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176 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nachweisführung"


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Drucksache 66/13

... neu gefasst werden, um den betroffenen Unternehmern eine einfache und rechtssichere Nachweisführung zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Elfte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 17a
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Satz 2 und 3:

Zu Satz 4:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2345: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

1. Nutzung von CMR-Frachtbriefen

2. Abholfälle

Anlage 2
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 23. November 2012 zu dem Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 149/13

... 1. im Falle des Satzes 1 Nummer 3 Anforderungen an die Probenahme, die zu nehmenden Proben, das Verfahren der Untersuchung sowie an die Nachweisführung festgelegt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/13




16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen

§ 58b
Mitteilungen über Arzneimittelverwendung

§ 58c
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58d
Verringerung der Anwendung antibakteriell wirksamer Stoffe

§ 58e
Verordnungsermächtigungen

§ 58f
Verwendung von Daten

§ 58g
Evaluierung

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... Im privilegierten Nachweisverfahren ist im Falle der papierenen Nachweisführung bei einem Einzelentsorgungsnachweis die Übersendung der vollständigen Nachweiserklärungen durch den Erzeuger an seine Behörde nicht in § 7 Absatz 2 NachwV geregelt, sondern in § 7 Absatz 4 Satz 2 NachwV (vgl. auch den jetzigen § 19 Absatz 3 Satz 2 NachwV). Somit ist im privilegierten Nachweisverfahren im Falle der papierenen Nachweisführung bei einem Sammelentsorgungsnachweis die Übersendung des Sammelentsorgungsnachweises durch den Einsammler an seine Behörde in § 9 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 4 Satz 2 NachwV und nicht in Verbindung mit § 7 Absatz 2 NachwV geregelt. Insoweit ist die Bezugnahme zu korrigieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... Absatz 1 regelt die Nachweisführung für Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen nach § 29b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 676/12

... Absatz 12 verpflichtet den Betreiber zur Nachweisführung über die Betriebszeit im Laufe eines jeden Jahres sowie zur Vorhaltung der Nachweise für die Behörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 754/1/12

... Bei einem Schaden (z.B. Gebäudeschäden, Vernässung von landwirtschaftlichen Flächen), der im kausalen Zusammenhang mit der Ausübung von bergbaulichen Tätigkeiten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen steht, liegt nach derzeitiger Rechtslage die Beweispflicht beim Geschädigten. Die Nachweisführung gestaltet sich jedoch schwierig, da zum einen sehr komplexe unterirdische Vorgänge einen Bergschaden provozieren und zum anderen detaillierte Informationen des Bergbauunternehmers zumeist unverzichtbar bei der Ermittlung der Schadensursache sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/12




1. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:

2. Zu Nummer 6 - neu - Folgende Nummer 6 ist anzufügen:


 
 
 


Drucksache 688/12

... 1. Vorgaben für die Nachweisführung durch die in § 55 Absatz 8 genannten Stellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3
Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt

§ 53a
Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 53b
Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66b
Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 12
Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7

Anlage
(zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 663/12

... Dem Nationalen Normenkontrollrat ist die Entbürokratisierung ehrenamtlicher und gemeinnütziger Tätigkeiten ein wichtiges Anliegen. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass das Bundesministerium der Finanzen mit dem Gesetzentwurf verschiedene bestehende Vorschläge zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts aufgreift. Hierzu gehören zum Beispiel Verfahrenserleichterungen für die Mittelverwendung, Vereinfachungen der Nachweisführung sowie eine Anhebung der Steuerfreibeträge und der Umsatzgrenzen bei sportlichen Veranstaltungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 60a
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

§ 62
Rücklagen und Vermögensverwendung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 6

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

§ 4
Satz 2 - neu -

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2329: Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... - Bestimmungen zur Nachweisführung und Dokumentation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 571/12 (Beschluss)

... Die Änderung dient der notwendigen Fristverlängerung. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Investitionsprogramm zeigen, dass die durchzuführenden Verwendungsnachweisverfahren aufgrund der erforderlichen Prüfungen zum Teil erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Da die Mittel nicht von den Ländern unmittelbar verwendet werden, sondern an kommunale und freie Maßnahmeträger weitergereicht werden, müssen die Verwendungsnachweise zunächst einzelfallbezogen von den Maßnahmeträgern eingeholt, geprüft und ausgewertet werden, bevor ein zusammenführender Nachweis auf Landesebene erstellt werden kann. Damit dieser den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nachweisführung entsprechend erstellt werden kann, sind die Fristen - wie vorgeschlagen - zu verlängern. Hinzu kommt, dass - zum Teil auch bedingt durch erhebliche Quoten an erforderlichen Nachbesserungen wegen Baumängeln -, insbesondere zum Abschluss des Programms, eine Vielzahl von Verwendungsnachweisprüfungen durchzuführen ist, die nicht in der ursprünglich vorgesehenen Frist von einem halben Jahr zu leisten ist. Dem kommt der Bund in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf nicht in ausreichendem Maße nach.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

4. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

5. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 571/1/12

... Die Änderung dient der notwendigen Fristverlängerung. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Investitionsprogramm zeigen, dass die durchzuführenden Verwendungsnachweisverfahren aufgrund der erforderlichen Prüfungen zum Teil erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Da die Mittel nicht von den Ländern unmittelbar verwendet werden, sondern an kommunale und freie Maßnahmeträger weitergereicht werden, müssen die Verwendungsnachweise zunächst einzelfallbezogen von den Maßnahmeträgern eingeholt, geprüft und ausgewertet werden, bevor ein zusammenführender Nachweis auf Landesebene erstellt werden kann. Damit dieser den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nachweisführung entsprechend erstellt werden kann, sind die Fristen, wie vorgeschlagen, zu verlängern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 51 Absatz 2 HGrG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 51 Absatz 3 - neu - HGrG

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 1 SZAG

§ 1
Gegenstand

Zu § 1

Zu § 1

6. Zu Artikel 4 § 1 Satz 5 FAG

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

10. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 KitaFinHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 §§ 7 und 8 Absatz 2 KitaFinHG

§ 7
Anpassung der Verfügungsrahmen

12. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und § 9 Absatz 1 bis 3 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Absatz 2, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 bis 4, Absatz 4, § 7 Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und 2, § 9 Absatz 1 und Absatz 2 bis 4 KitaFinHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5 Absatz 3 KitaFinHG

15. Zu Artikel 5 und 6 allgemein Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


 
 
 


Drucksache 447/12

... Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gilt insbesondere dann als geführt, wenn der Unternehmer eine Bescheinigung gemäß der Anlage 2 sowie, falls für die Nachweisführung erforderlich, zusätzlich der Anlage 3 vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Unternehmer über das notwendige Eigenkapital verfügt. Andere geeignete Nachweise sind nicht ausgeschlossen, wenn die hierin enthaltenen Informationen nicht über den sich aus den Anlagen 2 und 3 ergebenden Inhalt hinausgehen. Entsprechend darf der Unternehmer in den in Satz 3 genannten Nachweisen enthaltene darüber hinausgehende Informationen vor der Übermittlung schwärzen. Er ist auf diese Möglichkeit von der zuständigen Behörde hinzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Geltungsbereich

Erlaubnis - und Lizenzerteilungsverfahren

3 Anhörungsverfahren

3 Unternehmer

3 Verkehrsleiter

Fachliche Eignung

Finanzielle Leistungsfähigkeit, Erteilung weiterer Ausfertigungen/beglaubigter Kopien

3 Insolvenzverfahren

3 Unterrichtungspflichten

Urkundenberichtigung und Sitzverlegung

Verlust einer Urkunde Erlaubnis, Lizenz, Ausfertigung oder beglaubigte Kopie

Nachweis des Erbrechts

Verfahren der Rücknahme oder des Widerrufs

Untersagung und Wiedergestattung der Führung von Güterkraftverkehrsgeschäften

3 Fahrerbescheinigung

Mitteilung

Mitteilung

Nationale Kontaktstelle, Europäischer Informationsaustausch

Hinweise zur Datenspeicherung und -übermittlung

Überwachung, Risikoeinstufung, Erfassung von Verstößen

3 Schlussbestimmungen

3 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu Randnummer 3) Antrag auf Erteilung einer o Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Absatz 1 GüKG) o Gemeinschaftslizenz (Artikel 4 VO (EG) Nr. 1072/2009)

1. Antragstellendes Unternehmen

1.1 Ort der Niederlassung

1.2 Ort des Hauptsitzes im handelsrechtlichen Sinne soweit abweichend von Nr. 1.1

1.3. Weitere Niederlassungen

2. Antragstellender Unternehmer und Verkehrsleiter

2.1 Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft geschäftsführender Gesellschafter, Geschäftsführer

2.2 Angaben über den Verkehrsleiter diese Angaben sind nur dann zu machen, wenn die Person nicht bereits als Unternehmer unter Nr. 2.1 genannt ist

2.3 Tätigkeit in weiteren Unternehmen

3. Anzahl der Fahrzeuge

4. Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien

5. Bestätigung der Unterschrift

Anlage 2
(zu Randnummer 17) Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 3
(zu Randnummer 17) Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr

Anlage 4
(zu Randnummer 44) Hinweise zum Datenschutz:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel der Verwaltungsvorschrift

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Randnummer 1

Randnummer 2

Randnummer 3

Randnummer 4

Randnummer 5

Randnummer 6

Randnummer 7

Randnummer 8

Randnummer 9

Randnummer 10

Randnummer 11

Randnummer 12

Randnummer 13

Randnummer 14

Randnummer 15

Randnummer 16

Randnummer 17

Randnummer 18

Randnummer 19

Randnummer 20

Randnummer 21

Randnummer 22

Randnummer 23

Randnummern 24 und 25

Randnummer 26

Randnummer 27

Randnummer 28

Randnummern 29 und 30

Randnummer 31

Randnummer 32

Randnummer 33

Randnummer 34

Randnummer 35

Randnummer 36

Randnummer 37

Randnummer 38

Randnummer 39

Randnummer 40

Randnummer 41

Randnummer 42

Randnummer 43

Randnummer 44

Randnummer 45

Randnummer 46

Randnummer 47

Randnummer 48

Randnummer 49

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2142: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)


 
 
 


Drucksache 740/12

... 3. zur Form der Ausweisung nach § 13a Absatz 2 sowie zur nachträglichen Anpassung an neuere Erkenntnisse und 4. zur Begründung und Nachweisführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/12




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 13a
Stilllegung von Erzeugungsanlagen

§ 13b
Verordnungsermächtigungen und Festlegungskompetenzen

§ 13c
Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz

§ 14b
Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 555/12

... 1. im Falle des Satzes 1 Nummer 3 Anforderungen an die Probenahme, die zu nehmenden Proben, das Verfahren der Untersuchung sowie an die Nachweisführung festgelegt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

3 Sozialversicherung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 58a
Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung

§ 58b
Ermittlung der Therapiehäufigkeit

§ 58c
Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe

§ 58d
Verordnungsermächtigungen

§ 83b
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten

IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 58a

Zu § 58b

Zu § 58c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Gesamtbewertung

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat bekräftigt das Prinzip, dass die Unterstützung aus den Fonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" öffentliche oder gleichwertige Strukturausgaben des Mitgliedstaates nicht ersetzen dürfen. Bei der Bestimmung des Referenzwertes mit Bezug zu den öffentlichen und vergleichbaren Strukturausgaben des Mitgliedstaates sind insbesondere die Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen und regionalen öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen. Eine gesonderte Nachweisführung auf regionaler Ebene wird abgelehnt, da für die Zusätzlichkeit der Unterstützung aus den Fonds die Gesamtheit der nationalen Anstrengungen entscheidend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 33. Der Bundesrat bekräftigt das Prinzip, dass die Unterstützung aus den Fonds für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" öffentliche oder gleichwertige Strukturausgaben des Mitgliedstaates nicht ersetzen dürfen. Bei der Bestimmung des Referenzwertes mit Bezug zu den öffentlichen und vergleichbaren Strukturausgaben des Mitgliedstaates sind insbesondere die Anstrengungen zur Konsolidierung der nationalen und regionalen öffentlichen Haushalte zu berücksichtigen. Eine gesonderte Nachweisführung auf regionaler Ebene wird abgelehnt, da für die Zusätzlichkeit der Unterstützung aus den Fonds die Gesamtheit der nationalen Anstrengungen entscheidend ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 130/11

... 2. die lückenlose Nachweisführung über die Aufnahme in den Notfallvorrat und die Entnahme aus dem Notfallvorrat durch interne Regelungen mit den Ärzten und Pflegekräften, die an der Versorgung von Patienten mit Betäubungsmitteln beteiligt sind, sicherzustellen und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Verordnungsentwurfs

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen, Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1449: Entwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 628/11

... In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Anforderungen an die Nachweisführung sowie deren Nachprüfbarkeit zu erheblichen Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen und der Finanzverwaltung geführt haben. So wurde von den Spitzenverbänden der Wirtschaft beklagt, es bestünden erhebliche Probleme in der Praxis bei der Beleg- und Buchnachweisführung; dadurch würde auch der innergemeinschaftliche Warenverkehr behindert. Für die Finanzverwaltung war in einer Vielzahl von Fällen kaum nachprüfbar, ob der jeweilige Liefergegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist und welches der Bestimmungsmitgliedstaat ist. Die Durchführung der Umsatzbesteuerung war in vielen Fällen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 9
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen

§ 10
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen

§ 11
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

§ 13
Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§ 17
Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17b
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen

§ 17c
Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Fi nanzverwaltu ngsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1858: Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 216/11

... (3) Die für die Anzeige nach Absatz 2 zuständige Behörde soll auf Antrag den Hersteller oder Vertreiber, der von ihm hergestellte oder vertriebene Erzeugnisse nach deren Gebrauch als gefährliche Abfälle in eigenen Anlagen oder Einrichtungen oder in Anlagen oder Einrichtungen von ihm beauftragter Dritter freiwillig zurücknimmt, von Pflichten zur Nachweisführung nach § 50 über die Entsorgung gefährlicher Abfälle bis zum Abschluss der Rücknahme der Abfälle sowie von Verpflichtungen nach § 54 freistellen, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

G. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( title=Aktuelle Fassung>Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Nebenprodukte

§ 5
Ende der Abfalleigenschaft

Teil 2
Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Abschnitt 1
Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

§ 6
Abfallhierarchie

Abschnitt 2
Kreislaufwirtschaft

§ 7
Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 8
Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen

§ 9
Getrennthalten von Abfällen zur Verwertung, Vermischungsverbot

§ 10
Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 11
Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme

§ 12
Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme

§ 13
Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 14
Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

Abschnitt 3
Abfallbeseitigung

§ 15
Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 16
Anforderungen an die Abfallbeseitigung

Abschnitt 4
Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter

§ 17
Überlassungspflichten

§ 18
Anzeigeverfahren für Sammlungen

§ 19
Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 20
Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 21
Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 22
Beauftragung Dritter

Teil 3
Produktverantwortung

§ 23
Produktverantwortung

§ 24
Anforderungen an Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

§ 25
Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten

§ 26
Freiwillige Rücknahme

§ 27
Besitzerpflichten nach Rücknahme

Teil 4
Planungsverantwortung

Abschnitt 1
Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

§ 28
Ordnung der Abfallbeseitigung

§ 29
Durchführung der Abfallbeseitigung

Abschnitt 2
Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

§ 30
Abfallwirtschaftspläne

§ 31
Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

§ 32
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 33
Abfallvermeidungsprogramme

Abschnitt 3
Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

§ 34
Erkundung geeigneter Standorte

§ 35
Planfeststellung und Genehmigung

§ 36
Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 37
Zulassung des vorzeitigen Beginns

§ 38
Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 39
Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 40
Stilllegung

§ 41
Emissionserklärung

§ 42
Zugang zu Informationen

§ 43
Anforderungen an Deponien

§ 44
Kosten der Ablagerung von Abfällen

Teil 5
Absatzförderung und Abfallberatung

§ 45
Pflichten der öffentlichen Hand

§ 46
Abfallberatungspflicht

Teil 6
Überwachung

§ 47
Allgemeine Überwachung

§ 48
Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle

§ 49
Registerpflichten

§ 50
Nachweispflichten

§ 51
Überwachung im Einzelfall

§ 52
Anforderungen an Nachweise und Register

§ 53
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

§ 54
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

§ 55
Kennzeichnung der Fahrzeuge

Teil 7
Entsorgungsfachbetriebe

§ 56
Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

§ 57
Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

Teil 8
Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

§ 58
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 59
Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 60
Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 61
Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Teil 9
Schlussbestimmungen

§ 62
Anordnungen im Einzelfall

§ 63
Geheimhaltung und Datenschutz

§ 64
Elektronische Kommunikation

§ 65
Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 66
Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 67
Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen

§ 68
Anhörung beteiligter Kreise

§ 69
Bußgeldvorschriften

§ 70
Einziehung

§ 71
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 72
Übergangsvorschrift

Anlage 1
Beseitigungsverfahren

Anlage 2
Verwertungsverfahren

Anlage 3
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 4
Beispiele für Abfallvermeidungsmassnahmen nach § 33

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung des Batteriegesetzes

§ 16
Sammelziele

Artikel 5
Folgeänderungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

§ 8
Beförderungserlaubnis

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 15
Ordnungswidrigkeiten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... § 26 Absatz 3 beinhaltet die Möglichkeit für Hersteller oder Vertreiber, welche die von ihnen hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse nach deren Gebrauch freiwillig zurücknehmen und als gefährliche Abfälle in eigenen Anlagen oder Einrichtungen oder in Anlagen oder Einrichtungen von beauftragten Dritten entsorgen, auf Antrag von den Pflichten zur Nachweisführung nach § 50 freigestellt zu werden. Notwendig ist insoweit eine Antrag bei der zuständigen Behörde. Nachdem die Freistellungsregelung durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 (BGBl. I2006, 1619 ff.) auf Grund der Vollzugserfahrungen der Länder konkretisiert und damit vereinfacht wurde, stellt sie einen sinnvollen Beitrag zur bürokratischen Entlastung der Wirtschaftsunternehmen dar (vgl. dazu BR-Drucksache 331/05, S. 25 f.). Bei durchschnittlich circa 20 Freistelllungsanträgen im Jahr entstehen lediglich Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro. Diese werden in etwa gleicher Höhe auch zukünftig anfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 130/1/11

... "3. mit einer Apotheke schriftlich zu vereinbaren, den Notfallvorrat mindestens halbjährlich zu überprüfen, insbesondere auf einwandfreie Beschaffenheit, Nachweisführung sowie ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung; § 6 Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/1/11




1. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c Überschrift und Absatz 1 Satz 1 BtMVV , Nummer 11 Buchstabe a § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 BtMVV und Nummer 12 § 14 Absatz 1 Nummer 5a BtMVV

2. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 5c Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 3 BtMVV und Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 1 Satz 1 BtMVV


 
 
 


Drucksache 339/1/11

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 1 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG-E gewählte Nachweisführung so ausgestaltet werden kann, dass das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für die Finanzämter leicht erkennbar ist und sich der administrative Mehraufwand in Grenzen hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und

Zu Artikel 2

Artikel 2
Inkrafttreten

18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches


 
 
 


Drucksache 88/11

... e) Anforderungen an die gemeinsame Nachweisführung nach Anhang 5 Teil 1 Nummer 1 Buchstabe b und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 336/11

... einzuhalten. Der durch die zweifache Nachweisführung bedingte erhebliche Arbeitsaufwand führt dazu, dass vor allem bei Wohngebäuden die Akzeptanz in der Baupraxis hierfür verloren geht. Derzeit muss der Nachweisführende neben den 76 Seiten Anforderungstext der



Drucksache 825/11

... Geringfügiger jährlicher Mehrwand ergibt sich durch eine geänderte jährliche Nachweisführung gem. § 12 Absatz 5 (jährlich 15 Min. pro Kontrollstelle).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Antrag auf Zulassung

§ 3
Antragsinhalt

§ 4
Qualitätsmanagement

§ 5
Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag

§ 6
Risikoanalyse

§ 7
Durchführung von Probenahmen und Analysen

§ 8
Informationspflichten

§ 9
Kontrollbesuche

§ 10
Maßnahmenkatalog

§ 11
Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

§ 12
Zulassung

§ 13
Verfahrensvorschriften

§ 14
Muster und Vordrucke

§ 15
Unterrichtung der Länder

§ 16
Übergangsvorschrift

§ 17
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird

1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei

3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur

4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import

6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte

7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln

Anlage 2
(zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer

A. Vorbemerkung:

B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:

Anlage 3
(zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften

A. Vorbemerkungen:

B. Maßnahmenkatalog:

Anlage 4
(zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen

1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter

1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:

1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:

1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:

1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:

1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :

1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :

1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :

1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen

2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung

3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich

4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung

5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz


 
 
 


Drucksache 339/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 1 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG-E gewählte Nachweisführung so ausgestaltet werden kann, dass das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für die Finanzämter leicht erkennbar ist und sich der administrative Mehraufwand in Grenzen hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Artikel 2
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 647/1/10

... Mit der Ergänzung soll für diejenigen Bauvorhaben, für welche zum Zeitpunkt der Kenntnisgabe oder Antragstellung das Heizsystem bereits konkret durchgeplant ist, eine vorzeitige Nachweisführung durch Bescheinigung des Planverfassers möglich sein. Dies beinhaltet sowohl für die Bauherren als auch für die Behörden eine Erleichterung. Die Einhaltung der Vorgaben wird frühzeitig bestätigt und entsprechend überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 5 Buchstabe d Satz 1 und 2 - neu - EEG **

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG Artikel 2 Nummer 13 ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

17. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

18. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

19. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG

22. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

23. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG

24. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer III.1 Buchstabe b Satz 1 EEWärmeG

25. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb Anlage Nummer III.2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 22

26. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

28. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 3/10

... § 3 definiert in Absatz 1 für dieses Gesetz den Begriff des Milcherzeugers und regelt die Nachweisführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Durchführung von Unionsrecht

§ 3
Milcherzeuger

§ 4
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 5
Grünlandprämie

§ 6
Zusätzliche Grünlandprämie

§ 7
Kuhprämie

§ 8
Aufbringen der Mittel

§ 9
Weitere Verordnungsermächtigungen

§ 10
Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 11
Bußgeldvorschriften

§ 12
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage
(zu § 4 Absatz 2)

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes

Artikel 5
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Konzeptionelle Lösungsansätze

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten- und Preiswirkungen

7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

8. Bürokratiekosten

9. Vereinbarkeit mit EU-Recht

10. Befristung des Gesetzes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu den §§ 9

Zu § 12

Zur Anlage:

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)


 
 
 


Drucksache 675/10

... § 14 Nachweisführung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Chlor- und Bromverbindungen

§ 3
Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung

§ 4
Anforderungen an Dieselkraftstoff, Gasöl und andere flüssige Kraftstoffe; Schwefelgehalt

§ 5
Anforderungen an Biodiesel

§ 6
Anforderungen an Ethanolkraftstoff (E85)

§ 7
Anforderungen an Flüssiggaskraftstoff

§ 8
Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe

§ 9
Anforderungen an Pflanzenölkraftstoff

§ 10
Schwefelgehalt von Heizöl

§ 11
Gleichwertigkeitsklausel

§ 12
Einschränkungen

§ 13
Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen

§ 14
Nachweisführung

§ 15
Bekanntmachung der Kraftstoffqualität für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

§ 16
Ausnahmen

§ 17
Zugänglichkeit der Normen

§ 18
Überwachung

§ 19
Einfuhr von Heizöl, Schiffskraftstoff und Dieselkraftstoff

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 1c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 1)

Anlage 2a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 2c
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 3)

Anlage 4
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 4)

Anlage 5
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 5)

Anlage 6
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 6)

Anlage 7a
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 7b
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 7)

Anlage 8
(zu § 13 Absatz 1 Nummer 8)

Anlage 9
(zu § 18 Absatz 2 Satz 4)

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung/Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Finanzielle Auswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VII. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1462 - Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen- 10. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 40/10

... Die Verordnung hilft zudem, über die dann anzuwendenden novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen VOB, VOF und VOL Verfahrensabläufe zu vereinfachen und für Unternehmen die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Erleichterung bei deren Eignungsnachweisführung zu verbessern. Dies geschieht in VOF und VOL/A durch die grundsätzliche Forderung, bei der Eignungsprüfung der Bewerber/Bieter Eigenerklärungen zu verlangen. Hierdurch wird der Bürokratieaufwand für öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer erheblich reduziert. Zudem sorgen Umstrukturierungen der Regelwerke für mehr Anwenderfreundlichkeit und damit für effiziente und Kosten sparende Verfahren.



Drucksache 117/10

... § 24 Absatz 1 regelt die Nachweisführung gegenüber der Kommission für den Fall, dass Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für einen bestimmten Schadstoff Emissionsbeiträgen aus natürlichen Quellen zuzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 647/10 (Beschluss)

... Mit der Ergänzung soll für diejenigen Bauvorhaben, für welche zum Zeitpunkt der Kenntnisgabe oder Antragstellung das Heizsystem bereits konkret durchgeplant ist, eine vorzeitige Nachweisführung durch Bescheinigung des Planverfassers möglich sein. Dies beinhaltet sowohl für die Bauherren als auch für die Behörden eine Erleichterung. Die Einhaltung der Vorgaben wird frühzeitig bestätigt und entsprechend überwacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

Zu Absatz 6

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

8. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG , Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

17. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG In Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d ist in § 19 Absatz 3 Satz 1 die Angabe 1. Juli 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 zu ersetzen.

18. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

19. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 712/09

... ") ausgezeichnet sind. Kachelofen werden auf Grund der optimalen Abbrandbedingungen ebenfalls die geforderten Nachweise erbringen können. Nach Verbandsinformationen, kann davon ausgegangen werden, dass rund 4,25 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen den Nachweis führen können. Die Kosten für den Betreiber werden bei der Nachweisführung über eine Herstellerbescheinigung vernachlässigbar sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 59/1/09

... Bestehende landesrechtliche Verfahrensregelungen zur Nachweisführung bleiben unberührt. Durch Landesrecht können abweichende Verfahrensregelungen zur geeigneten Nachweisführung getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/09




2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 1. Halbsatz und § 3 Absatz 3 1. Halbsatz KiSchZusG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KiSchZusG

4. Zu Artikel 1 § 3 KiSchZusG

5. Zu Artikel 1a - neu - § 20e - neu -, Inhaltsübersicht SGB V

Artikel 1a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20e
Primäre Prävention durch regionale Netzwerke

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a Absatz 2 und 3 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 86c Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII


 
 
 


Drucksache 174/1/09

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, auf welche Weise öffentliche Stellen - insbesondere Behörden - in den Gesamtprozess der Akkreditierung und Nachweisführung einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/1/09




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

aa Praktikabilität

bb Verschiebung des verwaltungsverfahrensrechtlichen und prozessualen Gleichgewichts

cc Fehlende Auseinandersetzung mit den Konzeptionen zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt DLRL und zum Deutschland-Online-Projekt S.A.F.E.

dd Technische Fragen

ee Zustimmungsbedürftigkeit

2. Zur Einleitungsformel

3. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

4. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

10. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

19. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

21. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

22. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

23. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

24. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 173/09

... Die Änderung erleichtert die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung zur Nachweisführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 174/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, auf welche Weise öffentliche Stellen - insbesondere Behörden - in den Gesamtprozess der Akkreditierung und Nachweisführung einbezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/09 (Beschluss)




1. Zur Einleitungsformel

2. Zu Artikel 1 §§ 2 und 24 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

§ 2
Zuständige Behörde

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Bürgerportalgesetz

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 1 Bürgerportalgesetz

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Bürgerportalgesetz

7. Zu Artikel 1 § 8 Überschrift, Satz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

§ 8
Dokumentenablage

8. Zu Artikel 1 §§ 8, 25 Bürgerportalgesetz

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Bürgerportalgesetz

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Bürgerportalgesetz

11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 2 Bürgerportalgesetz

12. Zu Artikel 1 § 14 Bürgerportalgesetz

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 01 - neu - , Nummer 2, Absatz 1a - neu - Bürgerportalgesetz

14. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - Bürgerportalgesetz

15. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Nummer 3a - neu - Bürgerportalgesetz

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 und 2 Bürgerportalgesetz

17. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 3 Satz 2 - neu - , 3 - neu - Bürgerportalgesetz

18. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

19. Zu Artikel 1 § 25 Bürgerportalgesetz

20. Zu Artikel 1 Bürgerportalgesetz

21. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 7 Satz 3 und 4 VwZG , Nummer 2 § 5a Absatz 4 VwZG und Nummer 3 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 VwZG

22. Zu Artikel 3 Verwaltungszustellungsgesetz


 
 
 


Drucksache 833/09

... " des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (TSI-Lärm) für neue Schienenfahrzeuge entsprechen, ein Trassenpreisabschlag gewährt. Dieser beträgt pro Güterwagen 0,03 Euro und pro Lokomotive 0,30 Euro für jeden Kilometer, der von diesen Fahrzeugen planmäßig zurückgelegt wird, Der Abschlag wird von dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen auf Antrag dem die Trasse nutzenden Eisenbahnverkehrsunternehmen vergütet. Dieses leitet ihn nach Abzug der eigenen Verwaltungskosten an den Halter des Fahrzeugs weiter. Die Nachweisführung zu den Kennwerten und zu der Laufleistung obliegt dem Halter des Fahrzeugs. Die Höhe des Gesamterlöses des Betreibers der Schienenwege darf durch die Gewährung des Trassenpreisabschlags nicht verändert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

§ 21
Absatz 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 59/09 (Beschluss)

... Bestehende landesrechtliche Verfahrensregelungen zur Nachweisführung bleiben unberührt. Durch Landesrecht können abweichende Verfahrensregelungen zur geeigneten Nachweisführung getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/09 (Beschluss)




2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 1. Halbsatz und § 3 Absatz 3 1. Halbsatz KiSchZusG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu - KiSchZusG

4. Zu Artikel 1 § 3 KiSchZusG

5. Zu Artikel 1a - neu - § 20e - neu - und Inhaltsübersicht SGB V

Artikel 1a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20e
Primäre Prävention durch regionale Netzwerke

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a Absatz 2 und 3 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 72a Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - SGB VIII

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 86c Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 SGB VIII


 
 
 


Drucksache 361/08

... Es wird eine Informationspflicht neu eingeführt; dabei handelt es sich um die einmalige Eingabe des BVDV-Status eines Rindes durch die Untersuchungseinrichtung in die Rinderdatenbank. Pro Eingabe fallen im automatisierten Verfahren Kosten von ca. 4 bis 5 Cent an; bei jährlich etwa 4,8 Millionen zu untersuchenden Rindern fallen insoweit jährlich Kosten von etwa 216.000 Euro an. Eine schriftliche Nachweisführung wäre erheblich kostenintensiver.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:

§ 2
Impfungen

§ 3
Untersuchungen

§ 4
Verbringen von Rindern

§ 5
Schutzmaßregeln

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Übergangsregelungen

§ 8
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt

Abschnitt 1
BVDV-unverdächtiger Rinderbestand

Abschnitt 2
Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit

Anlage 2
(zu § 1, § 3, § 4 und § 5) Untersuchungsmethoden

1. Untersuchungen zum BVDV-Nachweis

1.1 Erregernachweis bei Tieren mit positivem oder unbekanntem BVDV-Antikörperbefund

1.2 Erregernachweis bei Tieren mit negativem BVDV-Antikörperbefund

2. Wiederholungsuntersuchung zum BVDV-Nachweis nach § 3 Abs. 4

3. Untersuchungen auf BVDV-Antikörper

3.1 Nachweismethoden für die Bestätigung der Antikörperfreiheit nach Nummer 1.2 oder für die Untersuchung einer Kontaktgruppe

3.2 Nachweismethoden für die diagnostische Stichprobe z.B. Jungtierfenster

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Kosten mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 513: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus


 
 
 


Drucksache 9/1/08

... Ziel dieser Änderung ist es, die Notwendigkeit einer Befreiung auf die so genannten Härtefälle zu beschränken und somit die Zahl der behördlichen Antragsverfahren zu reduzieren. Die technische Unmöglichkeit soll vielmehr durch die Bescheinigung eines Sachkundigen bestätigt werden. Die behördliche Kontrolle erfolgt über die Nachweisführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/1/08




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 5 Abs. 1 Satz 2

11. Zu § 5 Abs. 2 und 3 Satz 2

12. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

13. Zu § 6 Satz 2

14. Zu § 6 Satz 2

15. Zu § 6 Satz 2

16. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

17. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

18. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

19. Zu § 9

§ 9
Ausnahmen und Befreiungen

20. Zu § 9 Nr. 1 und 2

Zu § 9

21. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -*

22. Zu §§ 10 und 11

23. Zu § 10

§ 10
Nachweise

24. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2

25. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und Abs. 6 Satz 1*

26. Zu § 11

§ 11
Überwachung

27. Zu § 11 Überschrift, Absatz 1 und 1a - neu -

§ 11
Überwachung

28. Zu § 12

29. Zu § 15 Satz 1

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu § 15

31. Zu § 16

32. Zu § 16

33. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

34. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1a - neu -In § 17 Abs. 1 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen:

35. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1*

36. Zu § 19 Abs. 2 Satz 1*

Zu § 19a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

39. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Anlage Nr. II.2

43. Zu der Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

44. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

45. Zur Anlage Nr. V.2

46. Zum Gesetzentwurf allgemein

48. Zum Gesetzentwurf allgemein

49. Zum Gesetzentwurf allgemein

50. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 148/08

... - und Abfallgesetzes in Verbindung mit der Nachweisverordnung verwiesen. Soweit die Nachweisverordnung nach Ihrem Inkrafttreten am 1. April 2010 Besonderheiten für die elektronische Nachweisführung regelt, wird auch hierauf verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre

§ 4
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten

§ 6
Zertifizierung von Betrieben

§ 7
Kennzeichnung in deutscher Sprache

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Übergangsvorschrift

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Nummer II. stellt Anforderungen an die Nachweisführung. Der Anlagenbetreiber muss danach jährlich durch eine Bescheinigung einer Umweltgutachterin oder eines Umweltgutachters nachweisen, dass es sich um KWK-Strom im Sinne des KWKG handelt. Bei serienmäßig hergestellten Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 Megawatt ist die Vorlage der Herstellerunterlagen ausreichend, aus denen sich Leistung und Stromkennzahl ergibt. Dieses Verfahren und die Größenbegrenzung entsprechen § 3 Abs. 3 Satz 1 KWKG. Für größere Anlagen muss der Nachweis den Anforderungen des Arbeitsblattes FW 308 entsprechen. Das Erfordernis einer sinnvollen Wärmenutzung nach Nummer I. 2. oder 3. ist bei Geltendmachung des Anspruchs durch ein Umweltgutachter-Gutachten nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 562/1/08

... b) die Nachweisführung durch eine Bescheinigung geeigneter Stellen, Fachvereinigungen oder Sachverständige.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/1/08




1. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 3b
Abweichende Landesregelungen

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 7 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1a - neu - EnEG , Nr. 4 § 7a EnEG und Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 1 Nr. 3 EnEG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, Buchstabe c - neu - , Nr. 2 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 11 und 12, Nr. 13 - neu - , § 24 Abs. 1 Satz 1 SchfG

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes


 
 
 


Drucksache 550/1/08

... Aufgrund der vorgesehenen eindeutigen Regelung über die Verpflichtung zur Nachweisführung (Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe d d.E.) besteht entgegen der Begründung kein zusätzliches Klarstellungserfordernis. Stattdessen ist bei einem parallel zum Passregister zu führenden Nachweis über die erteilten Ermächtigungen unbestimmt zu welchem Verwendungszweck und für welche Dauer dieser Nachweis vorzuhalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/08




1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG

11. Zu Artikel 1 § 15 PAG

§ 15
Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden

12. Zu Artikel 1 § 17 Satz 4 - neu - PAG :

13. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG

14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG

18.* Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 § 22a Abs. 2 Satz 1 PassG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

19. *Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 Buchstabe b - neu - § 22a Abs. 2 Satz 2 PassG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

20*. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 2 PAG

21. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG

22. Zu Artikel 1 § 35 PAG


 
 
 


Drucksache 550/08 (Beschluss)

... Aufgrund der vorgesehenen eindeutigen Regelung über die Verpflichtung zur Nachweisführung (Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe d d.E.) besteht entgegen der Begründung kein zusätzliches Klarstellungserfordernis. Stattdessen ist bei einem parallel zum Passregister zu führenden Nachweis über die erteilten Ermächtigungen unbestimmt zu welchem Verwendungszweck und für welche Dauer dieser Nachweis vorzuhalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG

11. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG

12. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG

16. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG

18. Zu Artikel 1 § 35 PAG


 
 
 


Drucksache 9/08

... Die Regelung stellt insofern eine Erleichterung der Nachweisführung dar. Unberührt bleibt die Möglichkeit jedes Einzelnen, die Pflichterfüllung individuell, d.h. über die Höhe seines alleinigen Anteils, nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 9/08 (Beschluss)

... Ziel dieser Änderung ist es, die Notwendigkeit einer Befreiung auf die so genannten Härtefälle zu beschränken und somit die Zahl der behördlichen Antragsverfahren zu reduzieren. Die technische Unmöglichkeit soll vielmehr durch die Bescheinigung eines Sachkundigen bestätigt werden. Die behördliche Kontrolle erfolgt über die Nachweisführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 6 - neu -

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 7 - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 3

§ 3
Nutzungspflicht

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

8. Zu § 6 Satz 2

9. Zu § 7 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe b

10. Zu § 7 Nr. 3 Buchstabe c - neu -In § 7 Nr. 3 Buchstabe b ist nach dem Wort Gesetz das Wort oder einzufügen und nach Buchstabe b folgender Buchstabe c anzufügen:

11. Zu § 7 Nr. 4 - neu -

12. Zu § 9 Nr. 1 und 2

13. Zu § 9 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 - neu -In § 9 Nr. 2 ist dem Buchstaben b folgender Satz anzufügen:

14. Zu § 10

§ 10
Nachweise

15. Zu § 11

§ 11
Überwachung

16. Zu § 12

17. Zu § 15 Satz 1

18. Zu § 16

19. Zu § 17 Abs. 1 Nr. 1

20. Zu § 19 Abs. 1 und 2 Satz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu § 19a - neu - Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

22. Zu § 20 Satz 2 - neu -Dem § 20 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage Nr. II.2

24. Zu Anlage Nr. III.1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb

25. Zu Anlage Nr. III.1 Satz 2 - neu -Der Anlage Nr. III.1 ist folgender Satz anzufügen:

26. Zu Anlage Nr. IV. Satz 3 - neu -In der Anlage ist der Nummer IV. folgender Satz anzufügen:

27. Zu Anlage Nr. V.2

28. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe e


 
 
 


Drucksache 562/08 (Beschluss)

... b) die Nachweisführung durch eine Bescheinigung geeigneter Stellen, Fachvereinigungen oder Sachverständige.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 7 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1a - neu - EnEG , Nr. 4 § 7a EnEG und Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 1 Nr. 3 EnEG

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, Buchstabe c - neu - , Nr. 2 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 11 und 12, Nr. 13 - neu - , § 24 Abs. 1 Satz 1 SchfG

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes


 
 
 


Drucksache 713/08

... Neben der vom Gesetz vorgesehenen Angabe des Familienstandes des Verstorbenen soll – wie im bisherigen Recht – bei Bestehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Sterbefalls auch der Name des Ehegatten oder Lebenspartners eingetragen werden. Gleiches soll gelten, wenn der Verstorbene verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte und die Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits durch Tod aufgelöst war. Dies erleichtert den Hinterbliebenen insbesondere im Nachlassverfahren die Nachweisführung. Angaben über einen früheren Ehegatten sind dagegen nicht einzutragen, wenn die frühere Ehe geschieden oder aufgehoben wurde Gleiches gilt für eine frühere Lebenspartnerschaft, die aufgehoben wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Standesamt

§ 2
Übersetzung in die deutsche Sprache

§ 3
Behinderung, Verweigerung der Unterschrift

§ 4
Rückgabe von Urkunden

§ 5
Prüfungspflicht

§ 6
Anzeige eines Personenstandsfalls

§ 7
Zurückstellen der Beurkundung

§ 8
Prüfung der Staatsangehörigkeit

Kapitel 2
Personenstandsregister

Abschnitt 1
Betrieb elektronischer Personenstandsregister

§ 9
Personenstandsregister, Registerinhalt

§ 10
Anforderungen an den Betrieb von Personenstandsregistern und Sicherungsregistern

