KomHKV - Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden - Brandenburg -
Vom 14. Februar 2008 (GVBl. II Nr. 3 vom 28.02.2008 S. 14; 12.03.2009 S. 9; 28.06.2010 Nr. 3810; 15.02.2018 Nr. 1518)
red. Anm.: Dieser Bereich wird nicht mehr fortgeführt
Auf Grund des § 107 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) verordnet der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:
Diese Verordnung gilt vorbehaltlich des § 66 für Gemeinden, Gemeindeverbände und Ämter, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen.
Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
Abschreibungen Betrag, der bei Vermögensgegenständen die eingetretenen Wertminderungen erfasst und der als Aufwand angesetzt wird
Aktiva Summe des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Verwendung des eingesetzten Kapitals nachweisen
Aktivierungsfähige Eigenleistungen monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung
Anlagevermögen Teil des Vermögens, das der Gemeinde langfristig zur laufenden Aufgabenerfüllung dient
Aufwendungen in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres
Ausleihungen Forderungen, die durch die Hingabe von Kapital erworben werden
Auszahlungen Abfluss von Bar- und Buchgeld
Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen Aufwendungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigung veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind
Baumaßnahmen Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) sowie Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dienen
Bilanz Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag
Buchführung lückenlose, betragsmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sowie der Vermögens-, Finanz-, und Schuldenlage der Gemeinde
Budget vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Sachziele und intern festzulegender Budgetregelungen zugewiesen wird
Eigenkapital Differenz zwischen Aktiva und der Summe aus den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz
Einzahlung Zufluss von Bar- und Buchgeld
Ertrag in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Wertezuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres
Finanzmittel Bestand an Bargeld, Schecks und Guthaben auf Bankkonten einschließlich Kontokorrentverbindlichkeiten
Fremdkapital die in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisenden Schulden gegenüber Dritten
Geschäftsvorfall Vorgang auf Grund kommunalen Handelns, der Anlass zu Buchungen ist
Haushaltsreste Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden
Inventar Verzeichnis der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt als Grundlage für das Erstellen der Bilanz
Inventur Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zur Erstellung des Inventars
Investition Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter sowie Grundstücken in Entwicklung
Investitionsförderungsmaßnahme Gewährung von aktivierbaren Zuwendungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung
Kassenkredite kurzfristige Kredite zur Überbrückung des verzögerten oder späteren Eingangs von Deckungsmitteln, soweit keine anderen liquiden Mittel eingesetzt werden können
Kennzahlen steuerungsrelevante, in Vergleichszahlen ausgedrückte Indikatoren für die Wirtschaftlichkeit der Produkte und zur Abbildung des Grades der Zielerreichung
Konsolidierung Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der in § 83 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg genannten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
Kostenermittlung der Bedeutung und dem Umfang der Investition adäquate Methoden zur Berechnung der Folgekosten, zum Beispiel Kostenvergleichsrechnung, Barwertmethode oder Ähnliche
Kredite das unter der Verpflichtung der Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
Leistung bewertetes Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit, das zur Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr erzeugt wird
Leistungsziel angestrebter Stand an Leistungen, der durch quantitative und qualitative Größen beschrieben wird
Liquiditätsreserve leicht in Finanzmittel umzuwandelnde Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, zum Beispiel Wertpapiere mit weniger als ein Jahr Laufzeit
Passiva
umwelt-online - Demo-Version
(Stand: 22.06.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)