Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Stärkung der nachträglichen Sicherungsverwahrung - (... StrÄndG) - Antrag des Freistaates Bayern -

A.

1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 2 ( § 106 JGG), Artikel 2a - neu - (Änderung der StPO), Artikel 2b - neu - (Änderung des GVG)

Folgeänderungen:

Begründung (nur für das Plenum):

Die Änderungen zielen darauf ab, die Sondervorschriften zur Sicherungsverwahrung für Heranwachsende, auf die das allgemeine Strafrecht angewendet wird aufzuheben. Heranwachsende sollen auch bei der Sicherungsverwahrung den Regeln des Erwachsenenstrafrechts unterstellt werden, wenn dieses auf sie angewendet wird. Dies hat der Bundesrat in früheren Gesetzentwürfen bereits mehrfach vorgeschlagen (BR-Drs. 860/02(Beschluss) , BR-Drs. 177/04(Beschluss) PDF , BR-Drs. 276/05(B) HTML PDF ).

B.

C.