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"EU-Standard"
Drucksache 58/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
... Im Rahmen der geplanten Wirtschaftspartnerschaft ist sicherzustellen, dass die hohen EU-Standards sowie der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gewahrt bleiben. Die genaue Art der Verpflichtungen sollte dem Umfang und der Tiefe der künftigen Beziehungen und der Verflechtung beider Parteien entsprechen.
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Aufbauend auf dem Aktionsplan von 2018 und vor dem Hintergrund des europäischen Grünen Deals wird die Kommission im dritten Quartal 2020 eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorlegen, die auf einen weiteren Ausbau des nachhaltigen Finanzwesens abzielen wird. Unternehmen werden zusätzliche Klima- und Umweltdaten offenlegen müssen, damit die Anleger umfassend über Möglichkeiten für nachhaltige Investitionen informiert sind und ihre Investitionen besser auf den europäischen Grünen Deal ausrichten können. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen überprüfen. Darüber hinaus werden mit der neuen Strategie weitere Investitionsmöglichkeiten geschaffen, indem die Identifizierung nachhaltiger Investitionen durch klare Kennzeichnungen bei einer Vielzahl nachhaltiger Investitionsprodukte erleichtert und ein EU-Standard für grüne Anleihen ausgearbeitet und eingeführt wird.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 58/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
... Im Rahmen der geplanten Wirtschaftspartnerschaft ist sicherzustellen, dass die hohen EU-Standards sowie der Grundsatz des fairen Wettbewerbs gewahrt bleiben. Die genaue Art der Verpflichtungen sollte dem Umfang und der Tiefe der künftigen Beziehungen und der Verflechtung beider Parteien entsprechen.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Da Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nunmehr schärfer geahndet werden, haben die Verpflichteten nach Wegen gesucht, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern. Die entsprechenden Maßnahmen reichen von der Zuweisung zusätzlicher Ressourcen und der Einrichtung weitreichender Abhilfeprogramme bis hin zur radikalen Überprüfung der Geschäftsmodelle und zur Aufgabe bestimmter Produkte, Kunden oder Märkte, einschließlich bestimmter Korrespondenzbankbeziehungen. Dies könnte ungewollte Folgen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen und die Finanzierung der Wirtschaft haben. Technologische Lösungen, die die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten verbessern könnten, müssen mit den internationalen und den EU-Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie mit den EU-Vorschriften in anderen Bereichen, insbesondere auch Datenschutz und Kartellrecht, in Einklang stehen.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 661/19
Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates betreffend EU-Bankenregulierung zielgenau verbessern - mit Fokus auf kleine und mittlere Banken sowie zum Nutzen der Realwirtschaft
... b. Es bedarf deutlicher Erleichterungen im Meldewesen. In dem Bankenpaket vom Juni 2019 erhielt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA den Auftrag, Maßnahmen zu erarbeiten, um den Meldeaufwand für kleine und nicht komplexe Banken um mindestens 10 %, idealerweise 20 % zu senken. Aus Sicht des Bundesrates sollte auf die Einhaltung des 20 %-Zieles Wert gelegt werden. Dabei müssen auch nationale Meldevorgaben, die über die EU-Standards hinausgehen oder nahezu identisch mit EU-Abfragen sind, auf den Prüfstand gestellt werden.
Drucksache 251/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
in Bezug auf Referenzwerte für CO2 -arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2 -Bilanz
... -Bilanz beschränkt ist. Dieser Ansatz wird auch deshalb befürwortet, weil er immer noch ein erhebliches Maß an Vergleichbarkeit der Referenzwert-Methodiken erlaubt. Darüber hinaus würden den Referenzwert-Administratoren keine hohen Kosten für die Angleichung ihrer Methodik an den EU-Standard entstehen und sie würden weiterhin über ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Entwicklung ihrer Methodik verfügen. Allgemeiner ausgedrückt lässt dieser Ansatz den Marktteilnehmern Raum für die Entwicklung innovativer Strategien zur Berücksichtigung von Umweltbelangen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
5 Fragebogen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
Kapitel 3a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 19a Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Artikel 2
Anhang Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN
Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz
Änderungen der Methodik
Drucksache 72/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds - COM(2018) 92 final
... 17. Weitere Initiativen zielen auf die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen ab, z.B. die Erläuterung der bestehenden EU-Standards für den Umgang mit grenzüberschreitenden Investitionen in der EU sowie die Schaffung eines Rahmens für die gütliche Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG Artikel 1
2 Änderung der AIFM-Richtlinie Artikel 2
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG /EG
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU /EU
Artikel 30a Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM
Artikel 32a Einstellung des Vertriebs von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM
Artikel 43a Einrichtungen für Kleinanleger
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Bewertung
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 6
Drucksache 73/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013
und (EU) Nr. 346/2013
- COM(2018) 110 final
... 16. Weitere Initiativen zielen auf die Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen ab, u.a. die Erläuterung der bestehenden EU-Standards für den Umgang mit grenzüberschreitenden Investitionen in der EU sowie die Schaffung eines Rahmens für die gütliche Beilegung von Investitionsstreitigkeiten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Bewertung
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anforderungen an Marketing-Anzeigen
Artikel 3 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 4 Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen
Artikel 5 Prüfung der Marketing-Anzeigen
Artikel 6 Gemeinsame Grundsätze für Gebühren bzw. Entgelte
Artikel 7 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen über Gebühren und Entgelte
Artikel 8 Interaktive Datenbank der ESMA für Gebühren und Entgelte
Artikel 9 Interaktives Tool der ESMA zu Gebühren und Entgelten
Artikel 10 Zentrale Datenbank der ESMA für AIFM, OGAW-Verwaltungsgesellschaften, AIF und OGAW
Artikel 11 Standardisierung der Anzeigen an die ESMA
Artikel 12 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 13 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum
1 Dem Artikel 3 wird folgender Buchstabe o angefügt:
2 Folgender Artikel 4a wird eingefügt:
Artikel 4a
Artikel 14 Bewertung
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 646/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
... im Jahr 2003 hat der Bundesrat mehrfach darauf hingewiesen, dass über die EU-Standards hinausgehende Umweltanforderungen zur Folge hätten, dass die infolge des mittelfristig abnehmenden Mineralölbedarfs zu erwartenden Stilllegungen von Raffi-neriekapazitäten vor allem in Deutschland stattfinden würden (vgl. BR-Drucksache 490/03(B), Ziffern 9, 17 und 20). Dies wäre im Hinblick auf die damit verbundenen Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzverluste nicht zu vertreten. Zudem wäre zu erwarten, dass infolge der Stilllegung deutscher Raffinerien, die umweltverträglich über
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 5 Absatz 5a - neu -
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5 Absatz 7 Nummer 1a
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 1
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 6 Absatz 7a Satz 2 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 1 Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 1 und 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 1
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 10 Buchstabe a § 22 Absatz 1b
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 20 Absatz 1a
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 1
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13
Zu Artikel 1 Nummer 12
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 12
14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1 Nummer 12
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14
Zu Artikel 1 Nummer 12
Drucksache 543/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen - COM(2017) 358 final in Verbindung mit
... 87. Besonders hervorzuheben ist die Fortentwicklung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, zunächst im Rahmen des Europäischen Semesters. Allerdings sollte hierbei der Empfehlungscharakter grundsätzlich beibehalten werden. Rechtsverbindlich vorgegebene EU-Standards, die die Mitgliedstaaten zu ihrer Erreichung oder Einhaltung zwingen, bergen die Gefahr, in unangemessener Weise in die Haushaltsautonomie der einzelnen Mitgliedstaaten einzugreifen und mit Blick auf die unterschiedlichen Länderstrukturen eher kontraproduktiv zu wirken.
Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17
Globalisierung meistern
Zukunft der EU-Finanzen
Soziale Dimension Europas
Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion
Zukunft der europäischen Verteidigung
Zu BR-Drucksache 543/17
Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen
Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen
Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen
Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters
Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit
Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik
Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik
Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten
Prioritäten in der Förderpolitik
Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik
Zu BR-Drucksache 444/17
Drucksache 543/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Reflexionspapier der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen COM(2017) 358 final Drucksache: 543/17 in Verbindung mit
... 141. Besonders hervorzuheben ist die Fortentwicklung der wirtschaftspolitischen Koordinierung, zunächst im Rahmen des Europäischen Semesters. Allerdings sollte hierbei der Empfehlungscharakter grundsätzlich beibehalten werden. Rechtsverbindlich vorgegebene EU-Standards, die die Mitgliedstaaten zu ihrer Erreichung oder Einhaltung zwingen, bergen die Gefahr, in unangemessener Weise in die Haushaltsautonomie der einzelnen Mitgliedstaaten einzugreifen und mit Blick auf die unterschiedlichen Länderstrukturen eher kontraproduktiv zu wirken.
Drucksache 373/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Er ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 373/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden - COM(2017) 218 final
... 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich einen möglichst freien Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleisten sollten, wie dies auch mit anderen Drittstaaten der Fall ist. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass ein entsprechendes "level-playing-field" geschaffen wird. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass auch weiterhin die hohen EU-Standards beispielsweise beim Umwelt-, Agrar- und Verbraucherschutz, in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Sicherheit, beim Schutz der Privatsphäre sowie beim Arbeitsrecht gelten und das staatliche Recht zur Regulierung erhalten bleibt. Dabei muss die Integrität und Funktionalität des EU-Binnenmarktes der EU-27 sichergestellt bleiben. Der reibungslose Handel innerhalb der EU ist von vorrangiger Bedeutung.
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... -armen, klimaverträglichen Wirtschaft beizutragen. Solche Reformen sind von entscheidender Bedeutung, damit die EU ihre Klima- und Umweltziele erreichen und internationale Verpflichtungen einhalten kann, einschließlich ihrer Zusagen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens10 und der Ziele des Pakets zur Kreislaufwirtschaft11 aus dem Jahr 2015. Im Rahmen der G20 treibt die Kommission die Verwirklichung dieser Ziele voran.12 Die Kommission unterstützt die Ausrichtung privater Investitionen auf Klimaschutz-, Ressourceneffizienz- und andere Umweltziele sowohl mittels politischer Maßnahmen als auch durch öffentliche Investitionen. Es wird daran gearbeitet, im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen die Verfügbarkeit "grüner" Mittel zu verbessern, und zwar durch Zweckbindung von mindestens 20 % der im Zeitraum 2014-2020 verfügbaren EU-Haushaltsmittel für den Klimaschutz und durch Einrichtung einer Plattform für die Finanzierung der Kreislaufwirtschaft. Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion wurde unterstrichen, dass EU-Standards für grüne Anleihen gefördert werden müssen. Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die in den kommenden Monaten eine umfassende europäische Strategie für grüne Finanzierungen ausarbeiten soll. Um Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) Rechnung zu tragen, hat die EU Offenlegungsverpflichtungen für bestimmte große Unternehmen festgelegt; zudem wird sie nicht verbindliche Berichterstattungsleitlinien annehmen, damit Anleger und Verbraucher angemessen über diese Aspekte informiert werden. Ferner bewertet sie derzeit das Follow-up zur kürzlich durchgeführten Konsultation über langfristige und nachhaltige Investitionen; darin wurde die Bedeutung von ESG-Aspekten für die längerfristige Wertentwicklung von Unternehmen und für Investoren hervorgehoben.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... 18. Die Europäische Kommission verwaltet kontinuierlich die Rechtsvorschriften über das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), das sicherstellen soll, dass sich EU-Gesetze für den vorgesehenen Zweck eignen und sich damit effizient und effektiv die von den politischen Entscheidungsträgern beabsichtigten Ergebnisse erzielen lassen. Es soll den bürokratischen Aufwand beseitigen und die Kosten verringern, ohne dabei die politischen Ziele und die hohen EU-Standards zu beeinträchtigen.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass diese Bestimmungen erweitert werden könnten, so dass sie über die derzeitigen Transparenzanforderungen hinausgehen und auch die EU-Grundsätze für einen fairen Steuerwettbewerb umfassen. In der Vergangenheit musste die Kommission einige der von den IFI vorgelegten Projekte blockieren, da sie Steuervereinbarungen beinhalteten, die in nicht zu rechtfertigender Weise komplex waren und sich dabei auf Systeme in Drittländern stützten, die schädliche Steuerregelungen bzw. keine Steuern vorsahen. Derartige Fälle ließen sich verhindern, wenn die Bestimmungen durch die Aufnahme von Anforderungen an den fairen Steuerwettbewerb gestärkt würden. Das Europäische Parlament hat ebenfalls Maßnahmen gefordert, die gewährleisten, dass EU-Mittel nicht durch Staaten oder Gebiete mit geringer/keiner Besteuerung geleitet werden. Die Kommission wird daher vorschlagen, die aktualisierten EU-Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich - einschließlich der Bestimmungen zu fairem Steuerwettbewerb - im Rahmen der laufenden Überprüfung der Haushaltsordnung in diese aufzunehmen.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 113. Er weist in diesem Zusammenhang auf die von den Mitgliedstaaten bereits im Verhandlungsmandat vorgegebenen Vorkehrungen zum Erhalt der hohen EU-Standards und des Regulierungsspielraums hin. Er nimmt auch die gegenüber der Öffentlichkeit kommunizierten Erläuterungen der Kommission sowie die von dieser und der Bundesregierung angestrebten Schutzvorkehrungen in Bereichen wie der öffentlichen Daseinsvorsorge, Umwelt- und Verbraucherschutz, der Kultur- und Medienvielfalt wie auch der Bildung zur Kenntnis. Der Bundesrat erwartet, dass die von der Kommission angekündigten Schutzmechanismen in das Abkommen entsprechend eingearbeitet werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 76. Er weist in diesem Zusammenhang auf die von den Mitgliedstaaten bereits im Verhandlungsmandat vorgegebenen Vorkehrungen zum Erhalt der hohen EU-Standards und des Regulierungsspielraums hin. Der Bundesrat nimmt auch die gegenüber der Öffentlichkeit kommunizierten Erläuterungen der Kommission sowie die von dieser und der Bundesregierung angestrebten Schutzvorkehrungen in Bereichen wie der öffentlichen Daseinsvorsorge, Umwelt- und Verbraucherschutz, der Kultur- und Medienvielfalt wie auch der Bildung zur Kenntnis. Er erwartet, dass die von der Kommission angekündigten Schutzmechanismen in das Abkommen entsprechend eingearbeitet werden.
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Um für internationale Investitionen attraktiv zu sein, müssen die europäischen Kapitalmärkte offen und global wettbewerbsfähig sowie gut reguliert und integriert sein, d.h. es müssen hohe EU-Standards zur Sicherung von Marktintegrität, Finanzstabilität und Anlegerschutz aufrechterhalten werden. Angesichts des globalen Charakters der Kapitalmärkte muss beim Aufbau der Kapitalmarktunion der globale Kontext berücksichtigt werden.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
Drucksache 412/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... 14. Mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar ist weiter der ebenfalls EU-weit und verbindlich vorgesehene Katalog von Maßnahmen, die den zuständigen Behörden im Fall von Verstößen abschließend zur Verfügung stehen sollen (vergleiche Artikel 135 Absatz 2 des Verordnungsvorschlags). Die Frage, auf welche Art und Weise die Mitgliedstaaten Verstöße gegen Rechtsvorschriften abstellen, geht weit über die Frage hinaus, wie die Verlässlichkeit amtlicher Kontrollen in der EU oder die Einhaltung notwendiger EU-Standards im Binnenmarkt sichergestellt werden kann.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zur Verschwiegenheitspflicht, Transparenz der amtlichen Kontrollen
Delegierte Rechtsakte, Kompetenz, Verhältnismäßigkeit
Zu Artikel 33
Finanzierung der amtlichen Kontrollen Pflichtgebühren Artikel 77
Gebührennachlass für Unternehmer, die sich gleichbleibend vorschriftsmäßig verhalten Artikel 80
Befreiung von Kleinstunternehmen Artikel 82
Transparenz Artikel 83
Gleichberechtigte Beteiligung der involvierten Bereiche bei den Verhandlungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den neuen Kontrollregelungen
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur nationalen Ausgestaltung
Drucksache 17/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette - COM(2012) 793 final
... Das bedeutet, dass die gemeinsamen Risikokriterien nicht in allen Mitgliedstaaten umfassend angewendet werden und ihre Wirksamkeit auf EU-Ebene somit nicht ordnungsgemäß überwacht und bewertet werden kann. Auch die Tatsache, dass es in einigen Mitgliedstaaten keine Kapazität und Unterstützung gibt, die 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche (24/7) verfügbar sind, bildet ein Hindernis für gemeinsame EU-Standards.
1. Einleitung
2. EU-Zollrisikomanagement und Sicherheit der Lieferkette
2.1. Rolle der Zollbehörden für die Sicherheit
2.2. Der EU-Zollrisikorahmen
2.3. Das Zollrisikomanagementverfahren
2.4. Schwächen des derzeitigen Ansatzes
2.4.1. Datenqualität und Rolle der Wirtschaftsbeteiligten
2.4.2. Sichere Lieferketten und Wirtschaftsbeteiligte
2.4.3. Operative Methodik
- Kapazitätsbedingte Unterschiede
- Unterschiedliche Arbeitsbelastung
- Operative Zusammenarbeit und Informationsaustausch
3. Risikomanagement der Lieferkette - Umfassend betrachtet
3.1. Größenordnung der Herausforderung: Handelswachstum und Komplexität der Lieferkette
3.2. Vielfältige Risiken und Verknüpfung der Zollbehörden mit anderen Behörden
3.3. Die Herausforderung für das Zollrisikomanagement: ein mehrschichtiger Ansatz
4. EU-Zollriisikomanagement: Zukunftsperspektiven
4.1. Gewährleistung der Qualität, der Verfügbarkeit und der Zusammenführung von Handelsdaten
4.1.1. Qualität der Daten wer befördert was zu wem
4.1.2. Verfügbarkeit von Daten in allen zuständigen Zollbehörden
4.2. Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten
4.2.1. Das Programm der EU für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO
4.2.2. Zusammenarbeit mit rechtmäßig handelnden Wirtschaftsbeteiligten zur Aufdeckung von illegalem Handel
4.3. Beseitigung von Unterschieden bei den Risikomanagementkapazitäten
4.3.1. Ebene der Mitgliedstaaten
4.3.2. EU-Ebene
4.4. Koordinierung mit anderen Behörden und Agenturen
4.5. Internationale Zusammenarbeit
5. Fazit
Drucksache 48/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... 4. Hinsichtlich des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind die EU-Vorgaben zu den technischen Spezifikationen und die Festlegung des Typ-2-Steckers als EU-Standard ausdrücklich zu begrüßen. Parallel zum Markthochlauf bei den Elektrofahrzeugen wird mittelfristig der weitere Aufbau einer auf europäischer Ebene technisch harmonisierten, diskriminierungsfreien Zugang garantierenden öffentlichen und halböffentlichen Ladeinfrastruktur erforderlich, um den Markt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu stimulieren. Die verbindliche quantitative Zielvorgabe für Ladestationen gemäß Anhang II des Richtlinienvorschlags (Artikel 4 Absatz 1) wird dagegen kaum dazu beitragen, der fehlenden Marktdynamik abzuhelfen. Hier wäre es erfolgversprechender, durch die Mitgliedstaaten regelmäßig zu überarbeitende quantitative Ziele zu erarbeiten, die sich den nationalen und regionalen Entwicklungen, unter Berücksichtigung der Entwicklung in angrenzenden Mitgliedstaaten, am Elektrofahrzeugmarkt anpassen.
Drucksache 412/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmittel sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 , (EG) Nr. 1829/2003 , (EG) Nr. 1831/2003 , (EG) Nr. 1/2005 , (EG) Nr. 396/2005 , (EG) Nr. 834/2007 , (EG) Nr. 1099/2009 , (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 , der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. [ ]/2013 und der Richtlinien 98/58 /EG, 1999/74 /EG, 2007/43 /EG, 2008/119 /EG, 2008/120 /EG und 2009/128 /EG (Verordnung über amtliche Kontrollen) - COM(2013) 265 final
... Für Regelungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrens der Mitgliedstaaten fehlt der EU die Gesetzgebungskompetenz, da weder die Verlässlichkeit amtlicher Kontrollen in der EU oder die Einhaltung notwendiger EU-Standards im Binnenmarkt davon betroffen sind.]
Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen kann der Stahlsektor in den Genuss verschiedener Arten staatlicher Unterstützungsmaßnahmen kommen, die einen Beitrag zur Verwirklichung der "EU-2020"-Ziele leisten können: FuE- und Innovationsbeihilfen, Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfen, Beihilfen für Umweltschutzmaßnahmen. So hat der Stahlsektor bereits von Befreiungen von nationalen Umwelt- und Energiesteuern, von staatlichen Beihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen und von Beihilfen für über die verbindlichen EU-Standards hinausgehende Investitionen profitiert. Zudem zählt der Stahlsektor anerkanntermaßen zu den Sektoren, in denen das Risiko einer Verlagerung von CO
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
Drucksache 289/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final
... Um die gegenwärtige Lage zu verbessern, wurden verschiedene Optionen erwogen, u.a. ein Ausbau der bestehenden Anforderungen, die Einführung neuer Anforderungen für eine detaillierte Berichterstattung oder die Einführung eines EU-Standards. Die Bewertung dieser verschiedenen Optionen ergab, dass ein Ausbau der bestehenden Anforderungen, bei dem eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen des Lageberichts vorgeschrieben würde, als Lösung zu bevorzugen wäre.
Drucksache 48/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe - COM(2013) 18 final
... Hinsichtlich des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sind die EU-Vorgaben zu den technischen Spezifikationen und die Festlegung des Typ-2-Steckers als EU-Standard ausdrücklich zu begrüßen. Parallel zum Markthochlauf bei den Elektrofahrzeugen wird mittelfristig der weitere Aufbau einer auf europäischer Ebene technisch harmonisierten, diskriminierungsfreien Zugang garantierenden öffentlichen und halböffentlichen Ladeinfrastruktur erforderlich, um den Markt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu stimulieren. Die verbindliche quantitative Zielvorgabe für Ladestationen gemäß Anhang II des Richtlinienvorschlags (Artikel 4 Absatz 1) wird dagegen kaum dazu beitragen, der fehlenden Marktdynamik abzuhelfen. Hier wäre es erfolgversprechender, durch die Mitgliedstaaten regelmäßig zu überarbeitende quantitative Ziele zu erarbeiten, die sich den nationalen und regionalen Entwicklungen, unter Berücksichtigung der Entwicklung in angrenzenden Mitgliedstaaten, am Elektrofahrzeugmarkt anpassen.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... 4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 387/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen COM(2012) 350 final
... In der Folgenabschätzung wird der Schluss gezogen, dass ein "strenger Haftungsstandard", dem zufolge Verwahrstellen unabhängig von Fehlverhalten oder Nachlässigkeit zur Erstattung von Verlusten verwahrter Instrumente verpflichtet sind, zu einem hohen Maß an Anlegerschutz und zu einem in der gesamten EU einheitlichen Standard beitragen könnte. Im Interesse der Kleinanleger sollte die Haftung für Verluste verwahrter Instrumente auf einem einheitlichen EU-Standard basieren, der eine "strenge Haftung" für die Erstattung verlorener Instrumente auf Kosten des Hauptverwahrers vorschreibt, und zwar ohne Möglichkeit des Haftungsausschlusses im Falle der Übertragung der Verwahrung.
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... Derzeit zählt die EU 5 Kandidatenländer3 und 4 potenzielle Kandidaten4 zu tun. Bis 2014 wird voraussichtlich nur Kroatien Mitglied der EU werden. Die sozioökonomischen Indikatoren zeigen, dass mit Ausnahme Islands die Erweiterungsländer in dieser Hinsicht noch immer weit unter dem EU-Durchschnitt und sogar unter dem Niveau der schwächsten Mitgliedstaaten liegen. Angesichts dieses niedrigen Stands der sozioökonomischen Entwicklung sind umfangreiche Investitionen erforderlich, um diese Länder an den EU-Standard anzunähern und in die Lage zu versetzen, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Außerdem müssen diese Länder auf die Bewältigung globaler Herausforderungen wie der Folgen des Klimawandels vorbereitet werden, damit sie mit der EU an einem Strang ziehen können. In der "Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - Europa 2020" zählen die Bewältigung des Klimawandels und die Förderung erneuerbarer Energien zu den fünf übergeordneten Zielen. Das Vertrauen der EU in ein von kohlenstoffarmem Wachstum geprägtes Wirtschaftsmodell muss sich im auswärtigen Handeln der EU und damit auch im Erweiterungsprozess niederschlagen.
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 48. Neue Mobilitätskonzepte lassen sich nicht aufzwingen. Zur Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens muss eine bessere Mobilitätsplanung aktiv bestärkt werden. Informationen zu allen Verkehrsträgern, sowohl im Personen- wie im Güterverkehr, zu Möglichkeiten ihrer kombinierten Nutzung und zu ihren Umweltauswirkungen müssen allgemein verfügbar sein. Eine intelligente, Verkehrsträger übergreifende Ausstellung von Beförderungsdokumenten, für die einheitliche EU-Standards unter Einhaltung der EU-Wettbewerbsregeln gelten, ist grundlegend wichtig. Dies gilt nicht nur für den Personenverkehr, sondern auch für die Güterbeförderung, wo Bedarf besteht für eine bessere elektronische Routenplanung unter Nutzung mehrerer Verkehrsträger, ein angepasstes rechtliches Umfeld (intermodale Frachtdokumente, Versicherung, Haftung) und die Bereitstellung von Informationen in Echtzeit auch für kleinere Sendungen. Die Informations- und Kommunikationstechnik verfügt auch über das Potenzial, einen bestimmten Zugangsbedarf ohne zusätzliche Mobilität zu erfüllen.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... - Erstellung eines oder mehrerer EU-Standardmuster („Datenschutzhinweise“), die die für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verwenden haben.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 157/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften KOM (2009) 21 endg.; Ratsdok. 5985/09
... Die Bestandsmessung im Rahmen des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU (http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdensreduction/action_program_de.htm) anhand des EU-Standardkostenmodells ergab, dass durch eine Beseitigung der MwSt-bedingten Hindernisse für die elektronische Rechnungsstellung auf mittlere Sicht Kosten von maximal 18 Mrd. EUR eingespart werden könnten, wenn alle Rechnungen elektronisch übermittelt würden. Bei vorsichtigerer Schätzung der Differenz der Kosten von Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen unter Berücksichtigung der Anzahl der für MwSt-Zwecke auszustellenden Rechnungen und der Akzeptanz der elektronischen Rechnungsstellung in den Mitgliedstaaten, in denen die beiden Rechnungsarten bereits gleichbehandelt werden würde sich für die Unternehmen eine geringere, aber immer noch sehr beachtliche Kosteneinsparung ergeben.
Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... -Kennzeichnung besorgt ist, und betont, dass diese Fragen im Freihandelsabkommen geklärt werden müssen; fordert beide Seiten auf, dafür zu sorgen, dass der Umgang mit Rechtsvorschriften und nichttarifären Handelshemmnissen so erfolgt, dass sie den Handel insgesamt nicht behindern; fordert sowohl die Europäische Union als auch Indien auf, in ihren unterschiedlichen Arbeitsgruppen enger zusammenzuarbeiten und sich für einen transparenteren Rahmen für technische Regelungen und Normen einzusetzen; fordert die Kommission zudem auf, den indischen Produzenten technische Hilfe bei ihren Bemühungen zu leisten, EU-Standards zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitliche, ökologische und soziale Dimension der Produktion, so dass sich Vorteile für beide Seiten ergeben;
Drucksache 132/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des westlichen Balkans
... 11. hebt die Rolle der Regionen in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und damit auch die Bedeutung hervor, die dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) bei der Unterstützung der Länder des westlichen Balkans im Demokratisierungsprozess, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess und Prozess der Angleichung an die EU-Standards sowie bei der Annäherung dieser Länder an die Strukturen der Europäischen Union zukommt;
Allgemeine Erwägungen
WTO und CEFTA
EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess
Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt
Drucksache 603/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 18. Darüber hinaus besteht europäischer Handlungs- und Harmonisierungsbedarf bei technischen Vorgaben und finanziellen Hilfen, insbesondere zu Bestimmungen für Nachrüstsysteme des Kfz-Bestandes zur Reduzierung der Abgasemissionen (PM10, NOX). In mehreren Mitgliedstaaten entstanden nach nationalen Regelungen und Anreizsystemen unterschiedliche Lösungen für Nachrüstsysteme (Rußfilter, Stickoxidminderung). Die Qualität des Angebotes ist teilweise unbefriedigend, der Markt zersplittert und die Preise sind hoch. Daneben bedarf es einer zeitgemäßen Fortschreibung der EU-Standards für Lärmemissionen bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen, Stadtbussen und motorisierten Zweirädern. Die seit 1995 geltenden EU-Anforderungen an die Geräuschemissionen schwerer Nutzfahrzeuge müssen weiterentwickelt werden. Die geltenden Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge von 80 dB(A) werden von den marktgängigen Bussen seit vielen Jahren mit 76 oder 77 dB(A) weit unterschritten. Darüber hinaus sollten auch die Grenzwerte für Reifenrollgeräusche verschärft werden, um der zunehmenden Bedeutung der Abrollgeräusche im innerstädtischen Verkehr zu begegnen. Auch für Fahrzeuge im Bestand des Schienenpersonenverkehrs sind EU-Standards für Lärmemissionen notwendig, da Schienenfahrzeuge von den Verkehrsunternehmen europaweit ausgeschrieben werden. EU-harmonisierte Messvorschriften und Anforderungen könnten insofern die Rechtssicherheit verbessern und die Preise senken.
26. Zu den einzelnen Nummern
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 29. Darüber hinaus besteht europäischer Handlungs- und Harmonisierungsbedarf bei technischen Vorgaben und finanziellen Hilfen, insbesondere zu Bestimmungen für Nachrüstsysteme des Kfz-Bestandes zur Reduzierung der Abgasemissionen (PM10, NOX). In mehreren Mitgliedstaaten entstanden nach nationalen Regelungen und Anreizsystemen unterschiedliche Lösungen für Nachrüstsysteme (Rußfilter, Stickoxidminderung). Die Qualität des Angebotes ist teilweise unbefriedigend, der Markt zersplittert und die Preise sind hoch. Daneben bedarf es einer zeitgemäßen Fortschreibung der EU-Standards für Lärmemissionen bei leichten und schweren Nutzfahrzeugen, Stadtbussen und motorisierten Zweirädern. Die seit 1995 geltenden EU-Anforderungen an die Geräuschemissionen schwerer Nutzfahrzeuge müssen weiterentwickelt werden. Die geltenden Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge von 80 dB(A) werden von den marktgängigen Bussen seit vielen Jahren mit 76 oder 77 dB(A) weit unterschritten. Darüber hinaus sollten auch die Grenzwerte für Reifenrollgeräusche verschärft werden[, um der zunehmenden Bedeutung der Abrollgeräusche im innerstädtischen Verkehr zu begegnen]. Auch für Fahrzeuge im Bestand des Schienenpersonenverkehrs sind EU-Standards für Lärmemissionen notwendig, da Schienenfahrzeuge von den Verkehrsunternehmen europaweit ausgeschrieben werden. EU-harmonisierte Messvorschriften und Anforderungen könnten insofern die Rechtssicherheit verbessern und die Preise senken.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 308/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Bekämpfung von Krebs in der erweiterten Europäischen Union
... 28. fordert den Rat und die Kommission auf, einen EU-Standard für die Bewertung neuer innovativer diagnostischer und therapeutischer Konzepte und für die Ermittlung der besten klinischen und ärztlichen Praktiken zu erstellen;
Drucksache 718/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen KOM (2008) 576 endg.; Ratsdok. 13548/08
... Die wichtigsten Informationen für die Folgenabschätzung stammen aus der Erhebung eines Konsortiums von Vertragnehmern, das die Verwaltungskosten in großem Maßstab ermittelte und seinen Abschlussbericht am 31. Juli 2008 vorlegte. Der Bericht stützt sich auf das EU-Standardkostenmodell.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund
1.2. Begründung und Ziele der Initiative
2. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Folgenabschätzung
2.2.1. Berichtspflichten
2.2.2. Gründung von Gesellschaften oder Kapitalaufstockung infolge einer Verschmelzung oder Spaltung
2.2.3. Vereinfachte Verschmelzungen und Spaltungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften
2.2.4. Veröffentlichungs- und Dokumentationsanforderungen
2.2.5. Schutz der Gläubiger
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Maßnahmen auf EU-Ebene sind deshalb erforderlich, weil sich die im Vorschlag behandelten Berichterstattungs- und Dokumentationsanforderungen aus EU-Vorschriften ergeben. In einigen Bereichen, die unter den Vorschlag fallen, haben die Mitgliedstaaten bereits die
4. Vereinfachung
5. Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 78/855/EWG
Artikel 9
Artikel 26
Artikel 27
Artikel 29
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 82/891/EWG
Artikel 10
Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2005/56/EG
Artikel 4 Änderung der Richtlinie 77/91/EWG
Artikel 5 Umsetzung
Artikel 6
Artikel 7
Drucksache 110/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2008) 32 endg.; Ratsdok. 6077/08
... • Quantifizierung: In einer Folgenabschätzung sollten, soweit dies möglich und angemessen ist, die Folgen quantifiziert werden, ohne Unwägbarkeiten zu verschweigen. Trotz aller Fortschritte (z.B. werden Verwaltungskosten systematisch berücksichtigt und, wenn sie erheblich sind, anhand des EU-Standardkostenmodells ermittelt) ist eine Quantifizierung aufgrund unzureichender oder unzuverlässiger Daten oft nicht möglich. Eine bessere Unterstützung und Anleitung erfordert an dieser Stelle eine intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den übrigen Beteiligten.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften
1. Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften
2. Verringerung der Verwaltungslasten
III. Die Einbeziehung der Folgenabschätzung in den politischen Prozess
1. Konsolidierung der Folgenabschätzung im politischen Prozess
2. Ausrichtung der Ressourcen auf Folgenabschätzungen mit dem höchsten Mehrwert
3. Mehr Unterstützung und Anleitung bieten
4. Gewährleistung strenger Qualitätskontrollen
IV. Gemeinsame Verantwortung
1. Effizientere Beschlussfassung in der EU
2. Anwendung des Gemeinschaftsrechts
V. Die globale Ordnung mitgestalten
VI. Nächste Schritte
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Verringerung der Verwaltungslasten
Folgenabschätzungen für geplante Initiativen
Gemeinsame Verantwortung
Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Eine globale Ordnung mitgestalten
VII. Fazit
Drucksache 775/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... - Zur Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit in der EU und mit Anbietern aus Drittländern ist es wesentlich, dass die Festlegung, Beachtung und Anwendung von entsprechenden Normen und Regelungen durch neutrale, entsprechend wirksame und wirtschaftlich vertretbare Kontrollsysteme gewährleistet werden kann. Beispielsweise sind insbesondere im Sektor biologische Landwirtschaft Defizite zur Sicherstellung der EU-Standards und daher Handlungsbedarf in der internationalen Zusammenarbeit der Kontrollbehörden oder -stellen sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern erkennbar.
