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Regelwerk, Bergrecht

Förderabgabesätze auf der Grundlage des § 10 Absatz 2 der Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe Mecklenburg-Vorpommern für bergfreie Bodenschätze
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 23. Juni 2026
(AmtsBl. M-V Nr. 278 vom 06.07.2026 S. 534)



Archiv: 2025

Auf der Grundlage von §§ 31 und 32 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist, und der Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 16. Dezember 2024 (GVOBl. M-V 2025 S. 2) wurde für die nachfolgenden Bodenschätze der Marktwert errechnet und der daraus resultierende Förderabgabesatz für das Jahr 2025 festgelegt:

1. Kiese und Kiessande im Sinne der Bodenschatzziffer 9.23 sowie Quarz- und Spezialsande im Sinne der Bodenschatzziffer 9.26 für den Erhebungszeitraum 2025
Produktionswert (Bundesrepublik): 1.107.689.000 EUR
Produktionsmenge (Bundesrepublik): 108.570.708 t
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge: 10,2025 EUR/t
50 v. H. des Quotienten aus Produktionswert und Produktionsmenge: 5,1013 EUR/t
Der Marktwert für Kiese und Sande (9.23 und 9.26) wird festgesetzt auf: 5,10 EUR/t
10 v. H. des Marktwertes: 0,510 EUR/t
Der Förderabgabesatz nach § 31 Absatz 2 BBergG beträgt für Kiese und Kiessande sowie Quarz- und Spezialsande 0,51 EUR/t.
2. Steinsalz einschließlich auftretender Sole im Sinne der Bodenschatzziffer 9.2 für den Erhebungszeitraum 2025
Produktionswert (Bundesrepublik): 386.793.000 EUR
Produktionsmenge (Bundesrepublik): 5.744.491 t
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge 67,3329 EUR/t
Der Marktwert für Steinsalz einschließlich auftretender Sole (9.2) wird festgesetzt auf: 67,33 EUR/t
1 v. H. des Marktwertes 0,673 EUR/t
Der Förderabgabesatz nach § 18 Satz 1 FeFördAVO M-V beträgt für Steinsalz einschließlich auftretender Sole 0,673 EUR/t.
0,5 v. H. des Marktwertes 0,337 EUR/t
Der Förderabgabesatz für Steinsalz einschließlich auftretender Sole beträgt nach § 18 Satz 2 FeFördAVO M-V 0,337 EUR/t, soweit die Sole bei der Errichtung eines Untergrundspeichers gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet wird.
3. Torf und anfallende Mudde im Sinne der Bodenschatzziffer 5 für den Erhebungszeitraum 2025
Produktionswert (Bundesrepublik): 5.703.000 EUR
Produktionsmenge (Bundesrepublik): 276.000 m3
Quotient aus Produktionswert und Produktionsmenge: 20,663 EUR/m3
Der Marktwert für Torf und anfallende Mudde (5) wird festgesetzt auf: 20,66 EUR/ m3
5 v. H. des Marktwertes: 1,033 EUR/ m3
Der Förderabgabesatz nach § 15 FeFördAVO beträgt 1,033 EUR/ m3.


ENDE

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