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110 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bauplanung"


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Drucksache 345/1/20

... Bisher genehmigte Ställe dürfen aufgrund von bauplanungsrechtlichen Hindernissen nicht von der Teilnahme an (freiwilligen) Tierwohlprogrammen abgehalten werden. Gleiches gilt für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel Umbau der Kastenstände für Sauen). Die vorgeschlagene "Tierwohlprivilegierung", stellt sicher, dass bestehende, genehmigte Stallbauten ohne unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwand tierwohlgerechter gestaltet werden können. Gerade bei älteren Stallbauten kann sich aus Tierschutzgründen und wirtschaftlichen Erwägungen auch die Alternative eines Abrisses und vollständigen Neubaus eines tierwohlgerechteren Stalles anbieten, so dass nicht nur die Änderung, sondern auch der Ersatz eines alten Gebäudes umfasst sein muss. Bekanntlich ist auch das Thema Offenstall in der Diskussion um die Ausgestaltung tierwohlgerechterer Ställe ein wichtiger Baustein, so dass auch eine mögliche gebäudliche Erweiterung durch Anbau oder Teilneubau unerlässlich und somit von der vorgeschlagenen Formulierung umfasst ist. Ausdrücklich wird die Erweiterung des Tierplatzbestandes ausgeschlossen.



Drucksache 98/3/20

... haben gezeigt, dass Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen während einer laufenden Vegetations- und Düngeperiode für Landwirte nur schwer rechtssicher umzusetzen sind. So hat der Landwirt bereits seine Anbauplanung weitgehend umgesetzt und ist aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation in seinen Reaktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt.



Drucksache 616/19 (Beschluss)

... Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen vor dem Hintergrund andauernder hoher Migrationsbewegungen auch weiterhin schnell und unbürokratisch geschaffen werden können und entgegenstehende baurechtliche Vorschriften - soweit vertretbar - für diesen Zweck zurücktreten. Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wurden erste Sonderregelungen geschaffen. Diese wurden durch Artikel 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 246 Baugesetzbuch (Baugesetzbuchänderungsgesetz - BauGBÄG)

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 288/19

... 7 Insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Zielkonflikte zwischen Tierwohlmaßnahmen und verschiedenen umwelt- und bauplanungsrechtlichen Regelungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass das staatliche Tierwohllabel nur als Teil einer Gesamtstrategie für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung gut funktioniert. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat seinen Beschluss vom 10. Februar 2017, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, verschiedene Schritte zur Entwicklung einer ressortübergreifenden und mit den Tierschutzstrategien der Länder abgestimmten nationalen Nutztierstrategie einzuleiten.



Drucksache 113/19

... Für Angelegenheiten des Planungsrechts können besondere Kammern oder Senate gebildet werden (Planungskammern, Planungssenate). Die Sachgebiete der Raumordnung und Landesplanung sowie des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrechts sollen in den Planungskammern oder Planungssenaten zusammengefasst werden. In anderen Sachgebieten können die Planungskammern oder Planungssenate insbesondere über Streitigkeiten entscheiden, die Planfeststellungsverfahren oder anstelle einer Planfeststellung erteilte Genehmigungen betreffen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 25

§ 41

§ 87c

§ 176

§ 188a

§ 188b

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu § 188a

Zu § 188b

II. Zu Artikel 2 Evaluierung

III. Zu Artikel 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 612/19

... Durch die Änderung im Bauplanungsrecht entstehen Bund, Ländern und Gemeinden keine Haushaltsausgaben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 616/19

... Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen vor dem Hintergrund andauernder hoher Migrationsbewegungen auch weiterhin schnell und unbürokratisch geschaffen werden können und entgegenstehende baurechtliche Vorschriften - soweit vertretbar - für diesen Zweck zurücktreten. Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wurden erste Sonderregelungen geschaffen. Diese wurden durch Artikel 6 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 484/18

... zu erreichen, um einen über den bisher nach immissionsschutzrechtlichen Regelungen und nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme hinausgehenden Abstand zwischen



Drucksache 395/18

... 2. Neben der Verbesserung der unmittelbaren staatlichen Wohnraumförderung und dem Abbau von bauplanungsrechtlichen Hindernissen sowie der beschlossenen Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum gilt es nach Überzeugung des Bundesrates auch, die Investitionsbedingungen für private Investoren deutlich zu verbessern, denn die gewaltigen Herausforderungen im Wohnungsbau werden sich ohne den konzentrierten Einsatz privaten Kapitals nicht bewältigen lassen.