§ 11
Anforderungen an die Datenverarbeitungsverfahren

§ 12
Herstellererklärung

§ 13
Betriebs- und Sicherheitskonzept, Datenverarbeitungssysteme

§ 14
Berechtigungskonzept

Abschnitt 2
Führung der Personenstandsregister

§ 15
Personenstandsregister

§ 16
Haupteintrag

§ 17
Folgebeurkundungen

§ 18
Hinweise

§ 19
Aufbau und Gestaltung der Registereinträge

§ 20
Sicherungsregister

§ 21
Abschluss der Personenstandsregister

§ 22
Sammelakten

§ 23
Namensangabe

§ 24
Neubeurkundung nach Verlust eines Personenstandsregisters

§ 25
Übergabe der Register und Sammelakten an Archive

§ 26
Suchverzeichnisse

§ 27
Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin

Kapitel 3
Eheschließung

§ 28
Anmeldung

§ 29
Eheschließung

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

§ 30
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

Kapitel 5
Geburt

§ 31
Lebendgeburt, Totgeburt, Fehlgeburt

§ 32
Geburten in Fahrzeugen

§ 33
Nachweise bei Anzeige der Geburt

§ 34
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

§ 35
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 36
Fortführung des Geburtenregisters

Kapitel 6
Sterbefall

§ 37
Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken und Gewässern

§ 38
Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls

§ 39
Weitere Angaben zum Familienstand des Verstorbenen

§ 40
Besonderheiten bei der Beurkundung

§ 41
Sammlung der Beschlüsse über Todeserklärungen

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

§ 42
Testamentsverzeichnis

§ 43
Sterbefälle in ehemaligen deutschen Konzentrationslagern

§ 44
Sterbefälle von Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

§ 45
Angleichung von Namen

§ 46
Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Kapitel 8
Berichtigungen

§ 47
Berichtigungen

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Abschnitt 1
Personenstandsurkunden

§ 48
Personenstandsurkunden

§ 49
Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

§ 50
Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 51
Mehrsprachiges Ehefähigkeitszeugnis

§ 52
Internationales Stammbuch der Familie

Abschnitt 2
Benutzung der Personenstandsregister

§ 53
Benutzung durch Personen

§ 54
Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 55
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

Abschnitt 3
Mitteilungen

§ 56
Mitteilungen an das Standesamt

§ 57
Mitteilungen bei Beurkundung im Geburtenregister

§ 58
Mitteilungen bei Beurkundung im Eheregister

§ 59
Mitteilungen bei Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister

§ 60
Mitteilungen bei Beurkundung im Sterberegister

§ 61
Mitteilungen für statistische Zwecke

§ 62
Besonderheiten bei Mitteilungen

§ 63
Datenübermittlung

§ 64
Abrufverfahren

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65
Übergangsbeurkundungen

§ 66
Fortführung von Altregistern

§ 67
Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag

§ 68
Fortführung des Heiratseintrags

§ 69
Übernahme in elektronische Personenstandsregister

§ 70
Personenstandsurkunden aus Altregistern und Übergangsbeurkundungen

§ 71
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Konsularregister

§ 72
Besondere Aufgaben des Standesamts I in Berlin

§ 73
Personenstandsbücher aus Grenzgebieten

§ 74
Personenstandsbücher des ehemaligen Standesamts I in Berlin (Ost)

§ 75
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Datenfelder in den Personenstandsregistern

Allgemeine Registerangaben für alle Register

3 Geburtenregister

3 Eheregister

3 Lebenspartnerschaftsregister

3 Sterberegister

Anlage n
2-12

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Verordnung

II. Schwerpunkte der Verordnung

1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen

2. Elektronisches Beurkundungsverfahren

a Datenformat

b Signaturanwendung

c Sicherheitsanforderungen

d Aufbau und Inhalt der Register

e Datenaustausch

f Altdatenerfassung

3. Zuständigkeit

4. Finanzielle Auswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Kapitel 2
Personenstandsregister

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Kapitel 3
Eheschließung

Zu § 28

Zu § 29

Kapitel 4
Lebenspartnerschaft

Zu § 30

Kapitel 5
Geburt

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Kapitel 6
Sterbefall

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Kapitel 7
Besondere Beurkundungs- und Registervorschriften

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Kapitel 8
Berichtigungen

Zu § 47

Kapitel 9
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Kapitel 10
Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 609: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


 
 
 


Drucksache 434/07

... Die Aufzählung der Einrichtungen, in denen lückenlose Nachweisführung von Bestand und Verbleib von Betäubungsmitteln zu erfolgen hat, wurde um Einrichtungen mit diamorphingestützter Substitution erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit

2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 9

Zu Nummer n

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 434/07 (Beschluss)

... Die Aufzählung der Einrichtungen, in denen lückenlose Nachweisführung von Bestand und Verbleib von Betäubungsmitteln zu erfolgen hat, wurde um Einrichtungen mit diamorphingestützter Substitution erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

1. Herstellung der Verschreibungsfähigkeit

2. Modalitäten der Substitution mit Diamorphin

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 8/1/07

... " Nachweisführung anzulegen, um ihren Nachweisverpflichtungen nachzukommen. Dies würde einen nicht zumutbaren zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 2 Nr. 1a FPersG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 1 FPersG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 4 Abs. 3 Satz 6 FPersG

Zu Artikel 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 4 Abs. 3 Satz 8 FPersG

11. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee1 - neu - § 4 Abs. 3 Satz 9 FPersG *

13. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 4c Abs. 2 Satz 1 FPersG

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f FPersG , Doppelbuchstabe dd § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben g bis j FPersG , Doppelbuchstabe ee § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g FPersG , Doppelbuchstabe ff § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h FPersG

16. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1 Nr. 2 FPersG

17. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 1a - neu - FPersG

18. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 2 Nr. 1 FPersG

19. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 8a Abs. 4 - neu - FPersG

20. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - § 9 Abs. 1 und 3 - neu - FPersG


 
 
 


Drucksache 800/07

... 2 Die geschätzte Fallzahl ergibt sich aus der Zahl der bestehenden branchenbezogenen Selbstentsorgerlösungen, ergänzt um einen Aufschlag, der ggf. weitere Lösungen berücksichtigt. Der mit den vorgesehenen Genehmigungen verbundene Aufwand ist noch nicht bekannt. Er wurde in Abstimmung mit Landesbehörden und mit dem Statistischen Bundesamt entsprechend dem Aufwand für die Mengenstromnachweise (vgl. § 6 Abs. 1 und 2 der bisher geltenden Regelung) eingeschätzt, da die erforderlichen vorab zu erbringenden Nachweise mit den Nachweisen vergleichbar sind, die im Rahmen der Ex-post-Nachweisführung über die erfassten und verwerteten Mengen zu erbringen sind. Jedoch entfallen im Genehmigungsverfahren die Entgelte für externe Sachverständige. Es ergibt sich ein Betrag von 45300 € im Einzelfall. Diese Kosten fallen für jeden Antragsteller nur einmalig im Jahr der Antragstellung an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 117/1/07

