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115 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kosmetische"


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Drucksache 353/08

... • Die Pflicht zur Identitätsfeststellung, die nur bei der gewerblichen Abgabe giftiger und sehr giftiger Stoffe vorgeschrieben ist, gilt künftig auch bei der Abgabe der neun Sprengstoffgrundstoffe, wobei Wasserstoffperoxid ab einem Massengehalt von mehr als 12 Prozent erfasst wird, um weiterhin eine unkomplizierte Abgabe von kosmetischen Mitteln zu ermöglichen.



Drucksache 142/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008)



Drucksache 357/08 (Beschluss)

... Mit den Regelungen in § 3 Abs. 4 Satz 4, 5 und 6 wird den Herstellern die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einer INCI-Bezeichnung zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses eine andere Bezeichnung anzugeben, ohne diese, wie es zur Zeit bei kosmetischen Mitteln geregelt ist, vorher in Form einer codierten Angabe bei der zuständigen Behörde zu beantragen (§ 5a Abs. 5



Drucksache 667/08

... "Nahrungsmittelmaschinen, Maschinen für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse, handgehaltene und/oder handgeführte Maschinen, tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte sowie Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften sowie Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden müssen alle in diesem Kapitel genannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen (siehe Allgemeine Grundsätze, Nummer 4).



Drucksache 142/08 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008)



Drucksache 357/08

... Mit dieser Verordnung sollen gesundheitliche Anforderungen an Mittel zum Tätowieren und Regelungen zur Kennzeichnung derartiger Mittel getroffen werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts gelten die Vorschriften dieses Gesetzes für kosmetische Mittel auch für Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut eingebracht zu werden und dort auch vorübergehend, zu verbleiben. Dabei sind Mittel für Permanent Make-up vergleichbare Stoffe und Zubereitungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 des



Drucksache 873/08

... /EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel.



Drucksache 142/1/08

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008)



Drucksache 615/07

... 18. nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Datenfelder von 34 auf 19 verringert werden soll, weist jedoch darauf hin, dass diese Verringerung im Wesentlichen kosmetischer Art ist, da es sich dabei um Zusammenlegung und Umbenennung von Datenfeldern statt um tatsächliche Streichungen handelt;



Drucksache 796/07

... es und hinsichtlich Lebensmitteln kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie hinsichtlich Erzeugnissen im Sinne des



Drucksache 752/07

... - und Futtermittelgesetzbuch, soweit Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände betroffen sind,



Drucksache 59/2/07

... Bei der Verfolgung des Ziels, die Einschleusung von K3-Material in die Lebensmittelschiene zu erschweren, darf nicht übersehen werden, dass dieses Material als hygienisch unbedenklich eingestuft, also für den Menschen ungefährlich ist. Es handelt sich um hochwertige Rohstoffe, die in der Futtermittel-, der kosmetischen und der chemischen Industrie breite Verwendung finden.



Drucksache 273/07

... Lebensmittel, einschließlich Lebensmittel-Zusatzstoffe, Futtermittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände



Drucksache 136/07

... /EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel15, Richtlinie



Drucksache 728/07

... /EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel11, der Richtlinie



Drucksache 664/1/06

... 1. Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände sowie



Drucksache 814/06

... 6 sind in Anhang V, in dem Chemikalien und Artikel aufgelistet sind, die unter ein Ausfuhrverbot fallen, quecksilberhaltige kosmetische Seifen aufgeführt.



