[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

56 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Grundanliegen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 245/1/20

... Das Grundanliegen der Artikel 2 bis 5 der Vorlage, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/20




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 245/20 (Beschluss)

... Das Grundanliegen der Artikel 2 bis 5 der Vorlage, die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/20 (Beschluss)




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 267/19

... Das Grundanliegen, die Beantragung von familienbezogenen Leistungen nicht nur zu vereinfachen, sondern perspektivisch so weit wie möglich medienbruchfrei anzubieten, wird von der Bundesregierung begrüßt und unterstützt. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 diesbezüglich festgehalten, dass mehr familienpolitische Leistungen zukünftig auch online beantragt werden können sollen. Zudem haben sie sich dort zum Ziel des so genannten "once only"-Prinzips bekannt, dem der Gedanke zugrunde liegt, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nicht immer wieder, sondern nach Möglichkeit nur einmal abgeben müssen sollen.



Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Grundanliegen der Ergänzung des § 15 KStG ist, dass sich die Steuerbefreiungen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 98/1/18

... 2. Der Bundesrat unterstützt daher das Grundanliegen der Kommission, mit der Errichtung einer europäischen Arbeitsagentur vor allem faire Arbeitsbedingungen zu sichern und den Schutzrechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Hintergrund eines wachsenden europäischen Arbeitsmarktes bei einer sich verändernden Arbeitswelt zur Durchsetzung zu verhelfen.



Drucksache 380/1/17

... aufgrund des Verweises auf § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB zukünftig nur noch "andere Räumlichkeiten, die keine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Absatz 4 StGB-E darstellen und Menschen nicht nur vorübergehend zur Unterkunft dienen" (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 6, 2. Absatz), erfassen wird, sind in der Folge die genannten strafprozessualen Maßnahmen zwar bei dem bandenmäßig begangenen Einbruch in derartige "andere Räumlichkeiten" möglich, jedoch nicht, wenn der Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen bandenmäßig begangen wird. Dies ist nicht nur ein Wertungswiderspruch; vielmehr wird ein Rückschritt bei den Ermittlungsbefugnissen auch dem gesetzgeberischen Grundanliegen nicht gerecht, den Einbruchdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnungen effektiv zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/1/17




Zu Artikel 2 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 380/17 (Beschluss)

... aufgrund des Verweises auf § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB zukünftig nur noch "andere Räumlichkeiten, die keine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Absatz 4 StGB-E darstellen und Menschen nicht nur vorübergehend zur Unterkunft dienen" (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs auf Seite 6, 2. Absatz), erfassen wird, sind in der Folge die genannten strafprozessualen Maßnahmen zwar bei dem bandenmäßig begangenen Einbruch in derartige "andere Räumlichkeiten" möglich, jedoch nicht, wenn der Einbruch in dauerhaft genutzte Privatwohnungen bandenmäßig begangen wird. Dies ist nicht nur ein Wertungswiderspruch; vielmehr wird ein Rückschritt bei den Ermittlungsbefugnissen auch dem gesetzgeberischen Grundanliegen nicht gerecht, den Einbruchdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnungen effektiv zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 380/17 (Beschluss)




Zu Artikel 2 Nummer 01

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 492/16 (Beschluss)

... Nach Artikel 1 Nummer 2 und 3 des Gesetzentwurfes soll der Anspruch hör- oder sprachbehinderter Menschen auf Zuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers und damit auch ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch künftig über die bloße Verhandlung hinaus auf das gesamte gerichtliche Verfahren ausgeweitet werden. Dieses der Verbesserung der Situation der Behinderten dienende Grundanliegen wird uneingeschränkt unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG , Artikel 4a - neu - Nummer 9005 Absatz 3 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG , Artikel 4b - neu - Nummer 2005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 FamGKG , Artikel 4c - neu - Nummer 31005 Absatz 2 der Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GNotKG

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 492/1/16

... Nach Artikel 1 Nummer 2 und 3 des Gesetzentwurfs soll der Anspruch hör- oder sprachbehinderter Menschen auf Zuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers und damit auch ein entsprechender Kostenerstattungsanspruch künftig über die bloße Verhandlung hinaus auf das gesamte gerichtliche Verfahren ausgeweitet werden. Dieses der Verbesserung der Situation der Behinderten dienende Grundanliegen wird uneingeschränkt unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 169 Absatz 1 Satz 4 GVG , Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GVG , Artikel 2 § 17a Absatz 3 Satz 2 BVerfGG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 2 Satz 4 und 5 GVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 169 Absatz 3 GVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - § 191a Absatz 1 Satz 5 GVG ,

'Artikel 4a Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4b
Änderung des Gesetzes über Gerichtkosten in Familiensachen

Artikel 4c
Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes


 
 
 


Drucksache 341/1/16

... Der Änderungsvorschlag verfolgt bei Beibehaltung des Grundanliegens die Klarstellung, dass die geforderte gesetzliche Regelung eine Abwägung etwaig kollidierender Grundrechte der Verfahrensbeteiligten (wie zum Beispiel die Religionsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei verdeckten Ermittlern oder anderen schutzwürdigen Personen) im Einzelfall ermöglichen muss, aber die dabei grundsätzlich zu berücksichtigenden Kriterien der gerichtlichen Praxis an die Hand geben soll.



Drucksache 278/16 (Beschluss)

... Damit führt die beabsichtigte Zentralisierung der Kindergeldfälle beim Bundesverwaltungsamt zu erheblichen Verzerrungen beim Steueraufkommen der Länder und in dem sich daran anschließenden System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Dieser Effekt ist nach dem Grundanliegen des Gesetzentwurfs nicht gewollt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 4 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 592/1/14

... nicht besteuert werden. Bund, Ländern und Kommunen entgehen hierdurch erhebliche Einnahmen. Der Anteilstausch bei Einbringungen mit zusätzlich zu den Anteilen gewährten finanziellen Gegenleistungen darf im Umwandlungssteuerrecht nicht mehr systemwidrig steuerfrei gestellt werden. Der Bundesrat verfolgt mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses das Grundanliegen aus Ziffer 55 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 432/14(B)) weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/14




Begründung

Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht

Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver internationaler Steuerplanung

Umsetzung nicht aufgegriffener steuerlicher Änderungsvorschläge der Länder


 
 
 


Drucksache 550/14 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Beratungen für den Bereich des Datenschutzes in gerichtlichen Verfahren zwischenzeitlich Lösungsansätze ergeben haben, die jedenfalls die Grundanliegen seiner Stellungnahme aufgreifen und im Rahmen des Artikels 21 mitgliedstaatliche Abweichungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Unabhängigkeit der Gerichte, gerichtlicher Verfahren und zivilrechtlicher Rechtsdurchsetzung erlauben. Er bittet die Bundesregierung, die in Artikel 21 vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten rechtssicher auf die bei den Gerichten geführten Register zu erstrecken und in den weiteren Beratungen dafür Sorge zu tragen, dass die für die gerichtlichen Verfahren erreichten Abweichungsbefugnisse nicht in Frage gestellt oder geschmälert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14 (Beschluss)




