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Regelwerk

Änderungstext

MeldDÜV - Verordnung zur Änderung der Meldedaten-Übermittlungsverordnung
- Saarland -

Vom 23. März 2022
(Amtsbl. I Nr. 22 vom 07.04.2022 S. 603)



Aufgrund des § 7 Nummer 2 und 4 des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes vom 13. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), verordnet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:

Artikel 1

Die Meldedaten-Übermittlungsverordnung ( MeldDÜV) vom 30. Oktober 2015 (Amtsbl. I S. 752), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 6. April 2021 (Amtsbl. I S. 904), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 20 bis 23, §§ 25 bis 42, § 44 sowie §§ 46 bis 53 jeweils durch das Wort "(weggefallen)" ersetzt.

2. In § 2 Absatz 8 Satz 2 werden die Wörter "An der Küppe 2, 53225" durch die Wörter "Bernkasteler Straße 8, 53175" ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter " §§ 20, 21, 22 und 24 Absatz 2" durch die Wörter " § 34 Absatz 4 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt.

b) Satz 2 wird

Sicherheitsbehörden dürfen für eine Abfrage auch die nach § 3 Absatz 2 Nr. 7 und 8 des Bundesmeldegesetzes gespeicherten Daten verwenden.

aufgehoben.

4. Dem § 4 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

" § 1 Absatz 4 der Bundesmeldedatenabrufverordnung bleibt unberührt."

5. Die §§ 20 bis 23, die §§ 25 bis 42, der § 44 sowie die §§ 46 bis 53 werden aufgehoben.

§ 20 Abrufverfahren für die Polizeivollzugsbehörden

Zur Erfüllung der der Polizei durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben, insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, dürfen für die zuständigen Polizeivollzugsbehörden folgende Daten zum Abruf bereitgehalten werden:

1. Familienname, Lebenspartnerschaftsname (jeweils derzeitiger und früherer Name mit Namensbestandteilen) 0101-0106,
0201-0204,
2. Vornamen 0301-0303,
3. Doktorgrad 0401,
4. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat 0601-0603,
5. Geschlecht 0701,
6. gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter 0902-0916,
7. Staatsangehörigkeiten 1001,
8. Anschriften (derzeitige und frühere Anschriften) 1200-1233,
9. Einzugsdatum und Auszugsdatum 1301,
1306-1309,
10. Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnerschaften zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft 1401-1402,
1408,
11. Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Anschrift, Sterbedatum) 1501-1532,
12. Minderjährige Kinder (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Sterbedatum) 1601-1605,
13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der letzten Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, des vorläufigen Personalausweises, des Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers 1700-1709,
Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer, Sperrkennwort und Sperrsumme der eID-Karte 1715-1719,
14. Sterbedatum und Sterbeort 1901, 1904,
15. Datum der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis 2601,
16.

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