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"Energiewende"


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0343/3/11
0344/11
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0339/1/11
0344/1/11
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0338/1/11
0391/1/11
0188/10
0141/06
0908/04
Drucksache 212/20 (Beschluss)

... \-Energien\-Gesetzes (EEG), um neue Perspektiven für Innovation und Wachstum bei gleichzeitig sinkenden Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu schaffen. Ein weiterer zielstrebiger, effizienter und marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien ist sowohl Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik auf dem Weg zur Klimaneutralität als auch Grundlage für Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12


 
 
 


Drucksache 295/20

... Im selben Sinne wird sich die Kommission auch auf die Freisetzung von Investitionen in saubere Technologien und Wertschöpfungsketten konzentrieren, insbesondere über zusätzliche Finanzmittel für Horizont Europa. Mit der neuen Fazilität für strategische Investitionen wird in Technologien investiert, die für die Energiewende ausschlaggebend sind, etwa Technologie und Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energie, sauberer Wasserstoff, Batterien, CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 286/1/20

... der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/1/20




1. Zu Nummer 5 Satz 3

2. Zu Nummer 6 Satz 2

3. Zu Nummer 6 Satz 3

4. Zu Nummer 7

5. Zu Nummer 8 Satz 3a - neu -


 
 
 


Drucksache 314/20 (Beschluss)

... Eine zeitnahe Netzanbindung von Offshore-Windparks ist im Rahmen der Energiewende mit Atomausstieg und Kohleausstieg erforderlich. Die Rechtswegverkürzung auf das Bundesverwaltungsgericht ist hierbei ein wichtiges und bewährtes Beschleunigungsinstrument. Zwar ist die mit dem Vorschlag verbundene zusätzliche Belastung des Bundesverwaltungsgerichts mit erstinstanzlichen Zuständigkeiten quantitativ und qualitativ überschaubar. Gleichzeitig wäre begrüßenswert, wenn die Novellierung mit entsprechenden Stellenaufstockungen beim Bundesverwaltungsgericht verbunden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - sowie Artikel 3a - neu - § 43e Absatz 4 EnWG sowie §§ 48, 50 VwGO

‚Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 212/20

... \-Energien\-Gesetzes (EEG), um neue Perspektiven für Innovation und Wachstum bei gleichzeitig sinkenden Treibhausgasemissionen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu schaffen. Ein weiterer zielstrebiger, effizienter und marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien ist sowohl Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik auf dem Weg zur Klimaneutralität als auch Grundlage für Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/20




Entschließung

Begründung

Zu Ziffer 1

Zu Ziffer 2

Zu Ziffer 3

Zu Ziffer 4

Zu Ziffer 5

Zu Ziffer 6

Zu Ziffer 7

Zu Ziffer 8

Zu Ziffer 9

Zu Ziffer 10


 
 
 


Drucksache 13/20

... zu genehmigende oder obertägige Vorhaben oder lediglich anzuzeigende untertägige Vorhaben die Untergrundverhältnisse von Nachbargrundstücken beeinflussen. Diese Untergrundinformationen sollen deshalb für die Verwirklichung persönlicher und wirtschaftlicher Ziele, aber auch zum Schutz vor Gefahren nicht nur der öffentlichen Hand, sondern auch jedem einzelnen zur Verfügung stehen. Dieses Ziel wird bereits mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Geodatenzugangsgesetz angestrebt, aber wegen der oben geschildertem Umstände zumindest im Hinblick auf die zu großen Teilen sich in Privathand befindenden Untergrunddaten nicht erreicht. Auch soll die Allgemeinheit Zugriff auf Untergrunddaten haben, um die sich aus diesen Daten ergebenden Planungen und Entscheidungen von Regierung und Verwaltung auf alle den Untergrund betreffenden Fachgebiete (Bauwesen, Infrastruktur, Wasserversorgung, Rohstoffgewinnung und Energiespeicherung, Endlagerung radioaktiver Abfälle etc.) nachvollziehen zu können. Darüber hinaus sprechen wiederum die Rohstoffsicherung und die Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds für die öffentliche Bereitstellung auch solcher geologischen Daten, die Privateigentum betreffen. Nur über eine öffentliche Bereitstellung solcher Daten können Wissenschaft und Wirtschaft weitere Rohstoffquellen und Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds erschließen, wie sie zum Beispiel im Zusammenhang mit der Energiewende benötigt werden. Der Übermittlungsverpflichtete hat (auch) nach dem Ablauf der Bereitstellungsfristen Verfügungs- und damit die Entscheidungsgewalt über sein Grundeigentum bzw. das von ihm gepachtete Grundstück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 286/20

... der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffer 8:


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... "... die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 56/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Umsetzung der Energiewende die Marktintegration der erneuerbaren Energien und die Kopplung des Sektors

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Projekte der Sektorenkopplung im Rahmen einer Experimentierklausel


 
 
 