1. Zum Verfahrensstand

4. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

5. Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

6. Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

7. Zu weiteren Einzelfragen

8. Zur Übergangsregelung

9. Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 550/14

... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Beratungen für den Bereich des Datenschutzes in gerichtlichen Verfahren zwischenzeitlich Lösungsansätze ergeben haben, die jedenfalls die Grundanliegen seiner Stellungnahme aufgreifen und im Rahmen des Artikels 21 mitgliedstaatliche Abweichungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung der Besonderheiten der Unabhängigkeit der Gerichte, gerichtlicher Verfahren und zivilrechtlicher Rechtsdurchsetzung erlauben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die in Artikel 21 vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten rechtssicher auf die bei den Gerichten geführten Register zu erstrecken und in den weiteren Beratungen dafür Sorge zu tragen, dass die für die gerichtlichen Verfahren erreichten Abweichungsbefugnisse nicht in Frage gestellt oder geschmälert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/14




Zum Verfahrensstand

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich

Zur Sicherung des Fortbestands des nationalen Datenschutzrechts in besonderen Bereichen

Zur Ausgestaltung der datenschutzaufsichtlichen Zuständigkeiten

Zu weiteren Einzelfragen

Zur Übergangsregelung

Zum weiteren Verfahren


 
 
 


Drucksache 566/13

... Die Bundesregierung unterstützt das Grundanliegen der Sicherstellung eines angemessenen Daten- und Verbraucherschutzes beim Einsatz der RFID-Technologie im Einzelhandel. Die Umsetzung der europäischen Selbstverpflichtung für Datenschutzfolgenabschätzungen (PIA-Framework) in Verbindung mit den technischen Richtlinien des BSI für den sicheren RFID-Einsatz im Einzelhandel und einer Kennzeichnung von RFID sind nach Ansicht der Bundesregierung hierfür geeignete Instrumente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/13




Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum verbrauchergerechten Einsatz der Radiofrequenztechnologie RFID

Zu 1. Potenziale der RFID-Technologie und informationelle Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher

Zu 2. Aufforderung der Bundesregierung:

Die Entwicklung eines Rahmens für Datenschutzfolgeabschätzungen für RFID-Anwendungen

Die Entwicklung eines PIA-Leitfadens und von anwendungsspezifischen technischen Richtlinien für die Informationssicherheit und den Datenschutz

Die Kennzeichnung von RFID-Chips

Zur Forderung einer einfachen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbaren Deaktivierung der RFID-Chips

Zu 3. Aufforderung der Bundesregierung:

Zu 4.


 
 
 


Drucksache 430/13

... 12. Von Beginn an hat die Bundesregierung die Vorbereitungen sowie die eigentlichen Verhandlungen aktiv, intensiv, fachkundig und kontinuierlich mitgestaltet und insbesondere zu den Kernfragen Regelungsumfang (Güterkreis und Transferarten), Bewertungskriterien, Verringerung von Umleitungsrisiken sowie Transparenz auf sachgerechte, v.a. dem humanitären Grundanliegen des Vertrages entsprechende Lösungen hingewirkt. Dieses Engagement wurde gerade auch von den Nichtregierungsorganisationen uneingeschränkt gewürdigt. Mehrfach drückte Bundesminister Westerwelle zusammen mit europäischen und internationalen Amtskollegen die starke Unterstützung der Bundesregierung für einen ATT aus. Die Bundesregierung hatte sich u.a. für die Einbeziehung sämtlicher konventioneller Rüstungsgüter, zusätzliche Bewertungskriterien, eine klare Festlegung von Rechtsfolgen als Konsequenz der Risikobewertungen (insbesondere eine klare Versagungspflicht bei "eindeutigem Risiko"), für eine umfassendere und explizit für die Öffentlichkeit verfügbare Transparenzberichterstattung, für die unmissverständliche Unterwerfung von Rüstungskooperationsabkommen unter die Regeln des Vertrages sowie für die Strafbewehrung in nationaler Verantwortung bei Zuwiderhandlung gegen nationale Durchführungsregeln für den ATT ausgesprochen. Ziel aller EU-Mitgliedstaaten war zudem eine mögliche Teilnahme von regionalen Integrationsorganisationen als Vertragsparteien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 430/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

D.2 Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag über den Waffenhandel Übersetzung

3 Präambel

3 Grundsätze

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes Präambel/Prinzipien

Artikel 1
Ziel und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Munition

Artikel 4
Teile und Komponenten

Artikel 5
Allgemeine Durchführung

Artikel 6
Verbote

Artikel 7
Ausfuhr und deren Bewertung

Sonstige Transaktionen

Artikel 8
Einfuhr

Artikel 9
Durchfuhr oder Umladung

Artikel 10
Vermittlungstätigkeit

Artikel 11
Umleitung

Artikel 12
Führen von Aufzeichnungen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Durchsetzung

Artikel 15
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 16
Internationale Unterstützung

Artikel 17
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 18
Sekretariat

Artikel 19
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 20
Änderungen

Artikel 21
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Vorläufige Anwendung

Artikel 24
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 25
Vorbehalte

Artikel 26
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Artikel 27
Verwahrer

Artikel 28
Verbindliche Wortlaute


 
 
 


Drucksache 833/11 (Beschluss)

... 1. Das Grundanliegen der Kommission wird begrüßt.



Drucksache 833/1/11

... 1. Das Grundanliegen der Kommission wird begrüßt.



