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131 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fachkreisen"


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Drucksache 164/20

... Für die Verknüpfung internationaler Klassifikationen zu Seltenen Erkrankungen mit den gesetzlichen Diagnoseklassifikationen und Terminologien (§ 355 Absatz 2 SGB V) entsteht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein jährlicher Gesamtaufwand in Höhe von 70 000 EUR. Dieser Betrag entspricht dem Personalaufwand für eine Vollzeitstelle (E14). Der Aufwand entsteht zum einen durch die große Anzahl von mehr als 6 000 Seltenen Erkrankungen, wobei aufgrund der enormen Forschungsentwicklungen kontinuierlich neue identifiziert und klassifiziert werden. Zum anderen muss bei jedem Eintrag medizinischfachlich überprüft werden, welche Übersetzung in die deutsche Sprache schlüssig, eindeutig und in Fachkreisen üblich ist. Darüber hinaus muss darüber entschieden werden, welche Verknüpfung mit den gesetzlichen Diagnoseklassifikationen und Terminologien aus medizinischfachlicher Sicht sinnvoll ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 86
Verwendung von Verordnungen und Empfehlungen in elektronischer Form.

§ 86a
Verwendung von Überweisungen in elektronischer Form

§ 291
Elektronische Gesundheitskarte

§ 291a
Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis und Mittel zur Abrechnung

§ 291b
Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

§ 291c
Einzug, Sperrung oder weitere Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach Krankenkassenwechsel; Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Elftes Kapitel Telematikinfrastruktur

Erster Abschnitt

§ 306
Telematikinfrastruktur

§ 307
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten

§ 308
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen

§ 309
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Erster Titel Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310
Gesellschaft für Telematik

§ 311
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik

§ 312
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik

§ 313
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

§ 314
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik

§ 315
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik

§ 316
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317
Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 318
Aufgaben des Beirats

Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 320
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung

§ 321
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle

§ 322
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

§ 323
Betriebsleistungen

§ 324
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen

§ 325
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur

§ 326
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung

§ 327
Weitere Anwendungen der Telematikinfrastruktur; Bestätigungsverfahren

§ 328
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

§ 329
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur

§ 330
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur

§ 331
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur

§ 332
Anforderungen an die Wartung von Diensten

§ 333
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Erster Titel Allgemeine Vorschriften

§ 334
Anwendungen der Telematikinfrastruktur

§ 335
Diskriminierungsverbot

§ 336
Zugriffsrechte der Versicherten

§ 337
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten

§ 338
Technische Einrichtungen zur Wahrnehmung der Zugriffsrechte der Versicherten

§ 339
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen

§ 340
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel Elektronische Patientenakte

§ 341
Elektronische Patientenakte

Erster Untertitel Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte

§ 343
Informationspflichten der Krankenkassen

§ 344
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte

§ 345
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen

Zweiter Untertitel Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte

§ 347
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer

§ 348
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser

§ 349
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte

§ 350
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte

§ 351
Übertragung von Daten aus der elektronischen Gesundheitsakte in die elektronische Patientenakte

Dritter Untertitel Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen

§ 353
Erteilung der Einwilligung

Vierter Untertitel Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte

§ 355
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte, des elektronischen Medikationsplans und der elektronischen Notfalldaten

Dritter Titel Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356
Zugriff auf Erklärungen der Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie auf Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

Vierter Titel Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 358
Elektronischer Medikationsplan und elektronische Notfalldaten

§ 359
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten

Sechster Titel Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360
Übermittlung vertragsärztlicher Verordnungen in elektronischer Form

§ 361
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur in der privaten Krankenversicherung

§ 362
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenkasse der Bundesbahnbeamten oder für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Achter Titel Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken

Sechster Abschnitt

§ 364
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen

§ 365
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung

§ 366
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 367
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien

§ 368
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde

§ 369
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit

§ 370
Entscheidung der Schlichtungsstelle

Siebter Abschnitt

§ 371
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme

§ 372
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung

§ 373
Festlegungen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern

§ 374
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben

§ 375
Verordnungsermächtigung

Achter Abschnitt

§ 376
Finanzierungsvereinbarung

§ 377
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 378
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 379
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 380
Finanzierung der den Hebammen und Physiotherapeuten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 381
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 382
Erstattung der dem öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten

§ 383
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

Zwölftes Kapitel Interoperabilitätsverzeichnis

§ 384
Interoperabilitätsverzeichnis

§ 385
Beratung durch Experten

§ 386
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden der Gesellschaft für Telematik

§ 387
Aufnahme von Standards, Profilen und Leitfäden für informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen

§ 388
Empfehlung von Standards, Profilen und Leitfäden von informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen als Referenz

§ 389
Beachtung der Festlegungen und Empfehlungen bei Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 390
Beteiligung der Fachöffentlichkeit

§ 391
Informationsportal

§ 392
Geschäfts- und Verfahrensordnung für das Interoperabilitätsverzeichnis

§ 393
Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Implantateregistergesetzes

Artikel 8
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Innovative digitale medizinische Anwendungen:

a E-Rezept:

b E-Rezept-App:

c Grünes Rezept:

d Digitaler Überweisungsschein:

2. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte:

a Patientensouveränität:

b Ansprüche der Versicherten:

c Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken:

d Interoperabilität:

e Vergütung:

f Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte:

g Datenschutzgerechte Nutzung der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten:

h Fristen für die Gesellschaft für Telematik:

i Bußgeldtatbestände:

