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"Mindestlohnkommission"
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 26. Um die soziale und ökonomische Integration voranzutreiben, müssen die Eintrittshürden auf den Arbeitsmarkt für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive nach Auffassung des Bundesrates weiter gesenkt werden. Dies gilt jedoch nicht für das Unterschreiten sozialer Mindeststandards wie dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, weitere Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn zuzulassen. Hinsichtlich einer Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vertraut der Bundesrat auf die Entscheidungskompetenz der Mindestlohnkommission, die sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 24. Um die soziale und ökonomische Integration voranzutreiben, müssen die Eintrittshürden auf den Arbeitsmarkt für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive nach Auffassung des Bundesrates weiter gesenkt werden. Dies gilt jedoch nicht für das Unterschreiten sozialer Mindeststandards wie dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, weitere Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn zuzulassen. Hinsichtlich einer Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vertraut der Bundesrat auf die Entscheidungskompetenz der Mindestlohnkommission, die sich im Wesentlichen aus Vertretern der Sozialpartner zusammensetzt.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 288/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... "(4) Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung."
§ 13 Haftung des Auftraggebers
‚Artikel 3a Änderung des Nachweisgesetzes
‚Artikel 8 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
‚Artikel 9 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 115 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
Drucksache 147/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 vorgesehene Regelung eines alternierenden Vorsitzes der Mindestlohnkommission im Falle des Unterbleibens eines gemeinsamen Vorschlages der Spitzenorganisationen über die Person des Vorsitzenden sinnvoll ist.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 MiLoG
13. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
14. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
15. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 147/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bei den Bestimmungen zum Vorsitz der Mindestlohnkommission in Artikel 1 § 6 auch eine Regelung für den Vertretungsfall vorzusehen.
1. Zu dem Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 MiLoG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 MiLoG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 MiLoG
5. Zu Artikel 1 § 3 Satz 2 MiLoG
6. Zu Artikel 1 § 6 MiLoG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 MiLoG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 MiLoG
10. Zu Artikel 1 § 13 MiLoG
11. Zu Artikel 1 § 15 Satz 2 MiLoG
12. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 MiLoG
13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 2 MiLoG
14. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2 Nummer 2 MiLoG
15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 MiLoG
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 und Absatz 4 MiLoG
17. Zu Artikel 3 § 6 SchwarzArbG
18. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 1 TVG
19. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG
20. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 75 Absatz 1 Satz 3 SGB X
Drucksache 136/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... § 3 Mindestlohnkommission
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG)
§ 1 Ziel des Mindestlohngesetzes
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 343/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"
... - sich die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt hat. Existenzsicherndes Arbeitseinkommen und eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können oft nicht einmal mehr über eine Vollzeitbeschäftigung erreicht werden. Die Zahl der Menschen, die zur Existenzsicherung aufstockende Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen, ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen; sie beläuft sich aktuell auf rund 1,4 Millionen Beschäftigte. Zur Zurückdrängung des Niedriglohnsektors und zur Sicherung auskömmlicher Löhne ist in erster Linie die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns geeignet. Ein solcher Mindestlohn darf auch im Wissen um die positiven gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen und angesichts der guten Erfahrungen in anderen europäischen Ländern nicht weiter blockiert werden. Ziel ist, dass alle, die Vollzeit arbeiten, alleine davon leben können, ohne auf ergänzende Hilfe angewiesen zu sein. Aber auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber/innen, die überdurchschnittlich von Niedriglöhnen betroffen sind, sind vor Lohndumping zu schützen. Darüber hinaus ist der Anteil der abhängig beschäftigten Frauen mit Niedriglohn etwa doppelt so groß wie derjenige der Männer (Statistisches Bundesamt 2009, Niedrigeinkommen und Erwerbstätigkeit). Das ist unter anderem auf das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen. Ein gesetzlicher Mindestlohn wäre daher ein wichtiger Beitrag zur Beseitigung des in Deutschland bestehenden erheblichen Lohngefälles beziehungsweise zur Herstellung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern (siehe unten). Einzelheiten können dem Beschluss des Bundesrates vom 1. März 2013 über die Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Festsetzung des Mindestlohns (BR-Drucksache 136/13(B)) beim Deutschen Bundestag entnommen werden. Gegenstand des Gesetzentwurfs sind neben der Erstfestlegung des Mindestlohns auf bundesweit mindestens 8,50 Euro brutto die Einrichtung einer drittelparitätisch besetzten Mindestlohnkommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen sowie der Wissenschaft;
Anlage Entschließung des Bundesrates Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten
Drucksache 136/13
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MinLohnG )
... § 3 Mindestlohnkommission
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Ziel des Mindestlohngesetzes
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohnes
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 542/12
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz - MinLoG )
... § 3 Mindestlohnkommission
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufwand ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohnes
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohnes
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 814/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
... - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) setzt die Mindestlohnkommission ein. Die Besetzung der Kommission wird gesetzlich vorgegeben. Die Kommission soll sich zu je einem Drittel aus Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und unabhängigen Wissenschaftsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen. Das BMAS wirkt darauf hin, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern gewährleistet wird.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
Drucksache 634/07
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
... Zum Verfahren für die Festsetzung eines Mindestlohnes verweist der Bundesrat auf seinen Gesetzentwurf (Drs. 622/07). Er stellt dazu fest, dass bei Anlegung der in diesem Gesetzentwurf formulierten Kriterien derzeit eine Untergrenze von 7,50 €/Stunde - unbeschadet der Prüfung und Feststellungen der künftigen Mindestlohnkommission - als angemessen erscheint.
Drucksache 622/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG )
... Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Festsetzung des Mindestlohns lehnten sich an die in Großbritannien geltenden Regelungen an. So solle eine Mindestlohnkommission eingerichtet werden. Diese solle wie die Low Pay Commission in Großbritannien aus neun Personen bestehen und drittelparitätisch mit je drei Mitgliedern aus Kreisen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie drei weiteren sachverständigen Personen zusammengesetzt sein. Wie in Großbritannien habe die Mindestlohnkommission das Recht und die Pflicht, einen Mindestlohn vorzuschlagen. Die endgültige Entscheidung bleibe jedoch den demokratisch legitimierten staatlichen Organen vorbehalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Auswirkungen
2. Wesentlicher Inhalt
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 89/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistik-gesetzes
Drucksache 147/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)
Drucksache 174/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2016
Drucksache 281/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2017
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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