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"Kommunalbehörden"
Drucksache 2/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... In einem ersten Schritt wurde in diesem Jahr der Datenaustausch innerhalb der Leistungs- und Kommunalbehörden im Rahmen von § 10 Absatz 4 Nummer 3 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) neu geregelt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI
4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
5. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII
6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII
8. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII
‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X
10. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB X Doppelbuchstabe cc - neu - § 74a Absatz 1 Satz 4 SGB X
11. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X
12. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG
13. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 2/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... In einem ersten Schritt wurde in diesem Jahr der Datenaustausch innerhalb der Leistungs- und Kommunalbehörden im Rahmen von § 10 Absatz 4 Nummer 3 des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) neu geregelt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe d § 85 Absatz 3b Satz 1 Nummer 2, 3, 4 - neu -, Satz 2 - neu - SGB IV
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB II Artikel 4 Nummer 2 § 31a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB III
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 3 SGB VI
4. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
5. Zu Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe b § 6 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
6. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe c § 9 Absatz 2b - neu - SGB VII
7. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 3a Satz 7 - neu - SGB VII
8. Zu Artikel 7 Nummer 3 Buchstabe e § 9 Absatz 4 SGB VII
9. Zu Artikel 7 Nummer 3a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII Artikel 19a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 5, Nummer 6 - neu -, § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG
‚Artikel 19a Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
10. Zu Artikel 7 Nummer 19 § 144 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SGB VII Artikel 16 § 4 Absatz 1 Satz 3 BGVPLTErG Artikel 28 Absatz 9 Inkrafttreten
11. Zu Artikel 7 Nummer 19 Buchstabe a § 144 Absatz 1 Satz 2 SGB VII Buchstabe b § 144 Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VII *
12. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 69 Absatz 6 - neu - SGB X Nummer 2b - neu - § 71 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 SGB X
13. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a § 74a Absatz 1 Satz 2 - neu -, 4 SGB X
14. Zu Artikel 8 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 94 Absatz 1a Satz 2 und 3 SGB X
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 29 Absatz 4 Nummer 3 SGG
16. Zu Artikel 10 Nummer 4 § 75 Absatz 2b Satz 4 - neu - und 5 - neu - SGG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Die meisten Delikte werden in die Zuständigkeit der Strafrichter und Schöffengerichte bei den Amtsgerichten fallen, so dass die Befassung eines Bundesgerichts, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht zu erwarten steht.dd) Mehraufwand bei Ländern und vor allem den Kommunen ist zu erwarten, wenn aufgrund der Neufassung von § 51 BMG voraussichtlich eine größere Zahl von Anträgen auf Auskunftssperren erfolgt und in der Folge auch vermehrt eingetragene Auskunftssperren zu bearbeiten sind. Meldebehörden sind nach § 1 BMG die durch Landesrecht dazu bestimmten Behörden; dies sind überwiegend Kommunalbehörden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
§ 100g Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten.
§ 101a Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten.
Artikel 3 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 5 Änderung des Telemediengesetzes
§ 15a Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
§ 15b Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
Artikel 6 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen.
§ 3a Meldepflicht
Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Die bereits bestehenden Pflichten der genannten Anbieter sozialer Netzwerke werden um folgende drei Maßnahmen ergänzt:
bb Daraus ergeben sich folgende Schätzungen:
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 15a
Zu § 15b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5094, BMJV Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder/Kommunen
II.2 Weitere Kosten
5 Fallzahlen
Personal - und Sachkosten
II.3 ‚One in one out‘-Regel
II.4 Evaluierung
II.5 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 450/1/17
... b) Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der getroffenen Regelungen für die Landes- und Kommunalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Länder im Bereich der Steuerverwaltung das gewählte Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 110/17(B)).
Drucksache 450/17 (Beschluss)
... 2. Der Bundesrat hält angesichts der Relevanz der getroffenen Regelungen für die Landes- und Kommunalbehörden und der grundlegenden Eingriffe in die Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen der Länder im Bereich der Steuerverwaltung das gewählte Verfahren für ungeeignet, um den Ländern eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen und ihre Mitwirkungsrechte umfassend wahrzunehmen. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf Ziffer 1 seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 (vergleiche BR-Drucksache 110/17(B)).
Zum Gesetz allgemein
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 3 bis 6
Zu Nummer 7
Drucksache 415/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... Das gilt ebenfalls für die in § 4 Absatz 2 EGovG-E perspektivisch eröffnete Möglichkeit, Rechnungen bzw. Quittungen durch Bundesbehörden auch außerhalb von Verwaltungsverfahren elektronisch zu stellen bzw. anzuzeigen. Da Landes- und Kommunalbehörden aufgrund § 1 Absatz 2 EGovG-E von solchen Rechnungsstellungen nicht ausgenommen werden, ist auch insoweit ein mit den Ländern abgestimmtes Vorgehen geboten.
Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Für die Verwaltung ergibt sich die Erweiterung einer bestehenden Vorgabe, die zu einer Erhöhung des jährlichen Erfüllungsaufwands um 151.940 Euro führt. Je nach Organisationsstrukturen in den Bundesländern sind Landes- oder Kommunalbehörden betroffen. Einmaliger Umstellungsaufwand ist nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 415/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... Das gilt ebenfalls für die in § 4 Absatz 2 EGovG-E perspektivisch eröffnete Möglichkeit, Rechnungen bzw. Quittungen durch Bundesbehörden auch außerhalb von Verwaltungsverfahren elektronisch zu stellen bzw. anzuzeigen. Da Landes- und Kommunalbehörden aufgrund § 1 Absatz 2 EGovG-E von solchen Rechnungsstellungen nicht ausgenommen werden, ist auch insoweit ein mit den Ländern abgestimmtes Vorgehen geboten.
Drucksache 256/1/16
... - Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Bundesrecht gemäß Artikel 83f. GG die Feststellung für unabdingbar, dass die neue Regelung des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamts auf Landes- und Kommunalbehörden führt.
Drucksache 256/16 (Beschluss)
... - Der Bundesrat hält unter Berücksichtigung der grundgesetzlichen Vorgaben für die Durchführung von Bundesrecht gemäß Artikel 83f. GG die Feststellung für unabdingbar, dass die neue Regelung des § 5a BStatG über die Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik nicht zu einem unmittelbaren Durchgriffsrecht des Statistischen Bundesamts auf Landes- und Kommunalbehörden führt.
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... Was kann noch getan werden, um Wirtschaftskreise stärker miteinander zu verbinden? Wie können die Verbindungen mit und zwischen den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen) gestärkt und der Sozialdialog unterstützt werden? Wie können die Verbindungen zwischen Wissenschaftlern, Hochschulen, Kommunalbehörden, Frauen, jungen Menschen und den Medien gefördert werden?
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 497/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG )
... Die Bundesregierung wird weiter aufgefordert, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasser- und Schifffahrtsämter geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die geplante Ämterstruktur muss so gestaltet werden, dass auch vergleichbare Ämtergrößen entstehen, weil regionale Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungskompetenz für Landes- und Kommunalbehörden im Verwaltungsalltag tatsächlich schnell und in räumlicher Nähe verfügbar sein müssen. So wäre es nicht sinnvoll, für den Bereich der Nordsee drei Ämter vorzusehen und für den Bereich der Ostsee nur eines.
1. Zu Artikel 2
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 497/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz - WSVZuAnpG )
... Die Bundesregierung wird weiter aufgefordert, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der Wasser- und Schifffahrtsämter geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die geplante Ämterstruktur muss so gestaltet werden, dass auch vergleichbare Ämtergrößen entstehen, weil regionale Ansprechpartner mit entsprechender Entscheidungskompetenz für Landes- und Kommunalbehörden im Verwaltungsalltag tatsächlich schnell und in räumlicher Nähe verfügbar sein müssen. So wäre es nicht sinnvoll, für den Bereich der Nordsee drei Ämter vorzusehen und für den Bereich der Ostsee nur eines.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 202/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 - ein demokratischeres und effizienteres Verfahren - COM(2013) 126 final
... 33. Die Niederlande haben ihren Kommunalbehörden diesbezügliche Anweisungen erteilt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein demokratischeres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament
3. Eine Engere Verbindung zwischen den Stimmen der Unionsbürger und der Wahl des Präsidenten der Kommission
4. Ein effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament und Administrative Entlastung der Mitgliedstaaten
5. Ungehinderte Ausübung des Wahlrechts durch die EU-Bürger und Achtung der gemeinsamen Grundsätze der EU
5.1. Durchsetzung des Wahlrechts von EU-Bürgern mit Wohnsitz in einem
5.2. Achtung der gemeinsamen Grundsätze für die Wahlen zum Europäischen Parlament
5.3. Ausnahmeregelungen nach Artikel 22 Absatz 2 AEUV
6. Förderung der Kandidatur ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen ZUM Europäischen Parlament: Änderung der Richtlinie 93/109/EG
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 356/1/13
Antrag des Freistaats Thüringen
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... In § 16 EGovG wird geregelt, dass die Bundesbehörden die Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente "in angemessener Form gewährleisten sollen". Damit wird zum einen die eigentliche Vollzugsebene der Bundesgesetze - Landes- und Kommunalbehörden - ohne nachvollziehbare Gründe ausgespart. Zum anderen wird ein Ermessensspielraum eröffnet, der zu Rechtsunsicherheit führt und die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen entgegen den für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen rechtswidrig vernachlässigt. Eine Orientierung bei der zukünftigen Änderung der angesprochenen Gesetze bietet die im Gesetzgebungsverfahren abgegebene gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.
Drucksache 356/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... In § 16 EGovG wird geregelt, dass die Bundesbehörden die Barrierefreiheit der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente "in angemessener Form gewährleisten sollen". Damit wird zum einen die eigentliche Vollzugsebene der Bundesgesetze - Landes- und Kommunalbehörden - ohne nachvollziehbare Gründe ausgespart. Zum anderen wird ein Ermessensspielraum eröffnet, der zu Rechtsunsicherheit führt und die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen entgegen den für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen rechtswidrig vernachlässigt. Eine Orientierung bei der zukünftigen Änderung der angesprochenen Gesetze bietet die im Gesetzgebungsverfahren abgegebene gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf.
Drucksache 610/13
Verordnung der Bundesregierung
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung kein zusätzlicher Vollzugsaufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Anwendungsbereich
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 305/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... [Das Bundesministerium des Innern plant eine Trennung des Gebührenrechts von Bund und Ländern. Danach soll der Bund künftig nur noch für die Regelungen zuständig sein, die die Erhebung von Gebühren durch eine Bundesbehörde vorsehen. Die gebührenrechtlichen Regelungen für öffentliche Leistungen, die von Landes- und gegebenenfalls Kommunalbehörden erhoben werden, sollen in die Hoheit der Länder übergehen. Regelungen auf Bundesebene über die Erhebung von Landesgebühren durch Behörden der Länder soll es nur dann geben, wenn zwingende Gründe für eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung sprechen. Während einer höchstens fünfjährigen Übergangsfrist sollen die bisherigen Gebührenregelungen in den Ländern als Landesregelungen fortgelten; die Länder müssen spätestens nach fünf Jahren die Regelungen durch eigene Vorschriften ersetzen.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 9 - neu - BGebG , Artikel 2 Absatz 175 Änderung des LuftVG , Absatz 176 Änderung der LuftkostV , Artikel 4 Absatz 150 Änderung des LuftVG , Absatz 151 Aufhebung der LuftkostV , Absatz 152 Änderung der BeauftrV
4. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG
5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG
6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG
7. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG
§ 60 Übergangsvorschrift
8. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV
§ 47b Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz
9. Zu Artikel 2 Absatz 144 § 6a StVG ,
10. Zu Artikel 2 Absatz 144 Nummer 3 § 6a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 StVG , Nummer 6 § 6a Absatz 9 StVG
11. Zu Artikel 2 Absatz 145 Nummer 2 § 34a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 FahrlG
12. Zu Artikel 2 Absatz 146 § 18 KfSachVG
13. Zu Artikel 2 Absatz 147 Änderung des PBefG , Absatz 152 Änderung der PBefGKostV , Artikel 4 Absatz 123 § 57 Absatz 1 Nummer 10, 11, § 61 Absatz 1 Nummer 5, § 64b PBefG , Absatz 126 Aufhebung der PBefGKostV
14. Zu Artikel 2 Absatz 175 Nummer 6 Buchstabe e - neu - LuftVG , Nummer 7 § 32 Absatz 8 - neu -,§ 74 Absatz 1 und 2 LuftVG
17. Zu Artikel 2 Absatz 175a - neu - § 107 LuftVZO
18. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV
19. Zu Artikel 4 Absatz 127 GebOSt
20. Zu Artikel 4 Absatz 15 1a - neu - § 107 LuftVZO
Drucksache 320/12
Verordnung der Bundesregierung
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung kein höherer Vollzugsaufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2162: Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Den überwiegenden Teil ihrer Verwaltungskontakte haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht mit Bundes-, sondern mit Länder- und Kommunalbehörden. Soweit Bundesrecht Hindernisse für elektronische Verwaltungsdienstleistungen enthält, können die für den Vollzug zuständigen Länder diese nicht selbst beseitigen. Ferner gibt es in vielen Fragen noch Rechtsunsicherheit, da es an Erfahrungen fehlt, etwa bei der elektronischen Aktenführung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)
4 Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Elektronischer Zugang zur Verwaltung
§ 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
§ 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten
§ 5 Nachweise
§ 6 Elektronische Aktenführung
§ 7 Übertragen und Vernichten des Papieroriginals
§ 8 Akteneinsicht
§ 9 Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand
§ 10 Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
§ 11 Gemeinsame Verfahren
§ 12 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung
§ 13 Elektronische Formulare
§ 14 Georeferenzierung
§ 15 Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Passgesetzes
Artikel 9 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 11 Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
§ 11a Elektronische Datenübermittlung
Artikel 14 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 15 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 16 Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 18 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 19 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 20 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 21 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 22 Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 24 Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 26 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 32d Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union
Artikel 27 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 28 Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
Artikel 29 Evaluierung
Artikel 30 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. E-Government-Gesetz des Bundes
2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7
3. Weitere Regelungen des Entwurfs
4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
4 Barrierefreiheit
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Weitere Einzelvorgaben
5 Entlastungen
Länder inklusive Kommunen
Weitere Kosten
Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit
Gleichstellungspolitische Auswirkungen
Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 23
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 30
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
1. Gesamtbewertung
2. Im Einzelnen
2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse
a Streichung von Schriftformerfordernissen
b Gefühlte Schriftform
c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur
2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen
a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung
b Elektronische Aktenführung
c Optimierung von Verwaltungsabläufen
2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
a Auswirkungen auf die Verwaltung
b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
c Zeitliche Perspektive
3. Schlussfolgerungen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 475/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
... e) "zuständige Behörden" bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland;
Drucksache 224/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Strategie für die e-Vergabe - COM(2012) 179 final
... - Eine Studie bei 400 Kommunalbehörden in den Niederlanden zeigt, dass die Umstellung auf e-Vergabe bei den Verfahrenskosten zu Einsparungen von über 8 500 EUR je Ausschreibung führt. Dieses Ergebnis bezieht sich auf den Einsatz elektronischer Verfahren von der Veröffentlichung der Bekanntmachungen bis zur Einreichung der Angebote, die automatische Bewertung wurde dabei noch nicht berücksichtigt (diese war zum Zeitpunkt der Studie bei den Plattformen noch nicht verfügbar, gestattet aber inzwischen weitere erhebliche Einsparungen). Zwei Schlüsselfaktoren für die Kosteneinsparungen waren: Zeitersparnis - pro Verfahren konnten die Vertragsbehörden durchschnittlich bis zu 3 Tagen und die Bieter bis zu 1 Tag einsparen, sowie geringere Druckkosten und Postgebühren (geschätzte 2 350 EUR je Ausschreibung).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Wandel zum besseren - die wirtschaftlichen Argumente für die E-Vergabe
3. Überwindung der Hindernisse - der Weg nach Vorn
3.1. Schaffung eines effektiven Rechtsrahmens
5 Leitaktionen:
3.2. Förderung praktischer Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren
5 Leitaktionen:
3.3. Unterstützung der Schaffung der Infrastruktur für die e-Vergabe
5 Leitaktionen:
3.4. Verbreitungsstrategie
5 Leitaktionen:
3.5. Überwachung der Verbreitung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens
5 Leitaktionen:
4. Führung durch Vorbild
5 Leitaktionen:
5. Internationale Dimension der E-VERGABE
5 LEITAKTION:
6. Schlussfolgerung
Drucksache 722/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen - COM(2012) 614 final
... Unter den Befragten bestand breites Einvernehmen darüber, dass der Frauenanteil in den Leitungsorganen von Unternehmen dringend erhöht werden muss. Die Befragten waren mehrheitlich der Ansicht, dass eine geschlechtermäßig ausgewogene Belegschaft und mit Frauen und Männern zu gleichen Anteilen besetzte Leitungsorgane der Unternehmen ein Motor für Innovation, Kreativität, verantwortungsvolle Verwaltung und Marktexpansion ist und dass es kurzsichtig wäre, das wirtschaftliche Potenzial qualifizierter Frauen nicht zu nutzen. Die Interessenträger vertraten allerdings unterschiedliche Auffassungen in der Frage, wie ein Wandel herbeizuführen ist. Während einige, vorwiegend Interessengruppen aus der Wirtschaft, weiter der Selbstregulierung den Vorzug gaben, sprachen sich andere Interessenträger, einschließlich Gewerkschaften, Frauenorganisationen, andere NRO und mehrere Regional- und Kommunalbehörden, für einen ehrgeizigeren Ansatz in Form von verbindlichen Zielvorgaben aus. Einige Interessenträger schlugen vor, sich zunächst auf die nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen und Verwaltungs-/Aufsichtsräten zu konzentrieren, da dies einen weniger großen Eingriff in das Tagesgeschäft der Unternehmen darstellen würde, und sich später mit den geschäftsführenden Mitgliedern der Leitungsorgane zu befassen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen
Konsultation und Fachwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
Artikel 1 Ziel der Richtlinie
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 4 Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder
Artikel 5 Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Mindestanforderungen
Artikel 9 , 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen
Artikel 4 Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder
Artikel 5 Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung
Artikel 6 Sanktionen
Artikel 7 Mindestanforderungen
Artikel 8 Umsetzung
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 305/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... Das Bundesministerium des Innern plant eine Trennung des Gebührenrechts von Bund und Ländern. Danach soll der Bund künftig nur noch für die Regelungen zuständig sein, die die Erhebung von Gebühren durch eine Bundesbehörde vorsehen. Die gebührenrechtlichen Regelungen für öffentliche Leistungen, die von Landes- und gegebenenfalls Kommunalbehörden erhoben werden, sollen in die Hoheit der Länder übergehen. Regelungen auf Bundesebene über die Erhebung von Landesgebühren durch Behörden der Länder soll es nur dann geben, wenn zwingende Gründe für eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung sprechen. Während einer höchstens fünfjährigen Übergangsfrist sollen die bisherigen Gebührenregelungen in den Ländern als Landesregelungen fortgelten; die Länder müssen spätestens nach fünf Jahren die Regelungen durch eigene Vorschriften ersetzen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BGebG
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 4 Nummer 10 und 11 BGebG
4. Zu Artikel 2 Absatz 83 Nummer 1 Inhaltsübersicht , Nummer 3 - neu - § 60 - neu -WaffG , Artikel 3 Absatz 12 WaffKostV , Absatz 13 Inhaltsübersicht, § 50 WaffG , Artikel 4 Absatz 65a WaffKostV , Absatz 65b - neu - Inhaltsübersicht, § 60 - neu - WaffG
5. Zu Artikel 2 Absatz 85 Nummer 3 - neu - § 47b - neu - SprengG , Artikel 3 Absatz 14 § 37 SprengG , Absatz 15 SprengKostV , Artikel 4 Absatz 67 § 47b - neu - SprengG , Absatz 67a - neu - SprengKostV
6. Zu Artikel 2 Absatz 182 LuftSiGEbV
Drucksache 608/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Zusätzlich entstehen den Trägern der Ausbildung weitere Kosten durch den erhöhten Mehrbedarf an Personal. Dazu wird ein vermehrtes Verwaltungshandeln der Landes- und Kommunalbehörden notwendig werden. Welche Kosten auf die Länder zukommen würden, bleibt offen. Eine konkrete Bezifferung der anstehenden Kosten für die Länder ist daher zwingend erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG
4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG
§ 4a Befugnis zur Ausübung der Heilkunde
5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG
§ 5 Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 2a
'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz
10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG
13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG
14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG
15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG
16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG
17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG
§ 31a Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten
Drucksache 608/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Durch die Neuregelung entstehen für die Beteiligten (Schulen, Lehrrettungswachen, Krankenhäuser, Träger der Ausbildung, Leistungsträger) Mehrkosten von mindestens 42 Millionen Euro jährlich. Die Hauptlast der Kosten tragen dabei unmittelbar die Träger der Ausbildung. So erhöhen sich die Ausbildungskosten je Auszubildenden von 13 000 Euro (zwei Jahre) auf 50 500 Euro (drei Jahre). Zusätzlich entstehen den Trägern der Ausbildung weitere Kosten durch den erhöhten Mehrbedarf an Personal. Dazu wird ein vermehrtes Verwaltungshandeln der Landes- und Kommunalbehörden notwendig werden. Welche Kosten auf die Länder zukommen würden, bleibt offen. Eine konkrete Bezifferung der anstehenden Kosten für die Länder ist daher zwingend erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG
4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG
§ 4a Befugnis zur Ausübung der Heilkunde
5. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift und Absatz 4 - neu - NotSanG
§ 5 Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung
6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG
7. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG
8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG
9. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG
10. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG
11. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG
§ 31a Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
12. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten
Drucksache 657/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen KOM (2011) 662 endg.
