstitute möglich. Auch für Landesförderbanken muss wie bisher eine direkte Nullgewichtung gelten, ansonsten wäre die Refinanzierung dieser Institute beeinträchtigt. Die Beschränkung auf die Garantie des Zentralstaats steht zudem dem föderalstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und dem darauf aufbauenden Förderbankensystem entgegen. Das Erreichen einer indirekten Nullgewichtung der Landesförderinstitute mit Garantien ihrer Träger über die Regularien zu den so genannten Kreditrisikominderungstechniken ist vor dem Hintergrund der Formulierung in Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags schwierig, risikobehaftet und im Ergebnis nicht akzeptabel.



Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 18. Bei der Ausgestaltung der Regelungen zur Umsetzung von Basel III auf EU-Ebene ist weiterhin darauf zu achten, dass die Besonderheiten des deutschen dreigliedrigen Bankensystems sowie bewährte Markt- und Finanzierungsstrukturen ausreichend Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 733/1/11

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags insofern ergänzt wird, dass auch von den Ländern garantierte Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderung an den Garantiegeber selbst behandelt werden können. Nach der im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelung dürfen nur Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderungen an den Zentralstaat gewichtet werden, die vom Zentralstaat garantiert werden. Bislang erhalten Forderungen gegen Landesförderinstitute, die durch ihre jeweiligen Träger garantiert sind, nach § 31 Nummer 1 Solvabilitätsverordnung eine Risikogewichtung von Null. Nach dem Verordnungsvorschlag wäre nur noch eine direkte Nullgewichtung der Förderinstitute des Bundes, nicht jedoch der Landesförderinstitute möglich. Auch für Landesförderbanken muss wie bisher eine direkte Nullgewichtung gelten, ansonsten wäre die Refinanzierung dieser Institute beeinträchtigt. Die Beschränkung auf die Garantie des Zentralstaats steht zudem dem föderalstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und dem darauf aufbauenden Förderbankensystem entgegen. Das Erreichen einer indirekten Nullgewichtung der Landesförderinstitute mit Garantien ihrer Träger über die Regularien zu den so genannten Kreditrisikominderungstechniken ist vor dem Hintergrund der Formulierung in Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags schwierig, risikobehaftet und im Ergebnis nicht akzeptabel.



Drucksache 437/10 (Beschluss)

... 2. Die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensystems erweist sich aufgrund ihrer Besonderheiten und ihrer regionalen Verflechtung als besonders krisenresistent. Der Richtlinienvorschlag nimmt zwar Bezug auf die Institutssicherung mit ihrer Präventionswirkung, sie wird jedoch nicht als vollwertiges Äquivalent zur gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung könnte gerade regional verwurzelte Institutsgruppen in unangemessen hoher Weise belasten. Diese verfügen mit ihren Institutssicherungssystemen über Einrichtungen, die nicht nur die Einlagen privater Kunden in unbegrenzter Höhe, sondern auch andere von den Instituten begebene Anlageinstrumente schützen. Mit dem Richtlinienvorschlag wäre insbesondere die regionale und lokale Dimension des Subsidiaritätsprinzips betroffen.



Drucksache 510/10

... K. in der Erwägung, dass Island und seine Bevölkerung von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hart getroffen wurden, was 2008 zum Zusammenbruch des isländischen Bankensystems führte,

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Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 214/10

... 1. ist der Ansicht, dass sich die Europäische Union auf eine gemeinsame Haltung im internationalen Rahmen der G20-Treffen einigen sollte, was die Optionen betrifft, wie der Finanzsektor einen fairen und spürbaren Beitrag leisten sollte, um die Lasten zu schultern, die er der Realwirtschaft aufgebürdet hat, oder die mit dem Eingreifen von Regierungen, um das Bankensystem zu stabilisieren, verbunden sind; ist der Auffassung, dass die EU parallel zu und in Einklang mit der Arbeit der G20 ihre eigene Strategie im Hinblick auf die Palette möglicher Handlungsoptionen entwickeln sollte;



Drucksache 740/10

... – Zugang zu Kapital und erschwinglichen Krediten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen, ist für das Wachstum der lokalen Landwirtschaft, der Industrie und des Dienstleistungssektors von entscheidender Bedeutung und fördert die Hebelwirkung zwischen Hilfe und Finanzinstrumenten. Ist der Zugang zu inländischem Kapital schwierig oder unmöglich, könnte die EU außerdem die schrittweise Entwicklung des heimischen Bankensystems und lokaler Kapitalmärkte unterstützen, wodurch sich die Beteiligung inländischer oder ausländischer Investoren an entwicklungsrelevanten Maßnahmen erreichen lässt, für die sich anderenfalls wegen der möglichen Risiken keine Investoren gefunden hätten. Dies könnte beispielsweise über einen gemeinsam von den EU-Institutionen, europäischen Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen betriebenen integrierten EU-Fonds oder EU-Mechanismus geschehen, der zur Förderung privater Investitionen in Entwicklungsländern eng abgestimmte Möglichkeiten für zinsbegünstigte Darlehen, gegebenenfalls technische und finanzielle Hilfe sowie eine Risikobeteiligung bieten würde.

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Drucksache 740/10




Grünbuch EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung - Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung

1. Einleitung

2. Entwicklungspolitik mit grosser Wirkung

2.1. Zusammenarbeit „mit großer Wirkung in der Praxis

2.2. Wachstum für die menschliche Entwicklung

2.3. Förderung von Governance

2.4. Sicherheit und Fragilität

2.5. Für eine echte Koordinierung der Hilfe

2.6. Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung

2.7. Verbesserung der Wirkung von Budgethilfe

3. Entwicklungspolitik als Katalysator für EIN breitenwirksames nachhaltiges Wachstum

3.1. Partnerschaften für ein breitenwirksames Wachstum

3.2. Förderung der regionalen Integration und Handel im Interesse der Entwicklung

4. Nachhaltige Entwicklung als eine neue Triebkraft

4.1. Klimawandel, biologische Vielfalt und Entwicklung

4.2. Energie und Entwicklung

5. Landwirtschaft Ernährungssicherheit

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 657/10

... 1. In den Schlussfolgerungen des G20-Gipfels von Toronto heißt es: „Wir sind übereingekommen, dass der Finanzsektor einen angemessenen und substanziellen Beitrag zum Ausgleich etwaiger Kosten, die den Regierungen durch Maßnahmen zur Rettung des Bankensystems oder zur Finanzierung von Abwicklungen entstehen, wenn es hierzu gekommen ist, sowie zur Reduzierung der vom Finanzsystem ausgehenden Risiken leisten sollte. Wir haben anerkannt, dass es diesbezüglich verschieden Politikansätze gibt. Einige Länder erwägen eine finanzielle Abgabe. Andere Länder verfolgen andere Ansätze.“

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Drucksache 657/10




1. Kontext

2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors

3. Finanztransaktionssteuer

3.1. Einnahmenaspekte

3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

3.3. Bewertung

4. Finanzaktivitätssteuer

4.1. Einnahmenaspekte

4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

4.3. Bewertung

5. Fazit Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 781/10

... 7. stellt fest, dass die starke Zunahme komplexer außerbilanzlicher Produkte (Zweckgesellschaften, forderungsbesicherte Schuldverschreibungen, Kreditausfall-Swaps usw.) und des Verbriefungsmechanismus infolge eines Schattenbankensystems die systemischen Risiken eher erhöht als verringert hat; stellt ferner fest, dass sich die Anbieter, die sich auf Sparer und Mittelstandsfinanzierung konzentrieren, bewährt haben;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.