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"Europarate"


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0238/04
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0578/04
0907/1/04
0995/04
0808/04
0725/04
0283/04
0907/04B
0299/03
0450/03
0856/03
Drucksache 91/16

... 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf Art. 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 hin. Dieser Artikelsieht vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese sogenannte Istanbul-Konvention gezeichnet - wie insgesamt 40 Staaten bis zum Januar 2016. In Deutschland sollte nunmehr als nächster Schritt auch die Ratifikation rasch erfolgen, denn dadurch würde sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem umfassenden Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung als Ausdruck der Menschenwürde bekennen.



Drucksache 481/16

... Auf EU-Ebene haben politische Entwicklungen im Bereich Kulturerbe in jüngster Zeit von einer fruchtbaren Debatte profitiert. Ermöglicht wurde diese Debatte von Gremien, die die Behörden zusammenführten, welche in den Mitgliedstaaten für die Kulturerbepolitik zuständig sind. Dazu zählen die Reflexionsgruppe "EU und kulturelles Erbe" sowie das European Heritage Heads Forum. Weitere zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen umfassen den Internationalen Museumsrat (ICOM), den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM) und den Europarat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 146/16

... Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2015 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2015



Drucksache 187/16

... Gemäß den Empfehlungen des Europarates für das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/16




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern


 
 
 


Drucksache 162/16

... Darüber hinaus sieht Artikel 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (ETS 210 - Istanbul-Konvention) vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Istanbul-Konvention gezeichnet und beabsichtigt, diese zu ratifizieren. Das deutsche Sexualstrafrecht sieht mit § 177 Absatz 1 Nummer 3 StGB bereits eine Strafbarkeit für Fälle nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen vor, ohne dass die Strafbarkeit von einer Gegenwehr des Opfers abhängig gemacht würde. Um der Istanbul-Konvention jedoch noch besser gerecht zu werden, sollen die Fälle der nicht einverständlichen sexuellen Handlungen, bei denen sich Strafbarkeitslücken gezeigt haben, durch entsprechende Änderungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 179
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 179

Zu § 179

Zu § 179

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3418: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens

2.2 Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

2.3 Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 317/16

... - Bologna-Prozess im Bereich der Hochschulbildung: Von den 48 Ländern des Europäischen Hochschulraums nehmen 38 auch am EQR teil. Der Vorschlag ist mit dem Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA) vereinbar. Konkret stimmen die Deskriptoren für die EQR-Niveaus 5 bis 8 mit den "Dublin-Deskriptoren" für die drei Zyklen des QF-EHEA überein, und zwar einschließlich des Kurzzyklus/Kurzstudiengangs, der Bestandteil des ersten Zyklus ist bzw. mit diesem verknüpft ist. Ein Blick auf die aktuelle Zuordnungspraxis zeigt, dass die meisten Länder die Zuordnung zum EQR und die Selbstzertifizierung gemäß dem QF-EHEA in einem einzigen Prozess vollzogen haben; - Übereinkommen des Europarates über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der Europäischen Region (Lissabonner Anerkennungsübereinkommen) und Empfehlung über die Verwendung von Qualifikationsrahmen für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (Recommendation on the use of qualifications frameworks in the recognition of foreign qualifications), in der die ausdrücklich auf den EQR als Instrument für die akademische Anerkennung verwiesen wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/16




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte

Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit

Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung

Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen

Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen

Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus

Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern

Steuerung des EQR

Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,

EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern

EMPFIEHLT der Kommission,

ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

Anhang III
Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen

Anhang IV
Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2

Anhang V
Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme

Anhang VI
Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen


 
 
 


Drucksache 91/16 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang auf Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 hin. Dieser Artikelsieht vor, dass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese sogenannte Istanbul-Konvention gezeichnet - wie insgesamt 40 Staaten bis zum Januar 2016. In Deutschland sollte nunmehr als nächster Schritt auch die Ratifikation rasch erfolgen, denn dadurch würde sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem umfassenden Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung als Ausdruck der Menschenwürde bekennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts


 
 
 


Drucksache 338/16 (Beschluss)

... | ) vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786), mit welchem der deutsche Gesetzgeber dem aus dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2001 (Cybercrime Convention) sowie dem aus dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme resultierenden Umsetzungsbedarf nachgekommen ist, und mit der Einführung des Straftatbestandes der Datenhehlerei durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 wurden zuletzt Regelungen getroffen, um den Missbrauch der Informationstechnologie zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 68/16

... Meinungs- und Pressefreiheit sind ausgeprägt und werden in Anspruch genommen. Allerdings bestehen rechtliche Einschränkungen. In Einzelfällen kommt es zur strafrechtlichen Verfolgung im Hinblick auf besonders geschützte Institutionen und Güter: Rolle des Königs, Islam als Staatsreligion, territoriale Integrität (Westsahara), Fragen der öffentlichen Moral. Es gibt keine staatliche Zensur. Ausländische Satellitensender und das Internet sind frei zugänglich. Das Anti-Terrorgesetz von 2003 verbietet Medien mit extremistischislamistischem Inhalt. Der Rechtsweg ist in Marokko formal sichergestellt. Probleme ergeben sich aus der Effizienz der Justiz. Marokko arbeitet mit internationalen Partnern (EU, Europarat, EU-Mitgliedstaaten), um die Justiz effizienter und unabhängiger zu machen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist gut ausgebaut und fällt auch Urteile gegen den Staat, wird aber noch selten in Anspruch genommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 338/16

... Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786), mit welchem der deutsche Gesetzgeber dem aus dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2001 (Cybercrime Convention) sowie dem aus dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme resultierenden Umsetzungsbedarf nachgekommen ist, und mit der Einführung des Straftatbestandes der Datenhehlerei durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 wurden zuletzt Regelungen getroffen, um den Missbrauch der Informationstechnologie zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 138/15

... Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2014 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2014



Drucksache 24/15

... - das Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 (im Folgenden: ÜberstÜbk),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 35/1/15

... In Deutschland sind die hier lebenden Minderheiten bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen unter anderem die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Das ILO-Übereinkommen 169 richtet sich jedoch an Völker, die ein bestimmtes Territorium als erste besiedelt und genutzt haben und die aus freien Stücken eine kulturelle Besonderheit bewahren. Da es sich bei den Minderheiten in Deutschland nicht um Ureinwohner im Sinne des Übereinkommens handelt, würde eine Ratifikation im Inland für diese keine direkte Wirkung entfalten."



Drucksache 35/15

... In Deutschland sind die hier lebenden Minderheiten bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen u.a. die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Das ILO-Übereinkommen 169 richtet sich jedoch an Völker, die ein bestimmtes Territorium als erste besiedelt und genutzt haben und die aus freien Stücken eine kulturelle Besonderheit bewahren. Da es sich bei den Minderheiten in Deutschland nicht um Ureinwohner im Sinne des Übereinkommens handelt, würde eine Ratifikation im Inland für diese keine direkte Wirkung entfalten.



Drucksache 35/15 (Beschluss)

... In Deutschland sind die hier lebenden Minderheiten bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen unter anderem die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Das ILO-Übereinkommen 169 richtet sich jedoch an

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169


 
 
 


Drucksache 407/15

... Auf der Grundlage aller ihr zur Verfügung stehenden sachdienlichen Informationen, insbesondere der Informationen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der Mitgliedstaaten, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), des Europarats, des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und sonstiger einschlägiger internationaler Organisationen, ist die Europäische Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, das Kosovo*3, Montenegro, Serbien und die Türkei sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/15




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

Artikel 3
Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage

Artikel 4
Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU

Artikel 5

Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen

Anhang
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2


 
 
 


Drucksache 548/15

... Gemäß den Empfehlungen des Europarates für das



Drucksache 424/14 (Beschluss)

... 5. Die Kommission sollte bei den in der Mitteilung angekündigten Vorschlägen im Kampf gegen Spielabsprachen im Zusammenhang mit Wetten stets das Verhältnis solcher Vorschläge und Empfehlungen zu den in der Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportereignissen vorgesehenen Verpflichtungen der Vertragsstaaten berücksichtigen. Denn die Konvention stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Integrität des Sportes durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu sichern.



Drucksache 424/14

... 5. Die Kommission sollte bei den in der Mitteilung angekündigten Vorschlägen im Kampf gegen Spielabsprachen im Zusammenhang mit Wetten stets das Verhältnis solcher Vorschläge und Empfehlungen zu den in der Konvention des Europarates gegen die Manipulation von Sportereignissen vorgesehenen Verpflichtungen der Vertragsstaaten berücksichtigen. Denn die Konvention stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Integrität des Sportes durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu sichern.



Drucksache 396/14

... Die ausdrückliche Benennung rassistischer Beweggründe entspricht zudem den Empfehlungen mehrerer internationaler, mit der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit befassten Gremien (vgl. Schlussbemerkungen des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung - CERD - der Vereinten Nationen zu den 16. bis 18. Staatenberichten Deutschlands, CERD/C/DEU/CO/18, angenommen am 13. August 2008, Nummer 26; Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Rassismusfragen, Githu Muigai, über seinen Deutschlandbesuch, A/HRC/14/43/Add.2, vom 22. Februar 2010, Rn. 78; Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz - ECRI - des Europarates über Deutschland, fünfte Prüfungsrunde, CRI (2014)2, veröffentlicht am 25. Februar 2014, Rn. 10). Außerdem entspricht sie - wie das geltende Recht (vgl. Bundestagsdrucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 422/2/14

... a) Der Bundesrat begrüßt die auch im Gesetzentwurf (vgl. BR-Drucksache 422/14, Begründung des Gesetzentwurfs, S. 12, 21) dokumentierte Absicht der Bundesregierung, zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit aus Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ETS 210 - Istanbul-Konvention) gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen folgt.



Drucksache 422/14 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt die auch im Gesetzentwurf (vgl. BR-Drucksache 422/14, Begründung des Gesetzentwurfs, S. 12, 21) dokumentierte Absicht der Bundesregierung, zu prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit aus Artikel 36 des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ETS 210 - Istanbul-Konvention) gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Strafbarkeit nicht einvernehmlicher sexueller Handlungen folgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/14 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b und § 184c StGB , Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 201a Absatz 1 StGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 4 und § 184c Absatz 5 StGB Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Regelungsinhalt der §§ 184b Absatz 4 und 184c Absatz 5 StGB-E zu überprüfen.

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB


 
 
 


Drucksache 111/14

... Auf europäischer Ebene betonte die Parlamentarische Versammlung des Europarates, "dass der Zugang zu Wasser als ein grundlegendes Menschenrecht anerkannt werden muss, da es von entscheidender Bedeutung für das Leben auf Erden und ein Rohstoff ist, den sich die Menschheit teilen muss "6. Die EU bekräftigte ferner "die auf den Menschenrechten beruhende Verantwortung aller Staaten für den Zugang zu sauberem Trinkwasser, welches verfügbar, physisch zugänglich, bezahlbar und von annehmbarer Qualität sein muss " 7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 111/14




1. EINLEITUNG

2. AKTUELLER STAND

Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität

Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt

Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene

3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE

Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität

Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen

Mehr Transparenz schaffen

Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe

Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften

Folgemaßnahmen zu Rio+20

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Anhang 1
Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”

Anhang V
ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER


 
 
 


Drucksache 125/14

... Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2013 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2013



Drucksache 284/13

... Mit dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786), mit welchem der deutsche Gesetzgeber dem aus dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2001 (Cybercrime Convention) sowie dem aus dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme resultierenden Umsetzungsbedarf nachgekommen ist, wurden zuletzt Regelungen getroffen, um den Missbrauch der Informationstechnologie zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 284/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 202d
Datenhehlerei