... Der Europäische Energieeffizienzfonds (EEEF) wurde in diesem Jahr mit ungenutzten Mitteln aus dem Europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) aufgelegt. Der Fonds ist ein nach luxemburgischem Recht aufgelegtes Finanzierungsvehikel und investiert entweder direkt oder indirekt über Finanzinstitute in kleinere Projekte von Kommunalbehörden im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Der Fonds wird insbesondere die Entwicklung von Energiedienstleistungsunternehmen unterstützen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben
2.1. Reichweite und Sektoren
2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt
2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente
2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen
2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen
2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern
2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts
3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013
3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten
3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann
3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken
3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten
3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene
3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig
3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen
4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020
5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente
5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente
5.1.1. EU-Instrumente
5.1.2. Strukturfondsinstrumente
5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente
5.1.4. Außenpolitische Instrumente
5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen
5.2.1. Reichweite der Plattformen
5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen
5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente
6. Schlussfolgerung Nächste Schritte
Anhang Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013
1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite
1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
1.2. Fonds Marguerite
2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT
2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT
3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen
3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF
3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF
4. Strukturfonds
5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich
Drucksache 459/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG )
... Die Erhebung von geotopographischen Referenzdaten und Daten des amtlichen Vermessungswesens erfolgt in der Regel bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Dabei geschieht die Ersterfassung aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland weitestgehend dezentral durch Landes- und Kommunalbehörden sowie staatliche Forschungseinrichtungen. Die Datenerfassung und -haltung orientiert sich naturgemäß vorrangig am eigenen Bedarf und Kompetenzbereich. Erfassungsumfang und -aktualität, Objektdifferenzierung und -definition, Erfassungsmaßstäbe, -zeiträume und -prioritäten sowie Austauschformate sind deshalb im hohen Maß unterschiedlich und inkompatibel. Die daraus ableitbaren geotopographischen Referenzdaten und Daten des amtlichen Vermessungswesens können nur mit technisch aufwändigen und personalintensiven Verfahren für eine fach- und länderübergreifende Nutzung zusammengeführt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
§ 4 Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes
§ 5 Austausch unter Behörden
§ 6 Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziele und Maßnahmen
1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
V. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil (BGeoRG)
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Zu 6.
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... "1. zu den Grundsätzen der Festlegung von Einzugsgebieten von Notrufabfragestellen und deren Unterteilungen durch die für den Notruf zuständigen Landes- und Kommunalbehörden sowie zu den Grundsätzen des Abstimmungsverfahrens zwischen diesen Behörden und den betroffenen Teilnehmernetzbetreibern und Mobilfunknetzbetreibern, soweit diese Grundsätze für die Herstellung von Notrufverbindungen erforderlich sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 260/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. April 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien über den Sitz des IRENA-Innovations- und Technologiezentrums
... i) „zuständige Behörden“ bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland;
Drucksache 859/11
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung kein höherer Vollzugsaufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1960: Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Drucksache 281/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)
... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entstehen bei der Ausführung dieser Verordnung keine zusätzlichen Kosten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Informationspflichten für Unternehmen
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 3a CO2-Effizienzklassen
§ 8a Übergangsregelungen
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Hinweis auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch
A. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1
Abschnitt I Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch
Abschnitt II Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch*
B. Anforderungen an den Hinweis gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mit weiteren Effizienzklassen
Abschnitt I Inhalt und Gestaltung des Hinweises auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2- Emissionen und den Stromverbrauch
Abschnitt II Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A++*
Abschnitt III Formblatt für den Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die spezifischen CO2- Emissionen und den Stromverbrauch bei Einführung der Effizienzklasse A+++*
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
a Informationspflichten für Unternehmen
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
2.3 Preiswirkungen
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1270: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
Drucksache 89/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 9. nimmt die Zusage der afghanischen Regierung zur Kenntnis, im Laufe der kommenden zwölf Monate schrittweise und in steuerlich vertretbarer Weise die Strategie für die subnationale Regierungsführung umzusetzen, die Kommunalbehörden und ihre institutionellen Fähigkeiten zu stärken sowie subnationale Rahmen in den Bereichen Rechtsetzung, Finanzen und Haushalt zu schaffen;
Entschließung
Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens
Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien
Schutz schutzbedürftiger Kategorien
Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung
Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure
Entschließung
Eine neue EU-Strategie
Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch
Der Friedensprozess
Polizei und Rechtsstaatlichkeit
3 Drogen
Entschließung
Entschließung
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union
Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Drucksache 345/11
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Den Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden entsteht bei der Ausführung dieser Verordnung gegebenenfalls ein geringfügig höherer Vollzugsaufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1772: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die Interessenvertreter - Unternehmen, Kommunalbehörden, Sozialpartner, Stiftungen, nichtstaatliche Organisationen - sind aufgerufen, die Innovationsunion zu unterstützen. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen sind aufgerufen, mit den Organisationen und Stellen, die sie vertreten, zusammenzuarbeiten, um Unterstützung zu mobilisieren, Initiativen zu fördern und zur Verbreitung bewährter Verfahren beizutragen.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 490/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme waren Bundesbehörden, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden so genannte bevorrechtigte Aufgabenträger. § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs führen demgegenüber Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte auf. Nach § 1 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind Behörden alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Durch die Einschränkung der Regelung auf Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallen in einigen Ländern jedoch die Landkreise/Landratsämter als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte, da diese weder Landesbehörden noch Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sind. Nach den jeweiligen Landesgesetzen über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die Landkreise untere Katastrophenschutzbehörden, die entsprechende Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen. Sie bedürfen daher auch einer Post- und Telekommunikationsbevorrechtigung. Eine Klarstellung unter § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs ist aus hiesiger Sicht daher notwendig.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTSG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PTSG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 PTSG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 PTSG
5. Zu Artikel 1 § 5 PTSG
6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 - neu - PTSG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 PTSG
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Auf eine Initiative des EU-Koordinators für Terrorismusbekämpfung12 hin wurden von einigen Mitgliedstaaten, die bereit waren, mit konkreten Maßnahmen voranzugehen, verschiedene größere Projekte zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans initiiert, nämlich Medien und strategische Kommunikation (UK), Schulung von Imamen (ES), Zusammenarbeit von Bürgern und Polizei (BE), Zusammenarbeit mit Kommunalbehörden (NL), Entradikalisierung (DK) und Terrorismus und Internet (DE). Diese Projekte werden größtenteils von der Kommission mitfinanziert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... Innerhalb dieses Rahmens sollten Umwelt, Klimawandel und Innovation die Leitthemen sein, die mehr denn je die Richtung in dieser Politik vorgeben. Beispielsweise sollten Investitionen sowohl die wirtschaftliche Leistung als auch die Umweltleistung steigern, Umweltmaßnahmen sollten stärker auf den besonderen Bedarf der Regionen und selbst der lokalen Gebiete (z.B. Natura-2000-Gebiete und Gebiete mit hohem Naturwert) zugeschnitten sein, und bei den Maßnahmen zur Erschließung des Potenzials der ländlichen Gebiete sollte starker Wert auf innovative Ideen für Unternehmen und Kommunalbehörden gelegt werden. Die neuen Chancen für die lokale Entwicklung (z.B. neue
Mitteilung
1. Einleitung
2. Der Reformpfad der GAP
3. Welches sind die Herrausforderungen
3.1. Ernährungssicherheit
3.2. Umwelt und Klimawandel
3.3. Räumliche Ausgewogenheit
4. Warum brauchen wir eine Reform
5. Ziele der künftigen GAP
Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung
Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen
Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung
6. Ausrichtung der Reform
6.1. Künftige Instrumente
5 Direktzahlungen
Marktbezogene Maßnahmen
Entwicklung des ländlichen Raums
6.2. Breite Politikoptionen
Option 1
Option 2
Option 3
7. Fazit
Anhang Beschreibung der drei breiten Politikoptionen
Drucksache 490/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme waren Bundesbehörden, Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden so genannte bevorrechtigte Aufgabenträger. § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs führen demgegenüber Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte auf. Nach § 1 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind Behörden alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Durch die Einschränkung der Regelung auf Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallen in einigen Ländern jedoch die Landkreise/Landratsämter als Post- und Telekommunikationsbevorrechtigte, da diese weder Landesbehörden noch Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sind. Nach den jeweiligen Landesgesetzen über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die Landkreise untere Katastrophenschutzbehörden, die entsprechende Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen. Sie bedürfen daher auch einer Post- und Telekommunikationsbevorrechtigung. Eine Klarstellung unter § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzentwurfs ist aus hiesiger Sicht daher notwendig.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 2 - neu - PTSG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - PTSG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 PTSG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 2 Nummer 2 PTSG
5. Zu Artikel 1 § 5 PTSG
6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 - neu - PTSG
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 PTSG
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... - Wahrung der demokratischen Legitimität der UfM, indem die Entscheidungen transparent getroffen und das Europäische Parlament, die PVEM und die nationalen Parlamente in den Entscheidungsprozess einbezogen werden; Betonung des Standpunkts, dass die PVEM als Teil der UfM anerkannt werden sollte, der die parlamentarische Komponente verkörpert; Einbeziehung aller Akteure (Kommunalbehörden und Organisationen der Zivilgesellschaft) in den Entscheidungsprozess zu den wichtigsten Projekten und Dialog mit diesen Akteuren;
Drucksache 240/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Mobilisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Erleichterung des Übergangs zu einer energieeffizienten und kohlendioxidarmen Wirtschaft KOM (2009) 111 endg.; Ratsdok. 7566/09
... Ferner unterstützt die Kommission die Arbeiten der ICT21EE33-Initiative als Beitrag für den Bürgermeisterkonvent, wobei es darum geht, Städte und Kommunalbehörden zum Einsatz der IKT für die Emissionsreduzierung zu ermuntern und sie dabei zu unterstützen.
1. Einleitung
2. Die mögliche Rolle Der IKT
3. Bestmöglicher IKT-Einsatz: Herausforderungen und Handlungsbedarf
4. Allgemeiner Hintergrund der Empfehlung
4.1 Verbesserung der Energie- und Kohlenstoffbilanz der IKT
4.1.1 Gebäude und Bauwesen
4.1.2 Rationalisierung des verkehrsbedingten Energieverbrauchs dank besserer Logistik
4.2 Förderung dauerhafter Verhaltensänderungen der Verbraucher, Unternehmen und Kommunen
4.2.1 Energieendverbrauch
4.2.2 Die Führungsrolle der Mitgliedstaaten
4.3 Weiteres Vorgehen
5. Die Rolle der Europäischen Kommission
6. Bewertung und Überwachung
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 192/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen KOM (2009) 66 endg.; Ratsdok. 6700/09
... Grundlage der Asylstrategie vom Juni 2008, in der die Vorlage eines Legislativvorschlags zur Einrichtung eines Unterstützungsbüros angekündigt wird, ist ein Grünbuch der Kommission vom Juni 2007, das sich mit den Maßnahmen auseinandersetzt, die für die zweite Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems in Betracht kommen. Das Grünbuch enthält eine Reihe von Fragen, die sich konkret auf die Einrichtung eines Unterstützungsbüros für Asylfragen beziehen. An der Grünbuch-Konsultation, zu der 89 Beiträge eingingen, beteiligte sich ein breites Spektrum an Akteuren aus dem Asylbereich, darunter 20 Mitgliedstaaten, Regional- und Kommunalbehörden, der Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der UNHCR, Hochschulen, politische Parteien und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen. Die Antworten auf das Grünbuch lassen eine breite Zustimmung der Befragten für einen Ausbau der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich und für die Schaffung einer entsprechenden Unterstützungsstruktur erkennen. Die Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen wird in der Asylstrategie ausdrücklich als Option bevorzugt. 2008 gab die Kommission eine externe Studie zur Durchführbarkeit dieser Option in Auftrag. Im Rahmen dieser Studie wurden die beteiligten Akteure umfassend konsultiert: zehn Fallstudien wurden angefertigt und mit mehr als 50 Beteiligten wurden Interviews geführt. Es fanden zwei Arbeitstreffen – im April 2008 und im Juni 2008 - statt, auf denen sich die Beteiligten zu den Aufgaben des Unterstützungsbüros und dessen institutioneller Struktur äußern konnten. Die Studie wurde Ende 2008 fertig gestellt. Von den Kommissionsdienststellen wurde eine Folgenabschätzung erstellt, die diesem Vorschlag beigefügt ist.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der interessierten Kreise
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Inhalt des Vorschlags
• Bewertung
Vorschlag
Kapitel 1 Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen und Auftrag
Artikel 1 Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Artikel 2 Auftrag des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Kapitel 2 Aufgaben des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Abschnitt 1 Unterstützung der praktischen Zusammenarbeit im Asylbereich
Artikel 3 Austausch von Informationen und bewährten Praktiken
Artikel 4 Herkunftslandinformationen
Artikel 5 Unterstützung bei der Neuansiedlung innerhalb der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen
Artikel 6 Schulungen
Artikel 7 Unterstützung im Außenbereich
Abschnitt 2 Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten
Artikel 8 Besondere Belastung
Artikel 9 Sammlung und Auswertung von Informationen
Artikel 10 Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
Abschnitt 3 Mitwirkung bei der Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Artikel 11 Sammlung und Austausch von Informationen
Artikel 12 Berichte und sonstige Veröffentlichungen des Büros
Kapitel 3 Asyl-Unterstützungsteams
Artikel 13 Koordinierung
Artikel 14 Technische Hilfe
Artikel 15 Asyl-Einsatzpool
Artikel 16 Entsendung
Artikel 17 Entscheidung über die Entsendung eines Teams
Artikel 18 Einsatzplan
Artikel 19 Nationale Kontaktstelle
Artikel 20 EU-Kontaktstelle
Artikel 21 Kosten
Kapitel 4 Organisation des Büros
Artikel 22 Organe des Büros
Artikel 23 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 24 Vorsitz des Verwaltungsrats
Artikel 25 Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 26 Abstimmungsmodalitäten
Artikel 27 Aufgaben des Verwaltungsrats
Artikel 28 Ernennung des Exekutivdirektors
Artikel 29 Aufgaben des Exekutivdirektors
Artikel 30 Exekutivausschuss
Artikel 31 Arbeitsgruppen
Artikel 32 Beirat
Kapitel 5 Finanzbestimmungen
Artikel 33 Haushaltsplan
Artikel 34 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 35 Ausführung des Haushaltsplans
Artikel 36 Rechnungslegung und Entlastung
Artikel 37 Finanzregelung
Kapitel 6 Bestimmungen betreffend das Personal
Artikel 38 Personal
Artikel 39 Vorrechte und Befreiungen
Kapitel 7 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 40 Rechtsstellung
Artikel 41 Sprachenregelung
Artikel 42 Zugang zu Dokumenten
Artikel 43 Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Bewertung und Überarbeitung
Artikel 46 Verwaltungskontrolle
Artikel 47 Zusammenarbeit mit assoziierten Drittländern
Artikel 48 Zusammenarbeit des Büros mit dem UNHCR
Artikel 49 Zusammenarbeit mit FRONTEX, der Grundrechte-Agentur und anderen Einrichtungen der Gemeinschaft sowie mit internationalen Organisationen
Artikel 50 Sitzabkommen und Voraussetzungen für die Arbeitsweise des Büros
Artikel 51 Aufnahme der Tätigkeit des Büros
Artikel 52 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Die Konformität der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften mit den gesetzlichen Grundlagen wird durch eine Neufassung erreicht. Der Entwurf wurde u. a. durch die Unterstützung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Passbehörden (insgesamt sieben Kommunalbehörden sowie dem Auswärtigen Amt) erstellt.
