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F. Gerätebezogener Strahlenschutz 12

Die mit dem Buchstaben B gekennzeichneten Prüfpositionen sind Beschaffenheitsanforderungen nach dem MPG. Diese Kennzeichnung hat für die Durchführung der Prüfung keine direkte Bedeutung und dient nur zur Erleichterung b ei einer eventuell durchzuführenden statistischen Auswertung der Prüfergebenisse.

(3)
[01F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein

Filterung:
(2)
[01F03]
Kleinste Gesamtfilterung (Sichtprüfung)
O ≥ 2,5 mm A1;
O Mammographie: siehe DIN 6815 Tabelle 4b
entf/ja/nein B

Begrenzung des Nutzstrahlenbündels:

(1)
[01F04]
Für den Anwendungszweck geeignetes Blendensystem vorhanden (s. DIN 6815) ja/nein
(2)
[01F05]
Bei einstellbarem Blendensystem:
Feldgrößen einstellbar
entf/ja/nein B
(2)
[01F06]
Einstellung und Funktion der automatischen Formateinblendung ohne Mängel entf./ja/nein
(2)
[01F08
]
Geeignete Tubusse vorhanden und ohne Mängel entf /ja/nein B
(1)
[01F09]
Lichtvisier (außer bei Tubussen und Geräten mit fester Zentrierung und festem Fokus Bildempfänger-Abstand) vorhanden
Hinweis: Bei Mammographiegeräten muss ein Lichtvisier immer vorhanden sein.
entf/ja/nein B
(2)
[01F10]
Übereinstimmung von Nutzstrahlensfeld und Lichtvisierfeld Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Lichtvisierfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Lichtvisierfeldes in zwei senkrecht aufeinanderstehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes (ausgenommen Mammographiegeräte mit festem Fokus-Bildempfänger-Abstand) entf/ja/nein B
(2)
[01F11]
Zentrierung von Nutzstrahlenfeld und Bildempfänger Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Bildempfängerfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängerfeldes in zwei senkrecht aufeinander stehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes (ausgenommen Mammographiegeräte) entf/ja/nein B
(2)
[01F12]
Lichtfeld deutlich erkennbar entf/ja/nein

Zentrierung Nutzstrahl/Anwendungsgerät:
(3)
[01F13]
Fokuslage erkennbar ja/nein B
(2)
[01F14]
Strahler einwandfrei positionierbar und mechanische Befestigungen ohne offensichtliche Beschädigungen ja/nein
(2)
[01F15]
Geeignete Einstellhilfen am Gerät (z.B.: Libelle, Lichtzeiger, Markierungen) vorhanden und ohne Mängel entf /ja/nein B
(2)
[01F16]
Bei Mammographie: Überstrahlung des Bildempfängers ≤ 2 % des Fokus-Bildempfängerabstandes an jeder der 4 Kanten für alle Formate
(s. DIN V 6868-152 und PAS 1054)
entf./ja/nein
(2)
[01F17]
Bei der Anfertigung seitlicher Aufnahmen mit mobilem Röntgengerät:
Maßnahmen zur Vermeidung der Nutzstrahlungs-Exposition von Personen vorgesehen
entf/ja/nein .
(2)
[01F18]
Kennzeichnung der Kassetten hinsichtlich der verwendeten Verstärkungsfolien bzw. Speicherfolientyps vorhanden (s. DIN 6815) entf/ja/nein B
(2)
[01F19]
Bei festem Fokus-Stützwand-Abstand:
Maximale Aufblendung nicht größer als Bildempfängerformat
entf /ja/nein
(1)
[01F20]
Bei fester Zentrierung auf Bildempfänger:
Feldgröße kann für kleine Personen und Kinder von unten eingeblendet werden

Hinweis: Diese Prüfposition gilt nur, wenn ausschließlich Thorax-Untersuchungen durchgeführt werden (sonst [01F10] und [01F11]).

entf/ja/nein
(2)
[01F21]
O Streustrahlenraster entspricht dem Folus-Bildempfänger-Abstand
und
O Raster ohne Beschädigungen (keine Artefakte sichtbar)
entf/ja/nein