Drucksache 834/1/11

... 111. Der Bundesrat begrüßt das Grundanliegen, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... 69. Der Bundesrat begrüßt das Grundanliegen, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europäischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 808/10

... Bei der inhaltlichen Gestaltung der Kostenrechtsänderungen bestehen keine Alternativen. Die vorgesehene Erfolgsgebühr entspricht dem Grundanliegen der Reform, die Effizienz der Zwangsvollstreckung durch die Schaffung von Leistungsanreizen zu verbessern. Die gleichmäßige Erhöhung der Gebührentatbestände im Übrigen trägt dem Aufwand der jeweiligen Tätigkeit Rechnung. Zwar wäre bei einer aufwandsorientierten Gebührenregelung auch eine Grund- oder Bearbeitungsgebühr zur Abdeckung des bei allen Vollstreckungsaufträgen anfallenden Verwaltungsaufwands denkbar. Eine solche Gebühr, die weder an den Eintritt des Vollstreckungserfolgs noch an eine konkrete Tätigkeit des Gerichtsvollziehers anknüpfte, liefe aber dem Reformziel der Schaffung von Leistungsanreizen zuwider.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe z

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 808/10 (Beschluss)

... Bei der inhaltlichen Gestaltung der Kostenrechtsänderungen bestehen keine Alternativen. Die vorgesehene Erfolgsgebühr entspricht dem Grundanliegen der Reform, die Effizienz der Zwangsvollstreckung durch die Schaffung von Leistungsanreizen zu verbessern. Die gleichmäßige Erhöhung der Gebühren im Übrigen trägt dem Aufwand der jeweiligen Tätigkeit Rechnung. Zwar wäre bei einer aufwandsorientierten Gebührenregelung auch eine Grund- oder Bearbeitungsgebühr zur Abdeckung des bei allen Vollstreckungsaufträgen anfallenden Verwaltungsaufwands denkbar. Eine solche Gebühr, die weder an den Eintritt des Vollstreckungserfolgs noch an eine konkrete Tätigkeit des Gerichtsvollziehers anknüpfte, liefe aber dem Reformziel der Schaffung von Leistungsanreizen zuwider.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht

Artikel 1
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Verbesserung des Erfolgsbezugs

2. Verbesserung der Kostendeckung

3. Alternativen

4. Veränderung des Gebührenaufkommens

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe r

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe y

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 171/09 (Beschluss)

... Dem Grundanliegen des Bundesrates, die Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen wissenschaftlicher Forschung zu regeln, hat die Bundesregierung auch in ihrer entsprechenden Gegenäußerung zur 13. AMG-Novelle bereits zugestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG

16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG

17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien

18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG

19. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG

20. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG

21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG

22. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG

23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG

24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG

25. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

27. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG

29. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG

31. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG

32. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG

33. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser

35. Zu Artikel 1 insgesamt AMG

36. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG

37. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV

38. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG

39. Zu Artikel 15 § 16 SGB V

40. Zu Artikel 15 Nummer 01 - neu - § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V

41. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V

§ 243a
Erhöhte Beitragssätze

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

42. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V

43. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V

44. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V

45. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V

46. Zu Artikel 15 Nummer 10b - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V

47. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

48. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG

49. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.


 
 
 


Drucksache 74/09

... Von Beginn an hat die Bundesregierung prägend die Verhandlungen mitgestaltet und insbesondere zu den Kernfragen Definitionen, Regelungsumfang, Interoperabilität und Opferfürsorge auf sachgerechte, dem humanitären Grundanliegen des Übereinkommens entsprechende Lösungen hingewirkt. In der Schlussphase der Verhandlungen setzte sich die Bundesregierung erfolgreich dafür ein, den am 28. Mai 2008 vorgelegten Übereinkommensentwurf des Präsidenten als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Vierter Abschnitt

§ 18a
Verbot von Antipersonenminen und Streumunition.

§ 20a
Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition.

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1. Zu den Nummern 1 bis 3

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Übereinkommen über Streumunition

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Lagerung und Vernichtung von Lagerbeständen

Artikel 4
Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung

Artikel 5
Hilfe für Opfer

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 7
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz

Artikel 8
Maßnahmen zur Erleichterung und Klarstellung der Einhaltung des Übereinkommens

Artikel 9
Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 11
Treffen der Vertragsstaaten

Artikel 12
Überprüfungskonferenzen

Artikel 13
Änderungen

Artikel 14
Kosten und Verwaltungsaufgaben

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Vorläufige Anwendung

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 21
Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

4 Präambel

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Lagerung und Vernichtung von Lagerbeständen

Artikel 4
Räumung und Vernichtung von Streumunitionsrückständen und Aufklärung zur Gefahrenminderung

Artikel 5
Hilfe für Opfer

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 7
Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz

Artikel 8
Maßnahmen zur Erleichterung und Klarstellung der Einhaltung des Übereinkommens

Artikel 9
Innerstaatliche Durchführungsmaßnahmen

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 11
Treffen der Vertragsparteien

Artikel 12
Überprüfungskonferenzen

Artikel 13
Änderungen

Artikel 14
Kosten und Verwaltungsaufgaben

Artikel 15
Unterzeichnung

Artikel 16
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Vorläufige Anwendung

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Geltungsdauer und Rücktritt

Artikel 21
Beziehungen zu Staaten, die nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens sind

Artikel 22
Verwahrer

Artikel 23
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 811: Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen über Streumunition


 
 
 


Drucksache 171/1/09

... Dem Grundanliegen des Bundesrates, die Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen wissenschaftlicher Forschung zu regeln, hat die Bundesregierung auch in ihrer entsprechenden Gegenäußerung zur 13. AMG-Novelle bereits zugestimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG

10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG

13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG

16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG

17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien

18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG

19. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 43 Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, 1b - neu - und 3 AMG bei Ablehnung entfallen die Ziffern 30, 35, 55 und 56

20. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG

21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG

22. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG

23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG

24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG

25. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a0 - neu - § 68 Absatz 1 Satz 2 - neu - AMG

27. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG

29. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG

30. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 1 Satz 3 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19

31. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG

32. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *

33. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *

34. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG

35. Zu Artikel 1 Nummer 72 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19

36. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG

37. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG

38. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser

39. Zu Artikel 1 insgesamt AMG

40. Zu Artikel 1 insgesamt AMG

41. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV

43. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG

44. Zu Artikel 15 § 16 SGB V

2 Hauptempfehlung

45. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V bei Annahme entfallen Ziffer 46 und 47

§ 243a
Erhöhte Beitragssätze

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

46. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe a § 53 Absatz 6 Satz 1 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45

Hilfsempfehlung zu Ziffer 45

47. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe b § 53 Absatz 6 Satz 2 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45

48. Zu Artikel 15 Nummer 4a - neu - § 73b Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 und 4a SGB V

49. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V

50. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V

51. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V

52. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V

53. Zu Artikel 15 Nummer 10a - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V

54. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

55. Zu Artikel 18a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19

Artikel 18a
Änderung des Apothekengesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

56. Zu Artikel 18b - neu - § 17 Absatz 2 Satz 1, 2, 3 - neu - und 4 bis 6 Absatz 2a Satz 1 Nummer 4 ApBetrO entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19

Artikel 18b
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

57. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG

58. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.


 
 
 


Drucksache 150/07

... Die vorgesehene Erfolgsgebühr entspricht dem Grundanliegen der Reform, die Effizienz der Zwangsvollstreckung durch die Schaffung von Leistungsanreizen zu verbessern. Die gleichmäßige Erhöhung der Gebührentatbestände im Übrigen trägt dem Aufwand der jeweiligen Tätigkeit Rechnung. Zwar sind die gegenwärtigen Gebühren nicht kostendeckend, ihr Verhältnis zu einander entspricht aber im Wesentlichen dem Verhältnis des Aufwands der zugrunde liegenden Tätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absätzen 4 und 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Amtstätigkeit und Verfahren

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Personalakten

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 663/07 (Beschluss)

... es sondern autonom ausgelegt werden. Dies lässt die Deutung zu, dass von dem vorgenannten Begriff jedwede Forderung umfasst sei. In diesem Fall könnte jeder Schuldner bei jedweder Forderungspfändung bei Gericht einen Antrag auf Gewährung von Pfändungsschutz gemäß § 850i Abs.1 ZPO-E stellen. Damit ginge ein unabsehbarer Mehraufwand der Vollstreckungsgerichte einher, der einem Grundanliegen des Gesetzentwurfs, die Justiz zu entlasten, widerspräche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

10. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Auch bei der inhaltlichen Gestaltung der Kostenrechtsänderungen bestehen keine Alternativen. Die vorgesehene Erfolgsgebühr entspricht dem Grundanliegen der Reform, die Effizienz der Zwangsvollstreckung durch die Schaffung von Leistungsanreizen zu verbessern. Die gleichmäßige Erhöhung der Gebührentatbestände im Übrigen trägt dem Aufwand der jeweiligen Tätigkeit Rechnung. Zwar sind die gegenwärtigen Gebühren nicht kostendeckend, ihr Verhältnis zu einander entspricht aber im Wesentlichen dem Verhältnis des Aufwands der zugrunde liegenden Tätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 150/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Artikel 1
Gerichtsvollziehergesetz

Teil 1
Das Amt des Gerichtsvollziehers

Abschnitt 1
Bestellung zum Gerichtsvollzieher

§ 1
Stellung des Gerichtsvollziehers

§ 2
Aufgaben des Gerichtsvollziehers

§ 3
Unvereinbare Tätigkeiten

§ 4
Staatliche Bedürfnisprüfung

§ 5
Bestellung der Gerichtsvollzieher

§ 6
Stellenausschreibung

§ 7
Amtseid

§ 8
Amtsbereich

§ 9
Geschäftsstelle

§ 10
Örtliche Zuständigkeit

§ 11
Gemeinsame Berufsausübung

Abschnitt 2
Amtspflichten als Gerichtsvollzieher

§ 12
Allgemeine Amtspflichten

§ 13
Persönliche Amtsausübung

§ 14
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

§ 15
Amtsverschwiegenheit

§ 16
Verpflichtung der Beschäftigten und Nachwuchskräfte

§ 17
Fortbildungspflicht

§ 18
Nachwuchsausbildung

§ 19
Werbung

§ 20
Amtshaftung

§ 21
Berufshaftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Amtstätigkeit und Verfahren

§ 22
Amtssiegel und Amtsstempel

§ 23
Dienstausweis

§ 24
Amtsschild, Namensschild

§ 25
Pfandkammer

§ 26
Ausschließung von der Amtsausübung

§ 27
Erledigung des Auftrags

§ 28
Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

§ 29
Akten- und Buchführung

§ 30
Dauer der Aufbewahrung

§ 31
Ausländische Zustellungen und Schuldtitel

§ 32
Dienstordnung

Abschnitt 4
Abwesenheit und Verhinderung

§ 33
Anzeige von Abwesenheit und Verhinderung

§ 34
Bestellung eines Vertreters

§ 35
Amtsausübung des Vertreters

§ 36
Vergütung des Vertreters

§ 37
Dauer der Amtsbefugnis des Vertreters

Abschnitt 5
Erlöschen des Amtes

§ 38
Gründe für das Erlöschen des Amtes

§ 39
Altersgrenze

§ 40
Entlassung

§ 41
Amtsverlust durch Strafurteil

§ 42
Amtsenthebung

§ 43
Vorübergehende Amtsniederlegung

§ 44
Neubestellung nach vorübergehender Amtsniederlegung

§ 45
Verwahrung von Akten und Pfandgegenständen

§ 46
Weiterführung der Amtsbezeichnung

§ 47
Übernahme von Amtsräumen und Personal

§ 48
Vorläufige Amtsenthebung

§ 49
Verwaltung des Gerichtsvollzieheramtes

§ 50
Bestellung und Stellung des Verwalters

§ 51
Fortführung der Amtsgeschäfte, Kostenforderungen

§ 52
Vergütung und Abrechnung des Verwalters

§ 53
Überschüsse aus Verwaltungen

§ 54
Dauer der Amtsbefugnis des Verwalters

§ 55
Amtspflichtverletzung des Verwalters

§ 56
Zuständigkeit für Streitigkeiten mit dem Verwalter

Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Personalakten

§ 57
Ermittlung des Sachverhalts

§ 58
Personenbezogene Informationen

§ 59
Personalakten

§ 60
Anhörungspflicht

§ 61
Einsichtsrecht

§ 62
Vorlage an Dritte

§ 63
Entfernung unbegründeter oder ungünstiger Inhalte

§ 64
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

Teil 2
Gerichtsvollzieherkammern und Bundesgerichtsvollzieherkammer

Abschnitt 1
Gerichtsvollzieherkammer

§ 65
Bildung und Sitz der Gerichtsvollzieherkammer

§ 66
Stellung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 67
Aufgaben der Gerichtsvollzieherkammer

§ 68
Organe der Gerichtsvollzieherkammer

§ 69
Aufgaben und Zusammensetzung des Vorstandes

§ 70
Verschwiegenheitspflicht des Vorstandes

§ 71
Bildung von Abteilungen

§ 72
Stellung und Aufgaben des Präsidenten

§ 73
Einberufung und Aufgaben der Kammerversammlung

§ 74
Satzung der Gerichtsvollzieherkammer

§ 75
Beiträge an die Gerichtsvollzieherkammer

§ 76
Befugnisse der Gerichtsvollzieherkammer

§ 77
Ermahnung

Abschnitt 2
Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 78
Zusammenschluss und Sitz der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 79
Stellung der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 80
Aufgaben der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 81
Organe der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 82
Präsidium

§ 83
Verschwiegenheitspflicht

§ 84
Aufgaben des Präsidenten und des Präsidiums

§ 85
Beschlüsse der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 86
Vertreterversammlung