Drucksache 10/16

... Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2333 der Kommission vom 14. Dezember 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 stellt hinsichtlich des Beginns der Anwendung der Kompensationsregelung in Artikel 2 klar, dass diese für die Begünstigten vorteilhafte Regelung bereits ab dem 1. Januar 2015 Anwendung finden soll. Die Europäische Kommission begründet dies damit, dass die Begünstigten ihre Anbauplanungen gegebenenfalls bereits für das Antragsjahr 2015 anpassen mussten.



Drucksache 237/16 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes wird ausweislich der Rechtsprechung anhand störfallspezifischer Faktoren und sozioökonomischer Faktoren im Rahmen einer bauplanungsrechtlichen Abwägung bestimmt.



Drucksache 806/1/16

... Die Möglichkeit der Festsetzung von einzuhaltenden Innenraumpegeln in Aufenthaltsräumen wird bauplanungsrechtlich in den Festsetzungskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB ausdrücklich aufgenommen.



Drucksache 432/16

... Ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand ist für den Bund, nicht aber für die Länder und Kommunen zu erwarten. Die notwendigen Planungs- und Verfahrensschritte für den Neu- und Ausbau von Bundeswasserstraßen bleiben unverändert. Die Festlegung von Ausbauplanungen der Bundeswasserstraßen mit Gesetzeskraft kann die Umsetzung beschlossener Vorhaben erleichtern und damit zu einer Beschleunigung der Investitionsvorhaben mit einem nicht näher zu quantifizierenden volkswirtschaftlichen Nutzen sowie zur Senkung von Planungs- und Verfahrenskosten in nicht näher zu quantifizierender Höhe führen. Die in § 4 des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes geregelte Pflicht, den Bedarfsplan alle fünf Jahre zu überprüfen, kann zu zusätzlichen Kosten führen, wenn die Prüfung des Bedarfsplans Neubewertungen von Projekten erfordert. Insgesamt wird der Erfüllungsaufwand auf rd. 50 000 Euro alle fünf Jahre geschätzt. Etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 12 ausgeglichen werden.



Drucksache 708/16

... Die Änderungen dienen der Ergänzung des Bauplanungsrechts. Eine Befristung der Regelungen würde diesem Anliegen nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsgrundlage zur Änderung der TA Lärm

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

7. Evaluierung

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu den Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 310/16 (Beschluss)

... Im Rahmen der detaillierten Bauplanung müssen oft Anpassungen vorgenommen werden (kleinräumige Standortverschiebung um wenige Meter, Fundamentänderungen u.ä.). Ein Wechsel des Anlagenherstellers kann bei Lieferschwierigkeiten die zeitnahe und fristgerechte Realisierung sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016

17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016

23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016

25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016

26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016

27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016

28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016

29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016

30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016

31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016

32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016

33. Zu Artikel 1 allgemein

34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG

35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG

36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG

37. Zu Artikel 2 allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG

39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG

40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG

41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt

43. Zum Gesetzentwurf insgesamt

44. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 18/16

... Der Bund soll mit Satz 1 bauliche Barrieren in den Teilen des von einer Umbau- oder Erweiterungsbaumaßnahme nach Absatz 1 Satz 1 betroffenen Gebäudes, die nicht Gegenstand der Umbau- oder Erweiterungsbauplanung im engeren Sinne sind und soweit diese Gebäudeteile dem Publikumsverkehr dienen, feststellen und diese Barrieren abbauen. Dies dient dem Zweck, vorrangig die Herstellung von Barrierefreiheit in den Gebäudeteilen mit Publikumsverkehr weiter zu verbessern. Gebäudeteile mit Publikumsverkehr sind solche, die von Besuchern, Kunden oder anderen externen Benutzern aufgesucht werden können. Dies sind insbesondere die in § 50 der Musterbauordnung aufgeführten, dem Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teile z.B. von Verwaltungsgebäuden, wie Eingangsbereiche, Foyers, öffentliche Sanitäranlagen, Büros mit Besucherfunktion, Schalter und Wartebereiche, Veranstaltungssäle, dazugehörige Erschließungsflächen etc. Art und Umfang der barrierefreien Ausgestaltung sind wie bisher in jedem Einzelfall im Rahmen der Bedarfsplanung von den jeweiligen Nutzern zu bestimmen und den obersten Instanzen der Nutzer im Sinne der RBBau zu billigen. Die Nutzer haben dabei die baulichen Gegebenheiten in angemessener Weise zu berücksichtigen. Art und Umfang der Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit müssen bautechnisch möglich und wirtschaftlich verträglich sein. Mit diesen Regelungen wird ein Prozess aufgesetzt, der dazu führt, dass Bundesbauten schrittweise überwiegend barrierefrei werden. Diese Selbstverpflichtung des Bundes zur Verbesserung der Auffindbarkeit, Nutzbarkeit und Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen in den Verwaltungen.



Drucksache 708/1/16

... sieht die Einführung eines neuen Gebietstyps "Urbane Gebiete" vor. Urbane Gebiete sollen eine Nachverdichtung in Städten und besonders in Ballungsräumen dahingehend ermöglichen, dass Wohnen und Gewerbe in Innenstadtlagen bauplanungsrechtlich erleichtert wird. Sie bieten gegenüber klassischen Mischgebieten ein flexibleres Verhältnis der Nutzungen Wohnen und Gewerbe und ermöglichen ohne besondere Begründung ein höheres Maß der Verdichtung.



Drucksache 71/1/16

... Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob nicht die bloße Kann-Bestimmung des § 77i Absatz 6 eine ausreichende Regelung für eine vorgreifliche Mitverlegung passiver Netzinfrastrukturen darstellt. Hierfür spricht bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen, dass die dem einzelnen Vorhaben zugrundeliegende Netzausbauplanung in kommunaler Hand liegt und auch die Bedarfsgerechtigkeit eines Netzausbaus im konkreten Fall vor Ort am besten beurteilt werden kann.



Drucksache 745/16

... Des Weiteren wäre mit einem Fernverkehrsplan eine verlässlichere Planungsgrundlage für die Neu- und Ausbauplanungen sowie für Kapazitätsanpassungen im Schienennetz gegeben, wodurch sich dafür eine bessere Wirtschaftlichkeit erreichen ließe. Der verkehrspolitische Erfolg der Regionalisierung des SPNV würde auf den SPFV, der seine Verkehrsleistungen seit der Bahnreform 1993/94 trotz enormer Investitionen nicht in dem erhofften Maße steigern konnte, ausgeweitet.



Drucksache 708/16 (Beschluss)

... sieht die Einführung eines neuen Gebietstyps "Urbane Gebiete" vor. Urbane Gebiete sollen eine Nachverdichtung in Städten und besonders in Ballungsräumen dahingehend ermöglichen, dass Wohnen und Gewerbe in Innenstadtlagen bauplanungsrechtlich erleichtert wird. Sie bieten gegenüber klassischen Mischgebieten ein flexibleres Verhältnis der Nutzungen Wohnen und Gewerbe und ermöglichen ohne besondere Begründung ein höheres Maß der Verdichtung.



Drucksache 237/1/16

... Klarstellung des Gewollten. Wie bereits in der Begründung angeführt (Seite 12 der Vorlage), sollte rechtlich verbindlich klargestellt werden, dass die Abstandsbewertung dem Bauplanungsrecht zuzuordnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 2 BImSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 3 - neu - BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG

11. Hauptempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 2

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11

Zu Artikel 1 Nummer 2

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 3 - neu -, 4 - neu BImSchG

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *

21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 7 und 10 § 16a Satz 2, § 19 Absatz 4 Satz 5, § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *

24. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 17 Absatz 1b - neu - BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *

26. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG

29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 3 BImSchG

30. Hauptempfehlung zu Ziffer 47

Zu Artikel 1 Nummer 10

31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG ,* Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG

36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 2 Satz 3 BImSchG

37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG

38. Hauptempfehlung zu Ziffer 39

Zu Artikel 1 Nummer 10

39. Hilfsempfehlung zu Ziffer 38

Zu Artikel 1 Nummer 10

40. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 25 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 BImSchG

41. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG

42. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG

43. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG

44. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 1 und 2 - neu - BImSchG

45. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 50 BImSchG

46. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG

47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30

Zu Artikel 1 Nummer 17

48. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

49. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG


 
 
 


Drucksache 655/1/16

... Mit dem Änderungsvorschlag wird im Wesentlichen der Regelungsinhalt des im Gesetzentwurf vorgesehenen § 78b WHG in das Baugesetzbuch überführt, damit sich die bauplanungsrechtlichen Vorgaben in den Kontext der Abwägungsvorgaben und ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz der §§ 1 und 1a BauGB einpassen und in der Bauleitplanung damit entsprechende Beachtung finden.



Drucksache 745/16 (Beschluss)

... Des Weiteren wäre mit einem Fernverkehrsplan eine verlässlichere Planungsgrundlage für die Neu- und Ausbauplanungen sowie für Kapazitätsanpassungen im Schienennetz gegeben, wodurch sich dafür eine bessere Wirtschaftlichkeit erreichen ließe. Der verkehrspolitische Erfolg der Regionalisierung des SPNV würde auf den SPFV, der seine Verkehrsleistungen seit der Bahnreform 1993/94 trotz enormer Investitionen nicht in dem erhofften Maße steigern konnte, ausgeweitet.



Drucksache 650/16

... und in den Landesplanungsgesetzen der Länder geregelt ist, auch Anbaubeschränkungen und verbote für gentechnisch veränderte Organismen unter Berücksichtigung der bauplanungsrechtlichen oder raumordnungsrechtlichen Abwägungsentscheidung zu flankieren. Bauplanung und Raumordnung erlauben jedoch keine bloße "Verhinderungsplanung" oder "Negativplanung", sondern setzen einen positiven Gestaltungswillen voraus. Mit den Instrumenten der Raumordnung können flächendeckende Anbauverbote für das Planungsgebiet nicht festgeschrieben werden; das bedeutet in Umsetzung des genannten positiven Gestaltungswillens, dass, wenn der Anbau auf bestimmten Flächen des Plangebietes verboten wird, im Gegenzug eine andere Fläche innerhalb des Planungsgebietes für den Anbau freizuhalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Aufforderung zum Ausschluss des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten; Verfahren

§ 16g
Verordnungsermächtigungen

§ 16h
Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnung; Geltungsdauer

§ 16i
Aufhebung von Anbauausschlüssen sowie von Anbaubeschränkungen und Anbauverboten

§ 16j
Ausnahmen

§ 41a
Besondere Übergangsregelung zu Verordnungsermächtigungen bei Anbaubeschränkungen und -verboten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Landesregierungen und andere Behörden in den Ländern

Erfüllungsaufwand für die Bundesregierung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16h

Zu § 16i

Zu § 16j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 310/16

... Zu diesem Zweck sind die erneuerbaren Energien durch die Novellen des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) in den vergangenen Jahren schrittweise in die Direktvermarktung und damit an den Markt herangeführt worden. Mit dem EEG 2014 wurde als nächster Schritt beschlossen, das Fördersystem auf Ausschreibungen umzustellen. Durch diesen Schritt, der mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt wird, sollen die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden. Dies ermöglicht zugleich eine bessere Steuerung des Ausbaus und eine Abstimmung mit der Netzausbauplanung, verbessert die Planungssicherheit für die anderen Akteure der Stromwirtschaft und entspricht dem Ansatz der Europäischen Kommission für eine marktnähere Förderung der erneuerbaren Energien.



Drucksache 317/15 (Beschluss)

... und in den Landesplanungsgesetzen der Länder geregelt ist, auch Anbaubeschränkungen und -verbote für gentechnisch veränderte Organismen zu erlassen. Bauplanung und Raumordnung erlauben jedoch keine bloße "Verhinderungsplanung" oder "Negativplanung", sondern setzen einen positiven Gestaltungswillen voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Erfüllungsaufwand für die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 317/15

... und in den Landesplanungsgesetzen der Länder geregelt ist, auch Anbaubeschränkungen und -verbote für gentechnisch veränderte Organismen zu erlassen. Bauplanung und Raumordnung erlauben jedoch keine bloße "Verhinderungsplanung" oder "Negativplanung", sondern setzen einen positiven Gestaltungswillen voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Anbaubeschränkungen und -verbote

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 141/15

... enthält lediglich eine Regelungsmöglichkeit zur Festsetzung von Ferienhausgebieten, in denen Ferienhäuser zulässig sind. Bauplanungsrechtlich sind die Ferienwohnungen in den anderen Gebieten nicht zulässig (siehe dazu § 1 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/15




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

a Erfüllungsaufwand für den Bund

b Erfüllungsaufwand für das Land

c Erfüllungsaufwand der Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 446/15

... Während der Dauer des Asylverfahrens und danach bedarf es einer Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften. Hierfür werden zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen. Zudem werden in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen. Diese dienen der Erleichterung des Vollzuges durch die zuständigen Landesbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

§ 29a
Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.

§ 63a
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender

§ 83c
Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten

§ 90
Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde

Artikel 2
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

§ 14
Dauer der Anspruchseinschränkung

Artikel 3
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 45a
Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung

§ 105c
Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit

Artikel 4
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 5
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

§ 18
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Artikel 6
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 17

§ 18
Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.

