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0411/07
0543/07
0286/07
0552/07
0718/07
0224/1/07
0760/07
0544/07B
0904/07B
0780/07
0692/07
0950/07
0859/07B
0953/07
0641/07
0309/07
0193/07B
0914/07
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0601/07
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0494/07
0075/07
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0220/07B
0220/1/07
0613/07
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0521/07
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0412/07
0436/07
0521/07B
0550/1/07
0542/07
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0045/07
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0068/07
0385/07
0583/07
0783/07
0147/07
0038/07B
0750/07
0044/07
0686/07
0185/1/07
0120/07B
0413/07
0406/07
0549/1/07
0720/07
0309/2/07
0120/07
0150/07B
0150/07
0521/1/07
0224/2/07
0672/07
0550/07B
0489/07
0392/07
0900/07
0720/07C
0906/07
0193/07
0939/07
0859/1/07
0720/07A
0718/1/07
0559/07
0229/07
0522/07
0837/07
0240/07
0550/07
0038/07
0224/07B
0309/07B
0746/07
0568/07
0179/07
0591/07
0924/07
0281/07
0374/07
0016/07
0068/06B
0030/1/06
0378/06
0698/06B
0314/06
0673/06B
0780/06
0253/2/06
0850/06
0330/06
0096/06
0533/06
0329/06
0297/06
0823/06B
0475/06
0056/06B
0487/06
0321/06
0206/06
0617/1/06
0752/06B
0426/1/06
0752/06
0149/06
0460/06
0817/06B
0428/06
0309/06
0460/06B
0758/06
0698/06
0187/06
0068/1/06
0581/06
0040/1/06
0792/06
0895/06
0898/06B
0296/06
0039/06
0676/1/06
0729/06
0901/06
0142/1/06
0868/06
0817/06
0673/1/06
0895/1/06
0426/06B
0089/06
0832/06B
0502/06
0122/06
0830/06
0142/06
0017/06
0131/06
0743/1/06
0068/06
0673/06
0947/06
0253/1/06
0128/06
0381/06
0040/2/06
0056/1/06
0070/06
0253/06
0110/06
0040/06
0426/06
0687/06
0676/06B
0226/06
0184/06
0823/06
0617/06B
0030/06B
0252/1/06
0252/06B
0486/06
0898/06
0056/06
0141/06
0832/06
0755/06
0743/06
0624/06
0864/06
0253/06B
0948/05
0282/05
0166/05
0282/05B
0912/05
0466/05
0133/1/05
0157/05B
0849/05
0329/05B
0444/05
0471/05
0119/05
0482/05
0067/05B
0280/05
0648/05
0616/05B
0748/05B
0347/05
0067/05
0202/05
0079/05
0912/1/05
0616/05
0133/05B
0477/05
0346/05
0818/05
0912/05B
0213/05
0901/05
0546/05B
0188/05
0648/05B
0766/05
0769/05
0615/05
0297/05
0656/2/05
0687/05
0042/05
0157/1/05
0683/05
0192/05
0166/05B
0830/05
0656/1/05
0714/05
0087/05
0648/1/05
0369/05
0617/05
0423/05
0436/05
0124/05
0869/05
0329/1/05
0616/2/05
0648/2/05
0348/05
0848/05
0683/04
0194/1/04
0712/04B
0712/04
0012/04B
0877/04
0894/1/04
0834/1/04
0377/04
0361/04
0242/04B
0767/04
0983/04
0849/1/04
0834/04
0782/04
0012/04
0586/04
0842/04
0194/04B
0578/04
0918/04
0894/04
0361/04B
0721/04
0834/04B
0682/04
0666/04
0012/1/04
0818/04
0774/03
0774/03B
0715/03
Drucksache 532/19

... Das gerichtliche Strafverfahren soll beschleunigt und verbessert werden. So sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden können. Durch die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens für den Besetzungseinwand soll zeitnah Rechtssicherheit über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts geschaffen werden. Die Nebenklagevertretung soll durch die Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Nebenklagevertreters gebündelt werden können. Auch sollen künftig gesetzlicher Mutterschutz und Elternzeit Gründe dafür sein, die Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung so weit wie strafverfahrensrechtlich vertretbar, nämlich bis zu einer Dauer von zwei Monaten, zu hemmen. Schließlich soll in Gerichtsverhandlungen das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

§ 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

§ 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

§ 2
Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung

§ 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

§ 4
Alternativer Befähigungsnachweis

§ 5
Beeidigung des Dolmetschers

§ 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

§ 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

§ 8
Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde

§ 9
Datenverarbeitung

§ 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Kosten

Artikel 6
Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 53a
Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse

3. Stärkung des Opferschutzes

4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den Sätzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 621/19 (Beschluss)

... es festgestellten Handlungsbedarfen. Zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor allem in Einrichtungen der Erziehungshilfen ist die Heimaufsicht entsprechend dieser Weiterentwicklungsbedarfe zu qualifizieren. Kinder und Jugendliche gerade in Einrichtungen der Erziehungshilfe haben ein besonderes Schutzbedürfnis. Schon aufgrund der räumlichen Entfernung vom Elternhaus sind sie der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung weitgehend entzogen. Gleichzeitig schafft das Zusammenleben mit anderen Kindern und Jugendlichen sowie dem Fachpersonal eine besondere Nähe, die Risiken für Machtmissbrauch und die Entstehung von Abhängigkeitsverhältnissen birgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/19 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Artikel 1

§ 36b
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

§ 45a
Einrichtung

§ 46
Prüfung

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Qualifizierung der Heimaufsicht:

Qualifizierung der Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 17/19 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat bittet ferner, im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere auch die Aufnahme eines Mehrbedarfszuschlags zum Kinderzuschlag zur Vermeidung einer Schlechterstellung von Einelternfamilien analog zum SGB II zu prüfen.



Drucksache 3/19

... So hat das Gesetz z.B. positive Auswirkungen auf die Situation Pflegender, denn pflegende junge Menschen sind eine der Zielgruppen dieses Gesetzes. Ihnen soll ein Freiwilligendienst in Teilzeit ermöglicht werden. Das Gesetz hat positive Auswirkungen auf das zivilgesellschaftliche Engagement, denn Freiwilligendienste sind eine Sonderform des zivilgesellschaftlichen Engagements. Es kann Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit haben, denn junge Eltern sind von der Zielgruppe umfasst, denen eine Teilzeitmöglichkeit für einen Freiwilligendienst eingeräumt werden soll. Damit passt das Vorhaben zur Demographie - Strategie der Bundesregierung (Handlungsfelder und Maßnahmen zum Ziel "Förderung des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts"; hier: Familie als Gemeinschaft stärken und gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Familien ermöglichen). Das Gesetz kann außerdem dazu beitragen, junge Menschen für soziale Berufe im Bereich Pflege und Erziehung zu gewinnen, in dem es die Freiwilligendienste für Zielgruppen, die keinen Vollzeitdienst leisten können, öffnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demographische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 134/19

... systematisch im Bereich der JGG-Regelungen zum Erkenntnisverfahren steht, soll § 93 Satz 2 JGG-E neben dem Verweis auf die Verfahrensbestimmungen des § 128a StVollzG klarstellen, dass auch im Kontext von Entscheidungen über Fixierungen im Vollzug grundsätzlich eine angemessene Beteiligung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Siebzehnter Titel Fixierung

§ 127
Fixierung

§ 128
Zuständigkeit

§ 128a
Gerichtliches Verfahren

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 93
Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei nicht nur kurzfristiger Fixierung

Artikel 8
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts

a Vorbehalt des Gesetzes

b Richtervorbehalt

2. Schlussfolgerungen für den Straf- und Maßregelvollzug

3. Einbeziehung freiheitsentziehender Fixierungen aufgrund der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 127 StVollzG

§ 128 StVollzG

§ 128a StVollzG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 12

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 406/19

... Bei einer Überprüfung der Ermäßigungstatbestände sollte insbesondere eine stärkere Entlastung von Familien erreicht werden. Handlungsbedarf besteht auch bei der Besteuerung der Verpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren sozialen Einrichtungen. Diese Speisen werden nur in einem Teil der Einrichtungen ermäßigt besteuert. Die Voraussetzungen, die derzeit dazu führen, sind von den Eltern kaum beeinflussbar.



Drucksache 549/19

... "2. Eltern sowie".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/19




§ 12
Übernahme von Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen.

§ 46
Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche.

§ 220
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

§ 119
Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld

§ 122
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Artikel 59
Finanzuntersuchung


 
 
 


Drucksache 351/1/19

... Bei Kindern und Jugendlichen kann aufgrund der notwendigen Abstimmung der Traumaambulanz mit den Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten sowie weiteren Beteiligten, etwa der Schule, im Einzelfall ein höherer Bedarf an den ersten probatorischen Sitzungen der Traumaambulanz bestehen. Daher ist es sachgerecht, wenn Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, insgesamt bis zu 18 Sitzungen in der Traumaambulanz in Anspruch zu nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 351/1/19




1. Zu Artikel 1 SGB XIV

2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV

4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV

7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV

9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV

10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV

11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV

13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV

14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *

§ 35
Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf

15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV

16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV

17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV

18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *

19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV

20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV

21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV

22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV

23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV

24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV

25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV

26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV

27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV

28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV

31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *

33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV

34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV

35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV

36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV

39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV

41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV

42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV

43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV

44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV

45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV

46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV

47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG

49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG

50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG

§ 20
Kostenregelung

§ 156
Pauschaliertes Abrechnungsverfahren

51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG

52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG

53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV


 
 
 


Drucksache 151/19

... XII vorliegen: Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können in aller Regel ihren lebensunterhaltssichernden Bedarf nicht durch kurzfristige Senkung ihrer Unterkunftskosten, etwa durch Wiedereinzug bei den Eltern, senken (vgl. Rechtsgedanken der § 22 Abs. 5 SGB II, § 60 SGB III, § 2 Abs. 1a BAföG). Für Leistungsberechtigte, die aufgrund sprachlicher Barrieren mehr Zeit zum Lernen benötigen, kann es zudem unzumutbar sein, eine Nebenerwerbstätigkeit aufzunehmen, ohne den Ausbildungserfolg zu gefährden. Darüber hinaus kann Analogleistungsberechtigten im Einzelfall die Ausübung einer Nebenerwerbstätigkeit auch rechtlich nicht gestattet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 151/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 275/19

... aa) In Satz 1 werden die Wörter "bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu sechs Monaten" durch die Wörter "bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder - anordnung, längstens jedoch bis zu 18 Monate, bei minderjährigen Kindern und ihren Eltern oder anderen Sorgeberechtigten sowie ihren volljährigen, ledigen Geschwistern längstens jedoch bis zu sechs Monate" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/19




§ 12a
Asylverfahrensberatung

§ 15
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht


 
 
 


Drucksache 233/19 (Beschluss)

... Die Rehabilitierungsgesetze bedürfen aber darüber hinaus auch inhaltlich einer Anpassung und Weiterentwicklung an die im Lauf der Jahre bekannt gewordenen tatsächlichen Verhältnisse. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zwar das mit dem Gesetzentwurf in BR-Drucksache 642/17(B) vom 3. November 2017 vom Bundesrat eingebrachte Anliegen auf, die Rehabilitierung und den Zugang zu Leistungen für Personen zu erleichtern, die als Kinder und Jugendliche in der DDR deshalb in einem Heim untergebracht wurden, weil ihre Eltern als politisch Verfolgte freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt waren und deshalb die elterliche Sorge nicht mehr ausübten. Das allein ist jedoch unzureichend. Noch immer erhalten nicht sämtliche von einer politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zur Anrechnung von Einkommen gemäß § 17a StrRehaG


 
 
 


Drucksache 128/19

... 2. ein Stiefkind, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Elternteil des Kindes bereits die in § 10 Absatz 2 vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat oder wenn das Kind vor Erreichen dieser Altersgrenzen nicht in den gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied aufgenommen wurde."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20i
Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.

§ 20j
Präexpositionsprophylaxe

§ 35a
Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.

§ 89
Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen

§ 89a
Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen

§ 124
Zulassung

§ 125
Verträge

§ 125a
Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung

§ 125b
Bundesweit geltende Preise

§ 142
Sachverständigenrat.

§ 326
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 295
Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.

Artikel 3
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Schiedsamtsverordnung

§ 2

§ 12a

§ 14

§ 17

Artikel 7
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 121
Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Artikel 8
Änderung der Schiedsstellenverordnung

Artikel 9
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 125
(weggefallen).

§ 112a
Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

Artikel 11
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 12
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 12a
Änderung des Apothekengesetzes

§ 20a

§ 20b

Artikel 13
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 35
Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 14a
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 14b
Änderung des Infektionssehutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 15a
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 15b
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 16
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 301/19 (Beschluss)

... "4.1.1.5 Steht der Familienname eines Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Pass ausgestellt werden. Dies betrifft hauptsächlich Fallgestaltungen, in denen das Kind entweder noch keinen Geburtsnamen erhalten hat (vergleiche § 1617 Absatz 2 BGB; fehlende Namensbestimmung bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge) oder das Kind zwar bereits einen Geburtsnamen führt, aber eine Änderung des Namens erkennbar beabsichtigt bzw. bereits veranlasst ist (vergleiche § 1617a Absatz 2 BGB; Namenserteilung oder etwa § 1617b Absatz 1 BGB; Namensneubestimmung). Bei Passbeantragung im Ausland gilt Nummer 4.1.1.7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.1.5 PassVwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4.1.6 PassVwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.1 Absatz 1 Satz 3 PassVwV

4. Zu Artikel 1 Nummer 6.2.1.1.4 Absatz 4 PassVwV

1. Zur zeitnahen Überarbeitung

2. Weitere Anregungen für eine neue Überarbeitung


 
 
 


Drucksache 621/19

... es festgestellten Handlungsbedarfen. Zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor allem in Einrichtungen der Erziehungshilfen ist die Heimaufsicht entsprechend dieser Weiterentwicklungsbedarfe zu qualifizieren. Kinder und Jugendliche gerade in Einrichtungen der Erziehungshilfe haben ein besonderes Schutzbedürfnis. Schon aufgrund der räumlichen Entfernung vom Elternhaus sind sie der Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung weitgehend entzogen. Gleichzeitig schafft das Zusammenleben mit anderen Kindern und Jugendlichen sowie dem Fachpersonal eine besondere Nähe, die Risiken für Machtmissbrauch und die Entstehung von Abhängigkeitsverhältnissen birgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft

3. Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 36b
Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

§ 45a
Einrichtung

§ 46
Prüfung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Zu Absatz 2

Nummer 2

Zu Absatz 2

Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 167/19

... Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Ausländer, der zum Zeitpunkt der Einreise und Asylantragstellung unter 18 Jahre alt war, während des Asylverfahrens volljährig wird und dem dann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als minderjährig im Sinne der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (Familienzusammenführungsrichtlinie) gilt (Urteil vom 12. April 2018, A. S., Rs. C-550/16, ECLI:EU:C:2018:248). Ihm steht damit, solange es sich zum Zeitpunkt der Asylantragstellung um einen unbegleiteten Minderjährigen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe f der Familienzusammenführungsrichtlinie handelte, auch nach Erreichen der Volljährigkeit das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern aus Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a der Familienzusammenführungsrichtlinie zu. Der entsprechende Antrag muss binnen drei Monaten nach rechtskräftiger Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gestellt werden (EuGH, a.a. O., Rn. 61). Das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/19




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Zustimmungsbedürftigkeit

7. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 233/1/19

... Die Rehabilitierungsgesetze bedürfen aber darüber hinaus auch inhaltlich einer Anpassung und Weiterentwicklung an die im Lauf der Jahre bekannt gewordenen tatsächlichen Verhältnisse. Der vorliegende Gesetzentwurf greift zwar das mit dem Gesetzentwurf, BR-Drucksache 642/17(B) vom 3. November 2017, vom Bundesrat eingebrachte Anliegen auf, die Rehabilitierung und den Zugang zu Leistungen für Personen zu erleichtern, die als Kinder und Jugendliche in der DDR deshalb in einem Heim untergebracht wurden, weil ihre Eltern als politisch Verfolgte freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt waren und deshalb die elterliche Sorge nicht mehr ausübten. Das allein ist jedoch unzureichend. Noch immer erhalten nicht sämtliche von einer politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR



Drucksache 203/19

... - die Elternrenten (§ 51 BVG), - die Pflegezulagen (§ 35 BVG),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 203/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 25. KOV-Anpassungsverordnung 2019 - 25. KOV-AnpV 2019

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 670/19

... Für jeden Prüfungstermin der anwendungsorientierten Parcoursprüfung ist ein Pool von Prüfungsaufgaben für die fünf Kompetenzbereiche zu erstellen (Absatz 1). Um auch altersgruppenübergreifende Fragestellungen zu integrieren, sind diese in geeigneter Form bei der Stellung der Prüfungsaufgaben zu berücksichtigen. So können Aspekte von Kindern über Prüfungsaufgaben einbezogen werden, die die Eltern als bedeutsame Beziehungspersonen betreffen. Es kann aber auch überlegt werden, mit Jugendlichen als Schauspielpatientinnen und -patienten zu arbeiten. Ebenso bietet es sich an, besondere Belange von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Prüfungsaufgaben und entsprechend geschulte Schauspielpatientinnen und -patienten zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten PsychThApprO 1

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Studium

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Inhalte des Studiums

§ 2
Regelstudienzeit

§ 3
Organisation des Studiums

§ 4
Modulhandbücher

§ 5
Prüfungsordnungen

§ 6
Leistungsübersicht

§ 7
Evaluierung der Studiengänge

Unterabschnitt 2
Hochschulische Lehre

§ 8
Hochschulische Lehre

§ 9
Praktische Übungen und Seminare

§ 10
Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

§ 11
Selbstreflexion

Unterabschnitt 3
Berufspraktische Einsätze

§ 12
Berufspraktische Einsätze im Bachelorstudiengang

§ 13
Forschungsorientiertes Praktikum I - Grundlagen der Forschung

§ 14
Orientierungspraktikum

§ 15
Berufsqualifizierende Tätigkeit I - Einstieg in die Praxis der Psychotherapie

§ 16
Berufspraktische Einsätze im Masterstudiengang

§ 17
Forschungsorientiertes Praktikum II - Psychotherapieforschung

§ 18
Berufsqualifizierende Tätigkeit III - angewandte Praxis der Psychotherapie

Abschnitt 2
Psychotherapeutische Prüfung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Prüfungsbestimmungen

§ 19
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

§ 20
Zuständige Stelle

§ 21
Antrag auf Zulassung

§ 22
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung

§ 23
Entscheidung über die Zulassung, Versagungsgründe

§ 24
Nachteilsausgleich

§ 25
Prüfungskommission für die psychotherapeutische Prüfung

§ 26
Anwesenheit weiterer Personen in der psychotherapeutischen Prüfung

§ 27
Inhalt der psychotherapeutischen Prüfung

§ 28
Bestehen der psychotherapeutischen Prüfung

§ 29
Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche

§ 30
Rücktritt von der psychotherapeutischen Prüfung

§ 31
Fernbleiben und Abbruch der psychotherapeutischen Prüfung

§ 32
Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

§ 33
Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

§ 34
Mitteilung bei endgültigem Nichtbestehen der psychotherapeutischen Prüfung

Unterabschnitt 2
Mündlichpraktische Fallprüfung

§ 35
Prüfungstermine

§ 36
Ladung zum Prüfungstermin

§ 37
Prüferinnen und Prüfer

§ 38
Gegenstand

§ 39
Durchführung

§ 40
Niederschrift

§ 41
Bewertung und Notenwerte

§ 42
Bestehen und Gesamtnote

§ 43
Mitteilung der Notenwerte und der Gesamtnote

§ 44
Übermittlung der einzelnen Noten

§ 45
Wiederholung

Unterabschnitt 3
Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

§ 46
Prüfungstermine

§ 47
Ladung zum Prüfungstermin

§ 48
Stationen und Kompetenzbereiche

§ 49
Erstellung der Prüfungsaufgaben, Schulungen, Prüfungsauswertung

§ 50
Prüferinnen und Prüfer

§ 51
Durchführung

§ 52
Bewertung

§ 53
Bestehen

§ 54
Note

§ 55
Übermittlung der Ergebnisse

§ 56
Mitteilung des Ergebnisses

§ 57
Wiederholung

Abschnitt 3
Allgemeine Formvorschriften

§ 58
Vorlage von Unterlagen, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen

Abschnitt 4
Approbation

§ 59
Ausstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde

§ 60
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation

Abschnitt 5
Anerkennung von i m Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen

Unterabschnitt 1
Verfahren

§ 61
Fristen

§ 62
Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

§ 63
Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede

Unterabschnitt 2
Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes

§ 64
Gegenstand und Art der Kenntnisprüfung

§ 65
Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung

Unterabschnitt 3
Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes

§ 66
Anpassungslehrgang

§ 67
Durchführung und Abschluss des Anpassungslehrgangs

§ 68
Gegenstand der Eignungsprüfung

§ 69
Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung

Unterabschnitt 4
Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 70
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 71
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 72
Aktualität von Nachweisen

Unterabschnitt 5
Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen

§ 73
Nachweis der Zuverlässigkeit

§ 74
Nachweis der gesundheitlichen Eignung

§ 75
Aktualität von Nachweisen

Abschnitt 6
Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung

§ 76
Erforderliche Unterlagen beim Antrag

§ 77
Fristen

§ 78
Erteilung

§ 79
Verlängerung der Erlaubnis

Abschnitt 7
Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung

§ 80
Erlaubnisurkunde

Abschnitt 8
Dienstleistungserbringung in Deutschland

§ 81
Unterrichtung durch die zuständige Behörde

§ 82
Verfahren bei Verzögerung der Prüfung, Eignungsprüfung

§ 83
Verfahren bei Ausbleiben einer Reaktion der zuständigen Behörde

Abschnitt 9
Schlussvorschriften

§ 84
Übergangsvorschriften

§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 1) Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Grundlagen der Psychologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

2. Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

3. Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

5. Störungslehre

6. Psychologische Diagnostik

7. Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie

8. Präventive und rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns

9. Wissenschaftliche Methodenlehre

10. Berufsethik und Berufsrecht

Anlage 2
(zu § 8 Absatz 2 Nummer 2) Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

1. Wissenschaftliche Vertiefung

2. Vertiefte Forschungsmethodik

3. Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie

4. Angewandte Psychotherapie

5. Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen

6. Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung

7. Berufsqualifizierende Tätigkeit II - vertiefte Praxis der Psychotherapie

8. Selbstreflexion

Anlage 3
(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung (Ausstellende Stelle)

Anlage 4
(zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 5
(zu § 59 Absatz 1) Approbationsurkunde

Anlage 6
(zu § 65 Absatz 5) Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 7
(zu § 67 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 8
(zu § 69 Absatz 6) Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Anlage 9
(zu § 78 Absatz 5) Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Anlage 10
(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Studium

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 2
(Psychotherapeutische Prüfung)

Unterabschnitt 1
(Allgemeine Prüfungsbestimmungen)

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 33

Zu § 34

Unterabschnitt 2
(Mündlichpraktische Fallprüfung)

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Unterabschnitt 3
(Anwendungsorientierte Parcoursprüfung)

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Abschnitt 3
(Allgemeine Formvorschriften)

Zu § 58

Zu Abschnitt 4 Approbation

Zu § 59

Zu § 60

Abschnitt 5
(Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen)

Unterabschnitt 1
(Verfahren)

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Unterabschnitt 2
(Anpassungsmaßnahmen nach § 11 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 64

Zu § 65

Unterabschnitt 3
(Anpassungsmaßnahmen nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes)

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Unterabschnitt 4
(Nachweise bei in einem Drittstaat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Unterabschnitt 5
(Nachweise bei in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworbenen Berufsqualifikationen)

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Abschnitt 6
(Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung)

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Abschnitt 7
(Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung)

Zu § 80

Zu Abschnitt 8 Dienstleistungserbringung in Deutschland

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Abschnitt 9 Schlussvorschriften

Zu § 84

Zu § 85

Zu Anlage 1 Inhalte, die im Bachelorstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 2 Inhalte, die im Masterstudiengang im Rahmen der hochschulischen Lehre zu vermitteln und bei dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nachzuweisen sind

Zu Anlage 3 Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung

Zu Anlage 4 Niederschrift über die mündlichpraktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 5 Approbationsurkunde

Zu Anlage 6 Bescheinigung über die Kenntnisprüfung nach den §§ 64 und 65 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 7 Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang nach den §§ 66 und 67 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 8 Bescheinigung über die Eignungsprüfung nach den §§ 68 und 69 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Zu Anlage 9 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs

Zu Anlage 10 Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs


 
 
 


Drucksache 462/19

... XII nach § 2 Absatz 1 AsylbLG auf sie entsprechend anzuwenden sind. Entsprechendes gilt für Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, die eine schulische Ausbildung absolvieren oder bei ihren Eltern wohnen und ein Studium aufgenommen haben. Sie können neben BAföG-Leistungen aufstockend Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die grundsätzlich keinen Zugang zu Leistungen nach dem

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Drucksache 462/19




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrats zum Thema Schließung der Förderlücke für ausbildungs-/studienwillige Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung und Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten vom 8. Juni 2018 (BR-Drs. 123/18 Beschluss) vom 16. September 2019


 
 
 


Drucksache 357/19 (Beschluss)

... Die in § 68 ATA-OTA-G geregelten Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen gewähren auch weiterhin keinen umfassenden persönlichen Bestandsschutz für Schulleitungen und Lehrkräfte. Damit haben beispielsweise Schulleitungen und Lehrkräfte, die zwar über die Qualifikation zur Leitung oder zur Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule, die Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten ausbildet, verfügen und zum 1. Januar 2021 beispielsweise im Mutterschutz oder in Elternzeit sind, keinen Bestandsschutz. Dies führt zur Benachteiligung und zur Ungleichbehandlung von Schulleitungen und Lehrkräften und könnte den Lehrermangel in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen verstärken und damit die Ausbildungsplatzsituation gefährden. Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen die Attraktivität der Berufe zunimmt und dementsprechend auch die Zahl der Auszubildenden und der Bedarf an Lehrenden zunehmen könnte. Ohne eine Erweiterung der Übergangsvorschriften wird der Bestand der Schulen und somit die Fachkräftegewinnung gefährdet.

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Drucksache 357/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 ATA-OTA-G

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 und § 22 Absatz 1 ATA-OTA-G

3. Zu Artikel 1 § 15, § 22 Absatz 3 und § 68 Nummer 1, 2 und 3 ATA-OTA-G

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 2 - neu - ATA-OTA-G

5. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 ATA-OTA-G

6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 ATA-OTA-G

7. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Nummer 1 ATA-OTA-G

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Nummer 2 ATA-OTA-G

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Nummer 3 ATA-OTA-G

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Nummer 5 ATA-OTA-G

11. Zu Artikel 1 § 24 ATA-OTA-G

12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 5 ATA-OTA-G

13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 ATA-OTA-G

14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 6 ATA-OTA-G

15. Zu Artikel 1 § 41 ATA-OTA-G

16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 und § 62 Absatz 1 und Absatz 4 und § 64 Absatz 1 ATA-OTA-G

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Nummer 2 ATA-OTA-G

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 und Nummer 8 - neu - ATA-OTA-G

19. Zu Artikel 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 17a Absatz 1 Satz 1a - neu - KHG

21. Zu Artikel 3 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 358/2/19

... Aus Sicht der Länder erscheint es sinnvoll, auch die Erfassung der Masernimpfpflicht vor Eintritt in die Schulen durch die Gesundheitsämter im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durchführen zu lassen. Dadurch könnten redundante Erfassungen sowie der Aufwand der Schulen im Rahmen der Meldeverpflichtungen und die damit verbundenen Unsicherheiten und Folgeverfahren vermieden werden. Die betreuten Schülerinnen und Schüler und die Eltern blieben von überschneidenden, doppelten Abfragen - einmal zum Impfstatus insgesamt, einmal nur bezogen auf den Masernimpfschutz - verschont.

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Drucksache 358/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 365/19 (Beschluss)

... Zu denken ist an die Zugänglichmachung pornografischer Inhalte an sich als Kinder ausgebende Ermittlungspersonen, ferner an Fälle, in denen die Eltern für ihre Kinder einen inkriminierenden Chat übernommen haben oder in denen auf dem Computer des Täters entsprechende Chataufzeichnungen festgestellt werden, die sich nicht ermittelbaren Personen zuordnen lassen. In all diesen Fällen scheidet eine tatbestandliche Einwirkungshandlung aus, da hierzu ein Kind den pornografischen Inhalt tatsächlich sinnlich wahrgenommen haben muss. In solchen Fällen liegt lediglich eine Versuchskonstellation vor, die aber nach bisheriger Fassung des § 176 Absatz 6 StGB und auch nach der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuregelung straflos ist. Derartige Fälle können auch nicht sämtlich über § 184 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 6 StGB (angemessen) erfasst werden. Zudem verbindet sich mit letztgenannter Vorschrift ein wesentlich geringerer Unrechtsgehalt, was sich auch in dem deutlich niedrigeren Strafrahmen niederschlägt.

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Drucksache 365/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 184b Absatz 5 Satz 2 - neu - StGB


 
 
 


Drucksache 454/19 (Beschluss)

... haben Ehegatten und Lebenspartner die Möglichkeit, einmal im Kalenderjahr eine Änderung der Steuerklassen zu beantragen. Bereits derzeit sehen Verwaltungsanweisungen (z.B. R 39.2 Absatz 2 Satz 3 LStR) eine Reihe von Ausnahmen vor, die Ehegatten und Lebenspartnern zusätzliche Steuerklassenwechsel im Laufe eines Kalenderjahres ermöglichen, um so auf Änderungen im persönlichen Bereich (z.B. Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Wiederaufnahme eines Dienstverhältnisses, Tod eines Ehegatten, Trennung) zu reagieren.

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Drucksache 454/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 2 Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

5. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 8, Nummer 9 InStatG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 4 Absatz 4 - neu - InsStatG

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 138 Absatz 4 AO

8. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 147 Absatz 6 Satz 6 AO

9. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 11 StBerG

§ 11
Verarbeitung personenbezogener Daten

10. Zu Artikel 6a - neu -, Artikel 15 Absatz 4 - neu - § 39a Absatz 6 Satz 3 EStG und Inkrafttreten

Artikel 6a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

11. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 18 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 2a Satz 4 UStG

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

12. Zu Artikel 7 Nummer 3 - neu - § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG


 
 
 


Drucksache 395/1/19

... "Die Mehrkosten durch die Einführung der 100 000-Euro-Grenze für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder in der Sozialhilfe und die Abschaffung des Kostenbeitrags der Eltern in der Eingliederungshilfe sind sehr schwer zu schätzen. Es gibt keine ausreichende Datengrundlage über den Personenkreis der erwachsenen Kinder, die für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Die Mehrkosten für Länder und Kommunen durch die Änderungen der Einkommensanrechnung im

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Drucksache 395/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 60 Absatz 2 Nummer 8 SGB IX Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.

7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX


 
 
 


Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Der Ist-Personalstand zu einem bestimmten Stichtag ist zudem nicht aussagekräftig, da dieser ständigen Schwankungen unterliegt. So führen zum Beispiel Teilzeitbeschäftigungen, Elternzeit und der Eintritt von Beamten und Beamtinnen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit dazu, dass Stellen ganz oder teilweise vorübergehend nicht besetzt sind.

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Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Das automatisierte Abrufverfahren bezieht auch das Elterngeld mit ein. Die Durchführung des

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Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 575/19

... Eine Adoption beschäftigt Herkunftseltern, Adoptiveltern und Adoptivkinder ein Leben lang und stellt sie vor vielfältige Herausforderungen. Angesichts sich wandelnder Wertevorstellungen in den letzten Jahrzehnten, eines vielfältigeren Familienbildes und neuer Erkenntnisse aus der Forschung ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen entsprechend den Bedürfnissen der Familien und der gelebten Adoptionsvermittlungspraxis anzupassen. Insbesondere das Thema Offenheit von Adoptionen durch den Wunsch nach mehr Informationsaustausch und Kontakt der Beteiligten sowie Fragen nach der Herkunft von Adoptivkindern haben an Bedeutung gewonnen.

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Drucksache 575/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

§ 1
Adoptionsvermittlung

§ 2
Adoptionsvermittlungsstellen

§ 2a
Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot.

§ 2b
Unbegleitete Auslandsadoption

§ 2c
Grundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung

§ 2d
Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren

§ 4a
Verfahren bei der Schließung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 7
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung

§ 7a
Sachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland

§ 7b
Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7c
Länderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland

§ 7d
Bescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber

§ 7e
Mitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber

§ 8a
Informationsaustausch oder Kontakt vor und nach der Adoption

§ 8b
Anspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption

§ 9
Anspruch auf Adoptionsbegleitung

§ 9a
Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption

§ 9b
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben

§ 16
Bericht

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 189
Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle

§ 196a
Zurückweisung des Antrags

Artikel 3
Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes

§ 4
Unbegleitete Auslandsadoptionen

§ 7
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption

§ 8
Bericht

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 4
Folgeänderungen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Zu Abschnitt E.1 - Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.1.1 Verpflichtende Begleitung bei Auslandsadoptionen

E.1.2 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.1.3 Begleitete Einsicht in den Herkunftsnachweis bei einem vertraulich geborenen Kind

E.1.4 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.1.5 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.1.6 Sonstiges

Zu Abschnitt E.2 - Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Abschnitt E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

E.3.1 - Erfüllungsaufwand für den Bund durch Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2 - Erfüllungsaufwand für die Länder

E.3.2.1 Kooperationsgebot

E.3.2.3 Ausstellen einer Bescheinigung über die Vermittlung

E.3.2.4 Informationsaustausch oder Kontakt vor oder nach der Adoption eines Kindes

E.3.2.5 Begleitung eines vertraulich geborenen Kindes bei der Einsicht in den Herkunftsnachweis

E.3.2.6 Hinweis auf das Akteneinsichtsrecht

E.3.2.7 Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoptionen

E.3.2.8 Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung; Lotsenfunktion

E.3.2.9 Einführung eines verpflichtenden Anerkennungsverfahrens

E.3.2.10 Sonstiges

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 6

Zu § 2b

Zu § 2c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 13

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7d

Zu § 7e

Zu Nummer 14

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 16

Zu § 9a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4974, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, Adoptionshilfe-Gesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

II.3 Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 623/19

... - Häufung von psychischen Belastungen bzw. Erkrankungen von Eltern (die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

Entwicklung der Bedarfe für Frühe Hilfen im Einzelnen

- Geburtenzahlen

- Zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen/Erkrankungen

- Zunehmende Heterogenität von Familien mit Kind bzw. Kindern

- Flüchtlingsfamilien

Weitere Faktoren, die eine Mittelerhöhung notwendig machen

a Kooperationen mit dem Gesundheitswesen

b Gewinnung und Bindung von Fachkräften

c Zusätzlicher Bedarf an Fachkräften

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 175/18

... II sind mit Stand Dezember 2017 im erwerbsfähigen Alter arbeitslos, Quelle: Fluchtmigration: Bundesagentur für Arbeit). Zudem findet weiterhin ein Zuzug von Asylbewerbern statt, der über dem Niveau der Jahre 1994-2013 liegt (im Jahr 2017 186.644 Personen). Gleichzeitig ist sich die Bundesregierung ihrer humanitären Verantwortung gegenüber anerkannten Schutzberechtigten, bei denen eine Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Herkunftsstaat nicht möglich ist, bewusst. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregierung, auch Familienangehörigen der Kernfamilie (Ehegatte, Eltern von minderjährigen Ausländern und minderjährige ledige Ausländer) von subsidiär Schutzberechtigten einen geordneten und gestaffelten Familiennachzug zu ermöglichen. Um einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Aufnahmefähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und den Interessen der subsidiär Schutzberechtigten an der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet unter Berücksichtigung von völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Anforderungen zu schaffen, wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges vom 8. März 2018 (BGBl I, 342) weiter bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt und zugleich bestimmt, dass ab dem 1. August 2018 der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen für 1.000 Personen pro Monat gewährt wird. Das Nähere soll durch ein weiteres Bundesgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf dient dieser Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab 1. August 2018. Damit wird eine Regelung zur Steuerung des Familiennachzugs zu diesen Personen für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 83/18

... Neben der aufwändigen Abrechnung der Leistung entsteht auch mit dem Einzug des Eigenanteils ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand, weil die leistungsberechtigten Eltern der mit der Entrichtung des Eigenanteils verbundenen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Kindern nicht in hinreichendem Maße nachkommen. Die ausbleibende Entrichtung des geforderten Eigenanteils führt letztendlich trotz Übernahme der Mehraufwendungen nach § 34 Abs. 6 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... (3) Konnten Elternteile im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 infolge einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung oder eines Gewahrsams ein Kind nicht erziehen, gilt diese Zeit für die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung als Zeit der Erziehung eines Kindes, soweit der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einer auf Rehabilitierung oder Kassation erkennenden Entscheidung oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfe-gesetzes festgestellt ist. Bei der Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 bleibt außer Betracht, dass bei einer anderen Person für dasselbe Kind die Kindererziehungszeit anzurechnen oder zu berücksichtigen ist. Die Anrechnung oder Berücksichtigung nach Satz 1 lässt die Anrechnung oder Berücksichtigung der Kindererziehung nach diesem Gesetzbuch für diejenige Person, die das Kind erzogen hat, unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 468/18