§ 87
Einberufung und Beschlussfassung der Vertreterversammlung

§ 88
Beschlüsse der Vertreterversammlung

§ 89
Berichterstattung des Präsidiums

§ 90
Ehrenamtliche Tätigkeit der Organe

§ 91
Satzung

§ 92
Einforderung von Berichten und Gutachten

§ 93
Beiträge an die Bundesgerichtsvollzieherkammer

Teil 3
Rechtsaufsicht, Disziplinarverfahren

Abschnitt 1
Rechtsaufsicht

§ 94
Aufsichtsbehörden

§ 95
Prüfung und Überwachung der Amtsführung

§ 96
Missbilligung

Abschnitt 2
Disziplinarverfahren

§ 97
Dienstvergehen

§ 98
Verfolgungsverjährung

§ 99
Disziplinarmaßnahmen

§ 100
Zuständigkeit für Disziplinarverfügungen

§ 101
Ergänzende Vorschriften

Teil 4
Übergangsbestimmungen

§ 102
Übergangsregelung zum Bestellungsverfahren

§ 103
Übergangsregelung zur Schaffung der Gerichtsvollzieherkammern und der Bundesgerichtsvollzieherkammer

§ 104
Anwendung des Gerichtsvollziehergesetzes auf beamtete Gerichtsvollzieher

§ 105
Einkommenssicherung für ehemals beamtete Gerichtsvollzieher

§ 106
Rückkehrmöglichkeit in das Beamtenverhältnis

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 107
Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 108
Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 7
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit einer strukturellen Reform

1. Probleme des gegenwärtigen Systems

2. Wechsel zum Beleihungssystem

a Grundlagen des Beleihungssystems

b Verfassungsrechtliche Grundlagen des Beleihungssystems

c Lösung durch das Beleihungssystem

II. Rechtsverhältnisse des beliehenen Gerichtsvollziehers

1. Status des beliehenen Gerichtsvollziehers

2. Wettbewerb der beliehenen Gerichtsvollzieher

3. Aufgaben des beliehenen Gerichtsvollziehers

4. Aufsicht und Gerichtsvollzieherkammern

5. Zugang zum Gerichtsvollzieherberuf, Ausbildung

a Ausbildung an einer Justizschule oder Gerichtsvollzieherakademie

b Fachhochschulstudium

III. Anpassung des Verfahrensrechts

1. Anpassung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Anpassung der Zivilprozessordnung

IV. Anpassung des Gerichtsvollzieherkostenrechts

1. Inhalt der kostenrechtlichen Änderungen

a Gebot der Kostendeckung

b Inhaltliche Gestaltung der kostenrechtlichen Änderungen

2. Veränderung des Gebührenaufkommens

3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu den kostenrechtlichen Änderungen

V. Vollziehung des Systemwechsels

1. Übergangsphasen

a Phasenmodell

b Vorlaufphase

c Parallelphase

2. Wechsel beamteter Gerichtsvollzieher in den Beleihungsstatus

a Bedeutung des Statuswechsels

b Maßnahmen zur Förderung der Wechselbereitschaft

c Versorgungsrechtliche Aspekte des Statuswechsels

3. Verwendung nicht wechselbereiter beamteter Gerichtsvollzieher

a Verwendung als beamtete Gerichtsvollzieher in der Parallelphase

b Altersbedingtes Ausscheiden beamteter Gerichtsvollzieher

c Verwendung beamteter Gerichtsvollzieher im Innendienst

4. Sonstige Übergangsfragen

VI. Alternativen zum Systemwechsel

1. Änderungen des Verfahrensrechts

2. Kostenrechtliche Änderungen

3. Organisatorische Änderungen

VII. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

VIII. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preise

3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu Abschnitt 1 Bestellung zum Gerichtsvollzieher

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 4 Abwesenheit und Verhinderung

Zu § 33

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 37

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 Erlöschen des Amtes

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Gerichtsvollzieherkammer

Zu § 65

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu Abschnitt 2 Bundesgerichtsvollzieherkammer

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Rechtsaufsicht

Zu § 94

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 96

Zu Abschnitt 2 Disziplinarverfahren

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu Teil 4

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 104

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 5

Zu § 107

Zu § 108

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Abschnitt 4

Zu § 17a

Zu § 17b

Zu § 17c

Zu § 17d

Zu § 17e

Zu Abschnitt 5

Zu § 17f

Zu § 17g

Zu § 17h

Zu § 17i

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe q

Zu Nummer 400

Zu Nummer 401

Zu Nummer 402

Zu Nummer 403

Zu Nummer 404

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Buchstabe a9

Zu Buchstabe a10

Zu Buchstabe a11

Zu Buchstabe a12

Zu Buchstabe a13

Zu Buchstabe a14

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 384/3/07

... 4. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die Regelung beim sog. Mantelkauf zum Grundanliegen des Gesetzes kontraproduktiv wirken kann. Insbesondere den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 % der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen bleiben.



Drucksache 384/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die Regelung beim sog. Mantelkauf zum Grundanliegen des Gesetzes kontraproduktiv wirken kann. Insbesondere den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 % der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch, da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen bleiben. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung diese Problematik und Analyse der tatsächlichen Auswirkungen im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Förderung von Wagniskapital aufgreift, um so evtl. festgestellte unerwünschte Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung zum Mantelkauf zu eliminieren.



Drucksache 384/1/07

... Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die Regelung beim sog. Mantelkauf zum Grundanliegen des Gesetzes kontraproduktiv wirken kann. Insbesondere den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 % der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch, da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen bleiben.



Drucksache 663/1/07

... es sondern autonom ausgelegt werden. Dies lässt die Deutung zu, dass von dem vorgenannten Begriff jedwede Forderung umfasst sei. In diesem Fall könnte jeder Schuldner bei jedweder Forderungspfändung bei Gericht einen Antrag auf Gewährung von Pfändungsschutz gemäß § 850i Abs.1 ZPO-E stellen. Damit ginge ein unabsehbarer Mehraufwand der Vollstreckungsgerichte einher, der einem Grundanliegen des Gesetzentwurfs, die Justiz zu entlasten, widerspräche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 192 Abs. 1, 3 Satz 1 ZPO Nr. 1b - neu - § 196 - neu - ZPO

1b. Nach § 195 wird folgender § 196 eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 833a Abs. 1 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a und b § 835 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 850i Abs. 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 5 Satz 2a - neu - ZPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 850k Abs. 6 ZPO *

10. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe d § 850l Abs. 4 Satz 1 ZPO

11. Zu Artikel 6a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 1/1/07

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt dazu, dass ältere Arbeitnehmer, die auf Grund einer Kündigung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zunächst in die Arbeitslosigkeit geschickt und erst nach vier Monaten wieder befristet angestellt werden können. Dies widerspricht dem Grundanliegen des Gesetzes, die Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern. Denn dann dürfte sich die arbeitsmarktliche Situation des Arbeitnehmers noch verschärft haben, indem er - angesichts seines höheren Alters und dem fortschreitenden Verlust von Qualifikationen - noch schwerer eine (un-)befristete Stelle bekommt. Eine Befristung muss deshalb auch möglich sein, wenn ein älterer Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Dies ist europarechtlich zulässig und auch vom Urteil des EuGH vom 22. November 2005 in der Rechtssache C-144/04 ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/1/07




1. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG

2. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 1, Satz 1a - neu - TzBfG

3. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - und 3b - neu - § 84 Satz 2 - neu - und § 85 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB III

4. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 417 Abs. 1 Satz 1, Satz 1a - neu -, Satz 4 - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Artikel 3 Nr. 7 § 421f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 SGB III


 
 
 


Drucksache 116/1/07

... Es besteht keine fachliche oder rechtliche Notwendigkeit, die Kennzeichnung von Daten über den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen hinaus im Zollfahndungsdienstgesetz festzuschreiben. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Notwendigkeit der Kennzeichnung nur bei solchen personenbezogenen Daten, die bei einem Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10 GG oder aus Artikel 13 GG erhoben wurden. Personenbezogene Daten, die nicht aus einer Telefon-, Wohnraum- oder Postüberwachung stammen müssen nicht besonders gekennzeichnet werden. Einer den Zollfahndungsdienst betreffenden Kennzeichnungspflicht bedarf es daher lediglich wenn innerhalb einer Wohnung zur Eigensicherung der von ZKA oder ZFA beauftragten Person technische Mittel eingesetzt werden und mit dem hierbei eingesetztem Mittel Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen angefertigt oder das nicht öffentlich gesprochene Wort abgehört und aufgezeichnet wird. In § 22a und § 32a müssen Kennzeichnungspflichten für die Bundesbehörden und im Fall der Übermittlung für die Länderbehörden festgelegt werden. Eine Differenzierung zwischen Bundesbehörden und Länderbehörden würde dem Grundanliegen der Kennzeichnung widersprechen, dass unabhängig von der Form der Datennutzung die Herkunft der Daten erkennbar bleiben muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 2226/94 vom 14. Juli 1999, Absatz Nr. 284) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber auch den Empfangsbehörden Kennzeichnungspflichten aufzugeben hat. "Ohne eine derartige Pflicht könnten die ... Daten ... in einer Weise abgespeichert oder sich mit anderen Daten und Informationen vermischen, dass ihre Herkunft aus einer strategischen Fernmeldekontrolle nicht mehr erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/1/07




1. Zu Artikel 1 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG

4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG

5. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot


 
 
 


Drucksache 116/07 (Beschluss)

... Es besteht keine fachliche oder rechtliche Notwendigkeit, die Kennzeichnung von Daten über den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen hinaus im Zollfahndungsdienstgesetz festzuschreiben. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Notwendigkeit der Kennzeichnung nur bei solchen personenbezogenen Daten, die bei einem Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10 GG oder aus Artikel 13 GG erhoben wurden. Personenbezogene Daten, die nicht aus einer Telefon-, Wohnraum- oder Postüberwachung stammen müssen nicht besonders gekennzeichnet werden. Einer den Zollfahndungsdienst betreffenden Kennzeichnungspflicht bedarf es daher lediglich wenn innerhalb einer Wohnung zur Eigensicherung der von ZKA oder ZFA beauftragten Person technische Mittel eingesetzt werden und mit dem hierbei eingesetztem Mittel Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen angefertigt oder das nicht öffentlich gesprochene Wort abgehört und aufgezeichnet wird. In § 22a und § 32a müssen Kennzeichnungspflichten für die Bundesbehörden und im Fall der Übermittlung für die Länderbehörden festgelegt werden. Eine Differenzierung zwischen Bundesbehörden und Länderbehörden würde dem Grundanliegen der Kennzeichnung widersprechen, dass unabhängig von der Form der Datennutzung die Herkunft der Daten erkennbar bleiben muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 2226/94 vom 14. Juli 1999, Absatz Nr. 284) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber auch den Empfangsbehörden Kennzeichnungspflichten aufzugeben hat. "Ohne eine derartige Pflicht könnten die Daten in einer Weise abgespeichert oder sich mit anderen Daten und Informationen vermischen, dass ihre Herkunft aus einer strategischen Fernmeldekontrolle nicht mehr erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nr. 8 Buchstabe b, Nr. 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG

2. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG

3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG

4. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot


 
 
 


Drucksache 404/1/06

... III - neu stellt zudem das bisher bereits von der Bundesagentur für Arbeit praktizierte DALEB-Verfahren auf eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage und erlaubt der Bundesagentur, die ihr übermittelten Daten der Einzugsstellen über Beschäftigungsverhältnisse mit eigenen Leistungsdaten abzugleichen. Schließlich werden in Artikel 14 des Gesetzes die Vorschriften der Grundsicherungsdatenabgleichsverordnung den erweiterten Möglichkeiten des Datenabgleichs angepasst. Die genannten Gesetzesänderungen sind aus Sicht des Bundesrates zu begrüßen. Ihre Zielrichtung deckt sich mit der Zielrichtung der vom Bundesrat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 gefassten Entschließung zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch - BR-Drs. 892/05 (Beschluss). Allerdings wird dem Grundanliegen, das jener Entschließung konkret zu Grunde liegt, nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Entschließung vom 10. Februar 2006 betraf



Drucksache 330/06 (Beschluss)

... es vor, ohne das Grundanliegen des Bundesrates in der o. a. Entschließung aufzugreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 9 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 §§ 32a und 32c EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe g1 - neu - § 52 Abs. 55f - neu - EStG

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 - neu - § 34 Abs. 13c - neu - und § 38 Abs. 1 KStG


 
 
 


Drucksache 939/06 (Beschluss)

... 2. Die gemeinsame Marktorganisation für Wein unterscheidet sich wegen der Dichte ihrer fachspezifischen Regelungsbereiche, die vielfältig durch Durchführungsbestimmungen der Kommission konkretisiert sind und die weit über das Grundanliegen einer Marktorganisation hinausreichen, deutlich von einer Vielzahl anderer Marktordnungen. Der Weinsektor ist überdies von der Betriebsprämienregelung der GAP ausgenommen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, weiterhin für den Bestand einer eigenständigen Weinmarktordnung einzutreten.



Drucksache 330/1/06

... es vor, ohne das Grundanliegen des Bundesrates in der o. a. Entschließung aufzugreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/1/06




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 9 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 §§ 32a und 32c EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe e EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe g1 - neu - § 52 Abs. 55f - neu - EStG

6. Zu Artikel 1a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b UStG

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 3 - neu - § 34 Abs. 13c - neu - und § 38 Abs. 1 KStG


 
 
 


Drucksache 939/1/06

... 2. Die gemeinsame Marktorganisation für Wein unterscheidet sich wegen der Dichte ihrer fachspezifischen Regelungsbereiche, die vielfältig durch Durchführungsbestimmungen der Kommission konkretisiert sind und die weit über das Grundanliegen einer Marktorganisation hinausreichen, deutlich von einer Vielzahl anderer Marktordnungen. Der Weinsektor ist überdies von der Betriebsprämienregelung der GAP ausgenommen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, weiterhin für den Bestand einer eigenständigen Weinmarktordnung einzutreten.



Drucksache 404/06 (Beschluss)

... III - neu stellt zudem das bisher bereits von der Bundesagentur für Arbeit praktizierte DALEB-Verfahren auf eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage und erlaubt der Bundesagentur, die ihr übermittelten Daten der Einzugsstellen über Beschäftigungsverhältnisse mit eigenen Leistungsdaten abzugleichen. Schließlich werden in Artikel 14 des Gesetzes die Vorschriften der Grundsicherungsdatenabgleichsverordnung den erweiterten Möglichkeiten des Datenabgleichs angepasst. Die genannten Gesetzesänderungen sind aus Sicht des Bundesrates zu begrüßen. Ihre Zielrichtung deckt sich mit der Zielrichtung der vom Bundesrat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 gefassten Entschließung zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch - BR-Drs. 892/05 (Beschluss). Allerdings wird dem Grundanliegen, das jener Entschließung konkret zu Grunde liegt, nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Entschließung vom 10. Februar 2006 betraf



Drucksache 746/1/05

... Der Bundesrat hält das unter anderem im Sechsten Umweltaktionsprogramm zum Ausdruck gebrachte Grundanliegen für richtig, die Anstrengungen zur Luftreinhaltung weiter zu verstärken.



Drucksache 942/1/05

... " Entscheidung, die auf eine Empfehlung des Bundesrates zurückgeht, verdeutlicht das Grundanliegen, ohne die gebotene Flexibilität zu vernachlässigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/1/05




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Überschrift zu § 8a HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1a - neu - HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 3 Satz 2, 3 - neu - HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 4 - neu - HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2, 4, § 10 Satz 1 HGB , Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 141 Abs. 2 Satz 1 FGG , Nr. 6 § 141a Abs. 2 Satz 2 FGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 4, 5 - neu - und 6 - neu - HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 7 Satz 2 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 Satz 5 HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1 HGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Satz 3 HGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 13 HGB , Nr. 9 § 15 Abs. 4 HGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

21. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 Abs. 4 HGB

23. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 334 HGB , Nr. 28 §§ 335, 335a HGB ,

24. Zu Artikel 2 Artikel 61 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - EGHGB

25. Zu Artikel 3 Nr. 15 § 161 Satz 3, Abs. 2 - neu - GenG

26. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 125 Abs. 2 Satz 3, 4 - neu - FGG

27. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG

28. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe d § 125 Abs. 5 FGG

29. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

30. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

31. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 1 Satz 2 HRV

32. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 Überschrift zu § 53 HRV

33. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 § 54 Abs. 3 HRV

34. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 36 Anlage 3 zu § 33 Abs. 3 HRV

35. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 9 § 32 Abs. 4 VRV

36. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 10 - neu - Anlage 2 zu § 21 Satz 3 Nr. 5 VRV

37. Zu Artikel 6 und 13 Änderung der BörsZulV; Übergangsregelung

38. Zu Artikel 9 Nr. 8 § 106 AktG , Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe b § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

39. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 12 Satz 3 - neu - GmbHG , Nr. 12 § 88 GmbHG

40. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG

41. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG

42. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 2 StatRegG

43. Zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsoBekV

44. Zu Artikel 12 Abs. 5 Nr. 5 Buchstabe b § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KostO

45. Zu Artikel 12 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe h Anmerkung zu Nummer 5007 GV - HRegGebV

46. 47. Zu Artikel 12 Abs. 7 Änderung der JVerwKostO

48. Zu Artikel 12 Abs. 12 § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 3 - neu - PartGG

49. Zu Artikel 13 Abs. 1 Inkrafttreten

50. Zu Artikel 13 Abs. 2 Inkrafttreten

51. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 3/05

... Die Einführung des Freigabeverfahrens mit Bestandssicherung entspricht dem Grundanliegen der Regierungskommission Corporate Governance und des 63. Deutschen Juristentages, missbräuchliche Ausübungen des Anfechtungsrechtes zu Lasten der Gesellschaft zu beschränken. Zur Verringerung des Missbrauchsrisikos sind vielfältige Vorschläge unterbreitet worden, die auch den vollständigen Ausschluss des Anfechtungsrechtes für Kapitalanleger (Kleinaktionäre) und die Einführung von Mindestbesitzquoten oder Mindestbesitzzeiten für die Erhebung der Anfechtungsklage vorsahen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 746/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält das unter anderem im Sechsten Umweltaktionsprogramm zum Ausdruck gebrachte Grundanliegen für richtig, die Anstrengungen zur Luftreinhaltung weiter zu verstärken.



Drucksache 744/1/05

... 33. Eine Standardisierung von Vertragskonditionen würde zu einer Produktharmonisierung und damit zu einer Einschränkung der Produktvielfalt führen, was dem Grundanliegen widerspräche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/1/05




2 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

- Geltendes Recht

- Die Bonität des Kunden

- Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

- Grundbuchregister

- Eurohypothek

- Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 396/05

... Nummer 1a definiert den Sammelauftrag für die im Geltungsbereich des Gesetzes veröffentlichten Medienwerke, Nummer 1b für die außerhalb des Geltungsbereiches veröffentlichten Medienwerke. Der Sammelauftrag leitet sich vom Grundanliegen der Bibliothek ab und ist Voraussetzung für die Umsetzung aller weiteren Aufgaben. Der Sammlungsbeginn ab 1913 ist darauf zurückzuführen, dass 1912 am Standort Leipzig die Deutsche Bücherei als Archiv des deutschen Schrifttums gegründet wurde. Aufgrund der Zusammenführung der Häuser in Leipzig und Frankfurt am Main infolge der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die im Wesentlichen übereinstimmenden Sammelaufgaben abgestimmt und vereinheitlicht, so dass heute der Bestandsaufbau und die Erschließung arbeitsteilig nach gemeinsam erarbeiteten Richtlinien erfolgen. Sie unterliegen ständigen Präzisierungen und Konkretisierungen, um den Veränderungen im Publikationenbereich und den Bedürfnissen der Nutzer Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Rechtsstellung, Sitz

§ 2
Aufgaben, Befugnisse

§ 3
Medienwerke

§ 4
Satzung, Benutzung, Kostenpflicht

§ 5
Organe

§ 6
Verwaltungsrat

§ 7
Generaldirektorin, Generaldirektor

§ 8
Beiräte

§ 9
Rechtsaufsicht

§ 10
Beamtinnen, Beamte

§ 11
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer

§ 12
Wohnungsfürsorge

§ 13
Haushalt, Rechnungsprüfung

§ 14
Ablieferungspflicht

§ 15
Ablieferungspflichtige

§ 16
Ablieferungsverfahren

§ 17
Auskunftspflicht

§ 18
Zuschuss

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Verordnungsermächtigung

§ 21
Landesrechtliche Regelungen

§ 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Vorbemerkungen

1. Aufgabe und Geschichte der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

1.1 Deutsche Bücherei in Leipzig

1.2 Deutsche Bibliothek in Frankfurt am Main, Deutsches Musikarchiv in Berlin

1.3 Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek

2. Ziel und Notwendigkeit des Gesetzes

3. Entfallende Vorschriften des noch geltenden Gesetzes

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften Gesetzestitel, Gliederung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu §§ 15

Zu § 14

Zu § 18

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 21

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 23

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 942/05 (Beschluss)

... " Entscheidung, die auf eine Empfehlung des Bundesrates zurückgeht, verdeutlicht das Grundanliegen, ohne die gebotene Flexibilität zu vernachlässigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 942/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Überschrift zu § 8a HGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 1 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8a Abs. 2 Satz 2 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 1a - neu - HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 3 Satz 2, 3 - neu - HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 8b Abs. 4 - neu - HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 1 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2, 4, § 10 Satz 1 HGB , Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 141 Abs. 2 Satz 1 FGG , Nr. 6 § 141a Abs. 2 Satz 2 FGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 2 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 1 Satz 4, 5 - neu - und 6 - neu - HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 5 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9 Abs. 7 Satz 2 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 1 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 9a Abs. 2 Satz 1 HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Satz 3 HGB ,

17. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 13 HGB , Nr. 9 § 15 Abs. 4 HGB

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

19. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

20. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 HGB

21. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 325 Abs. 4 HGB

22. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 334 HGB , Nr. 28 §§ 335, 335a HGB , Artikel 4 Nr. 4 § 140a FGG

23. Zu Artikel 2 Artikel 61 Abs. 3 Satz 1, 2 - neu - EGHGB

24. Zu Artikel 3 Nr. 15 § 161 Satz 3, Abs. 2 - neu - GenG

25. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 125 Abs. 2 Satz 3, 4 - neu - FGG

26. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG

27. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe d § 125 Abs. 5 FGG

28. Zu Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 126a - neu - FGG

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

29. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 25 Abs. 1 Satz 2 HRV

30. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 Überschrift zu § 53 HRV

31. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 33 § 54 Abs. 3 HRV

32. Zu Artikel 5 Abs. 2 Nr. 36 Anlage 3 zu § 33 Abs. 3 HRV

33. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 9 § 32 Abs. 4 VRV

34. Zu Artikel 5 Abs. 5 Nr. 10 - neu - Anlage 2 zu § 21 Satz 3 Nr. 5 VRV

35. Zu Artikel 6 und 13 Änderung der BörsZulV; Übergangsregelung

36. Zu Artikel 9 Nr. 8 § 106 AktG , Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe b § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

37. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 12 Satz 3 - neu - GmbHG , Nr. 12 § 88 GmbHG

38. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 1 StatRegG

39. Zu Artikel 12 Abs. 1 § 4a Abs. 2 StatRegG

40. Zu Artikel 12 Abs. 2 und 3 § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 InsO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InsoBekV

41. Zu Artikel 12 Abs. 5 Nr. 5 Buchstabe b § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KostO

42. Zu Artikel 12 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe h Anmerkung zu Nummer 5007 GV HRegGebV

43. Zu Artikel 12 Abs. 7 Änderung der JVerwKostO

44. Zu Artikel 12 Abs. 12 § 5 Abs. 2, § 11 Abs. 3 - neu - PartGG

45. Zu Artikel 13 Abs. 1 Inkrafttreten

46. Zu Artikel 13 Abs. 2 Inkrafttreten

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 744/05 (Beschluss)

... 13. Eine Standardisierung von Vertragskonditionen würde zu einer Produktharmonisierung und damit zu einer Einschränkung der Produktvielfalt führen, was dem Grundanliegen widerspräche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05 (Beschluss)




2 Verbraucherinformationen

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

Die Bonität des Kunden

2 Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

2 Eurohypothek

Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 12/04 (Beschluss)

... Das Merkmal "Einbruchdiebstahl oder -versuch in die Wohnung innerhalb der letzten zwölf Monate" ordnet sich sowohl inhaltlich als auch systematisch nicht in das Grundanliegen des Mikrozensus ein (§ 1 MZG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/04 (Beschluss)




1. Zu § 4

2. § 4 ist daher wie folgt zu ändern:

3. Zu § 6

4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

5. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 194/04 (Beschluss)

... Das Merkmal "Einbruchdiebstahl oder -versuch in die Wohnung innerhalb der letzten zwölf Monate" ordnet sich sowohl inhaltlich als auch systematisch nicht in das Grundanliegen des Mikrozensus ein (§ 1 MZG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/04 (Beschluss)




1. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 1

2. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2

3. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 4

4. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 9

6. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 14

7. Zu § 4 Abs. 2

8. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 1

9. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 2

10. Zu § 4 Abs. 4

11. Zu § 4 Abs. 5 Nr. 2

12. Zu § 6 Abs. 1 Satz 1

13. Zu § 6 Abs. 2

14. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

15. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 194/1/04

... Das Merkmal "Einbruchdiebstahl oder -versuch in die Wohnung innerhalb der letzten zwölf Monate" ordnet sich sowohl inhaltlich als auch systematisch nicht in das Grundanliegen des Mikrozensus ein (§ 1 MZG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/1/04




1. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 1

2. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2

3. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 4

4. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 5

5. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 9

6. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 14

7. Zu § 4 Abs. 2

8. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 1

9. Zu § 4 Abs. 3 Nr. 2

10. Zu § 4 Abs. 4

11. Zu § 4 Abs. 5 Nr. 2

12. Zu § 6 Abs. 1 Satz 1

13. Zu § 6 Abs. 2

14. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

15. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 12/1/04

... Das Merkmal "Einbruchdiebstahl oder -versuch in die Wohnung innerhalb der letzten zwölf Monate" ordnet sich sowohl inhaltlich als auch systematisch nicht in das Grundanliegen des Mikrozensus ein (§ 1 MZG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/04




1. Zu § 4

3 2.

3. und das Wort Eheschließungsjahr; zu streichen.

3 4.

3 5.

3 6.

3 7.

3 8.

3 9.

3 10.

3 11.

3 12.

3 13.

3 14.

3 15.

16. Zu § 6

17. Zu § 8 Abs. 4 Satz 2

18. Zu § 11


 
 
 


Drucksache 262/17 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 372/1/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.