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78 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kommunalbehörden"


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Drucksache 2/20 (Beschluss)

... In einem ersten Schritt wurde in diesem Jahr der Datenaustausch innerhalb der Leistungs- und Kommunalbehörden im Rahmen von § 10 Absatz 4 Nummer 3 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) neu geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

5. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII

6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII

8. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII

‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X

10. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB X Doppelbuchstabe cc - neu - § 74a Absatz 1 Satz 4 SGB X

11. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X

12. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG

13. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG

14. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 2/1/20

... In einem ersten Schritt wurde in diesem Jahr der Datenaustausch innerhalb der Leistungs- und Kommunalbehörden im Rahmen von § 10 Absatz 4 Nummer 3 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) neu geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV

2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI

4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

5. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII

7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII

8. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII

9. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII Artikel 19a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 5, Nummer 6 - neu -, § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG

‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

10. Zu Artikel 7 Nummer 19 § 144 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB VII Artikel 16 § 4 Absatz 1 Satz 3 BGVPLTErG Artikel 28 Absatz 9 Inkrafttreten

11. Zu Artikel 7 Nummer 19 Buchstabe a § 144 Absatz 1 Satz 2 SGB VII Buchstabe b § 144 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VII *

12. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X

13. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu -, 4 SGB X

14. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X

15. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG

16. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 87/20

... Die meisten Delikte werden in die Zuständigkeit der Strafrichter und Schöffengerichte bei den Amtsgerichten fallen, so dass die Befassung eines Bundesgerichts, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht zu erwarten steht.dd) Mehraufwand bei Ländern und vor allem den Kommunen ist zu erwarten, wenn aufgrund der Neufassung von § 51 BMG voraussichtlich eine größere Zahl von Anträgen auf Auskunftssperren erfolgt und in der Folge auch vermehrt eingetragene Auskunftssperren zu bearbeiten sind. Meldebehörden sind nach § 1 BMG die durch Landesrecht dazu bestimmten Behörden; dies sind überwiegend Kommunalbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

§ 100g
Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.

§ 101a
Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.

Artikel 3
Änderung des Bundesmeldegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 5
Änderung des Telemediengesetzes

§ 15a
Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten

§ 15b
Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten

Artikel 6
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.

§ 3a
Meldepflicht

Artikel 7
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:

bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 15a

Zu § 15b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder/Kommunen

II.2 Weitere Kosten

5 Fallzahlen

Personal - und Sachkosten

II.3 ‚One in one out‘-Regel

II.4 Evaluierung

II.5 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 450/1/17

... b) Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der getroffenen Regelungen für die Landes- und Kommunalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Länder im Bereich der Steuerverwaltung das gewählte Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 110/17(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/17




Zum Gesetz allgemein

Zu Artikel 17

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g


 
 
 


Drucksache 450/17 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der getroffenen Regelungen für die Landes- und Kommunalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Länder im Bereich der Steuerverwaltung das gewählte Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 110/17(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/17 (Beschluss)




Zum Gesetz allgemein

Zu Artikel 17

Zu den Nummern 3 bis 6

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 415/16 (Beschluss)

... Das gilt ebenfalls für die in § 4 Absatz 2 EGovG-E perspektivisch eröffnete Möglichkeit, Rechnungen bzw. Quittungen durch Bundesbehörden auch außerhalb von Verwaltungsverfahren elektronisch zu stellen bzw. anzuzeigen. Da Landes- und Kommunalbehörden aufgrund § 1 Absatz 2 EGovG-E von solchen Rechnungsstellungen nicht ausgenommen werden, ist auch insoweit ein mit den Ländern abgestimmtes Vorgehen geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/16 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 244/16

... Für die Verwaltung ergibt sich die Erweiterung einer bestehenden Vorgabe, die zu einer Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands um 151.940 Euro führt. Je nach Organisationsstrukturen in den Bundesländern sind Landes- oder Kommunalbehörden betroffen. Einmaliger Umstellungsaufwand ist nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Darstellung der Fallzahlen

Darstellung des Erfüllungsaufwandes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4 Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung

1. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 415/1/16

... Das gilt ebenfalls für die in § 4 Absatz 2 EGovG-E perspektivisch eröffnete Möglichkeit, Rechnungen bzw. Quittungen durch Bundesbehörden auch außerhalb von Verwaltungsverfahren elektronisch zu stellen bzw. anzuzeigen. Da Landes- und Kommunalbehörden aufgrund § 1 Absatz 2 EGovG-E von solchen Rechnungsstellungen nicht ausgenommen werden, ist auch insoweit ein mit den Ländern abgestimmtes Vorgehen geboten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/1/16




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 256/1/16

... - Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Bundesrecht gemäß Artikel 83f. GG die Feststellung für unabdingbar, dass die neue Regelung des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamts auf Landes- und Kommunalbehörden führt.



Drucksache 256/16 (Beschluss)

... - Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Bundesrecht gemäß Artikel 83f. GG die Feststellung für unabdingbar, dass die neue Regelung des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamts auf Landes- und Kommunalbehörden führt.



