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"Frontex"
Drucksache 68/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
Drucksache 68/20
Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
Drucksache 68/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX)
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 140. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene deutliche Aufstockung der Finanzmittel für den Bereich Grenzmanagement. Die Einrichtung des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement erachtet er daher als konsequenten und wichtigen Schritt, um den für die Wahrung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts essenziellen Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der finanzielle Bedarf der Agentur Europäische Grenz- und Küstenwache steigt insbesondere durch die weitere Implementierung der neuen Frontex-Verordnung sowie die mögliche Weiterentwicklung zu einer europäischen Grenzschutzpolizei.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 205. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene deutliche Aufstockung der Finanzmittel für den Bereich Grenzmanagement. Die Einrichtung des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement erachtet er daher als konsequenten und wichtigen Schritt, um den für die Wahrung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts essenziellen Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der finanzielle Bedarf der Agentur Europäische Grenz- und Küstenwache steigt insbesondere durch die weitere Implementierung der neuen Frontex-Verordnung sowie die mögliche Weiterentwicklung zu einer europäischen Grenzschutzpolizei.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... 5. http://frontex.europa.eu/publications
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... Gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung enthält der Vorschlag außerdem Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europ8 arat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind. Die in Bezug auf diesen Vorschlag wichtigsten Agenturen und Einrichtungen sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)9, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex)10, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)11, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)12, die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)13, die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust)14, das Europäische Polizeiamt (Europol)15, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)16, die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)17 und die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA)18.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 31/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final
... Um dem Passagieraufkommen und der Infrastruktur an den verschiedenen Arten von Außengrenzen Rechnung zu tragen, unterscheidet der Vorschlag zwischen Luftaußengrenzen und anderen Außengrenzen. Sollte eine systematische Überprüfung beispielsweise aufgrund der Infrastruktur und des Passagieraufkommens unverhältnismäßig große Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an den Grenzen haben, so könnte an den Land- und Seegrenzen auf den systematischen Abgleich mit Datenbanken verzichtet werden, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder die öffentliche Gesundheit hierdurch nicht gefährdet werden. Die Risikoanalyse sollte der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden Frontex) mitgeteilt werden und Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung an die Kommission und an Frontex sein. Frontex kann die Anwendung dieser Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten dann einer Risiko- und Gefährdungsanalyse unterziehen. Außerdem wird die Kommission in ihren halbjährlichen Berichten über das Funktionieren des Schengen-Raums besonderes Augenmerk auf mögliche Lockerungen der systematischen Grenzkontrollen an bestimmten Grenzübergangsstellen an Land und auf See richten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnis der Konsultationen
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
• Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Die Europäische Grenz- und Küstenwache stellt einen wesentlichen Fortschritt im Grenzmanagement der EU dar. Sie zielt speziell auf die Schwachstellen ab, die während der Migrations- und Flüchtlingskrise so offenkundig wurden: die unkoordinierten Anstrengungen, die mangelnde Kohärenz bei den Grenzkontrollen und die Mängel bei der Bereitstellung von nationalem Knowhow. Sie wird ein integriertes Grenzmanagement ermöglichen, indem sie eine neue, starke Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit den für das Grenzmanagement zuständigen nationalen Behörden einschließlich der nationalen Küstenwachen, soweit sie mit Aufgaben der Grenzkontrolle betraut sind, zusammenbringt.9 Mit neuen Aufgaben in Bereichen wie der Rückführung wird die Agentur auf der Arbeit von Frontex aufbauen und einen systematischen EU-Ansatz organisieren. Sie wird das HotspotKonzept formalisieren, mit dem derzeit die am stärksten unter Druck stehenden Mitgliedstaaten unterstützt werden. Insbesondere wird sie hohe, einheitliche Standards gewährleisten, mit obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen zu den Kapazitäten und der Reaktionsbereitschaft der Mitgliedstaaten, und schließlich kann die Agentur damit betraut werden, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats direkt einzugreifen10.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 29/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs - COM(2015) 667 final
... Derzeit gibt es mehr als 300 zivile und militärische Behörden in den Mitgliedstaaten, die Aufgaben der Küstenwache in den verschiedensten Bereichen (wie Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz) wahrnehmen. Mehrere EU-Agenturen, insbesondere Frontex, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur unterstützen die nationalen Behörden bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 2b Europäische Zusammenarbeit bei der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Ausreichende Mittel müssen bereitgestellt werden, um die Wirksamkeit der EURückkehrpolitik entsprechend der Forderung des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 zu erhöhen. Aufbauend auf dem Europäischen Rückkehrfonds (2008-2013) wird der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) die Rückkehrmaßnahmen der Mitgliedstaaten wesentlich unterstützen, die wiederum beabsichtigen, im Rahmen ihrer nationalen Programme im Zeitraum 2014-2020 mehr als 800 Mio. EUR bereitzustellen. Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob die für Rückkehrmaßnahmen auf EU-Ebene zugewiesenen Mittel erhöht werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung einschlägiger FrontexMaßnahmen, und wird in den kommenden Jahren gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 123/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung - COM(2014) 154 final
... 32. Bei Maßnahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten ist die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards zu gewährleisten. Der Bundesrat hält es für unabdingbar, konsequente Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko, dass Menschen auf dem Weg nach Europa ihr Leben verlieren, minimieren. In enger Abstimmung mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission sollten diesbezüglich zur Verfügung stehende Mittel effizient insbesondere für die Stärkung der Aktivitäten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) im Mittelmeer und an den südöstlichen Grenzen der EU genutzt werden. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung und die Pflicht zur Seenotrettung müssen umfassend beachtet werden.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Trotz der bereits getroffenen Maßnahmen ist auch die Ostgrenze der EU nach wie vor ein Ziel des illegalen Handels, insbesondere das Baltikum. Die wichtigsten Herkunftsländer sind in diesem Fall Russland, die Ukraine und zunehmend auch Belarus. Im Falle Russlands (und auch der VAE) handelt es sich beim Großteil der beschlagnahmten Erzeugnisse um echte Ware. Das bedeutet, dass sie zwar legal hergestellt werden, jedoch in Mengen, die die Nachfrage in den Ursprungsländern bei Weitem übersteigen. Unabhängig davon, ob im Herkunftsland die fälligen Zölle entrichtet werden, werden diese Erzeugnisse dann in die EU geschmuggelt. Analysen von Frontex bestätigen, dass der Zigarettenschmuggel eines der Hauptprobleme an der Ostgrenze der EU ist, und deuten auf große geschmuggelte Mengen aus den Ländern des westlichen Balkans hin. Diesen Analysen zufolge erschwert der Zigarettenschmuggel auch in erheblichem Maße die Arbeit der Grenzbehörden an den östlichen Landgrenzen, einschließlich der Landgrenzen mit der Türkei und den Ländern des westlichen Balkans18.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... (15) "Frontex" die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2007/200434 errichtete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
• Beteiligung
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des EES
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Zweck
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Technische Architektur des EES
Artikel 7 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze
Artikel 9 Automatisches Berechnungssystem
Artikel 10 Informationsmechanismus
Kapitel II Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden
Artikel 11 Personenbezogene Daten der Visuminhaber
Artikel 12 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen
Artikel 13 Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde
Artikel 14 Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung
Artikel 15 Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen
Kapitel III Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden
Artikel 16 Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber
Artikel 17 Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP
Artikel 18 Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Kapitel IV Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 20 Speicherfrist
Artikel 21 Änderung von Daten
Artikel 22 Vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel V Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems
Artikel 24 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 25 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 26 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 27 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 28 Datensicherheit
Artikel 29 Haftung
Artikel 30 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 31 Eigenkontrolle
Artikel 32 Sanktionen
Kapitel VI Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 33 Recht auf Information
Artikel 34 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 35 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 36 Rechtsbehelfe
Artikel 37 Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 38 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 40 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 41 Aufnahme des Betriebs
Artikel 42 Ausschuss
Artikel 43 Mitteilungen
Artikel 44 Beratergruppe
Artikel 45 Schulung
Artikel 46 Monitoring und Evaluierung
Artikel 47 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Finanzbogen
Drucksache 463/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
... (6) Der Mehrjahresrahmen sollte Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten. Die wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union im Zusammenhang mit diesem Mehrjahresrahmen sind das durch die Verordnung (EU)4 Nr. 43 9/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates 5 errichtete Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), das durch die Entscheidung 2008/381/EG des Rates 6 eingerichtete Europäische Migrationsnetzwerk, das durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 errichtete Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), der durch die Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Beschluss Nr. .../2012/EU des Rates vom zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens 2013-2017 für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2220: Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Die Kommission wird sich des Weiteren für die Stärkung und formelle Einrichtung von Partnerschaften mit internationalen Organisationen 32 einsetzen, die im Bereich des 31 Bei den Agenturen handelt es sich um die CEPOL, das EASO, das EIGE, Europol, Eurojust, die FRA und Frontex, http://ec.europa.eu/anti-trafficking/entity.action?id=55a48066-dcf5-4e71-b191-cedcf0caa97a.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 554/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen KOM (2011) 560 endg.