Drucksache 677/06

... 1. tensidhaltige, zur Reinigung bestimmte kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des



Drucksache 516/06

... Die Europäische Kommission hat im März 1996 zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie ein absolutes Verbot der Ausfuhr lebender Rinder, von Rindfleisch und sonstiger Erzeugnisse von Rindern aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erlassen. Für den Bereich der Lebensmittel und Kosmetika wurde der durch die Entscheidungen 98/256/EG, 98/351/EG und 1999/514/EG geregelte Stand der BSE-Schutzmaßnahmen durch die BSE-Verordnung vom 23. März 2000 (BGBl. I S. 244) und die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln vom 3. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2786, 2840) umgesetzt. Durch die Verordnung (EG) Nr. 657/2006 der Kommission vom 10. April 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Vereinigte Königreich und zur Aufhebung der Entscheidung 98/256/EG des Rates sowie der Entscheidungen 98/351/EG und 1999/514/EG (ABI. EU (Nr.) L 116 S. 9) wurden diese Schutzmaßnahmen aufgehoben. Der Aufhebung der genannten Gemeinschaftsrechtsakte muss durch Aufhebung der ihrer Umsetzung dienenden Regelungen Rechnung getragen werden.



Drucksache 909/06

Quecksilberhaltige kosmetische Seifen KN-Codes 3401 11 00, 3401 19 00, 3401 20



Drucksache 264/06

... /EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 264/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung

Artikel 2
Änderung der Kosmetik-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Artikel 2

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6


 
 
 


Drucksache 477/06

... – bei der Anpassung an die reformierte GAP wären rein kosmetische Änderungen weder wirtschaftlich noch politisch vertretbar.



Drucksache 664/06 (Beschluss)

... 1. Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände sowie



Drucksache 755/05

... Nicht zu Lebensmitteln gehören Futtermittel, lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind, Pflanzen vor dem Ernten, Arzneimittel im Sinne der Richtlinien 65/65/EWG(21) und 92/73/EWG(22) des Rates, kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie



Drucksache 325/05

... Die durch die Verordnung erlassenen Bestimmungen (Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln, Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur



Drucksache 763/05

... Der Bereich Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften (z.B. Nahrungsmittel und Getränke, pharmazeutische Erzeugnisse, Biotechnologie) macht ein Fünftel der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU aus und zeichnet sich durch mittlere bis hohe Wachstumsraten aus. Die wesentlichen Herausforderungen für diese Kategorie betreffen Wissen und bessere Rechtsetzung. Da es sich um hochgradig innovative Sektoren handelt, geht es bei den zentralen Herausforderungen im Wissensbereich um FuE, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) und die Finanzierung von Innovation für hoch innovative KMU. Von grundlegender Bedeutung für diese Branchen ist außerdem die kontinuierliche Anpassung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften, damit sie mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und dabei gleichzeitig Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten können. Die internationale Harmonisierung der Rechtsvorschriften ist daher für viele Sektoren ebenfalls ein wichtiges Thema. Zu den zentralen sektorspezifischen Herausforderungen zählen die Notwendigkeit, auf dem Weg zur Schaffung eines voll und ganz wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für pharmazeutische Erzeugnisse weiter voranzukommen, sowie Umweltaspekte und Fragen des Marktzugangs im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, der pharmazeutischen und der kosmetischen Industrie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/05




Mitteilung

1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung

2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU

3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren

Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften

Maschinen - und Systemindustrie

Mode - und Designindustrie

Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie

4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik

4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen

Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006

Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005

Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006

Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005

Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006

Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005

Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005

4.2. Sektorspezifische Initiativen

Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006

Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007

Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie

Europäisches Raumfahrtprogramm

Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006

Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006

Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie

5. Schlussfolgerung

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 780/05

... 17. Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel (Komitologieausschuss)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/05




A Als Vertreter/innen in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist, werden benannt:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien der Kommission Ausschüsse zur Anpassung an den technischen

1. Sportboote

2. Niederspannungs-Richtlinie

3. Ständiger Ausschuss für das Bauwesen nach Artikel 19 Abs. 1 der Bauproduktenrichtlinie Komitologieausschuss

4. Pharmazeutischer Ausschuss

5. Ständiger Ausschuss Medizinprodukte

6. Arbeitsgruppe zur Marktüberwachung im Bereich Medizinprodukte - Market Surveillance Operation Group

7. Koordinierungsgruppe Anerkennung Hochschuldiplome

8. Anerkennung von Hochschuldiplomen - Ständige Arbeitsgruppe der Leiter der nationalen Äquivalenzzentren

9. KMU-Ausschuss

10. Veterinärpharmazeutischer Ausschuss

11. Zulassungsverfahren Novel-Food-Verordnungen

12. Expertengruppe zur RL 91/477/EWG Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

13. Arbeitsgruppe Jugend

14. Besonderer Ausschuss nach Artikel 133 EGV - Bereich Bildungs- und Kulturaspekte

15. Arbeitsgruppe Lehrer und Ausbilder

16. Arbeitsgruppe Fremdsprachen lernen

17. Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel Komitologieausschuss

18. Verwaltungsausschuss Tempus

19. Generaldirektoren für soziale Sicherheit

20. Programmausschuss SOKRATES Komitologieausschuss

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates

21. Agrarfragen/Futtermittel

22. Tierschutz

23. Ausschuss Tierschutz

24. Verwaltungsausschuss Getreide und Reis

25. Ausschuss Säuglingsnahrung, Fertignahrung und Folgemilch

26. Ständiger Ausschuss Ökologischer Landbau Komitologieausschuss und Arbeitsgruppe Biologischer Landbau

27. Expertengruppe zur VO EWG Nr. 4045/89 Finanzierungssystem EAGFL, Buchprüfung

IV. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates

28. Schutz und Information der Verbraucher

29. Koordinatorin für das Tätigwerden der Beauftragten:

30. Betriebliches Umweltschutzmanagement, umweltverträgliche Produkte, Umweltzeichen

31. Umwelt und Klima

32. Umweltpolitische Aktionsprogramme der Europäischen Union; Grundsatzfragen der EU-Umweltpolitik einschließlich Integrationsfragen

33. Freier Zugang zu Umweltinformationen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltrechtliche Zulassungs- und Überwachungsverfahren, BAT-Prozess, PRTR

34. Sonstige Umwelt-Förderprogramme und Umweltschutzbeihilfen der EU, insbesondere LIFE

35. Grundsatzangelegenheiten: Schutz des Grundwassers: Bewirtschaftung und Qualitätsanforderungen

36. Schutz der Oberflächengewässer: Bewirtschaftung, Ökologie und Qualitätsanforderungen

37. Schutz der Küstengewässer und der Meere

38. Behandlung von kommunalem Abwasser

39. Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe

40. Grundsatzangelegenheiten, Ver- und Entsorgung kerntechnischer Anlagen

41. Reaktorsicherheit

42. Strahlenschutz

43. Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft; Ausschuss für Abfallwirtschaft

44. Industrielle Abfälle; grenzüberschreitende Abfallverbringung

45. Fortschreibung technischer Anforderungen in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg

46. Abfallentsorgungsanlagen

47. Verpackungsabfälle

48. Grundsatzangelegenheiten, Flächenschutz, Lebensraumschutz einschl. FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

49. Biologische Vielfalt Umsetzung und Förderung im Naturschutz

50. Artenschutz

51. Förderprogramme und -maßnahmen für den Naturschutz, insbesondere Umsetzung von Natura 2000

52. Luftreinhaltung im Verkehrsbereich Baden-Württemberg

53. Luftreinhaltung außerhalb des Verkehrsbereichs, VOC

54. Anlagensicherheit

55. Lärmbekämpfung

56. Gentechnik; Freisetzung und Inverkehrbringen

57. Gentechnik; Anwendung in geschlossenen Systemen

58. Umweltchemikalien

V. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien der Kommission

59. Ausschuss Statistisches Programm Komitologieausschuss

60. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

VI. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

61. Besonderer Ausschuss nach Artikel 113 EGV Einbeziehung der audiovisuellen Dienstleistungen insbesondere der Rundfunkbereich

