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"Durchsetzungsmechanismen"
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Darüber hinaus sind sich viele mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch immer nicht im Klaren über ihre Rechte und Pflichten. Die Kommission betont erneut die Notwendigkeit, die korrekte Anwendung der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit42 zu gewährleisten, da in diesen die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur aktiven Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche43 besonders hervorgehoben wird. Insgesamt bedeutet die Nichtanwendung der geltenden EU-Bestimmungen, dass die Kommission gezwungen sein wird, zusätzliche Durchsetzungsmechanismen für die tatsächliche Verwirklichung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu prüfen. Weiterhin ein Thema ist auch die mangelnde Kenntnis von EU-Rechten und der schwierige Zugang zu Unterstützung, wenn diese Rechte missachtet werden. Im Rahmen des Binnenmarktes arbeiten Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam daran, den Zugang zu Informationen und kostenlosen Beratungsdiensten wie "Ihr Europa - Beratung" und "Solvit", die auf dem Portal "Ihr Europa" zur Verfügung stehen, zu erleichtern.
2 Einleitung
1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern
1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln
1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen
1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren
Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen
2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren
2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten
2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren
2 Arbeitsmarktreformen
2.2. In Qualifikationen investieren
2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs
2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen
2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken
Investitionen in Qualifikationen
2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt
2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen
2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen
2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen
Ein Europäischer Arbeitsmarkt
3 Arbeitnehmerfreizügigkeit
Europäische Arbeitsverwaltungen EURES
3 Migration
3. Stärkung der EU-Governance
3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.
3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner
3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung
Schlussfolgerungen
Anhang
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft
Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen
Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... Mit dem Vorschlag für diese Richtlinie wird ein umfassender Ansatz für die Durchsetzung verfolgt, der u.a. Sensibilisierung (bessere Information), staatliche (Prüfungen und Sanktionen) und privatrechtliche (gesamtschuldnerische Haftung) Durchsetzungsmechanismen beinhaltet. Für einen ausgewogenen Ansatz sind alle Aspekte wichtig. Wird ein Aspekt abgeschwächt, so müssten zur Erreichung eines ähnlichen Ergebnisses andere Durchsetzungsaspekte verstärkt werden. Daher wurden alle Aspekte in ausgewogener Weise in den Vorschlag aufgenommen. Das vorgeschlagene Systeme gesamtschuldnerischer Haftung ist auf Fälle unmittelbarer Unterauftragnehmer im Baugewerbe beschränkt, also auf dem Sektor mit den meisten Fällen von Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern. Auftragnehmer, die ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, können nicht nach Artikel 12 Absatz 1 haftbar gemacht werden. Die gesamtschuldnerische Haftung ist ein Selbstregulierungsmechanismus zwischen privaten Akteuren und ein verhältnismäßigeres und bei Weitem weniger restriktives System als mögliche alternative Systeme wie ein rein staatliches Eingreifen in Form von Prüfungen und Sanktionen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
Drucksache 298/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum COM(2012) 225 final
... Die Rechtsschutz- und Durchsetzungsmechanismen müssen weiter verbessert werden. Wenn das Vertrauen gestärkt wird und außerdem gewährleistet ist, dass unlautere Geschäftspraktiken keinen Wettbewerbsvorteil bringen, wird sich dies auch positiv auf die Stimulierung des Wachstums auswirken.
Mitteilung
1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020
2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen
3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen
3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit
3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel
• Die digitale Revolution
• Nachhaltiger Verbrauch
• Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit
3.3 Informationsflut - Wissensdefizit
3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert
3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen
4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung
4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen
4.2. Wissen erweitern
4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern
4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen
• Finanzdienstleistungen
• Lebensmittel
• Energie
• Reise und Verkehr
• Nachhaltige Produkte
5. Fazit
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... Die Kommission hat daneben ein "Sixpack" von Rechtsvorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung vorgeschlagen, das nach Zustimmung der EU-Gesetzgeber am 13. Dezember 2011 in Kraft trat. Die neuen Vorschriften haben die EU mit neuen, wirksamen Instrumenten ausgestattet, die eine eingehendere Verfolgung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten und die Durchsetzung der neuen Regeln ermöglichen. Auf diese Weise wurde durch die Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts die kollektive Überwachung der öffentlichen Finanzen verstärkt. Die im Vertrag verankerte Schuldenquote erhielt mehr Gewicht, und sowohl die präventive als auch die korrektive Komponente wurden durch neue Durchsetzungsmechanismen (einschließlich Sanktionen) ergänzt.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 820/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors KOM (2011) 877 endg.
