umwelt-online: BesVAnpG 2009/2010 M-V - Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 Mecklenburg-Vorpommern (2)

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Anlage 19

(Zweite Besoldungsübergangsverordnung)

Familienzuschlag
(Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1
( § 40 Abs. 1 BBesG)
Stufe 2
( § 40 Abs. 2 BBesG)
Besoldungsgruppen a 10 bis a 16,
sowie die Besoldungsgruppen
der Besoldungsordnungen B, R, W und C und Empfänger von Anwärterbezügen
103,21 191,49


Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag  
für das zweite zu berücksichtigende Kind um 88,28 Euro,
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 226,06 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je 46,25 Euro.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BbesG  
in den Besoldungsgruppen a 10 bis a 12: 96,98 Euro

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Anlage 20

(Zweite Besoldungsübergangsverordnung)

Anwärtergrundbetrag
(Monatsbeträge in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag
a 2 bis a 4 730,35
a 5 bis a 8 833,77
a 9 bis a 11 880,01
a 12 999,73
a 13 1 026,96
a 13 + Zulage

(Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B)

 
oder R 1 1 056,88

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Anlage 21 09 11

(Zweite Besoldungsübergangsverordnung)

Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen
(Monatsbeträge)

- in der Reihenfolge der Gesetzesstellen -

Dem Grunde nach geregelt in Betrag in Euro, Vomhundert, Bruchteil
Bundesbesoldungsgesetz    
§ 44 bis zu 94,59
§ 48 Abs. 2 bis zu 94,59
§ 78 bis zu 70,94
Bundesbesoldungsordnungen A und B    
Vorbemerkungen    
Nummer 2 Abs. 2   118,23
Nummer 4   47,30
Nummer 4a   70,94
Nummer 5    
Die Zulage beträgt für    
Mannschaften,
Unteroffiziere/Beamte
der Besoldungsgruppen a 5 und a 6
  33,11
Unteroffiziere/Beamte
der Besoldungsgruppen a 7 bis a 9
  47,30
Offiziere/Beamte des gehobenen
und höheren Dienstes
  70,94
Nummer 5a    
Abs. 1    
Buchstabe a
  85,13
Buchstabe b
  141,89
Buchstabe c
  203,37
Abs. 2    
Nr. 1
   
Buchstabe a
 

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