62. Ausschuss nach Artikel 31 Abs. 1 EG-Datenschutzrichtlinie Komitologieausschuss

VII. Bereich Kultur

63. Verwaltungsausschuss für das EU-Förderprogramm Kultur 2000

64. Ausschuss Schutz von Kulturgütern

VIII. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates

65. Strategischer Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen

66. Arbeitsgruppe Migration

67. Arbeitsgruppe Visa

68. Arbeitsgruppe Asyl/Eurodac/ Dubliner Übereinkommen

69. Arbeitsgruppe Rückführung

70. Arbeitsgruppe Grenzen

71. Arbeitsgruppe Cirefi

72. Artikel 36-Ausschuss

73. Arbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit

74. Arbeitsgruppe Europol

75. Arbeitsgruppe Terrorismus

76. Arbeitsgruppe Strafrechtliche Zusammenarbeit

77. Arbeitsgruppe Materielles Strafrecht

78. Arbeitsgruppe Informationssysteme SIS/SIRENE

79. Horizontale Gruppe Drogen

80. Ständiger Ausschuss SDÜ Baden-Württemberg

81. Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität

82. Hochrangige Gruppe Asyl/Migration

83. Gruppe Gemeinsame Bewertung des Besitzstandes im Bereich Justiz und Inneres in den MOE-Ländern

84. Arbeitsgruppe EURASIL

85. Programmausschuss Rahmenprogramm AGIS

86. Beratender Ausschuss für die Koordinierung im Bereich des Binnenmarkts

87. Ausschuss des Europäischen Sozialfonds Komitologieausschuss

88. - Kultur

89. - Forschung

90. - Allgemeine Angelegenheiten

91. - Justiz und Inneres

92. - Jugend

93. Ausschuss der Ständigen Vertreter


 
 
 


Drucksache 102/05

... umgesetzt, durch die auch die Ausfuhr kosmetischer Seifen, die Quecksilber enthalten, verboten wurde. Zudem wird für den Export von Quecksilberverbindungen für alle anderen Verwendungszwecke eine Ausfuhrnotifizierung verlangt. Für den Handel mit metallischem Quecksilber gibt es keine gemeinschaftlichen oder internationalen Beschränkungen. Die Analyse im Rahmen der erweiterten Folgenabschätzung spricht dafür, die Ausfuhr von Quecksilber aus der Gemeinschaft schrittweise einzustellen.



Drucksache 595/05

... Die Erfahrungen haben die Schwierigkeiten aufgezeigt, die mit der Anpassung der OGAW-Rechtsvorschriften an sich verändernde Marktrealitäten und mit der Gewährleistung einer konsistenten Umsetzung einhergehen. Die OGAW-Richtlinie zeugt von den Gefahren, die mit dem Versuch einer Regulierung von hochtechnischen Fragen auf Level 1 der EU-Rechtsvorschriften verbunden sind. Einige Kommentatoren, einschließlich CESR, drängten deshalb auf eine Neufassung der Richtlinie im Sinne der jüngsten EU-Rechtsvorschriften im Wertpapierbereich; d.h. einer funktionellen und auf Grundsätzen basierenden Gesetzgebung auf Level 1, die durch detaillierte Durchführungsbestimmungen und eine verstärkte aufsichtliche Zusammenarbeit ergänzt wird (Lamfalussy-Ansatz). Allerdings wäre eine Überarbeitung der OGAW-Rechtsvorschriften auf diese Art und Weise keine „kosmetische“ Übung: So müsste eine Auswahl getroffen werden bezüglich der in Level 1 festzuhaltenden Leitprinzipien sowie bezüglich des Anwendungsbereichs und des Inhalts der durch Komitologie zu bestimmenden Festlegungen. Dies würde weit reichende und institutionelle Folgen zeitigen. Deshalb bedarf es einer sorgfältigen Vorbereitung und eines umfassenden Rückgriffs auf das Mitentscheidungsverfahren. Sollten sich die Stimmen in Zukunft für diese notwendigen Änderungen der OGAW-Rechtsvorschriften aussprechen, sollte nach Auffassung der Kommission die Gelegenheit ergriffen werden, die Richtlinie im Sinne des Lamfalussy-Ansatzes umzustrukturieren.



