Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten KOM (2005) 305 endg./2; Ratsdok. 11131/05

Der Bundesrat hat in seiner 814. Sitzung am 23. September 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen zu verbessern und die Verordnung zu ändern, soweit im praktischen Vollzug besondere Hindernisse aufgetreten sind. Die Zielrichtung einer Vereinfachung und Beschleunigung des Zustellungsverfahrens wird ebenso befürwortet wie die beabsichtigte Erhöhung der Transparenz der mit der Zustellung verbundenen Kosten. Allerdings werden die vorgeschlagenen Neuregelungen dieser Zielsetzung nur teilweise gerecht.

Für das weitere Vorgehen auf europäischer Ebene sollte nach Ansicht des Bundesrates Folgendes berücksichtigt werden: