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Muster 20 Richtl.-Nr. 22 Abs. 2
(Anhörungsverfahren; Aufbebung des Erörterungstermins; ortsübliche Bekanntmachung, wenn der Termin bereits in der Bekanntmachung der Planauslegung bestimmt worden ist und keine/keine rechtzeitigen Einwendungen erhoben wurden)
Bekanntmachung

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
- Anhörungsverfahren -


Der in der Bekanntmachung vom ... bestimmte Erörterungstermin wird aufgehoben, da keine/keine rechtzeitigen* Einwendungen gegen den Plan erhoben worden sind und auch die beteiligten Behörden keine Bedenken vorgebracht haben.

Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.


Muster 21 Richtl.-Nr. 23 Abs. 1
(Anhörungsverfahren;
  1. ortsübliche Bekanntmachung des Erörterungstermins - Nr. 23 Abs. 1 -
  2. öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins - Nr. 23 Abs. 1 -
.............................................................., den ...............................
(Gemeinde)
Bekanntmachung

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
- Anhörungsverfahren -

  1. Der Erörterungstermin beginnt
    am ................................... (Tag, Uhrzeit)
    in ................................... (Ort, Verhandlungsraum)
  2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
  3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Im Auftrag  
........................................................................
(Unterschrift)


Muster 22 Richtl.-Nr. 23 Abs. 1
(Anhörungsverfahren;
Benachrichtigung der Einwender, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, von dem Erörterungstermin)
.............................................................., den ...............................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
.............................................................................
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,

Sie haben im Verfahren für das o. a. Bauvorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben. Es wird ein Erörterungstermin durchgeführt.

Der beginnt

Der Termin beginnt
am ................................... Tag, Uhrzeit)
in ................................... (Ort, Verhandlungsraum)

Die Teilnahme am Termin ist Ihnen freigestellt.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Sie verhandelt werden kann und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

Die Äußerung der Straßenbaubehörde auf Ihre Einwendungen ist zu Ihrer Unterrichtung beigefügt. *

Die Ihnen durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)
 
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.


Muster 23 Richtl.-Nr. 23 Abs. 6
(Anhörungsverfahren;
Benachrichtigung der Einwender über das Absehen vom Erörterungstermin; Gelegenheit zur Stellungnahme)
.............................................................., den ...............................
(Anhörungsbehörde)
Herrn/Frau
.............................................................................
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...,

Sie haben im Verfahren für das o. a. Bauvorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben.

Die Äußerung der Straßenbaubehörde auf Ihre Einwendungen ist zu Ihrer Unterrichtung beigefügt.*

Von einem Erörterungstermin wird gemäß § 17 Abs. 3 c Satz 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) abgesehen. Wir geben Ihnen deshalb Gelegenheit, sich abschließend

bis zum ...

schriftlich zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit neuen Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen sind (§ 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG).

Ihre Äußerung können Sie auch gegenüber folgender Planfeststellungsbehörde abgeben:*

...........................................................................
...........................................................................
(Postanschrift)
...........................................................................
(Ort)

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)
 
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.


Muster 24 Richtl.-Nr. 25 Abs. 2
(Vorlage an die Planfeststellungsbehörde)
.................................................................., den ......................
(Anhörungsbehörde)
An
...................................................................................
(Planfeststellungsbehörde)
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n) ...
Anlg.:
  • (z.B.
  • Vorgänge über den Ablauf des Anhörungsverfahrens
  • Zusammenstellung der Stellungnahmen und Einwendungen
  • Stellungnahme der Straßenbaubehörde
  • Ausfertigungen Planunterlagen
  • Deckblätter
  • Vereinbarungen
  • Ausfertigungen der Niederschrift über den Erörterungstermin)

Auf Veranlassung des/der ... (Straßenbaubehörde) ist für das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG durchgeführt worden.

Folgende Behörden und Stellen haben Stellungnahmen abgegeben:

(z.B. Regierungspräsident - Dezernat Wasser, Abfallwirtschaft -
Kommunalbehörden
Eisenbahn-Bundesamt
Deutsche Post AG
Telekom AG
Landeskonservator
Versorgungsunternehmen)

Folgende anerkannte Vereine sind von der Auslegung der Planunterlagen gemäß § 60 BNatSchG unter Übersendung einer Übersichtskarte i. M.... unterrichtet worden: .....

Der Plan hat in der Zeit vom ... bis ... einschließlich in ... öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Auslegung der Planunterlagen ist vorher (§ 17 Abs. 3b Satz 3 FStrG) ortsüblich bekannt gemacht worden.

Einwendungen gegen den Plan sind - nicht - erhoben worden.

Die Einwendungen, soweit sie rechtzeitig erhoben worden sind, und Stellungnahmen sind am ... in ... erörtert worden.

Wegen des Ergebnisses des Erörterungstermins wird auf die Niederschrift über diesen Termin verwiesen. Den beteiligten Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben hatten, wurde auf Antrag der sie betreffende Teil der Niederschrift über den Erörterungstermin übersandt.

Zu dem Anhörungsergebnis und den rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird wie folgt Stellung genommen:

(Inder Stellungnahme ist gegebenenfalls auf Folgendes besonders einzugehen:

  1. Ausklammerung von Teilstrecken aus der Planfeststellung (z.B. weil aufgrund von neuem Vorbringen umgeplant werden muss)
  2. Vorbehalte
  3. Auflagen nach § 74 Abs. 2 VwVfG
  4. Zusätzliche wesentliche Maßnahmen (z.B. Über- bzw. Unterführungen, Zufahrten, die von der Straßenbaubehörde unter Vorbehalt zugesagt worden sind, Deckblätter dazu - Begründung und Hinweise -)
  5. Zusammenfassende Darstellung gemäß § 11 UVPG
  6. Vereinbarungen, die nachrichtlich in die Planfeststellung aufgenommen werden sollen
  7. Änderungen von Planunterlagen, denen die davon Betroffenen, die namentlich aufzuführen sind, ihre Zustimmung gegeben haben
  8. Vollständigkeit der Planunterlagen, Vereinbarungen u. a., Nachreichen von Unterlagen
  9. Eine Aussage darüber, ob die Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG erfolgt ist
  10. Stellungnahme zu den nicht ausgeräumten Einwendungen)

Um Übersendung von ... Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses wird gebeten.


Durchschrift an
...............................................................
(Straßenbaubehörde)
mit einem Abdruck der Stellungnahme zum Ergebnis des Erörterungstermins und einem Abdruck der Verhandlungsniederschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Im Auftrag
...............................................................
(Unterschrift)


Muster 25 Richtl.-Nr. 23 Abs. 6
(Vorlage an die Planfeststellungsbehörde nach Absehen vom Erörterungstermin)
.................................................................., den ......................
(Anhörungsbehörde)
An
...................................................................................
(Planfeststellungsbehörde)
Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n) ...
Anlg.: (z.B.
  • Vorgänge über den Ablauf des Anhörungsverfahrens
  • Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
  • Einwendungen und ergänzende Äußerungen gemäß § 17 Abs. 3c Satz 4 FStrG
  • Stellungnahme der Straßenbaubehörde
  • Ausfertigungen Planunterlagen
  • Deckblätter
  • Vereinbarungen)

Auf Veranlassung des/der ... (Straßenbaubehörde) ist für das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 17 FStrG, § 73 VwVfG durchgeführt worden.

Folgende Behörden und Stellen haben Stellungnahmen abgegeben:

(z.B. Regierungspräsident - Dezernat Wasser, Abfallwirtschaft -
Kommunalbehörden
Eisenbahn-Bundesamt
Deutsche Post AG
Deutsche Telekom AG
Landeskonservator
Versorgungsunternehmen)

Folgende anerkannte Vereine sind von der Auslegung der Planunterlagen unter Übersendung einer Übersichtskarte i. M unterrichtet worden:

Der Plan hat in der Zeit vom ... bis ... einschließlich in ... öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Auslegung der Planunterlagen ist vorher ortsüblich bekannt gemacht worden (§ 17 Abs. 3 b Satz 3 FStrG).

Einwendungen gegen den Plan sind - nicht - erhoben worden.

Von einer förmlichen Erörterung wurde gemäß § 17 Abs. 3 c Satz 3 FStrG abgesehen. Den Einwendern wurde Gelegenheit gegeben, sich abschließend zu den von ihnen rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu äußern.

Folgende Einwender haben sich innerhalb der ihnen gesetzten Frist geäußert:

................................................................

................................................................

Zu den Stellungnahmen der Behörden und Stellen und zu den rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird wie folgt Stellung genommen:

(In der Stellungnahme ist gegebenenfalls auf Folgendes besonders einzugehen:

  1. Ausklammerung von Teilstrecken aus der Planfeststellung (z.B. weil aufgrund von neuem Vorbringen umgeplant werden muss)
  2. Vorbehalte
  3. Auflagen nach § 74 Abs. 2 VwVfG
  4. Zusätzliche wesentliche Maßnahmen (z.B. Über- bzw. Unterführungen, Zufahrten, die von der Straßenbaubehörde unter Vorbehalt zugesagt worden sind, Deckblätter dazu - Begründung und Hinweise -)
  5. Zusammenfassende Darstellung gemäß § 11 UVPG
  6. Vereinbarungen, die nachrichtlich in die Planfeststellung aufgenommen werden sollen
  7. Änderungen von Planunterlagen, denen die davon Betroffenen, die namentlich aufzuführen sind, ihre Zustimmung gegeben haben
  8. Vollständigkeit der Planunterlagen, Vereinbarungen u. a., Nachreichen von Unterlagen
  9. Eine Aussage darüber, ob die Bestimmung der Linienführung nach § 16 FStrG erfolgt ist
  10. Stellungnahme zu den nicht ausgeräumten Einwendungen)

Um Übersendung von ... Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses wird gebeten.


Durchschrift an
...............................................................
(Straßenbaubehörde)
Im Auftrag
...............................................................
(Unterschrift)


Muster 26 Richtl.-Nr. 26
(Bekanntmachung der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens)
.............................................................., den ...............................
(Gemeinde)
Bekanntmachung

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...

Das Planfeststellungsverfahren ist eingestellt. Die seit Auslegung der Planunterlagen bestehende Veränderungssperre ist aufgehoben. Baubeschränkungen an der geplanten Straße sind außer Kraft getreten.

Das Vorkaufsrecht des Trägers der Straßenbaulast an den vom Plan betroffenen Flächen ist erloschen.


Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)


Muster 27 Richtl.-Nr. 35 Abs. 2
(Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des Planes - bei bis zu 50 Zustellungen gemäß § 17 Abs. 6 FStrG, § 74 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5VwVfG)
.............................................................., den ...............................
(Gemeinde)
Bekanntmachung

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...

Der Planfeststellungsbeschluss des/der ... (Planfeststellungsbehörde) vom ... - Az.:... -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom ... bis ... einschließlich in ... (Dienstgebäude) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei dem/der ... (Straßenbaubehörde) eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)


Muster 28 Richtl.-Nr. 35 Abs. 5
(Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des Planes - bei mehr als 50 Zustellungen gemäß § 17 Abs. 6 FStrG, § 74 Abs. 5 VwVfG)
.............................................................., den ...............................
(Planfeststellungsbehörde)

Bekanntmachung

Planfeststellung für ... (Bauvorhaben) von ... bis ... in der/den Gemeinde(n)...

Der Planfeststellungsbeschluss des/der ... (Planfeststellungsbehörde) vom ... - Az.:... -, ist der Plan für den Neubau/Ausbau der a .../B von Bau-km .. bis Bau-km ... gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes und § 74 des Verwaltungsgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.

(Gegebenenfalls: Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.)

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.

(Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses nach Landesrecht.)

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in .. (Dienstgebäude) von .. bis .. während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelffrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, bei dem/ der ... (Dienststelle) schriftlich angefordert werden.

Im Auftrag
........................................................................
(Unterschrift)
 
* Nichtzutreffendes ist zu streichen.


Muster 29 Richtl.-Nr. 37
(Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen bei Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs bei Zustellung)
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim OVG/VGH ... (Anschrift des Gerichts) erhoben werden.

Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (...) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.

Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung für diese Bundesfernstraße, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats. nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses/dieser Plangenehmigung beim OVG/VGH ... (Anschrift des Gerichtes) gestellt und begründet werden.

Vor dem Oberverwaltungsgericht/dem Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.


Im Auftrag
................................................................
(Unterschrift)


Muster 30 Richtl.-Nr. 35
(Rechtsbehelfsbelehrung bei Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs bei öffentlicher Bekanntmachung)
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung, die durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, Klage beim OVG/VGH ... (Anschrift des Gerichts) erhoben werden.

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist.

Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (...) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.

Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung für diese Bundesfernstraße, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluss/die vorstehende Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses/dieser Plangenehmigung beim OVG/VGH ... (Anschrift des Gerichtes) gestellt und begründet werden.

Vor dem Oberverwaltungsgericht/dem Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.


Im Auftrag
.................................................................
(Unterschrift)


Muster 31 Richtl.-Nr. 37
(Rechtsbehelfsbelehrung für Planfeststellungsbeschlüsse/Plangenehmigungen bei Maßnahmen, für die kein vordringlicher Bedarf festgestellt wurde, bei Zustellung)
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim OVG/VGH ... (Anschrift des Gerichts) erhoben werden.

Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (...) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.

Vor dem Oberverwaltungsgericht/dem Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.


Im Auftrag
.........................................................
(Unterschrift)


Muster 32 Richtl.-Nr. 37
(Rechtsbehelfsbelehrung bei Maßnahmen, für die kein vordringlicher Bedarf festgestellt wurde, bei öffentlicher Bekanntmachung)
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die vorstehende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung, die durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird, Klage beim OVG/VGH ... (Anschrift des Gerichts) erhoben werden.

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist.

Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (...) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben. Das Gericht kann verspätetes Vorbringen zurückweisen.

Vor dem Oberverwaltungsgericht/dem Verwaltungsgerichtshof muss sich jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst, Gebietskörperschaften auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des jeweiligen kommunalen Spitzenverbandes des Landes, dem sie als Mitglied zugehören, vertreten lassen.


Im Auftrag
...........................................................................
(Unterschrift)
ENDE


* Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu den
Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz
(Planfeststellungsrichtlinien 2002 - PlafeR 02 -)

Vom 18. Juni 2003
(ABl. Nr. 29 vom 23.07.2003 S. 670)

Der Bundesminister für Verkehr hat die folgenden Planfeststellungsrichtlinien vom 5. November 2002 mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 27/2002 - S 15/38.18.01/94 Va 02 - für den Bereich der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen eingeführt und im Verkehrsblatt Nr. 23/2002 vom 14. Dezember 2002 veröffentlicht.

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