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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 122/18 (PDF) vom 17.04.18



Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2017 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 16. April 2018
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2017 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2017

  • 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
    Einzelplan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
    Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
    Ansatz laut Haushaltsplan 2017 T€bewilligte
    über-/außer
    planmäßige
    Ausgabe
    T€
    1234
    02
    0212
    Deutscher Bundestag
    Deutscher Bundestag
    684 01Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages...........88.0974.400
    Erhöhung der Zahl der im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sowie der Zahl der Abgeordneten auf Grund des Ergebnisses der Bundestagswahl am 24. September 2017. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 50 Absatz 1 und 2 Abgeordnetengesetz.
    05Auswärtiges Amt
    0501Sicherung von Frieden und Stabilität
    687 32Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland......1.6000 ..........320.000
    Mehrbedarf zur Bewältigung der humanitären Notsituation im Zuge der
    Rückeroberung von Mossul, Irak (100 Mio. €). Bewältigung von humanitären Notsituationen in verschiedenen Krisenregionen (200 Mio. €). Bewältigung der humanitären Notsituation von Flüchtlingen und anderen humanitär Hilfsbedürftigen in Libyen (20 Mio. €). Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. und 27. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    687 34Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten
    Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das
    Auswärtige Amt
    .......316.000.150.000
    Mehrbedarf zur Stabilisierung von Mossul und Umgebung, Irak (50 Mio. €). Maßnahmen für Schutz, Versorgung und freiwillige Rückkehr von Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in und aus Libyen sowie Unterstützung zur Stabilisierung aufnehmender Gemeinden (100 Mio. €). Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. und 27. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    0504Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland
    687 20Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG135.0004.980
    Leistungen für deutsche Auslandsdienstlehrkräfte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 7 Absatz 1 i. V. m. § 11 ASchulG.
    06Bundesministerium des Innern
    0601Gesellschaft und Verfassung
    532 44Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen,
    insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale
    Gedenkveranstaltungen
    15628
    Finanzierung der Nachrufe zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Bundesminister Wolfgang Bötsch.
    0619Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
    532 01Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik1.306...........2.554
    Externe Unterstützungsleistungen zur IT-Konsolidierung.
    07Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    0714Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
    632 01Verwaltungskostenerstattung an Länder9.200..........8.000
    Zunahme umfangreicher und komplexer Verfahren im Rahmen des
    Kostenausgleichs in Staatschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Absatz 7 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen vom 20. Juni 1977, zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. Januar 2012.
    08Bundesministerium der Finanzen
    0813Zollverwaltung
    688 04Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen
    worden sind, einschließlich der Zinsen gem. Art. 11 der Ratsverordnung
    1150/2000
    2.0001.199
    Abführung von nicht vereinnahmten Zöllen an die Europäische Union. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 13 der EU-Ratsverordnung 609/2014 vom 26. Mai 2014.
    09Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    0903Energie und Nachhaltigkeit
    661 22Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
    "CO₂-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe - Abwicklung
    ...455.00015.783
    Höherer Bedarf auf Grund eines höheren Zuschussbedarfs der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Finanzierung der in der Vergangenheit (bis
    einschließlich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des
    CO₂-Gebäudesanierungsprogramms. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem geltenden Mandatarvertrag über die Abwicklung der bundesverbilligten Programme "Energieeffizient Bauen" und "Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden" (EBS).
    11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    1101Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen
    632 11Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung6.500.000300.000
    Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die
    überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    681 12Arbeitslosengeld II...........21.000000 .......600.000
    Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach
    dem SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer
    Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 19 SGB II. Die
    überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    1102Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    636 17Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung....64.000300
    Deckung der Kosten aus der Übernahme der Defizitdeckung für die
    umlagefinanzierte Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung durch den Bund. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
    Rechtsverpflichtung beruht auf § 30 Gesetz zur Neuregelung der
    Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland - HZvG.
    636 82Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet.........9.270092 ....120.000
    Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen
    Rentenversicherung für den Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Bundeszuschuss Ost). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI. Die überplanmäßige
    Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
    7. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    636 85Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen......1.270000 .....19.500
    Mehrbedarf auf Grund höherer Bedarfsmeldungen der Bundesländer für das 4. Quartal 2017 und höherer Fallzahlen in den Jahresabrechnungen 2016 der Länder für Rentenversicherungsbeiträge, die von den Trägern der Werkstätten für
    behinderte Menschen für die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten
    Menschen abgeführt werden. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 SGB VI.
    17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    1701Gesetzliche Leistungen für die Familien
    632 01Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.38.3405.177
    Ruherechtsentschädigungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft.
    Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
    Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Abs. 1 Gräbergesetz.
    632 07Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes.......315.000.......124.824
    Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die überplanmäßigen Ausgaben dienen einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe (74.824 T€) ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    681 02Elterngeld ...6.400.000140.000
    Höherer Bedarf insbesondere auf Grund höherer Geburtenentwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
    685 01Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen
    ......155.309.........
    9.290
    Höhere Ausgaben zur Leistung von Zuweisungen an die Conterganstiftung. Die
    Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die
    Rechtsverpflichtung beruht auf § 13 Conterganstiftungsgesetz.

  • 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
    Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
    Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
    Ansatz VE laut
    Haushalts
    plan 2017
    T€
    bewilligte
    über-/außer
    planmäßige
    VE
    T€
    1234
    06Bundesministerium des Innern
    0619Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
    518 02 aplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
    Liegenschaftsmanagement
    659
    Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
    Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 135 T€
    Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 137 T€
    Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 139 T€
    Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 141 T€
    Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 107 T€
    Anmietung von weiteren Räumlichkeiten zur Unterbringung von neuen
    Beschäftigten des Beschaffungsamtes des BMI.
    07Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    0718Bundesamt für Justiz
    518 02 aplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
    Liegenschaftsmanagement
    866
    Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
    Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 182 T€
    Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 185 T€
    Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 188 T€
    Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 191 T€
    Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 120 T€
    Anmietung von Räumlichkeiten zur Wahrnehmung der Aufgaben im
    Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
    09
    0917
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Bundeskartellamt
    518 02 aplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
    Liegenschaftsmanagement
    3.240
    Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
    Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 108 T€
    Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2021 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2022 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2023 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2024 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2025 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 324 T€
    Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 216 T€
    Anmietung von Büroflächen im Rahmen des Einheitlichen
    Liegenschaftsmanagements (ELM) zur Unterbringung der Geschäftsstelle der Monopolkommission.
    21Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
    Informationsfreiheit
    2112Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
    Informationsfreiheit
    518 02 üplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
    Liegenschaftsmanagement
    53496
    Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
    Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 32 T€
    Im Haushaltsjahr 2019 bis zu: 32 T€
    Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 32 T€
    Abschluss eines Mietvertrages über Räumlichkeiten für Personal zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO).


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