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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 01/2007; 06/2007; 07/2008; 06/2009; 03/2010; 07/2010; 02/2011; 05/2012; 12/2012; 02/2013; 09/2013; 03/2014; 12/2014; 03/2015; 02/2016; 12/2016; 04/2017; 06/2018; 05/2019; 10/2019; 07/2020; 01/2021; 08/2021; 03/2022; 12/2022)



Redakt. Hinweis:
Archiv: 02/2011 ; 05/2012 ; 12/2012 ; 02/2013 ; 09/2013 ; 03/2014 ; 12/2014 ; 03/2015 ; 02/2016 ; 12/2016 ; 04/2017 ; 06/2018 ; 05/2019 ; 10/2019 ; 07/2020 ; 08/2021 ; 03/2022
Änderungshinweise: 12/2014; 03/2015; 02/2016; 12/2016; 04/2017; 06/2018; 05/2019; 10/2019; 07/2020; 01/2021;
01/2021; 08/2021; 03/2022; 12/2022
vgl.: Anhang I GefStoffV
;bisherige: ZH 1/10 bzw. BGR 104

zu: Anlage 4 - Beispielsammlung

Vorbemerkungen

DGUV Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

DGUV Regeln bündeln das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebs-/ Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der EX-RL ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit einfließen soll. Insofern wurde gegenwärtig der Textteil der EX-RL in die Technische Regeln zur Betriebssicherheit ( TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) implementiert.

Die Abstimmungen zwischen dem ABS Ua 3 "Brand- und Explosionsschutz", AGS Ua II "Schutzmaßnahmen" und dem Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" laufen so,_ dass der Textteil ausschließlich im ABS Ua 3 bzw. AGS Ua II bearbeitet wird. Anderungs- und Ergänzungsvorschläge, die beim Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" eingehen, werden an den ABS Ua 3 bzw. AGS Ua II weitergeleitet.

Damit bleibt dem Anwender weiterhin ein in sich geschlossenes Basiswerk zum Explosionsschutz erhalten.

Die Struktur der EX-RL ist wie folgt:

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(Stand: 07.02.2023)

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