Regelwerk

Änderungstext

31. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 5. Juli 2016
(GV.NRW. Nr. 22 vom 15.07.2016 S. 540)



Auf Grund des § 2 Absatz 2 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Der Allgemeine Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), die zuletzt durch Verordnung vom 26. April 2016 (GV. NRW. S. 236) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Der Tarifstelle 1.1.2 wird folgender Satz angefügt:

"Bei Anordnungen gegen Beschäftigte sind maximal 20 Prozent der vorgenannten Verwaltungsgebühren zu erheben."

2. In der Tarifstelle 2.1.2 werden die Wörter "DIN 277 Teil 1 Ausgabe Juni 1987" durch die Wörter "DIN 277 - 1 Ausgabe Februar 2005" ersetzt.

3. In der Tarifstelle 2.4.1.6 wird die Angabe "6 v. H." durch die Angabe "10 v. H." und die Angabe "50" durch die Angabe "100" ersetzt.

4. In den Tarifstellen 2.4.2.2 und 2.4.2.4 Buchstabe b wird jeweils die Angabe "8 v. T." durch die Angabe "10 v. T." ersetzt.

5. In der Tarifstelle 2.4.2.6 wird die Angabe "6 v. H." durch die Angabe "10 v. H." und die Angabe "50" durch die Angabe "100" ersetzt.

6. In der Tarifstelle 2.4.3 wird in den Buchstaben a und b jeweils die Angabe "2 500" durch die Angabe "5 000" ersetzt.

7. In der Tarifstelle 2.5.1.1 wird die Angabe "250" durch die Angabe "500" ersetzt.

8. In der Tarifstelle 2.5.2.1 wird die Angabe "1/4" durch die Wörter "bis zu 1/4" ersetzt.

9. In der Tarifstelle 2.7.1 werden die Angabe "WEG" durch die Angabe "WoEigG" und die Angabe "50" durch die Angabe "100" ersetzt.

10. Die Tarifstelle 2.7.2 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "WEG" wird durch die Angabe "WoEigG" ersetzt.

b) Dem Buchstaben a wird die Angabe "bis 150" angefügt.

c) Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

alt neu
b) je Sondereigentumsanteil im Bestand Euro 100 "b) je Garagenstellplatz Euro 20".

d) In Buchstabe c werden die Wörter "für jede" durch das Wort "je" ersetzt.

11. In der Tarifstelle 5.1.1 wird die Angabe "7" durch die Angabe "11" ersetzt.

12. In der Tarifstelle 5.1.1.1 wird die Angabe "4" durch die Angabe "6" ersetzt.

13. Nach der Tarifstelle 5.1.1.1 wird folgende Tarifstelle 5.1.1.2 eingefügt:

"5.1.1.2 Einfache Melderegisterauskunft gemäß § 44 Absatz 1 BMG auf elektronischem Weg, der eine erfolglose Anfrage gemäß § 49 Absatz 1 bis 2 BMG je Betroffenen im gleichen Fachverfahren vorausgegangen ist: Gebühr: Euro 5".

14. In der Tarifstelle 5.1.2 wird die Angabe "10" durch die Angabe "15" ersetzt.

15. In der Tarifstelle 5.1.3 werden die Wörter "(insbesondere Rückgriff in nach § 13 Absatz 2 BMG gesondert aufzubewahrende Bestände)" gestrichen und die Angabe "10 bis 30" durch die Angabe "15 bis 50" ersetzt.

16. In der Tarifstelle 5.1.4 wird die Angabe "20 bis 45" durch die Angabe "40 bis 100" ersetzt.

17. In der Tarifstelle 5.1.5 werden die Angabe "9" durch die Angabe "10" und die Angabe "100 bis 1 000" durch die Angabe "200 bis 3 000" ersetzt.

18. In der Tarifstelle 5.1.6 wird die Angabe "100 bis 1 000" durch die Angabe "200 bis 2 000" ersetzt.

19. In der Tarifstelle 5.1.7 werden die Wörter "8, höchstens Euro 1 150" durch die Angabe "10" ersetzt.

20. Die Tarifstelle 5.2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
5.2 Aufenthaltsbescheinigung/Meldebescheinigung
Gebühr: Euro 6
"5.2 Sonstige Bescheinigungen im Meldewesen Gebühr: Euro 9".

21. In der Tarifstelle 5.4 werden die Wörter "31 Absatz 1 Satz 2 MG NRW" durch die Angabe "35 BMG" ersetzt.

22. Nach der Tarifstelle 5.4 werden folgende Tarifstellen 5.5 und 5.6 eingefügt:

"5.5 Mittelbare Datenübermittlungen nach §§ 34, 35 und 38 BMG im Wege des Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses. Die Gebühr ist durch den Auftragnehmer zu entrichten. Gebühr: Die Tarifstellen 5.1.1 bis 5.1.6 finden entsprechende Anwendung

5.6 Zulassung eines Portals nach § 49 Absatz 3 BMG
Gebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens Euro 360".

23. Die Tarifstelle 8.1.4.11 wird wie folgt gefasst:

alt neu

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