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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI/GUV-I 790-015 / DGUV Information 213-715 - Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder
Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 12/2006; 01/2012 aufgehoben)



DGUV-Newsletter 01/2024:
Folgende Publikationen aus der 213-700-Serie "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung" des Fachbereichs "Rohstoffe und chemische Industrie" wurden zurückgezogen:
DGUV Information 213-710 "Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren"
DGUV Information 213-715 "Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder"
DGUV Information 213-723 "Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"

BGHM 11/2023: zurückgezogen

Archiv 12/2006
vergleiche TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Vorbemerkung

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von

in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als Information in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestellnummer BGI/GUV-I 790-001 ff. aufgenommen.

Diese EGU wurden erarbeitet in Zusammenarbeit zwischen

1 Anwendungsbereich

Diese EGU beziehen sich auf den Einsatz von reaktiven Polyurethan (PUR)-Schmelzklebstoffen auf der Basis von Diphenylmethandiisocyanat (MDI) mit einem maximalen Anteil von 4 % Monomeren und dessen Prepolymeren in den Arbeitsbereichen:

Die EGU beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen legt eine sichere Arbeitsweise unter Verzicht auf Messungen fest und gilt als Empfehlung zur Erfüllung der Gefährdungsermittlung nach der Gefahrstoffverordnung.

Hinsichtlich der inhalativen Exposition liegt nach TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" bei Tätigkeiten mit reaktiven, heißen PUR-Schmelzklebstoffen auf der Basis von MDI eine mittlere Gefährdung vor. Da bei Tätigkeiten mit diesen reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen keine Exposition gegenüber anderen Isocyanaten besteht, genügt die Messung des monomeren MDI. In solchen "Monomerdominierten Systemen" können die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) direkt zur Beurteilung der Gesamtexposition herangezogen werden.

Bei Anwendung der Schutzmaßnahmen entsprechend diesen Empfehlungen wird eine inhalative Belastung der Beschäftigten von 0,05 mg/m3 als Summenindex im Schichtmittel und als Spitzenexposition unterschritten. Tätigkeiten mit emissionsarmen PUR-Schmelzklebstoffen führen zu einer geringen Gefährdung. Für Niedrigtemperatur-Klebstoffe sind derzeit noch nicht ausreichend Messdaten vorhanden, um eine abschließende Expositionsbewertung vornehmen zu können.

Die Exposition der Haut gegenüber MDI ist bei der Handhabung und der mechanischen Bearbeitung von weitgehend ausreagierten PUR-Produkten als gering anzusehen. Eine mittlere bis hohe Gefährdung der Haut durch MDI ist gegeben bei Hautkontakt mit noch nicht ausreagierten reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen.

Eine dermale Exposition ist jedoch bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach dieser EGU nicht gegeben.

Diese EGU finden keine Anwendung für Tätigkeiten mit

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser EGU werden folgende Begriffe bestimmt:

3 Arbeitsverfahren/Tätigkeiten

3.1 Allgemeines

Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe werden bei den genannten Arbeitsverfahren im Vorschmelzgerät verflüssigt und in einer Auftraganlage appliziert. Anschließend werden die Teile gefügt und nachbearbeitet.

Der reaktive PUR-Schmelzklebstoff wird als Kerze in einem Foliensack oder einer Kartusche geliefert. Das PUR-Vorschmelzgerät wird mit dem Klebstoff beschickt

und schmilzt den Klebstoff vor. Der reaktive PUR-Schmelzklebstoff wird mittels Druck oder Pumpe über beheizte Leitungen in das Auftragsystem befördert und dort heiß appliziert. Nach der Applikation erfolgt das Fügen und Pressen. Beim Abkühlen härtet der PUR-Schmelzklebstoff physikalisch aus. Die Nachbearbeitung besteht zum Beispiel im Beschneiden der gefügten Teile. Das Produkt kann manuell oder maschinell abgenommen oder weiterverarbeitet werden.

Nebenarbeiten bestehen in Rüsten und Störungsbeseitigungen am Vorschmelzgerät und am Auftragsystem sowie im Aufheizen, Aufbewahren, Abkühlen und Reinigen des Auftragsystems innerhalb oder außerhalb der Auftraganlage.

Stand der Technik ist bei allen Tätigkeiten mit heißem PUR-Schmelzklebstoff die Vermeidung der Entstehung gefährlicher MDI-Emissionen (z.B. durch Begrenzung der Temperatur), ein geschlossenes System oder eine gerichtete Quellabsaugung.

3.2 Druckweiterverarbeitung

In der Druckweiterverarbeitung werden Taschenbücher, Broschüren sowie Kataloge durch die Verklebung von Papierblock und Umschlag mit reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen in einer Klebebindemaschine hergestellt. Klebebindemaschinen sind im Produktionszustand geschlossene Anlagen. Stand der Technik ist beim Vorschmelzen ein Temperaturbereich von 80 bis 120 °C und bei der Applikation im Walzen- oder Schlitzdüsenauftrag ein Temperaturbereich von 90 bis 150°C.

Während der Produktion auftretende Isocyanatemissionen werden abgesaugt und abgeführt. Zu kurzzeitig erhöhten Isocyanatemissionen kann es beim Beschicken des Vorschmelzgerätes mit Klebstoff, bei Störungsbeseitigung an der geöffneten Klebebindemaschine, beim Herausfahren des heißen Walzenbeckens und dessen Aufbewahren außerhalb der Klebebindemaschine sowie beim Entleeren oder bei der Heißreinigung des Walzenbeckens kommen.

Bei der Verarbeitung besteht kein Hautkontakt zu dem heißen reaktiven PUR-Schmelzklebstoff. Hautkontakt mit dem kalten reaktiven PUR-Schmelzklebstoff ist möglich beim Auspacken des Klebstoffs, beim Beschicken des Vorschmelzgerätes, bei der Kaltreinigung des Auftragsystems sowie bei der Abnahme frisch verklebter Druckprodukte.

3.3 Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung

Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe werden im Bereich der Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung für Kantenverklebungen (Badmöbel- und Küchenhersteller) sowie für Flächenverklebungen (Kaschieren, Wohnmobilhersteller, Hersteller von Spezialtüren) eingesetzt.

Bei der Kantenverklebung werden Kanten aller Art, z.B. Holz, Kunststoff, Folie, in einer Kantenverklebemaschine wasserfest mit dem Holzstück verleimt. Hierzu wird der reaktive PUR-Schmelzklebstoff als Block in den Schmelzbehälter eingefüllt, aufgeheizt und über eine Leimwalze als dünner Film an die anzuklebende Kante aufgebracht. Mittels Andrückrollen werden Werkstück und beklebte Kante miteinander verbunden. Anschließend wird das fertig verklebte Werkstück zur Weiterverarbeitung bereitgestellt.

Bei der Kaschierung handelt es sich um das großflächige Verkleben von Holzteilen mit reaktivem PUR-Schmelzklebstoff. Der in einem Fass befindliche reaktive PUR-Schmelzklebstoff wird mittels eines beheizten, an den Fassdurchmesser angepassten Stempels oberflächlich aufgeschmolzen und mit einer Pumpe über ein Rohrleitungssystem zu den Auftragstationen (Auftragwalzen) transportiert. Die zu beschichtenden Werkstücke werden über ein Transportsystem (Aufgabebereich) zugeführt und über Auftragwalzen mit einem dünnen Klebstofffilm versehen. Anschließend wird die aufzuklebende Schicht aufgebracht und nachfolgend in Pressen mit dem Werkstück unter Druck verbunden. In einer Nachbearbeitungsstufe wird das verklebte Werkstück gegebenenfalls noch mechanisch bearbeitet.

Während der Produktion auftretende Isocyanatemissionen werden abgesaugt. Zu kurzfristig erhöhten Isocyanatemissionen kann es beim Öffnen des Vorschmelzgerätes zum Nachfüllen des PUR-Schmelzklebstoffs und bei Störungsbeseitigungen kommen.

Im Regelfall findet kein direkter Hautkontakt statt. Gelegentlicher Hautkontakt mit reaktivem PUR-Schmelzklebstoff ist insbesondere möglich beim Beschicken des Vorschmelzgerätes, bei Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls bei der Abnahme der frisch verklebten Werkstücke.

3.4 Schuhherstellung

In der Schuhindustrie werden zum Beispiel Bergschuhe mit Membranen abgedichtet. Der Materialübergang zwischen Membran und Brandsohle wird mit reaktivem PUR-Schmelzklebstoff gefügt und der Schuh so gegen eindringendes Wasser abgedichtet. Teilweise werden dabei auch die zwischen dem umlaufenden Zwickeinschlag bestehenden Hohlräume im Schuhboden ausgefüllt.

Der Klebstoff wird im geschlossenen System bei 150 °C aufgeschmolzen, über flexible beheizte Leitungen gepumpt und mit handgeführter Einrichtung als Strang oder Band bei 170 °C aufgetragen. Anschließend wird ein Formteil (Folie oder Filz) von Hand aufgelegt, die Fläche damit abgedeckt und der Schuh gegebenenfalls gepresst.

Der Auftragbereich des Schuhbodens wird abgesaugt. Kurze Spitzenexpositionen entstehen nur beim Nachfüllen der Kerzen im Schmelztank.

Hautkontakt kann beim Nachfüllen des Klebstoffes (Aufschneiden der Folienverpackung und Einführen in den Tank) bestehen und wenn Verunreinigungen am Arbeitsplatz durch ungenügendes Abstreichen der Auftragdüse entstehen.

3.5 Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren

Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe werden im Bereich der Lederindustrie für technische Verklebungen eingesetzt:

Die Anlagen besitzen in der Regel eine Fass-Schmelzanlage, beheizte Leitungen zur Förderung und eine Auftraganlage.

Bei Kaschierungen werden Folien oder andere Materialien vollflächig mit dem verflüssigten Schmelzklebstoff beschichtet. Dieser Schmelzklebstoff wird dann unter Temperatureinwirkung bei ca. 150 °C ein zweites Mal aktiviert und mit dem Träger an der Oberfläche verschweißt.

Isocyanatemissionen bestehen überall, wo MDI bei höherer Temperatur offen in die Raumluft entweichen kann. Dies umfasst auch Emissionen, die unmittelbar nach einer Heißverklebung aus den gefertigten Teilen austreten können. Sie werden, falls geschlossene Systeme nicht möglich sind, an der Entstehungsstelle abgesaugt. Um die Emissionen räumlich zu begrenzen und die Wirksamkeit der Absaugung zu erhöhen, werden Einhausungen, Vorhänge, Hauben und gegebenenfalls spezielle Erfassungselemente eingesetzt.

