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18 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vordruckverordnung"


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Drucksache 179/14 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung



Drucksache 308/12 (Beschluss)

... erlassenen Vordruckverordnung die vorgesehene Rechtsbehelfsbelehrung für den Vollstreckungsbescheid um eine Belehrung über die sofortige Beschwerde nach § 104 Absatz 3 ZPO bzw. die sofortige Erinnerung nach § 11 Absatz 2 RPflG ergänzt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158, 174 FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 467/12

... Nach der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung vom 17. Februar 2002 (BGBl. I S. 703) sollen die amtlichen Formulare sowohl für die Schuldner als auch für die Insolvenzgerichte zu einer Verfahrenserleichterung führen und "die vom Schuldner geforderten Angaben auf das unumgängliche Maß" reduzieren. Die Strukturierung der Formulare soll auch rechtlich unbeholfenen Schuldnern das Ausfüllen erleichtern und eine geführte Bearbeitung ermöglichen. Der Schuldner soll nur mit den Unterlagen konfrontiert werden, die in seinem Fall tatsächlich maßgebend sind (Bundesratsdrucksache 1105/01). Dieses Anliegen der Verordnung würde jedoch konterkariert, wenn das Gericht ohne hinreichende Anhaltspunkte im Wortlaut der Insolvenzordnung zusätzliche Angaben vom Schuldner fordern könnte.



Drucksache 308/1/12

... erlassenen Vordruckverordnung die vorgesehene Rechtsbehelfsbelehrung für den Vollstreckungsbescheid um eine Belehrung über die sofortige Beschwerde nach § 104 Absatz 3 ZPO bzw. die sofortige Erinnerung nach § 11 Absatz 2 RPflG ergänzt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 308/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 1 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 232 Satz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 699 Absatz 5 ZPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 703b Absatz 1a - neu - ZPO

5. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 39 FamFG

6. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 65 Absatz 2 FamFG

7. Zu Artikel 6 Nummer 10aneu- § 113 Absatz 1 Satz 1 FamFG

8. Zu Artikel 6 §§ 158,174FamFG

9. Zu Artikel 6 Nummer 19a - neu - § 298 FamFG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 5b GKG , Artikel 9 Nummer 1 § 1b KostO , Artikel 10 Nummer 2 § 8a FamGKG , Artikel 11 Nummer 2 § 3a GvKostG , Artikel 13 Nummer 2 § 4c JVEG und Artikel 14 Nummer 2 § 12c RVG


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gemäß § 11 BerHG in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Fall eines schriftlichen Beratungshilfeantrags zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rnr. 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben



Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gemäß § 11 BerHG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Fall eines schriftlichen Beratungshilfeantrags zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rnr. 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben



Drucksache 648/08

... Der die vollständige Prüfbarkeit der Bewilligungsentscheidung sicherstellende, zusätzliche Dokumentationsaufwand erschöpft sich mithin in der Aufnahme weniger weiterer Daten entweder in die Bewilligungsentscheidung oder in den vom Rechtspfleger aufgenommenen mündlichen Antrag des Rechtsuchenden. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die nach gegenwärtiger Rechtslage gem. § 11 BerHG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 der Beratungshilfevordruckverordnung (BerHVV) im Falle eines schriftlichen Beratungshilfeantrages zu tätigen sind (vgl. hierzu Schoreit/Groß, a.a.O., § 11 Rn 2: einfache Ausfüllung des Vordrucks, keine hierdurch verursachte wesentliche Mehrbelastung), soweit sie sich nicht bereits aus den in das Urkundsregister aufzunehmenden Daten und den vorgelegten Belegen ergeben. Es handelt sich um Angaben



Drucksache 330/07

Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 814/07

Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung


 
 
 


Drucksache 814/07 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung



Drucksache 600/07

... Nach der Verbraucherinsolvenzvordruckverordnung vom 17. Februar 2002 (



Drucksache 250/06

... Zu Artikel 9 (Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung)



Drucksache 86/05

... entsprechend. Im Fall des § 181 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann das zuzustellende Dokument am Ort der Zustellung oder bei einer von der Post dafür bestimmten Stelle am Ort des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden. Die Niederlegung ist auch bei der Behörde möglich, die den Zustellungsauftrag erteilt hat, wenn diese Behörde ihren Sitz am Ort der Zustellung oder am Ort des Amtsgerichts hat, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt. Für die Zustellungsurkunde, den Zustellungsauftrag, den verschlossenen Umschlag nach Absatz 1 und die schriftliche Mitteilung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung sind die Vordrucke nach der Zustellungsvordruckverordnung zu verwenden.



Drucksache 888/04 (Beschluss)

... sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr (EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung - EG-PKHVV)



Drucksache 756/04 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung



Drucksache 888/04

... sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr(EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung - EG-PKHVV)



Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 539/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.