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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sanktionenrecht"


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Drucksache 440/20 (Beschluss)

... Die Regelung steht in eklatantem Widerspruch zur ratio legis eines Sanktionenrechts gegen Verbände. Mit der Sanktionierung nicht nur der strafbar handelnden natürlichen Person, sondern auch des hinter ihr stehenden Verbandes reagiert die Rechtsordnung auf kriminogene Verbandsstrukturen und kollektive Werte und Ziele des Verbands, die sich prägend auf das Verhalten von Verbandsmitarbeitern auswirken (so auch die Begründung des Gesetzentwurfs, Seite 52). Die Schwere der Anlasstat ist dafür ebenso wenig ein zwingendes Indiz wie die Position des Individualtäters im Verband, wenn dieser mit krimineller Energie Kontrollmechanismen gezielt zum eigenen Vorteil - beispielsweise zum Erhalt von Kick-Back Zahlungen - umgeht. Vielmehr ist in diesen Fällen der Verband typischerweise zugleich Geschädigter einer Untreue.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 VerSanG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 3 VerSanG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 2 VerSanG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 35, § 37 VerSanG

§ 35
Absehen von der Verfolgung

§ 37
Einstellung nach Anklageerhebung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 2 VerSanG

7. Zu Artikel 1 § 6 Satz 2 - neu - VerSanG

8. Zu Artikel 1 § 14 VerSanG

9. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 VerSanG

10. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2 VerSanG

11. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 3, § 33, § 46 Absatz 3, § 49 Absatz 2 Satz 3 VerSanG

12. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 5 Satz 2 - neu - VerSanG

13. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 VerSanG

14. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 3 VerSanG

15. Zu Artikel 1 § 58 Satz 1 und 2 VerSanG

16. Zu Artikel 1 VerSanG insgesamt

17. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 26/12 (Beschluss)

... Darüber hinausgehende Verschärfungen des Sanktionenrechts sind nicht erforderlich. Es besteht kein Anlass dazu, die Regelung des § 47 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 26/12

... Darüber hinausgehende Verschärfungen des Sanktionenrechts sind nicht erforderlich. Es besteht kein Anlass dazu, die Regelung des § 47 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 253/12

... Soweit das Gesetz auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 GG gestützt ist, sind die Anforderungen des Artikels 72 Absatz 2 GG gewahrt. Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Die Strom- und Gaswirtschaft ist eine Schlüsselbranche mit erheblicher Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und für alle öffentlichen und privaten Letztverbraucher von Strom und Gas. Dem Energiegroßhandel mit Strom und Gas kommt in der Energieversorgung eine besondere Schlüsselrolle zu. In liberalisierten Märkten dient er als Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage. Im Bereich der Versorgung mit sicherem und preisgünstigem Strom ist er zudem das Scharnier zwischen tatsächlicher Erzeugung und tatsächlichem Verbrauch. In Ermangelung großtechnischer Speicher wächst ihm in liberalisierten Märkten dabei auch eine wichtige Versorgungssicherheitsfunktion zu, weil sich Erzeugung und Verbrauch schon aus technischen Gründen immer die Waage halten müssen. Hinzu kommt, dass zahlreiche Energieversorgungsunternehmen länderübergreifend tätig sind. Unterschiedliche Entwicklungen der Versorgungsstruktur und bei den Energiepreisen auf Grund unterschiedlichen Landesrechts wären dabei nicht hinnehmbar. Gälten in dem Schlüsselbereich der Energieversorgung unterschiedliche Sanktionen, gäbe es im Energiegroßhandel einen - gerade im Rahmen von Sanktionen besonders unerwünschten - Wettbewerbsdruck auf die Länder. Aus diesen Gründen würde eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene - gerade im Bereich des Sanktionenrechts - zu einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen für den deutschen Energiegroßhandel führen, die weder im Interesse des Bundes noch der Länder sind. Zudem wären negative Folgen für die Gesamtwirtschaft zu befürchten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 71/1/10

... Darüber hinausgehende Verschärfungen des Sanktionenrechts sind nicht erforderlich. Es besteht kein Anlass dazu, die Regelung des § 47 Absatz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/1/10




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 748/1/08

... 37. Der Bundesrat lehnt daher auch hier das in Artikel 12c vorgesehene Verbot für Höchstgrenzen bei der Opferentschädigung ab. Insofern macht es keinen Unterschied, ob Schadenersatz in Verfahren zwischen den Beteiligten zu gewähren ist oder - wie hier - als Auskehrung einer verhängten Strafe erfolgt. Auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind, lehnt der Bundesrat diese Bestimmung als zu weitgehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen in anderen Bereichen - etwa mit der entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelung - zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "



Drucksache 39/08 (Beschluss)

... Um die Vorzüge des Fahrverbots in seiner ganzen Breite ausnutzen zu können, ist es für die allgemeine Kriminalität zu öffnen. Eine Beschränkung auf Verkehrsstraftaten und sogenannte Zusammenhangstaten, wie sie noch der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts aus dem Jahre 2004 (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

§ 15a
Fahrverbot

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 458/08 (Beschluss)

... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, hat der Schutz jener Personen, die auf Grund menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation oder Zielsetzung Opfer von Straftaten werden, im geltenden Sanktionenrecht bislang nur einen unzureichenden normativen Ausdruck gefunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG)