Kurzzeitige Emissionen sind beim Öffnen der Fass-Schmelzanlage, manuellen Produktentnahmen aus beheizten Formen oder bei Störungsbeseitigungen möglich. Hautkontakt ist beim Umgang mit dem Schmelzklebstoff bei Raumtemperatur sowie bei Störungsbeseitigungen möglich.

3.6 Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen

Reaktive PUR-Schmelzklebstoffe werden durch die Umsetzung von monomerem und/oder polymerem MDI mit Polyolen zu Polyurethan-Prepolymeren mit endständigen Isocyanatgruppen hergestellt. Der gebrauchsfertige reaktive PUR-Schmelzklebstoff wird im geschmolzenen Zustand unter Argonatmosphäre bei 80 bis 170 °C in geeignete Aufbewahrungsbehälter (verschweißbarer, wasserdampfdichter Foliensack im Metalleimer, Papphülsen oder in Metallkartuschen) abgefüllt. Die befüllten Gebinde werden sofort verschlossen durch Verschweißen der Folienbeutel oder Umbördeln der Kartuschen. Der entleerte Reaktor wird unmittelbar nach Beendigung des Abfüllvorgangs für die nächste Fertigung oder zur Reinigung befüllt.

Beim Abfüllvorgang auftretende Isocyanatemissionen werden abgesaugt. Zu kurzfristig erhöhten Isocyanatemissonen oder zu Hautkontakt mit dem geschmolzenen reaktiven PUR-Hotmelt kann es beim Filterwechsel oder bei Störungen in der Abfüllstation kommen.

4 Gefahrstoffexposition

4.1 Gefahrstoffe

Tabelle 1: Gefahrstoffe, Kennzeichnung und Arbeitsplatzgrenzwerte für MDI

Name

Einstufung

R-Sätze/ H-Sätze

AGW in
mg/m3
Spitzenbegrenzung/ Bemerkung
CAS-Nr Bisher CLP Nach Zubereitungsrichtlinie CLP
4,4"-MDI
Diphenylmethan- 4,4"-diisocyanat
101-68-8
Xn, Xi

Gefahr

R20

R36/37/38

R40

R42/43

R48/20

H315

H317

H319

H332

H334

H335

H351

H373

0,05 1; =2=(I)

Sa, Y

K3 (TRGS 905/in Form atembarer Aerosole)

2,4"-MDI
Diphenylmethan- 2,4"-diisocyanat
5873-54-1
Xn, Xi

Gefahr

R20

R36/37/38

R40

R42/43

R48/20

H315

H317

H319

H332

H334

H335

H351

H373

0,05 1; =2=(I)


AGW Arbeitsplatzgrenzwert
1; =2=(I) Kurzzeitwert für atemwegssensibilisierende Stoffe: AGW ist im Mittelwert über 15 min einzuhalten und eine zweifache Arbeitsplatzgrenzwertkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Sa atemwegssensibilisierender Stoff
Y ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
R-Sätze:
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
R42/43 Kann beim Einatmen oder bei Hautkontakt zu Allergien führen.
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
H-Sätze:
H315 Verursacht Hautreizungen
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H334 Kann beim Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition beim Einatmen.


In PUR-Klebstoffen können geringe Anteile von 2,2"-MDI enthalten sein, das die gleiche Einstufung, Kennzeichnung und die gleichen Grenzwerte wie 2,4"-MDI besitzt.

Von Isocyanaten können bei Nichteinhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes oder bei dermalem Kontakt erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Diese sind auf dem Etikett des Gebindes und im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt beschrieben.

MDI und seine Homologen sind akut gesundheitsschädlich, wirken sensibilisierend und werden auch mit einem krebserzeugenden Potenzial im Tierversuch in Verbindung gebracht. Isocyanate werden durch Geruch kaum wahrgenommen, sodass eine Unterschätzung der Gefährdung in der Praxis möglich ist.

Isocyanate werden vorwiegend über die Atemwege aber auch über die Haut aufgenommen und können zu Reizerscheinungen der Augen und des Atemtraktes führen.

Sie können auch schon in sehr geringen Konzentrationen durch spezifische Veränderungen am Immunsystem eine Erkrankung der Atemwege oder Lungen hervorrufen, eine exakte Definition der Dosis-Wirkungs-Beziehung ist bislang nicht möglich.

Die Kennzeichnung von MDI mit " R40" bzw. nach TRGS 905 mit "K3" bedeutet, dass dieser Stoff wegen einer möglichen krebserzeugenden Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis gibt. Jedoch unterliegt MDI nicht den besonderen Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung für krebserzeugende Arbeitsstoffe, die nur für Stoffe der Kategorien K1 und K2 erforderlich sind.

Die gesundheitsschädlichen Eigenschaften der Isocyanate beziehen sich auf die freien, noch nicht gebundenen Isocyanate (monomeres MDI, polymeres MDI und Polyurethan-Prepolymere des MDI mit freien NCO-Gruppen) in Form einatembarer Dämpfe oder Aerosole. In reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen sind zwischen < 0,1 und 4 % ungebundene Isocyanate enthalten, die bei Temperaturen über 100°C in gesundheitsgefährlicher Konzentration in die Atemluft austreten können.

Kennzeichnungspflichtig sind PUR-Schmelzklebstoffe, wenn sie mehr als 0,1 % monomeres MDI enthalten. Zusätzlich ist dann eine Kennzeichnung mit dem Hinweis "Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten." erforderlich.

In der Praxis werden folgende reaktive PUR-Schmelzklebstoffe eingesetzt:

  • Emissionsarm
MDI < 0,1 % Verarbeitung
bei 100 bis 150 °C
  • Niedrigtemperatur
0,1 % < MDI < 4 % Verarbeitung
bei 90 bis 120 °C
  • Standard
0,1 % < MDI < 4 % Verarbeitung
bei 100 bis 170 °C


In den verschiedenen Klebstoffen können je nach Hersteller sowohl 4,4"-MDI als auch 2,4"-MDI eingesetzt sein.

Tabelle 2: Einstufung und Kennzeichnung der reaktiven PUR-Schmelzklebstoffe

Gehalt C monomeres MDI im Klebstoff in % Einstufung und Kennzeichnung
C> 25 Xn; R20- 36/37/38- 40- 42/43- 48/20
Gefahr; H332- 319/ 335/ 315- 351- 317/ 334- 373
10< C < 25 Xn; R36/37/38- 40- 42/43- 48/20
Gefahr; H319/ 335/ 315- 351- 317/ 334- 373
5< C < 10 Xn; R36/37/38- 40- 42/43
Gefahr; H319/ 335/ 315- 351- 317/ 334
1< C < 5 Xn; R40- 42/43
Gefahr; H351- 317/ 334
0,1< C < 1 Xn; R42
Gefahr; H334
C < 0,1 keine Kennzeichnung


Bei der Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen konnte durch Arbeitsplatzmessungen ein Auftreten von polymerem MDI und Polyurethan-Prepolymeren auch bei höheren Temperaturen nicht nachgewiesen werden. Der in der TRGS 430 definierte Expositionsleitwert (ELW) als Beurteilungsmaßstab für die Summe aller reaktionsfähigen NCO-Gruppen (TRIG - Totalkonzentration Reaktiver Isocyanatgruppen) in der Atemluft wird eingehalten, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert des monomeren MDI eingehalten ist.

Von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen gehen in der ungeöffneten, luftdichten Originalverpackung unter Raumluftbedingungen keine Gefahren aus. Die Lagerung einer zum Fortgang der Arbeiten benötigten Menge an geeigneter Stelle im Arbeitsraum ist zulässig. Größere Mengen müssen außerhalb des Arbeitsraumes unerreichbar für Unbefugte aufbewahrt werden.

MDI-Dämpfe können in der Umgebungsluft kondensieren und mit Wasser (Luftfeuchte oder aus Fügeteilen) überwiegend zu Polyharnstoff abreagieren.

Der verarbeitete, vollständig ausgehärtete Klebstoff birgt keine Gefahren mehr, wenn man von Zersetzungsprodukten im Brandfall absieht.

4.2 Bewertung der Gefahrstoffexposition

Die Ergebnisse der Expositionsmessungen ( Anhang 1) nach TRGS 402 zeigen für alle Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen, dass bezogen auf eine achtstündige Arbeitsschicht der Arbeitsplatzgrenzwert von 0,05 mg/m3 unterschritten ist. Der 95-%-Wert liegt bei allen Messungen unter dem Arbeitsplatzgrenzwert. Bei Verwendung von emissionsarmen PUR-Schmelzklebstoffen mit MDI-Gehalten unter 0,1 % liegen alle Messergebnisse unter der Bestimmungsgrenze.

Eine erhöhte Exposition kann insbesondere beim Standardauftragverfahren mit Standardklebstoffen, beim Beschicken des Vorschmelzgerätes, beim Rüsten und bei der Störungsbeseitigung am Auftragsystem sowie beim Herausziehen, Aufheizen, Aufbewahren, Abkühlen und Reinigen des Auftragsystems auftreten.

Eine erhöhte Exposition im Sinne des Kurzzeitwertes über 15 min betrug maximal bei einer Messung in einem Branchenbereich bis zu 0,047 mg/m3, womit der Überschreitungsfaktor von 1 eingehalten wird.

Expositionsspitzen im Sinne des Momentanwertes betragen maximal 0,078 mg/m3. Der Momentanwert in Höhe des zweifachen Arbeitsplatzgrenzwertes ist damit auch unter "worstcase"-Bedingungen zu keinem Zeitpunkt überschritten.

Die in diesen EGU beschriebenen reaktiven PUR-Schmelzklebstoffe und Arbeitsverfahren stellen den Stand der Technik dar.

5 Schutzmaßnahmen

5.1 Gefährdungsbeurteilung: Schutzmaßnahmenkonzept

Die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Gefahrstoffverordnung umfasst bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen neben der Beurteilung von Stoffeigenschaften auch die mögliche Exposition der Beschäftigten. Dabei sind als Informationsquellen die Sicherheitsdatenblätter und Technischen Merkblätter der Klebstoffhersteller sowie die Betriebsanleitungen der Anlagenhersteller hinzuzuziehen. Entsprechend der ermittelten Gefährdung der Beschäftigten werden Maßnahmen im Rahmen eines Schutzmaßnahmenkonzeptes erforderlich (Anhang 2: Checklisten).