... (7) Bevor ein Beschluss über die vorübergehende Wiedereinführung bestimmter Kontrollen an den Binnengrenzen gefasst wird, sollte gründlich geprüft werden, inwieweit Maßnahmen, die auf die Beseitigung des ursprünglichen Problems zielen, in Anspruch genommen werden können; dazu gehören neben Hilfsmaßnahmen durch EU-Einrichtungen wie Frontex oder Europol auch Unterstützungsmaßnahmen technischer oder finanzieller Art auf nationaler und/oder auf Unionsebene. Des Weiteren sollte jeder Beschluss über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen auf der Grundlage stichhaltiger Informationen gefasst werden, die entweder der die Wiedereinführung beantragende Mitgliedstaat liefern kann oder die aus anderen Quellen, z.B. einem Kontrollbesuch, stammen können.
Vorschlag
Begründung
1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 23 Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 23a Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 24 Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren
Artikel 25 Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
Artikel 26 Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln
Artikel 27 Information der Gesetzgeber
Artikel 29 Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
Artikel 30 Information der Öffentlichkeit
Artikel 33a Ausschussverfahren
Artikel 2
Drucksache 112/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen KOM (2011) 76 endg.
... Die Kommission wird die Möglichkeit einer Erfassung dieser Zahlen in den EUROSTAT-Rückübernahmestatistiken prüfen, so dass auf deren Grundlage die Durchführung der EU-Rückübernahmeabkommen leichter bewertet werden kann. Bis dahin sollte FRONTEX umfassende statistische Daten über Rückübernahmen erfassen (ohne personenbezogene Daten), um zuverlässigere Zahlen über die Rückübernahmen im Rahmen der Rückübernahmeabkommen zu erhalten.
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... - der PSK und der COSI (Ausschuss für Innere Sicherheit, der durch den AEUV eingeführt wurde) sowie das SITCEN, die Kommission und andere im Bereich der Sicherheit tätige Agenturen wie EUROPOL, EUROJUST und FRONTEX zusammenarbeiten werden und den EU-Organen eine gemeinsame Bedrohungsanalyse vorlegen werden;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 144/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen KOM (2011) 118 endg.
... - Absatz 1: Die von FRONTEX entwickelten gemeinsamen zentralen Lehrpläne für Grenzschutzbeamte werden ausdrücklich erwähnt. Auf die Notwendigkeit einer besonderen Schulung zur Erkennung von Situationen mit besonders schutzbedürftigen Personen wurde erst kürzlich im Aktionsplan der Kommission für unbegleitete Minderjährige (KOM (2010)
Drucksache 311/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind KOM (2011) 290 endg.
... erhalten das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen des Prüfverfahrens zeitgleich mit den Ausschussmitgliedern den Vorschlag für einen Beschluss der Kommission über die Aufhebung der Befreiung eines oder mehrerer Drittländer von der Visumpflicht, sowie Begleitdokumente wie etwaige FRONTEX- und EASO-Berichte und die ursprünglichen Mitteilungen der Mitgliedstaaten.
Drucksache 809/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) KOM (2011) 811 endg.
... Die Forschung ist an der Sicherheit der Bürger ausgerichtet und soll aktiv mit der Tätigkeit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert werden, um die Zusammenarbeit mit dieser auszubauen, insbesondere über die bereits bestehende Rahmenvereinbarung für Zusammenarbeit, wobei anerkannt wird, dass es Technologien gibt, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen relevant sind (Technologien mit doppeltem Verwendungszweck). Die Koordinierungsmechanismen mit den entsprechenden EU-Agenturen (wie FRONTEX, EMSA und Europol) werden weiter ausgebaut, um eine bessere Koordinierung der Unionsprogramme und -strategien für interne und äußere Sicherheit sowie anderer Unionsinitiativen zu erreichen.
Drucksache 555/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wahrung des Schengen-Svstems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen KOM (2011) 561 endg.
... Die Europäische Union verfügt bereits über Instrumente, mit denen sie Mitgliedstaaten helfen kann, ihren Verpflichtungen nachzukommen, und auf kritische Situationen reagieren kann, die Schengen gefährden könnten. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten bei der Kommission finanzielle und praktische Unterstützung aus den EU-Fonds beantragen. Die Außengrenzagentur Frontex kann gemeinsame Operationen organisieren oder Soforteinsatzteams entsenden. Darüber hinaus können Mitgliedstaaten auch bei anderen Mitgliedstaaten, bei Europol oder beim Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen um Unterstützung nachsuchen. Einzelheiten hierzu enthält Anhang 1.
Mitteilung
3 Einleitung
1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen
Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums
Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können
Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?
Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union
Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU
3 Fazit
Anhang 1 EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen
Unterstützung durch Frontex
EU -Mittel
Andere unterstützende Maßnahmen
Zusammenarbeit mit Drittländern
Anhang 2 Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann
Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen
Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer
Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten
Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten
Drucksache 838/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) KOM (2011) 873 endg.
... Dieser Vorschlag sieht den Rechtsrahmen vor, der erforderlich ist, um der Forderung des Europäischen Rates vom 23./24. Juni 2011 nach Ausbau des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) nachzukommen und ihr Priorität einzuräumen, damit das System bis 2013 betriebsbereit ist und die für die Grenzüberwachung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union1 (Frontex), nachstehend "Agentur" genannt, operative Informationen austauschen und ihre Zusammenarbeit verbessern können.
Drucksache 367/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (18. Bericht über "Bessere Rechtsetzung" 2010) KOM (2011) 344 endg.
... Frontex-Verordnung, KOM (2010)
1. Einführung
2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe
3.1. Kommission
3.2. Nationale Parlamente
3.3. Europäisches Parlament und Rat
3.4. Ausschuss der Regionen
4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden
4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle
4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab
5. Schlussfolgerung
Anhang Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... (v) Der Mehrjahresrahmen muss Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten9. Die in diesem Zusammenhang wichtigsten Agenturen und Einrichtungen der Union sind das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)10, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX)11, das Europäische Migrationsnetzwerk12, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE)13, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB)14, die Stelle für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union (Eurojust)15, das Europäische Polizeiamt (Europol)16, die Europäische Polizeiakademie (CEPOL)17, die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts18 sowie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)19.
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... – die jährliche Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts durch Eurojust, Europol und Frontex, der dem Europäischen Parlament und den einzelstaatlichen Parlamenten sowie der Kommission und dem Rat vorzulegen ist; dieser gemeinsame Bericht, auf dessen Vorlage eine öffentliche Anhörung mit NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft folgen sollte, sodass sie ihre Sachkenntnis einbringen können, sollte beitragen zu einem besseren Verständnis von:
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010)
Drucksache 100/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.; Ratsdok. 6898/10
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010)
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Durch EUROSUR soll die Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets, vor allem an südlichen Seegrenzen und östlichen Landgrenzen verstärkt werden. EUROSUR ist ein System, das es den Grenzüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten (Grenzschutz, Küstenwache, Polizei, Zoll und Marine) erlauben wird, operative Daten auszutauschen und untereinander sowie mit FRONTEX zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, die Zahl der illegalen Einwanderer zu verringern, die unerkannt in die EU gelangen, die Todesrate unter den illegalen Einwanderern zu senken, indem mehr Menschenleben auf See gerettet werden, und die die innere Sicherheit durch Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Terrorismus, Menschenhandel, Waffen- und Drogenschmuggel etc.) zu erhöhen. Für die Zwecke der Schaffung des technischen und operativen Rahmens von EUROSUR sollen im Rechtsetzungsvorschlag folglich die Aufgaben und Funktionen der nationalen Koordinierungszentren und die Schaffung eines dezentralen Kommunikationsnetzwerks schwerpunktmäßig behandelt und gemeinsame Regeln für den Datenaustausch der nationalen Koordinierungszentren untereinander und mit FRONTEX aufgestellt werden.
Drucksache 840/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Die Verfahren für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente KOM (2010) 776 endg.
... 41. Sitzung des interparlamentarischen Ausschusses zum Thema „Demokratische Rechenschaftspflicht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Evaluierung von Europol, Eurojust, Frontex und Schengen" (Brüssel, 4./5. Oktober 2010).
