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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sekundärbewegungen"


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Drucksache 692/17

... In den letzten beiden Jahren wurde in der Europäischen Union zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wieder einzuführen. Ab September 2015 wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt und seitdem fast 50-mal verlängert (gegenüber 36 Fällen wiedereingeführter Grenzkontrollen im Zeitraum 2006-20151). Grund hierfür waren die Sekundärbewegungen von irregulären Migranten und die zunehmende Gefahr durch den grenzübergreifenden Terrorismus, die in einer Reihe von Schengen-Staaten die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung ernsthaft bedrohten. Diese ernsthafte Bedrohung veranlasste einige Mitgliedstaaten dazu, wiedereingeführte Grenzkontrollen mehrmals zu verlängern, sodass der derzeitige rechtlich zulässige Zeitrahmen bisweilen ausgeschöpft wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/17




1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 172/16

... 14 Vorgaben für die Anerkennung und den auf EU-Ebene zu gewährenden Schutzstatus enthält. Die Beurteilung, ob einer Person aus einem bestimmten Herkunftsland der Flüchtlingsstatus (bei Flucht vor Verfolgung) zuerkannt wird oder ein subsidiärer Schutzstatus (bei Gefahr eines ernsthaften Schadens, einschließlich Flucht vor einem bewaffneten Konflikt), ist ebenfalls uneinheitlich. Auch diese Unterschiede begünstigen Sekundärbewegungen ebenso wie die Unterschiede bei der Geltungsdauer von Aufenthaltstiteln, dem Zugang zu Sozialleistungen und der Familienzusammenführung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 218/2/13

... Die Dublin II-Verordnung bezweckt, dass jeder in der Europäischen Union gestellte Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der Union entgegenzuwirken. Im nationalen Recht wurde die Dublin II-Verordnung im Wesentlichen in den §§ 27a und 34a des



Drucksache 218/13 (Beschluss)

... Die Dublin II-Verordnung bezweckt, dass jeder in der Europäischen Union gestellte Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft wird, um Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der Union entgegenzuwirken. Im nationalen Recht wurde die Dublin II-Verordnung im Wesentlichen in den §§ 27a und 34a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/13 (Beschluss)




2. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 555/11

... Es können Situationen eintreten, in denen eine große Zahl von Drittstaatsangehörigen die Außengrenze eines oder mehrerer Mitgliedstaaten überquert. Dies könnte unerwartete, bedeutende Sekundärbewegungen von Drittstaatsangehörigen auslösen, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten aufhalten. In einem solchen Falle könnte die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als letzter Ausweg dienen, sofern die Umstände eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit auf Ebene der Union oder auf nationaler Ebene darstellten. Wünscht ein Mitgliedstaat in einer solchen Situation Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinzuführen, könnte er sich mit seinem Ersuchen analog zu dem Verfahren bei vorhersehbaren Ereignissen an die Kommission wenden. Vor einer solchen Entscheidung müsste die Kommission die Mitgliedstaaten und die betreffenden Interessenträger konsultieren und sich davon überzeugen, dass wahrscheinlich ausschließlich diese Maßnahme Wirkung haben wird; zuvor muss sie alle anderen Maßnahmen, einschließlich jener in Anhang 1, in Betracht gezogen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/11




Mitteilung

3 Einleitung

1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums

Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können

Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?

Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union

Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU

3 Fazit

Anhang 1
EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen

Unterstützung durch Frontex

EU -Mittel

Andere unterstützende Maßnahmen

Zusammenarbeit mit Drittländern

Anhang 2
Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann

Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen

Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer

Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten

Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten


 
 
 


Drucksache 554/11

... (5) Es kann zu Situationen kommen, in denen eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen die Außengrenzen von einem oder mehreren Mitgliedstaaten überschreiten. Dies kann einen unerwartet starken Anstieg von Sekundärbewegungen von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten aufhalten, zur Folge haben. Angesichts der Zahl der Mitgliedstaaten, die durch einen derart unerwarteten und starken Anstieg von Sekundärbewegungen betroffen wären, und der Auswirkungen dieses Anstiegs auf die Migrationssituation in der Union oder in einzelnen Mitgliedstaaten, kann die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in denjenigen Fällen als notwendig erachtet werden, in denen die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten ernsthaft bedroht sind. Das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen könnte in Ausnahmefällen die sofortige Wiedereinführung einiger Binnengrenzkontrollen rechtfertigen, wenn eine derartige Maßnahme vonnöten ist, um die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit auf Ebene der Union oder der Mitgliedstaaten angesichts einer ernsthaften und akuten Bedrohung zu wahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/11




