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Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

BeamtVAltGZustAnO - Beamtenversorgungs- und Altersgeldzuständigkeitsanordnung
Anordnung zu Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung und des Altersgeldes sowie des Versorgungsausgleichs

Vom 13. Juni 2025
(BGBl. I Nr. 146 vom 20.06.2025; 26.07.205 Nr. 170 Ber.)
Gl.-Nr.: 2030-14-250



Zur vorherigen Regelung AltGZustAnO - Altersgeldzuständigkeitsanordnung

Ber. Das Bundesministerium der Finanzen ordnet nach erfolgter Übertragung der Befugnisse auf Grund

im Einvernehmen mit

an:

§ 1 Anordnungsgegenstand

(1) Diese Anordnung regelt für die in der Anlage genannten Geschäftsbereiche nach Übertragung der Befugnisse durch die obersten Dienstbehörden die Zuständigkeiten für

  1. die Festsetzung der Versorgungsbezüge nach § 2 Nummer 1, 2, 5 bis 12 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes,
  2. die Festsetzung der Leistungen nach § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes in Verbindung mit § 49 Absatz 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 10 Absatz 5 des Altersgeldgesetzes in Verbindung mit § 63 Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes und die Festsetzung des aus Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeleiteten Nachteilsausgleichs,
  3. die Anerkennung eines Dienstunfalls nach § 45 Absatz 3 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes und die anschließende Festsetzung der weiteren Unfallfürsorgeleistungen nach § 49 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 4 des Beamtenversorgungsgesetzes sowie die damit zusammenhängenden folgenden Befugnisse:

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(Stand: 23.07.2025)

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