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Änderungstext
Bauvorlagenerlass (BVErl), Anlage 1
- Hessen -
Vom 18 Dezember 2025
(GVBl. Nr. 5 vom 26.01.2026 S. 116)
Bezug: Änderungen der Vordrucke BAB 10, 17, 27, 33 und 36 sowie Einführung eines neuen Vordruckes BAB 29 (Zustimmung der Gemeinde) im Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025 (StAnz. S. 870)
Die im Bauvorlagenerlass in Anlage 1 veröffentlichten Vordrucke BAB 10, BAB 17, BAB 27, BAB 33 und BAB 36 werden entsprechend der letzten Änderungen der Hessischen Bauordnung vom 9. Oktober 2025 (GVBl. Nr. 66) und des Baugesetzbuches vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257) ergänzt und geändert. Des Weiteren wird Anlage 1 um einen neuen Vordruck BAB 29 erweitert.
Für Vorhaben, für die vor dem 19. August 2025 (siehe Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025) bzw. 18. Dezember 2025 Planungen begonnen oder Verfahren eingeleitet wurden, können bis zum 1. April 2026 noch die bisherigen Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden. Es wird jedoch empfohlen, die Vordrucke des Erlasses vom 24. Juli 2025 bzw. die am 18. Dezember 2025 geänderten Vordrucke zu verwenden.
Zudem wird in Anlage 1 im Inhaltsverzeichnis als neue Nummer 11 aufgenommen:
"11. BAB 29 - Zustimmung der Gemeinde ( § 70 Abs. 1 HBO und § 36a BauGB bei Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB und Abweichungen nach § 34 Abs. 3b und § 246e BauGB)".
Dies hat eine Änderung der bisherige Nummern 11. bis 14. zur Folge. Sie werden zu Nummern 12 bis 15. Darüber hinaus wird die Bezeichnung des BAB 33 (nun Nummer 12.) wie folgt geändert:
| alt | neu |
| BAB 33 - Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben (§§ 63 und 64 HBO) | "BAB 33 - Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben (§§ 63, 63a, 64 und 64a HBO)". |
Dieser Erlass wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Von einer Veröffentlichung der Anlagen wird im Hinblick auf ihren Umfang abgesehen. Sie können ab Ende Dezember 2025 auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung abgerufen werden.
Anlagen: BAB 10, BAB 17, BAB 27, BAB 29, BAB 33, BAB 36
Alt:
| BAB 10 | Antrag an die Bauaufsichtsbehörde für Abweichungen ( § 73 HBO) und Ausnahmen/Befreiungen ( § 31 BauGB)/Antrag an die Gemeinde für Abweichungen ( § 73 Abs. 4 HBO) und Ausnahmen/Befreiungen ( § 31 BauGB) |
| BAB 17 | Baubeginnsanzeige ( § 75 Abs. 3 HBO) |
| BAB 27 | Stellungnahme der Gemeinde ( § 70 Abs. 1 HBO) |
| BAB 33 | Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben ( §§ 63 und 64 HBO) |
| BAB 36 | Bescheinigung nach § 68 sowie § 83 Abs. 2 HBO zur Errichtung |
Neu:
| BAB 10 | Antrag an die Bauaufsichtsbehörde für Abweichungen ( § 73 HBO) und Ausnahmen/Befreiungen ( § 31 BauGB)/Antrag an die Gemeinde für Abweichungen ( § 73 Abs. 4 HBO) und Ausnahmen/Befreiungen ( § 31 BauGB) |
| BAB 17 | Baubeginnsanzeige ( § 75 Abs. 3 HBO) |
| BAB 27 | Stellungnahme der Gemeinde ( § 70 Abs. 1 HBO) |
| BAB 33 | Mitteilung baugenehmigungsfreier und genehmigungsfreigestellter Vorhaben ( §§ 63 und 64 HBO) |
| BAB 36 | Bescheinigung nach § 68 sowie § 83 Abs. 2 HBO zur Errichtung |
ID 260218
| ENDE |
(Stand: 05.02.2026)
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