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Regelwerk

TransmissionCode 2007 - Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsbetreiber *)

Vom 17. März 2009
(BAnz. Nr. 67a vom 06.05.2009 S. 5)



1 Einleitung

1.1 Allgemeines

(1) In Deutschland erfolgt die Nutzung der elektrischen Stromnetze nach dem System des reguliertenNetzzugangs. Der vorliegende TransmissionCode 2007 entstand durch Weiterentwicklung des auf Basis des verhandeltenNetzzuganges formulierten TransmissionCodes 2003 [ Q13] durch Anpassung an die neuen energiepolitischen Rahmenbedingungen.

(2) Unter den Netz- und Systemregeln der deutschenÜbertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind die Regeln zusammengefasst, die die wirtschaftliche und verfahrenstechnische Grundlage der Netznutzung bilden und der technischbetrieblichen Koordination zwischen den systemverantwortlichenÜNB und den Netznutzern dienen.

(3) Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des TransmissionCodes zählen zum Beispiel die EG-Verordnung 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel auf internationaler Ebene [ Q4] inklusive der Leitlinien zumEngpassmanagement [ Q4] sowie das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts am 07. Juli 2005 ( EnWG) [ Q1] und die entsprechenden Verordnungen auf Basis der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt [ Q3] sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG) [ Q6].

(4) Gemäß § 19 EnWG sind dieÜNB verpflichtet, Mindestanforderungen festzulegen und im Internet zu veröffentlichen. Außerdem sindNetzbetreiber nach § 20 EnWG verpflichtet, diskriminierungsfreienNetzzugang zu gewähren und entsprechende Bedingungen für denNetzzugang zu veröffentlichen.

(5) Hintergrund des TransmissionCodes sind außerdem die innerhalb der UCTE festgelegten Regeln des "UCTE Operation Handbook" (UCTE-OH) [ Q15] sowie beim VDN entwickelte und den aktuellen Marktbedingungen angepasste Regelwerke.

(6) Viele Regelungen aus dem TransmissionCode 2003 [ Q13], der auf Grundlage der Verbändevereinbarung Strom II plus entwickelt wurde, werden auch unter dem neuen rechtlichen Rahmen des EnWG [ Q1] fortgeführt. Wesentliche Regelungen ergeben sich auch direkt aus dem Energiewirtschaftsgesetz und den Verordnungen bzw. durch Festlegungen der BNetzA.

(7) Nach dem EnWG und unter Berücksichtigung des Artikels 9 der EG-Binnenmarktrichtlinie vom 26. Juni 2003 [ Q4] sind Betreiber der Übertragungsnetze verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und effizientes Elektrizitätsnetz zu unterhalten. Daher orientieren sich die technischen Regeln im TransmissionCode an einem störungsfreienBetrieb des Übertragungsnetzes und der Beherrschung vonStörungen. Auf dieser Grundlage werden u.a. der grenzüberschreitende Austausch von elektrischer Leistung zwischen den synchron betriebenen Übertragungsnetzen sowie die diskriminierungsfreie Datenbereitstellung gehandhabt. Außerdem gewährleisten dieÜNB die vollständige Aufnahme von Strom aus Regenerativanlagen und eine bundesweiteVerteilung gemäß EEG [ Q6].

(8) Alle diese Aufgaben können nur bei Einhaltung technischer Mindestanforderungen und Verfahrensregeln für Zugang und Nutzung der Netze erfüllt werden.

(9) Nach dem Grundsatz der Subsidiarität können diese Mindestanforderungen durch die einzelnenÜNB in begründeten Fällen detailliert werden.

(10) Der vorliegende TransmissionCode 2007 ersetzt den TransmissionCode 2003 - Netz- und Systemregeln der deutschenÜbertragungsnetzbetreiber [ Q13]. Die entsprechenden aktuellen Regelungen für dasVerteilungsnetz sind dem DistributionCode 2007 [ Q12] zu entnehmen.

(11) Der TransmissionCode wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Er unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung entsprechend dem jeweiligen Stand der technischen sowie energiewirtschaftlichen Entwicklungen und der organisatorischen Regelungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.

(12) Die im Text kursiv dargestellten Begriffe sind im Kapitel 9 definiert. In eckigen Klammern sind Verweise auf entsprechende Literaturstellen des Kapitels 10 angegeben.

2 Umsetzung der Systemverantwortung durch die ÜNB unter Mitwirkung der VNB

2.1 Einleitung

(1) Das Energiewirtschaftsgesetz ( EnWG) vom 7. Juli 2005 [ Q1] verpflichtet in § 13 dieÜNB zur Wahrnehmung der Systemverantwortung. DieÜNB haben ein gemeinsames Verständnis für die Umsetzung der Systemverantwortung nach § 13 EnWG entwickelt. Dieses basiert auf folgenden Grundsätzen:

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