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0636/04
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0995/1/04
0372/04B
0668/04
0886/04B
0105/04
0702/04
0886/04
0725/04
0888/04
0546/03
0722/03B
0450/03
0831/03
0715/03
Drucksache 68/1/16

... - die Möglichkeit geprüft wird, Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern, deren Verfahren beschleunigt bearbeitet werden und deren Rechtsschutzmöglichkeiten eingeschränkt sind, kostenlose Rechtsberatung durch unabhängige Stellen gewährt wird; sowohl in der Schweiz als auch in den Niederlanden wird dies für beschleunigte Verfahren mit großem Erfolg praktiziert. 16. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in Bezug auf die Maghreb-Staaten, eine Verbesserung der Lebenssituation der Menschen und eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen dadurch zu bewirken, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 233/16

... In Folge der gesetzlichen Zuweisung der Aufgaben einer Cannabisagentur an das BfArM ist dort mit einem höheren Personal- und Sachkostenbedarf zu rechnen, da die durch dieses Gesetz bewirkte Herstellung der Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit weiterer Cannabisarzneimittel zu einem steigenden Bedarf an Cannabisblüten und Cannabisextrakten zur medizinischen Anwendung in Deutschland führen wird, der vom BfArM in seiner Funktion als Cannabisagentur gedeckt werden soll. Allerdings lässt sich der Personal- und Sachkostenbedarf nicht genau beziffern. Gleichwohl können hier Näherungsangaben mit Blick auf die Niederlande gewonnen werden. In den Niederlanden ist der medizinische Gebrauch von Cannabis seit 2003 erlaubt. Dort ist das staatliche Büro zum medizinischen Gebrauch von Cannabis (BMC) die staatliche Stelle im Sinne des EinheitsÜbereinkommens von 1961 über Suchtstoffe. Es beschäftigt insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemäß Artikel 23 in Verbindung mit Artikel 28 des EinheitsÜbereinkommens von 1961 über Suchtstoffe muss eine solche staatliche Stelle die geernteten Mengen von Cannabis aufkaufen und in Besitz nehmen. Damit verbundene Aufgaben sind insbesondere die Ausschreibung des Bedarfs, die Kontrolle des Cannabisanbaus, Qualitätsprüfungen, Organisation der Belieferung von Großhändlern und Apotheken, Einrichtung einer effektiven und kontrollierten Verteilungsstruktur, Verhinderung der Nutzung von Cannabis für unerlaubte Zwecke, Sicherstellung der konstanten Verfügbarkeit sowie die Überwachung und Lizenzierung aller Firmen in der Produktions-, Verpackungs- und Verteilungskette. Legt man diese Aufgaben der staatlichen Stelle zugrunde, die im Wesentlichen künftig auch dem BfArM obliegen, ist von einem Bedarf beim BfArM von voraussichtlich fünf zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszugehen, die durch die in § 19 Absatz 2a Satz 4 eingeräumte Möglichkeit refinanziert werden sollen. Der tatsächliche Bedarf kann allerdings variieren und hängt von der Nachfrage, den weiterhin bestehenden Importmöglichkeiten und dem zur Deckung des Bedarfs darüber hinausgehenden Erfordernis eines Anbaus in Deutschland ab. Da dieser derzeit nicht genau bezifferbar ist, wird über Personal- und Sachausgaben sowie Stellen in zukünftigen Haushaltsverhandlungen zu beraten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Gemeinden

c Gesetzliche Krankenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Bund

b Länder

c Gesetzliche Krankenversicherung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 31
Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.

Artikel 5
Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder

c GKV

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

a Bund

b Länder

c GKV

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 678/16

... Die Auswirkungen der Fiskalpolitik auf die Wirtschaftstätigkeit und ihre Spillover-Effekte auf die Länder des Euro-Währungsgebiets ist Gegenstand einer lebhaften Debatte und angesichts der aktuellen Diskussion um die angemessene Wirtschaftspolitik für den Euroraum von besonderer Aktualität. Mit dem von den Kommissionsdienststellen verwendeten Modell Quest kann der Effekt einer fiskalischen Lockerung in Überschussländern auf die Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets bewertet werden (siehe In 't Veld 2016). Bei den Simulationen werden insbesondere schuldenfinanzierte Erhöhungen der öffentlichen Investitionen in Deutschland und den Niederlanden in den Blick genommen. Bei der Analyse wird angenommen, dass die Geldpolitik im Euroraum seit zwei Jahren an der Nullzinsgrenze operiert. Dies stimmt mit der Prognose der Europäischen Kommission überein, wonach die Inflation im Euroraum auch 2017-2018 niedrig und unter dem Ziel bleiben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/16




Mitteilung

1. Einführung

Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet

2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS

3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE

4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS

5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND

6. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET

Anhang 1
Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets

Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017

Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002

Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016

Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP

Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften

Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP

Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP

Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %

Anhang 2
Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2


 
 
 


Drucksache 340/16

... von großer Bedeutung für die Automobilindustrie, um auf dem Gebiet der Elektrofahrzeuge international führend und Leitanbieter zu bleiben. Die deutschen exportabhängigen Hersteller benötigen einen funktionierenden Heimatmarkt, um international nennenswerte Erfolge mit Elektrofahrzeugen erzielen zu können. Um die Zielgröße von einer Million Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 zu erreichen, bedarf es, wie die Erfahrungen anderer Länder wie Norwegen (Anteil der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen über 22 %) oder den Niederlanden (Anteil Elektrofahrzeuge über 7 %) zeigen, vor allem einer gut ausgebauten Ladeinfrastruktur (vgl. zu den Anteilen von Elektrofahrzeugen an Neuzulassungen: Verband der Automobilindustrie, Präsentation "Elektromobilität - Internationaler Überblick", Januar 2016, S. 4). Dabei muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht nur im öffentlichen Raum erfolgen, sondern zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung ist es erforderlich, dass auch private Kfz-Stellplätze mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/16




A. Problem und Ziel

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

B. Lösung

I. Förderung der Barrierefreiheit

II. Förderung der Elektromobilität

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 554b
Elektromobilität

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

II. Wesentlicher Inhalt

1. Förderung der Barrierefreiheit

2. Förderung der Elektromobilität

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

1. Regelungen zur Förderung der Barrierefreiheit

2. Regelungen zur Förderung der Elektromobilität

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Auswirkungen des Gesetzgebungsentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 435/16

... Eine Verzögerung des Umstellprozesses auf Grund ungeklärter gesetzlicher Grundlagen, Rechtsunsicherheit bezüglich der mit der Umstellung verbundenen Kosten und Zutrittsrechten zu Netzanschlüssen und Verbrauchsgeräten würde den gesamten Prozess um Jahre verschieben. Damit wäre die Versorgungssicherheit der Endkunden gefährdet, weil die L-Gas-Mengen nicht ausreichen und H-Gas oder eine andere Bezugsalternative nicht zur Verfügung stehen. Die aktuellen Entwicklungen einer Begrenzung der L-Gas- Produktion in den Niederlanden infolge der Erdbeben-Aktivität in Fördergebieten unterstreichen die dringende Notwendigkeit, die deutschen mit L-Gas versorgten Gebiete sukzessive auf H-Gas umzustellen. Die Gesetzesänderungen sind daher notwendige Anpassungen, die einen kosteneffizienten, transparenten und reibungslosen Umstellprozess gewährleisten und damit die Versorgungssicherheit aller Netzkunden in Deutschland dauerhaft erhöhen sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:NKR-Nr. 3803: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 78/16

... Als zuletzt dazu gekommenes EU-Land verbieten die Niederlanden seit dem 15. September 2015 eine Vielzahl von Säugetieren im Zirkusbetrieb.



Drucksache 75/16

... Europaweit wird ein Anstieg von Carbapenemresistenten Erregern beobachtet. Bislang sind diese Erreger in Deutschland nicht weit verbreitet, werden aber auf Grund zunehmender Reisetätigkeit aus anderen Ländern eingeschleppt. Ausbrüche in Deutschland und den Niederlanden zeigen das große Ausbreitungspotential der Erreger insbesondere bei empfindlichen Patientengruppen wie z.B. Transplantationspatientinnen und -patienten und Intensivpatientinnen und -patienten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anpassung der Meldepflicht in Bezug auf namentlich meldepflichtige Krankheiten

§ 2
Anpassung der Meldepflicht in Bezug auf namentlich meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt

III. Verordnungsermächtigung

IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

X. Befristung; Evaluation

XI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3199: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz in der epidemischen Lage

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4 Länder/Kommunen


 
 
 


Drucksache 495/16

... Im Übrigen zeigt ein Blick in andere Staaten, dass eine Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Vergleichbares für militärisches Personal durchaus nicht unüblich ist. So werden z.B. in der Schweiz Personensicherheitsüberprüfungen bei "Stellungspflichtigen" und Angehörigen der Armee durchgeführt, um die Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffen und die Beurteilung des Gewaltpotenzials zu ermöglichen. In Großbritannien werden Wachpersonal und Soldatinnen und Soldaten vor Eintritt in die Streitkräfte einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen. Auch in den Niederlanden werden künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Streitkräfte sicherheitsüberprüft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 2
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3713: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

4 Evaluation

Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 127/16

... Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Artikel IV

Artikel V

Artikel VI

Artikel VII

Artikel VIII

Artikel IX

Artikel X

Artikel XI

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel I Zu Artikel II Zu Artikel III Zu Artikel IV Zu Artikel V Zu Artikel VI Zu Artikel VII Zu Artikel VIII Zu Artikel IX Zu Artikel X Zu Artikel XI

 
 
 


Drucksache 440/16

... Die Bevollmächtigten der Republik Albanien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Zypern, der Republik Kroatien, des Königreichs Dänemark, des Königreichs Spanien, der Republik Finnland, der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Hellenischen Republik, der Republik Ungarn, Irlands, der Italienischen Republik, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, des Großherzogtums Luxemburg, der Republik Malta, der Republik Moldau, des Fürstentums Monaco, des Königreichs Norwegen, des Königreichs der Niederlande, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Slowakischen Republik, der Republik Slowenien, des Königreichs Schweden, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Tschechischen Republik, der Republik Türkei und der Europäischen Gemeinschaft, die am 8. Oktober 2002 in Brüssel zusammengetreten sind,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung

II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE

III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls

Protokoll
über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 24/15

... Die §§ 84 bis 85f, 84l bis 84n sind im Verhältnis zum Königreich der Niederlande, zur Republik Lettland, zur Republik Litauen, zur Republik Polen, zu Irland und zu Malta nicht anzuwenden, wenn das Erkenntnis, das der Vollstreckung der freiheitsentziehenden Sanktion zugrunde liegt, vor dem 5. Dezember 2011 ergangen ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 54a
Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen

§ 71
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Abschnitt 1
Freiheitsentziehende Sanktionen

Unterabschnitt 1
Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

§ 84
Grundsatz

§ 84a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 84b
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 84c
Unterlagen

§ 84d
Bewilligungshindernisse

§ 84e
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 84f
Gerichtliches Verfahren

§ 84g
Gerichtliche Entscheidung

§ 84h
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 84i
Spezialität

§ 84j
Sicherung der Vollstreckung

§ 84k
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 84l
Durchbeförderung zur Vollstreckung

§ 84m
Durchbeförderungsverfahren

§ 84n
Durchbeförderung auf dem Luftweg

Unterabschnitt 2
Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 85
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 85a
Gerichtliches Verfahren

§ 85b
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person

§ 85c
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde

§ 85d
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 85e
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 85f
Sicherung der weiteren Vollstreckung

Abschnitt 4
Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen

Unterabschnitt 1
Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

§ 90a
Grundsatz

§ 90b
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 90c
Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 90d
Unterlagen

