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97 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kulturpflanzen"


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Drucksache 158/20

... Eine Nachhaltigkeitsprüfung gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ist erfolgt. Die vorliegenden Regelungen sind im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 dauerhaft tragfähig, da sie die Erreichung des Globalen Nachhaltigkeitsziels 2, Unterziel 2.5 (nachhaltige Landwirtschaft, Bewahrung der genetischen Vielfalt von Saatgut und Kulturpflanzen) fördern, denn sie tragen dazu bei, dass hochwertiges Saatgut von Erhaltungsmischungen zur Verfügung steht. Die Verordnung wurde außerdem auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie überprüft. Die Regelungen tragen aus dem vorgenannten Grund auch zur Förderung des Prinzips 3 "Natürliche Lebensgrundlagen erhalten" bei.

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Drucksache 158/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Änderung der Anbaumaterialverordnung*

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erhaltungsmischungsverordnung

3 Anbaumaterialverordnung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 483/20

... Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen sind, müssen gemäß § 31 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung mindestens vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Dezember dieses Jahres mit einer zulässigen Kulturpflanzenmischung bestellt sein. Nach § 31 Absatz 3 ist in dieser Zeit nur eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Absatz 4 eröffnete zunächst im Jahr 2018 und sodann (nach einer Änderung) im Jahr 2019 den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingter Futterknappheit auszuweisen, in denen neben der Beweidung mit Schafen und Ziegen auch eine Beweidung durch andere Tierarten oder eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig war. Durch die Änderung wird die Regelung auf das Jahr 2020 übertragen.

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Drucksache 483/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 148/19

... 2. Die vorgeschlagene pauschalierte Reduktion des Stickstoffdüngebedarfs in den entsprechenden belasteten Gebieten um 20% und eine schlag-statt kulturbezogene Berechnung ohne Ausgleichsmöglichkeit stellt eine nicht ausreichend differenzierte Beschränkung für das Wirtschaften für alle Betriebe dar, besonders auch derjenigen Betriebe, die bereits auf niedrigem Stickstoffniveau arbeiten. Diese Begrenzung auf 80% des Pflanzenbedarfs betrifft die Betriebe des ökologischen Landbaus doppelt, da sie neben der Verringerung schon mit geringeren Bedarfswerten arbeiten müssen und die organischen Düngemittel in der Regel eine deutlich geringere Nährstoffverfügbarkeit aufweisen. Die pauschalierte Reduktion ist durch eine Regelung zu ersetzen, die bei gleichzeitiger Zielerfüllung des Wasserschutzes eine bedarfsgerechte Versorgung der Kulturpflanzen sicherstellt.



Drucksache 281/1/19

... "Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann."

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Drucksache 281/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 4

2. Zu Nummer 4

3. Zu Nummer 5

4. Zu Nummer 5 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - Der Nummer 5 sind folgende Sätze anzufügen:

5. Zu Nummer 6

6. Zu Nummer 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

7. Zu Nummer 7 Satz 2 - neu -

8. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 281/19 (Beschluss)

... zu schaffen. Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/ Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann.

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Drucksache 281/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG


 
 
 


Drucksache 400/2/18

... Mit der Europäischen Kommission konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass eine Beweidung und Schnittnutzung für Futterzwecke von Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt worden sind, unter den in Deutschland gegebenen Rahmenbedingungen auch während des Mindestzeitraums in Betracht kommt, in dem die Flächen mit dieser Kulturpflanzenmischung bestellt sein müssen.

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Drucksache 400/2/18




Zu Artikel 1

‚Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung


 
 
 


Drucksache 223/18

... 8. "Gefahr" ein biologisches, chemisches, physikalisches oder radiologisches Agens, das das Potenzial hat, Menschen, Tiere, Kulturpflanzen oder andere Pflanzen, die sonstige Landflora und -fauna, die Wasserflora und -fauna, Böden oder die allgemeine Umwelt zu schädigen;

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Drucksache 223/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Zweck

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität

Artikel 5
Risikomanagement

Artikel 6
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser

Artikel 7
Erteilung der Genehmigung

Artikel 8
Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen

Artikel 9
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Information der Öffentlichkeit

Artikel 11
Information über die Überwachung der Umsetzung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Evaluierung

Artikel 14
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Sanktionen

Artikel 17
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 216/18

... d) werden weiterhin anorganische Düngemittel ausgebracht: Ausbringung der anorganischen Düngemittel im Einklang mit dem vorhersehbaren Stickstoff- und Phosphorbedarf der gedüngten Kulturpflanzen oder Grünflächen, wobei auch dem vorhandenen Nährstoffgehalt des Bodens und Nährstoffen aus anderen Düngemitteln Rechnung getragen wird.

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Drucksache 216/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 3
Indikative Emissionsmengen

§ 4
Nationales Luftreinhalteprogramm

§ 5
Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 6
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 7
Nationales Emissionsinventar

§ 8
Nationale Emissionsprognose

§ 9
Informativer Inventarbericht

§ 10
Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 11
Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen

§ 12
Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030

§ 13
Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor

§ 14
Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion

§ 15
Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung

§ 16
Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 17
Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

§ 18
Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission

§ 19
Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

§ 20
Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Anlage 1
Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2
Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

I. Nationales Emissionsinventar

II. Nationale Emissionsprognose

Artikel 2
Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Verordnungsfolgen

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.

Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 Weitere Kosten

II.3 Alternativen

II.4 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 400/18

... In diesem Jahr herrscht in Deutschland in vielen Gebieten eine außergewöhnliche Trockenheit. Auf lokaler Ebene sind auch andere Extremwetterereignisse (Starkregen, Hagel) zu verzeichnen. Die Witterungssituation ist in diesem Jahr vielfach derart, dass es angesichts der bestehenden und absehbaren weiteren Schwierigkeiten bei der Futterversorgung ausnahmsweise angebracht erscheint, noch bestehende Spielräume für eine Erweiterung der Möglichkeiten der Futtererzeugung auf den ökologischen Vorrangflächen zu eröffnen Bei den Vorschriften über das Greening bestehen Spielräume, ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau, die durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegt werden, mehr für die Möglichkeit der Futtererzeugung zu öffnen.

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Drucksache 400/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4564, BMEL: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 61/18

... aus, ist er verpflichtet, die amtlichen Saatgutetiketten der auf den jeweiligen Flächen ausgesäten Kulturpflanzenmischungen, Arten oder Pflanzenmischungen aufzubewahren. Aufzubewahren sind auch die Rechnungen für das ausgesäte Saatgut. Wenn amtliche Saatgutetiketten fehlen, insbesondere bei der Aussaat selbst erzeugter Saatgutnachzuchten, hat der Betriebsinhaber für jede verwendete Kulturpflanzenmischung, Art oder Pflanzenmischung geeignete Nachweise, wie insbesondere Rückstellproben, vorzuhalten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

One -in, one-out

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 2a
Dauergrünland

§ 5
Nichtanwendung von Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 32a
Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe m der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

Anlage 5
(zu § 32a Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Zulässige Arten auf für Honigpflanzen genutztem brachliegendem Land (pollen- und nektarreiche Arten), das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 10a
Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018

