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Muster 8 Richtl.-Nr. 15
(Grunderwerbsverzeichnis)
Straßenbaubehörde ...
Straße/Maßnahme ... von km ... bis km ...
Reg.-Bez.: ... Kreis
Grunderwerbsverzeichnis
bestehend aus ... Blatt.
Die Abkürzungen für die Nutzungsarten in Spalte 7 bedeuten:
(Hinsichtlich der durch die Straßenbaumaßnahme betroffenen Nutzungsarten sind nachfolgend die Abkürzungen bzw. Schlüsselnummern der im jeweiligen Bundesland verbindlichen Nutzungsverzeichnisse zu verwenden.)
A = Ackerland Hf = Hof- und Gebäudefläche
Abl = Abbauland Hpf = Hopfenpflanzung
Agl = Ausstellungsgelände Hu = Hutung
Agr = Acker-Grünland Lpl = Lagerplatz
Anl = Grünanlage Mo = Moor
Bgl = Bahngelände P = Parkplatz
Bpl = Bauplatz Pl = Platz
Btr = Betriebsgelände S = Straße
D = Deich (Damm) Spo = Sportfläche
Fhf = Friedhof Str = Streuwiese
Fpl = Flugplatz TP = Marksteinschutzfläche
G = Gartenland U = Unland
Gr = Grünland Üb = Übungsgelände
GrA = Grünland-Acker W = Wiese
H = Wald Wa = Wasserfläche
Hal = Halde Wg = Weingarten
Hei = Heide      
Die in den Spalten 9 bis 11 eingetragenen Flächen sind vorbehaltlich des Ergebnisses der Schlussvermessung ermittelt worden.
Spalte 1:   Lfd. Nr.
Spalte 2   GE-Nr. (Grunderwerbsplan-Nr.)
Spalte 3   Bau-km
Spalte 4   Name, Vorname und Wohnort des Eigentümers bzw. der Eigentümer (gegebenenfalls aus Datenschutzgründen für die Auslegung anonymisiert)
Spalte 5   a: Grundbuch von
b: Band
c: Blatt
Spalte 6   a: Gemarkung
b: Flur
c: Flurstück
Spalte 7   Nutzungsart
Spalte 8   Größe des Grundstückes in ha, a, qm
Spalte 9   Größe der zu erwerbenden Flächen in ha, a, qm
Spalte 10   Größe der vorübergehend in Anspruch zu nehmenden Flächen in ha, a, qm
Spalte 11   Größe der dauernd zu belastenden Flächen in ha, a, qm (z.B. Dienstbarkeiten)
Spalte 12   Bemerkungen

Aufgestellt ............................................., den ........
Straßenbaubehörde: .................................................
Im Auftrag
.................................................................................
(Unterschrift)


Muster 9 Richtl.-Nr. 16 Abs. 1
(Antrag an die Anhörungsbehörde auf Durchführung des Anhörungsverfahrens)
.........................................................., den....................
(Straßenbaubehörde)
An
........................................................................
(Anhörungsbehörde)

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
Anlg.: ... - ... Ausfertigung Planunterlagen, Inhaltsverzeichnis... (z.B. Vereinbarungen)
Es wird gebeten, für das o. a. Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG durchzuführen.
  1. Anlass, Zweck und Art des Straßenbauvorhabens ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht und den sonstigen Planunterlagen.
  2. Die Planunterlagen sind vollständige Folgende Unterlagen (z.B. Vereinbarungen)werden bis zum ... nachgereicht.*
  3. Folgende Vereinbarungen sind abgeschlossen worden:
    ... (Anlage ...)
    Zu den Vereinbarungen wird auf Folgendes hingewiesen:
    ...
  4. Mit den durch das Bauvorhaben Betroffenen konnten folgende Regelungen getroffen werden: ...
  5. Die rechtlichen Auswirkungen nachstehend aufgeführter Maßnahmen im Rahmen des Bauvorhabens konnten nicht abschließend geklärt werden:
    (Begründung)
    Hierzu wird Folgendes vorgeschlagen:
    ...
  6. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nach meiner Auffassung zu beteiligen:
  7. ... Übersichtskarten zur Unterrichtung der anerkannten Vereine sind beigefügt.
  8. Die nach § 16 FStrG erforderliche Bestimmung der Linienführung ist erfolgt am ...
  9. Die Planfeststellungsbehörde und die Baugenehmigungsbehörde sind von der Einleitung des Anhörungsverfahrens unterrichtet worden.
  10. Die dort eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen bitte ich mir zuzusenden.
Im Auftrag
.................................................................................
(Unterschrift)
 
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.


Muster 10 Richtl.-Nr. 16 Abs. 1
(Schreiben an die Baugenehmigungsbehörde)
............................................................................, den .................
(Straßenbaubehörde)
An
..................................................................................
(Baugenehmigungsbehörde)

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen
Abdruck meines Einleitungsschreibens an die Anhörungsbehörde
Mit dem in Abdruck beigefügten Schreiben vom ... - Az.: ... - wurde die Anhörungsbehörde gebeten, für das o. a. Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG durchzuführen.

Vom Beginn der Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren an oder von dem Zeitpunkt an, zu dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen (§ 73 Abs. 3 VwVfG), gelten nach § 9 Abs. 4 FStrG die Beschränkungen des § 9 Abs. 1 und 2 FStrG sowie die Beschränkungen nach § 9a Abs. 1 FStrG. Es wird gebeten, diese Beschränkungen insbesondere bei Bearbeitung von Baugesuchen (Bauanzeige, Vorbescheid) zu beachten.

Soweit Ihnen schon jetzt, also vor Auslegung der Pläne, gesetzliche Möglichkeiten zustehen, eine Baugenehmigung zu versagen, wird gebeten, davon Gebrauch zu machen.

Die von den Beschränkungen betroffenen Gebiete und Grundstücke sind aus den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich.

Im Auftrag
.................................................................
(Unterschrift)


Muster 11 Richtl.-Nr. 16 Abs. 4
(Anhörungsverfahren; Aufforderung zur Auslegung der Planunterlagen)
.............................................................,den .................
(Straßenbaubehörde)
An die
.............................................................
(Gemeinde)

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n) ... (alle beteiligten Gemeinden aufführen)
hier: Anhörungsverfahren
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen
1 Vordruck für die ortsübliche Bekanntmachung
1 Vordruck für die Benachrichtigung nicht ortsansässiger Betroffener
1 Vordruck für das Rückleitungsschreiben
1 Liste mit Namen der Grundstückseigentümer
Für das o. a. Bauvorhaben wird auf Veranlassung des/der ... (Straßenbaubehörde) die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt.

Es wird gebeten, innerhalb von drei Wochen (§ 17 Abs. 3 b Satz 2 FStrG) die beiliegenden Planunterlagen nach § 73 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG - einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Bei der Berechnung der Monatsfrist ist der erste Tag nur mitzurechnen, wenn an ihm ab Dienstbeginn die Planunterlagen ausgelegen haben. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VwVfG).

Die Einsicht darf nicht auf die Sprechzeit der Stadt-/Gemeindeverwaltung beschränkt werden, sondern muss während der Dienststunden unter Berücksichtigung der ortsüblichen Handhabung möglich sein. Zeit und Ort der Auslegung sind vor der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Ein Vordruck der Bekanntmachung ist beigefügt.

Die Bekanntmachungsvorschriften und die Auslegungsfrist sind unbedingt einzuhalten. Ihre Nichteinhaltung kann eine nochmalige Auslegung der Planunterlagen erforderlich machen.

Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Den Planunterlagen liegt eine gesonderte Liste der Grundeigentümer bei, die zur Ermittlung der nicht ortsansässigen Grundeigentümer dient und mit deren Hilfe den betroffenen Grundeigentümern auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben werden kann. Diese gesonderte Liste mit Namen und Anschriften darf nicht mit ausgelegt und auch niemandem ausgehändigt werden!

Es wird gebeten zu prüfen, ob in dieser Liste Betroffene aufgeführt sind, die ihre Wohnung oder ihren Sitz nicht in der Gemeinde haben (nicht ortsansässige Betroffene). Ist dies der Fall, so sollen sie rechtzeitig vorher von der Auslegung nach beiliegendem Vordruck unterrichtet werden, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist oder sich in angemessener Frist ermitteln lässt.

Nach dem Ende der Einwendungsfrist sind die Planunterlagen mit den bei Ihnen erhobenen Einwendungen unter Verwendung des beiliegenden Vordrucks unverzüglich zurückzugeben. Auslegung und Bekanntmachung sind zu bescheinigen.

Auf das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast gemäß § 9a Abs. 6 FStrG wird hingewiesen


Im Auftrag
.................................................................
(Unterschrift)


Muster 12 Richtl.-Nr. l6 Abs. 4
(Anhörungsverfahren; Beteiligung der nach § 60 BNatSchG anerkannten Vereine)
.................................................................., den ......................
(Anhörungsbehörde)
An
...................................................................................
(nach § 60 BNatSchG anerkannte Vereine)

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n) ...
Für das o. a. Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt. Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um ein Vorhaben, das mit Eingriffen in Natur und Landschafi verbunden ist (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG). Ihnen wird hiermit als nach § 60 BNatSchG anerkanntem Verein Gelegenheit zur Stellungnahme und Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten gegeben. In diesem Zusammenhang wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Planunterlagen liegen in der/den Gemeinde(n) ... aus. Zeit und Ort der Auslegung werden durch die Gemeinde(n) ortsüblich bekannt gemacht.

Zur Erleichterung der Mitwirkung der ehrenamtlichen Vertreter der Vereine sind folgende Unterlagen als Anlage beigefügt:

(je nach Regelung im Landesrecht)

Darüber hinaus wird von der antragstellenden Behörde (Straßenbaubehörde) eine vollständige Planausfertigung einschließlich farbiger Darstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans in den Diensträumen vorgehalten, damit die vor Ort tätigen Mitglieder der nach § 60 BNatSchG anerkannten Vereine in die Lage versetzt werden, innerhalb der Auslegungszeit diese Planunterlagen einsehen zu können.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...............................................................
(Unterschrift)
Anlagen (je nach Landesrecht)


Muster 13 Richtl.-Nr. l7 Abs. 1
(Anhörungsverfahren; Aufforderung an die beteiligten Behörden und Stellen zur Stellungnahme)
.................................................................., den ......................
(Anhörungsbehörde)
An
...................................................................................
(beteiligte Behörde bzw. Stelle)

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n) ...
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen gegen Rückgabe
Für das o. a. Bauvorhaben wird die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt.

Es wird gebeten, bis zum ... zu dem Plan Stellung zu nehmen, soweit Ihr Aufgabenbereich berührt wird, und die beigefügten Planunterlagen zurückzugeben. Sollte bis zum genannten Termin eine Stellungnahme nicht erfolgt sein, wird davon ausgegangen, dass Bedenken gegen den Plan von Ihnen nicht erhoben werden. Auf § 17 Abs. 4 Satz 3 FStrG wird hingewiesen.

Falls Sie Einwendungen erheben wollen, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese innerhalb der Frist des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zu erheben haben, sofern Sie mit Blick auf die materielle Präklusion (§ 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG) eine klagefähige Rechtsposition zu erlangen beabsichtigen.


Im Auftrag
...............................................................
(Unterschrift)


Muster 14 Richtl.-Nr. 19 Abs. 2
(Anhörungsverfahren; Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planes)
.............................................................., den ...............................
(Gemeinde)

Bekanntmachung

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n) ...

Der/Die/Das ... (Straßenbaubehörde) hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen ... beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom ... bis ... in ... während der Dienststunden von ... bis ... zur allgemeinen Einsichtsnahme aus.

  1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen1 nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum ... (Tag), bei der ... (Anhörungsbehörde) oder bei der Gemeinde ... (Dienststelle angeben) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

    Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz).

    Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen
    • werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird/den die Anhörungsbehörde auf den ... (Tag), ... (Uhrzeit), in ... (Ort) anberaumt hat
    • können in einem Termin erörtert werden, der gegebenenfalls noch ortsüblich bekannt gemacht wird.2

    Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.

    Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

    Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  6. Die Nummern 1, 2, 3 und 5 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
  7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9a Bundesfernstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz).
  Im Auftrag
..............................................................................
(Amtliches Veröffentlichungsblatt der Gemeinde)
.............................................................................
(Unterschrift)
1) Abweichungen nach dem jeweiligen Landesrecht sind zu beachten.
2) Nichtzutreffendes ist zu streichen


Muster 15 Richtl.-Nr. 19 Abs. 2
(Anhörungsverfahren; Mitteilung an Betroffene, die ihre Wohnung oder ihren Sitz nicht im Gemeindegebiet haben)
..........................................................................., den ..........
Gemeinde)
Herrn/Frau
...........................................................................
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
Anlg.: Bekanntmachung
Sehr geehrte(r) Frau/Herr.

in dem o. a. Planfeststellungsverfahren sind Sie Betroffene(r). Da Sie Ihre Wohnung/Ihren Sitz nicht im Gemeindegebiet haben, erhalten Sie die beiliegende Bekanntmachung über die Auslegung des Planes.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)


