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115 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kosmetische"


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Drucksache 318/20

... Das Bundesumweltministerium hatte deshalb bereits im Jahr 2013 den nationalen Kosmetikdialog Eliminierung von festen Mikroplastikpartikeln aus kosmetischen Produkten initiiert. Sein Ziel war, die Kosmetikindustrie zum freiwilligen Verzicht auf die Beigabe von festen Mikroplastikpartikeln zu veranlassen.



Drucksache 593/19 (Beschluss)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monito-rings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des Lebensmittel- und Futtermittel-gesetzbuches (AVV Monitoring)



Drucksache 593/19

... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen nach § 52 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 593/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Durchführung des Monitorings

§ 2
Ausschuss Monitoring

§ 3
Aufgaben des Ausschusses Monitoring

§ 4
Expertengruppen

§ 5
Monitoringplan des Ausschusses Monitoring

§ 6
Untersuchungsplan des Bundesamtes

§ 7
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 8
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 9
Handbuch

§ 10
Datenübermittlung

§ 11
Berichterstattung

§ 12
Aufhebung der AVV Monitoring 2016-2020, Übergangsvorschrift

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung


 
 
 


Drucksache 423/18

... Im Bereich des Schutzes vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung fehlen bislang rechtliche Anforderungen an den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von nichtionisierenden Strahlungsquellen wie z.B. Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Bislang können diese Strahlungsquellen von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist, obwohl derartige Anwendungen mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren für die zu behandelnden Personen verbunden sind.



Drucksache 582/18

... -Verordnung)22, Medizinprodukte23 und Wasser24 nun spezifische Bestimmungen für den Umgang mit endokrinen Disruptoren. Diese Anforderungen fallen jeweils unterschiedlich aus. Andere Rechtsakte wie die über Lebensmittelkontaktmaterialien25, kosmetische Mittel26, Spielzeug27 oder über den Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit28 weisen keine spezifischen Bestimmungen für endokrine Disruptoren auf. Allerdings unterliegen Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften einer Einzelfallregulierung auf der Grundlage der in den Rechtsakten festgelegten allgemeinen Anforderungen.



Drucksache 423/1/18

... Artikel 4 der Verordnung hat im Sinne des Verbraucherschutzes eine gewisse Berechtigung. Allerdings rechtfertigen Risiken und Nebenwirkungen durch die Anwendung nichtionisierender Strahlung im kosmetischen und nichtmedizinischen Bereich, die im Wesentlichen das Hautorgan und das Auge betreffen, den hohen Aufwand, der durch diese Verordnung entsteht, nicht.



Drucksache 582/1/18

... -Verordnung), Medizinprodukte und Wasser spezifische Bestimmungen für den Umgang mit hormonschädlichen Stoffen. In den Vorschriften über Spielzeug, kosmetische Mittel und Lebensmittelkontaktmaterialen fehlen dagegen bisher spezifische und damit adäquate Regelungen für endokrine Disruptoren. Hier ist zu gewährleisten, dass ein Stoff, der in einem Rechtsgebiet als endokriner Disruptor eingestuft ist, auch in den anderen stoffbezogenen Rechtsakten als solcher betrachtet wird.



Drucksache 582/18 (Beschluss)

... -Verordnung), Medizinprodukte und Wasser spezifische Bestimmungen für den Umgang mit hormonschädlichen Stoffen. In den Vorschriften über Spielzeug, kosmetische Mittel und Lebensmittelkontaktmaterialen fehlen dagegen bisher spezifische und damit adäquate Regelungen für endokrine Disruptoren. Hier ist zu gewährleisten, dass ein Stoff, der in einem Rechtsgebiet als endokriner Disruptor eingestuft ist, auch in den anderen stoffbezogenen Rechtsakten als solcher betrachtet wird. - Stärkung des Vorsorgeprinzips vor dem Hintergrund bestehender Wissenslücken hinsichtlich der Auswirkungen endokriner Disruptoren: Angesichts verbreitet zunehmender und bisher nicht erklärbarer kumulativer Effekte der Stoffausbringung in die Umwelt ist auf europäischer Ebene eine Stärkung des Vorsorgeprinzips anzustreben. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass bisher keine geeigneten Vorhersagemodelle für hormonell bedingte Erkrankungen oder Stoffwechselstörungen vorliegen.