3. Zentrale Zuständigkeit für die Sicherheit der Prozesse zur Ausgabe von Karten und Ausweisen:

4. Festlegung der Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur:

5. Gestaltung der Zugriffsberechtigungen:

6. Anbindung weiterer Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur:

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Entfällt

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

5 Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

c Sozialversicherung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu § 291

Zu § 291a

Zu § 291b

Zu § 291c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 31

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu § 306

Zu § 307

Zu § 308

Zu § 309

Zu § 310

Zu § 311

Zu § 312

Zu § 313

Zu § 314

Zu § 315

Zu § 316

Zu §§ 317

Zu §§ 319

Zu § 323

Zu § 324

Zu § 325

Zu § 326

Zu § 327

Zu § 328

Zu § 329

Zu § 330

Zu § 331

Zu § 332

Zu § 333

Zu § 334

Zu § 335

Zu §§ 336

Zu § 338

Zu § 339

Zu § 340

Zu § 341

Zu § 342

Zu § 343

Zu § 344

Zu § 345

Zu § 346

Zu § 347

Zu § 348

Zu § 349

Zu § 350

Zu § 351

Zu § 352

Zu § 353

Zu § 354

Zu § 355

Zu § 356

Zu § 357

Zu § 358

Zu § 359

Zu § 360

Zu § 361

Zu § 362

Zu § 363

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu §§ 364

Zu §§ 371

Zu § 376

Zu § 377

Zu § 378

Zu § 379

Zu § 380

Zu § 381

Zu § 382

Zu § 383

Zu § 384

Zu § 385

Zu § 386

Zu § 387

Zu § 388

Zu § 389

Zu § 390

Zu § 391

Zu § 392

Zu § 393

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5148 BMG: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 57/2/20

... "5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, ob auch im Medizinproduktebereich und im Bereich des Arbeitsschutzes ähnliche Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen künftigen Lieferengpässen wie im Arzneimittelbereich zu treffen sind. Auch sollte geprüft werden, wie die Kommunikation zwischen den betroffenen Behörden und Fachkreisen institutionalisiert werden könnte."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/2/20




Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 57/20

... 4. Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Gesundheit, den "Jour Fixe" zum Thema Lieferengpässe unter Beteiligung der Bundesoberbehörden, der Landesbehörden und der Fachkreise mit einer Evaluation zu beauftragen mit dem Ziel, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen zur Vermeidung von Lieferengpässen vorzuschlagen.



Drucksache 57/20 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zu prüfen, ob auch im Medizinproduktebereich und im Bereich des Arbeitsschutzes ähnliche Maßnahmen zur Vermeidung von möglichen künftigen Lieferengpässen wie im Arzneimittelbereich zu treffen sind. Auch sollte geprüft werden, wie die Kommunikation zwischen den betroffenen Behörden und Fachkreisen institutionalisiert werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten


 
 
 


Drucksache 2/20

... Die bisherige Arbeit des Sachverständigenbeirats hat sich inhaltlich bewährt. Seine Empfehlungen und Bewertungen haben in den beteiligten Fachkreisen Akzeptanz gefunden und bildeten die wissenschaftliche Grundlage für die Entscheidungen der Bundesregierung über neue Berufskrankheiten. An der Struktur des Gremiums als ein rein wissenschaftlich besetztes und ausgerichtetes Fachgremium ist deshalb festzuhalten. Sozialpolitische Bewertungen unter Beteiligung insbesondere der Sozialpartner, der Länder und von Betroffenenverbänden finden im Rahmen des Verordnungsgebungsverfahrens über die neuen Berufskrankheiten statt und dort ausreichend Raum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 18o
Verarbeitung der Unternehmernummer

§ 85
Genehmigungs- und anzeigepflichtige Vermögensanlagen.

§ 95a
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

§ 95b
Systemprüfung

§ 95c
Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern

§ 106a
Elektronischer Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei selbständiger Erwerbstätigkeit nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

§ 123
Übergangsregelung zur Struktur der Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 31a
Informationen an junge Menschen ohne Anschlussperspektive; erforderliche Datenerhebung und Datenübermittlung

§ 281
Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung

§ 313a
Bescheinigungsverfahren

§ 450
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 194a
Modellprojekt zur Durchführung von Online-Wahlen bei den Krankenkassen

§ 194b
Durchführung der Stimmabgabe per Online-Wahl

§ 194c
Verordnungsermächtigung

§ 194d
Evaluierung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 85
Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst

§ 90
Neufestsetzung nach Altersstufen

§ 91
Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

§ 136a
Unternehmernummer

§ 218b
Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten

§ 218f
Evaluation

§ 224
Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer

Artikel 8
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Internationale Organisationen

§ 3
Beschäftigungszeiten

§ 4
Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe

§ 5
Übergangsvorschriften

Artikel 10
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 60
Datenverarbeitung in der landwirtschaftlichen Alterskasse

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 65
Übergangsregelung

Artikel 15
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 5
Dienstherrnfähigkeit, Dienstrecht

Artikel 16
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Artikel 17
Änderung des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes

Artikel 18
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

§ 26a
Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen

Artikel 21
Änderung der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Versicherungsnummern-, Kontoführungs- und Versicherungsverlaufsverordnung

Artikel 23 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 24
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Abschnitt 2
Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten

§ 7
Aufgaben

§ 8
Mitglieder

§ 9
Durchführung der Aufgaben

§ 10
Geschäftsstelle

§ 11
Geschäftsordnung

Abschnitt 3
Übergangsrecht

§ 12
Überprüfung früherer Bescheide

Artikel 25
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 9a
Gemeinsame Grundsätze

Artikel 26
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 20
Systemprüfung

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

V. und die Arbeitsgemeinschaft der berufsständischen Versorgungseinrichtungen bestimmen in Gemeinsamen Grundsätzen den Umfang, die Grundlagen, das Antrags- und Zulassungsverfahren, die Durchführung, die Qualitätssicherung und die Korrekturen für eine Systemprüfung. Sie legen fest, welche Verfahren grundsätzlich von allen Programmen oder Ausfüllhilfen zu erfüllen sind Basismodule und welche Verfahren optional angeboten werden Zusatzmodul . Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat.

