Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Markenverordnung

Vom 6. Dezember 2011
(BGBl. I Nr. 64 vom 13.12.2011 S. 2629)


Auf Grund des § 65 Absatz 1 Nummer 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2010 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:

Artikel 1
Änderung der Markenverordnung

Die Anlagen 1, 2 und 3 zur Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

.

  Anhang
zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Markenverordnung vom 6. Dezember 2011

(BGBl. I Nr. 64/Anlageband vom 13.12.2011 S. 2629)

.

  Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen mit erläuternden Anmerkungen Anlage 1
(zu § 19 Absatz 1)

Waren

Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke;

Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;

Düngemittel;

Feuerlöschmittel;

Mittel zum Härten und Löten von Metallen;

chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;

Gerbmittel;

Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

Erläuternde Anmerkung

Klasse 1 enthält im Wesentlichen chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.

Diese Klasse enthält insbesondere:

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

Klasse 2

Farben, Firnisse, Lacke;

Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;

Färbemittel;

Beizen;

Naturharze im Rohzustand;

Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Erläuternde Anmerkung

Klasse 2 enthält im Wesentlichen Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.

Diese Klasse enthält insbesondere:

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

Klasse 3

Wasch- und Bleichmittel;

Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel;

Seifen;

Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer;

Zahnputzmittel.

Erläuternde Anmerkung

Klasse 3 enthält im Wesentlichen Putzmittel und Mittel für die Körper- und Schönheitspflege.

Diese Klasse enthält insbesondere:

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

Klasse 4

Technische Öle und Fette;

Schmiermittel;

Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.

Erläuternde Anmerkung

Klasse 4 enthält im Wesentlichen technische Öle und Fette, Brennstoffe und Leuchtstoffe. Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse;

Hygienepräparate für medizinische Zwecke;

diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost;

Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere;

Pflaster, Verbandmaterial;

Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;

Desinfektionsmittel;

Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;

Fungizide, Herbizide.

Erläuternde Anmerkung

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