Mitteilung
1. Einleitung: die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL
2. die Parlamentarische Kontrolle der Tätigkeiten von EUROPOL nach dem geltenden Rechtsrahmen
2.1. Europäisches Parlament
2.2. Nationale Parlamente
3. Die Debatte über die Parlamentarische Kontrolle von EUROPOL
3.1. Der Standpunkt des Europäischen Parlaments
Verankerung im Gemeinschaftsrecht und Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt
Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Parlaments
Stärkung der Verfahren für die parlamentarische Kontrolle
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und Ausübung bestehender Rechte durch die nationalen Parlamente
Ausweitung der Befugnisse von Europol
Möglichkeit der Einrichtung eines interparlamentarischen Ausschusses
Erhöhung der Transparenz durch einen verbesserten Informationsaustausch
Mitwirkung bei der Ernennung bzw. Entlassung des Direktors von Europol
Vertreter des Europäischen Parlaments im Verwaltungsrat von Europol
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle insbesondere durch einen interparlamentarischen Ausschuss
Einbindung des Europäischen Parlaments in die Ernennung des Direktors von Europol
Schärfere Datenschutzbestimmungen
3.2. Die Ansichten der nationalen Parlamente
Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle auf nationaler Ebene nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 31
4. Ausblick auf die Zukunft: EUROPOL im neuen institutionellen Rahmen
4.1. Übertragung von Zwangsbefugnissen — Artikel 88 Absatz 3 AEUV
4.2. Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon
5. Schlussfolgerungen Empfehlungen
5.1. Einrichtung eines ständigen gemeinsamen oder interparlamentarischen Forums
5.2. Mehr Transparenz: eine neue Strategie für die Kommunikation mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten
5.3. Rollentrennung
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... Für eine effiziente Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern werden mehr Informationen über die Migrationsrouten und kriminellen Netze benötigt. Sie könnten in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen erfasst und systematisch in die Migrationsprofile der betreffenden Länder aufgenommen werden. Außerdem hat FRONTEX das FRONTEX-Netzwerk für Risikoanalyse geschaffen und die Datenerfassung zu einigen Indikatoren für irreguläre Migration ausgebaut. Im Bereich der Bekämpfung krimineller Aktivitäten ist Europol bereits aktiv.
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... - dem verstärkten Rückgriff auf neue Technologien zur Grenzüberwachung (europäisches Grenzüberwachungssystem EUROSUR) unter Zuhilfenahme von Diensten des Europäischen Erdbeobachtungsprogramms GMES und der schrittweisen Einführung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich der EU25 und • einer stärkeren Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch Frontex.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 134/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei
... 45. weist auf die Bedeutung der Türkei als ein Transit- und Zielland für die illegale Migration hin; fordert die türkische Regierung auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die internationalen Rechte von Migranten und Asylsuchenden auf Schutz und Aufnahme eingehalten werden; nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Kenntnis und fordert die Türkei mit Nachdruck auf, in der Zwischenzeit die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen; fordert die türkische Regierung auf, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Rahmen ihres Migrationsmanagements, bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Verbrechens und des Menschenhandels zu verstärken; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Türkei um den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX zur Kenntnis;
Drucksache 246/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... Außerdem müssen wir alle Hindernisse aus dem Weg räumen, die einer wirkungsvollen Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden entgegenstehen. EU-Agenturen und -Einrichtungen wie der Außengrenzagentur Frontex, Europol, Eurojust und dem OLAF kommt eine außerordentlich wichtige Rolle zu. Sie müssen besser zusammenarbeiten und die notwendigen Befugnisse und Mittel erhalten, damit sie ihre Ziele innerhalb des ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichs erreichen.
Mitteilung
1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union
2. Schutz der Grundrechte
3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger
4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum
5. Gewährleistung der Sicherheit Europas
6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns
7. Beitrag zu einem globalen Europa
8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen
Anhang Schutz der Grundrechte
Drucksache 748/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen Besitzstands KOM (2010) 624 endg.
... Nach dem Stockholmer Programm 3, das im Dezember 2009 vom Europäischen Rat angenommen wurde, ist dieser "daher der Auffassung, dass die Bewertung des Schengen Raums weiterhin von zentraler Bedeutung sein wird und deshalb durch eine Stärkung von Frontex auf diesem Gebiet verbessert werden sollte".
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
Folgemaßnahmen der Evaluierung
• Bestehende Rechtsvorschriften auf dem vom Vorschlag abgedeckten Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe e des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Fragebogen
Artikel 8 Jahresprogramm
Artikel 9 Liste der Experten
Artikel 10 Teams für Ortstermine
Artikel 11 Durchführung der Ortstermine
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Ausschuss
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20
Artikel 21 Inkrafttreten
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... " fallende Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und bezahlte Auszubildende, sowie für das Mandat von Frontex vorlegt; insbesondere sollte gewährleistet werden, dass Frontex über angemessene Mittel verfügt, um ihre Ziele zu erreichen, und dass das Parlament umfassend über die Verhandlungen über Abkommen mit Drittstaaten im Bereich der Einwanderung informiert wird,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 304/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den nächsten Schritten für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union und ähnliche Erfahrungen in Drittstaaten (2008/2181(INI))
... Bericht über die Evaluierung und künftige Entwicklung der Agentur Frontex
Drucksache 195/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... Im Bereich Grenzen sollte der neue Schengener Evaluierungsmechanismus in die Praxis umgesetzt werden. Anfang 2010 wird die Kommission unter Umständen Vorschläge für ein Ein-/Ausreisesystem, ein Registrierungsprogramm für Reisende sowie für Änderungen des Auftrags der FRONTEX-Agentur vorlegen. Überdies dürften 2010 Fortschritte in Richtung auf die Schaffung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur) erzielt werden. Die gemeinsame europäische Visumpolitik wird verstärkt, namentlich durch die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei Befreiung von der Visumpflicht.
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 66. Der Bundesrat hält es für nicht sachgerecht, dass die Kommission bereits jetzt, also noch vor der Einigung über den Vorschlag zur Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, eine Ausweitung von dessen Aufgaben ab 2013 ins Auge fasst. Zunächst sollte die Entscheidung über dessen Errichtung abgewartet werden (vgl. BR-Drucksache 192/09 (Beschluss), mit der sich der Bundesrat gegen die Errichtung in der vorgeschlagenen Form ausgesprochen hat). Sofern diese Agentur errichtet wird, sollte zudem abgewartet werden, ob die angekündigte Evaluierung ihrer Arbeit den Bedarf einer Aufgabenerweiterung tatsächlich nachweisen kann. Der Bundesrat weist zusätzlich darauf hin, dass das Unterstützungsbüro lediglich beratende Funktion besitzen soll. Die Aussage der Kommission, dass sich die Grenzschutzagentur FRONTEX im Falle des Aufgreifens schutzbedürftiger Personen an den Außengrenzen unbedingt mit dem Unterstützungsbüro abstimmen muss (siehe Nummer 4.2.3.1, Absatz 4 der Mitteilung), wird vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet. Soweit verbindliche Absprachen getroffen werden sollen, wäre das Unterstützungsbüro nicht der korrekte Ansprechpartner.
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur Frontex und des Europäischen Grenzkontrollsystems (Eurosur)5,
Drucksache 192/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... (17) Zur Erfüllung seiner Aufgaben sollte das Büro in dem hierfür erforderlichen Umfang mit anderen Einrichtungen der Gemeinschaft zusammenarbeiten, insbesondere mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2007/200411 errichtet worden ist, sowie mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, die auf der Verordnung (EG) Nr. 168/200712 gründet. Das Büro sollte auch mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten, den internationalen Organisationen, die für die in dieser Verordnung geregelte Materie zuständig sind, und Drittstaaten im Rahmen von Arbeitsvereinbarungen zusammenarbeiten, die gemäß den einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrags geschlossen wurden.
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 69. Der Bundesrat hält es für nicht sachgerecht, dass die Kommission bereits jetzt, also noch vor der Einigung über den Vorschlag zur Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, eine Ausweitung von dessen Aufgaben ab 2013 ins Auge fasst. Zunächst sollte die Entscheidung über dessen Errichtung abgewartet werden (vgl. BR-Drucksache 192/09 (Beschluss), mit der sich der Bundesrat gegen die Errichtung in der vorgeschlagenen Form ausgesprochen hat). Sofern diese Agentur errichtet wird, sollte zudem abgewartet werden, ob die angekündigte Evaluierung ihrer Arbeit den Bedarf einer Aufgabenerweiterung tatsächlich nachweisen kann. Der Bundesrat weist zusätzlich darauf hin, dass das Unterstützungsbüro lediglich beratende Funktion besitzen soll. Die Aussage der Kommission, dass sich die Grenzschutzagentur FRONTEX im Falle des Aufgreifens schutzbedürftiger Personen an den Außengrenzen unbedingt mit dem Unterstützungsbüro abstimmen muss (siehe Nummer 4.2.3.1, Absatz 4 der Mitteilung), wird vor diesem Hintergrund kritisch betrachtet. Soweit verbindliche Absprachen getroffen werden sollen, wäre das Unterstützungsbüro nicht der korrekte Ansprechpartner.
Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... – Dank der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum können inzwischen mehr als 400 Millionen Bürger aus 25 Ländern von der Iberischen Halbinsel bis ins Baltikum und von Griechenland bis nach Finnland reisen, ohne kontrolliert zu werden. Der Schutz der Außengrenzen erfolgt nicht zuletzt durch die Einrichtung und Tätigkeit der Grenzschutzagentur Frontex in kohärenterer Form.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... - fordert deshalb die Schaffung eines Bewertungssystems, das dem Parlament und den nationalen Parlamenten Zugang zu Informationen hinsichtlich der Unionspolitik (Artikel 70 AEUV) und den Tätigkeiten des Ausschusses für Innere Sicherheit (Artikel 71 AEUV) sowie von Europol (Artikel 88 AEUV) und Eurojust (Artikel 85 AEUV) zusammen mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex), dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und dem Schengener System gibt; vertritt deshalb in diesem Rahmen die Auffassung, dass dem Parlament das Recht eingeräumt werden sollte, eine verbindliche Stellungnahme zur Ernennung der Direktoren der Agenturen abzugeben (da das Parlament auch Teil der Haushaltsbehörde ist);
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 648/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht KOM (2009) 293 endg.; Ratsdok. 11722/09
... Der Folgenabschätzung liegt eine von einem externen Auftragnehmer angefertigte Studie zugrunde27. Im Rahmen dieser Studie wurden 27 Interviews geführt: u. a. mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, des Europäischen Parlaments, der Kommission, des Europäischen Datenschutzbeauftragten, der Gemeinsamen Kontrollinstanz Schengen, der Europäischen Umweltagentur, der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), von Europol, des für das Betriebsmanagement des SIS 1+ zuständigen C.SIS-Standorts Straßburg sowie mit Experten aus der Industrie. Darüber hinaus ist eine Lenkungsgruppe mit Vertretern aus den beteiligten Generaldirektionen der Kommission eingesetzt worden, um bei der Folgenabschätzung mitzuarbeiten.
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
Drucksache 525/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm (GMES) und seine ersten operativen Tätigkeiten (2011 bis 2013) KOM (2009) 223 endg.; Ratsdok. 10285/09
... Umweltagentur (EUA), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), das Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC), die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) und die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX).
Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... -Informationssystems; vermerkt mit Befriedigung die bei der Bekämpfung des Menschenhandels, der illegalen Zuwanderung und der Korruption erzielten Fortschritte und fordert die Regierung auf, ihre Bemühungen auf diesem Gebiet fortzusetzen; begrüßt die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens mit der Europäischen Union und fordert eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex), mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) und mit der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust); nimmt die Schwierigkeiten zur Kenntnis, die die Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien aufgrund der mangelnden Anerkennung ihrer Pässe durch einen EU-Mitgliedstaat haben, und fordert die Kommission angesichts der erreichten Fortschritte auf, dem Rat schnellstmöglich eine Visa-Liberalisierung für Bürger der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und die Abschaffung der Visumspflicht zu empfehlen;
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 93. fordert den Rat auf, die jeweiligen Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) und der Mitgliedstaaten eindeutig festzulegen, damit gewährleistet ist, dass die Menschenrechte bei den Kontrollen an den Außengrenzen gewahrt werden; ist der Auffassung, dass das Mandat von FRONTEX dringend dahingehend geändert werden muss, dass es auch die Rettung auf See umfasst; fordert, die demokratische Kontrolle ausüben zu können, wenn FRONTEX Abkommen mit Drittstaaten schließt, insbesondere in Bezug auf die gemeinsame Organisation von Rückführungen;
Drucksache 235/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... - Die Begrenzung der Anzahl von Experten in einem Prüfteam (vgl. Artikel 9) ist grundsätzlich zu begrüßen. Falls im Einzelfall aber zusätzlich Experten in beratender Funktion (beispielsweise von Frontex) an einem Ortstermin teilnehmen sollen, so dürfen diese nicht zu Lasten der Experten aus den Mitgliedstaaten auf das limitierte Gesamtkontingent angerechnet werden.
Drucksache 235/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... - Die Begrenzung der Anzahl von Experten in einem Prüfteam (vgl. Artikel 9) ist grundsätzlich zu begrüßen. Falls im Einzelfall aber zusätzlich Experten in beratender Funktion (beispielsweise von Frontex) an einem Ortstermin teilnehmen sollen, so dürfen diese nicht zu Lasten der Experten aus den Mitgliedstaaten auf das limitierte Gesamtkontingent angerechnet werden.