In diesen EGU werden abgestufte stoffspezifische Bedingungen definiert, für die entsprechend des jeweiligen Auftragverfahrens differenzierte Schutzmaßnahmen notwendig sind.

5.2 Mindestmaßnahmen für alle Auftragverfahren

Folgende Schutzmaßnahmen müssen für alle Auftragverfahren und Tätigkeiten mit reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen getroffen werden:


Um eine sichere Verwendung von PUR-Klebstoffen dauerhaft zu gewährleisten, müssen folgende organisatorische Maßnahmen als Wirksamkeitskontrolle getroffen werden:

5.3 Emissionsarme Auftragverfahren

Wird ein reaktiver PUR-Schmelzklebstoff mit einer Konzentration aller MDI-Monomeren im Bereich von 0,1 bis 4 % verwendet, sind bei Verwendung nachfolgend aufgeführter emissionsarmer Auftragverfahren keine weiteren Schutzmaßnahmen über die in Abschnitt 5.2 festgelegten hinaus erforderlich:

Beim Aufbewahren des heißen Auftragsystems außerhalb der geschlossenen Auftraganlage gibt es keine Emissionen, da die Schlitzdüse verschlossen oder das Walzenbecken abgesaugt wird.

5.4 Weitere Schutzmaßnahmen bei Standardauftragverfahren

Bei Standardauftragverfahren wird der reaktive PUR-Schmelzklebstoff im Vorschmelzgerät bei mindestens 100 °C vorgeschmolzen und über ein Walzensystem in einem offenen Vorratsbecken appliziert.

Wird ein reaktiver PUR-Schmelzklebstoff mit einer Konzentration aller MDI-Monomeren im Bereich von 0,1 bis 4 % verwendet, müssen bei Verwendung von Standardauftragverfahren weitere Schutzmaßnahmen, zusätzlich zu den unter Abschnitt 5.2 festgelegten, durchgeführt werden:

5.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gemäß Anhang zur Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge sind bei Tätigkeiten entsprechend dieser EGU nicht zu veranlassen.

Werden Tätigkeiten nicht nach diesen EGU ausgeführt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen, dass der Arbeitsplatzgrenzwert eingehalten ist und kein regelmäßiger Hautkontakt besteht. Ist dies nicht der Fall, müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen entsprechend dem Grundsatz G 27 "Isocyanate" durchgeführt werden.

5.6 Musterbetriebsanweisungen

Der Arbeitgeber muss für reaktive PUR-Schmelzklebstoffe mit mehr als 0,1 % MDI-Monomer entsprechend § 14 GefStoffV auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung aufstellen und den Beschäftigten zugänglich machen, sieheAnhang 2: Beispiel A.

Obwohl die Forderung einer Betriebsanweisung für reaktive PUR-Schmelzklebstoffe mit weniger als 0,1 % MDI-Monomer formal nicht besteht, ist die Betriebsanweisung zur Information der Beschäftigten sinnvoll, siehe Anhang 2: Beispiel B.

In die Betriebsanweisung und die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten müssen aufgenommen werden:

6 Anwendungshinweise

Der Anwender dieser EGU muss bei Verfahrensänderungen und ansonsten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, die Gültigkeit der Voraussetzungen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Hierzu zählt unter Anderem die Prüfung der unveränderten Gültigkeit dieser EGU. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der Gefahrstoffverordnung.

EGU geben dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise darauf, wie er sicherstellen kann, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten werden bzw. der Stand der Technik zu erreichen ist. Bei Anwendung dieser Empfehlungen bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Informationsermittlung (§ 6) und die Verpflichtung zur Beachtung der Rangordnung der Schutzmaßnahmen (§ § 7, 8) bestehen.

Andere Gefahrstoffe im Arbeitsbereich, z.B. Reiniger, müssen unabhängig von diesen EGU in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.

7 Überprüfung

Diese EGU wurden im Juni 2011 überarbeitet. Sie werden mindestens alle drei Jahre auf Aktualität überprüft. Soweit Änderungen notwendig werden, werden diese veröffentlicht.

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REACH-Expositionsbeschreibungen: Messungen und Befunde Anhang 1


Gefahrstoffexposition bei der Verarbeitung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen

Diese EGU beruhen auf Auswertungen von Arbeitsplatzmessungen bei der Verarbeitung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen in den in Abschnitt 3 dargestellten Arbeitsbereichen aus dem Zeitraum von 2001 bis 2009.

Bei allen Messungen wurde das im Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU) autorisierte Probenahmesystem verwendet. Die Probenahmedauer betrug zwischen 20 min und 4 Stunden. Die Bestimmungsgrenze hängt von der gerätespezifischen Empfindlichkeit und der Probenahmedauer ab. Sie beträgt bei der angegebenen Probenahmedauer typischerweise 0,008 bis 0,002 mg/m3.

In den Proben wurden - wenn vorhanden - je 2,4"-MDI und 4,4"-MDI bestimmt.

1 Druckweiterverarbeitung

Die Messungen der Emissionen erfolgten an Arbeitsplätzen in der Druckweiterverarbeitung unter Anwendung des in Abschnitt 3.2 beschriebenen Arbeitsverfahrens. Die Messungen wurden an PUR-Schmelzklebstoff-Auftragsystemen verschiedener repräsentativer Hersteller mit insgesamt elf Klebstoffen durchgeführt.

Es wurden insgesamt 148 Arbeitsplatzmessungen als ortsfeste Probenahme in 28 Betrieben durchgeführt. Dabei wurden für reaktive PUR-Schmelzklebstoffe mit MDI < 0,1 %: 20 Arbeitsplatzmessungen in vier Betrieben und für solche mit 0,1 < MDI < 4,0 % 128 Arbeitsplatzmessungen in 24 Betrieben durchgeführt.

Auf eine personengetragene Probenahme wurde verzichtet, da die Messorte repräsentativ für die Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsverfahrens sind und hinsichtlich der resultierenden Exposition eine "worstcase"-Betrachtung darstellen.

Die Tabellen 3 und 4 enthalten die statistisch ausgewerteten Arbeitsplatzkonzentrationen. Sie geben die schichtbezogene Exposition an, wenn die im Abschnitt 3.2 beschriebenen Arbeitsvorgänge während der gesamten Schicht ausgeführt werden.

Die Messwerte für 2,4"-MDI und 4,4"-MDI sind im statistischen Mittel ähnlich. Vergleicht man die Summenmesswerte von 2,4"-MDI und 4,4"-MDI mit einem Grenzwert von 0,05 mg/m3, gilt:

Der Maximalwert liegt bei 0,038 mg/m3.

Tabelle 3: Übersicht der Messergebnisse für 2,4"-MDI (Druckweiterverarbeitung)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
Gesamt 148 < 0,002 0,021 0,002 0,01
MDI < 0,1 % 20 < 0,002 < 0,009 < 0,002 < 0,008
0,1 % < MDI < 4 % 128 < 0,002 0,021 0,002 0,01


Tabelle 4: Übersicht der Messergebnisse für 4,4"-MDI (Druckweiterverarbeitung)

Anzahl der Messwerte Minimalwert in mg/m3 Maximalwert in mg/m3 50-%-Wert in mg/m3 95-%-Wert in mg/m3
Gesamt 148 < 0,002 0,017 0,003 0,01
MDI < 0,1 % 20 < 0,002 < 0,009 < 0,002 < 0,008
0,1 % < MDI < 4 % 128 < 0,002 0,017 0,002 0,01


2 Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung

Die Messungen der Emissionen erfolgten an Arbeitsplätzen in der Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung unter Anwendung des in Abschnitt 3.3 beschriebenen Arbeitsverfahrens. Hierbei wurden die betriebstypischen Arbeitsgänge erfasst, inklusive sporadisch durchgeführter Reinigungsvorgänge, z.B. der Auftragwalzen- und Fasswechsel. Es erfolgte keine Unterscheidung nach Kanten- und Flächenklebung. Die Messungen der Emissionen wurden an PUR-Schmelzklebstoff-Auftragsystemen verschiedener repräsentativer Hersteller durchgeführt.

Insgesamt wurden 35 Messungen in 17 Betrieben durchgeführt. Von diesen Messungen wurden 18 personengetragene (i.d.R. Bedienung/Überwachung der Anlage) und 17 ortsfeste Messungen (i.d.R. Bedienungs-/Aufenthaltsbereich des Bedienpersonals) durchgeführt. Es kamen keine PUR-Schmelzklebstoffe mit einem MDI-Monomergehalt < 0,1 % zum Einsatz.

Die Tabellen 5 und 6 enthalten die statistisch ausgewerteten Arbeitsplatzkonzentrationen. Sie geben die schichtbezogene Exposition an, wenn die im Abschnitt 3.3 beschriebenen Arbeitsvorgänge während der gesamten Schicht ausgeführt werden.

Die Messwerte für 2,4"-MDI liegen bei allen Messungen unter der Bestimmungsgrenze. Für 4,4"-MDI liegen 18 Messwerte unter der Bestimmungsgrenze, fünf Messwerte im Bereich zwischen 0,002 und 0,008 mg/m3. Der höchste Wert liegt bei 0,020 mg/m3. Alle Summenmesswerte für 2,4"-MDI und 4,4"-MDI liegen unter dem Grenzwert von 0,05 mg/m3.

Kurzzeitig höhere Belastungen (Kurzzeitwerte) betreffen die Tätigkeit "Reinigen der Klebstoffwalze" mit Messwerten bis 0,020 mg/m3 und "Versiegeln von Arbeitsplatten - mechanische Bearbeitung" bis 0,014 mg/m3.

Polymeres Isocyanat konnte bei keiner Messung nachgewiesen werden.

Tabelle 5: Übersicht der Messergebnisse für 2,4"-MDI (Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 35 < 0,001 < 0,006 < 0,002 < 0,004


Tabelle 6: Übersicht der Messergebnisse für 4,4"-MDI (Holz- und Holzwerkstoffbeschichtung)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 35 < 0,001 0,020 < 0,002 0,009


3 Schuhherstellung

Die Messungen der Emissionen erfolgten bei der Tätigkeit "Sohlen abdichten" in der Schuhindustrie entsprechend dem in Abschnitt 3.4 beschriebenen Arbeitsverfahren.

Von den 35 Probenahmen in drei Betrieben wurden zehn personenbezogen und 25 ortsbezogen durchgeführt. Es wurde ausschließlich reaktiver PUR-Schmelzklebstoff mit einem Restmonomergehalt an MDI zwischen 0,1 und 4,0 % verarbeitet.