§ 90e
Bewilligungshindernisse

§ 90f
Vorläufige Bewilligungsentscheidung

§ 90g
Gerichtliches Verfahren

§ 90h
Gerichtliche Entscheidung

§ 90i
Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung

§ 90j
Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung

§ 90k
Überwachung der verurteilten Person

Unterabschnitt 2
Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 90l
Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung

§ 90m
Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person

§ 90n
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98b
Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen

III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht

1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland

a Formelle und materielle Voraussetzungen

b Verfahren

2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe

3. Notwendige Änderungen im IRG

4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland

5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat

2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung

I. Entstehungsgeschichte

II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Im Einzelnen

III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen

IV. Notwendige Änderungen im IRG

1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland

2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen

4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Im Einzelnen:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 84

Zu § 84a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84c

Zu Absatz 2

Zu § 84d

Zu § 84e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 84h

Zu § 84i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84j

Zu § 84k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 84n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 85a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 85c

Zu § 85d

Zu § 85e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 85f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu § 90a

Zu § 90b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 90d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 90f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 90i

Zu § 90j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 90k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 90m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu § 90n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

a. Regelungsinhalt

b. Erfüllungsaufwand

Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen

5 Informationspflichten


 
 
 


Drucksache 21/15

... Im Zusammenhang mit dem dschihadistischen Terrorismus halten sich nach Angaben der Europäischen Union von den rund 10.000 ausländischen Kämpfern mehr als 3.000 radikale Islamisten aus Europa in der Krisenregion Syrien/Irak auf. Der Großteil der ausländischen Kämpfer stammt aus arabischen Staaten wie dem Irak, Libyen oder Tunesien. Europäische Kämpfer stammen insbesondere aus Frankreich, Deutschland, Belgien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Schweden und dem Westbalkan.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personalausweisgesetzes

§ 6a
Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis

Artikel 2
Änderung des Passgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung


 
 
 


Drucksache 440/15 (Beschluss)

... "Im Rahmen unseres seit 2012 laufenden Projekts mit Kabel Deutschland wurden die Public-WifiHotspots nicht für Urheberrechtsverletzungen genutzt. Es gab bei Kabel Deutschland in dieser Zeit keine IP-Adressabfragen wegen Urheberrechtsverletzungen (letzter Stand: 9. Februar 2015)." Auch aus anderen Staaten mit mehr öffentlichen WLAN-Zugangspunkten und ohne Störerhaftung wie zum Beispiel den Niederlanden ist nicht bekannt, dass öffentliche WLANHotspots ein gravierendes Problem bei Urheberrechtsverletzungen darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 TMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 4 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 1 und 2 TMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 62/1/15

... werden bereits wichtige Maßnahmen umgesetzt. Eine wirksame und effiziente Kontrolle des Anfalls, des Verbleibs und der ordnungsgemäßen Anwendung anfallender Nährstoffmengen ist auf eine gezielte Risikobewertung und die systematische und automatisierte Auswertung vorliegender Daten zu Flächen und Anzahl gehaltener Tiere angewiesen. Diese Daten liegen vor, sind aber im Rahmen der Kontrolle des Düngerechts nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Entsprechendes gilt für die Nutzung dieser Daten für Zwecke der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftung bzw. zur Beurteilung der wasserwirtschaftlichen Folgen des landwirtschaftlichen Handelns. Hierfür müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Beispiele aus Nachbarländern wie den Niederlanden zeigen, dass durch eine sinnvolle Nutzung vorhandener Daten die Überwachung in ihrer Wirksamkeit und Effizienz deutlich verbessert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/15




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zum Bereich Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 440/1/15

... "Im Rahmen unseres seit 2012 laufenden Projekts mit Kabel Deutschland wurden die Public-WifiHotspots nicht für Urheberrechtsverletzungen genutzt. Es gab bei Kabel Deutschland in dieser Zeit keine IP-Adressabfragen wegen Urheberrechtsverletzungen (letzter Stand: 9. Februar 2015)." Auch aus anderen Staaten mit mehr öffentlichen WLAN-Zugangspunkten und ohne Störerhaftung wie zum Beispiel den Niederlanden ist nicht bekannt, dass öffentliche WLANHotspots ein gravierendes Problem bei Urheberrechtsverletzungen darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/1/15