... Für Zuchtprogramme von gefährdeten Rinder- Schweine, Schaf- oder Ziegenrasse sowie für "robuste" Schafrassen ermöglicht es die EU-Tierzuchtverordnung den Mitgliedstaaten zuzulassen, dass ein Zuchtverband ein Tier, das von Eltern abstammt, die in der Hauptabteilung oder in einer zusätzlichen Abteilung (Vorbuch) eines Zuchtbuches der jeweiligen Rasse eingetragen sind, in die Hauptabteilung seines Zuchtbuches eintragen kann. Mit der Ermächtigung in Absatz 1 Nummer 14 soll diese Möglichkeit in nationales Recht aufgenommen und die in Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 2 der EU-Tierzuchtverordnung formulierten Bedingungen umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 171/18

... Beim Kindergeld handelt es sich um eine Steuervergütung im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs, die vorrangig - alternativ zum Kinderfreibetrag - die Steuerfreistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Kinderexistenzminimums bei der Besteuerung der Eltern zum Ziel hat. Kindergeld unterliegt als Familienleistung gleichwohl den europäischen Koordinierungsvorschriften der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 366/1/18

... Durch die vorgeschlagene Änderung soll insbesondere Eltern minderjähriger Kinder, aber auch anderen Personen, die mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt in Erziehungsverantwortung leben (zum Beispiel Pflegeeltern, betreuende Großeltern/Verwandte), der Zugang zum Instrument Teilhabe am Arbeitsleben durch Fristverkürzung erleichtert werden. Dies gilt unter der Bedingung, dass seit mindestens vier Jahren keine (andere) volljährige Person im Haushalt einer nennenswerten Beschäftigung nachgegangen ist und es mithin im unmittelbaren Umfeld des Kindes an einem erwachsenen Vorbild fehlt, das die gesellschaftliche Normalität von Erwerbstätigkeit vorlebt. Die Zugehörigkeit des Kindes zur Bedarfsgemeinschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nicht erforderlich. Der erleichterte Zugang gilt auch dann, wenn das Kind zwar dem Haushalt, jedoch aufgrund eigenen bedarfsdeckenden Einkommens oder mangels Zugehörigkeit eines leiblichen Elternteils zum Haushalt nicht der Bedarfsgemeinschaft angehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 11b Absatz 2 Satz 3 - neu -, Satz 6 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1 Satz 1 SGB II

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 1a - neu - SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 2, 4 § 16e Absatz 2 Satz 3, § 16i Absatz 2 Satz 1 SGB II Zu Artikel 2 § 27 Absatz 3 Nummer 5 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 2 Satz 4 SGB II Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 3 SGB II Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 4 MiLoG

Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5 - neu - SGB II

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 16e Absatz 5* - neu - SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 10 nur AIS :

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 9:

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 2 Satz 1 Satzteil nach Nummer 4 SGB II

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 einleitender Satzteil SGB II

Hauptempfehlung zu Ziffer 13:

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 und Hauptempfehlung zu Ziffer 14:

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 2 SGB II

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Nummer 3 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 3 Satz 2 - neu - SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 - neu - SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - SGB II

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 16i Absatz 10 Satz 1 SGB II

21. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 417/1/18

... Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Elternteil eines in die Ehe geborenen Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden sollte (Mit-Mutterschaft oder Co-Mutterschaft). Hierzu sollte im Rahmen der familienrechtlichen Zuordnung im Geburtenregister (§ 42 Absatz 1 PStV) die entsprechende Möglichkeit vorgesehen werden, neben der Mutter, als Frau die das Kind geboren hat, auch die Mit-Mutter eintragen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/18




Zur familienrechtlichen Zuordnung im Personenstandseintrag


 
 
 


Drucksache 20/18

... Die Frage, wie wir die Herausforderungen des digitalen Wandels im Hinblick auf Internetsicherheit und Cyber-Hygiene besser bewältigen können, muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Wir müssen das kritische Denkvermögen und die Medienkompetenz von Kindern und jungen Menschen stärken, damit sie die allgegenwärtigen Gefahren, die von Fake News, Cyber-Mobbing, Radikalisierung, Bedrohungen der Cybersicherheit und Online-Betrug ausgehen, richtig einschätzen und damit umgehen können. Sogar Kleinkinder kommen täglich mit digitalen Technologien in Berührung, ohne deren Gefahren zu erkennen, während die Eltern sich zwar Sorgen über unangemessene Inhalte und Risiken machen, aber nicht wissen, was sie dagegen tun sollen. Gleichzeitig meldet Europol eine ständig steigende Zahl an Cyberattacken, Datenschutzverletzungen und anderen illegalen Online-Aktivitäten. In ihrer Mitteilung über Cybersicherheit23 vom September forderte die Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, das Thema Cybersicherheit in die Lehrpläne von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels im Bildungsbereich

3. Die zentrale Rolle EU-weiter Kooperation für Innovation - in größerem Stil - in den Bildungssystemen der Mitgliedstaaten

4. Vorrangige Maßnahmen

4.1. Priorität Nr. 1: Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken

4.2. Priorität Nr. 2: Entwicklung relevanter digitaler Kompetenzen für den digitalen Wandel

4.3. Priorität Nr. 3: Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen

5. Zusammenfassung und Ausblick


 
 
 


Drucksache 146/18

... 12. "Familienangehörige" Ehepartner, minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von ihren Eltern wirtschaftlich abhängig sind und in der Bundesrepublik Deutschland in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben, eingetragene Lebenspartner, verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten und ihre gemeinsamen Kinder bei Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner bei Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 146/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 3
Akademische Freiheit

Artikel 4
Immunität von der Gerichtsbarkeit; Vermögenswerte, Gelder und Guthaben

Artikel 5
Räumlichkeiten

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive

Artikel 7
Öffentliche Dienstleistungen

Artikel 8
Nachrichtenverkehr und Veröffentlichungen

Artikel 9
Finanzielle Erleichterungen

Artikel 10
Steuerbefreiung

Artikel 11
Sozialversicherung

Artikel 12
Einreise, Durchreise und Wohnsitz

Artikel 13
Mitglieder des Rates und des Vorstands, Personal und Sachverständige im Auftrag

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 264/18 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat betont, dass gerade im Hinblick auf die soziale Dimension Europas für eine empirisch fundierte politische Diskussion vor allem Längsschnitt-analysen (zur Identifikation von Zusammenhängen zwischen sozioökonomi-schen und -demografischen Merkmalen, zum Beispiel Kinderbetreuung und Erwerbsbeteiligung, Bildungsbeteiligung und Elternhintergrund, soziale und berufliche Mobilität im Hinblick auf Verteilungsfragen/Ungleichheit) und Übergangsstatistiken (zum Beispiel vom Bildungssystem oder aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt) benötigt werden.



Drucksache 373/1/18

... b) Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, zur Förderung der Familien das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um 10 Euro monatlich anzuheben. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) wird für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 in zwei Schritten um jeweils insgesamt 192 Euro erhöht, sodass die steuerliche Entlastungswirkung der höheren Kinderfreibeträge dem jeweiligen Jahresbetrag der Kindergelderhöhung entspricht. Die verfassungskonforme Besteuerung von Eltern hätte sich demgegenüber - analog zur Erhöhung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags - auf eine Anhebung zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten beschränken können. Insgesamt führt die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte von 2,3 Mrd. Euro in der vollen Jahreswirkung. Länder und Kommunen tragen hiervon zusammen 1,3 Mrd. Euro, das heißt einen Anteil von mehr als 55 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/1/18




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 7

Artikel 7a
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 2016

Artikel 7
b Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung vom 14. August 2017

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 423/18 (Beschluss)

... Die Aufsicht soll grundsätzlich durch eine Lehrkraft erfolgen; eine Aufsicht durch andere Personen, z.B. Beaufsichtigung einer fakultativen Physik-AG durch einen guten Schüler eines Physik-Leistungskurses oder Lehrervertretung durch Eltern, muss ausgeschlossen sein. Andererseits gehören zu den Lehrkräften auch "Quereinsteiger", die ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung zum Schuldienst zugelassen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/18 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StrlSchV

4. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

5. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

8. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

32. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 1, Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

41. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

43. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

44. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 99, 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

46. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

47. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

48. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

54. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

55. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

56. Zu Artikel 4 § 11 NiSV

57. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

58. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

59. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV

B Entschließung

1. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

2. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 635/18 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält die bundesweite Unterstützung der Länder und Kommunen beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren für ein wichtiges Anliegen, bei dem nicht alle Länder aus eigener Kraft alle notwendigen Ziele erreichen können. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, Mittel zur Verfügung zu stellen und dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen flexibel zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung


 
 
 


Drucksache 141/18

... - die Elternrenten (§ 51 BVG), - die Pflegezulagen (§ 35 BVG),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf der 24. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz - 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 (NKR-Nummer 4429, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 373/18 (Beschluss)

... Die Stärkung von Familien ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um die Angebote in der Kindertagesbetreuung insbesondere mit Blick auf den Rechtsanspruch auszubauen, die Qualität der Kindertagesbetreuung trotz des schnellen Ausbaus auf einem hohen Stand zu halten und Entlastungen bei Elternbeiträgen bis hin zur Beitragsfreiheit zu realisieren. Länder und Kommunen haben damit nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der frühkindlichen Bildung beigetragen, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend verbessert. Die Haushaltsaufwendungen der Länder und Kommunen für den Ausbau der Betreuungsangebote sichern damit auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gesamtstaates.

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Drucksache 373/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 411/18

... XI) insofern mit der Verfassung, namentlich Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 GG, im Einklang stehen, als Eltern von mehreren Kindern in gleicher Weise zu Beiträgen herangezogen werden wie Versicherte mit nur einem Kind



Drucksache 31/18

... "(13) Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Familiennachzugs zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2018, wird der Familiennachzug zu diesen Personen nicht gewährt. Ab 1. August 2018 kann aus humanitären Gründen dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie den Eltern eines minderjährigen Ausländers, dem eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, bis die Anzahl der nach dieser Vorschrift erteilten Aufenthaltserlaubnisse die Höhe von monatlich 1 000 erreicht hat. Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für Ehegatten oder minderjährige ledige Kinder von Ausländern, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, sowie Eltern minderjähriger Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt wurde, weder aus dieser Vorschrift noch nach Kapitel 2 Abschnitt 6 dieses Gesetzes. Die §§ 22 und 23 bleiben unberührt. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz." `

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/18




,Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


 
 
 


Drucksache 307/18

Entschließung des Bundesrates "ELFE - Einfach Leistungen für Eltern"



Drucksache 469/1/18

... [Insbesondere] Maßnahmen der Beitragsentlastung der Eltern bis hin zur Beitragsfreiheit{, die als gleichwertiges Handlungsfeld zu betrachten sind,} sind {auch} einzubeziehen, soweit sie vor dem 12. März 2018 in Kraft getreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG

2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zur Folgeänderung:

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9

Zu Artikel 2 Nummer 2

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*

Zu Artikel 2 Nummer 2

12. Zu Artikel 4 FAG

15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 109/18

Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern



Drucksache 6/1/18

Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit



Drucksache 423/1/18

... Die Aufsicht soll grundsätzlich durch eine Lehrkraft erfolgen; eine Aufsicht durch andere Personen, z.B. Beaufsichtigung einer fakultativen Physik-AG durch einen guten Schüler eines Physik-Leistungskurses oder Lehrervertretung durch Eltern, muss ausgeschlossen sein. Andererseits gehören zu den Lehrkräften auch "Quereinsteiger", die ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung zum Schuldienst zugelassen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 423/1/18




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 17a - neu - StrlSchV

2. Zu Artikel 1 § 24 Nummer 4 Buchstabe b und Buchstabe c, Nummer 6, § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1 StrlSchV

3. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV

4. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 StrlSchV

7. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 - neu -, § 85 Absatz 6 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 1 StrlSchV

9. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a StrlSchV

10. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - StrlSchV

11. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 StrlSchV

12. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 StrlSchV

13. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 3 Satz 4 StrlSchV

14. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

15. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 einleitender Satzteil und Absatz 2 StrlSchV

16. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 2 Satz 3 StrlSchV

17. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StrlSchV

18. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 2 StrlSchV

19. Zu Artikel 1 § 65 Absatz 3 Satz 4 - neu - StrlSchV

20. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 4 - neu - StrlSchV

21. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 2 Satz 1 StrlSchV

22. Zu Artikel 1 § 82 Absatz 2 StrlSchV

23. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Satz 2 - neu - StrlSchV

24. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Satz 2 - neu - StrlSchV

25. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 6 Satz 3 - neu - StrlSchV

26. Zu Artikel 1 § 98 Satz 2 - neu - StrlSchV

27. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StrlSchV

28. Zu Artikel 1 § 100 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c - neu - StrlSchV

29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 6 - neu - StrlSchV

30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 2 Satz 2 StrlSchV

31. Zu Artikel 1 § 129, § 184 Absatz 2 Nummer 24a - neu -, 24b - neu - StrlSchV

§ 129
Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 StrlSchV

33. Zu Artikel 1 § 131 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 StrlSchV

34. Zu Artikel 1 § 142 Absatz 2 Nummer 1a - neu -, Nummer 2, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 3 StrlSchV

35. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 3 StrlSchV

36. Zu Artikel 1 § 147 Satz 1 StrlSchV

37. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 3 - neu - StrlSchV

38. Zu Artikel 1 § 149 Absatz 3 - neu - StrlSchV

39. Zu Artikel 1 § 153 Absatz 2 StrlSchV

40. Zu Artikel 1 § 157 Absatz 5 StrlSchV

41. Zu Artikel 1 § 158 Absatz 1 Satz 2 - neu - StrlSchV

42. Zu Artikel 1 § 175 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 199 Satz 2 - neu - StrlSchV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

43. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Nummer 8, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 StrlSchV

44. Zu Artikel 1 § 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 StrlSchV

45. Zu Artikel 1 § 185 StrlSchV

§ 185
Bauartzulassung (§§ 16 bis 26)

46. Zu Artikel 1 § 189 Absatz 1a - neu - und Absatz 2a - neu - StrlSchV

47. Zu Artikel 1 § 193 Absatz 1 und Absatz 2 StrlSchV

§ 193
Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Expositionen (§§ 100, 101, Anlage 11)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

48. Zu Artikel 1 Anlage 1 [§ 2] Teil A Nummer 2 StrlSchV

49. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96] Teil B Nummer 9 StrlSchV

50. Zu Artikel 1 Anlage 3 [zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 86] Teil C Satz 2 - neu - StrlSchV

51. Zu Artikel 1 Anlage 4 [zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3] Tabelle 1 Erläuterungen zu Spalte 4 Satz 2 - neu - StrlSchV

52. Zu Artikel 1 Anlage 8 [zu den §§ 35, 36, 37 sowie zu Anlage 4] Teil C Nummer 1 Satz 1 StrlSchV

53. Zu Artikel 1 Anlage 11 [zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8] Teil C Nummer 4 Satz 1 bis 3 StrlSchV

54. Zu Artikel 1 Anlage 14 [zu § 108] Abschnitt I. Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a, Buchstabe b, Buchstabe c, Abschnitt II. StrlSchV

55. Zu Artikel 1 Anlage 15 [zu § 108] Nummer 7 StrlSchV

56. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil C Nummer 2 Tabelle Spalte 2 StrlSchV

57. Zu Artikel 1 Anlage 18 [zu den §§ 171, 197] Teil D Tabelle, Satz 2 - neu - StrlSchV

58. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 einleitender Satzteil AtEV