Drucksache 423/4/18

... praxisgerecht in dem Sinne gestaltet werden, dass das eigenverantwortliche Anwenden durch qualifiziertes Personal transparent und verständlich durch Anforderungen an die Fachkunde vorgegeben wird. Dabei sollen auch Synergieeffekte für die Anforderungen bei medizinischen und kosmetischen Anwendungen berücksichtigt werden.



Drucksache 121/16

... Buches Sozialgesetzbuch). Rein kosmetische Beeinträchtigungen (z.B. Narben nach Steroid-Akne) scheiden mangels Erheblichkeit im Sinne dieses Gesetzes ebenso aus wie bloße Befindlichkeitsstörungen. Bei psychischen Schäden, die nicht Folge eines physischen Gesundheitsschadens sind, wird es regelmäßig an der Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs fehlen.



Drucksache 379/15 (Beschluss)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020 (AVV Monitoring 2016-2020)



Drucksache 379/15

... Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020 (AVV Monitoring 2016-2020)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Vollzugsaufwand

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Expertengruppen

§ 3
Monitoringplan 2016 - 2020

§ 4
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings

§ 5
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 6
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 7
Handbuch

§ 8
Datenübermittlung

§ 9
Berichterstattung

§ 10
Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020

Anlage 2
: (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 233/14 (Beschluss)

... über kosmetische Mittel



Drucksache 233/14

... über kosmetische Mittel

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)

§ 1
Ziel

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anzeigepflichten

§ 4
Sprache

§ 5
Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel

§ 6
Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen

§ 7
Ausnahmen für die Einfuhr

§ 8
Straftaten

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tätowiermittel-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

1. Kosmetik-Verordnung

2. BVL-Übertragungsverordnung

3. Tätowiermittel-Verordnung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu Artikel 2

1. Fallbezogener Aufwand im höheren Dienst h. D.

2. Gesamtaufwand im höheren Dienst

3. Ermittlung der Personalkosten in Personenmonaten

2. Kosten für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Zeitliche Geltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2811: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 175/13

... a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter "soweit Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände betroffen sind, und soweit hinsichtlich § 5 Futtermittel betroffen sind," gestrichen.



Drucksache 126/13 (Beschluss)

... 8. Der Geltungsbereich sieht derzeit keine Ausnahmeregelung - wie dies zum Beispiel für die Lebensmittel und andere Produktgruppen (Arzneimittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel u.a.) aufgenommen wurde - für Kosmetika vor. Dabei handelt es sich hier um ein gut strukturiertes EU-weites Rechtsgebiet, welches keiner Neustrukturierung bedarf. Im vorliegenden Verordnungsvorschlag sollten daher kosmetische Mittel ausgenommen werden.



Drucksache 444/13

... (1) Diese Verordnung gilt für die in der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Mitteln zum Tätowieren und Bedarfsgegenständen im Sinne des



Drucksache 188/13

... Für den Eintrag von Kunststoffabfällen in die Meere scheinen hauptsächlich folgende Quellen verantwortlich zu sein: Einleitung von Niederschlagswasser, Überläufe der Kanalisation, durch Tourismus bedingte Abfälle, illegale Ablagerung, industrielle Tätigkeiten31, unsachgemäßer Transport, kosmetische Mittel, synthetische Strahlmittel oder aus Kleidung ausgewaschene Polyester- und Acrylfasern32. Kunststoffkügelchen finden sich in den meisten Weltmeeren, auch in nichtindustrialisierten Gebieten wie dem Südwestpazifik33.