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Strafrecht

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 458/08

... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, hat der Schutz jener Personen, die auf Grund menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motivation oder Zielsetzung Opfer von Straftaten werden, im geltenden Sanktionenrecht bislang nur einen unzureichenden normativen Ausdruck gefunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 746/1/08

... 20. Der Bundesrat lehnt - auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind - eine Bestimmung, die die Beschränkung einer Schadenersatzleistung durch Einführung von Obergrenzen verbietet (Artikel 9 des Richtlinienvorschlags), als zu weit gehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Regelung zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "



Drucksache 746/08 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat lehnt - auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind - eine Bestimmung, die die Beschränkung einer Schadenersatzleistung durch Einführung von Obergrenzen verbietet (Artikel 9 des Richtlinienvorschlags), als zu weit gehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Regelung zeigen dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "



Drucksache 748/08 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat lehnt daher auch hier das in Artikel 12c vorgesehene Verbot für Höchstgrenzen bei der Opferentschädigung ab. Insofern macht es keinen Unterschied, ob Schadenersatz in Verfahren zwischen den Beteiligten zu gewähren ist oder - wie hier - als Auskehrung einer verhängten Strafe erfolgt. Auch wenn im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadenersatzleistungen vorgesehen sind, lehnt der Bundesrat diese Bestimmung als zu weitgehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen in anderen Bereichen - etwa mit der entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelung - zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "



Drucksache 39/08

... Größere Umgestaltungen oder gar eine Generalrevision des Sanktionenrechts sind auch in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten. Der jüngste Vorschlag für eine umfassende Änderung des geltenden Sanktionensystems aus dem Jahre 2004 – Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Reform des Sanktionenrechts (BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 44
Verhängung eines Fahrverbots

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

§ 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 499/1/08

... 16. Der Bundesrat lehnt - auch wenn der deutsche Gesetzgeber im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots bislang keine Obergrenzen für Entschädigungen bzw. Schadensersatzleistungen vorgesehen hat - eine Bestimmung, die die Beschränkung einer Schadensersatzleistung durch Einführung von Obergrenzen verbietet, als zu weitgehende Einmischung in das nationale Sanktionenrecht ab. Die Erfahrungen mit der arbeitsrechtlichen Regelung zeigen, dass die dort vorhandene Deckelung gerade für mittelständische Unternehmen, die sich häufig keine eigene Rechtsabteilung leisten können, von großer Bedeutung ist, weil sie die Prämien für Versicherungen gegen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/1/08




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 572/07

... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, hat der Schutz jener Personen, die allein wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder ihrer Behinderung, sexuellen Orientierung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes Opfer von Straftaten werden, im geltenden Sanktionenrecht des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/07




A. Problem und Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Allgemeines Strafrecht

2. Kosten der öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Änderung des Strafgesetzbuches Artikel 1

a Zu Artikel 1 Nr. 1a § 46 StGB

b Zu Artikel 1 Nr. 1b § 46 StGB

c Zu Artikel 1 Nr. 2 § 47 StGB

d Zu Artikel 1 Nr. 3a und b § 56 Abs. 3 StGB

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 572/2/07

... der Bundesrepublik Deutschland der Menschenwürde einräumt, ist der Schutz jener Personen, die allein auf Grund ihres Andersseins, insbesondere wegen ihrer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, Schicht, Sprache, Behinderung, sexuellen Orientierung, ihres äußeren Erscheinungsbildes, Berufes, Alters oder Geschlechts Opfer von Straftaten werden, auch im geltenden Sanktionenrecht des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/2/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 876/04

... Die Ordnungswidrigkeiten betreffen die Sanktionierung von Verstößen gegen die Versicherungspflicht nach der EG-Verordnung Nr. 785/2004 und nach nationalem Recht. Für sie ist eine bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich: Eine Sanktionierung von Verstößen gegen die Versicherungspflicht auf Landesebene brächte die Gefahr einer unübersehbaren Zersplitterung der Rechtslage und - damit verbunden - einer erheblichen Rechtsunsicherheit mit sich, da die entsprechenden Sanktionsvorschriften sich in dem Umfang der Bußgeldbewehrung und in der Höhe des festgesetzten Bußgeldes erheblich unterscheiden könnten. Hierdurch könnten sich auch im Hinblick auf den Standort von Luftfahrtunternehmen erhebliche Ungleichbehandlungen verschiedener gegen die Versicherungspflicht verstoßender Luftfahrtunternehmen mit entsprechenden wirtschaftlichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Bundesländern ergeben. Auch besteht die Gefahr, dass die Unterschiedlichkeit der Sanktionierungen gezielt als Standortvorteil eingesetzt und ausgenutzt wird, um Standorte durch ein besonders liberales Sanktionenrecht bei Neuansiedlungen attraktiver zu machen. Hierdurch würde nicht nur die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet gefährdet, indem die Verteilung des wirtschaftlichen Potentials verzerrt wird; vielmehr droht auch die Gefahr, dass der Zweck der Ordnungswidrigkeitenvorschrift, zum Schutz des Rechtsverkehrs einen wirksamen Sanktionsmechanismus vorzuhalten, unterlaufen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 876/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 263/17 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.