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RWBestV 2025 - Rentenwertbestimmungsverordnung 2025
Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2025
Vom 23. Juni 2025
(BGBl. I Nr. 148 vom 25.06.2025)
Gl.-Nr.: 8232-48-46
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Archiv: 2020, 2021, 2023, 2024
Die Bundesregierung verordnet aufgrund
§ 1 Aktueller Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2025 40,79 Euro.
§ 2 Ausgleichsbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2025 1,0000.
§ 3 Sicherungsniveau vor Steuern in der gesetzlichen Rentenversicherung
Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt für das Jahr 2025 48,00 Prozent.
§ 4 Allgemeiner Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.
§ 5 Anpassung der Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung
(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2025 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Absatz 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0374.
(2) Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2025 für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 462 Euro und 1.838 Euro
monatlich.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
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(Stand: 27.06.2025)
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