Drucksache 312/12 (Beschluss)

... Nach § 630a Absatz 1 BGB-E verspricht der Behandelnde eine medizinische Behandlung, worunter nach der Begründung grundsätzlich eine Heilbehandlung zu verstehen ist. Allerdings muss es sich nicht ausschließlich um die Behandlung einer Krankheit handeln. Auch die Behandlung zu kosmetischen Zwecken, etwa eine Schönheitsoperation, soll darunter fallen (vgl. Einzelbegründung zu § 630a in BR-Drs. 312/12, S. 23).



Drucksache 13/12 (Beschluss)

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel Rechtsvorschriften geschaffen werden, die in ganz Europa verpflichtend sind.



Drucksache 13/12

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel Rechtsvorschriften geschaffen werden, die in ganz Europa verpflichtend sind.



Drucksache 575/12

... Auf einem inzwischen 32 Länder umfassenden Binnenmarkt3, der ständigem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt unterliegt, haben sich erhebliche Divergenzen bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften ergeben; damit werden die wichtigsten Ziele der Richtlinien, nämlich die Sicherheit von Medizinprodukten und ihr freier Verkehr im Binnenmarkt, untergraben. Außerdem gibt es hinsichtlich bestimmter Produkte (beispielsweise aus nicht lebensfähigen menschlichen Zellen oder Geweben hergestellte Produkte, implantierbare oder sonstige invasive Produkte für kosmetische Zwecke) Regelungslücken bzw. Rechtsunsicherheit.



Drucksache 5/1/12

... b) Die Wörter "oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel" sind durch die Wörter "Futtermittels, kosmetischen Mittels oder Bedarfsgegenstandes sowie unter Nennung des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand" zu ersetzen.



Drucksache 312/1/12

... Nach § 630a Absatz 1 BGB-E verspricht der Behandelnde eine medizinische Behandlung, worunter nach der Begründung grundsätzlich eine Heilbehandlung zu verstehen ist. Allerdings muss es sich nicht ausschließlich um die Behandlung einer Krankheit handeln. Auch die Behandlung zu kosmetischen Zwecken, etwa eine Schönheitsoperation, soll darunter fallen (vgl. Einzelbegründung zu § 630a in BR-Drs. 312/12, S. 23).



Drucksache 52/11

... "2. beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor Täuschung, auch vor für die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Verzehr ungeeigneten Lebensmitteln oder vor Verwendung ungeeigneter Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1, zu schützen,".



Drucksache 314/1/11

... "4. Lebensmittel, Futtermittel und kosmetische Mittel im Sinne des § 2 des



Drucksache 454/3/11

... b) Die Wörter "oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel" sind durch die Wörter "Futtermittels, kosmetischen Mittels oder Bedarfsgegenstandes sowie unter Nennung des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand" zu ersetzen.



Drucksache 216/11

... - und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S.1934) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, soweit es für Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte gilt,



Drucksache 661/11

... "(9) § 5 Absatz 2 Satz 1 und § 6 Absatz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 vom 15. Dezember 2010 (BAnz. Nr. 198 S. 4364) sind auf Untersuchungsprogramme zu amtlichen Kontrollen von Erzeugnissen anzuwenden."



Drucksache 639/11

... Die Mitgliedstaaten verbieten den absichtlichen Zusatz radioaktiver Stoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln, Spielwaren, persönlichen Schmuckgegenständen und kosmetischen Erzeugnissen und verbieten die Einfuhr oder Ausfuhr derartiger Produkte. Unbeschadet der Richtlinie



Drucksache 654/11

... Die Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid bis zu einer Höchstmenge von 25% als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Absatz 7 Satz 1 der



Drucksache 286/11

... "2. beim Verkehr mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vor Täuschung zu schützen,".



Drucksache 723/11

... - Finanzierung der Pflege und des ordnungsgemäßen Betriebs des RAPEX-Netzes2, des CPC-Netzes (Netz der Durchsetzungsbehörden) und der Datenbanken für kosmetische Mittel. ii) Maßnahmen, die - wegen ihres EU-weiten Charakters - nicht auf nationaler Ebene durchgeführt werden bzw. werden können:



Drucksache 588/10 (Beschluss)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011- 2015)



Drucksache 744/1/10

... 6. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (ChD Dr. Gerd Mildau)



Drucksache 744/10 (Beschluss)

... 6. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss) einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (ChD Dr. Gerd Mildau)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/10 (Beschluss)




I. Gremien der Kommission

II. Gremien des Rates


 
 
 


Drucksache 706/10

... 3. In den Fällen, in denen der Wissenschaftliche Ausschuss für kosmetische Mittel und Non-Food-Erzeugnisse unter Risikogesichtspunkten einzelne Konzentrationshöchstwerte für allergene Duftstoffe festlegt, nimmt die Kommission eine entsprechende Anpassung des in Anhang VII Abschnitt A festgelegten Grenzwerts von 0,01 Gewichtsprozent gemäß den Artikeln 13a, 13b und 13c vor."



Drucksache 744/10

... 5. Arbeitsgruppe "Kosmetische Mittel" (Komitologieausschuss)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/10




I. Gremien der Kommission

II. Gremien des Rates


 
 
 


Drucksache 588/1/10

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015)



Drucksache 185/10

... 3. aus der amtlichen Überwachung für kosmetische Mittel und andere Bedarfsgegenstände als Lebensmittelbedarfsgegenstände nach den §§ 38, 39, 42 bis 44 des



Drucksache 691/10

... Die Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Absatz 7 Satz 1 der



Drucksache 582/10

... Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1397: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015



Drucksache 340/09

... a) § 26 Satz 1 Nr. 1 ein kosmetisches Mittel herstellt oder behandelt oder



Drucksache 817/09 (Beschluss)

... b) kosmetischen Mittel, Bedarfsgegenstände und



Drucksache 515/09 (Beschluss)

... " soll verhindert werden, dass eine in der amtlichen Futtermittelüberwachung tätige Person als Gegenprobensachverständige für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln tätig werden kann.



Drucksache 499/09

... " zur Sicherheit von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln1,



Drucksache 867/09

... Abgestellt wird auf das Verstümmeln der Genitalien. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass es sich um die negative Veränderung an den Genitalien handelt. Damit sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie Intimpiercing oder die nach Presseberichten in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der "



Drucksache 684/09 (Beschluss)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)



Drucksache 684/09

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Expertengruppen

§ 3
Monitoringplan 2010

§ 4
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings

§ 5
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 6
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 7
Handbuch

§ 8
Datenübermittlung

§ 9
Berichterstattung

§ 10
Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010

Anlage 2
: (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen

Anlage 3
: (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen

Begründung

3 Allgemeines

Kosten und Preise

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010


 
 
 


Drucksache 171/09

... " eingefügt wurde. Nach diesem Erwägungsgrund sollte die Arzneimittel-Richtlinie nicht gelten, wenn ein Produkt eindeutig unter die Definition anderer Produktgruppen, insbesondere von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Produkten der Medizintechnik, Bioziden oder kosmetischen Mitteln fällt.



Drucksache 172/09

... Die Änderung ist eine Richtigstellung des Verweises auf die Definition für kosmetische Mittel im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Aufhebung der bisherigen Nummer 6 ist eine Folgeänderung zu Buchstabe a)



Drucksache 867/09 (Beschluss)

... Abgestellt wird auf das Verstümmeln der Genitalien. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass es sich um negative Veränderungen an den Genitalien handelt. Damit sollen rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie Intimpiercing oder die nach Presseberichten in neuerer Zeit zunehmende Erscheinung der "



Drucksache 817/1/09

... b) kosmetischen Mittel, Bedarfsgegenstände und



Drucksache 279/09

... § 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen



Drucksache 515/1/09

... " soll verhindert werden, dass eine in der amtlichen Futtermittelüberwachung tätige Person als Gegenprobensachverständige für die Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln tätig werden kann.