Drucksache 691/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung KOM (2008) 566 endg.; Ratsdok. 13253/08
... In der Sprachenpolitik liegt die Entscheidungsbefugnis in erster Linie bei den Mitgliedstaaten, auch, was die Regional- und Minderheitensprachen angeht; hierfür bietet die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats einen umfassenden Rahmen. Viele andere Organisationen treffen vor Ort Entscheidungen in Sprachenfragen: Bildungsträger, Regional- und Kommunalbehörden, Sozialpartner, Medien und Dienstleister. Die Kommission kooperiert mit den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, um sicherzustellen, dass gemeinsame Ziele verfolgt werden, und sie wird sie in ihren Bemühungen unterstützen, insbesondere indem sie den Austausch bewährter Verfahren erleichtert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU
3. Ziele
4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt
4.1. Wertschätzung aller Sprachen
4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld
5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand
5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit
5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit
6. Lebenslanges lernen
6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen
6.2. Effektiver Sprachunterricht
7. Medien, neue Technologien und Übersetzung
8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit
9. Umsetzung
10. Fazit
Drucksache 334/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung der Energieeffizienz durch Informations- und Kommunikationstechnologien KOM (2008) 241 endg.; Ratsdok. 9480/08
... • Gemeinsam mit der Beleuchtungsindustrie und den Kommunalbehörden – Förderung freiwilliger Vereinbarungen über:
Mitteilung
1. Rahmenbedingungen
2. Bewältigung der Herausforderung: Politische Orientierungen für das künftige Vorgehen
2.1. Verbesserung der Kohlenstoffbilanz der IKT
2.1.1. Ein entscheidender Beitrag des IKT-Sektors zum Strukturwandel
2.1.2. Ein entscheidender Beitrag der IKT zur Innovation
2.2 IKT als Faktor, der die Verbesserung der Energieeffizienz in der gesamten Wirtschaft ermöglicht
2.2.1 Verbesserung des Stromnetzes: von der Erzeugung bis zur Verteilung
2.2.2 Intelligente energieoptimierte Häuser und Gebäude
2.2.3 Intelligente Innen-, Außen- und Straßenbeleuchtung
2.3 Verbesserung der Wahrnehmung und des Verständnisses der Rolle der IKT im Hinblick auf die Energieeffizienz
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 882/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin A. Problem und Ziel Die Verordnung soll Angelegenheiten regeln, die mit der Tätigkeit des Wirtschaftsund Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin zusammenhängen, insbesondere die Rechtsstellung des Büros und seiner Bediensteten in Deutschland.
... " bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Rechtsstellung
Artikel 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
Artikel 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Artikel 5 Verkehrsfreiheit
Artikel 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
Artikel 7 Zeugnispflicht
Artikel 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
Artikel 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
Artikel 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungssteuer
Artikel 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
Artikel 12 Weitere steuerliche Regelungen
Artikel 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
Artikel 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
Artikel 15 Ausweise
Artikel 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
Artikel 17 Haftpflichtversicherung
Artikel 18 Private Erwerbstätigkeit
Artikel 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
Artikel 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
Begründung
Zu Artikel 1
Artikel 151
Artikel 156
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Drucksache 532/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS ) KOM (2008) 402 endg.; Ratsdok. 12108/08
... (b) Kommunalbehörden, die für weniger als 10 000 Einwohner zuständig sind, oder sonstige Behörden, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder über einen Jahreshaushalt von höchstens 50 Mio. EUR verfügen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft; hierzu gehören:
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union
2. Konsultation Von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation von interessierten Kreisen
Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Vorschriften
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.4. Europäischer Wirtschaftsraum
5.5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Registrierung von Organisationen
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stelle
Artikel 4 Vorbereitung der Registrierung
Artikel 5 Registrierungsantrag
Kapitel III Verpflichtungen registrierter Organisationen
Artikel 6 Aufrechterhaltung der EMAS-Registrierung
Artikel 7 Ausnahmeregelung für kleine Organisationen
Artikel 8 Wesentliche Änderungen
Artikel 9 Umweltbetriebsprüfung
Artikel 10 Verwendung des EMAS-Zeichens
Kapitel IV Vorschriften für zuständige Stellen
Artikel 11 Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen
Artikel 12 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren
Artikel 13 Registrierung von Organisationen
Artikel 14 Aussetzung oder Löschung der Registrierung von Organisationen
Artikel 15 Forum der zuständigen Stellen
Artikel 16 Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen
Kapitel V Umweltgutachter
Artikel 17 Aufgaben der Umweltgutachter
Artikel 18 Häufigkeit der Begutachtungen
Artikel 19 Anforderungen an Umweltgutachter
Artikel 20 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen
Artikel 21 Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen
Artikel 22 Aufsicht über die Umweltgutachter
Artikel 23 Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat durchführen
Artikel 24 Bedingungen für die Begutachtung und Validierung
Artikel 25 Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen
Artikel 26 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungsmitgliedstaat des Umweltgutachters
Artikel 27 Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern
Kapitel VI Akkreditierungsstellen
Artikel 28 Akkreditierungsverfahren
Artikel 29 Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung
Artikel 30 Versammlung der Akkreditierungsstellen
Artikel 31 Bewertung der Akkreditierungsstellen durch Fachkollegen
Kapitel VII Vorschriften für die Mitgliedstaaten
Artikel 32 Informationen über zuständige Stellen
Artikel 33 Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften
Artikel 34 Werbeprogramm
Artikel 35 Information
Artikel 36 Werbemaßnahmen
Artikel 37 Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
Artikel 38 Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen
Artikel 39 EMAS und andere Umweltpolitiken und –instrumente der Gemeinschaft
Artikel 40 Kosten und Gebühren
Artikel 41 Nichteinhaltung von Vorschriften
Artikel 42 Information und Berichterstattung an die Kommission
Kapitel VIII Vorschriften für die Europäische Kommission
Artikel 43 Information
Artikel 44 Zusammenarbeit und Koordinierung
Artikel 45 Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen
Artikel 46 Ausarbeitung von sektorspezifischen Referenzdokumenten
Artikel 47 Berichterstattung
Kapitel IX Schlussbestimmungen
Artikel 48 Änderung der Anhänge
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überarbeitung
Artikel 51 Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang I Umweltprüfung
Anhang II Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen
Anhang III Interne Umweltbetriebsprüfung
A. Programm für die Umweltbetriebsprüfung und Häufigkeit der Prüfungen
1. Programm für die Umweltbetriebsprüfung
2. Ziele des Programms für die Umweltbetriebsprüfung
3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung
4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen
B. Tätigkeiten der Umweltbetriebsprüfung
C. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der Umweltbetriebsprüfung
Anhang IV Umweltberichterstattung
A. Einleitung
B. Umwelterklärung
C. Bericht über die Umweltleistung
D. Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
1. Einleitung