... Eine weitere Harmonisierung des allgemeinen Grundsatzes, der Gebührenerhebung, des Anwendungsbereichs und der Durchsetzungsmechanismen im Hinblick auf die Verringerung der Fragmentierung des Binnenmarkts und die Förderung grenzübergreifender Produkte und Dienstleistungen, die auf Informationen des öffentlichen Sektors beruhen, kann von den Mitgliedstaaten allein nicht erreicht werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
1.3.1. Weiterverwendungspolitik und Wettbewerbsrecht der Union
1.3.2. Weiterverwendungspolitik und Umweltpolitik
1.3.3. Weiterverwendungspolitik und integrierte Meerespolitik
1.3.4. Weiterverwendungspolitik und gemeinsame Verkehrspolitik
1.3.5. Weiterverwendungspolitik und die Initiative für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
1.3.6. Weiterverwendungspolitik und Politik für die Digitalisierung und das Kulturerbe
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1.1. Öffentliche Anhörungen
2.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.1.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/98/EG
Artikel 3 Allgemeiner Grundsatz
Artikel 9 Praktische Vorkehrungen
Artikel 12
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Für einen besseren Schutz der Meeresumwelt und der Ozeane sollten Staaten, die das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) noch nicht ratifiziert haben, angehalten werden, dies zu tun. Für den Schutz und die Erhaltung von staatsfreien Räumen („Hohe See und Tiefseeboden“) müssen neue Initiativen lanciert werden, beispielsweise in Form einer Durchführungsvereinbarung im Rahmen des UNCLOS. Um zur Erhaltung der Meeresbiodiversität in diesen Gebieten beizutragen, sollten mit einer solchen Vereinbarung Mehrzweck-Meeresschutzgebiete geschaffen sowie der Zugang zu den genetischen und anderen Ressourcen sowie zur fairen und gerechten Aufteilung der Gewinne aus ihrer Nutzung gesichert werden. Außerdem sollte diese Vereinbarung Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen vorsehen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die Erarbeitung eines globalen Aktionsprogramms zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Abfälle und Schadstoffe gerichtet werden.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 781/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet KOM (2011) 821 endg.
... (2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken1 und die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit2, ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgelegt und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur übermäßiger staatlicher Defizite. Er wurde durch die Verordnung Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und die Verordnung Nr. .../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit weiter gestärkt. Durch die Verordnung (EG) Nr..../2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet kam ein System wirksamer, präventiver und abgestufter Durchsetzungsmechanismen in Form finanzieller Sanktionen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, hinzu.
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Gemeinsame Haushaltsbestimmungen
Artikel 3 Gemeinsamer Haushaltszeitplan
Artikel 4 Vorschriften über die Ausgeglichenheit des Haushalts und den unabhängigen nationalen Rat für Finanzpolitik
Kapitel III Überwachung und Bewertung der Übersichten über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Überwachungsauflagen
Artikel 6 Bewertung der Übersicht über die gesamtstaatliche Haushaltsplanung
Kapitel IV Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite
Artikel 7 Genauere Überwachung von Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind
Artikel 8 Mitgliedstaaten, für die das Risiko der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtung nach dem Defizitverfahren besteht
Artikel 9 Auswirkungen auf das Defizitverfahren
Artikel 10 Kohärenz mit der Verordnung Nr. XXX über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität im Euro- Währungsgebiet betroffen oder bedroht sind
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Übergangsbestimmungen
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... Daher schlägt die Kommission vor, das derzeitige Aufgabenspektrum der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie auszuweiten. Künftig sollten die Aufgaben der Beobachtungsstelle auch die Planung und Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Durchführung geeigneter Schulungsmaßnahmen für die Durchsetzungsbehörden, die Durchführung von Forschungsarbeiten zu innovativen Durchsetzungsmechanismen und Erkennungssystemen (die es erlauben, dass zum einen legale Angebote so innovativ und attraktiv wie möglich sind und dass zum anderen wirksam gegen Marken- und Produktpiraterie vorgegangen werden kann (z.B. Rückverfolgbarkeitssysteme)) sowie die Koordinierung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittländern beim Kapazitätenaufbau umfassen. Um dies leisten zu können, muss die Beobachtungsstelle eine tragfähigere Struktur in Bezug auf Sachkunde, Ressourcen und technische Ausrüstung erhalten. Die Aufgaben der Beobachtungsstelle sollten daher dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) übertragen werden, das mit Blick auf die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben für alle Arten von Rechten des geistigen Eigentums zuständig sein sollte.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 432/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg.
... 3. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass nicht nur konkrete Vorschläge für eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung entwickelt, sondern auch wirksame Durchsetzungsmechanismen festgelegt werden müssen und eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung von Nöten ist, wie sie in dem von ihr so genannten "Europäischen Semester" vorgeschlagen wird.