Artikel 27
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 28
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung

Regelungen zur Änderung des Beitragsrechts

Regelungen zur Änderung des Melderechts

Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung

Regelungen zur Verbesserung von Verwaltungsleistungen

Regelungen zur Digitalisierung

Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung

Schließen von Lücken im Leistungsrecht

Schließung des DO-Rechts

Weitere Maßnahmen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Haushalte des Bundes und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Haushalte der Deutschen Rentenversicherung

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Vereinfachung Einmalzahlungen

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Unterlagen elektronisch führen

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Steuerbaustein für geringfügig Beschäftigte

Einführung eines Datenspeichers für Kleinstarbeitgeber und eine Ausfüllhilfe für Selbständige

5 Arbeitgeberkonten

Erweiterung der Anzeigepflichten im Hinblick auf Beteiligungen

Regelungen zur Aufsichtszuständigkeit für die Arbeitsgemeinschaften

Einschränkung der kostenfreien Übermittlung von Geldleistungen an den Wohnsitz der Leistungsempfänger

Erweiterung des Bescheinigungsverfahrens

Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen

Kommunikation der Bundesagentur für Arbeit mit der Wirtschaft und anderen Versicherungsträgern sowie mit Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Abwicklung des Erstattungsverfahren bei anderen Sozialversicherungsträgern

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Informationen der Agenturen für Arbeit an junge Menschen ohne Anschlussperspektive

Gesamtschau Erfüllungsaufwand der Bundesagentur für Arbeit

Tabelle

Antragsverfahren für berufsständisch Versicherte

5 Rentenausweis

Einführung einer Unternehmernummer in der gesetzlichen Unfallversicherung

Regress der Sozialversicherungsträger

Alterssicherung der Landwirte

Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung

Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen

Modellprojekt Online-Sozialversicherungswahlen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 18h

Zu Nummer 3

§ 18k

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 18o

Zu Nummer 5

§ 22
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 23

Zu Nummer 7

§ 23a

Zu Nummer 8

§ 23b
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 23c

Zu Nummer 10

§ 25
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

§ 28a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 12

§ 28b

Zu Nummer 13

§ 28c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 14

§ 28e
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

§ 28f

Zu Nummer 16

§ 28l

Zu Nummer 17

§ 28p

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

§ 45

Zu Nummer 19

§ 85
Zu Buchstabe a, Buchstabe b und Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3b

Zu Absatz 3c

Zu Nummer 20

§ 95

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 95b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95c

Zu Nummer 22

§ 95c
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 23

§ 97
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 100

Zu Nummer 26

§ 101

Zu Nummer 27

§ 106
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

§ 106

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 28

§ 106a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

§ 108
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 196a

Zu Nummer 30

§ 111
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 28f

Zu Nummer 31

§ 123

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

§ 16

Zu Nummer 2

§ 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31a

Zu Nummer 3

§ 38
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 281

Zu Nummer 5

§ 282

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 282a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

§ 312

Zu Nummer 8

§ 312a

Zu Nummer 9

§ 313

Zu Nummer 10

§ 313a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

§ 314

Zu Nummer 12

§ 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

§ 320

Zu Nummer 14

§ 337

Zu Nummer 15

§ 404

Zu Nummer 16

§ 405

Zu Nummer 17

§ 450

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10

Zu Nummer 3

§ 13
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 71

Zu Nummer 5

§ 77b
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 91a

Zu Nummer 7

§ 175
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 8

§ 194a
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194b
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 194c
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 194d
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

§ 219

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 6
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 28

Zu Nummer 4

§ 31

Zu Nummer 5

§ 51
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

§ 58
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

§ 78a

Zu Nummer 8

§ 109

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

§ 128

Zu Nummer 13

§ 148

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

§ 187a

Zu Nummer 16

§ 196
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 17

§ 196a

Zu Nummer 18

§ 238
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 238

Zu Nummer 19

§ 242
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

§ 242

Zu Nummer 20

§ 244

Zu Nummer 21

§ 254d

Zu Nummer 22

§ 281a

Zu Nummer 23

§ 307d
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 24

§ 313

Zu Nummer 25

§ 317a

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 2

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 9

§ 47

Zu Nummer 10

§ 85

Zu Nummer 11

§ 86

Zu Nummer 12

§ 87

Zu Nummer 13

§ 90

§ 91

Zu Nummer 14

§ 96

Zu Nummer 15

§ 100
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

§ 130

Zu Nummer 17

§ 136

Zu Nummer 18

§ 136a

Zu Nummer 19

§ 144
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu § 168

Zu Nummer 21

§ 182

Zu Nummer 22

§ 204

Zu Nummer 23

§ 213

Zu Nummer 24

§ 98

Zu Nummer 25

§ 217

Zu Nummer 26

§ 218b

Zu Nummer 27

§ 218d

Zu Nummer 28

§ 218e

Zu Nummer 29

§ 218f

Zu Nummer 30

§ 220

Zu Nummer 31

§ 221

Zu Nummer 32

§ 224
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

§ 28

Zu Nummer 2

§ 37

Zu Nummer 3

§ 74a
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 76

Zu Nummer 5

§ 77

Zu Nummer 6

§ 78

Zu Nummer 7

§ 94
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

§ 101a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

§ 116

Zu Nummer 10

§ 120
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

§ 94

Zu Artikel 9

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

§ 12

Zu Nummer 2

§ 16

Zu Nummer 3

§ 29

Zu Nummer 4

§ 75

Zu Nummer 5

§ 137
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

§ 141

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 10
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 23
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 27b

Zu Nummer 5

§ 40

Zu Nummer 6

§ 60

Zu Nummer 7

§ 61a

Zu Nummer 8

§ 83

Zu Nummer 9

§ 114

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

§ 2

Zu Nummer 2

§ 46
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 65

Zu Artikel 15

§ 5
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

§ 5b
Durch die Änderung wird § 5b Absatz 2 Satz 4 ohne inhaltliche Änderung sprachlich korrigiert.

Zu Nummer 2

§ 7

Zu Artikel 19

§ 14

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 3

Zu Nummer 3

§ 5
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 8

Zu Nummer 5

§ 9

Zu Nummer 6

§ 18

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

§ 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

§ 24

Zu Nummer 9

§ 25

Zu Nummer 10

§ 26a

Zu Nummer 11

§ 31

Zu Nummer 12

§ 33

Zu Nummer 13

§ 34
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 21

§ 2

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zum Zweiten Abschnitt §§ 7 bis 11

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Dritten Abschnitt § 12

Zu § 12

Zu Nummer 3

Anlage 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 25

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 8
Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

§ 9
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

§ 9a

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

§ 5
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Nummer 3

§ 14

Zu Nummer 4

§ 17
Zu Buchstabe a und Buchstabe b

Zu Nummer 5

§ 18

Zu Nummer 6

§ 19

Zu Nummer 7

§ 20
Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

§ 22

Zu Nummer 9

§ 26

Zu Nummer 10

§ 32

Zu Nummer 11

§ 36

Zu Nummer 12

§ 38

Zu Nummer 13

§ 39

Zu Nummer 14

§ 41
Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Absatz 1

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4997, BMAS: Entwurf eines 7. SGB IV-Änderungsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Bund

Jährlicher Aufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

5 Länder

Jährlicher Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 533/19

... Indes sieht der NKR bei diesem Gesetzesvorhaben erneut nicht die zeitlichen Maßgaben gewahrt, die für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen sind. Eine angemessene und frühzeitige Beteiligung ist nicht zuletzt mit Blick auf eine umfassende Würdigung der Gesetzesfolgen notwendig. Die Vorgehensweise entspricht bei diesem Vorhaben aus Sicht des NKR nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung sowie nicht den Vorgaben des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 336/19

... Der Erfüllungsaufwand für pharmazeutische Unternehmer umfasst im Hinblick auf die Änderung von Verkaufsabgrenzungen von Arzneimitteln die notwendige Änderung der Kennzeichnung auf Packungsmaterialien nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 15 AMG, der Packungsbeilage nach § 11 Absatz 1 und 4 AMG sowie der Fachinformation nach § 11a Absatz 1d AMG. Änderungen dazu übermittelt der pharmazeutische Unternehmer per Änderungsanzeige der Zulassungsbehörde. Beruhend auf den Angaben des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Leitfaden) und auf Angaben aus Fachkreisen wird für den pharmazeutischen Unternehmer für die Änderung der Arzneimitteldokumentation je Fertigarzneimittel von einem Aufwand von fünf Arbeitsstunden und bei Bearbeitung durch einen hoch qualifizierten Mitarbeiter von einem Stundenlohn in Höhe von 53,30 Euro ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achtzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Für pharmazeutische Unternehmer

1. Entlassung von Permethrinhaltigen Tierarzneimitteln aus der Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Indoxacarbhaltigen Tierarzneimitteln aus der Verschreibungspflicht

Für verschreibende Personen Ärzte und Ärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen

Für die Verwaltung

Für Apotheken, Bürgerinnen und Bürger sowie Kliniken

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4858, BMG und BMEL: Entwurf der Achtzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 669/19

... sowie der Fachinformation nach § 11a Absatz 1d AMG. Änderungen dazu übermittelt der pharmazeutische Unternehmer per Änderungsanzeige der Zulassungsbehörde. Beruhend auf den Angaben des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Leitfaden) und auf Angaben aus Fachkreisen wird für den pharmazeutischen Unternehmer für die Änderung der Arzneimitteldokumentation je Fertigarzneimittel von einem Aufwand von fünf Arbeitsstunden und bei Bearbeitung durch einen hoch qualifizierten Mitarbeiter von einem Stundenlohn in Höhe von 53,30 Euro ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Verbraucherinnen und Verbraucher

Für pharmazeutische Unternehmer

Verschreibende Personen

4 Apotheken

5. Weitere Kosten

Verbraucher und Verbraucherinnen

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5090, BMG: Entwurf einer Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Pharmazeutische Unternehmer

Verschreibende Personen Ärzteschaft

5 Apotheken

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 396/19

... Das Ressort hat den Erfüllungsaufwand nachvollziehbar dargestellt. Für die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht ein geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand im Zusammenhang mit den ohnehin jedes Jahr vorzunehmenden automationsgestützten Anpassungen beim Lohnsteuerabzug bzw. durch die automationstechnische Umsetzung der Freigrenzen. Indes sieht der NKR nicht die zeitlichen Maßgaben gewahrt, die für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen sind. Eine angemessene und frühzeitige Beteiligung ist auch mit Blick auf eine umfassende Würdigung der Gesetzesfolgen notwendig. Eine Beteiligung binnen weniger Tage ist nicht ausreichend. Derart kurzfristige Abstimmungsprozesse traten zuletzt aus Sicht des NKR gehäuft auf; dadurch wird auch die Prüfung der Gesetzesvorhaben durch den NKR erschwert. Die Vorgehensweise des Bundesministeriums der Finanzen entspricht bei diesem Vorhaben angesichts der zeitlichen Abläufe aus Sicht des NKR nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4940, Bundesministerium der Finanzen: Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Sonstige Prüfpunkte

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 43/19

... Der Erfüllungsaufwand für pharmazeutische Unternehmer umfasst im Hinblick auf die Änderung von Verkaufsabgrenzungen von Arzneimitteln die notwendige Änderung der Kennzeichnung auf Packungsmaterialien nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 15 AMG, der Packungsbeilage nach § 11 Absatz 1 und 4 AMG sowie der Fachinformation nach § 11a Absatz 1d AMG. Änderungen dazu übermittelt der pharmazeutische Unternehmer per Änderungsanzeige der Zulassungsbehörde. Beruhend auf den Angaben des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung (Leitfaden) und auf Angaben aus Fachkreisen wird dabei je Fertigarzneimittel von einem Aufwand von fünf Arbeitsstunden und bei Bearbeitung durch einen hoch qualifizierten Mitarbeiter von einem Stundenlohn in Höhe von 53,30 Euro für die Änderung der Arzneimitteldokumentation ausgegangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1

§ 3b

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht

2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht

3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht

4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3b

Zu § 3b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 556/19

... 4. den maßgeblichen Verbänden und Fachkreisen auf Bundesebene und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65e
Vereinbarung zur Suche und Auswahl nichtverwandter Spender von Blutstammzellen aus dem Knochenmark oder aus dem peripheren Blut

§ 199a
Informationspflichten bei krankenversicherten Studenten

§ 275c
Durchführung und Umfang von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst

§ 275d
Prüfung von Strukturmerkmalen

§ 278
Medizinischer Dienst

§ 279
Verwaltungsrat und Vorstand

§ 280
Finanzierung, Haushalt, Aufsicht

§ 281
Medizinischer Dienst Bund, Rechtsform, Finanzen, Aufsicht

§ 282
Medizinischer Dienst Bund, Verwaltungsrat und Vorstand

§ 283
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

§ 283a
Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 327
Übergangsregelung für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und den Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Errichtung der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 19
Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 6
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 7
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 17
Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen.

Fünfter Abschnitt

§ 53c
Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung

§ 53d
Aufgaben des Medizinischen Dienstes Bund

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Aufhebung der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung

Artikel 13
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 13a
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Artikel 14
Evaluierung

Artikel 14a
Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Artikel 14b
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 514/19

... Das Ressort hat den Gesetzentwurf mit einer Frist von einem Tag dem Nationalen Normenkontrollrat zur Prüfung vorgelegt, was in keiner Weise den zeitlichen Maßgaben entspricht, die für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen sind. Eine angemessene und frühzeitige Beteiligung ist nicht zuletzt mit Blick auf eine umfassende Würdigung der Gesetzesfolgen notwendig. Die Vorgehensweise entspricht bei diesem Vorhaben aus Sicht des NKR nicht den Prinzipien der besseren Rechtsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 442/18

... Die Gründung der öffentlich-privaten Partnerschaft für Cybersicherheit ("cPPP") in der Union im Jahr 2016 war ein erster konkreter Schritt, um die Fachkreise in Forschung, Industrie und öffentlichem Sektor zusammenzubringen und so die Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit zu erleichtern, und sollte innerhalb der Grenzen des Finanzrahmens 2014-2020 zu guten, stärker zielgerichteten Ergebnissen in Forschung und Innovation führen. Die cPPP ermöglichte es den Partnern aus der Industrie, eigene Zusagen in Bezug auf ihre Ausgaben in den in der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft festgelegten Bereichen zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 152/17

... Die neue Fußnote 5 regelt die Probenvorbehandlung bei Stoffen und Stoffgruppen, die adsorptiv an Feststoffe gebunden sein können. In entsprechenden Fachkreisen - insbesondere im Rahmen der Beurteilung von Oberflächengewässern - spielt diese Frage eine große Rolle. Im Grundwasser ist die Bedeutung geringer, da die Trübung, die bei Oberflächengewässern z.B. nach starken Regenfällen oder bei Hochwasser auftritt und durch die Filtration beseitigt werden soll, nicht ins Grundwasser durchschlägt. Aufgrund landesspezifischer Besonderheiten wird es aber zugelassen, dass auf eine Membranfiltration verzichtet werden kann, wenn das gewonnene Grundwasser in einem vergleichbaren Zustand vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Grundwasserverordnung

§ 8a
Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)

Anlage 4a
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a

2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1

3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a

4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Alternativen

V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VI. Befristung

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Sonstige Kosten

X. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/17

... Die neuen Berufskrankheiten führen bei den Unfallversicherungsträgern nicht zu neuen Leistungspflichten. Denn diese Krankheiten sind aufgrund der veröffentlichten wissenschaftlichen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats bereits jetzt nach § 9 Absatz 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit zu entschädigen. Die rechtsförmliche Aufnahme der Erkrankungen in die Verordnung schreibt die bestehende Entschädigungspflicht lediglich fest. Allerdings ist hierdurch mit einer Zunahme der Fallzahlen zu rechnen. Die Manifestation der Erkrankungen in der Berufskrankheiten-Verordnung führt erfahrungsgemäß zu einem höheren Informationsgrad bei den Betroffenen und in den jeweiligen medizinischen Fachkreisen über die potentielle arbeitsbedingte Verursachung der Erkrankungen und damit zu einer Zunahme der Berufskrankheiten-Anzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

- Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4104

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4162, BMAS: Entwurf einer Entwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.2 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder, Kommunen

III. Votum


 
 
 


Drucksache 601/1/16

... zu regeln. Hierfür hat der G-BA den Fachkreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/16 (Beschluss)

... zu regeln. Hierfür hat der G-BA den Fachkreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 683/16 (Beschluss)

... Ein Urteil des Landessozialgerichtes Mecklenburg Vorpommern (Aktenzeichen: L 7 R 60/12) stuft in einem konkreten Fall die Tätigkeit von Notärztinnen oder Notärzten, die auf Honorarbasis tätig sind, als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein. Das Bundessozialgericht hatte in einem Nichtzulassungsbeschluss (Aktenzeichen: B 12 R 19/15) die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Die Entscheidung des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern hat zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Notärztinnen und Notärzte, weil das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht nur jeweils im konkreten Einzelfall geprüft werden kann, dennoch ist es in Fachkreisen zu Verunsicherungen in der Frage gekommen, ob die Tätigkeit von Honorarnotärztinnen und -ärzten nicht auch in anderen Fällen als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum


 
 
 


Drucksache 601/16

... Das Nähere regelt der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 73 Absatz 9 Satz 2 in seiner Verfahrensordnung. Er gibt den Fachkreisen Gelegenheit zur Stellungnahme bevor er erstmals Regelungen nach Satz 3 beschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel

Artikel 5
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6
Anderung der Arzneimittelpreisverordnung

§ 7
Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 1b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 683/16

... Mecklenburg-Vorpommern hat zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Notärztinnen und Notärzte, weil das Vorliegen einer Sozialversicherungspflicht nur jeweils im konkreten Einzelfall geprüft werden kann, dennoch ist es in Fachkreisen zu Verunsicherungen in der Frage gekommen, ob die Tätigkeit von Honorarnotärztinnen und -ärzten nicht auch in anderen Fällen als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden könnte.