§ 30a
Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Aktiver Betriebsinhaber

bb Dauergrünland

cc Für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land pollen- und nektarreiche Arten , das als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen wird

dd One-in, one-out

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

a Aktiver Betriebsinhaber

b Dauergrünland

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Neuregelung zum Dauergrünland

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

Neuregelungen zum Dauergrünland

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 400/18 (Beschluss)

... Mit der Europäischen Kommission konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass eine Beweidung und Schnittnutzung für Futterzwecke von Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die durch Aussaat einer Kulturpflan-zenmischung angelegt worden sind, unter den in Deutschland gegebenen Rahmenbedingungen auch während des Mindestzeitraums in Betracht kommt, in dem die Flächen mit dieser Kulturpflanzenmischung bestellt sein müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/18 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Zu Artikel 1

‚Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung


 
 
 


Drucksache 400/1/18

... "Abweichend von Satz 1 können die zuständigen Behörden der Länder für das Jahr 2018 allgemein zulassen, dass in Gebieten, in denen auf Grund ungünstiger Witterungsereignisse nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, für Betriebsinhaber, die dies anzeigen, an die Stelle des in Satz 1 genannten Zeitraums ein Zeitraum von acht Wochen tritt, der frühestens mit Ablauf des letzten Tages beginnt, an dem die Aussaat der Kulturpflanzenmischung auf allen gemäß Satz 1 ausgewiesenen Flächen des Betriebs erfolgt ist. Der Betriebsinhaber hat in der Anzeige nach Satz 2 den letzten Tag, an dem die Aussaat der Kulturpflanzenmischung auf allen gemäß Satz 1 ausgewiesenen Flächen des Betriebs erfolgt ist, zu benennen sowie, wenn der Zeitraum von acht Wochen nicht mit Ablauf dieses Tages beginnen soll, den davon abweichenden späteren Tag, mit dessen Ablauf dieser Zeitraum beginnen soll." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 31 Absatz 2 Satz 2, 3 DirektZahlDurchfV , Nummer 2 § 31 Absatz 3 Satz 2 DirektZahlDurchfV , Nummer 3 - neu - § 31 Absatz 4 - neu - DirektZahlDurchfV , Artikel 2 Nummer 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 AgrarZahlVerpflV , Nummer 2 § 5 Absatz 6 Satz 5 AgrarZahlVerpflV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 31 Absatz 3 Satz 3 - neu - DirektZahlDurchfV , Artikel 2 Nummer 2 § 5 Absatz 6 Satz 5 AgrarZahlVerpflV


 
 
 


Drucksache 664/17

... In der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sind dazu die §§ 25, 27, 28, 29, 31 und 32 anzupassen. Soweit diese Änderungen nicht redaktioneller oder technischer Art sind, betreffen sie Folgendes: Die Änderung in § 31 regelt gemäß der Vorgabe des EU-Rechts den Zeitraum, in dem eine durch Aussaat einer Kulturpflanzenmischung angelegte ökologische Vorrangfläche mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke mit dieser Kulturpflanzenmischung bestellt sein muss. In § 32 soll die neue Option genutzt werden, dass auf einer Fläche mit stickstoffbindenden Pflanzen, die im Antrag auf Direktzahlung als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen wird, die zugelassenen Arten stickstoffbindender Pflanzen auch in Mischung mit anderen Arten angebaut werden können, sofern die stickstoffbindenden Arten vorherrschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 28
Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 )

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 3
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1 Bund

2 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... en, die aus Getreide und sonstigen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, aus Zuckerpflanzen, aus Ölpflanzen und aus als Hauptkulturen vorrangig für die Energiegewinnung auf landwirtschaftlichen Flächen angebauten Pflanzen hergestellt werden (sogenannte herkömmliche



Drucksache 249/17

... Die nach Absatz 1 Satz 1 relevanten Mitteilungspflichten ergeben sich für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse aus Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe f der GMO, für den Erzeugnisbereich Rindfleisch aus Artikel 170 Absatz 2 Buchstabe g der GMO und für bestimmte Kulturpflanzen aus Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe g der GMO. Die "besonderen Voraussetzungen des Unionsrechts", deren Einhaltung erklärt werden muss, sind für den Erzeugnisbereich Milch und Milcherzeugnisse in Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe c - e der GMO, für den Erzeugnisbereich Rindfleisch in Artikel 170 Absatz 2 Buchstabe c - f der GMO und für bestimmte Kulturpflanzen in Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe c - f der GMO geregelt. Nach Satz 2 von besonderer Bedeutung sind die in Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe d und e, Artikel 170 Absatz 2 Buchstabe e und f sowie Artikel 171 Absatz 2 Buchstabe e und f der GMO normierten Voraussetzungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung

§ 10a
Übertragung von Tätigkeiten an Dritte

Abschnitt 4
Vertragsverhandlungen

§ 14
Einhaltung der Voraussetzungen bei Vertragsverhandlungen

§ 14a
Mitteilungen der Kartellbehörden und Länder über Vertragsverhandlungen

Abschnitt 4a
Sonderbestimmungen für den Erzeugnisbereich Zucker

§ 14b
Branchenvereinbarungen; anerkannte Organisationen

§ 15
Doppelmitgliedschaft in Erzeugerorganisationen bei Verhandlungen über Rohmilchverträge.

§ 24
Anwendungsbestimmungen

Artikel 2
Verordnung über die Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Abschnitt 4

Zu § 14

Zu § 14a

Zu Abschnitt 4a

Zu § 14b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 395/16

... 1. auf mit Kulturpflanzen genutzten Ackerflächen - ausgenommen Ackerflächen, die für den Anbau von Gras, anderen Grünfutterpflanzen oder stickstoffbindenden Pflanzen mit Ausnahme der in § 32 Absatz 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung genannten Arten genutzt werden - außerhalb des Zeitraums zwischen Aussaat und Ernte gelagert werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

§ 8a
Verbundene Unternehmen

§ 12a
Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3772: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKos-Verordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 143/1/16

... Für den vorliegend relevanten Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze umfasst das deutsche Bodenschutzrecht aber überdies auch Grenzwerte für die essenziellen Pflanzennährstoffe Kupfer und Zink, da ab dem Erreichen einer bestimmten Schwelle mit beiden Schwermetallen durchaus Schadwirkungen verbunden sind (Wachstumsbeeinträchtigungen bei Kulturpflanzen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Anhängen

Zu Anhang I Teil II PFC 3

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 269/16

... etreidesaatgAnwendV war, dass im Erntejahr 2015 Gerste und Weizen verstärkt mit dem Gelbverzwergungs-Virus (BYDV) befallen wurden, das durch Blattläuse übertragen wird. Dies führte zu teils erheblichen Ertragsausfällen. Es lagen Informationen vor, dass Landhandel und Landwirte deshalb erwägen, im Ausland behandeltes Saatgut einzuführen. Beispielsweise ist in Frankreich die Beizung mit Imidacloprid mit 70 g Wirkstoff je 100 kg Saatgut zugelassen. Außerdem sieht das französische Recht geringere Anforderungen an die Abriebfestigkeit vor als die Anforderungen für die Listung von Beizstellen im Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Julius Kühn-Institut (JKI) und als das Deutsche Zertifizierungssystem. Das JKI schätzt den Abrieb von Imidacloprid auf bis zu etwa 2 g Wirkstoffabrieb je ha Aussaatfläche. Dies entspricht in etwa dem Abrieb bei Mais im Jahr 2008, der damals zu Bienenschäden führte. Nach Aussaatversuchen des JKI mit Raps können bereits Abriebwerte von über ca. 10 mg Wirkstoff je ha zu Bienenschäden führen, wenn direkt benachbarte Blühflächen von Bienen beflogen werden. Das Risiko für Bienen bei der Anwendung in Getreide ist also als hoch einzuschätzen. Zwar sind zur Zeit der Aussaat von Wintergetreide weniger direkt benachbarte Blühflächen zu erwarten. Allerdings können Blühstreifen am Feldrand und blühende Zwischenfrüchte das Risiko deutlich erhöhen. Bei verstärktem Import von behandeltem Saatgut für Wintergetreide vor allem in grenznahen Bereichen sind deutliche Bienenschäden nicht auszuschließen. Das JKI ist der Auffassung, dass die Qualität des Saatguts und damit der Staubabrieb entscheidend für das Risiko für Bienen sind. In den letzten Jahren hat es weitere Untersuchungen durchgeführt und teilweise bereits veröffentlicht. Diese Daten und Erkenntnisse wurden auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die derzeit laufenden Risikobewertungen vorgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 269/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens

§ 2
Verbot der Aussaat

§ 3
Ausnahmen

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Aufheben von Vorschriften

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 650/16

... (1) Die Bundesregierung soll für den Fall, dass der Anmelder oder Antragsteller den geografischen Geltungsbereich seiner ursprünglichen Anmeldung oder seines ursprünglichen Antrags auf eine Aufforderung nach § 16f Absatz 1 hin ganz oder teilweise bestätigt hat, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln, dass der Anbau eines gentechnisch veränderten Organismus oder einer Gruppe gentechnisch veränderter Organismen, die nach Kulturpflanzen oder Merkmalen festgelegt sind, nach der Zustimmung oder Zulassung im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 und der §§ 16h und 16j beschränkt oder verboten ist. Im Fall einer teilweisen Bestätigung nach Satz 1 finden die Regelungen der Rechtsverordnung jedoch nur Anwendung, soweit der Anbau nicht bereits gemäß dem Verfahren nach § 16f ausgeschlossen ist. Wurde keine Aufforderung nach § 16f Absatz 1 innerhalb der Frist nach § 16f Absatz 4 abgegeben, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Regelung entsprechend Satz 1 treffen.

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Drucksache 650/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Aufforderung zum Ausschluss des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen in bestimmten Gebieten; Verfahren

§ 16g
Verordnungsermächtigungen

§ 16h
Verfahren für den Erlass der Rechtsverordnung; Geltungsdauer

§ 16i
Aufhebung von Anbauausschlüssen sowie von Anbaubeschränkungen und Anbauverboten

§ 16j
Ausnahmen

§ 41a
Besondere Übergangsregelung zu Verordnungsermächtigungen bei Anbaubeschränkungen und -verboten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Erfüllungsaufwand für die Landesregierungen und andere Behörden in den Ländern

Erfüllungsaufwand für die Bundesregierung, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16g

Zu § 16h

Zu § 16i

Zu § 16j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 317/15 (Beschluss)

... 2. der Anmelder oder Antragsteller den geografischen Geltungsbereich seiner ursprünglichen Anmeldung oder seines ursprünglichen Antrags bestätigt hat, durch Rechtsverordnung den Anbau eines gentechnisch veränderten Organismus oder einer Gruppe von nach Kulturpflanzen oder Merkmalen festgelegten gentechnisch veränderten Organismen nach dessen oder deren Zulassung nach Maßgabe der Sätze 2 bis 8 und der Absätze 6 bis 9 im gesamten Hoheitsgebiet beschränken oder untersagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Erfüllungsaufwand für die zuständige Bundesoberbehörde

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 317/15

... 2. der Anmelder oder Antragsteller den geografischen Geltungsbereich seiner ursprünglichen Anmeldung oder seines ursprünglichen Antrags bestätigt hat, durch Rechtsverordnung den Anbau eines gentechnisch veränderten Organismus oder einer Gruppe von nach Kulturpflanzen oder Merkmalen festgelegten gentechnisch veränderten Organismen nach dessen oder deren Zulassung nach Maßgabe der Sätze 2 bis 8 und der Absätze 5 bis 8 im gesamten Hoheitsgebiet beschränken oder untersagen. Vor dem Erlass einer Rechtsverordnung leitet die Bundesregierung den Entwurf unverzüglich an die zuständigen obersten Landesbehörden. Stellungnahmen der zuständigen obersten Landesbehörden zu regionaltypischen Untersagungsgründen sind der Bundesregierung spätestens 35 Tage nach Eingang des Entwurfs der Rechtsverordnung zu übermitteln und von dieser zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 16f
Anbaubeschränkungen und -verbote

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 210/14

... 2. im Fall der Einsaat einer Kulturpflanzenmischung diese aus mindestens zwei Arten besteht und



Drucksache 210/1/14

... 6. Der Bundesrat bedauert die Aufnahme des Zwischenfruchtanbaus in die Liste der im Umweltinteresse zu nutzenden Flächen. Er stellt fest, dass durch die Vorgaben beim Zwischenfruchtanbau (Kulturpflanzenmischungen aus nur zwei Arten auszubringen, der Aussaat bis spätestens 1. Oktober und die Zulassung von Wirtschaftsdüngern) verhindert wird, dass der Zwischenfruchtanbau einen nachhaltigen Beitrag zur Biodiversität leisten kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in einer zu erlassenden Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 5 Nummer 1 DirektZahlDurchfG nur Kulturpflanzen zuzulassen, die über Winter abfrieren, und für die einzusäenden Pflanzenarten bestimmte Mischungsverhältnisse mit mindestens drei Komponenten vorzugeben, um ein Mindestmaß an ökologischer Wirksamkeit sicherzustellen.



Drucksache 406/14

... 1. die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit zu einer Zerstörung der Kulturpflanze oder Grasnarbe oder einer wesentlichen Beeinträchtigung des Bewuchses oder einer wesentlichen Minderung des Ertrages führt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Landwirtschaftliche Tätigkeit

§ 3
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 4
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber

§ 5
Ergänzung der Aufzählung der in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgezählten Unternehmen und Tätigkeiten

§ 6
Anwendung von Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

§ 7
Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeiten

§ 8
Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck

§ 9
Nationaler Durchschnitt der Direktzahlungen

Teil 3
Basisprämienregelung

Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung

§ 10
Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen

§ 11
Mindestbetriebsgröße

§ 12
Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung

Abschnitt 2
Nationale Reserve

§ 13
Auffüllung der nationalen Reserve

§ 14
Zuständigkeit

§ 15
Mitteilungen

§ 16
Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach Artikel 30 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung

§ 17
Anbaudiversifizierung

Abschnitt 2
Dauergrünland

Unterabschnitt 1
Referenzanteil

§ 18
Referenzanteil

Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 19
Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit § 15 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt

§ 20
Weitere Voraussetzung bei der Genehmigung des Umbruchs von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 21
Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region im Fall des § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 22
Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 23
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent

§ 24
Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent gegenüber dem Referenzanteil

§ 25
Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 26
Terrassen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 27
Landschaftselemente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 28
Pufferstreifen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 29
Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 30
Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 31
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 32
Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)