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... Die Regulierungsagenturen haben sehr unterschiedliche Aufgaben. Manche Agenturen können in Anwendung anerkannter EU-Standards unmittelbar wirksame Einzelbeschlüsse fassen andere verfügen über zusätzliche technische Fachkenntnis, auf die die Kommission sich bei der Beschlussfassung stützen kann, während wieder andere sich schwerpunktmäßig mit der Vernetzung nationaler Behörden befassen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsagenturen Heute
3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen
3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts
3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Die Leitlinien für Folgenabschätzungen der Kommission sehen vor, dass das EU-Standardkostenmodell zu verwenden ist, um die den Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Behörden auferlegten Verwaltungskosten bewerten zu können. Die systematische Quantifizierung dieser Kosten erweist sich häufig als schwierig, weil auf nationaler und regionaler Ebene oft nur wenige Daten zur Verfügung stehen. Die Kommission erkennt jedoch an, dass alles getan werden muss, um die diesen Zielgruppen auferlegten Kosten zu minimieren.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 307/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))
... 4. stellt mit Genugtuung fest, dass ein beträchtlicher Teil des kroatischen Rechts den EU-Standards angeglichen wurde, weist jedoch die kroatische Regierung darauf hin, dass es nun entscheidend darauf ankommt, den Aufbau der zur Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten rascher voranzutreiben; fordert die kroatische Regierung in diesem Zusammenhang auf, diesen Prozess öffentlich zu machen und die Zivilgesellschaft in die Überwachung der Umsetzung mit einzubeziehen
Drucksache 775/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... - Zur Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit in der EU und mit Anbietern aus Drittländern ist es wesentlich, dass die Festlegung, Beachtung und Anwendung von entsprechenden Normen und Regelungen durch neutrale, entsprechend wirksame und wirtschaftlich vertretbare Kontrollsysteme gewährleistet werden kann. Beispielsweise sind insbesondere im Sektor biologische Landwirtschaft Defizite zur Sicherstellung der EU-Standards und daher Handlungsbedarf in der internationalen Zusammenarbeit der Kontrollbehörden oder -stellen sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern erkennbar.
Drucksache 923/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2007 zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2007/2088(INI))
... 11. begrüßt die in der oben genannten Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 ausgeführte längerfristige Zielsetzung, eine Freihandelszone zu errichten, die sich auf das gesamte Nachbarschaftsgebiet erstreckt; unterstützt die Aushandlung bilateraler Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem jeweiligen ENP-Land, die – im Einklang mit der Umsetzung ordnungspolitischer Reformen – über Zölle hinausgehen und auch Dienstleistungen und den Schutz von Investitionen umfassen sollte; betont, dass bei der Aushandlung dieser Abkommen die Beurteilung ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen ist; bedauert, dass die Europäische Union es bislang noch nicht für möglich befunden hat, ihren Markt für Produkte zu öffnen, die die ENP-Länder zu besonders wettbewerbsfähigen Preisen liefern können und die qualitativ den EU-Standards entsprechen;
Drucksache 615/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Fluggastdatensätze
... 15. bedauert, dass das neue PNR-Abkommen keine klaren Kriterien für die Definition des Schutzes der an das Ministerium für Innere Sicherheit übermittelten personenbezogenen Daten vorsieht, der nach EU-Standards für angemessen gehalten werden könnte;
2 Allgemeines
2 Rechtsrahmen
2 Datenschutz
2 Informationsaustausch
Europäisches System zur Erfassung von Fluggastdaten
Drucksache 390/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2006 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (14. Bericht) KOM (2007) 286 endg.; Ratsdok. 10556/07
... Bezüglich des eigenen Zuständigkeitsbereichs berichtet die Kommission, im letzten Jahr u. a. 67 Folgenabschätzungen durchgeführt und eine externe Evaluierung ihres Folgenabschätzungssystems eingeleitet zu haben. Ferner berichtet die Kommission, die Umsetzung des Vereinfachungsprogramms fortgesetzt und die Vereinfachungsmaßnahmen in das Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2007 aufgenommen, das EU-Standardkostenmodell zur Feststellung der Verwaltungskosten in den Leitfaden zur Folgenabschätzung aufgenommen und die Einrichtung eines Aktionsprogramms zur Reduzierung der Verwaltungskosten in der EU vorgeschlagen sowie die Sichtung anhängiger Vorschläge früherer Kommissionen abgeschlossen und das Programm zur Kodifizierung und Aufhebung überholter Rechtsvorschriften wiederbelebt zu haben. Daneben wird ein Ansteigen der Zahl der durchgeführten Konsultationen gegenüber dem Vorjahr festgestellt sowie eine stärkere Nutzung von SINAPSE((Scientific INformAtion for Policy Support in Europe - Wissenschaftliche Informationen zur Unterstützung der Politik in Europa), der Schnittstelle zwischen Sachverständigen und (EU)-Entscheidungsträgern, angekündigt. Des Weiteren wird über die Einführung einer gemeinsamen Methode zur Beurteilung der Verwaltungskosten (vorgeschlagener) Rechtsvorschriften sowie über die Vorlage des ersten Fortschrittsberichts über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds unter Ankündigung von 43 neuen Initiativen zur Ergänzung des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms 2006 bis 2009 berichtet.
1. Bessere Rechtsetzung
1.1. Maßnahmen der Kommission
1.1.1. Anhörung interessierter Kreise
1.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
1.1.3. Folgenabschätzung
1.1.4. Wahl des Instruments Selbstregulierung und Koregulierung
1.1.5. Minimierung der durch EU-Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten
1.1.6. Sichtung und Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
1.1.7. Vereinfachung und Aktualisierung des Acquis communautaire
1.1.8. Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts
1.2. Maßnahmen der EU-Organe, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen
2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Anhang Rechtsetzungsvorschläge der Kommission, Konsultationspapiere und Berichte:
Drucksache 682/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... Andererseits ist es für bestimmte Entwicklungsländer möglicherweise schwierig, die EU-Standards einzuhalten und am Handel teilzunehmen. Die EU sollte auf laufenden Initiativen aufbauen und die Zusammenarbeit mit Drittländern verbessern durch Bereitstellung technischer Hilfe, damit sie die EU-Anforderungen an die Tiergesundheit bei Einfuhren erfüllen und exotische Krankheiten an der Quelle bekämpfen können.
