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"Stoffrecht"
Drucksache 285/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Drucksache 719/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Grundstoffüberwachung srechts
... an das im Jahr 2005 geänderte EU-Grundstoffrecht anzupassen. Viele Regelungen des EU-Rechts gelten nunmehr unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Drucksache 285/1/07
Antrag des Landes Hessen
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
Drucksache 473/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Band I und Band II mit Anhang I) KOM (2007) 355 endg.; Ratsdok. 11497/07
... 3. Viele derzeit gültige Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes orientieren sich an den gefahrstoffrechtlichen Einstufungen der gehandhabten Stoffe und Zubereitungen (z.B. die Einstufung als Störfallanlage).
Drucksache 473/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548 /EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 KOM (2007) 355 endg.; Ratsdok. 11497/07
... 5. Viele derzeit gültige Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes orientieren sich an den gefahrstoffrechtlichen Einstufungen der gehandhabten Stoffe und Zubereitungen (z.B. die Einstufung als Störfallanlage). Eine Neueinstufung aufgrund von GHS wird jedoch nicht aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit von Stoffen und Zubereitungen erfolgen, sondern stellt eine rein formale Umstellung der Systematik der Stoffrichtlinie
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... In der Europäischen Gemeinschaft fallen Tierimpfstoffe unter die umfassende Begriffsbestimmung der Tierarzneimittel. Entsprechend ist das Tierimpfstoffrecht auf europäischer Ebene im Wesentlichen im Tierarzneimittelrecht mitgeregelt. In der Richtlinie
Drucksache 651/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren
... 1. das Waffen- und Sprengstoffrecht (bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 4a GG);
Drucksache 621/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... erfolgen. Eine Regelung im Immissionsschutzrecht würde zu einer schädlichen Verwischung der Grenzen zum Stoffrecht und zum Steuerrecht führen sowie zu einer von der eben abgeschlossenen Verfassungsreform gerade nicht gewollten Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern sowie von Steuer- und Umweltverwaltung für das Immissionsschutzrecht.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 3 EnergieStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG
13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG
14. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG
15. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
17. Zum Gesetzentwurf insgesamt
24. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 4/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... , sondern Stoffrecht gilt. Die hierfür wesentlichen Festlegungen müssen in der
Drucksache 621/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... erfolgen. Eine Regelung im Immissionsschutzrecht würde zu einer schädlichen Verwischung der Grenzen zum Stoffrecht und zum Steuerrecht führen sowie zu einer von der eben abgeschlossenen Verfassungsreform gerade nicht gewollten Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern sowie von Steuer- und Umweltverwaltung für das Immissionsschutzrecht.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG
7. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG
8. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG
9. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG
10. Zum Gesetzentwurf insgesamt
11. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 648/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV ) vom 10. Dezember 2001
... Auf Anregung und Einladung des BMU fand am 03./04.11.2005 eine gemeinsam mit Österreich ausgerichtete informelle Sitzung des TAC (Ausschuss nach Art. 18 Abfallrahmen-RL) zum Europäischen Abfallverzeichnis in Berlin statt. Vertreten waren 18 Staaten sowie die Europäische Kommission. Auch Vertreter der Bundesländer nahmen, teilweise als Referenten, teil. Ziel war aus deutscher Sicht, den Anstoß zur Vervollständigung des Abfallverzeichnisses hinsichtlich der nicht spezifizierten gefährlichen Eigenschaften und zur inhaltlichen und rechtstechnischen Optimierung der Verknüpfung mit dem EU-Stoffrecht zu geben. Damit wurde der Zielsetzung der Entschließung des Bundesrates entsprochen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Vor Erlaubniserteilung ist durch die Waffenbehörde zu prüfen, ob durch das Verfeuern von Kartuschenmunition oder losem Pulver (unbeschadet der Beachtung sprengstoffrechtlicher oder immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen) Personen- oder Sachschäden hervorgerufen werden können.
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... „12. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;
Drucksache 255/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
... handelt es sich um eine Übergangsregelung für sprengstoffrechtliche Erlaubnisse. Sie ist durch Zeitablauf gegenstandslos geworden.
Drucksache 4/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle KOM (2005) 667 endg.; Ratsdok. 5050/06
... , sondern Stoffrecht gilt. Die hierfür wesentlichen Festlegungen müssen in der
Drucksache 15/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... Der Begriff "Kampfmittel" ist bisher im Sprengstoffrecht nicht näher bestimmt.
Drucksache 773/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005) 457 endg.; Ratsdok. 13568/05
... - und Produktsicherheitsgesetz heranzuziehen. Die Richtlinie enthält neben speziellen Regelungen des Fachrechts vor allem Bestimmungen über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse. Die grundlegenden Regelungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind bereits im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz enthalten (Harmonisierte Normen, Zugelassene Stellen, Marktaufsicht) und sollten daher nicht nochmals nur für pyrotechnische Erzeugnisse im Sprengstoffrecht getroffen werden.
Drucksache 251/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
... Die Änderungen dienen der Aktualisierung der in Betracht kommenden Prüfinstitute sowie der Anpassung an das Gefahrstoffrecht. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass auch andere sachverständige Stellen die erforderlichen Prüfungen durchführen können; soweit diese die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierdurch wird den Entwicklungen auf dem Gebiet der. Prüfinstitute und des Gefahrstoffrechts Rechnung - getragen.
Drucksache 94/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
... Die Änderung des Satzes 2 dient der Konkretisierung des bisher verwendeten unbestimmten Begriffs "wiederkehrend Der Bundesrat hatte 1999 § 10 Abs. 3 Satz 2 dahingehend ergänzt; dass die Unterweisung der Beschäftigten über die Verhaltensregeln im Störfall nicht nur vor der erstmaligen Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen hat, sondern auch später "wiederkehrend". Diese neue Zusatzpflicht konnte nicht bußgeldbewehrt werden, weil das Merkmal "wiederkehrend" zu unbestimmt ist. Es soll deshalb durch die Worte "danach mindestens jährlich" ersetzt und konkretisiert werden. Die Konkretisierung erfolgt in Anlehnung an die auch im Gefahrstoffrecht normierten und bußgeldbewehrten Unterweisungspflichten (§ 14 Abs.2
Drucksache 15/2/05
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Festlegungen über Erkundigungen, die zur Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen sprengstoffrechtlicher Verfahren einzuholen sind.
Drucksache 208/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... wird in Nummer 1 nach den Wörtern sprengstoffrechtliche Erlaubnis" die Wörter „oder ein Befähigungsschein nach § 20
Drucksache 15/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG) ... Darüber hinaus sollen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen für die Überprüfung der Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung an die des Waffenrechts angeglichen werden.
Drucksache 773/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse KOM (2005) 457 endg.; Ratsdok. 13568/05
... - und Produktsicherheitsgesetz heranzuziehen. Die Richtlinie enthält neben speziellen Regelungen des Fachrechts vor allem Bestimmungen über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse. Die grundlegenden Regelungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind bereits im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz enthalten (harmonisierte Normen, zugelassene Stellen, Marktaufsicht) und sollten daher nicht nochmals nur für pyrotechnische Erzeugnisse im Sprengstoffrecht getroffen werden.
Drucksache 15/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es und anderer Vorschriften (3. SprengÄndG)
... Der Begriff "Kampfmittel" ist bisher im Sprengstoffrecht nicht näher bestimmt.
Drucksache 604/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff -Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
... harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie
Drucksache 545/05
Verordnung des Bundesministerium des Innern
Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
... ) wurde der Katalog der im Melderegister zu speichernden und im Rückmeldeverfahren zwischen den Meldebehörden zu übermittelnden Daten (vgl. § 2 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 des Melderechtsrahmengesetzes) um sprengstoffrechtliche Daten erweitert.
Drucksache 413/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... Speziell auf Flughäfen in tropischen Gebieten ergibt sich oft eine Notwendigkeit für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, insbesondere auch aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften. In deutschen Flugzeugen sind dabei die Bestimmungen des deutschen Gefahrstoffrechts anzuwenden. Jedoch steht in diesen Ländern in der Regel kein Schädlingsbekämpfer zur Verfügung, der insbesondere die formalen Anforderungen nach der
Drucksache 862/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff -Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
... harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie
Drucksache 985/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV ) vom 10. Dezember 2001
... Mit der Richtlinie vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle wurde zur Unterscheidung gefährlicher - nicht gefährlicher Abfall auf das Gefahrstoffrecht zurückgegriffen. Da das Gefahrstoffrecht auf gezielt hergestellte Stoffe abstellt und Abfälle (im Gegensatz zu "Zubereitungen") weder zielgerichtet hergestellt werden noch deren Inhaltsstoffe immer genau bekannt sind, führt dies zu Problemen, die im abfallrechtlichen Vollzug kaum zufriedenstellend gelöst werden können. Das Gefahrstoffrecht, das insbesondere auf den Arbeitsschutz und weniger auf Gefahren für die Umwelt ausgerichtet ist, kann nicht in allen Fällen 1 : 1 auf das
Drucksache 985/04
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über
das Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis -Verordnung AVV) vom 10. Dezember 2001
Inbezugnahme des europäischen Gefahrstoffrechts
A. Zielsetzung
2 B.Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeine Vorschriften
2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung
2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis
2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG
3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale
3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle
Tabelle
3.2 Gefährlichkeitsmerkmale
Tabelle
Tabelle
3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14
Tabelle
Tabelle
4.1 Systematik der Zuordnung
4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen
4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe
Tabelle
4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen
4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW
4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF
Tabelle
5. Vorgaben zur Analytik
6. Referenzen
7. Inkrafttreten
Anhang I Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge
Anhang II Liste der Spiegeleinträge
Anhang III Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13
Anhang V Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)
Anhang VI Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen
1. Probenahme
1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität
1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge
2. Bestimmung der Parameter
2.1 Analytische Verfahren Feststoffe
2.2 Eluate
2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
Drucksache 889/2/04
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (2. GGVSE ÄndV)
... vorschriften wird dem Anwender ermöglicht, auch Verpackungen zu befördern, die nur nach dem Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind.
Drucksache 985/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse U- A - In - Wi 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV ) vom 10. Dezember 2001
... /EWG dar und ist Grundlage für die Ableitung der in Tabelle 7 enthaltenen Konzentrationsgrenzen. Die Anwendung des Anhanges setzt eine profunde Kenntnis des Gefahrstoffrechts voraus. Für die abfallwirtschaftlichen Vollzugsbehörden ist die umfangreiche Auflistung daher nur bedingt geeignet und wegen der Mehrfachnennung von Stoffdaten sowie der teilweise nicht nachvollziehbaren Zusammenhänge zwischen den Spalten "Konzentrationsgrenze" und "verallgemeinerter Grenzwert" nur schwer verständlich. Der Anhang V stellt keine geeignete Vollzugshilfe dar.
Drucksache 889/04 (Beschluss)
... vorschriften wird dem Anwender ermöglicht, auch Verpackungen zu befördern, die nur nach dem Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind.
Drucksache 862/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse - 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff -Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
... harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie
Drucksache 915/04
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien
... Speziell auf Flughäfen in tropischen Gebieten ergibt sich oft eine Notwendigkeit für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, insbesondere auch aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften. In deutschen Flugzeugen sind dabei die Bestimmungen des deutschen Gefahrstoffrechts anzuwenden. Jedoch steht in diesen Ländern in der Regel kein Schädlingsbekämpfer zur Verfügung, der insbesondere die formalen Anforderungen nach der
Drucksache 69/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Drucksache 144/16
Verordnungsantrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
Drucksache 144/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
Drucksache 230/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts A. Problem und Ziel
Drucksache 238/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
Drucksache 331/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
Drucksache 470/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27 /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Drucksache 477/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
Drucksache 491/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
Drucksache 559/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
Drucksache 591/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
Drucksache 647/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Drucksache 651/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
Drucksache 916/04
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
Drucksache 933/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunte Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.