Vorschlag

Begründung

1.1. Wahrung des Schengen-Systems - Stärkung des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 23
Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 23a
Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 24
Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren

Artikel 25
Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern

Artikel 26
Besonderes Verfahren für Fälle mit anhaltend schwerwiegenden Mängeln

Artikel 27
Information der Gesetzgeber

Artikel 29
Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

Artikel 30
Information der Öffentlichkeit

Artikel 33a
Ausschussverfahren

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 792/1/09

... " des Haager Programms geboten ist, weiter zu harmonisieren. Die Vereinheitlichung der nationalen Asylverfahren kann dazu beitragen, Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der EU zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/1/09




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 792/09 (Beschluss)

... " des Haager Programms geboten ist, weiter zu harmonisieren. Die Vereinheitlichung der nationalen Asylverfahren kann dazu beitragen, Sekundärbewegungen von Asylbewerbern innerhalb der EU zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/09 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 452/1/08

... 1. Der Bundesrat erkennt zwar an, dass die in der Mitteilung vorgesehene einheitliche Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis auf EU-Ebene Vorteile bringen kann, da sie weniger Anlass für Sekundärbewegungen bietet und damit gegebenenfalls einhergehende Pullfaktoren vermieden werden. Er weist aber zugleich daraufhin, dass die Harmonisierung des Asylrechts unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß beschränkt, ein effizientes Asylverfahren gewährleistet sowie die Schaffung neuer Pullfaktoren und ein weiterer Aufbau von Bürokratie verhindert werden muss.



Drucksache 452/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat erkennt zwar an, dass die in der Mitteilung vorgesehene einheitliche Asylverfahrens- und Entscheidungspraxis auf EU-Ebene Vorteile bringen kann, da sie weniger Anlass für Sekundärbewegungen bietet und damit gegebenenfalls einhergehende Pullfaktoren vermieden werden. Er weist aber zugleich daraufhin, dass die Harmonisierung des Asylrechts unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten auf das erforderliche Maß beschränkt, ein effizientes Asylverfahren gewährleistet sowie die Schaffung neuer Pullfaktoren und ein weiterer Aufbau von Bürokratie verhindert werden muss.



Drucksache 452/08

... Zweitens: Die unterschiedliche Bescheidung von Asylanträgen von Bewerbern aus denselben Herkunftsländern weist auf ernsthafte Mängel des gegenwärtigen gemeinsamen europäischen Asylsystems hin: Obwohl die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene bis zu einem gewissen Grad harmonisiert worden sind, führen unter anderem fehlende Erfahrungen mit einem gemeinsamen Vorgehen, unterschiedliche Traditionen und divergierende Informationsquellen in Bezug auf das jeweilige Herkunftsland zu abweichenden Ergebnissen. Dies erzeugt Sekundärbewegungen und verstößt gegen den Grundsatz, dass EU-weit unter gleichen Bedingungen Schutz zu gewähren ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 452/08




1. Einführung

1.1. Hintergrund

1.2. Tendenzen

2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems

3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes

3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie

3.2. Asylverfahrensrichtlinie

3.3. Anerkennungsrichtlinie

4. Praktische Zusammenarbeit

5. Förderung von Verantwortung und Solidarität

5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU

5.1.1. Änderung des Dublin-Systems

5.1.2. Solidaritätsmechanismen

5.2. Solidarität nach außen

5.2.1. Regionale Schutzprogramme

5.2.2. Wiederansiedlung

5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen

6. SCHLUSSFOLGERUNG


 
 
 


Drucksache 792/07

... Handeln die Mitgliedstaaten allein, besteht die Gefahr, dass Drittstaatsangehörige in den Mitgliedstaaten weiterhin eine unterschiedliche Behandlung erfahren. Dies kann Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt hervorrufen und zu Sekundärbewegungen von Drittstaatsangehörigen in jene Mitgliedstaaten führen,die mehr Rechte als andere gewähren. Zu den vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen ist festzustellen, dass die Beibehaltung paralleler Strukturen für die Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowohl für Arbeitgeber als auch Beschäftigte langwierig und schwerfällig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/07




1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Korrelationstabelle

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Kapitel I
- Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
, 2 und 3

Kapitel II
– Ein einheitliches Antragsverfahren und ein einziger Verwaltungsakt

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8
, 9 und 10

Artikel 11

Kapitel III
– Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Definition

Artikel 3
Geltungsbereich

Kapitel II
Einheitliches Antragsverfahren und kombinierte Erlaubnis

Artikel 4
Einheitliches Antragsverfahren

Artikel 5
Zuständige Behörde

Artikel 6
Kombinierte Erlaubnis

Artikel 7
Für andere als Beschäftigungszwecke ausgestellte Aufenthaltstitel

Artikel 8
Rechtsbehelfe

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Gebühren

Artikel 11
Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis

Kapitel III
Recht auf Gleichbehandlung

Artikel 12

Artikel 13
Günstigere Bestimmungen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 14