Muster 16 Richtl.-Nr. l9Abs. 4
(Anhörungsverfahren; Rückleitungsschreiben der Gemeinde)
..........................................................................., den ..........
Gemeinde)
An
..................................................................................
(Anhörungsbehörde)
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)
hier: Anhörungsverfahren
Ihr Schreiben vom
Anlg.: 1 Ausfertigung Planunterlagen
Einwendungen
Der Plan für das o. a. Bauvorhaben hat vom ... bis., einschließlich in ... zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Auf die Auslegung wurde durch ortsübliche Bekanntmachung am ..., nämlich durch ..., hingewiesen. Folgende, nicht ortsansässige Betroffene sind nach dem übersandten Muster benachrichtigt worden:
........................................................................................
(Name)
........................................................................................
(Wohnort)
Auf den Planunterlagen sind die ordnungsgemäße Bekanntmachung und Auslegung bescheinigt worden. Die Bekanntmachungsnachweise sind beigefügt.
1. Bei der Gemeinde sind
[ ] keine [ ] die anliegenden
Einwendungen erhoben worden.
2. Die Gemeinde
[ ] hat mit Schreiben vom ... Einwendungen erhoben.
[ ] fügt ihre Einwendungen bei.
[ ] erhebt keine Einwendungen.

Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)


Muster 17 Richtl.-Nr. 20 Abs. 2
(Vereinfachtes Anhörungsverfahren; Benachrichtigung bekannter Betroffener)
.............................................................., den ...............................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
...................................................................................
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr...,

der/die/das ... (Straßenbaubehörde) hat für das o. ä. Bauvorhaben das Planfeststellungsverfahren beantragt. Aus den Unterlagen ist zu ersehen, dass Sie durch dieses Bauvorhaben in Ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen betroffen werden. Zu Ihrer Unterrichtung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, diesen Plan vom ... bis zum ... bei ... (Dienstgebäude, Dienststelle) während der Dienststunden von ... bis ... (Uhrzeit) einzusehen.

Sollten Sie mit dem Plan nicht einverstanden sein, können Sie bis spätestens 2 Wochen nach Ende der Frist zur Einsichtnahme Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei ... (Anhörungsbehörde) oder bei der Gemeinde ... (Dienststelle angeben) erheben.

Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz).

Rechtzeitig erhobene Einwendungen

  • werden in einem Termin erörtert, der Ihnen noch mitgeteilt wird/der auf den ... (Tag, Uhrzeit) in ... (Ort, Verhandlungsraum) anberaumt worden ist*
  • können in einem Termin erörtert werden, der Ihnen ggf. noch mitgeteilt wird.*

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)
 
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.


Muster 18 Richtl.-Nr. 20 Abs. 2
(Vereinfachtes Anhörungsverfahren; Benachrichtigung der Betroffenen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, vom Erörterungstermin)
.............................................................., den ...............................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
...................................................................................

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr...,

in dem Planfeststellungsverfahren für das o.a. Bauvorhaben sind rechtzeitig Einwendungen erhoben worden. Es wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der Termin beginnt

am ................................... (Tag, Uhrzeit)
in .................................. (Ort
.................................. (Verhandlungsraum).

Ihre Teilnahme an diesem Erörterungstermin ist im Hinblick darauf, dass Sie rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, zweckmäßig. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Bei Ihrem Ausbleiben kann auch ohne Sie verhandelt werden. Mit Beendigung des Erörterungstermins ist das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Kosten, die Ihnen durch die Teilnahmen am Erörterungstermin oder durch die Vertreterbestellung eventuell entstehen, werden nicht erstattet.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)


Muster 19 Richtl.-Nr. 21 Abs. 1
(Anhörungsverfahren; Änderung des ausgelegten Planes; Benachrichtigung Betroffener - gegebenenfalls Behörden -, die durch die Änderung erstmalig, anders oder stärker als bisher berührt werden)
.............................................................., den ...............................
Herrn/Frau
...................................................................................
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

der/die/das ... (Straßenbaubehörde) beabsichtigt, das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Der hierfür ausgelegte Plan wurde geändert. Durch diese Änderungen werden Ihre Belange erstmalig/anders/stärker* als bisher berührt.

Zu Ihrer Unterrichtung wird Ihnen

  • eine Ausfertigung der geänderten Planunterlagen zur Einsichtnahme übersandt*
  • Gelegenheit gegeben, die geänderten Planunterlagen vom ... bis zum ... bei ... (Dienstgebäude, Dienststelle) während der Dienststunden von ... bis ... (Uhrzeit) einzusehen.*

Eventuelle Einwendungen gegen diese Änderungen können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens, spätestens bis zum ... bei ... (Anhörungsbehörde) oder bei der Gemeinde ... (Dienststelle angeben) erheben.

Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 3 1 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen die Planänderungen ausgeschlossen (§ 17 Abs. 4 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz).

Rechtzeitig erhobene Einwendungen

  • werden in einem Termin erörtert, der noch bekannt gemacht wird/der auf den ... (Tag, Uhrzeit) in ... (Ort, Verhandlungsraum) anberaumt worden ist*
  • können in einem Termin erörtert werden, der gegebenenfalls noch bekannt gemacht wird.*

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.
weiter .

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