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"Bundesrechnungshof"


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0877/04
0252/04B
0666/2/04
0899/04
0721/2/04
0997/04
0826/04
0252/04
0920/04
0431/04
0921/04
0663/03
0663/03B
Drucksache 603/12

... - und -entschädigungsgesetz sowie Vergütungen an Vormünder und Betreuer unabhängig davon mitzuteilen sind, ob der Empfänger im Rahmen einer Haupttätigkeit gehandelt hat oder ob die Zahlung auf ein Geschäftskonto des Zahlungsempfängers erfolgt. Hiermit wird ein Vorschlag des Bundesrechnungshofes aufgegriffen (Bundestagsdrucksache 16/3200, S. 204/205).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden, andere öffentliche Stellen und öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsätze

§ 2
Allgemeine Mitteilungen über Leistungen

§ 3
Mitteilungen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten

§ 4
Mitteilung bei Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung

§ 5
Mitteilung bei gewerberechtlichen Erlaubnissen und Gestattungen

§ 6
Besondere Mitteilungspflichten

§ 7
Ausnahmen von der Mitteilungspflicht

Abschnitt 2
Mitteilungen

§ 8
Form und Inhalt der Mitteilungen

§ 9
Empfänger der Mitteilungen

§ 10
Zeitpunkt der Mitteilung

§ 11
Berichtigung von Mitteilungen

Abschnitt 3
Unterrichtung des Betroffenen

§ 12
Pflicht zur Unterrichtung

§ 13
Inhalt der Unterrichtung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 14
Anwendungsvorschriften

Artikel 2
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit zum Vollzug des Rennwett- und Lotteriegesetzes (Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung - RennwLottGZuStV)

§ 1
Örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Sportwetten

§ 2
Örtliche Zuständigkeit für die Zerlegung der Rennwett- und Lotteriesteuer

§ 3
Außerkrafttreten

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

§ 30
Selbstanzeige

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Deutsch-Belgischen Konsultationsvereinbarungsverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu Artikel 6 Nummer 14 Anlage 1 Tabelle A (Beratungstabelle)

Anlage 2
zu Artikel 6 Nummer 15 Anlage 2 Tabelle B (Abschlusstabelle)

Anlage 3
zu Artikel 6 Nummer 16 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)

Anlage 4
zu Artikel 6 Nummer 17 Anlage 4 Tabelle D Teil a (Landwirtschaftliche Tabelle - Betriebsfläche)

Teil
B (Landwirtschaftliche Tabelle - Jahresumsatz) Jahresumsatz im Sinne von 10

Anlage 5
zu Artikel 6 Nummer 18 Anlage 5 Tabelle E (Rechtsbehelfstabelle)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Mitteilungen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Unterrichtung des Betroffenen

Zu § 12

Zu § 13

Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe jj

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Doppelbuchstabe ll

Zu Doppelbuchstabe mm

Zu Doppelbuchstabe nn

Zu Doppelbuchstabe oo

Zu Doppelbuchstabe pp

Zu Doppelbuchstabe qq

Zu Doppelbuchstabe rr

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Anlage 1 Tabelle A Beratungstabelle

Zu Anlage 2 Anlage 2 Tabelle B Abschlusstabelle

Zu Anlage 3 Anlage 3 Tabelle C Buchführungstabelle

Zu Anlage 4 Anlage 4 Tabelle D Landwirtschaftliche Tabelle

Zu Anlage 5 Anlage 5 Tabelle E Rec hts be h e lfsta be l l e

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2313: Entwurf einer Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Erfüllungsaufwand

2.2. Sonstige Kosten

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 8. Oktober 2012 zu der Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 694/12

... Bundesrechnungshof

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/12




Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2013

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 Haushaltsgesetz

Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes Komponenten zur Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme Betrag für 2013

Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht Finanzierungsübersicht Betrag für 2013 Betrag für 2012

Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan Kreditfinanzierungsplan Betrag für 2013 Betrag für 2012


 
 
 


Drucksache 699/12

... Bundesrechnungshof

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/12




Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 Haushaltsgesetz

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil II

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht

Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 571/12

... (4) Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt laufend und ist bis zum 31. Oktober 2016 abzuschließen. Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Rückforderung von Bundesmitteln möglich erscheinen lassen, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesrechnungshof ein Recht auf einzelfallbezogene Informationsbeschaffung einschließlich örtlicher Erhebungsbefugnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes

Artikel 2
Änderung des Stabilitätsratsgesetzes

§ 6
Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits nach § 51 Absatz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes

§ 7
Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates

Artikel 3
Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes

§ 1
Gegenstand

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Kapitel 1
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013.

§ 4
Mittelabruf; Nachweis der Mittelverwendung; Abschlussbericht

Kapitel 2
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014

§ 5
Zweck der Finanzhilfen

§ 6
Höhe und Aufteilung der Programmkosten

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

§ 8
Verfahren und Durchführung

§ 9
Qualifiziertes Monitoring; Berichtspflichten

§ 10
Rückforderung von Bundesmitteln

§ 11
Grundvereinbarung

Artikel 6
Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

§ 4a
Aufstockung des Sondervermögens

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und rechtliche Vorgaben

Innerstaatliche Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrags Schuldenbremse und Fiskalvertrag

Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit im Haushaltsgrundsätzegesetz

Überwachung der Einhaltung der Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits durch den Stabilitätsrat

Weitere Inhalte des Gesetzes

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2276: Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags


 
 
 


Drucksache 252/12

... Das Nähere wird in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die vom zuständigen Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Bundesrechnungshofes erlassen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 252/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Globalhaushalt

§ 4
Einschränkung des Besserstellungsverbots

§ 5
Beteiligung an Unternehmen

§ 6
Durchführung von Bauverfahren

§ 7
Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Herausforderungen und Ziele

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)


 
 
 


Drucksache 216/12

... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes



Drucksache 637/12 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass das WissFG wesentliche Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses berührt. Er sieht daher das Einvernehmen mit den Ländern auch in solchen Bereichen für unerlässlich an, in denen der Bund einen überwiegenden Finanzierungsbeitrag leistet.



Drucksache 216/12 (Beschluss)

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2011 - Einzelplan 20 -



Drucksache 22/12

... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof



Drucksache 684/12

... Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Steuerermäßigung auch für in Privathaushalten üblicherweise anfallende und regelmäßig wiederkehrende Handwerkerkosten mit nur geringem Kostenvolumen (wie z.B. Schornsteinfeger-Gebühren, Heizungswartung) gilt. Hierbei handelt es sich vielfach um Leistungsbereiche, bei denen es steuerlicher Anreize mit dem Ziel der Förderung des Handwerks und der Eindämmung von Schwarzarbeit nicht bedarf. Aktuelle Untersuchungen (z.B. Bundesrechnungshof, Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln) bescheinigen der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen daher hohe Mitnahmeeffekte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil:

B. Besonderer Teil:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

5 Beispiel:

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Satz 9

Zu Buchstabe j

Satz 2

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Absatz 1b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 343/12

... lege ich die Rechnung des Bundes über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsrechnung) vor. Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Art. 114 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2011 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.



Drucksache 660/12

Wahl des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes



Drucksache 336/12

... Bundesrechnungshof

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/12




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 40/11

... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/11




Bericht

0 Zusammenfassung

1 Gegenstand der Untersuchung

2 Rechtslage

2.1 Kurzüberblick

Tabelle

2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung

3 Feststellungen

3.1 Finanzielles Volumen

3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung

Tabelle

3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern

3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten

3.3.2 Handwerkerleistungen

Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten

3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung

3.5 Normenvollzug

3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung

3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen

3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung

3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten

3.5.5 Vorrangprüfung

3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen

3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden

3.6 Evaluierung

4 Würdigung

4.1 Mitnahmeeffekte

4.2 Maschinelles Risikomanagement

4.3 Normenvollzug

4.4 Zielerreichung

5 Empfehlung

6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums

7 Abschließende Würdigung und Empfehlung


 
 
 


Drucksache 236/11

... lege ich die Rechnung des Bundes über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsrechnung) vor. Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung seine Bemerkungen 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2010 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.



Drucksache 180/11

... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes



Drucksache 712/11

... Eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung der Stundensätze ist haushaltsrechtlich erforderlich und wird auch vom Bundesrechnungshof immer wieder angemahnt. Für die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

3 Allgemeines

Kosten - und Preiswirkungen

Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1883: Dritte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung


 
 
 


Drucksache 700/11

... ) sind aus Gründen der Rechtsklarheit für die jeweiligen Kostenvorschriften anzupassen. Mit diesem Änderungsgesetz kommt die Bundesregierung der Empfehlung des Bundesrechnungshofes nach, die Rechtsgrundlagen zur Gebühren-erhebung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu vereinheitlichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

§ 16a
Vorverfahren

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Inhalt

2. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Sonstige Kosten

d Bürokratiekosten

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

4. Nachhaltigkeit

5. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 4

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Artikel 2 Nummer 5

Zu Artikel 2 Nummer 6

Zu Artikel 2 Nummer 7

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1575: Gesetz zur Änderung gebührenrechtlicher Vorschriften nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, nach dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und nach dem Luftverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 180/11 (Beschluss)

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2010 - Einzelplan 20 -



Drucksache 300/11

... Prüfungen des Bundesrechnungshofes in den Jahren 2006 und 2007 zeigten sowohl bei Arbeitsgemeinschaften als auch bei zugelassenen kommunalen Trägern erhebliche Mängel bei der Abrechnung der Verwaltungskosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Danach war nicht sichergestellt, dass die vom Bund zu tragenden Verwaltungskosten zutreffend berechnet waren. Unterschiedliche Abrechnungsverfahren der Grundsicherungsstellen waren zudem mit einem hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden. Im Ergebnis konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Bund für Verwaltungskosten der Grundsicherungsstellen mehrfach in Anspruch genommen wurde. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, umgehend verbindliche Regelungen für die Abrechnung der Verwaltungskosten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erlassen und dadurch einheitliche Standards vorzugeben und das Risiko von Doppelabrechnungen sowie den Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand Kein Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

§ 2
Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

§ 3
Eingliederungsleistungen

§ 4
Vollzeitäquivalent

§ 5
Personalkosten

§ 6
Personalnebenkosten

§ 7
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 8
Kosten der Personalverwaltung

§ 9
Sachkosten

§ 10
Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 11
Leistungen Dritter

§ 12
Zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik

§ 13
Grundsätze zur Bestimmung der Gesamtverwaltungskosten

§ 14
Bestimmung der Personalkosten

§ 15
Bestimmung der Personalnebenkosten

§ 16
Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte

§ 17
Bestimmung der Kosten für die Personalverwaltung

§ 18
Bestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und Arbeitnehmerüberlassung

§ 19
Bestimmung der Kosten für Leistungen Dritter

§ 20
Bestimmung der Kosten für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik

§ 21
Monitoring

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1731: Entwurf einer Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung


 
 
 


Drucksache 844/11

... Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Die Bundesländer bestimmen die Stellen, die die Unterhaltsleistung nach dem UVG durchführen und die Rückgriff nach § 7 UVG nehmen. Teilweise beauftragen die Länder hierfür verschiedene Stellen, so dass die Leistungsgewährung von der Rückgriffsbearbeitung getrennt wird. Dadurch wird unter anderem eine zentrale Bearbeitung der Fälle möglich. Dies dient unter anderem der Spezialisierung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter. Fachliche Kompetenzen werden gebündelt. Eine zentralisierte Bearbeitung des Auslandsrückgriffs wird seitens des Bundesrechnungshofs und seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausdrücklich empfohlen. Auch wenn die den Rückgriff durchführende Stelle funktional der Unterhaltsvorschussstelle zuzuordnen ist, gebietet es die Rechtssicherheit, gesetzlich klarzustellen, dass es hinsichtlich der Bearbeitung der Unterhaltsleistung nach dem UVG einschließlich des Rückgriffs keine Unterscheidung der Kompetenzen der Stellen danach gibt, ob die leistungsgewährende und die Rückgriff nehmende Stelle identisch sind oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

§ 4
Beginn des Anspruchs

§ 12
Bericht

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1255: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 703/11

... In den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Siebte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Artikel 1

§ 43
Ausnahmeregelung zur Bewertung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1797: Entwurf einer Siebten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung


 
 
 


Drucksache 714/11

... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof



Drucksache 198/11

... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof



Drucksache 54/11

... Durch die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II S. 960 und S. 968) muss geprüft werden, ob Wiederaufforstungskosten sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen oder als Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut Baumbestand zu aktivieren sind. Mit der Änderung und Klarstellung der Vorschrift wird einerseits der geänderten Rechtsprechung und andererseits den Empfehlungen des Bundesrechnungshofs hierzu Rechnung getragen. Infolgedessen waren die Pauschsätze von bisher 65 Prozent und 40 Prozent abzusenken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 198/11 (Beschluss)

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2010 zur Haushaltsund Wirtschaftsführung des Bundes - Weitere Prüfergebnisse -



Drucksache 743/11

... Bundesrechnungshof

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/11




Anlage
Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG

Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes

Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht

Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 702/11

... In den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1796: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung


 
 
 


Drucksache 857/10

... Bundesstraßen haben vielfach inzwischen ein Ausbauniveau erreicht, das dem von Bundesautobahnen nahe kommt. Davon ausgehend hat schon der Bundesrechnungshof die Möglichkeit der Aufstufung zu Bundesautobahnen thematisiert, durch die der Bund weitere Mauteinnahmen erzielen könnte. Jedoch erfüllen viele dieser Bundesstraßen nicht sämtliche rechtlichen und technischen Voraussetzungen, die eine Autobahn zu erfüllen hat – wie zum Beispiel Anbauverbotszonen, höhenfreie Knotenpunkte und sonstige Ausbaustandards, z.B. Mindestkurvenradien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)

§ 1
Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2
Mautschuldner

§ 3
Mautsätze

§ 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7
Kontrolle

§ 8
Nachträgliche Mauterhebung

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10
Bußgeldvorschriften

§ 11
Mautaufkommen

§ 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen

§ 14
Mauthöhe

§ 15
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu § 14) Mautsätze

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 736/10

... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof



Drucksache 736/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2009 aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des



Drucksache 195/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2008 (Jahresrechnung 2008) aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Entlastung gemäß Artikel 114 des



Drucksache 850/10 (Beschluss)

... Hierbei ist zu beachten, dass die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen durch das BZSt derzeit in einem sehr viel geringeren Umfang erfolgt, als die Prüfung durch die Landesfinanzbehörden (vgl. Bemerkungen 2009 des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Teil II, Ziffer 36). Dies könnte die inländischen Kapitalanlagegesellschaften dazu bewegen, vermehrt ausländische Investmentvehikel zu nutzen, um sich der Prüfung durch die Landesfinanzbehörden zu entziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

Begründung

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 195/10

... Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof



Drucksache 226/10

... Damit der Bund seiner Finanzverantwortung dauerhaft wirkungsvoll nachkommen kann, werden die rechtlichen Grundlagen der Finanzbeziehung zwischen Bund und zugelassenen kommunalen Trägern klarstellend geregelt. Das Bestehen eines Erstattungsanspruches des Bundes wird gesetzlich klargestellt. Dies umfasst auch einen gesetzlichen Zinsanspruch. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bleibt unberührt und in der schon bisher geregelten Form aufrechterhalten. Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger verbleibt bei den Ländern. Der Bund erhält Rechtsaufsicht gegenüber den Ländern, soweit von den zugelassenen kommunalen Trägern Bundesmittel verausgabt werden. Die zugelassenen kommunalen Träger werden, wie auch die gemeinsamen Einrichtungen, in ein bundesweites Zielvereinbarungssystem eingebunden und nehmen an einem bundesweiten Vergleich der Leistungsfähigkeit teil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 6a
Zugelassene kommunale Träger

§ 6c
Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft

§ 18b
Kooperationsausschuss

§ 18c
Bund-Länder-Ausschuss

§ 18d
Örtlicher Beirat

§ 18e
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

§ 44a
Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit

§ 44b
Gemeinsame Einrichtung

§ 44c
Trägerversammlung

§ 44d
Geschäftsführer

§ 44e
Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit

§ 44f
Bewirtschaftung von Bundesmitteln

§ 44g
Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung

§ 44h
Personalvertretung

§ 44i
Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 44j
Gleichstellungsbeauftragte

§ 44k
Stellenbewirtschaftung

§ 47
Aufsicht

§ 48
Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger

§ 48a
Vergleich der Leistungsfähigkeit

§ 48b
Zielvereinbarungen

Kapitel 6
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.

§ 75
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b

§ 76
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Gemeinsame Einrichtungen

Leistungserbringung aus einer Hand

Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts

Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen

Haushalt und Personal

2. Zugelassene kommunale Träger

Zulassung weiterer kommunaler Träger

Anpassungen an Gebietsreformen

Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht

3. Ergänzende Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 18c

Zu § 18d

Zu § 18e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 44a

Zu § 44b

Zu Nummer 10

Zu § 44c

Zu § 44d

Zu § 44e

Zu § 44f

Zu § 44g

Zu § 44h

Zu § 44i

Zu § 44j

Zu § 44k

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu § 47

Zu § 48

Zu Nummer 14

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Maßstäbe für Betreuungsschlüssel

Aufsichtsstrukturen beim Bund

Statistik und Leistungsvergleich

Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende


 
 
 


Drucksache 681/10

... (4) Der Restrukturierungsfonds hat sich bei Maßnahmen nach den §§ 5 bis 8 bei Unternehmen, die Maßnahmen nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen, ein Prüfungsrecht zugunsten des Bundesrechnungshofes einräumen zu lassen. Sofern Aufgaben der Anstalt von anderen juristischen oder natürlichen Personen wahrgenommen werden, ist vertraglich sicherzustellen, dass der Bundesrechnungshof auch Erhebungsrechte bei diesen Personen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 152/10

... In den Büchern des Sozialgesetzbuches und in weiteren Sozialgesetzen sowie Verordnungen hat sich im Jahr 2009 weiterer Änderungsbedarf auf Grund von Anregungen des Bundesrechnungshofes, des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie der Sozialversicherungsträger und auf Grund der Rechtsprechung ergeben. Weiterhin sind zahlreiche redaktionelle Änderungen erforderlich – z.B. durch Fusionen von Trägern – und es ergibt sich die Möglichkeit, ausgelaufene Übergangsbestimmungen zur Rechtsbereinigung aufzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18h
Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 225
Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Artikel 4
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

§ 83a

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 8
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 12
Krankengeld

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 10
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 11
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe ab

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Sonstige Kosten

E. Bürokratiekosten

a Informationspflichten der Wirtschaft

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Informationspflichten der Verwaltung

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 532/1/10

... Der Änderungsvorschlag zielt auf eine Beschränkung der Gesetzesänderungen auf die bestehenden Missbrauchsfälle beim Contracting ab. Auf die entsprechenden Missstände hat bereits der Präsident des Bundesrechnungshofes in seiner Eigenschaft als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einem Bericht vom 23. November 2009 hingewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/1/10




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zur Eingangsformel

Zu Artikel 1

13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG

14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO

18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO

19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung

21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV

22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG

23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

Zu Buchstabe b

24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein

27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *

28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *

29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV

30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,

31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 186/10

... Das Bundesgesetz wird in Bezug auf Absatz 1 unter anderem Regelungen zu den Aspekten Organisation, Behördeneinrichtung, Verwaltungsverfahren, Wahrnehmung von Dienstherrnbefugnissen, Übergang und Rechtsstellung des Personals sowie Personalvertretung, Aufsicht, Zielvereinbarungen, Mittelbewirtschaftung, Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung und Leistungsbewertung treffen. Hinsichtlich der Aufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nach Absatz 1 ist vorgesehen, dass Bund und Länder weiterhin die Aufsicht über die jeweils ihrem Bereich zuzurechnenden Leistungsträger führen (Bund über die Bundesagentur für Arbeit und Land über den kommunalen Träger). Die Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen übt der Bund grundsätzlich im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land aus, wobei ein Konfliktlösungsmechanismus vorgesehen ist, der auch im Streitfall eine effektive Wahrnehmung der Aufsicht gewährleistet. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bleibt unberührt und in der bisher schon geregelten Form aufrechterhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 186/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Grundgesetzes

Artikel 91e

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

C. Gesetzesfolgen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1254: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e)


 
 
 


Drucksache 148/10 (Beschluss)

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2009 - Einzelplan 20 -



Drucksache 477/10

... Mit der vorliegenden Änderung sollen die Gebühren im Anwendungsbereich der Zulassungskostenverordnung vor allem an die aktuellen Kosten- und Preisentwicklungen angepasst werden, um die Kostendeckung bei der PTB – bei gleichzeitiger Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an den von der Verordnung erfassten Tätigkeiten der PTB – zu verbessern. Eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung der Stundensätze ist haushaltsrechtlich erforderlich und wird auch vom Bundesrechnungshof immer wieder angemahnt. Für die Zulassungskostenverordnung gilt dies besonders, da die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung bei der PTB die dringende Notwendigkeit einer Aktualisierung ergeben hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/10




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Gebührenberechnung

Anlage
(§§ 1, 2)

Artikel 2

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1312: Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung


 
 
 


Drucksache 200/10

... Der Bundesrechnungshof wird gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2



Drucksache 1/10

... Die für den Einzelplan zuständige Stelle gibt dem Bundesrechnungshof Gelegenheit zur Stellungnahme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/10




Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Ermächtigungen

§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

§ 2
Kreditermächtigungen

§ 3
Gewährleistungsermächtigungen

§ 4
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 5
Flexibilisierte Ausgaben

§ 6
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung

§ 7
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen

§ 8
Bewilligung von Zuwendungen

§ 9
Bezüge

§ 10
Verbriefung von Verpflichtungen

§ 11
Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung

§ 12
Rückzahlung, Titelverwechslung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen

§ 13
Verbindlichkeit des Stellenplans

§ 14
Ausbringung von Planstellen und Stellen

§ 15
Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen

§ 16
Ausbringung von Leerstellen

§ 18
Sonderregelungen bei kw-Vermerken

§ 19
Überhangpersonal

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20
Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte

§ 21
Begleitregelungen zum Regierungsumzug

§ 22
Fortgeltung

§ 23
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Artikel 115
Grundgesetz

Auswirkungen auf das Preisniveau

Kosten für die Wirtschaft

Gleichstellung von Frauen und Männern

3 Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 3

Absatz 1

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 4

Absätze 1 und 2

Absatz 3

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 2

Absatz 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 17

Zu § 18

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Absatz 1

Zu § 20

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 21

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 22

Zu § 23

Entwurf


 
 
 


Drucksache 226/10 (Beschluss)

... 2. zur Durchführung der Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der zuständigen obersten Landesbehörden nach § 47 Absatz 2 und § 48 Absatz 1, des Kooperationsausschusses nach § 18b, des Bundesrechnungshofes, der kommunalen Rechnungsprüfungsämter und der Landesrechnungshöfe einschließlich der Überprüfung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 45

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu - SGB II

13. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2, 6 und Absatz 4 SGB II

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Absatz 4

20. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II

25. Zur Entfristung von Stellen bei den Jobcentern


 
 
 


Drucksache 226/1/10

... 2. zur Durchführung der Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der zuständigen obersten Landesbehörden nach § 47 Absatz 2 und § 48 Absatz 1, des Kooperationsausschusses nach § 18b, des Bundesrechnungshofes, der kommunalen Rechnungsprüfungsämter und der Landesrechnungshöfe einschließlich der Überprüfung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 3 SGB II

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 5 - neu - SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 3 SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 4 Satz 1 SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6b Absatz 5 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 1 und 2 SGB II

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 3 Satz 5 - neu - SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6c Absatz 4 Satz 3 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 2 SGB II

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18b Absatz 3 Satz 2 SGB II Nummer 10 § 44c Absatz 1 Satz 6, § 44d Absatz 2 Satz 5 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 18e Absatz 5 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu -, Absatz 2 Satz 2 SGB II Artikel 2 Absatz 3 Nummer 1 - neu - § 21 Satz 3 SGB XII Nummer 2 - neu - § 45 Satz 2, Satz 3a - neu -, Satz 4 SGB XII

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 44a

Zu § 45

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44a Absatz 5 Satz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 44b Absatz 3 Satz 3 SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 44d Absatz 7 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 46 Absatz 3 Satz 1a - neu -, Satz 3 Nummer 3 - neu SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 1 SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 48 Absatz 2 Satz 2 SGB II

26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 1 SGB II

27. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 48a Absatz 2 SGB II

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II

29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 50 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB II

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 51b Absatz 1 Satz 2, Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

31. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - § 53 Absatz 2 SGB II

32. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II

33. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe b § 55 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB II

34. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 1 SGB II

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB II

36. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II

37. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 76 Absatz 7 - neu - SGB II


 
 
 


Drucksache 148/10

... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes



Drucksache 96/10

... X) und das Prüfrecht des Bundesrechnungshofs (§ 274 Absatz 4 SGB V) geregelt, nicht aber auch eine Befugnis der Prüfdienste zur Prüfung von Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Wegen der wachsenden Bedeutung der Tätigkeit dieser Arbeitsgemeinschaften wird daher das Prüfrecht der Prüfdienste ausdrücklich in § 274 verankert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 307a
Strafvorschriften

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 5
Änderung der Bundesärzteordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Artikel 7
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 8
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 9
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Artikel 10
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 11
Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte

Artikel 12
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele des Gesetzentwurfes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

II.1. Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei Abrechnung von Leistungen

II.2. Klarstellungen in krankenversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften

II.3. Klarstellung bestimmter Straf- und Bußgeldvorschriften

II.4. Änderung berufsrechtlicher Regelungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkung

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 383/10

... Der Bundesrechnungshof wird gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2



Drucksache 850/1/10

... Hierbei ist zu beachten, dass die Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen durch das BZSt derzeit in einem sehr viel geringeren Umfang erfolgt, als die Prüfung durch die Landesfinanzbehörden (vgl. Bemerkungen 2009 des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, Teil II, Ziffer 36). Dies könnte die inländischen Kapitalanlagegesellschaften dazu bewegen, vermehrt ausländische Investmentvehikel zu nutzen, um sich der Prüfung durch die Landesfinanzbehörden zu entziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b § 43 Absatz 3 Satz 4 InvG

2. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 43 Absatz 5 Satz 2, 3 und 4 InvG

3. Zu Artikel 1 Nummer 93 Buchstabe b § 145 Absatz 2 InvG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2, 3 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, § 17 Absatz 2 Nummer 3, 4 und 5 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

6. Zu Artikel 9 Nummer 2 § 1 InvStG

7. Zu Artikel 9 nach Nummer 3 und Nummer 4 § 4 Absatz 1 und § 5 Absatz 1 InvStG

8. Zu Artikel 9 Investmentsteuergesetz

9. Zu Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 1 InvStG

10. Zu Artikel 12 Grunderwerbsteuergesetz


 
 
 


Drucksache 263/09

... über 500 000 Euro im Kalenderjahr liegt) vom Bundeszentralamt für Steuern für eine Prüfung durch die Landesfinanzbehörde benannt werden können. Das Bundeszentralamt für Steuern hat wie bisher die Möglichkeit, sich an diesen Prüfungen zu beteiligen. Die Neuregelung dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und wurde auch vom Bundesrechnungshof und dem Rechnungsprüfungsausschuss gefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 571/1/09

... b) Auch im vorliegenden Gesetz sind Regelungen enthalten, die diesen Trend bestätigen. So sehen sich die landesunmittelbaren Krankenkassen zukünftig auf Grund der Vorgaben des neuen § 273 SGB V neben Prüfungen durch die Landesprüfungsämter und den Bundesrechnungshof auch Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt ausgesetzt. Wurden in der Vergangenheit Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch Prüfungen der Landesprüfungsämter "



Drucksache 301/09

... Der Bundesrechnungshof wird gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2



Drucksache 120/09

... § 6a Prüfung durch den Bundesrechnungshof

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus

Artikel 6
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG)

§ 1
Errichtung des Sondervermögens

§ 2
Zweck des Sondervermögens

§ 3
Förderfähige Maßnahmen

§ 4
Stellung im Rechtsverkehr

§ 5
Kreditermächtigung

§ 6
Tilgung

§ 7
Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht

§ 8
Rechnungslegung

§ 9
Zuständigkeit

§ 10
Verwaltungskosten

§ 11
Auflösung

Anlage zu
§ 3 Absatz 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds

Artikel 7
Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG)

§ 1
Förderziel und Fördervolumen

§ 2
Verteilung

§ 3
Förderbereiche

§ 3a
Zusätzlichkeit

§ 4
Doppelförderung

§ 5
Förderzeitraum

§ 6
Förderquote und Bewirtschaftung

§ 6a
Prüfung durch den Bundesrechnungshof

§ 7
Rückforderung

§ 8
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 74
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland

Artikel 9
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009

Artikel 10
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 365
Stundung von Darlehen

§ 421t
Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld

Artikel 11
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009

§ 421n
Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme

Artikel 12
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011

Artikel 13
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 14
Änderung der GKV-Beitragssatzverordnung

Artikel 15
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 2010

Artikel 16
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Regelsatzverordnung

Artikel 18
Aufhebung der Beitragssatzverordnung 2009

Artikel 19
Inkrafttreten/Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 571/09 (Beschluss)

... b) Auch im vorliegenden Gesetz sind Regelungen enthalten, die diesen Trend bestätigen. So sehen sich die landesunmittelbaren Krankenkassen zukünftig auf Grund der Vorgaben des neuen § 273 SGB V neben Prüfungen durch die Landesprüfungsämter und den Bundesrechnungshof auch Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt ausgesetzt. Wurden in der Vergangenheit Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Risikostrukturausgleichs durch Prüfungen der Landesprüfungsämter "



Drucksache 120/1/09

... es formulierte Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfassungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren Fällen überschreitet. Die vom Bund ausgereichten Finanzhilfen werden im Vollzug von den zuständigen Landesbehörden in eigener Verantwortung verwaltet. Diese unterliegen der parlamentarischen Kontrolle und der Kontrolle des jeweiligen Rechnungshofes des Landes. Demzufolge reicht die parlamentarische Kontrolle des Bundestages und des Bundesrechnungshofes nur bis zur Hingabe der Finanzmittel an die Länder (so das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39, 96).



Drucksache 120/09 (Beschluss)

... es formulierte Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes die verfassungsgerichtlich bestätigten Zuständigkeitsgrenzen des Bundes und die geübte Praxis in vergleichbaren Fällen überschreitet. Die vom Bund ausgereichten Finanzhilfen werden im Vollzug von den zuständigen Landesbehörden in eigener Verantwortung verwaltet. Diese unterliegen der parlamentarischen Kontrolle und der Kontrolle des jeweiligen Rechnungshofes des Landes. Demzufolge reicht die parlamentarische Kontrolle des Bundestages und des Bundesrechnungshofes nur bis zur Hingabe der Finanzmittel an die Länder (so das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 39, 96).



