Regelwerk, Strahlenschutz

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StrlSchV 2001
- Inhalt
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Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweckbestimmung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten

Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze, Grundpflichten und allgemeine Grenzwerte

§ 4 Rechtfertigung

§ 5 Dosisbegrenzung

§ 6 Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung

Kapitel 2
Genehmigungen, Zulassungen, Freigabe

Abschnitt 1
Umgang mit radioaktiven Stoffen

§ 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen

§ 8 Genehmigungsfreier Umgang; genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 9 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen

§ 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

Abschnitt 2
Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

§ 11 Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

§ 12 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

§ 12a Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

§ 13 Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

§ 14 Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

§ 15 Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen

Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver Stoffe

§ 16 Genehmigungsbedürftige Beförderung

§ 17 Genehmigungsfreie Beförderung

§ 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

Abschnitt 5
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

§ 19 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 20 Anzeigebedürftige grenzüberschreitende Verbringung

§ 21 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung

§ 22 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung

Abschnitt 6
Medizinische Forschung

§ 23 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung

§ 24 Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung

Abschnitt 7
Bauartzulassung

§ 25 Verfahren der Bauartzulassung

§ 26 Zulassungsschein und Bekanntmachung der Bauart

§ 27 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung und des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung

Abschnitt 8
Ausnahmen

§ 28 Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige

Abschnitt 9
Freigabe

§ 29 Voraussetzungen für die Freigabe

Kapitel 3
Anforderungen bei der Nutzung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Fachkunde im Strahlenschutz

§ 30 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

Abschnitt 2
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

§ 31 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte

§ 32 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

§ 33 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

§ 34 Strahlenschutzanweisung

§ 35 Auslegung oder Aushang der Verordnung

Abschnitt 3
Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen; physikalische Strahlenschutzkontrolle

§ 36 Strahlenschutzbereiche

§ 37 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen

§ 38 Unterweisung

§ 39 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen

§ 40 Zu überwachende Personen

§ 41 Ermittlung der Körperdosis

§ 42 Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht

§ 43 Schutzvorkehrungen

§ 44 Kontamination und Dekontamination

§ 45 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen

Abschnitt 4
Schutz von Bevölkerung und Umwelt bei Strahlenexpositionen aus Tätigkeiten

§ 46 Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung

§ 47 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe

§ 48 Emissions- und Immissionsüberwachung

Abschnitt 5
Schutz vor sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

§ 49 Sicherheitstechnische Auslegung für den Betrieb von Kernkraftwerken, für die standortnahe Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und für Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

§ 50 Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen bei sonstigen Anlagen und Einrichtungen und bei Stilllegungen

§ 51 Maßnahmen bei Ereignissen

§ 52 Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 53 Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

Abschnitt 6
Begrenzung der Strahlenexposition bei der Berufsausübung

§ 54 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen

§ 55 Schutz bei beruflicher Strahlenexposition

§ 56 Berufslebensdosis

§ 57 Dosisbegrenzung bei Überschreitung

§ 58 Besonders zugelassene Strahlenexpositionen

§ 59 Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung

Abschnitt 7
Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen

§ 60 Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge

§ 61 Ärztliche Bescheinigung

§ 62 Behördliche Entscheidung

§ 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 64 Ermächtigte Ärzte

Abschnitt 8
Sonstige Anforderungen

§ 65 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe

§ 66 Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung

§ 67 Strahlungsmessgeräte

§ 68 Kennzeichnungspflicht

§ 69 Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 69a Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen

§ 70 Buchführung und Mitteilung

§ 70a Register über hochradioaktive Strahlenquellen

§ 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt

Abschnitt 9
Radioaktive Abfälle

§ 72 Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle

§ 73 Erfassung

§ 74 Behandlung und Verpackung

§ 75 Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle

§ 76 Ablieferung

§ 77 Ausnahmen von der Ablieferungspflicht

§ 78 Zwischenlagerung

§ 79 Umgehungsverbot

Kapitel 4
Besondere Anforderungen bei der medizinischen Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Heilkunde und Zahnheilkunde

§ 80 Rechtfertigende Indikation

§ 81 Beschränkung der Strahlenexposition

§ 82 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen

§ 83 Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung

§ 84 Bestrahlungsräume

§ 85 Aufzeichnungspflichten

§ 86 Anwendungen am Menschen außerhalb der Heilkunde oder Zahnheilkunde

Abschnitt 2
Medizinische Forschung

§ 87 Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten

§ 88 Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen

§ 89 Mitteilungs- und Berichtspflichten

§ 90 Schutzanordnung

§ 91 Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen

§ 92 Ethikkommission

Kapitel 5
Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung in der Tierheilkunde