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 3 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8 Absatz 4 TMG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 10 Absatz 1 und 2 TMG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 2 TMG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - § 14 Absatz 2 TMG


 
 
 


Drucksache 169/1/14

... Die Abgabe der "Pille danach" in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung sollte daher auch in der Bundesrepublik Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen. Dies entspricht auch den Regelungen anderer Länder im Umgang mit Notfallkontrazeptiva. So steht unter anderem in Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz und Spanien Frauen die "Pille danach" ohne eine Verschreibungspflicht zur Verfügung. Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency -



Drucksache 583/14

... Auf der Ausgabenseite sollten produktive öffentliche Investitionen sowie die wachstumsfördernden Posten der derzeitigen Ausgaben Vorrang genießen, wobei rasche Entscheidungen über das von der Kommission vorgeschlagene Investitionsprogramm für Europa hierfür hilfreich sind. Die Sozialsysteme sollten dafür eingesetzt werden, Armut zu bekämpfen und soziale Inklusion zu fördern. Die Wirksamkeit bestehender Ausgabenprogramme bei der Erreichung ihrer Ziele sollte erhöht werden, indem Reformen und sonstige Maßnahmen, etwa Ausgabenüberprüfungen, eingeführt werden. In mindestens acht Mitgliedstaaten, nämlich im Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Frankreich, Italien, Irland, Dänemark, Spanien und Schweden, werden die Ausgaben derzeit in irgendeiner Form überprüft oder eine solche Überprüfung wurde vor kurzem vorgenommen. Ein breiterer Austausch der dabei gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen sollte Teil des Gesamtsystems zur wirtschaftspolitischen Steuerung sein.

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Drucksache 583/14




2 Einleitung

Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2

1. EIN INTEGRIERTES Konzept

Abbildung 1: Ein integriertes Konzept

2. INVESTITIONSFÖRDERUNG

Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas

Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR

Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden

Ein Investitionsprogramm für Europa

Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa

Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene

3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN

BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene

STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten

Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten

1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.

2. Rentenreform.

3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.

4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.

5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.

6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .

7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.

4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK

Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung

5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION

6. Schlussfolgerung

Anhang
Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 169/14 (Beschluss)

... Die Abgabe der "Pille danach" in Apotheken ohne ärztliche Verschreibung sollte daher auch in der Bundesrepublik Deutschland einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen. Dies entspricht auch den Regelungen anderer Länder im Umgang mit Notfallkontrazeptiva. So steht unter anderem in Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz und Spanien Frauen die "Pille danach" ohne eine Verschreibungspflicht zur Verfügung. Die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency -

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Drucksache 169/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten


 
 
 


Drucksache 325/14

... 11. Belgien, Deutschland, den Niederlanden und Finnland.

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Drucksache 325/14




1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken

4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU

4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken

4.2. Durchsetzung

4.3. Die Supply Chain Initiative

5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken

5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative

5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren

5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 286/13 (Beschluss)

... Die Kommission führt aus, dass die Mitgliedstaaten freiwillig entscheiden könnten, Lang-Lkw auf den Straßen zuzulassen oder nicht. Derzeit finden wie in Deutschland auch Pilotversuche mit Lang-Lkw auf den Straßen in Schweden, Finnland, den Niederlanden und Dänemark statt. Für den Fall, dass in einem Mitgliedstaat keine Lang-Lkw erlaubt sind, weil der Mitgliedstaat sich dagegen ausspricht, besteht das hohe Risiko von Wettbewerbsnachteilen und einer Verzerrung des Binnenmarktes. Eine Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, sich gegen die Zulassung von Lang-Lkw auszusprechen, ist daher nicht ausreichend.



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Informationssystem - umwelt-online
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