G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz

(2)
[01G01]
Bei mehreren Strahlern und/oder Anwendungsgeräten: Angewählter Betriebszustand eindeutig erkennbar entf/ja/nein
(3)
[01G02]
Optisches oder akustisches Signal bei Aufnahmen am Auslösungsort wahrnehmbar ja/nein
(2)
[01G03]
Grenzzeit-/Grenz-mAs-Sicherheitsschalter vorhanden (nach Herstellerangabe) ja/nein B
(2)
[01G04a]
Bei Belichtungsautomatik:
Zusätzliche Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben vorhanden.
entf./ja/nein B
(3)
[01G04b]
Bei Belichtungsautomatik:
Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben bei ≤ 600 mAs oder ≤ 60 kWs (DIN EN 60601-2-54);
für Mammographie: nach Herstellerangaben bei ≤ 1200 mAs (DIN EN 60601-2-45)
entf./ja/nein B
(1)
[01G05]
Belichtung nur mit Totmannschalterfunktion ja/nein B
(2)
[01G07]
Bei Belichtungsautomatik:
Bei einem Strahler und mehreren Anwendungsgeräten, die von einem Schaltgerät bedient werden:
Kassettenabtastung oder Fail-Safe-Schaltung vorhanden (DIN 6815) oder andere gleichwertige Maßnahmen vorhanden
(gilt auch für CR-Kassetten und DR-Systeme)
entf./ja/nein B
Bei Mammographiegeräten:
(1)
[01G11]
O Automatische Zuordnung von
oder
O Verriegelung zwischen
angewähltem, entsprechend angezeigtem Filter und zugehöriger Abschaltung der Belichtungsautomatik
(Ausführungsfrist: bis 31.12.2007)
entf./ja/nein

H. Anwendungsbezogener Strahlenschutz 11 12

(1)
[01H01]
Anlage I erfüllt ja/nein
(2)
[01H02a]
Überprüfung der Filmbetrachtungsgeräte, an denen Befundungen vorgenommen werden, entsprechend den Vorgaben in der DIN 6856-1
und in Abschnitt 3.1.3.7 der QS-RL durchgeführt
entf./ja/nein
(2)
[01H02b]
Filmbetrachtungsgeräte ohne Mängel entf./ja/nein
(1)
[01H03a]
Abnahmeprüfung durchgeführt
O Röntgeneinrichtung nach DIN EN 61223-3-1, DIN EN 61223-3-2 und DIN V 6868-152 und 6868-58 oder PAS 1054,
zusätzliche Prüfung nach. Abschnitt 3.1.3.3 bzw. 3.1.3.12 der QS-RL
entf./ja/nein
[01H03b] O Bilddokumentationssystem nach DIN 6868-56 entf./ja/nein
[01H03c] O Bildwiedergabegerät nach DIN V 6868-57
bei Teleradiologie: an allen Standorten der Befundung (siehe Abschn. 3.1.3.8 QS-RL)
entf/ja/nein
( )
[01H03d]
Abnahmeprüfung hat keine Mängel ergeben (siehe auch Anlage IV) (Mängelkategorie wird vom Sachverständigen festgesetzt) entf./ja/nein
(1)
[01H03e]
Teilabnahmeprüfung nach Änderung im Sinne der Anlage II durchgeführt; sie hat keine Mängel ergeben entf/ja/nein
(1)
[01H03f]
Funktionsprüfung der Filmverarbeitung nach DIN V 6868-55 vorhanden; sie hat keine Mängel ergeben entf./ja/nein
(2)
[01H03g]
Protokolle vorhanden ([01H03a] bis [01H03f]) entf /ja/nein
O Abnahmeprüfung des Röntgengerätes
von Firma ... am ...
ja/nein
[01H03h] O Abnahmeprüfung DIN V 6868-57 (BWG)
von Firma ... am ...
entf./ja/nein
[01H03i] O Abnahmeprüfung DIN V 6868-56 (BDS)
von Firma ... am ...
entf./ja/nein
[01H03k] O Teilabnahmeprüfung des Röntgengerätes
von Firma ... am ...
entf./ja/nein
[01H03l] O Teilabnahmeprüfung DIN V 6868-57 (BWG)
von Firma ... am ...
entf./ja/nein
[01H03m] O Teilabnahmeprüfung DIN V 6868-56 (BDS)
von Firma ... am ...
entf./ja/nein
[01H03o] O letzte Funktionsprüfung der Filmverarbeitung
von Firma ... am ...
entf./ja/nein
(3)
[01H04]
Bedienungselemente eindeutig gekennzeichnet ja/nein B
(2)
[01H05]
Eindeutige Einstellung der Betriebswerte möglich:
O

O

O

Röhrenspannung und mAs-Produkt
und
Belichtungsstufen (bei Belichtungsaustomatik)
oder
Programmschalter (bei Organautomatik)
ja/nein B
(2)
[01H06]
Röhrenspannung erkennbar bzw.
zuzuordnen (Zahlenwert und Einheit)
ja/nein B
(2)
[01H07a]
Röhrenstrom und Belichtungszeit bzw. mAs-Produkt erkennbar (Zahlenwert und Einheit)
Anmerkung: Bei Scan-Systemen können auch andere Parameter (z.B. Scanzeit und -geschwindigkeit) wichtig sein.
entf./ja/nein B
(2)
[01H07b]
Bei fehlender Nachanzeige des mAs-Produktes bei Belichtungsautomatik: Dosisflächenproduktanzeige vorhanden
entf/ja/nein B
(2)
[01H08]
Eindeutige Zuordnung der Belichtungsstufen zum verwendeten Film-Folien-System bzw.
digitalen Bildempfängersystem (DIN 6815)
entf./ja/nein
(2)
[01H10]
Funktion der Belichtungsautomatik ohne Mängel
(Prüfmethode entsprechend DIN 6815, DIN V 6868-152, PAS 1054)
entf./ja/nein B
(2)
[01H12]
Bei FFS: Letztes Protokoll über die Prüfung der Gleichmäßigkeit des Verstörkungsfaktors
gemäß 3.2.10 der QS-RL vorhanden
von: .............. am: ....................
entf./ja/nein
(2)
[01H12a]
Bei CR-Systemen und FFS: Letztes Protokoll über die Prüfung der Artefaktfreiheit gemäß 3.2.17 oder 3.2.4.2 der QS-RL
von: ................ am: ................ vorhanden
entf./ja/nein
(2)
[01H12b]
Bei FFS: Letztes Protokoll über die Prüfung der Kassettenanpressung gemäß 3.2.11 der QS-RL
von: .................. am: ............... vorhanden
entf./ja/nein
(2)
[01H12c]
Letztes Protokoll über die Prüfung des Dunkelraums gemäß 3.2.9 der QS-RL
von: .................. am: ............... vorhanden
entf./ja/nein
(2)
[01H13]
Dosisflächenproduktanzeige vorhanden
(s. E 12 Anlage I )
entf./ja/nein
(2)
[01H14]
Grenzwerte der Nenndosis KN bei FFS nicht überschritten
(s. Anlage I)
entf./ja/nein
(2) [01H15] Grenzwerte der Bildempfängerdosis KB (gilt nicht für Thoraxaufnahmen mit L-Filmen oder vergleichbaren Filmen)
oder der mittleren Parenchymdosis DPD(gilt für digitale Mammographie, siehe E 15)
bei Belichtungsautomatik bzw. bei Organautomatik nicht überschritten
(s. Anlage I)
entf./ja/nein
(2)
[01H16]
Dosisflächenprodukt eindeutig erkennbar
(Zahlenwert und Einheit)
entf /ja/nein
(2)
[01H17]
Richtigkeit der Ermittlung des Dosisflächenproduktes (auch bei der Untersuchung von Kindern)
gegeben (s. DIN EN 60580 und DIN 6815)

Anmerkung: In pädiatrischen Praxen und pädiatrischen Kliniken bzw. Einrichtungen ist eine Auflösung der Dosisflächenproduktanzeige von 0,01 µGy⋅m2 (entspricht DICOM-Standard cGy⋅cm2) im kleinsten Messbereich erforderlich.