Drucksache 286/20 (Beschluss)

... der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944 /EU)

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 29/20

... -armes Europa durch Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements"2, wodurch das Klimaschutzübereinkommen von Paris umgesetzt werden soll. Gemäß dem Vorschlag der Kommission wird sich ein erheblicher Teil der Kohäsionsmittel auf diese Priorität konzentrieren. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren geht es nun darum, diesen Anteil festzuschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/20




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Der Fonds für einen gerechten Übergang

Planung des Fonds für einen gerechten Übergang

Komplementarität mit der InvestEU-Regelung für einen gerechten Übergang und der Darlehensfazilität der EIB für den öffentlichen Sektor

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Lehren aus der Umsetzung ausgewählter Initiativen für den Übergang

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifisches Ziel

Artikel 3
Geografischer Anwendungsbereich und Mittelausstattung des JTF im Rahmen des Ziels Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

Artikel 4
Umfang der Unterstützung

Artikel 5
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Artikel 6
Planung der JFT-Mittel

Artikel 7
Territorialer Plan für einen gerechten Übergang

Artikel 8
Indikatoren

Artikel 9
Finanzkorrekturen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Inkrafttreten

Finanzbogen

ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

Anhang I
Methode für die ZUWEISUNG von Mitteln des FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang II
MUSTER für TERRITORIALE PLÄNE für einen GERECHTEN ÜBERGANG

1. Überblick über den Prozess des Übergangs und der Ermittlung der am stärksten negativ betroffenen Gebiete innerhalb des Mitgliedstaats Textfeld [12000]

1.1 Überblick über den erwarteten Prozess des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen der nationalen Energie- und Klimapläne und anderer bestehender Pläne für den Übergang, mit einem Zeitplan für die Einstellung oder Einschränkung von Tätigkeiten wie Steinkohle- und Braunkohleabbau oder Kohleverstromung

1.2 Ermittlung der voraussichtlich am stärksten negativ betroffenen Gebiete und Begründung dieser Wahl mit der entsprechenden Schätzung der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Begleiterscheinungen auf der Grundlage des Überblicks in Abschnitt 1.1

2. Bewertung der Herausforderungen des Übergangs für jedes ermittelte Gebiet

2.1 Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Begleiterscheinungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

2.2 Entwicklungsbedarf und -ziele bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität

2.3 Kohärenz mit anderen nationalen, regionalen oder territorialen Strategien und Plänen

2.4 Arten der geplanten Vorhaben

2.5 Programmspezifische Output- oder Ergebnisindikatoren

Tabelle

Tabelle

3. Governancemechanismsen

3.1. Partnerschaft

3.3. Koordinierungs- und Überwachungsstelle n

Anhang III
REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame OUTPUTINDIKATOREN (RCO) und REGIONALPOLITISCHE Gemeinsame ERGEBNISINDIKATOREN (RCR) für den FONDS für einen GERECHTEN ÜBERGANG2


 
 
 


Drucksache 28/20

... 2 Im Vergleich zum Basisszenario - Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen (COM(2019) 285).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 56/1/20

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Verlängerung der Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" (

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Drucksache 56/1/20




1. Zu Nummer 2

2. Zu Nummer 2 und Nummer 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 15/1/20

... Zugleich wird eine bestmögliche Förderung der Umsetzung der Energiewende dann erreicht, wenn die BNK möglichst technologieoffen ausgestaltet ist. Mit der Radartechnik existiert bereits eine erprobte und sichere Alternative zur Transpondertechnologie. Die von der Bundesregierung vorgelegte Fassung des Anhangs 6 der AVV enthält jedoch an mehreren Stellen erhöhte Anforderungen für die Nutzung der Radartechnik gegenüber der AVV a.F., die weder hinreichend mit Sicherheitserwägungen begründet werden können, noch einem offenen Wettbewerb um die bestmögliche Ausstattung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 56/20

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Umsetzung der Energiewende die Marktintegration der erneuerbaren Energien und die Kopplung des Sektors



Drucksache 51/1/20

... -Emissionsminderungen bis hin zur nahezu vollständigen Treibhausgasneutralität erreichen. Der Bundesrat begrüßt deshalb die Ergebnisse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB) als wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, die Empfehlungen der Kommission vollständig umzusetzen. Gerade in Bezug auf die Klimaschutzwirkung und Emissionsminderungen folgt der nun vorgelegte Gesetzentwurf nicht den Ergebnissen der KWSB. Aufgrund der Regelungen im Gesetzentwurf ist nach ersten wissenschaftlichen Bewertungen mit Mehremissionen von rund 130 Mio. Tonnen CO

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Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 277/20

... Ein besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang älteren Windanlagen an Land zu widmen, die aus planungsrechtlichen Gründen nicht standortgleich durch neue Anlagen ersetzt werden können. Eine Stilllegung dieser Anlagen aus wirtschaftlichen Gründen führt zu einem dauerhaften Verlust der entsprechenden Standorte für die Energiewende. Dies sollte gerade in der anstehenden Umbruchphase im Zuge des Kernenergie- und Kohleausstiegs vermieden werden.



Drucksache 371/20

Bundesbericht Energieforschung 2020: Forschungsförderung für die Energiewende



Drucksache 212/1/20

... Biogasanlagen, die bedarfsgerecht Strom erzeugen, sollten als regenerative Speicherkraftwerke für die Energiewende eine Brückenfunktion übernehmen können. Biogas in effizienten stromgeführten KWK-Anlagen kann als Flexibilitätsoption einen wichtigen Beitrag leisten. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von weiteren Flexibilitätsoptionen, die bereits heute oder in absehbarer Zukunft einen Ausgleich bewerkstelligen könnten. Um im Zuge der absehbaren Abschaltung konventioneller Kraftwerksblöcke die kostengünstigste, klima- und umweltschützende Flexibilitätsoption einzusetzen, sollten diese in wettbewerblichen Verfahren ausgesucht werden. Für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 212/1/20




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 6 und Nummer 6a - neu -

3. Zu Nummer 6 Sätze 4 bis 6 - neu -*

4. Zu Nummer 7 Sätze 3 bis 5

5. Zu Nummer 7 Satz 3a - neu -*

6. Zu Nummer 8 und 9

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

7. Zu Nummer 10

8. Zu Nummer 11 - neu -

9. Zu Nummer 12 - neu -

10. Zu Nummer 13 - neu -


 
 
 


Drucksache 498/20

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Produktion und der Verbrauch von Strom im Zuge der Energiewende stark verändern und das Versorgungssystem in Zukunft deutlich flexibler ausgestaltet werden muss. Da die Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie natürlichen Schwankungen unterliegt, erhöht sich mit der zunehmenden Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch der Bedarf, auf kurzfristige Änderungen der Erzeugungsleistung zu reagieren und diese auszugleichen. Zugleich ergeben sich auch auf der Nachfrageseite neue Profile und Lastspitzen, beispielsweise durch die zunehmende Elektrifizierung der Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr.



Drucksache 21/20

... Die Demografie Europas verändert sich: Dank der Fortschritte in der Medizin und der öffentlichen Gesundheit leben wir heute länger und gesünder. Dadurch entstehen allerdings auch neue Bedürfnisse und Möglichkeiten. Die Senioren- und Pflegewirtschaft schafft für viele Menschen neue Arbeitsplätze und sorgt gleichzeitig dafür, dass ältere Menschen aktiv bleiben oder die von ihnen benötigte Pflege erhalten. Aufgrund von Bevölkerungsalterung und Landflucht geht die Bevölkerung in vielen ländlichen Gebieten Europas zurück. Das Stadt-Land-Gefälle nimmt zu und darf nicht länger ignoriert werden. Auch wenn der technologische Wandel und die Energiewende zahlreiche Chancen bieten, werden sie allein nicht ausreichen, um die Kluft zwischen Arm und Reich zu überbrücken, es sei denn, wir helfen armen Regionen, zu den wohlhabenderen Gebieten aufzuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/20




Mitteilung

1. Stärkung des sozialen Europas

2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle

Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen

Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung

Schaffung von Arbeitsplätzen

Förderung der Gleichstellung

3. Faire Arbeitsbedingungen

4. Sozialschutz und Eingliederung

Sicherung eines hohen Sozialschutzes

Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung

5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt

6. Gemeinsame Arbeit

ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Anhang
: Initiativen der Kommission


 
 
 


Drucksache 314/1/20

... Eine zeitnahe Netzanbindung von Offshore-Windparks ist im Rahmen der Energiewende mit Atomausstieg und Kohleausstieg erforderlich. Die Rechtswegverkürzung auf das Bundesverwaltungsgericht ist hierbei ein wichtiges und bewährtes Beschleunigungsinstrument. Zwar ist die mit dem Vorschlag verbundene zusätzliche Belastung des Bundesverwaltungsgerichts mit erstinstanzlichen Zuständigkeiten quantitativ und qualitativ überschaubar. Gleichzeitig wäre begrüßenswert, wenn die Novellierung mit entsprechenden Stellenaufstockungen beim Bundesverwaltungsgericht verbunden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/20




1. Zu Artikel 2 Nummer 3 - neu - sowie Artikel 3a - neu - § 43e Absatz 4 EnWG sowie §§ 48, 50 VwGO

‚Artikel 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 552/1/19

... Der Bundesrat begrüßt das Ziel des vorliegenden Gesetzes, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Ebenso ist zu begrüßen, dass entlastende Maßnahmen u.a. für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber, unterstützende Maßnahmen für die Entspannung des Wohnungsmarkts und Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens vorgesehen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/19




2. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements

3. Zu Wohnen für Hilfe

4. Zur Fortführung der Regelungen des § 51a des Bewertungsgesetzes

5. Zur Sicherung der maritimen Wirtschaft


 
 
