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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Vertrauensleute für Kulturdenkmale
- Schleswig-Holstein -
Vom 27. Mai 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 84 vom 13.06.2025)
Aufgrund des § 5 Satz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 30. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. 2015 S. 2), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508, 510), verordnet das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:
Die Landesverordnung über die Vertrauensleute für Kulturdenkmale vom 10. Juni 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 154), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2020 (GVOBl. GVOBl. Schl.-H. S. 300), wird wie folgt geändert:
§ 5 wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe ",Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 2
Sie tritt mit Ablauf des 29. Juni 2025 außer Kraft.
wird gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (14.06.2025) in Kraft.
ID 251356
| ENDE |
(Stand: 30.06.2025)
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