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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Anpassung der Bezeichnung der Berliner Polizeibehörde im Berliner Landesrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Berlin -

Vom 27. September 2021
(GVBl. Nr. 73 vom 06.10.2021 S. 1117)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Die Anlage I Landesbesoldungsordnungen - a und B - des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160; 2005 S. 463), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GVBl. S. 1039) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. In der Besoldungsgruppe 2 der Landesbesoldungsordnung B werden die Wörter "beim Polizeipräsidenten" durch die Wörter "bei der Polizei Berlin" ersetzt.
  2. In der Besoldungsgruppe 3 der Landesbesoldungsordnung B werden die Wörter "beim Polizeipräsidenten" durch die Wörter "bei der Polizei Berlin" ersetzt.
  3. In der Besoldungsgruppe 3 der Landesbesoldungsordnung B (künftig wegfallende Ämter) werden die Wörter "beim Polizeipräsidenten" durch die Wörter "bei der Polizei Berlin" ersetzt.

Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes -Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gewerbeaußendienst -

§ 3 Absatz 3 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes - Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Gewerbeaußendienst - vom 3. September 2021 (GVBl. S. 1102) wird wie folgt geändert:

1. Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) Buchstabe d wird wie folgt gefasst:

alt neu
"d) der Direktorin bei der Polizei Berlin, des Direktors bei der Polizei Berlin (Besoldungsgruppe B 2)"

b) Buchstabe e wird wie folgt gefasst:

alt neu
"e) der Ersten Direktorin bei der Polizei Berlin, des Ersten Direktors bei der Polizei Berlin (Besoldungsgruppe B 3)"

2. In Satz 2 werden jeweils die Wörter "beim Polizeipräsidenten" durch die Wörter "bei der Polizei Berlin" ersetzt.

Artikel 3
Änderung des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes

Das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz vom 2. Dezember 2020 (GVBl. S. 1435) wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "den Polizeipräsidenten oder die Polizeipräsidentin in" durch die Wörter "die Polizei" ersetzt.

2. In § 18 Absatz 1 Nummer 2 und 3 werden jeweils die Wörter "des Polizeipräsidenten oder der Polizeipräsidentin in" durch die Wörter "der Polizei" ersetzt.

Artikel 4
Änderung des Bestattungsgesetzes

In § 24 Absatz 4 des Bestattungsgesetzes vom 2. November 1973 (GVBl. S. 1830), das zuletzt durch Artikel X des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560) geändert worden ist, werden die Wörter "der Polizeipräsident in Berlin" durch die Wörter "die Polizei Berlin" ersetzt.

Artikel 5
Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes

§ 20 Absatz 4 des Berliner Datenschutzgesetzes vom 13. Juni 2018 (GVBl. S. 418), das durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter "den Polizeipräsidenten in Berlin" durch die Wörter "die Polizei Berlin" ersetzt.

2. In Satz 2 werden die Wörter "dem Polizeipräsidenten in Berlin" durch die Wörter "der Polizei Berlin" ersetzt.

Artikel 6
Änderung des Landesfischereischeingesetzes

In § 1 Absatz 3 und § 6 Absatz 2 des Landesfischereischeingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2000 (GVBl. S. 464), das zuletzt durch Nummer 79 der Anlage zum Gesetz vom 4. März 2005 (GVBl. S. 125) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter "des Polizeipräsidenten in Berlin" durch die Wörter "der Polizei Berlin" ersetzt.

Artikel 7
Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

Das Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 21 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "des Polizeipräsidenten in Berlin" durch die Wörter "der Polizei Berlin" ersetzt.

2. In § 23 Absatz 4 werden die Wörter "dem Polizeipräsidenten in Berlin" durch die Wörter "der Polizei Berlin" ersetzt.

Artikel 8
Änderung des Personalvertretungsgesetzes

In § 7 Nummer 1 des Personalvertretungsgesetzes

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