 


Drucksache 521/19

... - und Klimafonds ist das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der klimapolitischen Maßnahmen und der Energiewende in Deutschland. Die zur Einhaltung der Klimaschutzziele notwendigen verstärkten Klimaschutzanstrengungen verlangen Anpassungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sondervermögens.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

§ 3
Nationale Klimaschutzziele

§ 4
Zulässige Jahresemissionsmengen, Verordnungsermächtigung

§ 5
Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung

§ 6
Bußgeldvorschriften

§ 7
Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung

§ 8
Maßnahmen bei Überschreiten der Jahresemissionsmengen

Abschnitt 3
Klimaschutzplanung

§ 9
Klimaschutzprogramme

§ 10
Berichterstattung

Abschnitt 4
Expertenrat für Klimafragen

§ 11
Unabhängiger Expertenrat für Klimafragen, Verordnungsermächtigung

§ 12
Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

Abschnitt 5
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 13
Berücksichtigungsgebot

§ 14
Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 15
Klimaneutrale Bundesverwaltung

Anlage 1
- Sektoren (zu §§ 4 und 5)

Anlage 2
- Zulässige Jahresemissionsmengen (zu § 4)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Treibhausgase § 2 Nr. 1

Treibhausgasemissionen § 2 Nr. 2

Europäische Governance-Verordnung § 2 Nr. 3

Europäische Klimaschutzverordnung § 2 Nr. 4

Europäische Klimaberichterstattungsverordnung § 2 Nr. 5

Übereinkommen von Paris § 2 Nr. 6

Klimaschutzplan § 2 Nr. 7

Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft § 2 Nr. 8

Netto -Treibhausgasneutralität § 2 Nr. 9

Abschnitt 2
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 4

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Anlage 1 - Sektoren zu den §§ 4 und 5

Zu den einzelnen Sektoren:

Zu Anlage 2 - Zulässige Jahresemissionsmengen zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4859, BMU: Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluation

Anlage 2
des Vorhabens festgelegt sind. Die dafür erforderlichen Emissionsmengen ermittelt das Umweltbundesamt im Sinne des § 5. Dabei erhält es Daten von natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie von Personenvereinigungen, anhand derer es die Zielerreichung und die Unter- oder Überschreitungen der Jahresemissionsmengen ermittelt. Sollten die Ziele verfehlt werden, weil die Jahresemissionsmengen überschritten werden, gibt das Regelungsvorhaben bereits Schlussfolgerungen vor. Die für die betreffenden Sektoren zuständigen Bundesministerien haben Sofortmaßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen.

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 295/1/19

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen - COM(2019) 285 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/19




Wälder und Holzverwendung

2 Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 400/19 (Beschluss)

... "2b. Umsetzung der Energiewende, insbesondere der technischen Transformation des Energiesystems sowie der Weiterentwicklung der Sektorenkopplung oder"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG

13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG

14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG

15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG

16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG

17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG

18. Zum Gesetzentwurf allgemein

19. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

20. Zum Gesetzentwurf allgemein

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

22. Zum Gesetzentwurf allgemein

23. Zu Artikel 1 Kapitel 1


 
 
 


Drucksache 170/19

... Wie die Kommission unlängst in ihrer Mitteilung "Ein sauberer Planet für alle" betont hat, erfordert die Energiewende einen umfassenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel, an dem sich alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft beteiligen, damit der Übergang zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit bis 2050 erreicht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 100/19 (Beschluss)

... Die Aufnahme der Erhebungsmerkmale zum verwendeten Energieträger und zum energetischen Zustand von Gebäuden ist erforderlich, um zielgenaue Maßnahmen zur Steigerung der Sanierungsquote bis hin zum nahezu klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 ergreifen zu können. Für die Steuerung und das Monitoring der Energiewende im Gebäudebereich sowie für kommunale Wärmeplanungen können wesentliche Informationen gewonnen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzesentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu § 5 Absatz 2 Nummer 4 ZensG 2021

6. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f und f1 - neu - ZensG 2021

7. Zu § 10 Absatz 1 Nummer 2 ZensG 2021

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - ZensG 2021

9. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 7 - neu - ZensG 2021

10. Zu § 20 Absatz 3 ZensG 2021

11. Zu § 23 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - ZensG 2021

12. Zu § 28 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, § 29 Absatz 1 ZensG 2021

13. Zu § 34 ZensG 2021

§ 34
Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder

14. Zu § 34a - neu - ZensG 2021

§ 34a
Information der Öffentlichkeit

15. Zu § 35a - neu - ZensG 2021

§ 35a
Finanzzuweisung


 
 
 


Drucksache 5/19 (Beschluss)