Drucksache 88/15

... Was kann noch getan werden, um Wirtschaftskreise stärker miteinander zu verbinden? Wie können die Verbindungen mit und zwischen den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen) gestärkt und der Sozialdialog unterstützt werden? Wie können die Verbindungen zwischen Wissenschaftlern, Hochschulen, Kommunalbehörden, Frauen, jungen Menschen und den Medien gefördert werden?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/15




I. Einführung: besondere Beziehungen

II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP

III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit

1. Die Herausforderungen der Differenzierung

2. Fokussierung

3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium

4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 497/1/15

... Die Bundesregierung wird weiter aufgefordert, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasser- und Schifffahrtsämter geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die geplante Ämterstruktur muss so gestaltet werden, dass auch vergleichbare Ämtergrößen entstehen, weil regionale Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungskompetenz für Landes- und Kommunalbehörden im Verwaltungsalltag tatsächlich schnell und in räumlicher Nähe verfügbar sein müssen. So wäre es nicht sinnvoll, für den Bereich der Nordsee drei Ämter vorzusehen und für den Bereich der Ostsee nur eines.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/1/15




1. Zu Artikel 2

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 497/15 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird weiter aufgefordert, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasser- und Schifffahrtsämter geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die geplante Ämterstruktur muss so gestaltet werden, dass auch vergleichbare Ämtergrößen entstehen, weil regionale Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungskompetenz für Landes- und Kommunalbehörden im Verwaltungsalltag tatsächlich schnell und in räumlicher Nähe verfügbar sein müssen. So wäre es nicht sinnvoll, für den Bereich der Nordsee drei Ämter vorzusehen und für den Bereich der Ostsee nur eines.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 202/13

... 33. Die Niederlande haben ihren Kommunalbehörden diesbezügliche Anweisungen erteilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament

3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission

4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten

5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU

5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem

5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament

5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV

6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 356/1/13

... In § 16 EGovG wird geregelt, dass die Bundesbehörden die Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente "in angemessener Form gewährleisten sollen". Damit wird zum einen die eigentliche Vollzugsebene der Bundesgesetze - Landes- und Kommunalbehörden - ohne nachvollziehbare Gründe ausgespart. Zum anderen wird ein Ermessensspielraum eröffnet, der zu Rechtsunsicherheit führt und die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen entgegen den für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen rechtswidrig vernachlässigt. Eine Orientierung bei der zukünftigen Änderung der angesprochenen Gesetze bietet die im Gesetzgebungsverfahren abgegebene gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.



Drucksache 356/13 (Beschluss)

... In § 16 EGovG wird geregelt, dass die Bundesbehörden die Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente "in angemessener Form gewährleisten sollen". Damit wird zum einen die eigentliche Vollzugsebene der Bundesgesetze - Landes- und Kommunalbehörden - ohne nachvollziehbare Gründe ausgespart. Zum anderen wird ein Ermessensspielraum eröffnet, der zu Rechtsunsicherheit führt und die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen entgegen den für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen rechtswidrig vernachlässigt. Eine Orientierung bei der zukünftigen Änderung der angesprochenen Gesetze bietet die im Gesetzgebungsverfahren abgegebene gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.



Drucksache 610/13

... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Anwendungsbereich

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 305/1/12

... [Das Bundesministerium des Innern plant eine Trennung des Gebührenrechts von Bund und Ländern. Danach soll der Bund künftig nur noch für die Regelungen zuständig sein, die die Erhebung von Gebühren durch eine Bundesbehörde vorsehen. Die gebührenrechtlichen Regelungen für öffentliche Leistungen, die von Landes- und gegebenenfalls Kommunalbehörden erhoben werden, sollen in die Hoheit der Länder übergehen. Regelungen auf Bundesebene über die Erhebung von Landesgebühren durch Behörden der Länder soll es nur dann geben, wenn zwingende Gründe für eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung sprechen. Während einer höchstens fünfjährigen Übergangsfrist sollen die bisherigen Gebührenregelungen in den Ländern als Landesregelungen fortgelten; die Länder müssen spätestens nach fünf Jahren die Regelungen durch eigene Vorschriften ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/12




Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 - neu - BGebG , Artikel 2 Absatz 175 Änderung des LuftVG , Absatz 176 Änderung der LuftkostV , Artikel 4 Absatz 150 Änderung des LuftVG , Absatz 151 Aufhebung der LuftkostV , Absatz 152 Änderung der BeauftrV

4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

7. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG

§ 60
Übergangsvorschrift

8. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV

§ 47b
Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz

9. Zu Artikel 2 Absatz 144 § 6a StVG ,

10. Zu Artikel 2 Absatz 144 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG , Nummer 6 § 6a Absatz 9 StVG

11. Zu Artikel 2 Absatz 145 Nummer 2 § 34a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FahrlG

12. Zu Artikel 2 Absatz 146 § 18 KfSachVG

13. Zu Artikel 2 Absatz 147 Änderung des PBefG , Absatz 152 Änderung der PBefGKostV , Artikel 4 Absatz 123 § 57 Absatz 1 Nummer 10, 11, § 61 Absatz 1 Nummer 5, § 64b PBefG , Absatz 126 Aufhebung der PBefGKostV

14. Zu Artikel 2 Absatz 175 Nummer 6 Buchstabe e - neu - LuftVG , Nummer 7 § 32 Absatz 8 - neu -,§ 74 Absatz 1 und 2 LuftVG

17. Zu Artikel 2 Absatz 175a - neu - § 107 LuftVZO

18. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV

19. Zu Artikel 4 Absatz 127 GebOSt

20. Zu Artikel 4 Absatz 15 1a - neu - § 107 LuftVZO


 
 
 


Drucksache 320/12

... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung kein höherer Vollzugsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2162: Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


 
 
 


Drucksache 557/12

... Den überwiegenden Teil ihrer Verwaltungskontakte haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht mit Bundes-, sondern mit Länder- und Kommunalbehörden. Soweit Bundesrecht Hindernisse für elektronische Verwaltungsdienstleistungen enthält, können die für den Vollzug zuständigen Länder diese nicht selbst beseitigen. Ferner gibt es in vielen Fragen noch Rechtsunsicherheit, da es an Erfahrungen fehlt, etwa bei der elektronischen Aktenführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 475/12