§ 92a Beschränkung der Strahlenexposition bei Tierbegleitpersonen

§ 92b Berechtigte Personen in der Tierheilkunde

Teil 3
Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten

Kapitel 1
Grundpflichten

§ 93 Dosisbegrenzung

§ 94 Dosisreduzierung

Kapitel 2
Anforderungen bei terrestrischer Strahlung an Arbeitsplätzen

§ 95 Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen

§ 96 Dokumentation und weitere Schutzmaßnahmen

Kapitel 3
Schutz der Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen

§ 97 Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung

§ 98 Entlassung von Rückständen aus der Überwachung

§ 99 In der Überwachung verbleibende Rückstände

§ 100 Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz

§ 101 Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken

§ 102 Überwachung sonstiger Materialien

Kapitel 4
Kosmische Strahlung

§ 103 Schutz des fliegenden Personals vor Expositionen durch kosmische Strahlung

Kapitel 5
Betriebsorganisation

§ 104 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

Teil 4
Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe zu Produkten

§ 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung

§ 106 Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung

§ 107 Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung

§ 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

§ 109 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern

§ 110 Rückführung von Konsumgütern

Teil 5
Gemeinsame Vorschriften

Kapitel 1
Berücksichtigung von Strahlenexpositionen

§ 111 Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht

§ 112 Strahlenschutzregister

Kapitel 2
Befugnisse der Behörde

§ 113 Anordnung von Maßnahmen

§ 114 Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften

Kapitel 3
Formvorschriften

§ 115 Elektronische Kommunikation

Kapitel 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 116 Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 5
Schlussvorschriften

§ 117 Übergangsvorschriften

§ 118 Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften

Anlage 1 Genehmigungsfreie Tätigkeiten

Teil A, Teil B, Teil C:

Anlage II Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen

- Teil A,

- Teil B

Anlage III Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht

Tabelle 1: Freigrenzen, Oberflächenkontaminationswerte und Freigabewerte

1. Periode H

2. Periode Be C N O F Ne

3. Periode Na, Mg, Al, Si, P, S, Cl, Ar

4. Periode K, Ca, Sc, Ti, V, Cr, Mn, Fe, Co, Ni, Cu, Zn, Ga, Ge, As, Se, Br, Kr

5. Periode Rb, Sr, Y, Zr, Nb, Mo, Tc, Ru, Rh, Pd, Ag, Cd, In, Sn, Sb, Te, I, Xe

6. Periode Cs, Ba, La, Hf, Ta, W, Re, Os, Ir, Pt, Au, Hg, Tl, Pb, Bi, Po, At, Rn

7. Periode Fr, Ra, Ac

Lanthanoide Ce, Pr, Nd, Pm, Sm, Eu, Gd, Tb, Dy, Ho, Er, Tm, Yb, Lu

Aktinoide Th, Pa, U, Np, Pu, Am, Cm, Bk, Cf, Es, Fm, Md

Tabelle 2 Liste der Radionuklide der Tabelle 1 im radioaktiven Gleichgewicht mit den angegebenen Tochternukliden

Tabelle 3 Freigabe ausgewählter Radionuklide für freizugebende Massen bis zu 100 Tonnen im Kalenderjahr

Anlage IV Festlegungen zur Freigabe

- Teil A: Allgemeines

- Teil B: Uneingeschränkte Freigabe

- Teil C: Freigabe zur Beseitigung

- Teil D: Freigabe von Gebäuden

- Teil E: Freigabe von Bodenflächen

- Teil F: Freigabe von Bauschutt und Bodenaushub

- Teil G: Freigabe von Metallschrott zur Rezyklierung

Anlage V Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen

- Teil A: Geräte und andere Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind

- Teil B: Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

- Teil C: Antragsunterlagen für die Bauartzulassung nach § 25

Anlage VI Dosimetrische Größen, Gewebe- und Strahlungs-Wichtungsfaktoren

- Teil A: Messgrößen für äußere Strahlung

- Teil B: Berechnung der Körperdosis

Teil C: Werte des Strahlungs-Wichtungsfaktors und des Gewebe-Wichtungsfaktors

- Teil D: Berechnung der Organ-Folgedosis und der effektiven Folgedosis

Anlage VII Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition

- Teil A: Expositionspfade

- Teil B: Lebensgewohnheiten

Tabelle 1 Mittlere Verzehrsraten der Referenzperson

Tabelle 2 Atemrate in m3/Jahr

Tabelle 3 Expositionspfade

- Teil C: Übrige Annahmen

- Teil D: Maximal zulässige Aktivitätskonzentration aus Strahlenschutzbereichen

 Tabelle 4 Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen Radionuklide

 Tabelle 5 Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen (zu Anlage VII Teil D Nr. 1.2) Radionuklidgemische

Tabelle 6
Aktivitätskonzentration Ci aus Strahlenschutzbereichen
(zu Anlage VII Teil D Nr. 1.1 und 2)

Anlage VIII Ärztliche Bescheinigung

Anlage IX Strahlenzeichen

Anlage X Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung

- Teil A: Benennung radioaktiver Abfälle

- Teil B: Buchführung über radioaktive Abfälle

- Teil C: Transportmeldung an die atomrechtliche Aufsichtsbehörde vor der Beförderung radioaktiver Abfälle

Anlage XI Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlungsquellen auftreten können

- Teil A: Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222-Expositionen

Teil B: Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte ohne Radon

Anlage XII Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände

- Teil A: Liste der zu berücksichtigenden Rückstände

- Teil B: Überwachungsgrenzen für Rückstände nach Teil A

- Teil C: Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen

Teil D: Grundsätze für die Ermittlung von Strahlenexpositionen bei Rückständen nach Teil A

Anlage XIII Information der Bevölkerung

Teil A: Information bei einer radiologischen Notstandsituation

- Teil B: Information in Vorbereitung auf eine radiologische Notstandssituation

Anlage XIV Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung

Anlage XV Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ) 

Anlage XVI