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110 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffrecht"


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Drucksache 285/07 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften



Drucksache 719/07

... an das im Jahr 2005 geänderte EU-Grundstoffrecht anzupassen. Viele Regelungen des EU-Rechts gelten nunmehr unmittelbar in den Mitgliedstaaten.



Drucksache 285/1/07

Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften



Drucksache 473/07 (Beschluss)

... 3. Viele derzeit gültige Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes orientieren sich an den gefahrstoffrechtlichen Einstufungen der gehandhabten Stoffe und Zubereitungen (z.B. die Einstufung als Störfallanlage).



Drucksache 473/1/07

... 5. Viele derzeit gültige Regelungen des Arbeits- und Umweltschutzes orientieren sich an den gefahrstoffrechtlichen Einstufungen der gehandhabten Stoffe und Zubereitungen (z.B. die Einstufung als Störfallanlage). Eine Neueinstufung aufgrund von GHS wird jedoch nicht aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit von Stoffen und Zubereitungen erfolgen, sondern stellt eine rein formale Umstellung der Systematik der Stoffrichtlinie



Drucksache 572/06

... In der Europäischen Gemeinschaft fallen Tierimpfstoffe unter die umfassende Begriffsbestimmung der Tierarzneimittel. Entsprechend ist das Tierimpfstoffrecht auf europäischer Ebene im Wesentlichen im Tierarzneimittelrecht mitgeregelt. In der Richtlinie



Drucksache 651/06

... 1. das Waffen- und Sprengstoffrecht (bisher Artikel 74 Abs. 1 Nr. 4a GG);



Drucksache 621/1/06

... erfolgen. Eine Regelung im Immissionsschutzrecht würde zu einer schädlichen Verwischung der Grenzen zum Stoffrecht und zum Steuerrecht führen sowie zu einer von der eben abgeschlossenen Verfassungsreform gerade nicht gewollten Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern sowie von Steuer- und Umweltverwaltung für das Immissionsschutzrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 3 EnergieStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG

13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG

14. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG

15. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

16. Zum Gesetzentwurf allgemein

17. Zum Gesetzentwurf insgesamt

24. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 4/1/06

... , sondern Stoffrecht gilt. Die hierfür wesentlichen Festlegungen müssen in der



Drucksache 621/06 (Beschluss)

... erfolgen. Eine Regelung im Immissionsschutzrecht würde zu einer schädlichen Verwischung der Grenzen zum Stoffrecht und zum Steuerrecht führen sowie zu einer von der eben abgeschlossenen Verfassungsreform gerade nicht gewollten Vermischung der Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern sowie von Steuer- und Umweltverwaltung für das Immissionsschutzrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 2 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 50 Abs. 6 Satz 1 und 3 EnergieStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 66 Abs. 1 Nr. 11a Buchstabe a EnergieStG

7. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 1 bis 3 BImSchG

8. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37b Satz 9 BImSchG

9. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 648/06

... Auf Anregung und Einladung des BMU fand am 03./04.11.2005 eine gemeinsam mit Österreich ausgerichtete informelle Sitzung des TAC (Ausschuss nach Art. 18 Abfallrahmen-RL) zum Europäischen Abfallverzeichnis in Berlin statt. Vertreten waren 18 Staaten sowie die Europäische Kommission. Auch Vertreter der Bundesländer nahmen, teilweise als Referenten, teil. Ziel war aus deutscher Sicht, den Anstoß zur Vervollständigung des Abfallverzeichnisses hinsichtlich der nicht spezifizierten gefährlichen Eigenschaften und zur inhaltlichen und rechtstechnischen Optimierung der Verknüpfung mit dem EU-Stoffrecht zu geben. Damit wurde der Zielsetzung der Entschließung des Bundesrates entsprochen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/06




Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:


 
 
 


Drucksache 81/06

... Vor Erlaubniserteilung ist durch die Waffenbehörde zu prüfen, ob durch das Verfeuern von Kartuschenmunition oder losem Pulver (unbeschadet der Beachtung sprengstoffrechtlicher oder immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen) Personen- oder Sachschäden hervorgerufen werden können.



Drucksache 178/06

... „12. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;



Drucksache 255/06

... handelt es sich um eine Übergangsregelung für sprengstoffrechtliche Erlaubnisse. Sie ist durch Zeitablauf gegenstandslos geworden.



Drucksache 4/06 (Beschluss)

... , sondern Stoffrecht gilt. Die hierfür wesentlichen Festlegungen müssen in der



Drucksache 15/1/05

... Der Begriff "Kampfmittel" ist bisher im Sprengstoffrecht nicht näher bestimmt.



Drucksache 773/1/05

... - und Produktsicherheitsgesetz heranzuziehen. Die Richtlinie enthält neben speziellen Regelungen des Fachrechts vor allem Bestimmungen über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse. Die grundlegenden Regelungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind bereits im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz enthalten (Harmonisierte Normen, Zugelassene Stellen, Marktaufsicht) und sollten daher nicht nochmals nur für pyrotechnische Erzeugnisse im Sprengstoffrecht getroffen werden.



Drucksache 251/05

... Die Änderungen dienen der Aktualisierung der in Betracht kommenden Prüfinstitute sowie der Anpassung an das Gefahrstoffrecht. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass auch andere sachverständige Stellen die erforderlichen Prüfungen durchführen können; soweit diese die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierdurch wird den Entwicklungen auf dem Gebiet der. Prüfinstitute und des Gefahrstoffrechts Rechnung - getragen.



Drucksache 94/05

... Die Änderung des Satzes 2 dient der Konkretisierung des bisher verwendeten unbestimmten Begriffs "wiederkehrend Der Bundesrat hatte 1999 § 10 Abs. 3 Satz 2 dahingehend ergänzt; dass die Unterweisung der Beschäftigten über die Verhaltensregeln im Störfall nicht nur vor der erstmaligen Beschäftigungsaufnahme zu erfolgen hat, sondern auch später "wiederkehrend". Diese neue Zusatzpflicht konnte nicht bußgeldbewehrt werden, weil das Merkmal "wiederkehrend" zu unbestimmt ist. Es soll deshalb durch die Worte "danach mindestens jährlich" ersetzt und konkretisiert werden. Die Konkretisierung erfolgt in Anlehnung an die auch im Gefahrstoffrecht normierten und bußgeldbewehrten Unterweisungspflichten (§ 14 Abs.2



Drucksache 15/2/05

... Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Festlegungen über Erkundigungen, die zur Prüfung der Zuverlässigkeit im Rahmen sprengstoffrechtlicher Verfahren einzuholen sind.



Drucksache 208/05

... wird in Nummer 1 nach den Wörtern sprengstoffrechtliche Erlaubnis" die Wörter „oder ein Befähigungsschein nach § 20



Drucksache 15/05

... Darüber hinaus sollen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen für die Überprüfung der Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung an die des Waffenrechts angeglichen werden.



Drucksache 773/05 (Beschluss)

... - und Produktsicherheitsgesetz heranzuziehen. Die Richtlinie enthält neben speziellen Regelungen des Fachrechts vor allem Bestimmungen über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Erzeugnisse. Die grundlegenden Regelungen für das Inverkehrbringen von Produkten sind bereits im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz enthalten (harmonisierte Normen, zugelassene Stellen, Marktaufsicht) und sollten daher nicht nochmals nur für pyrotechnische Erzeugnisse im Sprengstoffrecht getroffen werden.



Drucksache 15/05 (Beschluss)

... Der Begriff "Kampfmittel" ist bisher im Sprengstoffrecht nicht näher bestimmt.



Drucksache 604/05

... harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie



Drucksache 545/05

... ) wurde der Katalog der im Melderegister zu speichernden und im Rückmeldeverfahren zwischen den Meldebehörden zu übermittelnden Daten (vgl. § 2 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 des Melderechtsrahmengesetzes) um sprengstoffrechtliche Daten erweitert.



Drucksache 413/04 (Beschluss)

... Speziell auf Flughäfen in tropischen Gebieten ergibt sich oft eine Notwendigkeit für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, insbesondere auch aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften. In deutschen Flugzeugen sind dabei die Bestimmungen des deutschen Gefahrstoffrechts anzuwenden. Jedoch steht in diesen Ländern in der Regel kein Schädlingsbekämpfer zur Verfügung, der insbesondere die formalen Anforderungen nach der



Drucksache 862/04 (Beschluss)

... harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie



Drucksache 985/04 (Beschluss)

... Mit der Richtlinie vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle wurde zur Unterscheidung gefährlicher - nicht gefährlicher Abfall auf das Gefahrstoffrecht zurückgegriffen. Da das Gefahrstoffrecht auf gezielt hergestellte Stoffe abstellt und Abfälle (im Gegensatz zu "Zubereitungen") weder zielgerichtet hergestellt werden noch deren Inhaltsstoffe immer genau bekannt sind, führt dies zu Problemen, die im abfallrechtlichen Vollzug kaum zufriedenstellend gelöst werden können. Das Gefahrstoffrecht, das insbesondere auf den Arbeitsschutz und weniger auf Gefahren für die Umwelt ausgerichtet ist, kann nicht in allen Fällen 1 : 1 auf das



Drucksache 985/04

Inbezugnahme des europäischen Gefahrstoffrechts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 889/2/04

... vorschriften wird dem Anwender ermöglicht, auch Verpackungen zu befördern, die nur nach dem Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind.



Drucksache 985/1/04

... /EWG dar und ist Grundlage für die Ableitung der in Tabelle 7 enthaltenen Konzentrationsgrenzen. Die Anwendung des Anhanges setzt eine profunde Kenntnis des Gefahrstoffrechts voraus. Für die abfallwirtschaftlichen Vollzugsbehörden ist die umfangreiche Auflistung daher nur bedingt geeignet und wegen der Mehrfachnennung von Stoffdaten sowie der teilweise nicht nachvollziehbaren Zusammenhänge zwischen den Spalten "Konzentrationsgrenze" und "verallgemeinerter Grenzwert" nur schwer verständlich. Der Anhang V stellt keine geeignete Vollzugshilfe dar.



Drucksache 889/04 (Beschluss)

... vorschriften wird dem Anwender ermöglicht, auch Verpackungen zu befördern, die nur nach dem Gefahrstoffrecht gekennzeichnet sind.



Drucksache 862/1/04

... harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie



Drucksache 915/04

... Speziell auf Flughäfen in tropischen Gebieten ergibt sich oft eine Notwendigkeit für Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, insbesondere auch aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften. In deutschen Flugzeugen sind dabei die Bestimmungen des deutschen Gefahrstoffrechts anzuwenden. Jedoch steht in diesen Ländern in der Regel kein Schädlingsbekämpfer zur Verfügung, der insbesondere die formalen Anforderungen nach der



Drucksache 69/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/16 PDF-Dokument



Drucksache 331/11 PDF-Dokument



Drucksache 470/16 PDF-Dokument



Drucksache 477/16 PDF-Dokument



Drucksache 491/16 PDF-Dokument



Drucksache 559/16 PDF-Dokument



Drucksache 591/17 PDF-Dokument



Drucksache 647/16 PDF-Dokument



Drucksache 651/16 PDF-Dokument



Drucksache 916/04 PDF-Dokument



Drucksache 933/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.