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3, 4 und 6

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 555/13 (Beschluss)

... Die wissenschaftlichen Studien der Weltgesundheitsorganisation, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekannt geworden. Bedenken im Hinblick auf eine eventuelle Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher beziehungsweise gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -


 
 
 


Drucksache 183/13

... 1. Bei einem Erstantrag auf Aufnahme in das RTP erheben die Mitgliedstaaten im Einklang mit den in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankerten Garantien biometrische Daten des Antragstellers in Form von vier Fingerabdrücken, die bei flach aufgelegten Fingern abgenommen und digital erfasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstiges

Beteiligung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Aufbau des RTP

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung

Artikel 4
Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten

Artikel 5
Antragstellung

Artikel 6
Antragsformular

Artikel 7
Reisedokument

Artikel 8
Biometrische Daten

Artikel 9
Belege

Artikel 10
Gebühr

Kapitel III
Prüfung und Bescheidung des Antrags

Artikel 11
Zulässigkeit

Artikel 12
Prüfung des Antrags

Artikel 13
Entscheidung über den Antrag

Kapitel IV
Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 14
Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Artikel 15
Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 16
Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Kapitel V
Verwaltung und Organisation

Artikel 17
Verwaltung

Artikel 18
Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken

Artikel 19
Verhalten des Personals

Artikel 20
Information der Öffentlichkeit

Kapitel VI
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden

Artikel 21
Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems

Artikel 22
Datenkategorien

Artikel 23
Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand

Artikel 24
Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag

Artikel 25
Eingabe von Daten nach Antragstellung

Artikel 26
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags

Artikel 27
Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP

Artikel 28
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP

Artikel 29
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung

Artikel 30
Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung

Kapitel VII
Datenabfrage

Artikel 31
Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender

Artikel 32
Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken

Artikel 33
Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel VIII
Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token

Artikel 34
Speicherfrist

Artikel 35
Änderung der Daten und vorzeitige Löschung

Artikel 36
Verloren gegangene oder gestohlene Token

Kapitel IX
Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit

Artikel 37
Durchführungsmaßnahmen der Kommission

Artikel 38
Entwicklung und Betriebsmanagement

Artikel 39
Nationale Zuständigkeiten

Artikel 40
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 41
Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien

Artikel 42
Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen

Artikel 43
Datensicherheit

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 46
Eigenkontrolle

Artikel 47
Sanktionen

Kapitel X
Rechte der betroffenen Person und Kontrolle

Artikel 48
Recht auf Information

Artikel 49
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Artikel 50
Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte

Artikel 51
Rechtsbehelfe

Artikel 52
Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde

Artikel 53
Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 54
Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 55
Beginn der Übermittlung

Artikel 56
Aufnahme des Betriebs

Artikel 57
Ausschuss

Artikel 58
Änderung der Anhänge

Artikel 59
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 60
Mitteilung

Artikel 61
Beratergruppe

Artikel 62
Schulung

Artikel 63
Monitoring und Evaluierung

Artikel 64
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Einheitliches Antragsformular40

Anhang II
nicht erschöpfende Liste von belegen

1. Belege über den Zweck der Reisen

2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt

3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers

Anhang III
Antragsgebühr

Anhang IV
Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41

Anhang V
Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende


 
 
 


Drucksache 555/13

... Die wissenschaftlichen Studien der WHO, die Empfehlungen des Europarates sowie die positiven Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, die rezeptfreie Vergabe der "Pille danach" abzulehnen. Medizinische Risiken in der Anwendung sind bisher nicht bekannt geworden. Bedenken im Hinblick auf eine evtl. Vernachlässigung der Langzeitverhütung sowie mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen bei zu häufiger Einnahme und fehlender ärztlicher/gynäkologischer Begleitung haben sich in langjähriger Anwendung ebenfalls nicht bestätigt.



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.