Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Digitalen Bauantragsverordnung
- Bayern -

Vom 19. August 2025
(GVBl. Nr. 17 vom 15.09.2025 S. 470)


Auf Grund

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr:

§ 1

§ 1 der Digitalen Bauantragsverordnung ( DBauV) vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26, BayRS 2132-1-24-B), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 18. Juni 2025 (GVBl. S. 229) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Nr. 44 wird die Angabe "i.d.Opf." durch die Angabe "i.d.OPf." ersetzt.

b) Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa) Nach Nr. 10 wird folgende Nr. 11 eingefügt:

"11. Stadt Memmingen,".

bb) Die bisherigen Nrn. 11 bis 20 werden die Nrn. 12 bis 21.

2. Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 13 eingefügt:

"13. Stadt Günzburg,".

b) Die bisherigen Nrn. 13 bis 15 werden die Nrn. 14 bis 16.

c) Die bisherige Nr. 16 wird Nr. 17 und die Angabe "i.d.Opf." durch die Angabe "i.d.OPf." ersetzt.

d) Die bisherigen Nrn. 17 bis 20 werden die Nrn. 18 bis 21.

e) Nach Nr. 21 wird folgende Nr. 22 eingefügt:

"22. Stadt Selb,".

f) Die bisherigen Nrn. 21 und 22 werden die Nrn. 23 und 24.

g) Die bisherige Nr. 23 wird Nr. 25 und die Angabe "und" am Ende durch die Angabe ", " ersetzt.

h) Die bisherige Nr. 24 wird Nr. 26 und die Angabe " . " am Ende durch die Angabe "und" ersetzt.

i) Folgende Nr. 27 wird angefügt:

"27. Stadt Weißenburg i.Bay."

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

ID 252102

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 22.09.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion