Einzelplan/ Kapitel/ Titel | Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe | Ansatz laut Haushaltsplan 2017 T€ | bewilligte über-/außer planmäßige Ausgabe T€ |
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02 0212 | Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag | | |
684 01 | Geldleistungen an die Fraktionen des Deutschen Bundestages | ...........88.097 | 4.400 |
| Erhöhung der Zahl der im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sowie der Zahl der Abgeordneten auf Grund des Ergebnisses der Bundestagswahl am 24. September 2017. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 50 Absatz 1 und 2 Abgeordnetengesetz. | | |
05 | Auswärtiges Amt | | |
0501 | Sicherung von Frieden und Stabilität | | |
687 32 | Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland | ......1.6000 .......... | 320.000 |
| Mehrbedarf zur Bewältigung der humanitären Notsituation im Zuge der Rückeroberung von Mossul, Irak (100 Mio. €). Bewältigung von humanitären Notsituationen in verschiedenen Krisenregionen (200 Mio. €). Bewältigung der humanitären Notsituation von Flüchtlingen und anderen humanitär Hilfsbedürftigen in Libyen (20 Mio. €). Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. und 27. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
687 34 | Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige Amt | .......316.000. | 150.000 |
| Mehrbedarf zur Stabilisierung von Mossul und Umgebung, Irak (50 Mio. €). Maßnahmen für Schutz, Versorgung und freiwillige Rückkehr von Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in und aus Libyen sowie Unterstützung zur Stabilisierung aufnehmender Gemeinden (100 Mio. €). Die überplanmäßigen Ausgaben sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3. und 27. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
0504 | Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland | | |
687 20 | Leistungen an Deutsche Auslandsschulen gemäß §§ 11 und 12 ASchulG | 135.000 | 4.980 |
| Leistungen für deutsche Auslandsdienstlehrkräfte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 7 Absatz 1 i. V. m. § 11 ASchulG. | | |
06 | Bundesministerium des Innern | | |
0601 | Gesellschaft und Verfassung | | |
532 44 | Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen, insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale Gedenkveranstaltungen | 156 | 28 |
| Finanzierung der Nachrufe zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Bundesminister Wolfgang Bötsch. | | |
0619 | Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern | | |
532 01 | Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik | 1.306........... | 2.554 |
| Externe Unterstützungsleistungen zur IT-Konsolidierung. | | |
07 | Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz | | |
0714 | Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof | | |
632 01 | Verwaltungskostenerstattung an Länder | 9.200.......... | 8.000 |
| Zunahme umfangreicher und komplexer Verfahren im Rahmen des Kostenausgleichs in Staatschutz-Strafsachen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 120 Absatz 7 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit den Bestimmungen der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen vom 20. Juni 1977, zuletzt geändert mit Wirkung vom 1. Januar 2012. | | |
08 | Bundesministerium der Finanzen | | |
0813 | Zollverwaltung | | |
688 04 | Zahlungen an die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht eingenommen worden sind, einschließlich der Zinsen gem. Art. 11 der Ratsverordnung 1150/2000 | 2.000 | 1.199 |
| Abführung von nicht vereinnahmten Zöllen an die Europäische Union. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 13 der EU-Ratsverordnung 609/2014 vom 26. Mai 2014. | | |
09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | | |
0903 | Energie und Nachhaltigkeit | | |
661 22 | Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO₂-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe - Abwicklung | ...455.000 | 15.783 |
| Höherer Bedarf auf Grund eines höheren Zuschussbedarfs der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Finanzierung der in der Vergangenheit (bis einschließlich 2011) eingegangenen Darlehenszusagen im Rahmen des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem geltenden Mandatarvertrag über die Abwicklung der bundesverbilligten Programme "Energieeffizient Bauen" und "Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden" (EBS). | | |
11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | | |
1101 | Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen | | |
632 11 | Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung | 6.500.000 | 300.000 |
| Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
681 12 | Arbeitslosengeld II | ...........21.000000 ....... | 600.000 |
| Ungünstigere Entwicklung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 19 SGB II. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
1102 | Rentenversicherung und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | | |
636 17 | Beteiligung des Bundes an der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung | ....64.000 | 300 |
| Deckung der Kosten aus der Übernahme der Defizitdeckung für die umlagefinanzierte Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung durch den Bund. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 30 Gesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland - HZvG. | | |
636 82 | Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet | .........9.270092 .... | 120.000 |
| Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zuschuss des Bundes zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet (Bundeszuschuss Ost). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287e Absatz 2 SGB VI. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
636 85 | Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen | ......1.270000 ..... | 19.500 |
| Mehrbedarf auf Grund höherer Bedarfsmeldungen der Bundesländer für das 4. Quartal 2017 und höherer Fallzahlen in den Jahresabrechnungen 2016 der Länder für Rentenversicherungsbeiträge, die von den Trägern der Werkstätten für behinderte Menschen für die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen abgeführt werden. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 SGB VI. | | |
17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | | |
1701 | Gesetzliche Leistungen für die Familien | | |
632 01 | Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. | 38.340 | 5.177 |
| Ruherechtsentschädigungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Abs. 1 Gräbergesetz. | | |
632 07 | Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes | .......315.000....... | 124.824 |
| Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die überplanmäßigen Ausgaben dienen einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe (74.824 T€) ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
681 02 | Elterngeld ...6.400.000 | | 140.000 |
| Höherer Bedarf insbesondere auf Grund höherer Geburtenentwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. November 2017 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. | | |
685 01 | Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen ......155.309......... | | 9.290 |
| Höhere Ausgaben zur Leistung von Zuweisungen an die Conterganstiftung. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 13 Conterganstiftungsgesetz. | | |