Artikel 15
Berichterstattung

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten

Artikel 18
Adressaten


 
 
 


Drucksache 414/07

... Will man Sekundärbewegungen vermeiden, ist bei den Aufnahmebedingungen für Asylsuchende ein hohes Maß an Harmonisierung geboten. Nach den bereits vorliegenden Informationen zur Umsetzung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates ("

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/07




Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem

1. Einleitung

2. Rechtsinstrumente

2.1. Bearbeitung von Asylanträgen

2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende

2.3. Gewährung von Schutz

2.4. Querschnittsthemen

2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

2.4.2. Integration

2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein

3. Durchführung - Begleitmaßnahmen

4. Solidarität und Lastenteilung

4.1. Geteilte Verantwortung

4.2. Finanzielle Solidarität

5. Externe Dimension der Asylproblematik

5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes

5.2. Wiederansiedlung

5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen

5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen

6. Schlussfolgerung

Annex I Bibliography

I. European Council Conclusions

II. Legislative Instruments

A. Instruments establishing minimum standards

B. Dublin System

C. Financial Programmes

D. Legislative Proposals

E. Other

III. Commission Comunications and Staff Working Documents

IV. Studies

Annex II Asylum Statistics

New asylum applications

Decisions on asylum applications

New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded

Refugee population of UNHCR regions


 
 
 


Drucksache 364/07

... Bei einem Alleingang der Mitgliedstaaten besteht die Gefahr, dass Strafmaß und Vollstreckung in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterschiedlich sind. Dies könnte die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt verfälschen und Sekundärbewegungen von Drittstaatsangehörigen in Mitgliedstaaten mit weniger strengen Strafen und Vollstreckungsmaßnahmen auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: Status quo.

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Option 6:

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Erläuterung der Artikel

Artikel 1 und 2

Artikel 3

Artikel 4 und 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10
und 11

Artikel 12
und 13

Artikel 14

Artikel 15

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot der illegalen Beschäftigung

Artikel 4
Pflichten der Arbeitgeber

Artikel 5
Folge der Erfüllung der Pflichten der Arbeitgeber

Artikel 6
Finanzielle Sanktionen

Artikel 7
Vom Arbeitgeber zu leistende Nachzahlungen

Artikel 8
Sonstige Maßnahmen

Artikel 9
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 10
Straftaten

Artikel 11
Sanktionen für Straftaten

Artikel 12
Haftung juristischer Personen

Artikel 13
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 14
Erleichterung von Beschwerden

Artikel 15
Inspektionen

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten


 
 
 


Drucksache 705/05 (Beschluss)

... Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Abschiebungshaft (Artikel 14 und 15 des Richtlinienvorschlags) innerhalb der Gemeinschaft harmonisiert wird. Die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten tragen insbesondere den sich aus internationalen Verträgen ergebenden Haftanforderungen schon jetzt Rechnung. Ein positiver europäischer Mehrwert der Harmonisierung der Abschiebungshaft ist nicht zu erkennen. Nicht zu überzeugen vermag diesbezüglich, dass in der Begründung zu Kapitel IV erwähnt wird, dass mit der Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften über den vorläufigen Gewahrsam (Abschiebungshaft) Sekundärbewegungen illegal aufhältiger Personen verhindert werden sollen. Denn es erscheint lebensfremd, dass illegale Drittstaatangehörige ihren Aufenthaltsort in den Mitgliedstaaten nach den Bedingungen der Abschiebungshaft wählen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05 (Beschluss)




2 Subsidiarität

Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes Artikel 5

Abschiebungsanordnung Artikel 7

Wiedereinreiseverbot Artikel 9

Abschiebung Artikel 10

Form und Rechtsbehelfe Artikel 11 und 12

Vorläufige Gewahrsamnahme und Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams Artikel 14 und 15

Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten Artikel 16

Defizite des Richtlinienvorschlags


 
 
 


Drucksache 352/05

... - Außerdem haben sich die Mitgliedstaaten mit dem 2002 angenommenen Rückkehraktionsprogramm der EU dazu verpflichtet, eine gemeinsame Rückkehrpolitik auf der Grundlage gemeinsamer Normen und beispielhafter Verfahren zu entwickeln. Eine wirkungsvolle Rückkehrpolitik der Gemeinschaft stellt eine notwendige Ergänzung einer glaubwürdigen Asyl- und Einwanderungspolitik dar und spielt eine wichtige Rolle im Kampf gegen die illegale Einwanderung. Die von den einzelnen Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen auf dem Gebiet des Rückkehrmanagements sind nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch politisch und von ihrer Signalwirkung her begrenzt. Bei der Abwicklung von Rückkehrmaßnahmen stehen die Mitgliedstaaten vor ähnlichen Schwierigkeiten, die sie gemeinsam und durch die Bündelung von Ressourcen und Erfahrungen besser bewältigen könnten. Die Mitgliedstaaten sollten zur Entwicklung eines „integrierten Rückkehrmanagements“ angeregt werden, das Folgendes umfasst: Analyse und Bewertung der potenziellen Rückkehrergruppen, der rechtlichen und logistischen Schwierigkeiten und der Lage im Rückkehrland sowie Entwicklung gezielter Maßnahmen, die der Größe der Herausforderung entsprechen. Ein solches Vorgehen dürfte zur Verringerung von Sekundärbewegungen illegaler Drittstaatsangehöriger in der EU ohne Binnengrenzen beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 705/05

... Ziel dieses Kapitels ist es, den Rückgriff auf das Mittel der vorläufigen Gewahrsamnahme zu begrenzen und an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu knüpfen. Zum Mittel der vorläufigen Gewahrsamnahme soll nur dann gegriffen werden, wenn Fluchtgefahr besteht und weniger drastische Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen. Bei Aufrechterhaltung des vorläufigen Gewahrsams müssen die Gründe hierfür regelmäßig von einer Justizbehörde überprüft werden. Damit die Dauer des vorläufigen Gewahrsams nicht über Gebühr verlängert werden kann, wurde eine zeitliche Obergrenze festgelegt. Mit dieser Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften über den vorläufigen Gewahrsam sollen auch Sekundärbewegungen illegal aufhältiger Personen, die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen unterliegen, zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05




Begründung

1 Hintergrund

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

4 ZUSÄTZLICHE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Artikel 5
Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes

Kapitel II
Beendigung des illegalen Aufenthalts

Artikel 6
Rückführungsentscheidung

Artikel 7
Abschiebungsanordnung

Artikel 8
Vertagung

Artikel 9
Wiedereinreiseverbot

Artikel 10
Abschiebung

Kapitel III
Verfahrensgarantien

Artikel 11
Form

Artikel 12
Rechtsbehelfe

Artikel 13
Garantien bis zur Rückführung

Kapitel IV
vorläufige Gewahrsamnahme zum Zwecke der Abschiebung

Artikel 14
Vorläufige Gewahrsamnahme

Artikel 15
Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams

Kapitel V
ERGREIFUNG IN anderen Mitgliedstaaten

Artikel 16
Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Berichterstattung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Beziehung zum Übereinkommen von Schengen

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 705/1/05

... 7. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Abschiebungshaft (Artikel 14 und 15 des Richtlinienvorschlags) innerhalb der Gemeinschaft harmonisiert wird. Die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten tragen insbesondere den sich aus internationalen Verträgen ergebenden Haftanforderungen schon jetzt Rechnung. Ein positiver europäischer Mehrwert der Harmonisierung der Abschiebungshaft ist nicht zu erkennen. Nicht zu überzeugen vermag diesbezüglich, dass in der Begründung zu Kapitel IV erwähnt wird, dass mit der Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften über den vorläufigen Gewahrsam (Abschiebungshaft) Sekundärbewegungen illegal aufhältiger Personen verhindert werden sollen. Denn es erscheint lebensfremd, dass illegale Drittstaatangehörige ihren Aufenthaltsort in den Mitgliedstaaten nach den Bedingungen der Abschiebungshaft wählen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/1/05




2 Subsidiarität

Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes Artikel 5

Rückführungsentscheidung Artikel 6

Abschiebungsanordnung Artikel 7

Wiedereinreiseverbot Artikel 9

Abschiebung Artikel 10

Form und Rechtsbehelfe Artikel 11 und 12

Vorläufige Gewahrsamnahme und Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams Artikel 14 und 15

Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten Artikel 16

Defizite des Richtlinienvorschlags


 
 
 


Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 286/18 PDF-Dokument



Drucksache 365/16 PDF-Dokument



Drucksache 391/16 PDF-Dokument



Drucksache 472/18 PDF-Dokument



Drucksache 499/16 PDF-Dokument



Drucksache 503/16 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.