Drucksache 438/15

... Die in Fachkreisen und in den Medien verstärkt geäußerte Kritik an mangelhaften Gutachten in familiengerichtlichen - insbesondere in kindschaftsrechtlichen - Verfahren und an der zum Teil unzureichenden Qualifikation der Sachverständigen hat ebenfalls rechtspolitischen Handlungsbedarf ausgelöst. Der Koalitionsvertrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode sieht vor, dass die Qualität dieser Gutachten in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbessert werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 163
Sachverständigengutachten.

§ 163a
Ausschluss der Zeugenvernehmung des Kindes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

§ 41
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 13
Soweit die Vorschriften der Zivilprozessordnung auf Sachverständige, die zum Zweck der Festsetzung des Verkehrswertes nach § 74a Absatz 5 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung angehört werden, entsprechend anzuwenden sind, ist deren bis zum ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetzes] geltende Fassung weiterhin maßgeblich.

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluaierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 28/1/15

... Im Zuge der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten, um sicherzustellen, dass Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich - vorzugsweise innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen. Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden. Es besteht in den Fachkreisen Einigkeit, dass die Abgabe grundsätzlich nur im konkreten Bedarfsfall nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr und zur Gewährleistung einer sachgerechten Beratung grundsätzlich nur unmittelbar an die betroffene Person erfolgen soll. Bei einer Bevorratung kann die für die sichere Einnahme erforderliche Beratung durch Apotheken für einen zukünftigen Notfall nicht in dem Maße wie im Fall eines bereits eingetretenen Notfalls gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/1/15




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 28/15 (Beschluss)

... Im Zuge der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht ist als begleitende Maßnahme ein Versandhandelsverbot geboten, um sicherzustellen, dass Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich - vorzugsweise innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Da der Anwendungserfolg am wahrscheinlichsten ist, je früher die Anwendung erfolgt, muss das Arzneimittel am besten unverzüglich zur Verfügung stehen. Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden. Es besteht in den Fachkreisen Einigkeit, dass die Abgabe grundsätzlich nur im konkreten Bedarfsfall nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr und zur Gewährleistung einer sachgerechten Beratung grundsätzlich nur unmittelbar an die betroffene Person erfolgen soll. Bei einer Bevorratung kann die für die sichere Einnahme erforderliche Beratung durch Apotheken für einen zukünftigen Notfall nicht in dem Maße wie im Fall eines bereits eingetretenen Notfalls gewährleistet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Anlage 1 AMVV

2. Zu Artikel 2a - neu - § 17 Absatz 2b ApBetrO

'Artikel 2a Änderung der Apothekenbetriebsordnung


 
 
 


Drucksache 438/2/15

... Die Qualifikationsanforderungen im Hinblick auf in familiengerichtlichen Verfahren eingesetzte Sachverständige werden seit längerem in Fachkreisen problematisiert. Eine umfassende, bundesweit angelegte und repräsentative Studie zur Qualität familiengerichtlicher Gutachten fehlt jedoch bisher. Eine Qualitätsverbesserung familiengerichtlicher Gutachten ist aber insbesondere im Hinblick auf die oft weitreichende Bedeutung der Empfehlungen der Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren und die Grundrechtsrelevanz von Eingriffen in das elterliche Sorge- und Umgangsrecht ein sinnvolles und erstrebenswertes Ziel.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/2/15




Zu Artikel 2 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 534/14

... Die neuen Berufskrankheiten führen bei den Unfallversicherungsträgern nicht zu neuen Leistungspflichten. Denn diese Krankheiten sind aufgrund der veröffentlichten wissenschaftlichen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats bereits jetzt nach § 9 Absatz 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit zu entschädigen. Die rechtsförmliche Aufnahme der Erkrankungen in die Verordnung schreibt die bestehende Entschädigungspflicht lediglich fest. Allerdings ist hierdurch mit einer Zunahme der Fallzahlen zu rechnen. Die Manifestation der Erkrankungen in der Berufskrankheiten-Verordnung führt erfahrungsgemäß zu einem höheren Informationsgrad bei den Betroffenen und in den jeweiligen medizinischen Fachkreisen über die potentielle arbeitsbedingte Verursachung der Erkrankungen und damit zu einer Zunahme der Berufskrankheiten-Anzeigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen - Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Berufskrankheit Nummer 2113

Zu Berufskrankheit Nummer 2114

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3063: Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Evaluierung


 
 
 


Drucksache 325/13

... . Um diesen Bedarf abdecken zu können, erfolgt eine Kooperation mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, der seinerseits dem BMAS für einen Teil der Biostoffe beschlussreife Einstufungsvorschläge unterbreiten wird. Für die Einstufung sind gezielte Literaturrecherchen zu den einzelnen Biostoffen erforderlich sowie deren wissenschaftliche Auswertung und Aufbereitung. Darüber hinaus ist eine Diskussion und Konsensfindung in den jeweiligen wissenschaftlichen Fachkreisen unabdingbar. Auch ist eine Beschlussfassung durch den Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe vorgesehen, um wegen der wirtschaftlichen Bedeutung eine allgemeine Akzeptanz bei den betroffenen Kreisen zu erreichen. Der Aufwand für die Einstufung variiert und kann deshalb nur pauschal beurteilt werden. Einen erhöhten Aufwand bringt die Beurteilung wissenschaftlich oder politisch besonders relevanter Biostoffe mit sich (z.B. SARS, Influenza A H5/N1, Bacillus anthracis), da hier neben der eigentlichen Einstufung spezielle Begründungspapiere - sog. Dossiers - erstellt werden müssen. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Dossiers beträgt zwischen 2.000 und 4.000 €. Die jährlichen Gesamteinstufungskosten für das BMAS sind mit rund 60.000 € anzusetzen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, insbesondere die Fachdiskussion und die Konsensfindung zu koordinieren und den Wissenstransfer sicherzustellen. Hierfür fallen Kosten in Höhe von rund 15.000 € an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 91/12

... In den Stellungnahmen der Fachkreise zum Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 135/12

... Eine Online-Konsultation fand nicht statt, da es sich bei der Einziehungsproblematik um ein Thema handelt, mit dem nur ein begrenzter Expertenkreis vertraut ist. Angesprochen wurden allerdings Vertreter der Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen, die sich der Förderung des Rechts, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Opferhilfe widmen.27 Die Einziehung kriminellen Vermögens ist ein Thema, das in Fachkreisen auf großes Interesse stößt. Einziehung und Vermögensabschöpfung werden auf internationaler Ebene immer häufiger in Sitzungen und Seminaren behandelt .28 Nach Ansicht der Fachleute spiegeln die vorgeschlagenen Richtlinienbestimmungen größtenteils bewährte Praktiken wider, die den von CARIN zwischen 2005 und 2010 herausgegebenen Empfehlungen entsprechen. Der Vorschlag steht auch im Einklang mit den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) der OECD zur Einziehung.29

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 135/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU

1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

2.3. Rechtsgrundlage

2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte

2.5. Wahl des Instruments

2.6. Erläuterung der Artikel

- Gegenstand Artikel 1

- Begriffsbestimmungen Artikel 2

- Einziehung Artikel 3

- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4

- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5

- Dritteinziehung Artikel 6

- Sicherstellung Artikel 7

- Garantien Artikel 8

- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9

- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10

- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11

Vorschlag

Titel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Sicherstellung Einziehung

Artikel 3
Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung

Artikel 4
Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten

Artikel 5
Einziehung ohne vorherige Verurteilung

Artikel 6
Dritteinziehung

Artikel 7
Sicherstellung

Artikel 8
Garantien

Artikel 9
Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung

Artikel 10
Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Statistik

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten


 
 
 


Drucksache 377/11

... e) eine systematische Auswertung der wissenschaftlichen Daten und entsprechender Studien, die unter Zugrundelegung von in Fachkreisen allgemein anerkannten Empfehlungen zur Konzeption und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

Option 1 - Aufhebung sämtlicher Rechtsvorschriften über diätetische Lebensmittel also der Rahmenrichtlinie und aller in diesem Rahmen erlassenen Einzelrichtlinien

Option 2 - Aufhebung der Rahmenrichtlinie über diätetische

Option 3 - Überarbeitung der Rahmenrichtlinie mit Erstellung einer Positivliste diätetischer Lebensmittel, die besonderen Anforderungen an Zusammensetzung und/oder Etikettierung genügen müssen

Option 4 - Änderung der Rahmenrichtlinie und Ersatz des Notifizierungsverfahrens durch ein zentrales Vorab-Zulassungsverfahren auf EU-Ebene auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Inverkehrbringen

Artikel 3
Inverkehrbringen

Artikel 4
Vorverpackte Lebensmittel

Artikel 5
Freier Warenverkehr

Artikel 6
Notfallmaßnahmen

Kapitel III
Anforderungen

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 7
Einleitende Bestimmungen

Artikel 8
Gutachten der Behörde

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Artikel 9
Allgemeine Anforderungen an Zusammensetzung und Information

Abschnitt 3
besondere Anforderungen

Artikel 10
Besondere Anforderungen an Zusammensetzung und Information

Kapitel IV
EU-Liste der Zugelassenen Stoffe

Artikel 12
Vertrauliche Informationen im Rahmen des Zulassungsverfahrens

Kapitel V
Vertraulichkeit

Artikel 13
Allgemeine Vertraulichkeitserklärung

Kapitel VI
Verfahrensbestimmungen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Dringlichkeitsverfahren

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Übergangsbestimmungen

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 130/11

... Nach § 5b wird ein neuer § 5c in die BtMVV eingefügt. Die intensive Diskussion mit den Fachkreisen hat gezeigt, dass in stationären Hospizen und Einrichtungen der SAPV ein erheblicher Bedarf an BtM für Notfälle besteht und es deshalb erforderlich ist, einen Notfallvorrat einzurichten und zur Verfügung zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen, Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1449: Entwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 95. Die Bundesregierung wird allerdings gebeten, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die in Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe b vorgesehene Verknüpfung von Ausbildungsdauer und Berufspraxis (5 Jahre und 1 Jahr) gestrichen wird. Auf eine zweijährige Praxiszeit kann auch nach Ansicht von Fachkreisen nicht verzichtet werden. Zudem sollte es Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a ermöglichen, die erforderliche Berufspraxis auch durch eine nach Abschluss des Hochschulstudiums ausgeübte einschlägige selbständige Tätigkeit nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 59. Die Bundesregierung wird allerdings gebeten, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die in Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe b vorgesehene Verknüpfung von Ausbildungsdauer und Berufspraxis (5 Jahre und 1 Jahr) gestrichen wird. Auf eine zweijährige Praxiszeit kann auch nach Ansicht von Fachkreisen nicht verzichtet werden. Zudem sollte es Artikel 46 Absatz 1 Buchstabe a ermöglichen, die erforderliche Berufspraxis auch durch eine nach Abschluss des Hochschulstudiums ausgeübte einschlägige selbständige Tätigkeit nachzuweisen.