Drucksache 357/1/08

... Mit den Regelungen in § 3 Abs. 4 Satz 4, 5 und 6 wird den Herstellern die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einer INCI-Bezeichnung zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses eine andere Bezeichnung anzugeben, ohne diese, wie es zur Zeit bei kosmetischen Mitteln geregelt ist, vorher in Form einer codierten Angabe bei der zuständigen Behörde zu beantragen (§ 5a Abs. 5



Drucksache 433/08

... Das Zusammenspiel zwischen den Vorschriften über tierische Nebenprodukte und Vorschriften für andere Bereiche, in denen die Gemeinschaft zuständig ist (Lebensmittel, Futtermittel, Abfälle, kosmetische Mittel, Arzneimittel und Medizinprodukte), wird geklärt. Sofern das erforderliche Maß an Schutz dies erlaubt, sollte hinsichtlich der Zulassung und Kanalisierung eine Überschneidung der Vorschriften vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Bericht der Kommission

3. Problembeschreibung

4. Anhörung und Folgenabschätzung

4.1. Anhörung interessierter Kreise

4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren

4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen

4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten

4.2.2. Methodik

4.3. Folgenabschätzung

5. Rechtliche Aspekte

5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5.2. Rechtsgrundlage

5.3. Subsidiaritätsprinzip

5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung

6. Anwendungsbereich des Vorschlags

i Klärung

ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert

7. Sonstige Angaben

7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

7.2. Auswirkungen auf den Haushalt

7.3. Sonstige

Vorschlag

Kapitel I
Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt 1
Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 2
Tiergesundheitliche Beschränkungen

Artikel 5
Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen und Betrieben

Artikel 6
Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe

Artikel 7
Ausnahmen von der Zulassungspflicht

Artikel 8
Zulassung von Anlagen

Artikel 9
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 4
Einstufung

Artikel 10
Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 11
Material der Kategorie 1

Artikel 12
Material der Kategorie 2

Artikel 13
Material der Kategorie 3

Artikel 14
Änderung der Kategorien

Kapitel II
Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben

Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Unternehmer

Artikel 15
Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung

Artikel 16
Aufzeichnungen

Abschnitt 2
Betrieb von Anlagen und Betrieben

Artikel 17
Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben

Kapitel III
Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Abschnitt 1
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Artikel 18
Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung

Abschnitt 2
Beseitigung und Verwendung

Artikel 19
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1

Artikel 20
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2

Artikel 21
Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3

Artikel 22
Ausnahmen

Artikel 23
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Inverkehrbringen

Artikel 24
Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken

Artikel 25
Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln

Abschnitt 4
Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 26
Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke

Artikel 27
Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken

Artikel 28
Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 5
Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte

Artikel 29
Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung

Kapitel IV
: Amtliche Kontrollen

Artikel 30
Amtliche Kontrollen

Artikel 31
Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs

Artikel 32
Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer

Artikel 33
Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten

Artikel 34
Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten

Kapitel V
Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr

Artikel 35
Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte

Artikel 36
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 37
Ausfuhr

Artikel 38
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen

Kapitel VI
Sonderregelung

Abschnitt 1
Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 39
Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Artikel 40
Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind

Abschnitt 2
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte

Artikel 41
Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette

Artikel 42
Herkunftssicherung

Artikel 43
Sichere Behandlung

Artikel 44
Sichere Endverwendungszwecke

Artikel 45
Registrierung der Unternehmer

Artikel 46
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 47
Nationale Rechtsvorschriften

Artikel 48
Ausschuss

Artikel 49
Sanktionen

Artikel 50
Aufhebung

Artikel 51
Übergangsmaßnahmen

Artikel 52
Inkrafttreten

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 162/08

... Die zulässige Verwendung von beschichtetem mikrofeinem Zinkoxid als UV-Filter in kosmetischen Mitteln ist gemäß § 3b Abs. 7 Satz 1 der



Drucksache 474/08

... /EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel, ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 169. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/428/EG der Kommission (ABl. L 93 vom 4.4.2008, S. 13).



Drucksache 133/08

... /EWG über kosmetische Mittel.



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