§ 33
Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 34
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu §§ 3 und 30 Absatz 1) Für Niederwald mit Kurzumtrieb geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Großvieheinheiten

Anlage 3
(zu § 31 Absatz 1) Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Anlage 4
(zu § 32) Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3036: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:


 
 
 


Drucksache 630/14 (Beschluss)

... Eine Kontrolle des Zwischenfruchtanbaus oder der Gründecke zur Einsaat einer Kulturpflanzenmischung kann ausschließlich vor Ort erfolgen und ist deshalb ausschließlich Teil der Vor-Ort-Kontrolle. Eine zusätzliche Verwaltungskontrolle bietet im Sinne der Kontrollierbarkeit keinen Mehrwert, da die Angaben des Antragstellers nicht gegengeprüft werden können. Dagegen führt die Angabe zu einem erheblichen Mehraufwand sowohl für die Antragsteller, als auch für die Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 406/1/14

... "1) nur als Mischungspartner in Kulturpflanzenmischungen mit vicia sativa und/oder vicia villosa

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/14




1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *

7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 630/1/14

... Eine Kontrolle des Zwischenfruchtanbaus oder der Gründecke zur Einsaat einer Kulturpflanzenmischung kann ausschließlich vor Ort erfolgen und ist deshalb ausschließlich Teil der Vor-Ort-Kontrolle. Eine zusätzliche Verwaltungskontrolle bietet im Sinne der Kontrollierbarkeit keinen Mehrwert, da die Angaben des Antragstellers nicht gegengeprüft werden können. Dagegen führt die Angabe zu einem erheblichen Mehraufwand sowohl für die Antragsteller, als auch für die Verwaltung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/14




1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu DirektZahlDurchfV

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 277/13 (Beschluss)

... Nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012 darf eine Person nur über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung über die Neuordnung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 1 PflSchSachkV

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 PflSchSachkV

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 PflSchSachkV

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 - neu - PflSchSachkV

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu - PflSchSachkV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 7 PflSchSachkV

7. Zu Artikel 1 § 8 PflSchSachkV

§ 8
Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung

8. Zu Artikel 1 Anlage 3 PflSchSachkV

9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 PflSchGerätV

10. Zu Artikel 2 § 8 PflSchGerätV

11. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Nummer 10 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

12. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 277/1/13

... Nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012 darf eine Person nur über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie

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Drucksache 277/1/13




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 1 PflSchSachkV

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 PflSchSachkV

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 PflSchSachkV

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 - neu - PflSchSachkV

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu - PflSchSachkV

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 7 PflSchSachkV

7. Zu Artikel 1 § 8 PflSchSachkV

§ 8
Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung

8. Zu Artikel 1 Anlage 3 PflSchSachkV

9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 4 PflSchGerätV

10. Zu Artikel 2 § 8 PflSchGerätV

11. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Nummer 10 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen

12. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Verordnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 618/12

... e teilweise oder ganz aufheben könnten. Dies ist dadurch bedingt, dass im Jahr 2020 voraussichtlich fast die gesamte Biokraftstoffproduktion aus Pflanzen erfolgen dürfte, die auf Flächen angebaut werden, die zur Deckung des Bedarfs an Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden könnten. Um solche Emissionen zu mindern, sollte zwischen verschiedenen Kulturpflanzengruppen wie Ölpflanzen, Getreide, Zuckerpflanzen und sonstigen stärkehaltigen Pflanzen differenziert werden.

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Drucksache 618/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziel des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Bemerkungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/28/EG

Artikel 25b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6

Anhang V
:

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang II

Anhang VIII

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang IX

Teil
A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird

Teil
B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird


 
 
 


Drucksache 109/12

... aus Kulturpflanzen, Wäldern und Lebensmittelabfällen, wodurch ihr großes Potenzial ausgeschöpft werden könnte, ohne die organischen Substanzen im Boden zu verringern. Es könnte auch in Betracht gezogen werden, die Primärproduktion von Eiweiß durch Algen oder Biofermentation zu ersetzen. Die Tier- und Pflanzenzucht könnte genutzt werden, um höhere Erträge zu erzielen, Emissionen zu senken und eine bessere Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten sowie eine höhere Qualität der Endprodukte (z.B. bessere Nährwertprofile) zu erreichen.

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Drucksache 109/12




1. Einleitung

2. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Förderung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen EU-Landwirtschaft

4. Vorteile Chancen

5. Ausschöpfung des Potenzials

6. Umsetzung von Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis

7. Organisationsstruktur

8. Bereiche für Innovative Massnahmen

Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge und mehr Ressourceneffizienz

Innovation zur Unterstützung einer biobasierten Wirtschaft

Biodiversität, Ökosystemleistungen und Bodenfunktionalität

Innovative Produkte und Dienstleistungen für eine integrierte Versorgungskette

Lebensmittelqualität, -sicherheit und gesunde Lebensweisen

9. die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 136/12

... - Freisetzung infolge der Kultivierung organischer Böden zu verringern, auf die Verbesserung der Bewirtschaftungspraktiken (beispielsweise durch Verwendung anderer Kulturpflanzenarten (z.B. mehr Leguminosen) und Ausweitung von Fruchtfolgen) ausgerichtet werden. Land- und forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material kann dem Boden auch wieder zugeführt oder darauf liegen gelassen werden, um die Ertragsfähigkeit von Anbau- und Grünflächen zu verbessern; gleichzeitig können wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden, einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung der Acker- und Grünlandbewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre also notwendig, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 520/1/11

... -Sachkundeverordnung ..." ist missverständlich. Das Zitat des § 9 bezieht sich auf den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts, Artikel 1, Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/1/11




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und 2 PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

57. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

58. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

59. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG

60. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 314/11

... /EG genannten Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden wirken das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, und die für die Durchführung des Pflanzenschutzrechts zuständigen Behörden der Länder mit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten

§ 3
Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt

§ 4
Harmonisierte Normen

§ 5
Normen und andere technische Spezifikationen

§ 6
Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt

§ 7
CE-Kennzeichnung

§ 8
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 3
Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde

§ 9
Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde

§ 10
Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde

§ 11
Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde

Abschnitt 4
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 12
Anträge auf Notifizierung

§ 13
Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 14
Konform itätsve rm utu ng

§ 15
Notifizierungsverfahren, Erteilung der Befugnis

§ 16
Verpflichtungen der notifizierten Stelle

§ 17
Meldepflichten der notifizierten Stelle

§ 18
Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen

§ 19
Widerruf der erteilten Befugnis

Abschnitt 5
GS-Zeichen

§ 20
Zuerkennung des GS-Zeichens

§ 21
Pflichten der GS-Stelle

§ 22
Pflichten des Herstellers und des Einführers

§ 23
GS-Stellen

Abschnitt 6
Marktüberwachung

§ 24
Zuständigkeiten und Zusammenarbeit

§ 25
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 26
Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 27
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 28
Betretensrechte und Befugnisse

Abschnitt 7
Informations- und Meldepflichten

§ 29
Unterstützungsverpflichtung, Meldeverfahren

§ 30
Schnellinformationssystem RAPEX

§ 31
Veröffentlichung von Informationen

Abschnitt 8
Besondere Vorschriften

§ 32
Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§ 33
Ausschuss für Produktsicherheit

Abschnitt 9
Überwachungsbedürftige Anlagen

§ 34
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 35
Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 36
Zutrittsrecht des Beauftragten der zugelassenen Überwachungsstelle

§ 37
Durchführung der Prüfung und Überwachung, Verordnungsermächtigung

§ 38
Aufsichtsbehörden

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 39
Bußgeldvorschriften

§ 40
Strafvorschriften

Anlage
Gestaltung des GS-Zeichens

Artikel 2
Änderung des Bauproduktengesetzes

§ 13
Mitteilungspflichten

§ 16
Benennung von notifizierten Stellen

Artikel 3
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz

Artikel 4
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung des BfR-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 8
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 9
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 10
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 11
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über Gashochdruckleitungen

Artikel 13
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 14
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

§ 4

Artikel 16
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 17
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern

§ 5
Betriebsanleitung

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 18
Änderung der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung

§ 5
Schriftliche Informationen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 19
Änderung der Maschinenverordnung

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 20
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von und Verkehr mit Sportbooten

Artikel 21
Änderung der Explosionsschutzverordnung

Artikel 22
Änderung der Aufzugsverordnung

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 23
Änderung der Aerosolpackungsverordnung

Artikel 24
Änderung der Druckgeräteverordnung

Artikel 25
Änderung der Feuerzeugverordnung

Artikel 26
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamts

Artikel 27
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 28
Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Artikel 29
Änderung des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 30
Änderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 31
Änderung der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung

Artikel 32
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 33
Änderung der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Artikel 34
Änderung der See-Sportbootverordnung

Artikel 35
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 36
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 37
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Wesentliche Regelungsinhalte

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 19

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Gesetzesfolgen

Zu Artikel 1

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 2

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

Zu Artikel 19

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

V. Zeitliche Geltung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften :

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde :

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen :

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 GS-Zeichen :

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 6 Marktüberwachung :

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Informations- und Meldepflichten :

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 8 Besondere Vorschriften :

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 9 Überwachungsbedürftige Anlagen :

Zu Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften :

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 20

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1534: Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts


 
 
 


Drucksache 143/11

... Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen würden die laufenden und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergänzen und eine deutliche Verringerung der Luftverschmutzung bewirken. Die Elektrifizierung des Verkehrs und die Ausdehnung des öffentlichen Verkehrs könnten die Luftqualität in den europäischen Städten eindrucksvoll verbessern. Die Kombination aus THG-Emissionsverringerung und Luftqualitätsmaßnahmen würde bewirken, dass die durchschnittliche Luftverschmutzung im Jahr 2030 um mehr als 65 % unter den Werten von 2005 läge. 2030 könnten die jährlichen Kosten für die Begrenzung herkömmlicher Luftschadstoffe um über 10 Mrd. EUR niedriger sein, und bis 2050 könnten knapp 50 Mrd. EUR pro Jahr eingespart werden. Solche Entwicklungen würden zudem die Mortalität reduzieren, womit weitere finanzielle Vorteile von schätzungsweise 17 Mrd. EUR jährlich bis 2030 und von bis zu 38 Mrd. EUR bis 2050 verbunden wären. Darüber hinaus würde allgemein die Gesundheit der Menschen verbessert, was rückläufige Kosten im Gesundheitswesen zur Folge hätte, und Ökosysteme, Kulturpflanzen, Materialien und Gebäude würden weniger geschädigt. Diese Nutzeneffekte werden auch im Lichte der für spätestens 2013 geplanten umfassenden Überarbeitung der EU-Politik auf dem Gebiet der Luftqualität wichtig, bei der die positiven Nebeneffekte im Zusammenspiel mit der Klimapolitik maximiert und negative Folgen minimiert werden sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 520/11 (Beschluss)

... -Sachkundeverordnung ..." ist missverständlich. Das Zitat des § 9 bezieht sich auf den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts, Artikel 1, Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 3 PflSchG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

3. Zu Artikel 1 § 5 PflSchG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 - neu - PflSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Nummer 4 - neu - PflSchG

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2 PflSchG

10. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 2 PflSchG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 4 PflSchG

13. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 2 PflSchG

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 PflSchG

15. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 PflSchG

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 PflSchG

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 PflSchG

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 - neu - PflSchG

19. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 4 Satz 1 PflSchG

20. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 8 Nummer 1 PflSchG

21. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 3 PflSchG

22. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - PflSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - PflSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 5 Satz 3 PflSchG

25. Zu Artikel 1 § 26 PflSchG

26. Zu Artikel 1 § 27 Überschrift, Absatz 6 - neu - PflSchG

27. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 Nummer 3 PflSchG

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflSchG

29. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1 PflSchG

30. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 5 Satz 1 PflSchG

31. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 2 - neu - PflSchG

32. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 PflSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2a - neu - PflSchG

34. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 PflSchG

35. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 5 - neu - PflSchG

36. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 2 PflSchG

37. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 5 PflSchG

38. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 2 Satz 7 - neu - PflSchG

39. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 3 - neu - PflSchG

40. Zu Artikel 1 § 59 Absatz 2 Nummer 9 - neu - PflSchG

41. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PflSchG

42. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

43. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 PflSchG

44. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 5 PflSchG

45. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 7 PflSchG

46. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1a - neu - PflSchG

47. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 1 1b - neu - PflSchG

48. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 18 PflSchG

49. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 19 PflSchG

50. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 24 PflSchG

51. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Nummer 25a bis 25d - neu - PflSchG

52. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 5 PflSchG

53. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 7 - neu - PflSchG

54. Zu Artikel 1 § 71 Satz 2, Satz 3 - neu - PflSchG

55. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 6 Nummer 3 PflSchG

56. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 8 PflSchG


 
 
 


Drucksache 104/10

... Von Menschenhand unberührte Naturwälder33 34 beanspruchen mit rund 9 Millionen Hektar etwa 5 % der gesamten Forstfläche des europäischen Wirtschaftsraums35. In derartigen Waldhabitaten werden zahlreiche Kulturpflanzen, Wildfrüchte und gängige Arzneipflanzen gewonnen; sie sollten diese Funktion auch für kommende Generationen erfüllen. In den Wälder Südosteuropas, Fennoskandinaviens und des baltischen Raums sind große Fleischfresser wie Wölfe, Bären und Luchse heimisch, die andernorts in der EU so gut wie ausgestorben sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10




Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final

1. Einleitung

2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen

2.1. Was ist ein Wald?

2.2. Waldfläche

2.3. Waldfunktionen

2.3.1. Sozioökonomische Funktionen

2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.

2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege

2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen

2.3.2.1. Wälder schützen Böden

2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung

2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt

2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder

2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen

2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters

Frage 1:

3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder

3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden

3.2. Destruktive Stürme

3.3. Großbrände

3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen

Frage 2:

4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder

4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

Frage 3:

4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung

Frage 4:

4.4. Waldinformationen

Frage 5:

5. Perspektiven


 
 
 


Drucksache 602/10

... "i) "Ackerland" für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder gemäß Artikel 6 in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhaltene Flächen, unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern oder anderen festen oder beweglichen Abdeckungen befinden oder nicht;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Änderung von Anhang I

Artikel 11a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27b
Durchführungsbestimmungen

Artikel 31a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 45a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 54a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 62a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 67a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 76a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 141a
Befugnisse der Kommission

Artikel 141b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 141c
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 84/10

... Ackerland wiederum ist in Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009 definiert als für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen genutzte Flächen oder in gutem landwirtschaftlichen Zustand erhaltene Flächen (sog. GLÖZ-Flächen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

§ 2
Regionaler Durchschnitt

§ 3a
Niederwald mit Kurzumtrieb

§ 20
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 21
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 2a
Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen

§ 4
Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle

Abschnitt 9
Milch-Sonderprogramm

§ 28
Verspätete Antragstellung

§ 28a
Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt und Zielsetzung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung


 
 
 


Drucksache 319/09

... I. in der Erwägung, dass diese Änderungen bei den Wechselbeziehungen zwischen der natürlichanthropogenen Umwelt und der für produktive Zwecke genutzten Umwelt erhebliche Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierzucht, die Ausrichtung auf den Anbau bestimmter Kulturpflanzen auf den Böden und das Angebot an Lebensmitteln haben, was mit deutlichen Folgen für die Lebensmittelsicherheit und – wegen der Aufgabe von Betrieben – für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gefüge der betroffenen Gebiete einhergeht und auch hydrogeologische Auswirkungen mit sich bringt,



Drucksache 228/09

... 116. fordert, dass ökonomische Analysen über die Wirtschaftlichkeit bestimmter regionaler Anbaupraktiken unter veränderten Klimabedingungen durchgeführt werden, um Anpassungschancen aufzuzeigen und eine Umstellung der Landbewirtschaftung auf angepasste Kulturpflanzen zu erleichtern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/09




Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Politische Leitideen

Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel

2 Energie

2 Biokraftstoffe

2 Energieeffizienz

Mobilität und Logistik

Tourismus und Kulturdenkmäler

2 Industrieemissionen

Landwirtschaft und Viehzucht

2 Wälder

2 Bodenschutz

2 Wasserbewirtschaftung

2 Fischerei

Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement

2 Anpassungsmaßnahmen

2 Gesundheit

Wachstum und Beschäftigung

Förderung von Zukunftstechnologien

Intelligente Computersysteme und IKT

Finanzierung und Haushaltsfragen

Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung

2050 - Die Zukunft beginnt heute

Anhang
A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag

Anhang
B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie


 
 
 


Drucksache 398/09

... Mit den hier geregelten Anforderungen an den Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte und die mit diesem vorzulegenden Unterlagen wird den Vorgaben in den Artikeln 5 bis 8 der Richtlinie 2008/62/EG Rechnung getragen. Für die Entscheidung über die in der Bescheinigung nach Absatz 1 Nummer 5 zu benennende Bedeutsamkeit der Erhaltung einer Sorte als pflanzengenetische Ressource können die zuständigen Behörden alle verfügbaren Informationen, insbesondere die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf Basis der Empfehlungen des Beratungs- und Koordinierungsausschusses für genetische Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturpflanzen (BEKO) erstellte Liste der gefährdeten einheimischen Nutzpflanzen in Deutschland, heranziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Voraussetzungen für die Zulassung als Erhaltungssorte

§ 3
Feststellung des Landeskulturellen Wertes

§ 4
Antrag auf Zulassung einer Erhaltungssorte

§ 5
Anforderungen an das Saatgut

§ 6
Beschränkung des Inverkehrbringens

§ 7
Zusätzliche Region für das Inverkehrbringen von Saatgut

§ 8
Verschließung

§ 9
Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung der Saatgutaufzeichnungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grund für die Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 775: Verordnung über die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten (Erhaltungssortenverordnung)


 
 
 


Drucksache 334/1/09

... - Entwicklung von Anpassungsmechanismen an den Klimawandel, z.B. durch Züchtung und Erforschung stresstoleranter Kulturpflanzen für die verschiedenen Klimazonen;



Drucksache 334/09 (Beschluss)

... - Entwicklung von Anpassungsmechanismen an den Klimawandel, z.B. durch Züchtung und Erforschung stresstoleranter Kulturpflanzen für die verschiedenen Klimazonen;



Drucksache 367/08C

... Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08C




Anhang I
Verzeichnis der Stützungsregelungen

Anhang II
Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Artikel 4 und 5

Anhang III
Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6

Anhang IV
Nationale Nettoobergrenzen gemäß Artikel 8

Anhang V
Verzeichnis der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß Artikel 9 Absatz 3

Anhang VI
Kompatible Stützungsregelungen gemäß Artikel 28

Anhang VII

A. Obst und Gemüse, Speisekartoffeln und Baumschulen

B. Wein Rodung

C. Wein Übertragung von Stützungsprogrammen

Anhang VIII
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Anhang IX

Anhang X
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung

3 I.

3 II.

3 III.

Anhang XI
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen – Artikel 65

3 Trockenfutter

Qualitätsprämie für Hartweizen

3 Eiweißpflanzen

3 Reis

3 Schalenfrüchte

3 Langfaserflachs

Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke

Beihilfe für Stärkekartoffeln

3 Olivenöl

Anhang XII
Obergrenzen für die Berechnung des Beihilfebetrags gemäß Artikel 84

Anhang XIII

Tabelle

Tabelle

Aanhang XIV Staatliche Beihilfen in Zypern

Aanhang XV Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 367/08

... Die grundlegenden Schlussfolgerungen, die in der im November vorgelegten Mitteilung zum Gesundheitscheck aus der Bewertung der jüngsten GAP-Reformmaßnahmen gezogen wurden, bleiben jedoch gültig. Diese Reformen waren eine wichtige Etappe im Gesamtprozess, indem die meisten Direktzahlungen mit der Betriebsprämienregelung im Jahre 2003 in den Sektoren Kulturpflanzen, Rindfleisch, Schafe und Milcherzeugnisse und im Jahre 2004 in den Sektoren Olivenöl, Baumwolle und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 228/08

... Die beiden ersten Regulierungsagenturen CEDEFOP (Berufsbildung) und EUROFOUND (Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) wurden 1975 geschaffen. In den 1990er Jahren führte die Weiterentwicklung des Binnenmarktes zur Errichtung einer Reihe neuer Agenturen mit verstärkt technischer und/oder wissenschaftlicher Aufgabenstellung, die beispielsweise die Zulassung von Kulturpflanzen und Arzneimitteln betrifft. Infolge zusätzlicher Aufgaben wurden weitere Agenturen errichtet, was verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnete, als Gastland für Agenturen zu fungieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regulierungsagenturen Heute

3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen

3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts

3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 232/08

... [Die Bewertungsaufgaben zur Festsetzung von Höchstgehalten von Pestiziden erfolgten bislang im Wesentlichen im Rahmen des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Aufgabenübertragung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


 
 
 


Drucksache 261/08

... J. in der Erwägung, dass Bedenken betreffend den Zusammenhang zwischen der Erzeugung von Bioenergie (vor allem Bioethanol und Biodiesel) und dem Anstieg der Weltmarktpreise für Getreide und Nahrungsmittel nicht für die Erzeugung von Biogas aus Dung, Gülle, organischen Abfällen und für Nahrungs- oder Futtermittelzwecke ungeeigneten Nebenprodukten bestimmter Kulturpflanzen gelten und dass die Behandlung dieser Stoffe in jedem Fall unter sicheren Bedingungen erfolgen muss,

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Drucksache 261/08




Die notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften


 
 
 


Drucksache 50/1/08

... Die bisherige aufwändige Aufspaltung in Benehmens- und Einvernehmensbehörden entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und effizientes Verwaltungsmanagementsystem. Im Hinblick auf die Funktion der beteiligten Behörden (Julius-Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Bundesinstitut für Risikobewertung und Umweltbundesamt) ist daher jeweils der gleiche Status herbeizuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass das Umweltbundesamt eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Behörden, dies gilt unter anderem für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, einnimmt. Die Berücksichtigung der Belange berührter Behörden ist vielmehr über einheitliche Benehmensregelungen sicherzustellen, was auch einen Beitrag zur Deregulierung leistet.