Drucksache 495/05

... "4. ein kosmetisches Mittel für die vorgesehene Verwendung nicht geeignet ist."



Drucksache 817/05

... Dieses Regelungskonzept wird derzeit von der Kommission überprüft. Seine Stärkung dürfte dazu führen, dass dieses Konzept, sogar über die technische Harmonisierung von Industrieprodukten hinaus, auf möglichst viele Sektoren ausgedehnt wird, z.B. im Dienstleistungssektor. Was in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Medizinprodukte oder Maschinen erreicht wurde, könnte ohne Zweifel auf andere Bereiche wie kosmetische Mittel, Lärmpegel von Maschinen oder Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz übertragen - oder weiter entwickelt - werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/05




Mitteilung

1. Einführung

2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene

a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht

b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen

3. das Vereinfachungskonzept der Kommission

a. Aufhebung

b. Kodifizierung18

c. Neufassung21

d. Änderung des Regelungskonzepts

e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie

4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten

5. Schlussfolgerungen

Anhang I

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 100/05

... Da die Verordnung (EG) Nr. 1993/2004 am Tage nach ihrer Verkündung am 20. November 2004 in Kraft getreten ist, sind entgegenstehende nationale Regelungen in der BSE-Verordnung und der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Erzeugnissen von Rindern bei der Herstellung von Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln zunächst durch die Neunte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BGBl. I S.



Drucksache 683/3/04

... "Der Wortlaut des Absatz 2 Satz 1 stellt zudem sicher, dass nicht jedweder Vertrag, der eine irgendwie geartete Änderung des persönlichen Befindens bezweckt bereits als Lebensbewältigungshilfe anzusehen ist. Ein Vertrag über die Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes durch kosmetische Behandlung etwa mag zwar das Wohlbefinden des Behandelten verbessern, nicht aber seine seelische Befindlichkeit. Auch Verträge, die, wie etwa Kurse zur Vermittlung von Umgangformen, lediglich das äußere Verhalten einer Person zum Gegenstand haben, erfasst das Gesetz nicht.



Drucksache 922/1/04

... Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes ist beispielsweise notwendig, um die angestrebte Vereinheitlichung des Rechts der Lebensmittel, Futtermittel, kosmetischen Mittel, Bedarfsgegenstände und der mit Lebensmitteln verwechselbaren Produkte zu erreichen. Dabei erscheint es vor allem erforderlich, die Bereiche Durchsetzungsmaßnahmen (ursprünglich § 39), der Unterrichtungspflichten (§ 45) und der Warnung bzw. der Information der Öffentlichkeit und ihr Verhältnis zu den Regelungen des



Drucksache 429/04

... Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die im Hinblick auf die genannten gemeinschaftlichen Rechtsakte erforderlichen Anpassungen des nationalen Rechtes vorgenommen werden. Zugleich sollen mit dem Gesetz weitere, aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Anpassungen des nationalen Rechtes erfolgen. Dies betrifft im Wesentlichen die Anpassung des Lebensmittel-Zusatzstoffbegriffes und die Definition der kosmetischen Mittel. Mit dem Gesetz wird ferner im Einklang mit der Rechtsentwicklung auf Gemeinschaftsebene ein einheitlicher Ansatz im Bereich des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 429/04 (Beschluss)

... a) der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,



Drucksache 922/04 (Beschluss)

des Rechts der Lebensmittel, Futtermittel, kosmetischen Mittel,



Drucksache 915/04

... 7. als Bestandteil von kosmetischen Mitteln,



Drucksache 450/03

... /EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel festgestellt hat, dass "die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 76/768 zu erlassenden Bestimmungen zur Verhinderung jeder Werbung für kosmetische Mittel, durch die diesen nicht innewohnende Merkmale vorgetäuscht werden, vorsehen, dass eine solche Werbung eine Zuwiderhandlung - insbesondere strafrechtlicher Art - darstellt, gegen die abschreckend wirkende Sanktionen festgesetzt werden können."



Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 120/16 PDF-Dokument



Drucksache 163/06 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.