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Regelwerk, Anlagentechnik, Waffen

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den Waffenhandel

Vom 19. Oktober 2013
(BGBl. II Nr. 31 vom 25.10.2013 S. 1426)


Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 2. April 2013 angenommenen und von der Bundesrepublik Deutschland am 3. Juni 2013 in New York unterzeichneten Vertrag über den Waffenhandel wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag über den Waffenhandel nach seinem Artikel 22 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Zum Vertrag über den Waffenhandel

ENDE

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