59. Zu Artikel 4 NiSV

60. Zu Artikel 4 § 5 Absatz 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 und Absatz 2, § 7 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3, § 8 NiSV

§ 8
Stimulation des Zentralen Nervensystems

61. Zu Artikel 15 Nummer 2 § 3 Absatz 5 , Nummer 3 § 5 Absatz 5 AtZüV

62. Zu Artikel 18 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 AtSMV

63. Zu Artikel 18 Nummer 5 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 1 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 2 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 3 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1 , Nummer 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 5 Nummer 1.1 Kriterium N 1.1.1 , Nummer 10 Anlage 6 Nummer 1.2 Kriterium N 1.2.1,

68. Zu Artikel 20 Absatz 3 Inkrafttreten von Artikel 4 - NiSV Artikel 20 Absatz 3 ist wie folgt zu fassen:

70. Zu Artikel 1 § 181 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV

71. Zum Erfüllungsaufwand der Länder


 
 
 


Drucksache 85/18

... Auch weiterhin muss gelten, dass Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung besteht, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen (§ 1 BAföG). Auch die Wahl des Studienortes sollte unter den Bedingungen stark unterschiedlicher und generell stark gestiegener Mietpreise nicht von den finanziellen Ressourcen der Eltern abhängen.



Drucksache 635/2/18

... Der Bundesrat hält die bundesweite Unterstützung der Länder und Kommunen beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren für ein wichtiges Anliegen, bei dem nicht alle Länder aus eigener Kraft alle notwendigen Ziele erreichen können. Der Bundesrat begrüßt die Bereitschaft des Bundes, Mittel zur Verfügung zu stellen und dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen flexibel zu berücksichtigen.



Drucksache 6/18

Bericht über die Auswirkung der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit



Drucksache 206/18 (Beschluss)

... Auch für die Differenzierbarkeit der Personen mit Migrationshintergrund in verschiedene Subgruppen wird durch das zusätzliche Merkmal "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" ein Informationsgewinn resultieren, zum Beispiel bezüglich der Abgrenzung von Eingebürgerten, Spätaussiedlern und Kindern ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortprinzip erhalten haben.


 
 
 


Drucksache 375/18

... 1. Soldatinnen und Soldaten, die Anspruch auf Dienstbezüge oder Ausbildungsgeld haben oder Elternzeit in Anspruch nehmen, und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

3 Beitragsschulden

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Parität

4 Selbstständige

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Parität

4 Beitragsschulden

4 Finanzreserven

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

F. Weitere Kosten

3 Parität

3 Selbstständige

3 Finanzreserven

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 323
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Artikel 7
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 66
Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 9
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Soldatengesetzes

§ 100
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Artikel 11
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 11b
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung

§ 106

Artikel 12
Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages

2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige

3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden

4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler

5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger

6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

4. Erfüllungsaufwand

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

4 Beitragsschulden

4 Altersrückstellungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

5. Weitere Kosten

4 Parität

4 Selbstständige

4 Finanzreserven

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 281/18

... Bei mehreren gleich geeigneten Teilzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber unter diesen grundsätzlich frei auswählen. Er hat seine Entscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage. Nach wie vor hat der Arbeitgeber auch zu belegen, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegenstehen. Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz aus rechtlichen Gründen an eine andere Arbeitnehmerin oder einen anderen Arbeitnehmer vergeben muss, zum Beispiel nach Rückkehr aus der Elternzeit. Den Teilzeitbeschäftigten obliegen die Darlegung der Teilzeitbeschäftigung und der Nachweis für die Anzeige des Verlängerungswunsches. Um den Nachweis zu erleichtern, wird auch für die Anzeige des Verlängerungswunsches die Textform eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

§ 9
Verlängerung der Arbeitszeit

§ 9a
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit

§ 22
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit (NKR-Nr. 4453, BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

3 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Länder und Kommunen

Jährlicher Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 432/1/18

... In Deutschland werden zunehmend Kinder in gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften von Frauen hineingeboren und wachsen damit faktisch mit zwei Müttern auf. Nach derzeit geltendem Recht können verwandtschaftliche Beziehungen zur "Mit-Mutter" begründet werden. Dies setzt jedoch eine Stief-kindadoption voraus, die von den Frauenpaaren oft als diskriminierend und belastend empfunden wird. Obwohl sie tatsächlich die einzigen Eltern des Kindes sind, müssen das Jugendamt und das Familiengericht dennoch ihre Eignung überprüfen. Demgegenüber findet bei verschiedengeschlechtlichen Paaren § 1592 Nummer 1 BGB Anwendung, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts muss auch im Hinblick auf die Primärzuordnung aufgrund der Ehe die Mit-Mutterschaft gleichgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 1355 Absatz 2 BGB , Nummer 4 § 1362 Absatz 1 Satz 1 BGB , Nummer 5 § 1363 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 6 1366 Absatz 2 Satz 2 BGB , Nummer 7 § 1416 Absatz 1 BGB , Nummer 8 § 1421 Satz 1 BGB , Nummer 9 Überschrift zu Buch 4 Abschnitt 1 Titel 6 Untertitel 2 Kapitel 3 Unterkapitel 2 BGB , Nummer 10 § 1436 BGB und Nummer 11 § 1459 Absatz 1 BGB , Artikel 2 Nummer 1 § 17b Absatz 4 und Absatz 5 EGBGB , Artikel 3 Nummer 2 § 20a Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 5 LPartG und Nummer 3 § 21 LPartG , Artikel 4 Nummer 13 § 57 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 PStG und Nummer 14 § 58 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 PStG , Artikel 5 Nummer 4 Anlage 5 zu den §§ 11, 19, 48, 65 PStV , Artikel 9 Nummer 3 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BevStatG und Artikel 10 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a BeurkG

Unterkapitel 2 Verwaltung des Gesamtguts durch eine der an der Ehe beteiligten Personen.

§ 1436
Verwalter unter Betreuung

§ 21
Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften

2. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 1591 BGB

§ 1591
Mutterschaft

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Artikel 17b Absatz 4 und 5 EGBGB

4. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a § 17a Absatz 2 PStG

5. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 54 Satz 1 Nummer 2 PStV


 
 
 


Drucksache 175/1/18

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Ausschluss von verheirateten minderjährigen Kindern vom Familiennachzug zu ihren Eltern zu überprüfen, da insoweit ein Wertungswiderspruch zum grundsätzlichen Umgang mit Kinderehen besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 27 Absatz 3a AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 32 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 § 36a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 32 Absatz 4 Satz 3 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG

8. Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 1 und 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 2 Satz 2 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a, c AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36a AufenthG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 104 Absatz 13 AufenthG

20. Zum Gesetzentwurf allgemein - Evaluierung

21. Zur Vorbereitung eines Einwanderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 469/18 (Beschluss)

... Eine bundesweite Pflicht zur Beitragsstaffelung greift unverhältnismäßig in die Länderzuständigkeit und in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ein. Der Anpassungsaufwand für die zuständigen Träger der Tageseinrichtungen, die Kostenbeiträge bislang nicht oder nach anderen Kriterien gestaffelt haben, wird als sehr hoch eingeschätzt und zieht möglicherweise insgesamt erhöhte Beiträge oder der Wegfall von anderen günstigen Regelungen (Geschwisterbonus) nach sich. Die verpflichtende Festlegung insbesondere des Einkommens als Staffelungskriterium bedeutet darüber hinaus in jedem Einzelfall einen enormen Prüf- und Verwaltungsaufwand bei den Trägern und gleichzeitig die Offenlegung der Einkommensverhältnisse durch die Eltern, was weder im Interesse aller Eltern noch der Träger sein dürfte.

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Drucksache 469/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII

Zu Artikel 4

10. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 122/18

... Bundeselterngeld



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