Die Tabellen 7 und 8 enthalten die statistisch ausgewerteten Arbeitsplatzkonzentrationen. Sie geben die schichtbezogene Exposition an, wenn die im Abschnitt 3.4 beschriebenen Arbeitsvorgänge während der gesamten Schicht ausgeführt werden.

Die Messwerte für 2,4"-MDI liegen bei allen Messungen deutlich unter denen von 4,4"-MDI. Alle Summenmesswerte für 2,4"-MDI und 4,4"-MDI liegen unter dem Grenzwert von 0,05 mg/m3.

Der Maximalwert der Summenmesswerte liegt bei 0,047 mg/m3.

4 Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren

Die Messungen der Emissionen erfolgten an Arbeitsplätzen bei der Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und bei weiteren Verfahren in Gewerbszweigen, die der Lederindustrie zugeordnet sind, unter Anwendung des in Abschnitt 3.5 beschriebenen Arbeitsverfahrens.

Es wurden insgesamt 105 Messungen als ortsfeste Probenahme in 16 Betrieben durchgeführt.

Auf eine personengetragene Probenahme wurde verzichtet, da die Messorte repräsentativ für die Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsverfahrens sind und hinsichtlich der resultierenden Exposition eine "worstcase"-Betrachtung darstellen.

Die Tabellen 9 und 10 enthalten die statistisch ausgewerteten Arbeitsplatzkonzentrationen. Sie geben die schichtbezogene Exposition an, wenn die im Abschnitt 3.5 beschriebenen Arbeitsvorgänge während der gesamten Schicht ausgeführt werden.

Tabelle 7: Übersicht der Messergebnisse für 2,4"-MDI (Schuhherstellung)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 35 < 0,001 0,012 0,001 0,0093


Tabelle 8: Übersicht der Messergebnisse für 4,4"-MDI (Schuhherstellung)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 35 < 0,002 0,035 0,0035 0,025


Tabelle 9: Übersicht der Messergebnisse für 2,4"-MDI (Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 21 < 0,002 0,008 < 0,002 0,008


Tabelle 10: Übersicht der Messergebnisse für 4,4"-MDI (Herstellung von Fahrzeuginnenausstattungen, Polstermöbeln und weitere Verfahren)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 84 < 0,001 0,035 < 0,003 0,013


Für 2,4"-MDI wurden weniger Messungen als für 4,4"-MDI durchgeführt. Alle Summenmesswerte für 2,4"-MDI und 4,4"-MDI liegen unter dem Grenzwert von 0,05 mg/m3.

Der Maximalwert liegt bei 0,035 mg/m3 (nur 4,4"-MDI, da im Klebstoff bei dieser Messung kein 2,4"-MDI nachgewiesen werden konnte).

Bei Raumtemperatur emittieren PUR-Schmelzklebstoffe so wenig MDI, dass keine Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze entstehen. Höhere Belastungen werden dagegen bei fehlenden oder unzureichenden Einhausungen und Absaugungen sowie bei höheren Temperaturen und größeren Verarbeitungsmengen beobachtet. Frisch gefertigte, noch heiße Teile können hierbei auch zur Emission beitragen. Gut eingehauste und abgesaugte Arbeitsplätze gemäß den hier vorliegenden Empfehlungen zeigen Messwerte deutlich unter dem Grenzwert.

5 Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen

Die Messungen der Emissionen erfolgten an Arbeitsplätzen an verschiedenen Linien beim Abfüllen von verschiedenen PUR-Schmelzklebstoffen unter Anwendung des in Abschnitt 3.6 beschriebenen Arbeitsverfahrens.

Es wurden insgesamt 17 Arbeitsplatzmessungen ortsfest und personenbezogen in zwei Betrieben durchgeführt.

Die Tabellen 11 und 12 enthalten die statistisch ausgewerteten Arbeitsplatzkonzentrationen. Sie geben die schichtbezogene Exposition an, wenn die im Abschnitt 3.6 beschriebenen Arbeitsvorgänge während der gesamten Schicht ausgeführt werden.

Die Messwerte für 2,4"-MDI sind im statistischen Mittel etwas niedriger als für 4,4"-MDI. Vergleicht man die Summe aus 2,4"-MDI und 4,4"-MDI mit einem Grenzwert von 0,05 mg/m3, liegen alle Messwerte deutlich unter dem Grenzwert. Der Maximalwert liegt bei 0,025 mg/m3.

Tabelle 11: Übersicht der Messergebnisse für 2,4"-MDI (Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 9 < 0,003 0,006 < 0,004 0,005


Tabelle 12: Übersicht der Messergebnisse für 4,4"-MDI (Abfüllung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen)

Anzahl der
Messwerte
Minimalwert
in mg/m3
Maximalwert
in mg/m3
50-%-Wert
in mg/m3
95-%-Wert
in mg/m3
0,1 % < MDI < 4 % 17 < 0,001 0,025 < 0,006 0,018


.

Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung Anhang 2


A. Checkliste für reaktive PUR-Schmelzklebstoffe > 0,1 % monomeres MDI < 4 %

Firma: Gefährdungsbeurteilung Datum:
Arbeitsbereich: Vorschmelzgerät

PUR-Schmelzklebstoff-Auftraganlage

Gefährdung durch MDI-Dämpfe und Hautkontakt zu PUR-Schmelzklebstoffen
Maßnahmen ja/ nein Handlungsbedarf: wer? Erledigung/ Datum
Ist Einsatz von Schmelzklebstoff < 4 % MDI gegeben? (Substitutionsgebot)
Einsatz emissionsarmer Schmelzklebstoffe < 0,1 % MDI prüfen
Ist eine ausreichende Be- und Entlüftung gewährleistet?
Vorschmelzgerät und Auftraganlage geeignet für PUR; emissionsarme Anlagen bevorzugen
Verarbeitungstemperatur des Herstellers beachten, maximal 150 bis 170 °C
Am Vorschmelzgerät und am Auftragsystem dürfen beim Betrieb keine gesundheitsschädlichen Dämpfe entweichen (weitgehend geschlossene Konstruktion, Absaugung > 300 m3/h am Auftragsystem)
Bei Vorschmelzgeräten, die Klebstoffe über 100 °C schmelzen, ist während des Fasswechsels eine wirksame Absaugung mit mindestens 150 m3/h und eine Abführung der Dämpfe nach außen oder über geeigneten Filter erforderlich
Bei Walzensystemen muss bei Tätigkeiten am offenen Vorratsbecken in und außerhalb der Auftraganlage das Austreten MDI-haltiger Dämpfe z.B. durch eine Ablufthaube wirksam verhindert sein
Beim Herausziehen eines offenen Walzensystems aus der Auftraganlage oder bei Heißreinigung dieses Systems Atemschutzmaske mit Filter A, braun, oder B, grau, zur Verfügung stellen und benutzen
Großflächigen Hautkontakt beim Auspacken des PUR-Schmelzklebstoffs, beim Reinigen oder bei der manuellen Handhabung der frischen Produkte vermeiden -> siehe Abschnitt 5.2
Bei Tätigkeiten mit heißem Schmelzklebstoff thermisch beständige Arbeitshandschuhe tragen -> siehe Abschnitt 5.2;
Bei Spritzgefahr Schutzbrille benutzen
Hände gründlich reinigen; zur Hautpflege eine geeignete Hautcreme verwenden
Hautschutzplan liegt vor
Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich
Betriebsanweisung liegt vor
Mitarbeiter sind unterwiesen


B. Checkliste für reaktive PUR-Schmelzklebstoffe < 0,1 % monomeres MDI

Firma: Gefährdungsbeurteilung Datum:
Arbeitsbereich: Vorschmelzgerät

PUR-Schmelzklebstoff-Auftraganlage

Gefährdung durch MDI-Dämpfe und Hautkontakt zu PUR-Schmelzklebstoffen

Maßnahmen ja/ nein Handlungsbedarf: wer? Erledigung/ Datum
Ist eine ausreichende Be- und Entlüftung gewährleistet?
Vorschmelzgerät und Auftraganlage geeignet für PUR?
Verarbeitungstemperatur des Herstellers beachten, maximal 150 bis 170 °C
Am Vorschmelzgerät und am Auftragsystem dürfen beim Betrieb keine gesundheitsschädlichen Dämpfe entweichen (weitgehend geschlossene Konstruktion, Absaugung > 300 m3/h am Auftragsystem)
Großflächigen Hautkontakt beim Auspacken des PUR-Schmelzklebstoffs, beim Reinigen oder bei der manuellen Handhabung der frischen Produkte vermeiden -> siehe Abschnitt 5.2
Bei Tätigkeiten mit heißem Schmelzklebstoff thermisch beständige Arbeitshandschuhe tragen -> siehe Abschnitt 5.2; Bei Spritzgefahr Schutzbrille benutzen
Hände gründlich reinigen; zur Hautpflege eine geeignete Hautcreme verwenden
Hautschutzplan liegt vor
Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich
Betriebsanweisung liegt vor
Mitarbeiter sind unterwiesen


.

Muster-Betriebsanweisungen Anhang 3



.

Weiterführende Literatur Anhang 4


Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt.

Die jeweils aktuellen Schriften finden Sie unter:
www.baua.de
www.beuth.de
www.dguv.de/publikationen

1 Gesetze, Verordnungen

Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV) mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe ( TRGS), insbesondere

TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen",

TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen",

TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition",

TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen",

TRGS 500 "Schutzmaßnahmen",

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte",

TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe",

Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 1999 zur "Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen",

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen", zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006,

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ( ArbMedVV),

Arbeitsstätten-Richtlinie ( ASR), insbesondere ASR 5 "Lüftung".

2 Vorschriften, Regeln und Informationen

Regeln

"Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (BGR 121).

Informationen

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 27 "Isocyanate" (BGI/GUV-I 504-27),

"Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz" - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung (BGI/GUV-I 8620),

"BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung, Allgemeiner Teil" (BGI 790-001),

"Merkblatt M 044: Polyurethan-Herstellung und Verarbeitung/Isocyanate" (BGI 524),

"Infoblatt: Hand- und Hautschutz in der Weiterverarbeitung" (Best.-Nr. 531.9),

"Sicherheitsbeurteilung Buchbinderei - Checkliste" (Best.-Nr. 230.3),

"Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Weiterverarbeitung und in der Buchdruckerei" (Best.-Nr. 232).

3 Weitere Schriften

Richtlinie VDI 2262 Blatt 1-4: "Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz, Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe",

DIN EN 1010-4: "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen. Teil 4: Buchbinderei-, Papierverarbeitungs- und Papierveredelungsmaschinen".


ENDE

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