... e) "zuständige Behörden" bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 224/12

... - Eine Studie bei 400 Kommunalbehörden in den Niederlanden zeigt, dass die Umstellung auf e-Vergabe bei den Verfahrenskosten zu Einsparungen von über 8 500 EUR je Ausschreibung führt. Dieses Ergebnis bezieht sich auf den Einsatz elektronischer Verfahren von der Veröffentlichung der Bekanntmachungen bis zur Einreichung der Angebote, die automatische Bewertung wurde dabei noch nicht berücksichtigt (diese war zum Zeitpunkt der Studie bei den Plattformen noch nicht verfügbar, gestattet aber inzwischen weitere erhebliche Einsparungen). Zwei Schlüsselfaktoren für die Kosteneinsparungen waren: Zeitersparnis - pro Verfahren konnten die Vertragsbehörden durchschnittlich bis zu 3 Tagen und die Bieter bis zu 1 Tag einsparen, sowie geringere Druckkosten und Postgebühren (geschätzte 2 350 EUR je Ausschreibung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Wandel zum besseren - die wirtschaftlichen Argumente für die E-Vergabe

3. Überwindung der Hindernisse - der Weg nach Vorn

3.1. Schaffung eines effektiven Rechtsrahmens

5 Leitaktionen:

3.2. Förderung praktischer Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren

5 Leitaktionen:

3.3. Unterstützung der Schaffung der Infrastruktur für die e-Vergabe

5 Leitaktionen:

3.4. Verbreitungsstrategie

5 Leitaktionen:

3.5. Überwachung der Verbreitung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens

5 Leitaktionen:

4. Führung durch Vorbild

5 Leitaktionen:

5. Internationale Dimension der E-VERGABE

5 LEITAKTION:

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 722/12

... Unter den Befragten bestand breites Einvernehmen darüber, dass der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen dringend erhöht werden muss. Die Befragten waren mehrheitlich der Ansicht, dass eine geschlechtermäßig ausgewogene Belegschaft und mit Frauen und Männern zu gleichen Anteilen besetzte Leitungsorgane der Unternehmen ein Motor für Innovation, Kreativität, verantwortungsvolle Verwaltung und Marktexpansion ist und dass es kurzsichtig wäre, das wirtschaftliche Potenzial qualifizierter Frauen nicht zu nutzen. Die Interessenträger vertraten allerdings unterschiedliche Auffassungen in der Frage, wie ein Wandel herbeizuführen ist. Während einige, vorwiegend Interessengruppen aus der Wirtschaft, weiter der Selbstregulierung den Vorzug gaben, sprachen sich andere Interessenträger, einschließlich Gewerkschaften, Frauenorganisationen, andere NRO und mehrere Regional- und Kommunalbehörden, für einen ehrgeizigeren Ansatz in Form von verbindlichen Zielvorgaben aus. Einige Interessenträger schlugen vor, sich zunächst auf die nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen und Verwaltungs-/Aufsichtsräten zu konzentrieren, da dies einen weniger großen Eingriff in das Tagesgeschäft der Unternehmen darstellen würde, und sich später mit den geschäftsführenden Mitgliedern der Leitungsorgane zu befassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 305/12 (Beschluss)

... Das Bundesministerium des Innern plant eine Trennung des Gebührenrechts von Bund und Ländern. Danach soll der Bund künftig nur noch für die Regelungen zuständig sein, die die Erhebung von Gebühren durch eine Bundesbehörde vorsehen. Die gebührenrechtlichen Regelungen für öffentliche Leistungen, die von Landes- und gegebenenfalls Kommunalbehörden erhoben werden, sollen in die Hoheit der Länder übergehen. Regelungen auf Bundesebene über die Erhebung von Landesgebühren durch Behörden der Länder soll es nur dann geben, wenn zwingende Gründe für eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung sprechen. Während einer höchstens fünfjährigen Übergangsfrist sollen die bisherigen Gebührenregelungen in den Ländern als Landesregelungen fortgelten; die Länder müssen spätestens nach fünf Jahren die Regelungen durch eigene Vorschriften ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG

4. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV

6. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV


 
 
 


Drucksache 608/1/12

... Zusätzlich entstehen den Trägern der Ausbildung weitere Kosten durch den erhöhten Mehrbedarf an Personal. Dazu wird ein vermehrtes Verwaltungshandeln der Landes- und Kommunalbehörden notwendig werden. Welche Kosten auf die Länder zukommen würden, bleibt offen. Eine konkrete Bezifferung der anstehenden Kosten für die Länder ist daher zwingend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG

13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 608/12 (Beschluss)

... Durch die Neuregelung entstehen für die Beteiligten (Schulen, Lehrrettungswachen, Krankenhäuser, Träger der Ausbildung, Leistungsträger) Mehrkosten von mindestens 42 Millionen Euro jährlich. Die Hauptlast der Kosten tragen dabei unmittelbar die Träger der Ausbildung. So erhöhen sich die Ausbildungskosten je Auszubildenden von 13 000 Euro (zwei Jahre) auf 50 500 Euro (drei Jahre). Zusätzlich entstehen den Trägern der Ausbildung weitere Kosten durch den erhöhten Mehrbedarf an Personal. Dazu wird ein vermehrtes Verwaltungshandeln der Landes- und Kommunalbehörden notwendig werden. Welche Kosten auf die Länder zukommen würden, bleibt offen. Eine konkrete Bezifferung der anstehenden Kosten für die Länder ist daher zwingend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift und Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

9. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

10. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

12. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 657/11

... Der Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF) wurde in diesem Jahr mit ungenutzten Mitteln aus dem Europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) aufgelegt. Der Fonds ist ein nach luxemburgischem Recht aufgelegtes Finanzierungsvehikel und investiert entweder direkt oder indirekt über Finanzinstitute in kleinere Projekte von Kommunalbehörden im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Der Fonds wird insbesondere die Entwicklung von Energiedienstleistungsunternehmen unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben

2.1. Reichweite und Sektoren

2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt

2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente

2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen

2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen

2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern

2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts

3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013

3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten

3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann

3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken

3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten

3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene

3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig

3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen

4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020

5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente

5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente

5.1.1. EU-Instrumente

5.1.2. Strukturfondsinstrumente

5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente

5.1.4. Außenpolitische Instrumente

5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen

5.2.1. Reichweite der Plattformen

5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen

5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente

6. Schlussfolgerung Nächste Schritte

Anhang
Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013

1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite

1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF

1.2. Fonds Marguerite

2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT

2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG

2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT

3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen

3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF

3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF

4. Strukturfonds

5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich


 
 
 


Drucksache 459/11

... Die Erhebung von geotopographischen Referenzdaten und Daten des amtlichen Vermessungswesens erfolgt in der Regel bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Dabei geschieht die Ersterfassung aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland weitestgehend dezentral durch Landes- und Kommunalbehörden sowie staatliche Forschungseinrichtungen. Die Datenerfassung und -haltung orientiert sich naturgemäß vorrangig am eigenen Bedarf und Kompetenzbereich. Erfassungsumfang und -aktualität, Objektdifferenzierung und -definition, Erfassungsmaßstäbe, -zeiträume und -prioritäten sowie Austauschformate sind deshalb im hohen Maß unterschiedlich und inkompatibel. Die daraus ableitbaren geotopographischen Referenzdaten und Daten des amtlichen Vermessungswesens können nur mit technisch aufwändigen und personalintensiven Verfahren für eine fach- und länderübergreifende Nutzung zusammengeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

§ 4
Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes

§ 5
Austausch unter Behörden

§ 6
Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziele und Maßnahmen

1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes

2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten

V. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil (BGeoRG)

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes


 
 
 


Drucksache 129/11

... "1. zu den Grundsätzen der Festlegung von Einzugsgebieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen durch die für den Notruf zuständigen Landes- und Kommunalbehörden sowie zu den Grundsätzen des Abstimmungsverfahrens zwischen diesen Behörden und den betroffenen Teilnehmernetzbetreibern und Mobilfunknetzbetreibern, soweit diese Grundsätze für die Herstellung von Notrufverbindungen erforderlich sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 260/11

... i) „zuständige Behörden“ bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 260/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des IITC-Geländes

Artikel 5
Recht und Autorität auf dem IITC-Gelände

Artikel 6
Schutz des IITC-Geländes und seiner Umgebung

Artikel 7
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente

Artikel 8
Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche und sonstige Dienstleistungen für das IITC-Gelände

Artikel 11
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten von Delegierten

Artikel 13
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für das IRENA-Personal

Artikel 14
Berater und Sachverständige, die Aufträge durchführen

Artikel 15
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 16
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 17
Notifikation

Artikel 18
Einreise in das Gastland und Ausreise aus dem Gastland sowie Freizügigkeit und Aufenthalt im Gastland

Artikel 19
Ausweise

Artikel 20
Flagge, Emblem und Kennzeichen

Artikel 21
Soziale Sicherheit

Artikel 22
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 23
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 859/11

... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung kein höherer Vollzugsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1960: Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


 
 
 


Drucksache 281/11

... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entstehen bei der Ausführung dieser Verordnung keine zusätzlichen Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 3a
CO2-Effizienzklassen

§ 8a
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch

A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*

B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen

Abschnitt I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch

Abschnitt II
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*

Abschnitt III
Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

a Informationspflichten für Unternehmen

b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

2.3 Preiswirkungen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen


 
 
 


Drucksache 89/11

... 9. nimmt die Zusage der afghanischen Regierung zur Kenntnis, im Laufe der kommenden zwölf Monate schrittweise und in steuerlich vertretbarer Weise die Strategie für die subnationale Regierungsführung umzusetzen, die Kommunalbehörden und ihre institutionellen Fähigkeiten zu stärken sowie subnationale Rahmen in den Bereichen Rechtsetzung, Finanzen und Haushalt zu schaffen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 345/11

... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung gegebenenfalls ein geringfügig höherer Vollzugsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 345/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Regelungsinhalt

II. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten und Preiswirkungen

2.1 Kosten für die Wirtschaft

2.2 Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

3.1 Informationspflichten für Unternehmen

3.2 Informationspflichten für die Verwaltung

3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1772: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge


 
 
 


Drucksache 616/10

... Die Interessenvertreter - Unternehmen, Kommunalbehörden, Sozialpartner, Stiftungen, nichtstaatliche Organisationen - sind aufgerufen, die Innovationsunion zu unterstützen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen sind aufgerufen, mit den Organisationen und Stellen, die sie vertreten, zusammenzuarbeiten, um Unterstützung zu mobilisieren, Initiativen zu fördern und zur Verbreitung bewährter Verfahren beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 490/10 (Beschluss)

... Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme waren Bundesbehörden, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden so genannte bevorrechtigte Aufgabenträger. § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs führen demgegenüber Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte auf. Nach § 1 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind Behörden alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Durch die Einschränkung der Regelung auf Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallen in einigen Ländern jedoch die Landkreise/Landratsämter als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte, da diese weder Landesbehörden noch Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sind. Nach den jeweiligen Landesgesetzen über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die Landkreise untere Katastrophenschutzbehörden, die entsprechende Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen. Sie bedürfen daher auch einer Post- und Telekommunikationsbevorrechtigung. Eine Klarstellung unter § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs ist aus hiesiger Sicht daher notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTSG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PTSG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 PTSG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 PTSG

