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Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

KomHKV - Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden

- Brandenburg -

Vom 14. Februar 2008
(GVBl. II Nr. 3 vom 28.02.2008 S. 14; 12.03.2009 S. 9; 28.06.2010 Nr. 38 10; 15.02.2018 Nr. 15 18)


red. Anm.: Dieser Bereich wird nicht mehr fortgeführt

Auf Grund des § 107 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) verordnet der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen:

Abschnitt 1
Haushaltsplan

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt vorbehaltlich des § 66 für Gemeinden, Gemeindeverbände und Ämter, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:

  1. Abschreibungen
    Betrag, der bei Vermögensgegenständen die eingetretenen Wertminderungen erfasst und der als Aufwand angesetzt wird
  2. Aktiva
    Summe des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden und die Verwendung des eingesetzten Kapitals nachweisen
  3. Aktivierungsfähige Eigenleistungen
    monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung
  4. Anlagevermögen
    Teil des Vermögens, das der Gemeinde langfristig zur laufenden Aufgabenerfüllung dient
  5. Aufwendungen
    in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres
  6. Ausleihungen
    Forderungen, die durch die Hingabe von Kapital erworben werden
  7. Auszahlungen
    Abfluss von Bar- und Buchgeld
  8. Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
    Aufwendungen oder Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigung veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind
  9. Baumaßnahmen
    Ausführung von Bauten (Neu-, Erweiterungs- und Umbauten) sowie Instandsetzung an Bauten, soweit sie nicht der Unterhaltung baulicher Anlagen dienen
  10. Bilanz
    Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag
  11. Buchführung
    lückenlose, betragsmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle sowie der Vermögens-, Finanz-, und Schuldenlage der Gemeinde
  12. Budget
    vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Sachziele und intern festzulegender Budgetregelungen zugewiesen wird
  13. Eigenkapital
    Differenz zwischen Aktiva und der Summe aus den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz
  14. Einzahlung
    Zufluss von Bar- und Buchgeld
  15. Ertrag
    in Geld ausgedrückter, aber nicht unbedingt zahlungswirksamer Wertezuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres
  16. Finanzmittel
    Bestand an Bargeld, Schecks und Guthaben auf Bankkonten einschließlich Kontokorrentverbindlichkeiten
  17. Fremdkapital
    die in der Bilanz auf der Passivseite auszuweisenden Schulden gegenüber Dritten
  18. Geschäftsvorfall
    Vorgang auf Grund kommunalen Handelns, der Anlass zu Buchungen ist
  19. Haushaltsreste
    Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden
  20. Inventar
    Verzeichnis der Vermögensgegenstände und der Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt als Grundlage für das Erstellen der Bilanz
  21. Inventur
    Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zur Erstellung des Inventars
  22. Investition
    Verwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestandes längerfristig dienender Güter sowie Grundstücken in Entwicklung
  23. Investitionsförderungsmaßnahme
    Gewährung von aktivierbaren Zuwendungen und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung
  24. Kassenkredite
    kurzfristige Kredite zur Überbrückung des verzögerten oder späteren Eingangs von Deckungsmitteln, soweit keine anderen liquiden Mittel eingesetzt werden können
  25. Kennzahlen
    steuerungsrelevante, in Vergleichszahlen ausgedrückte Indikatoren für die Wirtschaftlichkeit der Produkte und zur Abbildung des Grades der Zielerreichung
  26. Konsolidierung
    Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der in § 83 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg genannten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss
  27. Kostenermittlung
    der Bedeutung und dem Umfang der Investition adäquate Methoden zur Berechnung der Folgekosten, zum Beispiel Kostenvergleichsrechnung, Barwertmethode oder Ähnliche
  28. Kredite
    das unter der Verpflichtung der Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite
  29. Leistung
    bewertetes Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit, das zur Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr erzeugt wird
  30. Leistungsziel
    angestrebter Stand an Leistungen, der durch quantitative und qualitative Größen beschrieben wird
  31. Liquiditätsreserve
    leicht in Finanzmittel umzuwandelnde Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, zum Beispiel Wertpapiere mit weniger als ein Jahr Laufzeit
  32. Passiva

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