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Regelwerk, Bau- & Planungsrecht

VermWertKostV - Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch
- Bremen -

Vom 25. November 2014
(Brem.GBl. Nr. 140 vom 18.12.2014 S. 739; 02.10.2018 S. 572; 20.10.2020 S. 1172 20; 02.09.2025 S. 674 25; 28.10.2025 S. 1327 25a)



Archiv: 2011

Auf Grund des § 3 Absatz 1 und 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBl. S. 279 - 203-b-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2010 (Brem.GBl. S.566) geändert worden ist, verordnet der Senat mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses:

§ 1

Das Landesamt GeoInformation, das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch als Behörden im Sinne des § 1 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes erheben Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage 1 beigefügten Kostenverzeichnis.

§ 2

Das Landesamt Geoinformation erhebt weiter Kosten (Gebühren und Auslagen) nach dem als Anlage 2 beigefügten Kostenverzeichnis.

§ 3

In den Kosten nach den Anlagen 1 und 2 ist die Umsatzsteuer nicht enthalten.

§ 4

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung kann diese Verordnung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie ändern

  1. zur Anpassung von Kostentatbeständen oder Kostensätzen an die Kostenentwicklung,

  2. zur Anpassung als Folge von neuen oder geänderten Untersuchungsmethoden oder technischen Anforderungen.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung (19.12.2014) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch vom 3. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 335 - 203-c-8) außer Kraft.

.

Kostenverzeichnis für Leistungen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz sowie nach § 193 des Baugesetzbuches und nach § 5 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes sowie nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch Anlage 1 25a
(zu 1)


Verzeichnis der abgekürzten Rechtsvorschriften

AllKostV Allgemeine Kostenverordnung
BauGB Baugesetzbuch
BauKostV Bremische Bauvorlagenverordnung
BremBauVorlV Bremische Bauvorlagenverordnung
BremGebBeitrG Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz
BremÖbVIG Bremisches Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
DNG Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
PlanZV Planzeichenverordnung

Erläuterung der verwendeten Abkürzungen

ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
ATKIS Amtliches topographisch-Kartographisches
Informationssystem
CIR color-Infrarot
DGM Digitales Geländemodell
DLM Digitales Landschaftsmodell
DOP Digitales Orthophoto
DTK Digitale topographische Karte
LoD Level of Detail
ÖbVI Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
RGB Rot, Grün und Blau (Grundfarben)


1. Allgemeine Regelungen
11. Gebührenberechnung nach Zeitaufwand

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