Drucksache 235/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands KOM (2009) 102 endg.; Ratsdok. 7348/09
... Die Kommission wird nach Befragung der Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der Änderungen der Rechtsvorschriften, Verfahren oder der Organisation des betreffenden Mitgliedstaats sowie einer von FRONTEX durchgeführten Risikoanalyse hinsichtlich Außengrenzen und Visa festlegen, welche Ortstermine konkret notwendig sind.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bessere Evaluierung der ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands
5 Evaluierungsmethoden
Experten aus den Mitgliedstaaten
Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5 Dänemark:
5 Schweiz:
5 Liechtenstein:
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständigkeiten
Artikel 4 Evaluierungen
Artikel 5 Mehrjahresprogramm
Artikel 6 Risikoanalyse
Artikel 7 Jahresprogramm
Artikel 8 Liste der Experten
Artikel 9 Teams für Ortstermine
Artikel 10 Durchführung der Ortstermine
Artikel 11 Fragebogen
Artikel 12 Überprüfung des freien Personenverkehrs an den Binnengrenzen
Artikel 13 Evaluierungsberichte
Artikel 14 Vertraulichkeit
Artikel 15 Übergangsbestimmungen
Artikel 16 Bericht an das Europäische Parlament und den Rat
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
• Binnengrenzen:
• Außengrenzen:
• Visa:
• Datenschutz
• Schengener Informationssystem SIS /Sirene
• Drogen
Finanzbogen
Drucksache 379/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2009
... 19. betont, dass auch der Grenzschutz eine Priorität ist, und wird in diesem Zusammenhang die jüngsten Vorschläge über EU-Fluggastdatensätze, ein europäisches Grenzüberwachungssystem, ein Ein- und Ausreisesystem und die Bewertung von Frontex genau unter die Lupe nehmen und dabei auf die Beachtung strikter Datenschutzregeln dringen;
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Weltpartner
Umsetzung, Verwaltung und bessere Rechtsetzung
Europa vermitteln
Drucksache 451/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... 9. Sicherheit und Einwanderung: Integrierte Grenzverwaltung Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Kommission, Maßnahmen zur Grenzkontrolle und zur Vermeidung sicherheitsrelevanter Bedrohungen zu entwickeln, um die Sicherheit der EU auch bei weitgehender Freizügigkeit zu sichern. Eine maßvolle Verstärkung der Tätigkeit der Grenzschutzagentur FRONTEX ist erstrebenswert.
Drucksache 451/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... 13. Sicherheit und Einwanderung: Integrierte Grenzverwaltung Der Bundesrat begrüßt die Anstrengungen der Kommission, Maßnahmen zur Grenzkontrolle und zur Vermeidung sicherheitsrelevanter Bedrohungen zu entwickeln, um die Sicherheit der EU auch bei weitgehender Freizügigkeit zu sichern. Eine maßvolle Verstärkung der Tätigkeit der Grenzschutzagentur FRONTEX ist erstrebenswert.
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Angesichts der von der Haushaltsbehörde 2008 beschlossenen Anhebung des Zuschusses für die Agentur FRONTEX und der 2008 vorzustellenden neuen Initiativen (Einrichtung eines europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur), Schaffung eines Ein-/Ausreisesystems und Maßnahmen für Reiseerleichterungen an den Außengrenzen) schlägt die Kommission vor, 2009 die Mittel um 30 Mio. EUR aufzustocken und dieses höhere Niveau (jährlich 70 Mio. EUR) während des Zeitraums 2010-2013 beizubehalten.
Drucksache 319/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der spanischen der belgischen, der polnischen, der italienischen, der luxemburgischen, der niederländischen der slowakischen, der estnischen, der österreichischen und der portugiesischen Delegation vom 7. Januar 2008 für den Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates Ratsdok. 5037/08
... (7) Auch die Fähigkeit von Eurojust zur Zusammenarbeit mit externen Partnern wie Drittstaaten, Europol, OLAF und der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) muss verbessert werden.
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... • Operative Agenturen: EAR, GSA, EUFA, FRONTEX, EUROJUST, EUROPOL und EPA
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... "1 hat sich die Kommission zu einer Reihe von Zielen und Grundsätzen und zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den anderen EU-Organen bekannt. Daran wird sich die Kommission auch im Jahr 2009 orientieren wenn es darum geht, die Einwanderungspolitik voll in die EU-Politiken für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Integration einzubinden. In diesem Zusammenhang bedarf es auch außenpolitischer Bemühungen in Form der Förderung von Partnerschaften mit Drittländern auf dem Gebiet der Migrationssteuerung und einer engeren Verknüpfung der Einwanderungspolitik mit der Entwicklungs- und der Handelspolitik. 2009 wird das Europäische Migrationsnetz funktionsfähig sein und die Vorbereitungen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem werden soweit gediehen sein, dass der Abschluss der Arbeiten einschließlich des Aufbaus des Europäischen Unterstützungsbüros im Bereich der Asylpolitik bis 2010 gewährleistet ist. Besondere Bedeutung misst die Kommission der Annahme und Durchführung der kürzlich vorgeschlagenen Rechtsakte auf dem Gebiet der Einwanderungs- und Asylpolitik bei. Der integrierte Grenzschutz wird im Wege einer Intensivierung der operativen Kooperation und der Einführung des neuen Schengener Evaluierungsmechanismus weitergeführt. Auch auf dem Gebiet der Rückkehrpolitik soll die praktische Kooperation der Mitgliedstaaten untereinander sowie zwischen den Mitgliedstaaten und FRONTEX gefördert werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.