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Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 453/1/10

... Das Wort "Bestätigungslösung" ist mittlerweile sowohl in Fachkreisen als auch in den Medien eindeutig besetzt. Bezeichnet wird damit die von Verbraucherschutzorganisationen und auch vom Bundesrat zu dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen im Beschluss vom 19. September 2008 - BR-Drs. 553/08(B) - unter Ziffer 5 erhobene Forderung, die Wirksamkeit einer im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs vom Verbraucher abgegebenen Erklärung von der Bestätigung in Textform abhängig zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/1/10




Zu Ziffer 2 Absatz 1 und 3


 
 
 


Drucksache 231/1/10

... ) in der jeweils geltenden Fassung nicht unwesentlich hinauszugehen, ist bereits jetzt aus fachlicher Hinsicht als schwierig anzusehen. Inwieweit eine im Jahr 2012 zu erwartende Verschärfung der Anforderungen in der EnEV überhaupt technisch umgesetzt werden kann, wird in Fachkreisen zurzeit diskutiert. Das Ergebnis ist noch nicht absehbar. Wesentliche notwendige Baumaßnahmen z.B. des Landes Nordrhein-Westfalen sind im dortigen Hochschulmodernisierungsprogramm bereits etatisiert. Erste Architekten-Planungen haben gezeigt, dass über die zurzeit geltenden rechtlichen Forderungen hinaus beispielsweise dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen kein finanzieller Spielraum zur Verfügung steht, um weitergehende energieeffiziente Maßnahmen innerhalb des Kostenrahmens durchzuführen. ...

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/10




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2, 3 - neu - und 4 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

12. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 231/10 (Beschluss)

... ) in der jeweils geltenden Fassung nicht unwesentlich hinauszugehen, ist bereits jetzt aus fachlicher Hinsicht als schwierig anzusehen. Inwieweit eine im Jahr 2012 zu erwartende Verschärfung der Anforderungen in der EnEV überhaupt technisch umgesetzt werden kann, wird in Fachkreisen zurzeit diskutiert. Das Ergebnis ist noch nicht absehbar. Wesentliche notwendige Baumaßnahmen z.B. des Landes Nordrhein-Westfalen sind im dortigen Hochschulmodernisierungsprogramm bereits etatisiert. Erste Architekten-Planungen haben gezeigt, dass über die zurzeit geltenden rechtlichen Forderungen hinaus beispielsweise dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen kein finanzieller Spielraum zur Verfügung steht, um weitergehende energieeffiziente Maßnahmen innerhalb des Kostenrahmens durchzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 und 3 - neu - EDL-G

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 EDL-G allgemein

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 3 EDL-G

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 EDL-G

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 - neu - EDL-G

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 und 2 EDL-G

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 EDL-G

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 EDL-G

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 EDL-G

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EDL-G

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 831/10

... Um diese Probleme anzugehen, leitet die Kommission auf der Grundlage dieses Grünbuchs eine umfassende Konsultation zu Fragen im Zusammenhang mit dem freien Verkehr öffentlicher Urkunden (Abschnitt 3) und der Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden (Abschnitt 4) ein. Die Beiträge aus Fachkreisen und der breiten Öffentlichkeit dienen der Ausarbeitung eines politischen Konzepts auf EU-Ebene und der Formulierung entsprechender Legislativvorschläge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/10




Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern

1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden

3.1 Problemstellung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten

a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde

Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind

b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden

Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form

Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll

c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden

Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen

d Die europäische Personenstandsurkunde

Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische

4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

4.1 Problemstellung

4.2 Rechtsrahmen

4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden

a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung

Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen

b Anerkennung von Rechts wegen

Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen

c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen

Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden

Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 805/09

... ). In diesen Feldern nehmen sie mit beratender Stimme an der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz teil. Ein in der Regel jährlich stattfindendes Arbeitsschutzforum bezweckt den Dialog mit den beteiligten Fachkreisen, der Wissenschaft und der Fachöffentlichkeit (§ 20b Absatz 3 ArbSchG). Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie hat mittlerweile konkrete Gestalt bekommen. Die Träger dieser Strategie haben sich im Konsens mit den Sozialpartnern für den Zeitraum 2008 – 2012 auf folgende konkrete Arbeitsschutzziele verständigt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 187 Übereinkommen über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz, 2006 Übersetzung

I. Begriffsbestimmungen

Artikel 1

II. Ziel

Artikel 2

III. Innerstaatliche Politik

Artikel 3

IV. Innerstaatliches System

Artikel 4

V. Innerstaatliches Programm

Artikel 5

VI. Schlussbestimmungen

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Besonderes

Im Einzelnen:

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung)

Empfehlung 197 Empfehlung betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

I. Innerstaatliche Politik

II. Innerstaatliches System

III. Innerstaatliches Programm

IV. Innerstaatliches Profil

V. Internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch

VI. Aktualisierung des Anhangs

Anhang
Urkunden der Internationalen Arbeitsorganisation, die für den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz relevant sind

I. Übereinkommen

II. Empfehlungen

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 197 vom 15. Juni 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 980: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz


 
 
 


Drucksache 656/09

... Dies bedeutet, dass auf politischer Ebene und in Fachkreisen ausgiebig erörtert wurde, welche Vorteile die Mobilität zu Lernzwecken hat und wie sie ausgeweitet werden könnte. Es besteht ein eindeutiger Konsens über das Ziel, die Mobilitätsmöglichkeiten allgemein und insbesondere für junge Menschen auszubauen. Um dies zu erreichen, gilt es nun, auf diesen Konsens aufzubauen und Strategie zu definieren. Mit diesem Grünbuch soll eine Debatte mit den Stakeholdern und der breiteren Öffentlichkeit eröffnet sowie deren Meinung zur Frage eingeholt werden, wie die Chancen junger Menschen auf eine Mobilitätserfahrung am besten nachhaltig gesteigert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/09




Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern

3 Einleitung

Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken

Warum ein Grünbuch?

Arten der Mobilität

1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken

1.1. Information und Beratung

1.2. Anreize und Motivation

1.3. Sprachen und Kulturen

1.4. Rechtliche Fragen

1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen

1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union

1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung

1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen

2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up

2.1. Mentoring und Integration

2.2. Anerkennung und Anrechnung

3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität

3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen

3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen

3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning

3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren

3.5. Mobilitätsziele

3 Fazit

So können Sie an der Konsultation teilnehmen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.