Drucksache 819/08

... 40. ist der Auffassung, dass Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen sich zwar auf das Verursacherprinzip stützen, gleichzeitig aber mit Maßnahmen einhergehen müssen, die den erheblichen Verlusten ein Ende machen, zu denen es infolge schadhafter Ausstattungen und ungeeigneter Kulturpflanzen und Agrarsysteme immer wieder kommt



Drucksache 50/08 (Beschluss)

... Die bisherige aufwändige Aufspaltung in Benehmens- und Einvernehmensbehörden entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und effizientes Verwaltungsmanagementsystem. Im Hinblick auf die Funktion der beteiligten Behörden (Julius-Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Bundesinstitut für Risikobewertung und Umweltbundesamt) ist daher jeweils der gleiche Status herbeizuführen. Es ist nicht gerechtfertigt, dass das Umweltbundesamt eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Behörden, dies gilt unter anderem für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, einnimmt. Die Berücksichtigung der Belange berührter Behörden ist vielmehr über einheitliche Benehmensregelungen sicherzustellen, was auch einen Beitrag zur Deregulierung leistet.



Drucksache 446/07

... 30. ist beunruhigt über den Verlust der Vielfalt bei Nutzvieh und Kulturpflanzen; fordert deshalb die sofortige Umsetzung der Richtlinie 98/95/EG des Rates8, die die Rechtsgrundlage dafür darstellt, dass im Rahmen der Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Saatgut Sorten, die von genetischer Erosion bedroht sind, erhalten und vor Ort und in landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden dürfen;

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Drucksache 446/07




Politikbereich 1 – Biologische Vielfalt und die Europäische Union

Wichtigste Lebensräume und Arten Ziel 1

Sonstige Landstriche und sonstige Meeresumwelt Ziele 2 und 3

Regionale und territoriale Raumplanung Ziel 4

Invasive gebietsfremde Arten und gebietsfremdes Erbgut Ziel 5

Politikbereich 2 – Die Europäische Union und die weltweite Biologische Vielfalt

Internationales Regierungshandeln Ziel 6

Außenhilfe Ziel 7

Handel Ziel 8

Politikbereich 3 – Biologische Vielfalt und Klimawandel

Klimawandel Ziel 9

Politikbereich 4 – Die Wissensgrundlage

Wissen Ziel 10

Unterstützende Massnahmen

3 Finanzierung

Stärkung der Entscheidungsfindung

3 Partnerschaften

Verbesserung des Kenntnisstands, Sensibilisierung und Partizipation

Überwachung, Bewertung und Überprüfung


 
 
 


Drucksache 351/07

... dem Julius-Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius-Kühn-Institut)

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Drucksache 351/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Umbenennung von Behörden und Übernahme von Beschäftigten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

§ 1
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes

§ 2
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 3
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 4
Änderung des Tierseuchengesetzes

§ 5
Weitere Änderungen des Pflanzenschutzgesetzes, des Bundeswasserstraßengesetzes und des Tierseuchengesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung sonstiger Vorschriften

Abschnitt 1
Änderung von Gesetzen

§ 1
Änderung des Gentechnikgesetzes

§ 2
Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 3
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes

Abschnitt 2
Änderung von Rechtsverordnungen

§ 4
Änderung der Anbaumaterialverordnung

§ 5
Änderung der Feuerbrandverordnung

§ 6
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit

§ 7
Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung

§ 8
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 9
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelnematoden

§ 10
Änderung der Reblausverordnung

§ 11
Änderung der Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung

§ 12
Änderung der Düngungsbeiratsverordnung

§ 13
Änderung der Käseverordnung

§ 14
Änderung der Eichordnung

§ 15
Änderung der Strahlenschutzverordnung

§ 16
Änderung der Fischetikettierungsverordnung

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Befristung

III. Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Nummern 1 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 469/07

... Zweitens sehen sich Gesellschaften, da die Klimaänderung bereits im Gang ist, weltweit gleichzeitig vor die Herausforderung gestellt, sich den Auswirkungen des Klimawandels anzupassen, da ein bestimmtes Maß an Klimaänderung in diesem Jahrhundert und darüber hinaus nicht mehr aufzuhalten ist, selbst wenn die weltweiten Klimaschutzmaßnahmen in den kommenden Jahrzehnten erfolgreich sind. Obgleich Anpassungsmaßnahmen daher eine unvermeidbare und unerlässliche Ergänzung zum Klimaschutz geworden sind, sind sie keine Alternative zur Verringerung der THG-Emissionen. Die Anpassung hat ihre Grenzen. Sobald bestimmte Temperaturschwellen überschritten werden, muss mit bestimmten schweren und irreversiblen Klimaauswirkungen (z.B. Umsiedlung von Bevölkerungen) gerechnet werden. Was ist Anpassung? Anpassungsmaßnahmen dienen der Bewältigung der Folgen eines sich wandelnden Klimas (z.B. verstärkte Niederschläge, höhere Temperaturen, Wasserknappheit oder häufiger auftretende Stürme) bzw. der Vorwegnahme künftiger solcher Veränderungen. Anpassung zielt darauf ab, die Risiken und Schäden gegenwärtiger und künftiger negativer Auswirkungen kostenwirksam zu verringern oder potenzielle Vorteile zu nutzen. Beispiele für Anpassungsmaßnahmen umfassen u.a. die effizientere Nutzung knapper Wasserressourcen, die Anpassung von Baunormen an künftige Klimabedingungen und Witterungsextreme, den Bau von Infrastrukturen für den Hochwasserschutz und die Anhebung der Deiche gegen den Anstieg des Meeresspiegels, die Entwicklung trockenheitstoleranter Kulturpflanzen, die Verwendung sturm- und brandresistenterer Baumarten und Forstbewirtschaftungspraktiken sowie die Aufstellung von Raumplänen und die Anlage von Korridoren zur Förderung der Artenmigration. Die Anpassung beinhaltet sowohl nationale als auch regionale Strategien sowie praktische Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene oder von Privatpersonen; sie kann vorgreifend oder reaktiv sein, und sie betrifft sowohl natürliche als auch Humansysteme. Die Gewährleistung der lebenslangen Nachhaltigkeit von Investitionen durch explizite Berücksichtigung des sich wandelnden Klimas wird oft als Klimasicherung bezeichnet. (Weitere Begriffe werden in Anhang 5 erläutert.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/07




Grünbuch der Kommission

1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel

2. Grund zur globalen Besorgnis

3. Europa bleibt nicht verschont

Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1

Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts

4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung

Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.

Nationale Ebene

Regionale Ebene

Lokale Ebene

5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten

5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU

5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken

Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums

Industrie und Dienstleistungen

5 Energie

5 Verkehr

5 Gesundheit

5 Wasser

Meeresumwelt und Fischerei

Ökosysteme und biologische Vielfalt

Andere natürliche Ressourcen

5 Querschnittsfragen

5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft

5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen

5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU

5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung

5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien

6. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 521/1/06

... " an Kulturpflanzen bzw. in Betrieben oder im Privatbereich. Neophyten werden nur unzureichend abgedeckt, da diese unabhängig von Kulturpflanzen und auch auf Flächen, die keiner Bewirtschaftung unterliegen, vorkommen können und sich von dort in Kulturpflanzenbestände ausbreiten können. Die Fußnote dient der näheren Erläuterung.

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Drucksache 521/1/06




1. Zu § 1 Nr. 1

2. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2

3. Zu Anlage 2 Nr. 2 Fußnote 01


 
 
 


Drucksache 288/06

... 1. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen,

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Drucksache 288/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Nummer 2

Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten

Zu Artikel 2


Ergänzende Texte:

§ 1
des Pflanzenschutzgesetzes

§ 59
des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 60
des Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 17/06

... ": Erzeugung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen und Ernte von Wildpflanzen für Erwerbszwecke;

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Drucksache 17/06




Begründung

politische Rahmensituation

Ökologische/biologische Erzeugung

4 Forschung

Nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur

Vereinfachung und bessere Rechtsetzung

3 VERORDNUNGSVORSCHLAG

Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen

Ziele und Grundsätze für die ökologische Erzeugung

4 Flexibilität

4 Kennzeichnung

4 Kontrollen

4 Einfuhren

Inkrafttreten und Anwendung der neuen Rechtsvorschriften

4 Haushaltsauswirkungen

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Ziele und Grundsätze der ökologischen Erzeugung

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Grundsätze für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 6
Grundsätze für die Verarbeitung

Titel III
PRODUKTIONSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1
Landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 7
Allgemeine Vorschriften für die landwirtschaftliche Erzeugung

Artikel 8
Vorschriften für die pflanzliche Erzeugung

Artikel 9
Vorschriften für die tierische Erzeugung

Artikel 10
Vorschriften für die Aquakultur

Artikel 11
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe in der ökologischen Landwirtschaft

Artikel 12
Umstellung

Kapitel 2
Erzeugung von Futtermitteln

Artikel 13
Vorschriften für die Erzeugung von Futtermitteln

Kapitel 3
HERSTELLUNG von VERARBEITETEN Erzeugnissen

Artikel 14
Allgemeine Vorschriften für die Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

Artikel 15
Verwendung bestimmter Produkte und Stoffe bei der Verarbeitung

Kapitel 4
Flexibilität

Artikel 16
Weniger restriktive Produktionsvorschriften

Titel IV
Kennzeichnung

Artikel 17
Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf ökologische Erzeugung

Artikel 18
Verbindliche Angaben

Artikel 19
Gemeinschaftslogo für ökologische Erzeugung

Artikel 20
Aussagen in der Etikettierung und Werbung

Artikel 21
Besondere Kennzeichnungsvorschriften

Titel V
Kontrolle

Artikel 22
Kontrollsystem

Artikel 23
Teilnahme am Kontrollsystem

Artikel 24
Zertifizierung

Artikel 25
Maßnahmen bei Verstößen und Unregelmäßigkeiten

Artikel 26
Informationsaustausch

Titel VI
Handel mit Drittländern

Artikel 27
Einfuhren aus Drittländern

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Freier Warenverkehr

Artikel 29
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 30
Statistische Informationen

Artikel 31
Verwaltungsausschuss für ökologische Erzeugung

Artikel 32
Durchführungsbestimmungen

Artikel 33
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91

Artikel 34
Übergangsmaßnahmen

Artikel 35
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang I
Angaben nach Artikel 17 Absatz 1

Anhang II
Angaben nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang III
Besondere Vorschriften


 
 
 


Drucksache 686/06

... Der Anbau von Energiepflanzen wird jedoch nicht nur durch spezielle Regelungen wie der Energiepflanzenbeihilfe oder der Regelung für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen beeinflusst. Insbesondere die Energiepflanzenbeihilfe wird mit einem hohen Verwaltungsaufwand und einer gewissen Inflexibilität in Bezug auf den endgültigen Verwendungszweck in Verbindung gebracht. Mit dem Antrag auf Beihilfe für Energiepflanzen verlieren die Landwirte die Möglichkeit, zum Zeitpunkt der Ernte über den Verwendungszweck der Pflanzen (Lebensmittel, Futtermittel, nachwachsender Rohstoff einschließlich Energieerzeugung) frei zu entscheiden. Da dies mit einem Gewinnverlust einhergehen kann, könnte sich dies als Hindernis für die Inanspruchnahme der Energiepflanzenregelung auswirken. Außerdem wurden in den letzten Jahren erhebliche Flächen außerhalb der Regelung für nachwachsende Rohstoffe bzw. der Energiepflanzenregelung für den Anbau von Energiepflanzen genutzt8. Die Marktspannen für Energiepflanzen sind in einigen Fällen tatsächlich recht hoch. Außerdem kamen die meisten für die Energieerzeugung angebauten Pflanzen für Zahlungen im Rahmen der Kulturpflanzenregelung infrage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 686/06




Vorschlag

Bericht

1. Einleitung

2. Gegenstand des Berichts

3. Sachstand und jüngste Entwicklungen in der EU-15

3.1 Anwendung der Regelung

3.2 Unter die Energiepflanzenregelung fallende Kulturen und Flächen

3.3 Kurzfristige Entwicklung der Aussichten für Energiepflanzen in der EU-15

3.4 Erste Ergebnisse des Bewertungsberichts

4. Lage in den neuen Mitgliedstaaten und Anpassung der Regelung

4.1. Rechtlicher Status der Beihilfe für Energiepflanzen

4.2. Umsetzung der Biokraftstoff-Initiative

4.3 Kurzfristige Entwicklungsaussichten für Energiepflanzen in den neuen Mitgliedstaaten

5. Die Zukunft: Möglichkeiten zur Verbesserung der Regelung

5.1. Ausdehnung der Energiepflanzenbeihilfe auf alle neuen Mitgliedstaaten

5.2 Anpassung der garantierten Höchstfläche

5.3. Einführung einer einzelstaatlichen Beihilfe für die Anpflanzung mehrjähriger Kulturen

5.4. Möglichkeiten der Vereinfachung der Energiepflanzenregelung

6. Schlussfolgerungen

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 90a
Einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 521/06 (Beschluss)

... " an Kulturpflanzen bzw. in Betrieben oder im Privatbereich. Neophyten werden nur unzureichend abgedeckt, da diese unabhängig von Kulturpflanzen und auch auf Flächen, die keiner Bewirtschaftung unterliegen, vorkommen können und sich von dort in Kulturpflanzenbestände ausbreiten können. Die Fußnote dient der näheren Erläuterung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Nr. 1

2. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2

3. Zu Anlage 2 Nr. 2 Fußnote 01


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.