... Mit der Neufassung des § 63 Abs. 3 AO wird die Nachweisführung zur tatsächlichen Geschäftsführung in der Weise konkretisiert, dass sowohl für die steuerbegünstigten Körperschaften als auch für die Finanzverwaltung die Art und Weise der Nachweisführung verbindlich geregelt wird. Eine Ausweitung der Aufzeichungs-, Nachweis- oder Erklärungspflichten gegenüber der bisherigen Rechtslage ist hiermit nicht verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b, 4 und 5 §§ 34h und 39a EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 12a - neu - und Nummer 26 Satz 1 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG

Zu § 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG Artikel 1 Nr. 2 ist wie folgt zu fassen:

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26a - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG *

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a und b § 10b Abs. 1 und 1a EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Abs. 5 GewStG Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 AO

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Nr. 5 Satz 1 GewStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 10b Abs. 1 nach Satz 2 EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 nach Satz 2 KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Nr. 5 nach Satz 5 GewStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 34h Satz 3 - neu - EStG

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 3 § 48 EStDV

15. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 50 Abs. 2 Satz 1 EStDV

16. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3a - neu -, 3b - neu - KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Nr. 5 Satz 3 GewStG

17. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 13 Abs. 5 Satz 2 - neu - KStG

18. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO

19. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO

20. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO

21. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu - § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO

22. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - § 63 Abs. 3 AO

23. Zu Artikel 5 Nr. 4 und 5 § 64 Abs. 3 und § 67a Abs. 1 AO Artikel 7 § 23a Abs. 2 UStG

24. Zu Artikel 5 Nr. 4 und 5 § 64 Abs. 3 und § 67a Abs. 1 AO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 529/07

... (Ermittlung der Lasten nach DIN 25008 (Stand: 2005-10))2). Bei Erhöhung und Verringerung des Fahrzeuggesamtgewichtes sind die sich hierdurch ergebenden Nachweisführungen gegenüber der Sicherheitsbehörde erforderlich (z.B. Nachweis der Fahrsicherheit, Festigkeitsnachweise, bremstechnische Nachweise, Auswirkungen auf Tankbeanspruchungen bei Kesselwagen). Können diese Nachweise nicht geführt werden, ist stets eine erneute Inbetriebnahmegenehmigung erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/07




Artikel 1
Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - TEIV)

Erster Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Erfüllung der grundlegenden Anforderungen

§ 4
Technische Spezifikationen für die lnteroperabiliät

Zweiter Teil

§ 5
Ausnahmen von der Anwendung von Technischen Spezifikationen

§ 6
Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen

§ 7
Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge einer zugelassenen Bauart

§ 8
Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung

§ 9
Umfangreiche Umrüstung und Erneuerung von strukturellen Teilsystemen

Dritter Teil

§ 10
Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten

§ 11
Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen

Vierter Teil

§ 12
Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen

§ 13
Mitwirkungspflichten

§ 14
Aufbewahrungspflichten

Fünfter Teil

§ 15
Aufgaben der benannten Stellen

§ 16
Unterauftragsvergabe

§ 17
Sonstige Pflichten der benannten Stellen

§ 18
Übertragungsverfahren für benannte Stellen

§ 19
Rücknahme, Widerruf

Sechster Teil

§ 20
Inhalt des Fahrzeugeinstellungsregisters

§ 21
Zugang zum Fahrzeugeinstellungsregister

Siebter Teil

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1
(zu § 1)

Anlage 2
(zu § 4) Umsetzung von Entscheidungen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

Anlage 3
(zu § 9 Abs. 3)

A. Teilsystem Infrastruktur

B. Teilsystem Energie

C. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung:

D. Teilsystem Fahrzeuge:

Artikel 2
Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems (Eisenbahn-Sicherheitsverordnung - ESiV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sicherheitsvorschriften

§ 4
Beantragung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen

§ 5
Unterrichtungspflichten

§ 6
Sicherheitsbericht

§ 7
Jahresbericht

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordung - EUV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Untersuchungs- und Meldepflicht

§ 3
Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, der Agentur und den Ländern

§ 4
Maßnahmen an der Unfallstelle

§ 5
Untersuchungsbericht

§ 6
Sicherheitsempfehlungen

§ 7
Jahresbericht

§ 8
Aufbewahrungsfristen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung

Artikel 5
Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 816/07

... Diese Bestimmung ermöglicht weitere Freigaben, die über die in § 1 enthaltenen Beschränkungen der Verbotsausnahmen hinausgehen. Dem Luftfahrzeughalter ist die Möglichkeit eröffnet, nach entsprechender Nachweisführung auch sendende Technologien an Bord seiner Luftfahrzeuge zuzulassen. In der geltenden Verordnung ist diese Möglichkeit der Freigabe noch an eine Notwendigkeit im Zusammenhang mit der Transportdurchführung gebunden. Mit Einführung neuer drahtloser Technologien (z.B. Wireless LAN an Bord von Verkehrsflugzeugen) wird diese Kopplung fallengelassen; nunmehr reicht es aus, dass seitens des Luftfahrzeugherstellers oder eines Entwicklungsbetriebs, der über ausreichende Sachkenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Verträglichkeit verfügt, ein qualifizierter Nachweis dahingehend geführt wird, dass Bordsysteme nicht durch derartige sendende Geräte beeinflusst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Verbotsausnahmen gemäß § 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes

§ 2
Weitergehende Freistellungen

§ 3
Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

§ 4
Hinweispflicht

§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen


 
 
 


Drucksache 800/1/07

... " wegen). Zu den materiellen Voraussetzungen der Ausnahme gehört neben der Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten sowohl die formale Vorlage der Sachverständigenbescheinigung als auch die Nachweisführung der materiellen Anforderungen in Nummern 1 und 2. Anordnungen nach § 21

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *

Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3

24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *

25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2

26. Zu Artikel 4 Satz 1


 
 
 


Drucksache 838/4/07

... Das lückenlose – übersichtliche – Erfassen der aktuellen Waffenbestände der Waffenhändler ist für die Nachverfolgung der Waffen erforderlich und nur dann effektiv möglich, wenn auch Reparatur-, Verwahr- und Kommissionswaffen im Waffenhandelsbuch geführt werden. Die in der Gesetzesbegründung erwähnte formlose Nachweisführung durch Sammeln von Quittungen, mit denen der Herkunfts- und Verbleibsnachweis unbürokratisch geführt werden könne, erschwert in der Praxis die Nachverfolgung und Kontrolle des rechtmäßigen Waffenbesitzes. Nur eine förmliche Buchführung für diese Waffen setzt Waffenbehörden bei Überprüfungen von Waffenhändlern in die Lage, Unregelmäßigkeiten im Geschäftsverkehr sofort zu erkennen und dagegen einzuschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/4/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 800/07 (Beschluss)

... " wegen). Zu den materiellen Voraussetzungen der Ausnahme gehört neben der Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungspflichten sowohl die formale Vorlage der Sachverständigenbescheinigung als auch die Nachweisführung der materiellen Anforderungen in Nummern 1 und 2. Anordnungen nach § 21

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2

16. Zu Artikel 4 Satz 1

B Entschließung


 
 
 


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Suchbeispiele:


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