Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGR, DGUV-R

BGR 211 / DGUV-R 113-008
- Inhalt -

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Maßnahmen zur Verhütungvon Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit in pyrotechnischen Betrieben

3.1 Allgemeines

3.2 Gefährdungen im Zusammenhang mit der Arbeitsstätte

3.3 Gefährdungen im Zusammenhang mit Maschinen

3.4 Gefährdungen durch Arbeitsmittel

3.5 Chemische Gefährdungen

3.6 Brand- und Explosionsgefährdungen

3.6.1 Allgemeines zu Explosivstoffen

3.6.2 Gefahrgruppen

3.6.3 Beispiele für Gefahrgruppen pyrotechnischer Sätze, Halberzeugnisse und Gegenstände

3.6.3.1 Abhängigkeit der Gefahrgruppe vom Arbeitsgang

3.6.3.2 Beispiele für Gefahrgruppenzuordnungen

3.6.4 Anforderungen an Gebäude, Räume, Einrichtungen und Arbeitsmittel; Abstände

3.6.4.1 Sicherheitsabstände

3.6.4.2 Einzelgebäude und gesonderte Räume

3.6.4.3 Bauweisen von Gebäuden

3.6.4.4 Einrichtungen, Geräte, Reinigung

3.6.4.4.1 Elektrostatische Aufladung

3.6.4.4.2 Tische und Gestelle

3.6.4.4.3 Handgeführte Geräte und Werkzeuge

3.6.4.4.4 Reinigungsarbeiten

3.6.4.4.5 Dichtungsstoffe, Schmiermittel

3.6.5 Personenzahl und Massen

3.7 Ausgangs- und Rohstoffe

3.7.1 Räume für das Aufbewahren und Vorbereitungsarbeiten

3.7.2 Nichtzulässige Ausgangsstoffe

3.7.3 Reinheit der Ausgangsstoffe

3.7.4 Metallpulver

3.8 Mischen

3.8.1 Bauart und Einrichtung der Mischgebäude

3.8.2 Mischen von Chloratsätzen

3.8.3 Betrieb von Mischeinrichtungen

3.8.4 Manuelles Mischen

3.8.5 Nassmischen von Sätzen

3.9 Verarbeiten der Sätze

3.9.1 Raumaufteilung

3.9.2 Verarbeiten der Chloratsätze

3.10 Trocknen

3.11 Pressen von Sätzen

3.12 Aufbewahren

3.13 Laborieren, Fertigarbeiten

3.14 Gegenstände mit Phosphor-Chlorat-Knallsatz

3.15 Gegenstände mit Silberfulminat oder ähnlich empfindlichen Stoffen

3.16 Cellulosenitrate (Collodiumwolle)

3.17 Bengalen, Sturmstreichhölzer, Anzünder, Wunderkerzen und ähnliche Gegenstände

3.18 Stoppinen

3.19 Anzündeinheiten und Gasgeneratoren

3.19.1 Allgemeines

3.19.2 Zusätzliche Maßnahmen beim Umgang mit azidhaltigen Sätzen

3.19.3 Zusammenbau von Komponenten

4 Zeitpunkt der Anwendung

Anhang 1 - Tabellarische Übersicht über Prüfungen nach der UVV "Explosivstoffe - Allgemeine Vorschrift"

Anhang 2 - Textauszug aus der BG-Regel "Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben"

Anhang 3