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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Auftragswerteverordnung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 1. November 2025
(GVBl. LSa Nr. 16 vom 06.11.2025 S. 811)
Aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 2022 (GVBl. LSa S. 367), geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 2025 (GVBl. LSa S. 741), in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 7 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 19. Oktober 2021 (MBl. LSa S. 660), zuletzt geändert durch Beschluss vom 31. Januar 2023 (MBl. LSa S. 55), wird verordnet:
Die Auftragswerteverordnung vom 6. Dezember 2024 (GVBl. LSa S. 363) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe "31. Dezember 2024" wird durch die Angabe "6. November 2025" ersetzt.
b) Die Wörter "von 100.000 Euro" werden durch die Wörter "der Schwellenwerte aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65; L 410 vom 18.11.2021, S. 200; L 192 vom 21.7.2022, S. 39; L, 2023/90063, 3.11.2023), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 (ABl. L, 2023/2495, 16.11.2023), in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe "31. Dezember 2024" wird durch die Angabe "6. November 2025" ersetzt.
bb) Die Wörter "von 100.000 Euro" werden durch die Wörter "der Schwellenwerte aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU " ersetzt.
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| (2) Abweichend von den Voraussetzungen des § 14 der Unterschwellenvergabeordnung können Leistungen bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktvergabe). | "(2) Abweichend von den Voraussetzungen des § 14 der Unterschwellenvergabeordnung können Leistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren im Direktauftrag beschafft werden." |
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe "31. Dezember 2024" wird durch die Angabe "6. November 2025" ersetzt.
b) Die Wörter "von 1 Million Euro" werden durch die Wörter "der Schwellenwerte aus Artikel 4 der Richtlinie 2014/24/EU " ersetzt.
4. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2024" durch die Angabe "6. November 2025" und die Angabe "150 000" durch die Angabe "2,5 Millionen" ersetzt.
bb) Satz 2
Ab einem Auftragswert von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer sind mindestens drei Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern.
wird aufgehoben.
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| (2) Abweichend von den Voraussetzungen des § 3a Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a können Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktvergabe). | "(2) Abweichend von den Voraussetzungen des § 3a Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a können Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren im Direktauftrag beschafft werden." |
§ 5 Wertgrenzen für freiberufliche LeistungenFreiberufliche Leistungen können bis zu einem Auftragswert unterhalb von 80.000 Euro ohne Umsatzsteuer unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden (Direktvergabe). Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt findet keine Anwendung bei Direktvergaben.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 7. November 2025 in Kraft.
ID: 252637
| ENDE |
(Stand: 14.11.2025)
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