entf /ja/nein B
(2)
[01H21]
Lagerung der Röntgenfilme
entsprechend DIN 6860
entf./ja/nein
(2)
[01H22]
Voraussetzungen für die Einstellung einer geeigneten konstanten Umgebungsbeleuchtung
bei der Nutzung von Bildwiedergabegeräten gegeben
entf/ja/nein
(2)
[01H23]
Für Röntgeneinrichtungen, die nach dem 30.06.2002 erstmalig in Betrieb genommen wurden
3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b RöV):
entf./ja/nein
O Vorrichtungen zur Anzeige der Strahlenexposition des Patienten vorhanden
O Messeinrichtungen
oder
O Angabe durch Gerät
oder
O unmittelbare Ermittlung der Strahlenexposition des Patienten auf andere Weise
(nur für Mammographiegeräte)
(z.B. Tabellen oder Nomogramme, siehe DIN 6809-7)
entf/ja/nein
(2)
[01H24]
Bei digitalen Bildempfängern
Angabe eines Dosisindikatorwertes auf dem Bilddokument (bei Mammographie ersatzweise die Parenchymdosis).
Die Angabe des Dosisindikatorwertes ist bei Röntgenbiopsieeinrichtungen nicht erforderlich
entf/ja/nein
(1)
[01H25]
Bei Mammorgraphiegeräten mit digitalem Bildempfänger:
Überprüfung des Kontrastauflösungsvermögens nach Abschnitt 3.1.3.3.B der QS-RL ohne Mängel
(siehe auch E 16)
entf/ja/nein

J. Angaben des Strahlenschutzverantwortlichen über die beabsichtigte Betriebsweise

Anwendungsgerät 1: ...
Anzahl der Aufnahmen .... /Jahr

verwendeter Fokus-Film-Abstand: ... cm

höchste beabsichtigte Werte ... kV ..... mAs/Bel.-Stufe
Art der Anwendung nach lfd. Nr. der Anlage I: ......

Anwendungsgerät 2: ......................
Art der Anwendung nach lfd. Nr. ... der Anlage I.

Anwendungsgerät 3: ......................
Art der Anwendung nach lf. Nr. der Anlage I : .

K. Ermittlung der Ortsdosis

Messbedingungen:
Aufnahmen am
Anwendungsgerät
(Strahlrichtung)
eingestellte
Betriebswerte
(kV, mAs,
Bel.-Stufe)
Feldgröße
in der Bild-
empfänger-
ebene
Fokus-
Bildempfänger-
Abstand
Fokushöhe
über Boden
   

cm x cm

cm

cm


Messgerät:...........
Typ: ...........
Prüfkörper: ..........
Hersteller:...........

(s. DIN 6815)
 



H*(10)/Hx = 1,3 (> 50 kV)
H*(10)/Hx = 1,0 (<50 kV)


Messergebnisse:
Messort Kennz.
in der
Skizze
Höhe über
dem
Boden
gemessene
Ortsdosis
Jahresdosis bei
Einschaltdauer
nach Abschnitt J
Grenzwert
der Jahres
dosis
cm µSv/h mSv mSv

Es wurde hauptsächlich an den Orten gemessen, an denen sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und an denen die höchsten Ortsdosen zu erwarten sind. An Orten und für Strahlrichtungen, die bei den Messungen nicht berücksichtigt wurden, ist die zu erwartende jährliche Ortsdosis klein gegenüber den Grenzwerten. Die Ortsdosis wird als Umgebungs-Äquivalentdosis angegeben. Sie wird als Maß für die effektive Dosis angenommen. Als Grenzwert der Jahresdosis wird, wenn nichts anderes vermerkt ist, der Wert der effektiven Dosis verstanden (§§ 31a, 32 RöV).

L. Aus den Jahresgrenzwerten der effektiven Dosis abgeleitete Ortsdosiswerte

Tabelle nach DIN 6815

M. Auswertung


O Im Rahmen der Kontrolle der Abnahmeprüfung (siehe 6. Absatz in Abschnitt 1.2.3) sind folgende Positionen geprüft worden: ............
O Die Erebnisse lagen innerhalb der vorgegebenen Toleranzen
O Die Ergebnisse lagen nicht innerhalb der vorgegebenen Toleranzen
O Bei Teleradiologie nach § 3 Abs. 4 RöV:
O Die Abnahmeprüfung nach DIN 6868-159 wurde
von Firma ............ am............. durchgeführt.
O Die Teilabnahmeprüfung nach DIN 6868-159 wurde
von Firma ............... am ........... durchgeführt.
O Die ABnahmeprüfung der Bildwiedergabegeräte wurde an folgenden Standorten der Befundung durchgeführt (siehe Abschn. 3.1.3.8 QS-RL): ......
Die technischen Strahlenschutzvorkehrungen sind ........... ausreichend.
Bei der angegebenen Betriebsweise wird der Grenzwert der Ortsdosis an keinem/dem(n) nachfolgenden Messort(en) überschritten.
O Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1/ § 4 Abs. 5 RöV sind ....... erfüllt.
O Es wird keine Bescheinigung ausgestellt (Genehmigungsverfahren nach § 3 RöV)

N. Folgerungen

Bei den angegebenen Strahlenschutzvorkehrungen und Betriebsweisen sind keine besonderen Maßnahmen/die nachfolgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes erforderlich.

O. Hinweise

Die nächste Prüfung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 RöV muss spätestens erfolgen am .....................


.........................................
Ort und Datum
.........................................
Unterschrift

2.2.3 Prüfberichtsmuster für kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte sowie für Therapiesimulatoren
(Berichtskopf siehe Punkt A, Allgemeine Angaben siehe Punkt B)

C. Beschreibung der Röntgeneinrichtung

Schaltgerät
Typ: ...........
Generatortyp: ...........
Hersteller: ...........
Nennwert der kürzesten Schaltzeit
bei Belichtungsautomatik ....ms (siehe Tab. I 1 und E 2 in Anlage I)
 
Röhrenschutzgehäuse
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........

Hersteller: ...........
Röntgenröhre
Typ: ...........
Fabr.-Nr.: ...........
Brennfleck-Nennwerte: .........................

Hersteller: ...........
maximal einstellbare Röntgenröhrenspannung.
für Aufnahmen: .....................kV
für Durchleuchtung: .................... kV
kleinste Gesamtfilterung:
vorhandene Zusatzfilter:
Vorrichtung für Zusatzfilter vorhanden:
........... mm A1
........... mm ...........
entf./ja/nein
Begrenzung des Nutzstrahlenbündels Blendensystem:  
Typ: ........... Hersteller: ...........
O ohne Formatautomatik
O mit Formatautomatik
 


Einstellung der Betriebswerte:
für Aufnahmen
O Handeinstellung
O Belichtungsautomatik
O programmierte Aufnahmetechnik
für Durchleuchtung
O Automatische Dosisleistungsregelung (ADR)
O Handeinstellung von kV und mA
für durchleuchtungsgezielte Aufnahmen
O Handeinstellung,
O programmierte Übernahme der Durchleuchtungsparameter
O Belichtungsautomatik
O programmierte Aufnahmetechnik

Anwendungsgeräte:
O Tisch
Firmenbezeichnung: ...........
Streustrahlenraster typen: ...........
O Tomographie/Zonographie
O digital
O analog (mechanisch)
O Vertikal-Stativ
Firmenbezeichnung: ...........
Streustrahlenraster typen: ...........
O Schwenk/Fahr-Stativ
Firmenbezeichnung: ...........
Streustrahlenraster typen: ...........
O Umlegbares Anwendungsgerät
O Zwei-Ebenen-Arbeitsplatz
O Ein-Ebenen-Arbeitsplatz
Firmenbezeichnung: ...........
O Zielgerät, Firmenbezeichnung: ...........
Streustrahlenraster typen: ...........
 

Bildempfänger für Radiographie:

O Film-Folien-Systeme: ...................
Film: ...............
Verstärkungsfolie: ................
Empfindlichkeitsklasse: .................
O CR-System
Hersteller: ...............
Speicherfolientyp: ............
Reader: ..................
Fabr.-Nr.:
O DR-System
Hersteller: ...............
Detektortyp: .................
Fabr.-Nr.:

Bilderzeugung über die Durchleuchtungseinrichtung
Bildempfängersystem:
O Bildverstärker:
O DR-System
Bildempfänger
O Nenndurchmesser (Vollfeld): ..............
O Zoom-Formate (Durchmesser): .............
O gepulste Durchleuchtung
O Durchleuchtung mit wählbaren ADR-Kennrichtlinien
O High Level Mode (HLM) (Definitiion: s. Tab. 3.1.2 QS-RL)
O eletronische Bildspeicherung
O digitale Aufnahmetechnik
O DSa (im SInne der Anlage I lfd. Nr. 10 und 11)
O Indirekt-Aufnahme 
O Cine-Technik
O 3D-Funktion
O Bilddokumentationssystem
O Befundung von Röntgenaufnahmen über
O Bildwiedergabegerät
O Filmbetrachtungsgerät
O Archivierung
O Film
O lokale digitale Archivierung im Sinne DIN 6878-1
O Integration in PACS
O teleradiologische Anwendung
O Interventionen (siehe Anlage I, E 12)
O Dilatation
O Elektrophysiologie
O ...........
Einweisung in die sachgerechte Handhabung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RöV
O ist erfolgt
O muss noch durchgeführt werden


Durchführung Teilkörperdosimetrie (Fingerringdosismeter) ja/nein
Bemerkungen: ..............................

D. Bautechnischer Strahlenschutz

Unterlagen zum bautechnischen Strahlenschutz:

  Strahlenschutzplan/bauzeichnung liegt vor: ja/nein

Benachbarte Bereiche
seitlich: ........... (siehe Skizze)
oberhalb: ...........
unterhalb:...........

(3)
[03D01]
Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nach § 19 Abs. 1 und 2 RöV ohne Mängel ja/nein
(1)
[03D02]
Bautechnische Strahlenschutzvorkehrungen ohne Mängel (s. DIN 6812) ja/nein
(2)
[03D04]
Optische Verbindung zum Patienten vorhanden ja/nein
(3)
[03D05]
Akustische Verbindung zum Patienten vorhanden ja/nein
(2)
[03D06]
Bei Aufnahmen, die nicht im Rahmen einer Durchleuchtungsuntersuchung erfolgen:
Auslöseschalter hinter ausreichender
O geräteseitiger Abschirmung
oder
O ortsveränderlicher Abschirmung
entf /ja/nein
(1)
[03D07]
Bei Aufnahmen, die nicht im Rahmen einer Durchleuchtungsuntersuchung erfolgen:
Auslöseschalter hinter ausreichender bautechnischer Abschirmung
entf/ja/nein

E. Personenbezogener Strahlenschutz 11

(2)
[03E01]
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Personen, die sich - auch gelegentlich - im Kontrollbereich
aufhalten, ausreichend vorhanden (s. DIN 6815)
(Bei Spezialarbeitsplätzen [z.B. Herzkatheterarbeitsplätzen] ggf. erforderlich:
Schutzbrille, Schilddrüsenschutz, Schutzmantel,
chirurgischer Handschuh mit Abschirmwirkung)
entf/ja/nein
(3)
[03E02]
Persönliche Schutzausrüstung ohne Mängel (DIN EN 61331-3, 6857-1) entf/ja/nein
(2)
[03E03]
Ortsveränderliche Abschirmungen ohne Mängel entf/ja/nein
(2)
[03E04]
Patientenschutzmittel nach Anlage III ausreichend vorhanden ja/nein
(3)
[03E05]
Patientenschutzmittel ohne Mängel ja/nein
(2)
[03E06]
Ausreichender Streustrahlenschutz (........... mm Bleigleichwert) am Untersuchungsgerät
vorhanden zusätzlich bei Interventionen:
zum Beispiel:
O Obertisch-Streustrahlenschutz
O Untertisch-Streustrahlenschutz
O Übergang zum Obertisch-Streustrahlenschutz vorhanden
O Kombinierter Streustrahlenschutz
ja/nein
(2)
[03E07]
Vorhandener Streustrahlenschutz ausreichend positionierbar und ohne wesentliche Beschädigung entf/ja/nein

F. Gerätebezogener Strahlenschutz (s. auch Anlage I E8) 11

Die mit dem Buchstaben B gekennzeichneten Prüfpositionen sind Beschaffenheitsanforderungen nach dem MPG. Diese Kennzeichnung hat für de Durchführung der Prüfung keine direkte Bedeutung und dienst nur zur Erleichterung bei einer eventuell durchzuführenden statistischen Auswertung der Prüfergebnisse.

(3)
[03F01]
Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache am Arbeitsplatz vorhanden ja/nein  
( 2) 10
[03F02]
Fokus - Hautabstand (FHA)
O bei Gesamtfilterung z 2.5 mm Al ≥ 30 cm
oder
O bei Gesamtfilterung ≥ 3.0 mm Al ≥ 20 cm
oder
O bei Gesamtfilterung ≥ 3,0 mm Al
und 0,1 mm Cu ≥ 15 cm
ja/nein B

Filterung:
   
(2)
[03F04]
Kleinste Gesamtfilterung (Sichtprüfung) ≥ 2.5 mm Al äquivalent (s. DIN EN 60601-1-3; DIN 6815).
Bei Interventionen:
Zusatzfilterung für Durchleuchtung (mindestens 0,1 mm Cu äquivalent) für alle verwendeten Betriebsarten vorhanden
(s. DIN 6815 und E 8)
ja/nein B

Begrenzung des Nutzstrahlenbündels:
   
(1)
[03F05]
Für den Anwendungszweck geeignetes
Blendensystem vorhanden (s. DIN 6815)
ja/nein  
(1)
[03F06]
Durchleuchtungsfeld am Durchleuchtungsarbeitsplatz einstellbar ja/nein  
(1)
[03F08]
Automatische Formateinblendung * (fokusnah) auf Bildempfängerformat der Durchleuchtung und für
Zielaufnahmebetrieb vorhanden und funktionsfähig
(entfällt für Therapiesimulatoren)
entf:/ja/nein B
(2)
[03F09]
Einstellung und Funktion der automatischen Formateinblendung in Ordnung
(entfällt für Therapiesimulatoren)
entf/ja/nein  
(2)
[03F10]
Bei Durchleuchtung automatische fokusnahe Begrenzung des Nutzstrahlenfeldes auf Bildempfänger-Eingangsformat
(entfällt für Therapiesimulatoren)
entf./ja/nein B
(2)
[03F11]
Bei Durchleuchtung automatische fokusnahe Einblendung so, dass Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängereingangs in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes ist und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängereingangs in zwei senkrecht aufeinanderstehen Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes ist (gilt auch für Ausschnittsvergrößerungen) (DIN EN 61223-3-1)
(entfällt für Therapiesimulatoren)

Anmerkung: Bei rechtwinkligen Blendensystemen müssen die Blendenränder mindestens an zwei nicht gegenüberliegenden Seiten noch sichtbar sein (DIN 6868- 4).

entf./ja/nein  
(2)
[03F12]
Bei Zielaufnahmen mit automatischer fokusnaher Formateinblendung für alle verwendeten Formate (charakteristische Formate): Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängerfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes in zwei senkrecht aufeinanderstehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus Bildempfänger-Abstandes (DIN EN 61223-3-1) entf./ja/nein  
(1)
(03F13]
Lichtvisier vorhanden (bei Direktaufnahmen, die nicht mit Durchleuchtung voreingestellt sind) entf/ja/nein B
  (2)
[03F14]
Übereinstimmung von Nutzstrahlenfeld und Lichtvisierfeld für Direktaufnahmen
Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Lichtvisiergeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Lichtvisierfeldes in zwei senkrecht aufeinander stehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes
entf/ja/nein B
(2)
[03F15]
Zentrierung von Nutzstrahlenfeld und Bildempfänger für Direktaufnahmen
Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und Bildempfängerfeldes in jeder Hauptrichtung ≤ 3 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes und Summe der Abweichungen zwischen den Rändern des Nutzstrahlenfeldes und des Bildempfängerfeldes in zwei senkrecht aufeinanderstehenden Hauptrichtungen ≤ 4 % des Fokus-Bildempfänger-Abstandes
entf/ja/nein B
(2)
[03F16]
Lichtfeld deutlich erkennbar entf/ja/nein  

Zentrierung Nutzstrahl/Anwendungsgerät:
   
(3)
[03F17]
Fokuslage erkennbar ja/nein B
(3)
[03F18]
Strahler einwandfrei positionierbar und mechanische Befestigungen ohne offensichtliche Beschädigungen ja/nein  
(2)
[03F19]
Bei zusätzlichem Anwendungsgerät:
Geeignete Einstellhilfen am Gerät (z.B. Libelle, Lichtzeiger, Markierungen) vorhanden und ohne Mängel
entf/ja/nein B
(1)
[03F20]
Abschirmung am Bildempfänger bei allen Abständen allseitig größer als Nutzstrahlenfeld
(entfällt für Therapiesimulatoren)
entf/ja/nein B
(2)
[03F21]
Bei frei zentrierbarem Strahler- Bildempfängersystem:
Geeignete Zentrierhilfen für Strahler und/oder Bildempfängersystem (Bildverstärker, Filmwechsler für Serienaufnahmen)
vorhanden und ohne Mängel
entf/ja/nein B
(2)
[03F22]
Kennzeichnung der Kassetten hinsichtlich der verwendeten Folien bzw. des SPeicherfolientyps vorhanden (s. DIN 6815) entf/ja/nein B
(2)
[03F23]
O Streustrahlenraster entspricht dem Fokus-Bildempfänger-Abstand
und
O Raster ohne Beschädigungen (keine Artefakte sichtbar)
entf/ja/nein

G. Schaltungsbezogener Strahlenschutz

(2)
[03G01]
Bei mehreren Strahlern und/oder Anwendungsgeräten:
Angewählter Betriebszustand eindeutig erkennbar
entf/ja/nein  
(3)
[03G02]
Optisches oder akustisches Signal bei Aufnahmen am Auslösungsort wahrnehmbar entf/ja/nein  
(2)
[03G03]
Grenzzeit-/Grenz-mAs-Sicherheitsschalter vorhanden (nach Herstellerangabe) entf/ja/nein B
(2)
[03G04a]
Bei Belichtungsautomatik:
Bei einem Strahler und mehreren Anwendungsgeräten, die von einem Schaltgerät bedient werden:
Kassettenabtastung oder Fail-Safe-Schaltung (siehe DIN 6815) vorhanden oder andere gleichwertige Maßnahmen
(gilt auch für CR-Kassetten und DR-Systeme)
entf./ja/nein B
(2)
[03G04b]
Bei Belichtungsautomatik:
Zusätzliche Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben vorhanden
entf./ja/nein B
(3) [03G04c] Bei Belichtungsautomatik:
Sicherheitsabschaltung nach Herstellerangaben bei ≤ 600 mAs oder ≤ 60 kWs (DIN EN 60601-2-54)
entf./ja/nein B
(2)
[03G05]
Tastschalter am Durchleuchtungsarbeitsplatz vorhanden ja/nein B
(2)
[03G06]
Zusätzlicher Dauerkontaktschalter für Durchleuchtung:
Nur am Arbeitsplatz des Untersuchers
entf/ja/nein B
(2)
[03G07]
Bei Dauerkontaktschalter:
Einschaltverriegelung der Durchleuchtung bei auskuppelbarem Röntgenstrahler oder Zielgerät vorhanden
entf/ja/nein B
(1)
[03G08]
Eingeschaltete Durchleuchtungsstrahlung über
O eindeutige Schalterstellung
oder
O Signalleuchte am Arbeitsplatz des Untersuchers deutlich erkennbar **
ja/nein  
(2)
[03G09]
Akustische oder optische Anzeige des High-Level-Modes vorhanden und funktionsfähig entf /ja/nein  
(2)
[03G10]
Nach längstens 5 min. Durchleuchtungszeit am Arbeitsplatz des durchleuchtenden Arztes deutlich wahrnehmbares akustisches oder optisches Signal, das sich nicht selbständig abschaltet ja/nein  
(2)
[03G11]
Auslösung der Röntgenstrahlung mit Fußschalter:
von unkontrollierter Gewalteinwirkung abgesehen
keine unbeabsichtigte Auslösung möglich (z.B. Schutzbügel, Steg oder ähnlich wirkende Einrichtung, Schlüsselschalter am Schaltgerät)
entf/ja/nein  

3D-Darstellung:
   
(1)
[03G12]
Automatische Abschaltung des Scan-Ablaufs bei Störung der Rotationsbewegung (Herstellerangabe) entf/ja/nein B
(1)
[03G13]
Unterbrechung der Strahlung möglich (z.B. durch Notschalter, Totmannschalter) entf/ja/nein B
(2)
[03G14]
Maßnahmen für störungsfreie Rotationsbewegung getroffen (z.B. Zwang zum Probelauf, Berührungsabschaltung) entf /ja/nein  
(2)
[03G15]
Optisches Signal solange Strahlung eingeschaltet ist entf./ja/nein B
weiter .

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