Drucksache 884/1/09

... Auch der Bundesrechnungshof hat bereits bei seiner ersten Überprüfung eine Vereinfachung der Einkommensermittlung eingefordert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 884/1/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbständige Tätigkeit

2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 7

Im Einzelnen:

Sätze 1 bis 3

Sätze 4 bis 7

Satz 4

Satz 5

Satz 6

Satz 7

Satz 8

Satz 9

Zu Absatz 8

Im Einzelnen:

Satz 1

Satz 4

Satz 5

Sätze 6 und 8

Satz 9

Zu Absatz 9

Sätze 1 bis 3

Satz 4

Zu § 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Sätze 5 und 6

Satz 7

Zu Buchstabe c

Satz 4 Nummer 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 634/09

... (1) Die Anstalt kann auf Antrag der übertragenden Gesellschaft teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten, auf die bis zum 31. Dezember 2008 erworbene Risikopositionen sowie auf die nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche der übertragenden Gesellschaft durch Rechtsgeschäft oder Umwandlung zum Zwecke der Abwicklung übertragen werden können (Abwicklungsanstalten). Übertragende Gesellschaften sind Kreditinstitute und Finanzholding-Gesellschaften, die ihren Sitz bereits zum 31. Dezember 2008 im Inland hatten sowie ihre in- und ausländischen Tochterunternehmen oder Zweckgesellschaften, die Risikopositionen von ihnen übernommen haben. Übertragende Gesellschaften können vor einer Übertragung nach Satz 1 bis zum 31. Dezember 2008 erworbene Risikopositionen von in- und ausländischen Tochterunternehmen oder Zweckgesellschaften, die Risikopositionen von ihnen übernommen haben, übernehmen. Die Abwicklungsanstalten können die Risikopositionen oder Geschäftsbereiche auch durch Übernahme von Garantien, Unterbeteiligungen oder auf sonstige Weise ohne Übertragung absichern. Sie können unter ihrem eigenen Namen im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln, klagen und verklagt werden, verfügen über einen eigenen Rechnungs- und Buchungskreis und sind vom Registergericht unverzüglich ins Handelsregister einzutragen. Die Kosten der Abwicklungsanstalten werden aus ihrem Vermögen gedeckt. Die der Anstalt entstehenden Verwaltungskosten aus Koordinations- und Überwachungstätigkeiten für die Abwicklungsanstalten tragen diese selbst. Das Vermögen einer Abwicklungsanstalt ist vom Vermögen anderer Abwicklungsanstalten und von dem übrigen Vermögen der Anstalt, ihren Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Die Anstalt, der Fonds oder der Bund haften unbeschadet der Regelung nach Absatz 4 Nummer 1 Satz 6 nicht für die Verbindlichkeiten der Abwicklungsanstalten; eine Abwicklungsanstalt haftet nicht für die Verbindlichkeiten anderer Abwicklungsanstalten. § 3a Absatz 4 gilt für die Abwicklungsanstalten entsprechend. Sofern Aufgaben der Anstalt oder der Abwicklungsanstalten von anderen juristischen oder natürlichen Personen wahrgenommen werden, ist vertraglich sicherzustellen, dass der Bundesrechnungshof auch Erhebungsrechte bei diesen Personen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 6a
Garantien an Zweckgesellschaften

§ 6b
Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags

§ 6c
Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich

§ 6d
Frist für Antragstellung

§ 8a
Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten

§ 8b
Landesrechtliche Abwicklungsanstalten

§ 14a
Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen nach den §§ 6a und 8a

§ 14b
Steuerrechtliche Sonderregelungen zu Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten nach den §§ 6a und 8a

§ 14c
Steuerrechtliche Behandlung von Zahlungen in die Zweckgesellschaft oder die Abwicklungsanstalt und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt

§ 14d
Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten

Artikel 2
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 193/09

... Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes



Drucksache 85/09

... Der Bundesrechnungshof stellte in seinen Bemerkungen 1998 fest, dass eine ordnungsgemäße Besteuerung insbesondere beim Erwerb von neuen Wasserfahrzeugen durch die Finanzämter nur in Ausnahmefällen sichergestellt werden kann und forderte deshalb die Einrichtung eines wirksamen Kontrollverfahrens, damit künftig eine ordnungsgemäße Umsatzbesteuerung gewährleistet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fahrzeuglieferungs -Meldepflichtverordnung FzgLiefgMeldV

§ 1
Gegenstand, Form und Frist der Meldung

§ 2
Inhalt der Meldung

§ 3
Meldepflichtiger

§ 4
Ordnungswidrigkeit

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 649: Entwurf einer Verordnung über die Meldepflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.