Artikel 8
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 9a
Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 131
Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung

§ 421
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

Artikel 11
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Entflechtungsgesetzes

Artikel 13
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 14
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Verfahrensbeschleunigung

Faire und effektive Verfahren

4 Unterbringung

4 Asylbewerberleistungen

Ärztliche Versorgung

4 Integration

Kostenbeteiligung des Bundes

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Leistungen für Asylbewerber

Kostenbeteiligung des Bundes

2. Erfüllungsaufwand

a. Bürgerinnen und Bürger

b. Wirtschaft

5 Ausländerbeschäftigung

c. Verwaltung

Lockerung des Leiharbeitsverbots

Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG

Regelung zu minderjährigen Kindern

Erkennungsdienstliche Maßnahmen

Öffnung der Integrationskurse

Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG

Förderung der Teilnahme an Sprachkursen

5 Bundesmeldegesetz

Gesundheitsversorgung, SGB V

5 Schutzimpfungen

VI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Verfahrensbeschleunigung

4 Asylbewerberleistungen

1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen

3. Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 439/1/15

... "Satz 1 Nummer 2 und 5 gelten nicht für Grundstücke, für die die Erschließung zur Errichtung von Wohnungen zum Zeitpunkt einer nach dem 6. Juni 2007 erfolgten Festsetzung des Lärmschutzbereiches nicht gesichert ist oder auf denen die Errichtung von Wohnungen bauplanungsrechtlich einer nach mehr als sieben Jahre nach dem 6. Juni 2007 erfolgten Festsetzung des Lärmschutzbereiches zulässig gewesen ist, sofern mit der Bebauung noch nicht begonnen worden ist."



Drucksache 404/15

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für einen befristeten Zeitraum für Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung auszusetzen (Moratorium) sowie Gespräche mit der EU-Kommission zu führen, um kurzfristig Erleichterungen im Vergaberecht zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/15




Entschließung

1. Vergaberecht

2. Bauplanungsrecht

3. Umweltrecht


 
 
 


Drucksache 540/14 (Beschluss)

Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen



Drucksache 540/14

Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/14




‚Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs

§ 246
Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte.

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 155/14 (Beschluss)

... - Bereits das geltende Recht gibt den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit, im Rahmen der Bauleitplanung angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, auch bei der Errichtung von



Drucksache 419/14

Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)

§ 1
Grundsätze der Bauleitplanung

§ 2
Verbindlicher Bauleitplan, vereinfachtes Verfahren, Bebauungspläne der Innenentwicklung

§ 3
Zulässigkeit von Vorhaben

Artikel 2
Sonderregelung der Länder

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 197/14

... Durch die Aufhebung der Verordnung wird die Wirtschaft entlastet. Neben dem Wegfall einer Informationspflicht (Meldung des Auftretens des Schadorganismus) entfällt auch der Erfüllungsaufwand, z.B. durch Desinfektion von verwendeten Maschinen oder Einhaltung eines Fruchtwechsels. So sah die Verordnung vor, dass in Befallsgebieten Traktoren und andere landwirtschaftliche Geräte nach ihrer Benutzung zu reinigen waren. Außerdem war in Befall- und Sicherheitszone eine Fruchtfolge einzuhalten, die den Anbau von Mais begrenzte. Je nach Anbauplanung und Betriebsstruktur konnte es dadurch zu Einkommenseinbußen kommen. Deren Höhe ist aber nicht genau bezifferbar, da er von individuellen Faktoren abhängt



Drucksache 419/1/14

Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/1/14




Artikel 1
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)

§ 1
Grundsätze der Bauleitplanung

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben

Artikel 2
Sonderregelung der Länder

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 155/1/14

... - Bereits nach geltendem Recht ist über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung auch bei der Errichtung von



Drucksache 419/14 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/14 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen

Artikel 1
Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)

§ 1
Grundsätze der Bauleitplanung

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben

Artikel 2
Sonderregelung der Länder

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 294/1/14

... Der Bundesrat lehnt das vorliegende Gesetz ab, da aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedarf für eine solche Länderöffnungsklausel besteht. Bereits nach geltendem Recht ist über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zu Wohnbebauung auch bei Errichtung von



Drucksache 334/2/13

... 5. Die Rückführung der besagten Grundleistungen ist auch deswegen geboten, weil die von der Bundesregierung seinerzeit gegebene allgemeine Begründung dazu führen kann, dass auch andere mit verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen versehene Grundleistungen der Planung aus dem Preisregime herausgenommen werden müssen; denn nach der derzeitigen Regelung gibt es vergleichbare Leistungen, die einerseits nach der HOAI vergütet werden müssen (Landschaftsplanung, Wärme- und Schallschutz bei der Bauplanung, Bauüberwachung/Bauoberleitung), andererseits aber freigegeben sind (Umweltverträglichkeitsstudien, Wärmeschutz und Energiebilanz, örtliche Bauüberwachung). Eine solche Inkonsistenz bietet nach Auffassung des Bundesrates ein Einfallstor für weitere Erosionen der HOAI.