... Die Einführung einer förmlichen Erlaubnispflicht für die Inanspruchnahme der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 StromStG stellt einen unverhältnismäßigen und vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründeten bürokratischen Mehraufwand sowohl für die Wirtschaft als auch für die öffentliche Verwaltung dar. Diese Erlaubnispflicht wird für die Fälle des § 9 Absatz 1 Nummer 3 StromStG durch weitere Regelungen im neuen § 10 Absatz 2 StromStV zwar abgemildert, der eine allgemeine Erlaubnis für die Steuerbefreiung bei Stromentnahmen aus Erzeugungsanlagen bis zu einer elektrischen Nennleistung bei erneuerbaren Energien von 1 Megawatt und bei hocheffizienten KWK-Anlagen nur bis zu 50 kW vorsieht, jedoch ist insgesamt zu befürchten, dass die Eigenstromerzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien bzw. hocheffizienter KWK-Anlagen, die wichtige Beiträge zur Versorgungssicherheit, zur Verringerung des Netzausbaubedarfs und zur kosteneffizienten Umsetzung der Energiewende leisten, durch neue bürokratische Pflichten zusätzlich belastet wird. Auf die Selbstverpflichtung der Bundesregierung zum Bürokratieabbau wird verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Nummer 4 StromStG Artikel 7 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 StromStG

4. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe a § 12a Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 StromStV


 
 
 


Drucksache 47/1/19

... 10. Mit dem Clean Energy Package und insbesondere mit der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie schafft die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen dafür, dass auch Haushaltskunden durch eine aktive Marktteilnahme beispielsweise als Prosumer an den Entwicklungen der Energiewende teilhaben und davon profitieren können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, frühzeitig die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die entsprechenden Festlegungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/1/19




Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 295/19 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereint für Energieunion und Klimaschutz - die Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende schaffen - COM(2019) 285 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/19 (Beschluss)




Wälder und Holzverwendung

2 Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 13/1/19

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass unser Energieversorgungssystem zum Gelingen der Energiewende ganzheitlich betrachtet und insbesondere unsere leitungsgebundene Energieversorgung enger gekoppelt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1 und 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 533/19 (Beschluss)

... -Preissignale entstanden. Dieses historisch gewachsene System entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes. Deshalb bedarf es im Sinne eines zukunftsfähigen und effizienten Systems - und im Zuge der Ergänzung um eine neue Komponente CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu § 7 Absatz 5 BEHG

4. Zu § 8a - neu - BEHG

§ 8a
Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels

5. Zu § 11 Absatz 3 BEHG

6. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG


 
 
 


Drucksache 259/19

Bundesbericht Energieforschung 2019 - Forschungsförderung für die Energiewende



Drucksache 346/19

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffstrategie durch die Bundesregierung. Aus erneuerbaren Quellen hergestellter Wasserstoff ist ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende, der darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bietet. Andere EU-Länder sowie weitere wirtschaftlich starke Länder außerhalb der EU haben entschlossene Schritte zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft eingeleitet. Deutschland sollte sowohl aus klima- als auch aus industriepolitischen Gründen zügig nachziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19




Zu a:

Zu b:

Zu c:

Zu d:

Zu e:


 
 
 


Drucksache 515/1/19

... 4.d) Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe dient der Finanzierung der Klimaschutzprogrammmaßnahme "Stärkung des Schienenpersonenverkehrs". Die volle Jahreswirkung der Steuermehreinnahmen durch die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe überkompensiert aber die volle Jahreswirkung der Steuermindereinnahmen durch die ermäßigte Besteuerung der Beförderungsleistungen im Schienenpersonenverkehr um rund 250 Millionen Euro. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Mittel zweckgebunden zur Erforschung und Entwicklung regenerativer Kraftstoffe, die für ihre Erzeugung und Nutzung erforderlichen Technologien sowie für Maßnahmen zu ihrer Markteinführung einzusetzen, z.B. im Rahmen von Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wie die "Entwicklung strombasierter Kraftstoffe", die "Forschungsinitiative Synthetische Energieträger", die "Forschungsinitiative Energiewende im Verkehr" oder entsprechend auch im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms der Bundesregierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 150/1/19

... 5. Der Bundesrat bezweifelt, dass mit den gegenüber dem Gesetzentwurf nochmals erhöhten Zuschlägen für eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern weitere Beschleunigungspotenziale gehoben werden können. Vielmehr werden Mitnahmeeffekte befürchtet, die durch Kostenüberwälzung den Stromkundinnen und -kunden, insbesondere den Privathaushalten, auferlegt werden. Er begrüßt hingegen, dass das vorliegende Gesetz keine wiederkehrenden Entschädigungen vorsieht. Diese hätten einen Systembruch im Entschädigungsrecht und eine Benachteiligung von Energiewendeinfrastrukturen dargestellt.



Drucksache 5/1/19

... Die Einführung einer förmlichen Erlaubnispflicht für die Inanspruchnahme der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 StromStG stellt einen unverhältnismäßigen und vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründeten bürokratischen Mehraufwand sowohl für die Wirtschaft als auch für die öffentliche Verwaltung dar. Diese Erlaubnispflicht wird für die Fälle des § 9 Absatz 1 Nummer 3 StromStG durch weitere Regelungen im neuen § 10 Absatz 2 StromStV zwar abgemildert, der eine allgemeine Erlaubnis für die Steuerbefreiung bei Stromentnahmen aus Erzeugungsanlagen bis zu einer elektrischen Nennleistung bei erneuerbaren Energien von 1 Megawatt und bei hocheffizienten KWK-Anlagen nur bis zu 50 kW vorsieht, jedoch ist insgesamt zu befürchten, dass die Eigenstromerzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien bzw. hocheffizienter KWK-Anlagen, die wichtige Beiträge zur Versorgungssicherheit, zur Verringerung des Netzausbaubedarfs und zur kosteneffizienten Umsetzung der Energiewende leisten, durch neue bürokratische Pflichten zusätzlich belastet wird. Auf die Selbstverpflichtung der Bundesregierung zum Bürokratieabbau wird verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Nummer 4 StromStG Artikel 7 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 1 StromStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 9 Absatz 4 Satz 1 StromStG

4. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe a § 12a Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 StromStV


 
 
 


Drucksache 450/1/19

... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 47/19 (Beschluss)

... 6. Die Reformen sollten grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass Verbraucher in ihrer Gesamtheit nicht höher belastet werden und die soziale Verträglichkeit gewahrt wird. Zugleich sollen Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden, indem die Rahmensetzungen für Flexibilitäten und Sektorkopplung verbessert werden. Dadurch sollen volkswirtschaftlich effiziente und innovative Geschäftsmodelle für Energiewende und Klimaschutz in allen Sektoren ermöglicht und so auch Wirtschafts- und industriepolitische Potenziale mobilisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich


 
 
 


Drucksache 150/3/19

... Im Gegensatz dazu zeichnet sich ab, dass der Anwendungsbereich von sogenannten "Power to Gas-Anlagen", bei denen der produzierte Wasserstoff für den Wärmemarkt, Mobilität u.a. genutzt wird, wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn die Befreiung von den Netzentgelten beibehalten wird. Nur dann hätten solche Anlagen als Geschäftsmodelle im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis. Auch solche sind ein Baustein der Energiewende. Daher bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zeitnah eine Änderung des Gesetzes einzubringen, um sogenannten "Power to Gas-Anlagen" eine ökonomisch tragfähige Perspektive und damit Geschäftsmodellen im Rahmen der Sektorenkopplung eine Basis zu bieten.



Drucksache 521/1/19

... b) Der Bundesrat ist überdies der Auffassung, dass das vorgelegte Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf, da erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltung und Haushalte der Länder zu erwarten sind. Der Bundesrat merkt in diesem Zusammenhang an, dass weder das gewählte Verfahren noch die Einstufung des Gesetzes als Einspruchsgesetz dem Anspruch gerecht werden, dass Energiewende und Klimaschutz Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1a - neu - KSG

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 KSG

13. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 KSG

14. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Satz 2 KSG

15. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

16. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

17. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 KSG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 KSG ****

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - KSG *****

21. Hauptempfehlung zu Ziffer 22

Zu Artikel 1

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 21

Zu Artikel 1

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

25. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 143/19 (Beschluss)

... Die neuen technologischen Ansätze bei Antriebsformen sind eine Schlüsseltechnologie in verschiedenen Sektoren und für die Umsetzung der Energiewende im Verkehr. Insbesondere der Verkehrssektor steht vor großen Herausforderungen in der Erreichung der Ziele zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes. Aus Nutzer- und Unternehmenssicht muss emissionsarme Mobilität aber bezahlbar bzw. wirtschaftlich sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht die Errichtung eines nationalen Offshore-Testfeldes vor, mit dem die Offshore-Potenziale in der Energiewende erforscht werden sollen. Gleichzeitig weist der Koalitionsvertrag auf die industriepolitische Bedeutung der Offshore-Windenergie für Deutschland und ihren möglichen Kostensenkungsbeitrag im Rahmen der Energiewende hin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 47/19

... 6. Die Reformen sollten grundsätzlich so ausgestaltet werden, dass Verbraucher in ihrer Gesamtheit nicht höher belastet werden und die soziale Verträglichkeit gewahrt wird. Zugleich sollen Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden, indem die Rahmensetzungen für Flexibilitäten und Sektorkopplung verbessert werden. Dadurch sollen volkswirtschaftlich effiziente und innovative Geschäftsmodelle für Energiewende und Klimaschutz in allen Sektoren ermöglicht und so auch Wirtschafts- und industriepolitische Potenziale mobilisiert werden.



Drucksache 584/19 (Beschluss)

... normiert - den Einsatz hocheffizienter Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für Wohngebäude in der Vergangenheit behindert hat und den aktuellen Anforderungen der Energiewende nicht mehr gerecht wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG

10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG

13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG

14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG

15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG

16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG

17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG

18. Zu Artikel 1 § 45 GEG

19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG

20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG

21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG

22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG

23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG

24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG

25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG

26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG

27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG

28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG

29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG

30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG

31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG

32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG

33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG

34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG

35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG

36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG

37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG

38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG

39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG

40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG

41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG

42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG

43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG

44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG

45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG

46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG

47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG

49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG

50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG

51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG


 
 
 


Drucksache 521/19 (Beschluss)

... -Preissignale entstanden. Dieses historisch gewachsene System entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes. Deshalb bedarf es im Sinne eines zukunftsfähigen und effizienten Systems - und im Zuge der Ergänzung um eine neue Komponente CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2, Absatz 5 Satz 1, § 5 Absatz 4 KSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 KSG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 5 - neu - KSG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 KSG

8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 KSG

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 4 Satz 2 KSG


 
 
 


Drucksache 579/1/19

... Der Netzausbau ist das Nadelöhr der Energiewende. Um die Energiewende erfolgreich umzusetzen und die Klimaziele zu erreichen, kommt es entscheidend darauf an, die im Norden vorrangig gewonnene Windenergie in die Lastzentren in Süd- und Westdeutschland zu transportieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 606/1/19

... es handelt. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung gewählten Weg, für ein Gesetz dieser Tragweite nicht die Zustimmungsbedürftigkeit vorzusehen, verbunden mit einem Gesetzgebungsverfahren ohne ausreichende Beratungszeiträume, für falsch. Er bemängelt, dass die Einstufung des Gesetzes als Einspruchsgesetz sowie der Ausschluss des Bundesrates von Verordnungsermächtigungen zu wesentlichen Aspekten dieses Rahmengesetzes nicht dem Anspruch gerecht werden, dass Energiewende und Klimaschutz gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden sollten. Dies ist umso bedauerlicher, als sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzesbeschluss die Beteiligung an der Verordnung zur Änderung der Jahresemissionsmengen der Sektoren und die Beauftragung des Expertenrates für Klimafragen mit eigenen Gutachtenaufträgen gesichert hat. Beides bleibt dem Bundesrat verwehrt.



Drucksache 138/19 (Beschluss)

... ) über Monate gespeichert werden können, damit der Gas- und Strombedarf ganzjährig gedeckt werden kann. Erneuerbare Gase (zum Beispiel Wasserstoff oder synthetisches Methan), die aus erneuerbar produziertem Strom umgewandelt wurden, können in Gasspeichern über lange Zeiträume hinweg gespeichert werden und bieten demzufolge die Lösung für eine der größten Herausforderungen der Energiewende; nämlich Energie langfristig zu speichern.



Drucksache 607/1/19

... es handelt. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung gewählten Weg, für ein Gesetz dieser Tragweite nicht die Zustimmungsbedürftigkeit vorzusehen, verbunden mit einem Gesetzgebungsverfahren ohne ausreichende Beratungszeiträume, für falsch. Er bemängelt, dass die Einstufung des Gesetzes als Einspruchsgesetz sowie der Ausschluss des Bundesrates von Verordnungsermächtigungen zu wesentlichen Aspekten dieses Gesetzes nicht dem Anspruch gerecht werden, dass Energiewende und Klimaschutz gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden sollten.



Drucksache 138/1/19

... ) über Monate gespeichert werden können, damit der Gas- und Strombedarf ganzjährig gedeckt werden kann. Erneuerbare Gase (zum Beispiel Wasserstoff oder synthetisches Methan), die aus erneuerbar produziertem Strom umgewandelt wurden, können in Gasspeichern über lange Zeiträume hinweg gespeichert werden und bieten demzufolge die Lösung für eine der größten Herausforderungen der Energiewende; nämlich Energie langfristig zu speichern.



Drucksache 346/1/19

... "Investoren für eine Wasserstoff-Produktionsanlage benötigen Sicherheit, dass die Anlage betriebswirtschaftlich tragfähig betrieben werden kann. Ebenso sollte im Interesse der Allgemeinheit die Versorgungssicherheit, Systemstabilität und volkswirtschaftliche Effizienz des Energieversorgungssystems im Zuge der Energiewende auch zukünftig sichergestellt werden. Dies verlangt die Möglichkeit eines Strombezugs über das öffentliche Netz, die eine Mindestbetriebsstundenzahl sichert. Gleichwohl muss der bezogene erneuerbare Strom in voller Höhe auf die THG-Minderungsverpflichtung anrechenbar sein. Neben einem geeigneten Herkunftsnachweis für den bezogenen Strom soll die nachgewiesene Systemdienlichkeit einer Wasserstoff-Produktionsanlage die volle Anrechnung ermöglichen. Dabei ist es maßgeblich, dass nicht nur überschüssiger oder ansonsten abgeregelter Strom einer Nutzung zugeführt wird, sondern auch Strom, der nicht zu volkswirtschaftlich vertretbaren Kosten ins Netz zu integrieren ist. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt, dass die Kosten eines zusätzlich erforderlichen Stromübertragungsnetzausbaus die Kosten einer effizienten Sektorenkopplung übersteigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 2, 3 und 4, Nummer 3 Satz 1, Satz 4 und 4 a - neu -, Satz 5 Buchstabe a0 - neu -, Buchstabe a Satz 2, Buchstabe b, Buchstabe d erstes und zweites Tiret und Buchstabe e sowie Nummer 4 - neu -