5. Zu Artikel 1 § 5 PTSG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 - neu - PTSG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 PTSG


 
 
 


Drucksache 462/10

... Auf eine Initiative des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung12 hin wurden von einigen Mitgliedstaaten, die bereit waren, mit konkreten Maßnahmen voranzugehen, verschiedene größere Projekte zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans initiiert, nämlich Medien und strategische Kommunikation (UK), Schulung von Imamen (ES), Zusammenarbeit von Bürgern und Polizei (BE), Zusammenarbeit mit Kommunalbehörden (NL), Entradikalisierung (DK) und Terrorismus und Internet (DE). Diese Projekte werden größtenteils von der Kommission mitfinanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 771/10

... Innerhalb dieses Rahmens sollten Umwelt, Klimawandel und Innovation die Leitthemen sein, die mehr denn je die Richtung in dieser Politik vorgeben. Beispielsweise sollten Investitionen sowohl die wirtschaftliche Leistung als auch die Umweltleistung steigern, Umweltmaßnahmen sollten stärker auf den besonderen Bedarf der Regionen und selbst der lokalen Gebiete (z.B. Natura-2000-Gebiete und Gebiete mit hohem Naturwert) zugeschnitten sein, und bei den Maßnahmen zur Erschließung des Potenzials der ländlichen Gebiete sollte starker Wert auf innovative Ideen für Unternehmen und Kommunalbehörden gelegt werden. Die neuen Chancen für die lokale Entwicklung (z.B. neue

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 490/1/10

... Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme waren Bundesbehörden, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden so genannte bevorrechtigte Aufgabenträger. § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs führen demgegenüber Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte auf. Nach § 1 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind Behörden alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Durch die Einschränkung der Regelung auf Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallen in einigen Ländern jedoch die Landkreise/Landratsämter als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte, da diese weder Landesbehörden noch Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sind. Nach den jeweiligen Landesgesetzen über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die Landkreise untere Katastrophenschutzbehörden, die entsprechende Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen. Sie bedürfen daher auch einer Post- und Telekommunikationsbevorrechtigung. Eine Klarstellung unter § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs ist aus hiesiger Sicht daher notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/1/10




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTSG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PTSG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 PTSG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 PTSG

5. Zu Artikel 1 § 5 PTSG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 - neu - PTSG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 PTSG


 
 
 


Drucksache 428/10

... - Wahrung der demokratischen Legitimität der UfM, indem die Entscheidungen transparent getroffen und das Europäische Parlament, die PVEM und die nationalen Parlamente in den Entscheidungsprozess einbezogen werden; Betonung des Standpunkts, dass die PVEM als Teil der UfM anerkannt werden sollte, der die parlamentarische Komponente verkörpert; Einbeziehung aller Akteure (Kommunalbehörden und Organisationen der Zivilgesellschaft) in den Entscheidungsprozess zu den wichtigsten Projekten und Dialog mit diesen Akteuren;



Drucksache 240/09

... Ferner unterstützt die Kommission die Arbeiten der ICT21EE33-Initiative als Beitrag für den Bürgermeisterkonvent, wobei es darum geht, Städte und Kommunalbehörden zum Einsatz der IKT für die Emissionsreduzierung zu ermuntern und sie dabei zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/09




1. Einleitung

2. Die mögliche Rolle Der IKT

3. Bestmöglicher IKT-Einsatz: Herausforderungen und Handlungsbedarf

4. Allgemeiner Hintergrund der Empfehlung

4.1 Verbesserung der Energie- und Kohlenstoffbilanz der IKT

4.1.1 Gebäude und Bauwesen

4.1.2 Rationalisierung des verkehrsbedingten Energieverbrauchs dank besserer Logistik

4.2 Förderung dauerhafter Verhaltensänderungen der Verbraucher, Unternehmen und Kommunen

4.2.1 Energieendverbrauch

4.2.2 Die Führungsrolle der Mitgliedstaaten

4.3 Weiteres Vorgehen

5. Die Rolle der Europäischen Kommission

6. Bewertung und Überwachung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 192/09

... Grundlage der Asylstrategie vom Juni 2008, in der die Vorlage eines Legislativvorschlags zur Einrichtung eines Unterstützungsbüros angekündigt wird, ist ein Grünbuch der Kommission vom Juni 2007, das sich mit den Maßnahmen auseinandersetzt, die für die zweite Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems in Betracht kommen. Das Grünbuch enthält eine Reihe von Fragen, die sich konkret auf die Einrichtung eines Unterstützungsbüros für Asylfragen beziehen. An der Grünbuch-Konsultation, zu der 89 Beiträge eingingen, beteiligte sich ein breites Spektrum an Akteuren aus dem Asylbereich, darunter 20 Mitgliedstaaten, Regional- und Kommunalbehörden, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der UNHCR, Hochschulen, politische Parteien und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen. Die Antworten auf das Grünbuch lassen eine breite Zustimmung der Befragten für einen Ausbau der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich und für die Schaffung einer entsprechenden Unterstützungsstruktur erkennen. Die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird in der Asylstrategie ausdrücklich als Option bevorzugt. 2008 gab die Kommission eine externe Studie zur Durchführbarkeit dieser Option in Auftrag. Im Rahmen dieser Studie wurden die beteiligten Akteure umfassend konsultiert: zehn Fallstudien wurden angefertigt und mit mehr als 50 Beteiligten wurden Interviews geführt. Es fanden zwei Arbeitstreffen – im April 2008 und im Juni 2008 - statt, auf denen sich die Beteiligten zu den Aufgaben des Unterstützungsbüros und dessen institutioneller Struktur äußern konnten. Die Studie wurde Ende 2008 fertig gestellt. Von den Kommissionsdienststellen wurde eine Folgenabschätzung erstellt, die diesem Vorschlag beigefügt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 192/09