2. Kernindikatoren
3. Andere einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung
E. Öffentlicher Zugang
F. Lokale Rechenschaftspflicht
Anhang V EMAS-Zeichen
Anhang VI Für die Registrierung erforderliche Angaben (gegebenenfalls bereitzustellende Angaben)
Anhang VII Erklärung des Gutachters zu den Begutachtungs- und Validierungstätigkeiten
Anhang VIII Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 714/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Partnerschaft für die Kommunikation über Europa KOM (2007) 568 endg.; Ratsdok. 13829/07
... Die EU-Institutionen und andere Einrichtungen sowie die Mitgliedstaaten, außerdem Regional- und Kommunalbehörden in ganz Europa kommunizieren zu Fragen der europäischen Politik in unterschiedlicher Weise und Intensität. Alle unmittelbar an Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene Beteiligten sind in der Pflicht, zu informieren und zu erläutern. Sie müssen dabei alle autonom bleiben und ihr Vorrecht wahren auf jeweils eigene Weise zu kommunizieren, andererseits bestehen zahlreiche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit als Partner bei der Förderung der Debatte über Europa.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Kohärente und integrierte Kommunikationsarbeit
2. Die Rolle der Bürger stärken
2.1 Lokal handeln
2.2 Aktiver europäischer Bürgersinn
3. Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit
3.1 Politische Dimension
3.2 Medien und Informationsdienste
3.3 Die öffentliche Meinung in Europa verstehen
4. Stärkung des partnerschaftlichen Ansatzes
4.1 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
4.2 Zusammenarbeit mit den Europäischen Institutionen
4.3 Interinstitutionelle Vereinbarung zur Kommunikation
5. Fazit
Finanzbogen
Drucksache 559/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... II, sieht jedoch eine Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung vor. Eine Landesverordnung kann jedoch nur das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Landes- bzw. Kommunalbehörden des jeweiligen Landes, nicht aber das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Bundesbehörden regeln; entsprechendes gilt für Kostenregelungen. Der Bund hat zudem das Verwaltungsverfahren für Sozialleistungen bereits umfassend im
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG
4. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG
5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG
6. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG
7. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen
8. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG
9. Zu Artikel 1 § 16 WoGG
10. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG
11. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG
12. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG
13. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG
14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG
15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und § 33 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 und 5 und Abs. 5a - neu - WoGG
16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG
17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG
18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG
19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG
20. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
21. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 895/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 zum Stand der Beziehungen EU-Afrika (2007/2002(INI))
... 25. betont die Bedeutung einer nachhaltigen Demokratie einschließlich guter Regierungsführung und demokratischer Wahlen, was Unterstützung für den parlamentarischen Kapazitätsaufbau, insbesondere durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Panafrikanischen Parlament und den afrikanischen regionalen Parlamenten, und Unterstützung für die Organisation der Zivilgesellschaft und die Einbeziehung von Kommunalbehörden in den politischen Dialog beinhalten sollte insbesondere Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen Organisationen der afrikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft;
Drucksache 559/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... II, sieht jedoch eine Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung vor. Eine Landesverordnung kann jedoch nur das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Landes- bzw. Kommunalbehörden des jeweiligen Landes, nicht aber das Verwaltungsverfahren bei den beteiligten Bundesbehörden regeln; entsprechendes gilt für Kostenregelungen. Der Bund hat zudem das Verwaltungsverfahren für Sozialleistungen bereits umfassend im
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 § 32 WoGG
5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 WoGG
6. Zu Artikel 1 zu den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes
7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 WoGG
8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG
9. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 3 WoGG
10. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 WoGG
11. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 WoGG
12. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 15 - Übergangsregelung für die Anrechnung von steuerfreien Kapitalerträgen als wohngeldrechtliches Einkommen
13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG
14. Zu Artikel 1 § 16 WoGG
15. Zu Artikel 1 § 17 Nr. 5 WoGG
16. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 2, 2a - neu - und 2b - neu -, § 11 Abs. 2 Nr. 4 und 5 und § 14 Abs. 3 WoGG
17. Zu Artikel 1 § 21 Nr. 3 WoGG
18. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 - neu - WoGG
19. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1a - neu - WoGG
20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 WoGG
21. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 6 WoGG
22. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 6 WoGG
23. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2 WoGG
24. Zu Artikel 8 Satz 1 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
25. Zu Artikel 8 Abs. 2 - neu - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 543/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die mit der Gesetzesänderung geplante Bindung der Sozialleistungsträger nach dem SGB I, soweit es sich um Landes- oder Kommunalbehörden handelt, wird abgelehnt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV
3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I
4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI
6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI
7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI
8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 543/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die mit der Gesetzesänderung geplante Bindung der Sozialleistungsträger nach dem SGB I, soweit es sich um Landes- oder Kommunalbehörden handelt, wird abgelehnt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b - neu - § 73 Abs. 3 Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 79 Abs. 1 Satz 2 SGB IV
3. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 17 Abs. 2 Satz 2 SGB I
4. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - § 78 Abs. 3 Satz 3 SGB V , Nr. 3 - neu - § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB V , Nr. 4 - neu - § 281 Abs. 2 Satz 1 SGB V
5. Zu Artikel 6 Nr. 01 - neu - § 34 Abs. 3 SGB VI
6. Zu Artikel 6 Nr. 11 § 184 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB VI
7. Zu Artikel 6a - neu - § 254d Abs. 3 Satz 01 - neu - SGB VI
8. Zu den Vorruhestandsvereinbarungen
Drucksache 158/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshof s und zu dem Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs
... bezeichnet die im jeweiligen Zusammenhang einschlägigen Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in der Bundesrepublik Deutschland nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Gesetze, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der betreffenden Landes- und Kommunalbehörden;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs
Artikel 3 Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs
Artikel 4 Flagge und Emblem
Artikel 5 Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder
Artikel 6 Archive
Artikel 7 Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes
Artikel 8 Nachrichtenverkehr
Artikel 9 Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Artikel 10 Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben
Artikel 11 Besteuerung
Artikel 12 Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen
Artikel 13 Mitglieder des Gerichtshofs
Artikel 14 Bedienstete
Artikel 15 Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige
Artikel 16 Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte
Artikel 17 Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen
Artikel 18 Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt
Artikel 19 Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Passierscheine und Visa
Artikel 22 Freizügigkeit
Artikel 23 Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung
Artikel 24 Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats
Artikel 25 Verhältnis zu Sondervereinbarungen
Artikel 26 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 27 Unterzeichnung
Artikel 28 Ratifikation
Artikel 29 Beitritt
Artikel 30 Inkrafttreten
Artikel 31 Vorläufige Anwendung
Artikel 32 Adhoc-Anwendung
Artikel 33 Kündigung
Artikel 34 Verwahrer
Artikel 35 Verbindliche Wortlaute
Abkommen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs
Artikel 3 Sitzgelände
Artikel 4 Recht und Autorität auf dem Sitzgelände
Artikel 5 Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
Artikel 6 Umgebung des Sitzgeländes
Artikel 7 Schutz des Sitzgeländes
Artikel 8 Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder
Artikel 9 Archive
Artikel 10 Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände
Artikel 11 Nachrichtenverkehr
Artikel 12 Flagge und Emblem
Artikel 13 Soziale Sicherheit
Artikel 14 Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder
Artikel 15 Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Artikel 16 Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen
Artikel 17 Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile
Artikel 18 Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs
Artikel 19 Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs
Artikel 20 Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige
Artikel 21 Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen
Artikel 22 Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen
Artikel 23 Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind
Artikel 24 Aufhebung
Artikel 25 Passierscheine, Ausweise und Notifikation
Artikel 26 Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland
Artikel 27 Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung
Artikel 28 Verantwortung, Haftung und Versicherung
Artikel 29 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
Artikel 30 Notenwechsel
Artikel 31 Ergänzungsabkommen
Artikel 32 Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen
Artikel 33 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 34 Änderungen
Artikel 35 Inkrafttreten
Artikel 36 Registrierung
Denkschrift
A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs
I . Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 623/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... durch das RmBereinVpG brachte es mit sich, dass diese Form der Vertretung einer unteren Behörde durch eine andere untere Behörde nunmehr ausgeschlossen scheint. Obwohl ausweislich der Entwurfsbegründung lediglich eine Klarstellung zu Gunsten kleinerer Kommunalbehörden dahin gehend beabsichtigt war, dass diese sich durch ihre Aufsichtsbehörde vertreten lassen können (vgl. BT-Drs.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 RDG
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 RDG
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 RDG
6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 1 RDG
7. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c RDG
8. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 1 RDG
9. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1a - neu - RDG
10. Zu Artikel 1 § 20 - neu - RDG
11. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 RDGEG
12. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 27 Abs. 1 Satz 2 BNotO , Artikel 5 § 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG
Zu a:
Zu b:
13. Zu Artikel 4 Nr. 3 § 59a Abs. 4 BRAO
14. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 ZPO , Artikel 10 § 13 FGG , Artikel 11 Nr. 1 § 11 ArbGG , Artikel 12 Nr. 3 § 73 SGG , Artikel 13 Nr. 2 § 67 VwGO , Artikel 14 Nr. 1 § 62 FGO
15. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 ZPO , Artikel 10 § 13 FGG , Artikel 11 Nr. 1 § 11 ArbGG , Artikel 12 Nr. 3 § 73 SGG , Artikel 13 Nr. 2 § 67 VwGO , Artikel 14 Nr. 1 § 62 FGO
16. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Halbsatz 2 - neu - ZPO
17. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 - neu - ZPO
18. Zu Artikel 8 Nr. 3 § 79 Abs. 4 Satz 2 ZPO
19. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 80 Satz 1 ZPO
20. Zu Artikel 8 Nr. 5 § 90 Abs. 1 Satz 2 ZPO , Artikel 10 § 13 Abs. 6 Satz 2 FGG , Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 7 Satz 2 SGG , Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 7 Satz 2 VwGO , Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 7 Satz 2 FGO
21. Zu Artikel 10 § 13 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 - neu - FGG
22. Zu Artikel 10 § 13 Abs. 4 Satz 2 FGG
23. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 1, 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, 1a - neu -, 4 SGG ,
Zu § 73
24. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 73 Abs. 5 Satz 4 - neu - SGG
25. Zu Artikel 12 Nr. 5 § 85 Abs. 3 Satz 3 SGG , Artikel 12 Nr. 7a - neu - § 120 Abs. 2 Satz 2 SGG , Artikel 13 Nr. 3 § 100 Abs. 2 VwGO
26. Zu Artikel 12 Nr. 8 §§ 166, 178 Abs. 2 Satz 5 SGG
27. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 VwGO
28. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 - neu - VwGO
29. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO
30. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO
31. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 4 Satz 5 Halbsatz 2 - neu - VwGO
32. Zu Artikel 13 Nr. 2 § 67 Abs. 5 Satz 2 VwGO
33. Zu Artikel 13 Nr. 4 § 147 Abs. 1 Satz 2 VwGO , Nr. 5 - neu - § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO Artikel 13 ist wie folgt zu ändern:
34. Zu Artikel 13 Nr. 5 - neu - § 162 Abs. 1 Satz 2 - neu - VwGO
35. Zu Artikel 13 Nr. 5 - neu - § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO
36. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 1 Satz 2 - neu - FGO
37. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FGO
38. Zu Artikel 14 Nr. 1 § 62 Abs. 5 Satz 2 FGO
39. Zu Artikel 18 Abs. 3 Nr. 2 Nummer 300 bis 304 - neu - GV-JVKostO
Drucksache 487/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union
... 6. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, die Wohnbedingungen der Roma zu verbessern, und zwar durch Anerkennung eines Anspruchs auf angemessene Wohnbedingungen auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften, Beseitigung des derzeit im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften fehlenden Schutzes für Privatpersonen vor Zwangsräumung, Annahme von Plänen zur Finanzierung der Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen in Bezirken mit einer zahlenmäßig großen Roma-Bevölkerung in Absprache mit Vertretern der betreffenden Gemeinschaften und Anweisung an Kommunalbehörden, umgehend in angemessener Weise Trinkwasser, Strom, Müllabfuhr, öffentliche Verkehrsmittel und Straßen bereitzustellen;
Drucksache 381/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU im Jahr 2005
... 6. fordert mehr Transparenz in Bezug auf Fortschritt und Substanz der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sowie die Durchführung umfassender Hilfsmaßnahmen entsprechend der Ankündigung des Präsidenten der Kommission José Manuel Barroso in Gleneagles, 1 Milliarde EUR für die Aktion „Aid for Trade“ bereitzustellen; fordert ferner eine stärkere Einbeziehung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung, des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente, der Kommunalbehörden und der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.