2. Zu Nummer 3 Satz 5 Buchstabe e und Buchstabe f - neu -

Zu f:


 
 
 


Drucksache 13/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass unser Energieversorgungssystem zum Gelingen der Energiewende ganzheitlich betrachtet und insbesondere unsere leitungsgebundene Energieversorgung enger gekoppelt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 6 § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 32 Absatz 9 StromNEV

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe c § 34 Absatz 11 Satz 1a - neu - ARegV


 
 
 


Drucksache 437/19

... Die Bundesregierung hat sich in der Klimapolitik ambitionierte Ziele gesetzt. Im Koalitionsvertrag ist insbesondere das Ziel bis 2030 65% Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch verankert. Im EEG sind Ziele und Ausbaupfade für EE zur Stromerzeugung vorgegeben. Für Windenergie an Land gilt ein Ausbaupfad von rd. 2,9 GW und für Photovoltaik von 2,5 GW pro Jahr. Zusätzlich werden von 2019 bis 2021 je 4 GW Sonderausschreibungen für Wind an Land und PV durchgeführt. Der weitere Zubau, um das 65%-Ziel in 2030 zu erreichen, wird derzeit in der AG Akzeptanz/Energiewende der Regierungsfraktionen im Bundestag diskutiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/19




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften Beschluss des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 614/18 B


 
 
 


Drucksache 533/1/19

... -Preissignale entstanden. Dieses historisch gewachsene System entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes. Deshalb bedarf es im Sinne eines zukunftsfähigen und effizienten Systems - und im Zuge der Ergänzung um eine neue Komponente CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

5. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEHG

6. Zu § 7 Absatz 5 BEHG

7. Zu § 8a - neu - BEHG

§ 8a
Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels

8. Zu § 11 Absatz 3 BEHG**

9. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG


 
 
 


Drucksache 486/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat sieht in aus erneuerbaren Energiequellen hergestellten Kraftstoffen eines von mehreren Schlüsselelementen für eine erfolgreiche Energiewende, die darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bieten. Er verweist hierzu auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2019 für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht (BR-Drucksache 346/19(B) -).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/19 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU /EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union

Zu Artikel 2 Nummer 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 346/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffstrategie durch die Bundesregierung. Aus erneuerbaren Quellen hergestellter Wasserstoff ist eines von mehreren Schlüsselelementen für eine erfolgreiche Energiewende, der darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bietet. Andere EU-Länder sowie weitere wirtschaftlich starke Länder außerhalb der EU haben entschlossene Schritte zum Aufbau einer so genannten Wasserstoffwirtschaft eingeleitet. Deutschland sollte sowohl aus klima- als auch aus industriepolitischen Gründen zügig mit einer Strategie für den effizienten Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nachziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht

Zu c:

Zu d:

Zu e:

Zu f:

Zu g:


 
 
 


Drucksache 47/3/19

... 10. Mit dem Clean Energy Package und insbesondere mit der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie schafft die Europäische Union die rechtlichen Grundlagen dafür, dass auch Haushaltskunden durch eine aktive Marktteilnahme beispielsweise als Prosumer an den Entwicklungen der Energiewende teilhaben und davon profitieren können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, frühzeitig die nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die entsprechenden Festlegungen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbrauchern zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/3/19




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 5

3. Zu Nummer 5 Satz 1*

4. Zu Nummer 9, 10 und 11 - neu -


 
 
 


Drucksache 553/1/19

... 2. Der Bundesrat sieht jedoch weitergehenden Handlungsbedarf im Bereich der Unternehmensbesteuerung, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Einerseits haben Steuersatzsenkungen in den USA, Großbritannien und Frankreich das Kräfteverhältnis im internationalen Steuerwettbewerb spürbar verändert, andererseits steht die deutsche Wirtschaft aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sowie der Energiewende in den kommenden Jahren vor erheblichem Investitionsbedarf und das in einer Zeit, in der die außenwirtschaftlichen Risiken zugenommen haben. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China, die Gefahr eines ungeordneten Brexit belasten die exportorientierte deutsche Wirtschaft, so dass die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr den Prognosen zufolge nur noch um 0,5 Prozent wachsen wird. Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit für eine steuerliche Entlastung der deutschen Wirtschaft.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.