2 Präambel
1. Vision
2. Zweck
3. Umfang der Strategie
4. Zielsetzungen
5. Aktionsplan
Partnerschaftliche Arbeit
4 Kommunikation
Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren
Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen
2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung
5 Tierseuchen
5 Futtermittel
2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards
2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene
Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen
3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15
5 Veterinärüberwachung
5 Notfallvorsorge
Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung
4.1. Wissenschaft
4.2. Innovation und Forschung
Drucksache 859/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Vorbereitung auf den "GAP-Gesundheitscheck " KOM (2007) 722 endg.; Ratsdok. 15351/07
... Das System der Cross-Compliance, das es ermöglicht, Zahlungen an Landwirte zu kürzen, die sich nicht an die für die landwirtschaftliche Tätigkeit geltenden EU-Standards und –Auflagen halten, ist ein wesentliches Element der GAP und wird es auch künftig bleiben. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass in diesem Bereich ein deutlicher Vereinfachungsbedarf besteht.
1. Die gemeinsame Agrarpolitik Heute
1.1. Eine radikal umgestaltete, leistungsfähigere Politik
1.2. Weitere Verbesserungen im Rahmen des Gesundheitschecks
2. Die Betriebsprämienregelung und mögliche Vereinfachungen
2.1. Vereinfachung der Betriebsprämienregelung
2.2. Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung
2.3. Teilweise gekoppelte Beihilfen
2.4. Höchst- und Mindestbeträge
3. Neue Chancen ergreifen und die Marktorientierung verbessern
3.1. Die Rolle der Marktintervention und der Angebotssteuerung
3.2. Interventionsregelung für Getreide
3.3. Flächenstilllegung: keine Angebotssteuerung, mehr Umweltnutzen
3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung
Auslaufen der Milchquotenregelung
Maßnahmen für die Berggebiete
3.5. Andere Maßnahmen zur Angebotssteuerung
4. Auf neue Herausforderungen reagieren
4.1. Risikomanagement
4.2. Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt
4.3. Stärkung des zweiten Pfeilers
5. Finanzrahmen
6. Schluss
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Im Bereich Geldwäsche wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die auf Ebene des staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes (SIPA) angesiedelte Finanzfahndungsstelle leidet immer noch unter Personalmangel. Es wurden keine neuen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche angenommen und die bestehenden Rechtsvorschriften werden weiterhin nicht konsequent durchgesetzt. Im Zusammenhang mit der Drogenbekämpfung wurden einige Maßnahmen ergriffen, nachdem das Gesetz zur Vermeidung des Missbrauchs von Betäubungsmitteln und Drogenausgangsstoffen verabschiedet wurde. Eine den EU-Standards entsprechende gesamtstaatliche Drogenbekämpfungspolitik fehlt immer noch.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 17/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau / die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel KOM (2005) 671 endg.; Ratsdok. 5101/06
... 22. Das EU-Logo sollte auch künftig allen Erzeugnissen, einschließlich aller Einfuhrerzeugnisse, offen stehen, die die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Bei der Ausarbeitung des Europäischen Aktionsplans für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel führten die Diskussionen mit den Interessengruppen und den Mitgliedstaaten zu der Schlussfolgerung, dass das EU-Logo gegenwärtig nicht verbindlich vorgeschrieben werden sollte, da hierin eine übermäßige Einmischung der EU in die Gewerbefreiheit in anderen Bereichen gesehen werden könnte. Für den Fall, dass ein Erzeugnis kein EU-Logo trägt, wird allerdings vorgeschlagen, bei aus der Gemeinschaft stammenden Erzeugnissen auf dem Etikett die Angabe eines einfachen standardisierten Textfragments EU-ÖKOLOGISCH bzw. EU-BIOLOGISCH verbindlich zu machen. Damit soll allen Unternehmern der Erzeugungskette und dem Verbraucher wirksam signalisiert werden dass das Erzeugnis dem einheitlichen EU-Standard entspricht.
Drucksache 245/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
... " Verschärfung erfolgt. Materiell ist diese Verschärfung im nationalen Recht gegenüber dem EU-Recht auch deshalb nicht vertretbar, da der Ausbaustandard für Deponien der Deponieklasse III anspruchsvoller ist als der EU-Standard bei Deponien für gefährliche Abfälle. Im Hinblick auf die bestehende Rechtslage und den bewährten Vollzug sollte daher für die bislang schon geregelten Parameter zumindest annähernd die bestehende Regelung in der
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Nr. 11 AbfAblV
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 - neu - AbfAblV
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 AbfAblV *
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfAblV
5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfAblV
6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 AbfAblV
7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 4 AbfAblV
8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 6 AbfAblV
9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 4 AbfAblV
10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 5 Satz 1 AbfAblV
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 3 und 4 - neu - zur AbfAblV
12. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 5 - neu - AbfAblV
13. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 1.02 Spalte DK I und Spalte DK II zur AbfAblV
14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.01 und Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV
15. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV
16. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.03 Spalte DK I zur AbfAblV
17. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.08 und 4.19 Spalte Parameter und Fußnote 12 zur AbfAblV
18. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 3 Satz 1, 2 - neu - und 3 - neu - zur AbfAblV
19. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 8 zur AbfAblV
20. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 10 zur AbfAblV
21. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 11 zur AbfAblV
22. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Fußnote 14 zur AbfAblV
23. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 15 zur AbfAblV
24. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 16 Satz 2 - neu - zur AbfAblV
25. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - Anhang 2 Überschrift zur AbfAblV *
26. Zu Artikel 1 Nr. 4b - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 1.01 bis 1.03 und Fußnote 1 zur AbfAblV **
27. Zu Artikel 1 Nr. 4c - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 4.03 Spalte 3 zur AbfAblV *
28. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 zur AbfAblV
29. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.3 zur AbfAblV
30. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.4.26 - neu - zur AbfAblV
31. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV *
32. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe bbb - neu - Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV
33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c § 6 Abs. 4 DepV
34. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c1 - neu - § 6 Abs. 5 Satz 2 und 5 - neu - DepV
35. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe f - neu - § 6 Abs. 9 - neu - DepV
36. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 DepV
37. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 DepV
38. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 13 Abs. 5 Nr. 10 DepV
39. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 14 Abs. 8 Satz 1 DepV
40. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 24 Nr. 15 DepV
41. Zu Artikel 2 Nr. 10 Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1 Satz 1 DepV
42. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 2 zur DepV
43. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 3 zur DepV
44. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 2.01 Spalte DK III und Fußnote 6 zur DepV
45. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 4.05 bis 4.12 und 4.18 bis 4.22 Spalte DK III und Fußnote 9a - neu - zur DepV
46. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 5 - neu - zur DepV
47. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 5 Satz 1 und 2 zur DepV
48. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 6 Satz 1 und 2 zur DepV
49. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 8 zur DepV
50. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 9 Satz 1 und 2 - neu - zur DepV
51. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Fußnote 12 zur DepV
52. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 2 Nr. 7 DepVerwV
53. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a Anhang 1 Tabelle 1 Nr. 3 Spalte 2 Fußnote 6 - neu - zur DepVerwV
54. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.14 und 4.15 Spalte 7 und 8 zur DepVerwV
55. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.17 Spalte 8 zur DepVerwV
56. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.20 Spalte 6 zur DepVerwV
57. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 3 zur DepVerwV
58. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 7 zur DepVerwV
59. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 12
60. Zu Artikel 1 Nr. 2, 4 und 5 Buchstabe d § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4, Anhang 1 Satz 2 und Fußnote 16, Anhang 3 Nr. 4 AbfAblV ,
Drucksache 398/4/06
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Punkt 47 der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
... erforderlich. Dabei müssen Überwachungsbeamte der Länder die Herstellerunternehmen vor allem in Staaten wie China und Indien inspizieren und dort vor Ort überprüfen, ob den EU-Standards, insbesondere dem GMP-Leitfaden entsprechende Herstellungsbedingungen herrschen.
Drucksache 21/06
... Die Meldevorschriften im Zahlungsverkehr werden an die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro (ABl. EG (Nr.) L 344 S. 13) angepasst. Gemäß Artikel 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 werden grenzüberschreitende elektronische Zahlungen und Überweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12 500 Euro seit dem 1. Juli 2002 bzw. dem 1. Juli 2003 zu den für den Inlandsverkehr geltenden Gebühren abgewickelt. Nach Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung gilt dies ab dem 1. Januar 2006 für elektronische Zahlungen und Überweisungen bis 50 000 Euro. Da die EU-Standardüberweisung keinen statistischen Meldeteil enthält, müssen die statistischen Meldungen gemäß §§ 59 ff.
Drucksache 796/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie für die städtische Umwelt (2006/2061(INI))
... en, Hybridfahrzeugtechnologien und Fahrrädern sowie Lastkraftwagen und Bussen, die dem EU-Standard "
Drucksache 398/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetz es nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderungen zuzustimmen.
... erforderlich. Dabei müssen Überwachungsbeamte der Länder die Herstellerunternehmen vor allem in Staaten wie China und Indien inspizieren und dort vor Ort überprüfen, ob den EU-Standards, insbesondere dem GMP-Leitfaden entsprechende Herstellungsbedingungen herrschen.
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 AMWHV
2. Zu Artikel 1 § 2 AMWHV
3. Zu Begriffsdefinitionen
3 4.
5. Mit der Verordnung sollen Regelungen geschaffen werden,
Anlage Änderungen der Verordnung zur Ablösung der Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer
1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMWHV
2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMWHV
3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AMWHV
4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a - neu - AMWHV
5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 5 - neu - und § 26 Abs. 3 AMWHV
6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 AMWHV
7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 5 AMWHV
8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 AMWHV
9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 5 Satz 2 AMWHV
10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6 AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 7 Satz 1 und Abs. 8 AMWHV
12. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 5 - neu - AMWHV
13. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 6 Satz 2 AMWHV
14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AMWHV
15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 6 Satz 5 AMWHV
16. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz AMWHV
17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AMWHV
19. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 bis 5, Satz 6 und 7 - neu -, Abs. 3 - neu - AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
20. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 AMWHV
21. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 4 Satz 3 - neu - und § 26 Abs. 1 Satz 1 AMWHV
22. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 4 Satz 5 - neu - und Abs. 5 Satz 3 - neu - AMWHV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 § 31 Abs. 10 Satz 1 bis 3 AMWHV
24. Zu Artikel 1 §§ 32 und 33 AMWHV
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Die Bundesregierung setzt ihre bisherige internationale Steuerpolitik fort. Dazu gehört, den nationalen Rechtsrahmen an EU-Standards anzupassen. Die erste Säule der EU-Strategie Deutschlands zur Fortentwicklung des Steuerrechts ist deshalb die stärkere EU- bzw. internationale Ausrichtung des nationalen Rechts. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang u. a. zum Ziel gesetzt, das Umwandlungssteuerrecht an die aktuellen EU-rechtlichen Vorgaben anzupassen. Die zweite Säule der deutschen EU-Strategie ist die Übernahme einer aktiven Rolle bei der Gestaltung des EU-Rechts.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 606/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... 9. Die in Artikel 6 Abs. 1 vorgesehene Beschränkung des Auftraggeberdatensatzes auf Name und Kontonummer bei Überweisungen innerhalb der EU sollte auf die EWR-Staaten ausgedehnt werden. Die Verordnung wird voraussichtlich, wie die "EG-Verordnung Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro", von den EWR-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen übernommen werden. Vorteil des reduzierten Datensatzes auch bei EWR-Überweisungen wäre, dass für Euro-Zahlungen in die EWR-Staaten weiterhin die von der Kreditwirtschaft eingeführte "EU-Standard-Überweisung" genutzt werden könnte. Diese ist auf Grund der Begrenzung der Auftraggeberangaben auf Name und Kontonummer (IBAN) kostengünstig (Preis einer vergleichbaren Inlandszahlung) und automatisiert verarbeitbar. Problematisch ist, dass bei Überweisungen innerhalb der EU die alleinige Übermittlung der Kontonummer des Auftraggebers ausreichend sein soll. Ohne die bisherige Übermittlung des Namens des Auftraggebers wird für den Begünstigten die Zuordnung des Überweisungsbetrags erheblich erschwert.
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 20
Drucksache 424/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag der Republik Bulgarien auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 27. ist besorgt darüber, dass die Vorschriften für den Tierschutz, vor allem in Bezug auf Tiertransporte und Schlachthöfe, nach wie vor nicht den EU-Standards entsprechen;
Drucksache 167/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Entschließung des Bundesrates zur Überreglementierung bei der Bankenaufsicht
... • Gerade im Hinblick auf die Einführung der neuen relativen Offenlegungsgrenze von 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts muss die zusammengefasste Verlautbarung der BaFin - ein erster Entwurf mit 17 Seiten liegt bereits vor - noch weiter gestrafft und vereinfacht werden. Vor allem sollte geprüft werden, ob auf eine Verlautbarung zu § 18 KWG nicht wie in Österreich ganz verzichtet werden kann. Der vorliegende Entwurf lässt den Banken noch zu wenig wirtschaftliche Spielräume, auch fehlt eine Verknüpfung zu Basel II. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens zu MaRisk könnten etwaige EU-Standards zur Beherrschung von Ausfallrisiken über Offenlegungsregeln, die bisher noch nicht in den MaRisk geregelt sein sollten, in diese Vorschrift eingearbeitet werden. Im Übrigen sollte jedes Kreditinstitut in eigener Verantwortung nach anerkannten bankkaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der MaRisk entscheiden können, in welchen Kreditfällen, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Erstoffenlegung und laufende Offenlegung gemäß § 18 KWG durchzuführen sind.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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