Drucksache 23/13

... Die Überprüfung der Antragsunterlagen erfolgt im Interesse des Antragstellers. Erkenntnisse daraus können in die Bauplanung und -entscheidung einfließen und führen damit im Einzelfall zu erheblichen Kosteneinsparungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 1
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)

§ 1
Kosten

§ 2
Gebührenfestsetzung

Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

3 Inhaltsübersicht

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren

II. Teil: Straßenverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6

III. Teil: Eisenbahnverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4

IV. Teil: Binnenschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

V. Teil: Seeschiffsverkehr

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte

1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden

2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz

I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes

Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

I. Allgemeiner Teil

4 Alternativen

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

III. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :

Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:

Zu Gebührennummer 013:

Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:

Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:

Zu der entfallenen Gebührennummer 019:

Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:

Zu der entfallenen Gebührennummer 103:

Zu den Gebührennummern 211 und 212:

Zu Gebührennummer 213:

Zu Gebührennummer 221.1:

Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:

Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:

Zu den Gebührennummern 226 und 617:

Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:

Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:

Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:

Zu den Gebührennummern 703 bis 705:

Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:

Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5

Zu Gebührennummer 723:

Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:

Zu Gebührennummer 735:

Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:

Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:

Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :

Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 206/13

... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, selbst darüber zu entscheiden, ob in ihrem Landesgebiet Windkraftanlagen weiterhin in den Genuss der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich mit all den damit verbundenen Folgewirkungen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 569/13

... - Absatz 9 eröffnet den Ländern ein weiteres bauplanungsrechtliches Handlungsinstrument: Danach können die Länder bestimmen, dass bei der Ausweisung entsprechender Sondergebiete für "Windenergie" angemessene höhenbezogene Mindestabstände vorzusehen sind.



Drucksache 484/13

... Nach Absatz 2 ist für die Ermittlung des Verkehrswertes der Zeitpunkt maßgeblich, an dem der Plan für den Neu- oder Ausbau des jeweiligen Flugplatzes öffentlich bekannt gemacht worden ist. Ab diesem Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung der Verkehrswerte bei Grundstücken in der Umgebung des Flugplatzes ganz wesentlich durch die Neu- und Ausbauplanungen beeinflusst wird. Bemessungsgrundlage ist der Verkehrswert im Sinne des § 194



Drucksache 474/1/12

... Es ist daher folgerichtig, diese Schwelle auch dem bauplanungsrechtlichen Privilegierungstatbestand zu Grunde zu legen. Auf diese Weise würde eine Harmonisierung zum Anlagenzulassungsrecht erreicht.



Drucksache 502/12

... L. in der Erwägung, dass der Schutz der palästinensischen Bevölkerung und die Wahrung ihrer Rechte im Westjordanland, vor allem in den Gebieten der Zone C, und in Ostjerusalem entscheidend ist, wenn jemals eine tragfähige Zweistaatenlösung zustande kommen soll; in der Erwägung, dass der fortschreitende Ausbau der Siedlungen und das gewaltsame Vorgehen der Siedler, Bauplanungsbeschränkungen und der dadurch verursachte akute Mangel an Wohnraum, die Zerstörung von Häusern, die Vertreibung und Umsiedlung der Bevölkerung, Landenteignungen, der beschwerliche Zugang zu natürlichen Ressourcen sowie das Fehlen grundlegender Sozialleistungen und Hilfsdienste die Lebensbedingungen der Palästinenser schwer beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die durch die Zugangsbeschränkungen, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit und die Planungsbeschränkungen erschwerte wirtschaftliche Lage in diesen Gebieten besorgniserregend bleibt; in der Erwägung, dass laut dem Jahresbericht der IAO 53,5 % der jungen Frauen und 32,3 % der jungen Männer zwischen 15 und 24 Jahren im Westjordanland arbeitslos sind;



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Suchbeispiele:


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.