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Inhalt des Vorschlags

Bewertung

Vorschlag

Kapitel 1
Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag

Artikel 1
Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Artikel 2
Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Kapitel 2
Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen

Abschnitt 1
Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich

Artikel 3
Austausch von Informationen und bewährten Praktiken

Artikel 4
Herkunftslandinformationen

Artikel 5
Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen

Artikel 6
Schulungen

Artikel 7
Unterstützung im Außenbereich

Abschnitt 2
Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten

Artikel 8
Besondere Belastung

Artikel 9
Sammlung und Auswertung von Informationen

Artikel 10
Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Artikel 11
Sammlung und Austausch von Informationen

Artikel 12
Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros

Kapitel 3
Asyl-Unterstützungsteams

Artikel 13
Koordinierung

Artikel 14
Technische Hilfe

Artikel 15
Asyl-Einsatzpool

Artikel 16
Entsendung

Artikel 17
Entscheidung über die Entsendung eines Teams

Artikel 18
Einsatzplan

Artikel 19
Nationale Kontaktstelle

Artikel 20
EU-Kontaktstelle

Artikel 21
Kosten

Kapitel 4
Organisation des Büros

Artikel 22
Organe des Büros

Artikel 23
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 24
Vorsitz des Verwaltungsrats

Artikel 25
Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 26
Abstimmungsmodalitäten

Artikel 27
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 28
Ernennung des Exekutivdirektors

Artikel 29
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 30
Exekutivausschuss

Artikel 31
Arbeitsgruppen

Artikel 32
Beirat

Kapitel 5
Finanzbestimmungen

Artikel 33
Haushaltsplan

Artikel 34
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 35
Ausführung des Haushaltsplans

Artikel 36
Rechnungslegung und Entlastung

Artikel 37
Finanzregelung

Kapitel 6
Bestimmungen betreffend das Personal

Artikel 38
Personal

Artikel 39
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 40
Rechtsstellung

Artikel 41
Sprachenregelung

Artikel 42
Zugang zu Dokumenten

Artikel 43
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen

Artikel 44
Haftung

Artikel 45
Bewertung und Überarbeitung

Artikel 46
Verwaltungskontrolle

Artikel 47
Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern

Artikel 48
Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR

Artikel 49
Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen

Artikel 50
Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros

Artikel 51
Aufnahme der Tätigkeit des Büros

Artikel 52
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 696/09

... Die Konformität der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften mit den gesetzlichen Grundlagen wird durch eine Neufassung erreicht. Der Entwurf wurde u. a. durch die Unterstützung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Passbehörden (insgesamt sieben Kommunalbehörden sowie dem Auswärtigen Amt) erstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 691/08

... In der Sprachenpolitik liegt die Entscheidungsbefugnis in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, auch, was die Regional- und Minderheitensprachen angeht; hierfür bietet die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats einen umfassenden Rahmen. Viele andere Organisationen treffen vor Ort Entscheidungen in Sprachenfragen: Bildungsträger, Regional- und Kommunalbehörden, Sozialpartner, Medien und Dienstleister. Die Kommission kooperiert mit den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, um sicherzustellen, dass gemeinsame Ziele verfolgt werden, und sie wird sie in ihren Bemühungen unterstützen, insbesondere indem sie den Austausch bewährter Verfahren erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 691/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU

3. Ziele

4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt

4.1. Wertschätzung aller Sprachen

4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld

5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand

5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit

5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit

6. Lebenslanges lernen

6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen

6.2. Effektiver Sprachunterricht

7. Medien, neue Technologien und Übersetzung

8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit

9. Umsetzung

10. Fazit


 
 
 


Drucksache 334/08

... • Gemeinsam mit der Beleuchtungsindustrie und den Kommunalbehörden – Förderung freiwilliger Vereinbarungen über:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/08




Mitteilung

1. Rahmenbedingungen

2. Bewältigung der Herausforderung: Politische Orientierungen für das künftige Vorgehen

2.1. Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der IKT

2.1.1. Ein entscheidender Beitrag des IKT-Sektors zum Strukturwandel

2.1.2. Ein entscheidender Beitrag der IKT zur Innovation

2.2 IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht

2.2.1 Verbesserung des Stromnetzes: von der Erzeugung bis zur Verteilung

2.2.2 Intelligente energieoptimierte Häuser und Gebäude

2.2.3 Intelligente Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung

2.3 Verbesserung der Wahrnehmung und des Verständnisses der Rolle der IKT im Hinblick auf die Energieeffizienz

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 882/08

... " bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 882/08




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtsstellung

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Geschäftsräume

Artikel 4
Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke

Artikel 5
Verkehrsfreiheit

Artikel 6
Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden

Artikel 7
Zeugnispflicht

Artikel 8
Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten

Artikel 9
Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung

Artikel 10
Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer

Artikel 11
Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen

Artikel 12
Weitere steuerliche Regelungen

Artikel 13
Befreiung vom System der sozialen Sicherheit

Artikel 14
Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis

Artikel 15
Ausweise

Artikel 16
Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften

Artikel 17
Haftpflichtversicherung

Artikel 18
Private Erwerbstätigkeit

Artikel 19
Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind

Artikel 20
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung

Begründung

Zu Artikel 1

Artikel 151

Artikel 156

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 532/08

... (b) Kommunalbehörden, die für weniger als 10 000 Einwohner zuständig sind, oder sonstige Behörden, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder über einen Jahreshaushalt von höchstens 50 Mio. EUR verfügen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft; hierzu gehören:

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Drucksache 532/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Vorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Registrierung von Organisationen

Artikel 3
Bestimmung der zuständigen Stelle

Artikel 4
Vorbereitung der Registrierung

Artikel 5
Registrierungsantrag

Kapitel III
Verpflichtungen registrierter Organisationen

Artikel 6
Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung

Artikel 7
Ausnahmeregelung für kleine Organisationen

Artikel 8
Wesentliche Änderungen

Artikel 9
Umweltbetriebsprüfung

Artikel 10
Verwendung des EMAS-Zeichens

Kapitel IV
Vorschriften für zuständige Stellen

Artikel 11
Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen

Artikel 12
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren

Artikel 13
Registrierung von Organisationen

Artikel 14
Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen

Artikel 15
Forum der zuständigen Stellen

Artikel 16
Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen

Kapitel V
Umweltgutachter

Artikel 17
Aufgaben der Umweltgutachter

Artikel 18
Häufigkeit der Begutachtungen

Artikel 19
Anforderungen an Umweltgutachter

Artikel 20
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen

Artikel 21
Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen

Artikel 22
Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 23
Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen

Artikel 24
Bedingungen für die Begutachtung und Validierung

Artikel 25
Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen

Artikel 26
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters

Artikel 27
Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern

Kapitel VI
Akkreditierungsstellen

Artikel 28
Akkreditierungsverfahren

Artikel 29
Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung

Artikel 30
Versammlung der Akkreditierungsstellen

Artikel 31
Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen

Kapitel VII
Vorschriften für die Mitgliedstaaten

Artikel 32
Informationen über zuständige Stellen

Artikel 33
Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften

Artikel 34
Werbeprogramm

Artikel 35
Information

Artikel 36
Werbemaßnahmen

Artikel 37
Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen

Artikel 38
Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen

Artikel 39
EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft

Artikel 40
Kosten und Gebühren

Artikel 41
Nichteinhaltung von Vorschriften

Artikel 42
Information und Berichterstattung an die Kommission

Kapitel VIII
Vorschriften für die Europäische Kommission

Artikel 43
Information

Artikel 44
Zusammenarbeit und Koordinierung

Artikel 45
Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen

Artikel 46
Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten

Artikel 47
Berichterstattung

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 48
Änderung der Anhänge

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überarbeitung

Artikel 51
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang I
Umweltprüfung

Anhang II
Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen

Anhang III
Interne Umweltbetriebsprüfung

A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen

1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung

2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung

3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung

C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung

Anhang IV
Umweltberichterstattung

A. Einleitung

B. Umwelterklärung

C. Bericht über die Umweltleistung

D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

1. Einleitung

2. Kernindikatoren

3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung

E. Öffentlicher Zugang

F. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang V
EMAS-Zeichen

Anhang VI
Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)

Anhang VII
Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 714/07

... Die EU-Institutionen und andere Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten, außerdem Regional- und Kommunalbehörden in ganz Europa kommunizieren zu Fragen der europäischen Politik in unterschiedlicher Weise und Intensität. Alle unmittelbar an Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene Beteiligten sind in der Pflicht, zu informieren und zu erläutern. Sie müssen dabei alle autonom bleiben und ihr Vorrecht wahren auf jeweils eigene Weise zu kommunizieren, andererseits bestehen zahlreiche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit als Partner bei der Förderung der Debatte über Europa.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 714/07




Mitteilung

3 Einleitung

1. Kohärente und integrierte Kommunikationsarbeit

2. Die Rolle der Bürger stärken

2.1 Lokal handeln

2.2 Aktiver europäischer Bürgersinn

3. Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit

3.1 Politische Dimension

3.2 Medien und Informationsdienste

3.3 Die öffentliche Meinung in Europa verstehen

4. Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes

4.1 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

4.2 Zusammenarbeit mit den Europäischen Institutionen

4.3 Interinstitutionelle Vereinbarung zur Kommunikation

5. Fazit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 559/07 (Beschluss)

... II, sieht jedoch eine Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung vor. Eine Landesverordnung kann jedoch nur das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Landes- bzw. Kommunalbehörden des jeweiligen Landes, nicht aber das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Bundesbehörden regeln; entsprechendes gilt für Kostenregelungen. Der Bund hat zudem das Verwaltungsverfahren für Sozialleistungen bereits umfassend im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG

4. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG

7. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen

8. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG

9. Zu Artikel 1 § 16 WoGG

10. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG

11. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG

12. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG

13. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und § 33 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 und 5 und Abs. 5a - neu - WoGG

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG

20. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

21. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 895/07

... 25. betont die Bedeutung einer nachhaltigen Demokratie einschließlich guter Regierungsführung und demokratischer Wahlen, was Unterstützung für den parlamentarischen Kapazitätsaufbau, insbesondere durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Panafrikanischen Parlament und den afrikanischen regionalen Parlamenten, und Unterstützung für die Organisation der Zivilgesellschaft und die Einbeziehung von Kommunalbehörden in den politischen Dialog beinhalten sollte insbesondere Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Organisationen der afrikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/07




Gemeinsame Grundsätze und Perspektive

Frieden und Sicherheit

Investitionen in Menschen

Durchführung und Überwachung


 
 
 


Drucksache 559/1/07

... II, sieht jedoch eine Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung vor. Eine Landesverordnung kann jedoch nur das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Landes- bzw. Kommunalbehörden des jeweiligen Landes, nicht aber das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Bundesbehörden regeln; entsprechendes gilt für Kostenregelungen. Der Bund hat zudem das Verwaltungsverfahren für Sozialleistungen bereits umfassend im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 32 WoGG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG

6. Zu Artikel 1 zu den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG

10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 WoGG

11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG

12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG

14. Zu Artikel 1 § 16 WoGG

15. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG

16. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG

17. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG

18. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG

19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG

21. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG

22. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG

23. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG

24. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

25. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/07 (Beschluss)

... Die mit der Gesetzesänderung geplante Bindung der Sozialleistungsträger nach dem SGB I, soweit es sich um Landes- oder Kommunalbehörden handelt, wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 543/1/07

... Die mit der Gesetzesänderung geplante Bindung der Sozialleistungsträger nach dem SGB I, soweit es sich um Landes- oder Kommunalbehörden handelt, wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV

2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV

3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I

4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V

5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI

6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI

7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI

8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen


 
 
 


Drucksache 158/06

... bezeichnet die im jeweiligen Zusammenhang einschlägigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in der Bundesrepublik Deutschland nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Gesetze, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der betreffenden Landes- und Kommunalbehörden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 623/06 (Beschluss)

... durch das RmBereinVpG brachte es mit sich, dass diese Form der Vertretung einer unteren Behörde durch eine andere untere Behörde nunmehr ausgeschlossen scheint. Obwohl ausweislich der Entwurfsbegründung lediglich eine Klarstellung zu Gunsten kleinerer Kommunalbehörden dahin gehend beabsichtigt war, dass diese sich durch ihre Aufsichtsbehörde vertreten lassen können (vgl. BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 RDG

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 RDG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 RDG

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 1 RDG

7. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c RDG

8. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 1 RDG

9. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1a - neu - RDG

10. Zu Artikel 1 § 20 - neu - RDG

11. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 RDGEG

12. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 27 Abs. 1 Satz 2 BNotO , Artikel 5 § 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG

Zu a:

Zu b:

13. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 59a Abs. 4 BRAO

14. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 ZPO , Artikel 10 § 13 FGG , Artikel 11 Nr. 1 § 11 ArbGG , Artikel 12 Nr. 3 § 73 SGG , Artikel 13 Nr. 2 § 67 VwGO , Artikel 14 Nr. 1 § 62 FGO

15. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 ZPO , Artikel 10 § 13 FGG , Artikel 11 Nr. 1 § 11 ArbGG , Artikel 12 Nr. 3 § 73 SGG , Artikel 13 Nr. 2 § 67 VwGO , Artikel 14 Nr. 1 § 62 FGO

16. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Halbsatz 2 - neu - ZPO

17. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 - neu - ZPO

18. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 Abs. 4 Satz 2 ZPO

19. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 80 Satz 1 ZPO

20. Zu Artikel 8 Nr. 5 § 90 Abs. 1 Satz 2 ZPO , Artikel 10 § 13 Abs. 6 Satz 2 FGG , Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 7 Satz 2 SGG , Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 7 Satz 2 VwGO , Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 7 Satz 2 FGO

21. Zu Artikel 10 § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 - neu - FGG

22. Zu Artikel 10 § 13 Abs. 4 Satz 2 FGG

23. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 1, 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, 1a - neu -, 4 SGG ,

Zu § 73

24. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 5 Satz 4 - neu - SGG

25. Zu Artikel 12 Nr. 5 § 85 Abs. 3 Satz 3 SGG , Artikel 12 Nr. 7a - neu - § 120 Abs. 2 Satz 2 SGG , Artikel 13 Nr. 3 § 100 Abs. 2 VwGO

26. Zu Artikel 12 Nr. 8 §§ 166, 178 Abs. 2 Satz 5 SGG

27. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 VwGO

28. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 - neu - VwGO

29. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO

30. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO

31. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 4 Satz 5 Halbsatz 2 - neu - VwGO

32. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 5 Satz 2 VwGO

33. Zu Artikel 13 Nr. 4 § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO , Nr. 5 - neu - § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO Artikel 13 ist wie folgt zu ändern:

34. Zu Artikel 13 Nr. 5 - neu - § 162 Abs. 1 Satz 2 - neu - VwGO

35. Zu Artikel 13 Nr. 5 - neu - § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO

36. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 1 Satz 2 - neu - FGO

37. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FGO

38. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 5 Satz 2 FGO

39. Zu Artikel 18 Abs. 3 Nr. 2 Nummer 300 bis 304 - neu - GV-JVKostO


 
 
 


Drucksache 487/06

... 6. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, die Wohnbedingungen der Roma zu verbessern, und zwar durch Anerkennung eines Anspruchs auf angemessene Wohnbedingungen auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften, Beseitigung des derzeit im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften fehlenden Schutzes für Privatpersonen vor Zwangsräumung, Annahme von Plänen zur Finanzierung der Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen in Bezirken mit einer zahlenmäßig großen Roma-Bevölkerung in Absprache mit Vertretern der betreffenden Gemeinschaften und Anweisung an Kommunalbehörden, umgehend in angemessener Weise Trinkwasser, Strom, Müllabfuhr, öffentliche Verkehrsmittel und Straßen bereitzustellen;



Drucksache 381/06

... 6. fordert mehr Transparenz in Bezug auf Fortschritt und Substanz der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowie die Durchführung umfassender Hilfsmaßnahmen entsprechend der Ankündigung des Präsidenten der Kommission José Manuel Barroso in Gleneagles, 1 Milliarde EUR für die Aktion „Aid for Trade“ bereitzustellen; fordert ferner eine stärkere Einbeziehung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung, des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente, der Kommunalbehörden und der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen;



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