Drucksache 432/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg. ... • Festlegung von wirksamen Durchsetzungsmechanismen, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem vereinbarten EU-Rahmen handeln. Für den Fall, dass die volkswirtschaftlichen Entwicklungen in einzelnen Mitgliedstaaten ein Risiko für die Entwicklung in der Union insgesamt darstellen, werden verschiedene präventive und korrektive Maßnahmen vorgeschlagen, darunter auch Sanktionen, die bei Verstößen Anwendung finden könnten.
Mitteilung
1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung
1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte
Präventive Komponente: ein Warnsystem
Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte
Korrektive Maßnahmen
1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen
2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten
3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize
5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang 1 Fahrplan
Anhang 1 Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
3 Einleitung
Abschnitt II Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
1 Stand des Programms und der Maßnahmen
2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
Ziele und Verwirklichung
Annahmen und Daten
Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit
4 Sensitivitätsanalyse
4 Planungshorizont
Aktualisierung der Programme
Anhang 2 Europäisches Semester der Politikkoordinierung
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... In der EU ist eine nicht unbedeutende Minderheit der Arbeitnehmer mit mehreren nebeneinander bestehenden Verträgen bei verschiedenen oder zuweilen auch bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt. Es muss deutlicher gemacht werden, dass die Höchstarbeitszeit der Richtlinie in solchen Situationen je Arbeitnehmer gilt. Die Kommission hat bereits erklärt, dass die Richtlinie so weit wie möglich je Arbeitnehmer gelten muss, da ja ihr Ziel der Schutz von Gesundheit und Sicherheit ist. Die Durchsetzung kann allerdings problematisch sein, wenn der Arbeitgeber nicht über den anderen Arbeitsplatz/die anderen Arbeitsplätze seiner Beschäftigten informiert ist. Ein erster Schritt könnte darin bestehen, zu klären, dass die Mitgliedstaaten für den Fall eines Arbeitnehmers, der mehr als einen Arbeitsvertrag mit dem gleichen Arbeitgeber hat, wirksame Mechanismen zur Durchsetzung der Richtlinie je Arbeitnehmer einführen sollten. Angemessene Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen sind komplizierter zu realisieren, wenn nebeneinander mehrere Verträge mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen. Dies könnte ein Thema für den Austausch bewährter Verfahren gemäß Nummer ix sein.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 432/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg.
... 3. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass nicht nur konkrete Vorschläge für eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung entwickelt, sondern auch wirksame Durchsetzungsmechanismen festgelegt werden müssen und eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung von Nöten ist, wie sie in dem von ihr so genannten "Europäischen Semester" vorgeschlagen wird.
Drucksache 603/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 522 endg.; Ratsdok. 14496/10 Drucksache: 603/10 und zu 603/10
... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum KOM (2010)
Zu BR-Drucksachen 603/10, 605/10, 606/10, 607/10 und 608/10
Zu BR-Drucksache 603/10
Zu BR-Drucksache 605/10
Zu BR-Drucksache 607/10
Zu BR-Drucksachen 605/10 und 607/10
Zu BR-Drucksache 607/10
Zu BR-Drucksache 605/10
Zu BR-Drucksache 608/10
Drucksache 208/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2010 zum Verbraucherschutz (2009/2137(INI))
... W. in der Erwägung, dass angesichts der aktuellen Rezession eine entschlossene und einheitliche Rechtsdurchsetzung um so bedeutsamer ist, als die Verbraucher in der Krise stärker gefährdet sind, häufigere Rechtsverstöße zusätzliche Nachteile für die Verbraucher mit sich bringen können und die Durchsetzungsbehörden möglicherweise nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, so dass sie ihre Prioritäten sorgfältig planen und die Wirkung ihrer Durchsetzungsmaßnahmen maximieren müssen,
2 Einleitung
2 Verbraucherbarometer
Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz
Drucksache 603/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 522 endg.; Ratsdok. 14496/10 Drucksache: 603/10 und zu 603/10
... In Verbindung mit Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum KOM (2010)
Zu BR-Drucksachen 603/10, 605/10, 606/10, 607/10 und 608/10
Zu BR-Drucksache 603/10
Zu BR-Drucksache 605/10
Zu BR-Drucksache 607/10
Zu BR-Drucksachen 605/10 und 607/10
Zu BR-Drucksache 607/10
Zu BR-Drucksache 605/10
Zu BR-Drucksache 608/10
Drucksache 412/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
... g. effiziente Überprüfungs- und Durchsetzungsmechanismen der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner angewandt werden können. Hierzu bedarf es auch einer Erfassung aller in den jeweiligen Mitgliedstaat entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie dies bereits in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist. Hier ist neben der europäischen Ebene auch die Bundesregierung aufgefordert, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.